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"Arbeitsmarkt"
Drucksache 416/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele
Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise
4. Analyse
Wichtigste Ergebnisse der Analyse
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. GRUNDZÜGE des Vorschlags
Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Einbindung der Arbeitgeber
4 Meldung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern
Bewertung und Monitoring
Drucksache 150/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
... a) Die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behauptet. Die Stimmung bei Unternehmern und Verbrauchern verbessert sich zunehmend. Die binnenwirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch maßgebliche Einkommenssteigerungen getragen. Eine positive Arbeitsmarktentwicklung bildet die Basis hierfür. Die positive Wirtschaftsentwicklung wirkt sich weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt aus, u.a. bei den Sozialausgaben. Zudem reduzieren sich die Zinsausgaben des Bundes aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus deutlich. Der Bundeshaushalt 2015 wird - wie schon der Haushalt des Vorjahres - ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der Fortführung einer soliden und wachstumsorientierten Finanzpolitik einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Staatsfinanzen unternimmt. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates und das Vertrauen von Unternehmern und Bürgern.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 117/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... (7) Die Mitgliedstaaten und die Union sollten sich auch mit den sozialen Auswirkungen der Krise auseinandersetzen und sich um eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft bemühen, in der die Menschen dazu befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen, und aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Zugangsmöglichkeiten und Chancen sollten für alle sichergestellt und Armut und soziale Ausgrenzung abgebaut werden, insbesondere durch die Gewährleistung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme und die Beseitigung von Hindernissen für die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgerinnen und Bürgern und allen Regionen zugutekommen.
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Anhang - Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Anhang Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen
Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte
Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit
Drucksache 367/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Schließlich würden auch Mitnahmeeffekte durch Bieter ausgeschlossen. Sollte das vorhandene Personal des Altbetreibers nicht übernommen werden, könnten nämlich in der Zeit zwischen Zuschlagserteilung und Betriebsaufnahme für das dann neu auszubildende Personal Arbeitsmarktförderleistungen nach §§ 81 und 88
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB
§ 131a Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB
Drucksache 31/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 25. Der Bundesrat begrüßt, dass Deutschland nun auch zu den insgesamt 22 der 28 EU-Staaten gehört, in denen ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn gilt. Während die OECD schon seit längerem einen Mindestlohn für Deutschland gefordert hat, bevorzugt die Mehrheit des Sachverständigenrates eine nachträgliche Korrektur des Marktergebnisses über das Steuer- und Transfersystem. Der Bundesrat hält dagegen die Einführung einer Mindestgrenze für eine gesellschaftspolitisch wünschenswerte Ergänzung des Arbeitsmarktes. Der Bundesrat unterstützt die schrittweise Einführung des Mindestlohns in Verbindung mit Übergangsfristen für manche Branchen bis Ende 2017 sowie die Absicht, den Mindestlohn im Januar 2017 oder 2018 erstmals anzupassen. Der Bundesrat betont die Bedeutung der beabsichtigten regelmäßigen Evaluation der Wirkungen des Mindestlohns. Dabei gilt es in der Umsetzung sicherzustellen, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 73. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Kommission hierbei gesetzgeberisch insbesondere folgende Punkte in den Blick nehmen: einen einheitlichen, europaweiten Referenzwert zur Ableitung des jeweiligen existenzsichernden Mindestlohnniveaus in den Mitgliedstaaten, gemeinsame Mindeststandards im Bereich der sozialen Grundsicherung zur Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards bei gleichzeitiger Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt insbesondere für Menschen mit Vermittlungshemmnissen, gemeinsame Empfehlungen für Sozial- und Bildungsausgaben gemessen am BIP und unter Einbeziehung der Gesamtbevölkerungszahl der einzelnen Mitgliedstaaten sowie gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit am selben Ort bei gleichen Rechten und fairen Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat stimmt damit im Grundsatz mit den Empfehlungen überein, welche das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 20. November 2012 als Zielsetzung für einen Sozialpakt für Europa unterbreitet hatte.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 150/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
... a) Die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behauptet. Die Stimmung bei Unternehmern und Verbrauchern verbessert sich zunehmend. Die binnenwirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch maßgebliche Einkommenssteigerungen getragen. Eine positive Arbeitsmarktentwicklung bildet die Basis hierfür. Die positive Wirtschaftsentwicklung wirkt sich weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt aus, u.a. bei den Sozialausgaben. Zudem reduzieren sich die Zinsausgaben des Bundes aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus deutlich. Der Bundeshaushalt 2015 wird - wie schon der Haushalt des Vorjahres - ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der Fortführung einer soliden und wachstumsorientierten Finanzpolitik einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Staatsfinanzen unternimmt. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates und das Vertrauen von Unternehmern und Bürgern.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 76/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt".
Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
§ 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren
§ 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises
§ 101 Stammdatendatei
§ 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren
§ 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung
‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 130 Assistierte Ausbildung
§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 218f Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005
‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Auf dem europäischen Arbeitsmarkt sind Angebot und Nachfrage ungleich verteilt: Während in manchen Ländern - wie etwa in Deutschland - die Nachfrage nach Fachkräften steigt, stehen in anderen europäischen Staaten nicht genügend Arbeitsplätze für alle beruflich Qualifizierten zur Verfügung. Um diese Differenzen auszugleichen, wird eine höhere Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb der Europäischen Union angestrebt. Diese soll durch die Modernisierung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren unterstützt werden, wofür die Berufsanerkennungsrichtlinie novelliert wurde. Das vorliegende Gesetz setzt diejenigen Änderungen um, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) und der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 562/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... "2. die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld über die gesetzliche Bezugsdauer hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen."
Drucksache 302/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... ) -, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wurde, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine Duldungsregelung genügt nicht den Erfordernissen von Aufenthaltssicherheit für die Zeit der Ausbildung, die sowohl die betroffenen jungen Menschen als auch die Ausbildungsbetriebe benötigen, und wird den Notwendigkeiten, die sich aus der derzeitigen Arbeitsmarktlage ergeben, nicht gerecht.
Drucksache 344/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... Derzeit gelten die Voraussetzungen für die Abgabe des Unternehmens an Ehegatten für den Erhalt der Rente nur als erfüllt, wenn der abgebende Landwirt die Altersgrenze erreicht hat, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erfüllt oder unabhängig von der Arbeitsmarktsituation voll erwerbsgemindert ist. Die Voraussetzungen der Abgabe sollen nun auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung als erfüllt gelten. Während bei der regulären Hofabgabe Vorbereitungen getroffen und entsprechende langfristige Abgabevoraussetzungen geschaffen werden können, ist dies im Fall der Erwerbsminderung-- oftmals unvermittelt - nicht möglich. Anderenfalls bleibt nur die Hofabgabe an die nächste Generation innerhalb der Familie. Dies wird insbesondere dann problematisch, wenn der Hofnachfolger für eine Übernahme des Betriebs zum Zeitpunkt des Eintritts der teilweisen Erwerbsminderung noch zu jung ist. In diesem Falle verbleibt nur die Möglichkeit der Hofabgabe an Dritte für mindestens neun Jahre, um den Bezug der Erwerbsminderungsrente zu ermöglichen. Daher ist der potentielle Hofnachfolger zumeist gezwungen, sich beruflich anderweitig zu orientieren.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII
4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII
5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III
8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG
9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG
10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende
Drucksache 117/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... 5. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass der Entstehung von Teilarbeitsmärkten (Segmentierung) entgegengewirkt werden sollte. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen zum Abbau von Arbeitnehmerrechten, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes, nicht dazu geeignet sein können, die Funktionsweise der Arbeitsmärkte nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus sieht er es als sozialpolitisch kontraproduktiv an, im Bereich der Sozialschutzsysteme eine Unterscheidung vorzunehmen zwischen Personen, die am Arbeitsmarkt teilhaben können, und Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind bzw. nicht in der Lage sind, sich daran zu beteiligen. Ein solcher Ansatz würde die Segmentierung des Arbeitsmarktes weiter verstärken, das Prinzip des Förderns und Forderns aushöhlen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden.
Drucksache 302/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... 5. Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse hat. Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen weiter zu öffnen und auszubauen. Der Bundesrat hält daher - aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbesserung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten - an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest. Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzentwurf vom 19. Dezember 2013 (vgl. BR-Drucksache 756/13(B)).
Drucksache 42/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme COM(2015) 46 final
... Zu den obersten Prioritäten der neuen Kommission gehört es, neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen zu setzen. In ihrem Arbeitsprogramm für 2015 hat sich die Kommission verpflichtet, Initiativen zur Förderung von Integration und Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, junge Menschen in Arbeit zu bringen. Der vorliegende Vorschlag zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist eines der Instrumente, die dieser Priorität schnellstmöglich Geltung verschaffen sollen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 22a Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Es obliegt der EU und ihren Mitgliedstaaten, durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik dafür zu sorgen, dass diejenigen, die ihre Arbeit verlieren, rasch eine neue finden können, entweder in wettbewerbsfähigeren Unternehmen innerhalb ihrer Branche oder in einer völlig neuen Tätigkeit. Die Strategie der Kommission für Beschäftigung und Wachstum zielt darauf ab, die Schaffung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze in der EU zu erleichtern. Die Bildungspolitik ist hierfür ein Schlüsselelement; sie muss eine fortlaufende Entwicklung von Fertigkeiten fördern, um die Arbeitnehmer auf die Arbeitsplätze der Zukunft vorzubereiten. Die Struktur- und Investitionsfonds der EU unterstützen dieses Ziel.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 168/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelung zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelung zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Drucksache 395/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
... Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ermöglicht mit seinen Befristungstatbeständen Fluktuationen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und damit einen laufenden Zustrom neuer Ideen an die Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es stellt zudem sicher, dass sich jede Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern qualifizieren kann, weil nicht alle Mittelbau-Stellen mit Dauerpersonal besetzt sind. Dies ist auch deshalb sachgerecht, weil die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase noch nicht auf eine wissenschaftliche Karriere fixiert sind, sodass in dieser Phase zu einem großen Teil für den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten
§ 8 Evaluation
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3410: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes und der Länder
II.4 Evaluation
Drucksache 312/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 und zum Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates (Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015)
... Was die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich der Übertragung von Zuständigkeiten für Kompetenzen, berufliche Bildung und Ausbildung angeht, die innerhalb der Kommission aus der Generaldirektion für Bildung und Kultur ausgegliedert und in die Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration integriert wurden, möchte die Kommission auf die Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage verweisen, die zeigen, dass die Bildungssysteme nicht in der Lage sind, Menschen auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten, was in zunehmendem Maße ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie darstellt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Zuständigkeiten für Kompetenzen und Qualifikationen eng an die Gestaltung der Beschäftigungspolitik zu koppeln, um auf diese Weise unsere Bemühungen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu stützen.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... In der Beschäftigungs- und Sozialpolitik dürfte Konvergenz hin zu bewährten Praktiken zu einer besser funktionierenden WWU beitragen und deren Legitimität erhöhen. Auf kurze Sicht ließe sich diese Konvergenz durch die Entwicklung gemeinsamer Benchmarks erreichen, die sich an den Komponenten des "Flexicurity"-Konzepts orientieren, wie flexible und verlässliche Arbeitsverträge, die einen zweigeteilten Arbeitsmarkt verhindern, umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, wirksame Maßnahmen zur Wiedereingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt, moderne und integrative Sozialversicherungs- und Bildungssysteme und aktivierende Besteuerung von Arbeit. Die Kommission hat ferner ihre Absicht bekräftigt, eine europäische Säule sozialer Rechte zu entwickeln, die auf dem bestehenden Besitzstand aufbauen und als Richtschnur für den Konvergenzprozess insgesamt dienen soll.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
Drucksache 117/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... 4. Er stimmt mit der Kommission überein, dass der Entstehung von Teilarbeitsmärkten (Segmentierung) entgegengewirkt werden sollte. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen zum Abbau von Arbeitnehmerrechten, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes, nicht dazu geeignet sein können, die Funktionsweise der Arbeitsmärkte nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus sieht er es als sozialpolitisch kontraproduktiv an, im Bereich der Sozialschutzsysteme eine Unterscheidung vorzunehmen zwischen Personen, die am Arbeitsmarkt teilhaben können, und Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind bzw. nicht in der Lage sind, sich daran zu beteiligen. Ein solcher Ansatz würde die Segmentierung des Arbeitsmarktes weiter verstärken, das Prinzip des Förderns und Forderns aushöhlen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden.
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... Daraus folgt ein entsprechender Integrationsbedarf in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Artikel 4 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Befristungen
Drucksache 386/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... - Insbesondere berühren die prioritären Bereiche "Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte" und "Nachhaltige Investitionen sowie Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" den Kernbereich mitgliedstaatlicher Kompetenzen. Der Bundesrat lehnt die Bewertung der mitgliedstaatlichen Systeme auf europäischer Ebene als klar kompetenzwidrig ab. - Dass nach dem Arbeitspapier der Kommission Effektivität und Effizienz von Bildungsausgaben im Fokus der weiteren Arbeit einer Expertengruppe stehen sollen, sieht der Bundesrat ebenfalls aus kompetenziellen Gründen äußerst skeptisch und bekräftigt erneut seine grundsätzliche Ablehnung einer Bewertung der nationalen Bildungsinvestitionen durch die europäische Ebene. Zudem erinnert er daran, dass eine Bewertung von Bildungsinvestitionen allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive unzureichend ist und dem Eigenwert von Bildung nicht gerecht wird. Die Qualität von Investitionen in Bildung stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht (BR-Drucksache 583/14(B), Ziffer 10).
Drucksache 386/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die Hochschulsysteme sollten die wissensbasierte Wirtschaft stärken. Die Hochschulen müssen sich den Anforderungen, die sich aus dem Wandel der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ergeben, wirksam anpassen. Entsprechende
Mitteilung
1. Hintergrund
2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten
2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen
2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung
2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse
3. Governance und ARBEITSMETHODEN
Anhang 1 PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung
Anhang 2 spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020
Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen
Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung
Drucksache 386/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... - Insbesondere berühren die prioritären Bereiche "Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte" und "Nachhaltige Investitionen sowie Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" den Kernbereich mitgliedstaatlicher Kompetenzen. Der Bundesrat lehnt die Bewertung der mitgliedstaatlichen Systeme auf europäischer Ebene als klar kompetenzwidrig ab. - Dass nach dem Arbeitspapier der Kommission Effektivität und Effizienz von Bildungsausgaben im Fokus der weiteren Arbeit einer Expertengruppe stehen sollen, sieht der Bundesrat ebenfalls aus kompetenziellen Gründen äußerst skeptisch und bekräftigt erneut seine grundsätzliche Ablehnung einer Bewertung der nationalen Bildungsinvestitionen durch die europäische Ebene. Zudem erinnert er daran, dass eine Bewertung von Bildungsinvestitionen allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive unzureichend ist und dem Eigenwert von Bildung nicht gerecht wird. Die Qualität von Investitionen in Bildung stellt einen vielschichtigen Fragenkomplex dar, der sich simplen Lösungs- und Bewertungsansätzen entzieht (BR-Drucksache 583/14(B), Ziffer 10).
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 23. Er bewertet die dargestellten Zielsetzungen und Maßnahmen aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht grundsätzlich positiv und unterstützt den Vorschlag der Kommission, dass die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiterhin daran arbeiten soll, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Bezug auf Entgelt, Rente und die Teilnahme am Arbeitsmarkt - auch in Spitzenpositionen - sicherzustellen. Er teilt die Ansicht der Kommission, dass damit gewährleistet werde, dass Europa alle verfügbaren Talente in vollem Umfang nutzt.
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... - In Spanien verabschiedete die Regierung im Dezember 2013 ein Gesetz zur Markteinheit, mit dem die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit von Menschen sowie der freie Warenverkehr gefördert werden. Das Gesetz stellt eine ehrgeizige Rationalisierung sich überschneidender Rechtsvorschriften dar, mit dem Abhilfe für die Fragmentierung des Inlandsmarktes geschaffen und der Wettbewerb auf den Warenmärkten erhöht wird. Nach Angaben der spanischen Behörden wird durch die Reform im Laufe der Jahre schätzungsweise eine Steigerung des BIP um über 1,5 % erzielt. - In Portugal wurden zwischen 2011 und 2013 mehrere Reformen des Arbeitsmarktes durchgeführt. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer im Rahmen von unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen wurden angeglichen. Die Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit wurden flexibler gestaltet und es wurden Maßnahmen zur besseren Anpassung der Gehälter an die Produktivität auf Unternehmensebene eingeleitet. Die Arbeitslosenunterstützung wurde reformiert, wobei die Förderfähigkeit ausgeweitet wurde. Die öffentliche Arbeitsverwaltung wurde umgestaltet, die bestehenden politischen Konzepte der aktiven Arbeitsmarktpolitik wurden überarbeitet und neue Programme aufgelegt, darunter speziell auf junge Menschen zugeschnittene Programme. Die Arbeitslosenquote ging zwischen 2013 und 2014 um etwa zwei Prozentpunkte zurück.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 147/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Grenze des Arbeitsentgelts einführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen. Damit wird ein Beitrag geleistet, dass Wettbewerb in erster Linie über bessere Produkte und Dienstleistungen und nicht über niedrigere Löhne stattfindet. Mehr als fünf Millionen Menschen erhalten derzeit einen Lohn von unter 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dies bewirkt nicht nur eine Spaltung des Arbeitsmarktes, sondern auch unserer Gesellschaft. Gesellschaftliche Teilhabe wird von einer stabilen Erwerbsintegration determiniert. Der erwirtschaftete Lohn bildet hierbei die materielle Grundlage auch für die soziale Partizipation. Er entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Teilhabe an sozialen und kulturellen Veranstaltungen möglich ist. Die Integrationsfunktion, die aus einem existenz- und soziokulturell sichernden Einkommen erwächst, darf für unsere Gesellschaft nicht unterschätzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Gegenmaßnahmen unabdingbar. Zur Sicherung von Stabilität und Qualität der Arbeit, der Wiederherstellung der Ordnung am Arbeitsmarkt und des Vertrauens in die soziale Marktwirtschaft ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine wesentliche ordnungspolitische Maßnahme.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG
13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... d) Der Bundesrat vermisst allerdings Regelungen im Aufenthaltsrecht, welche eine noch bessere Verzahnung der Chancen einer schnellen Arbeitsmarktintegration einerseits und der Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft andererseits in der Praxis gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen, nach denen in der Regel die Dauer der Aufenthaltserlaubnis bzw. die Dauer der Duldung für die Dauer einer aufzunehmenden oder bereits aufgenommenen Berufsausbildung zu erteilen ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 383/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 580/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 11. Voraussetzung für die Wirksamkeit des EFSI sind nach Auffassung des Bundesrates geeignete Strukturen zur Aufnahmefähigkeit der zusätzlichen Investitionen. Die notwendigen strukturellen Reformen, zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, aber auch auf dem Arbeitsmarkt, müssen daher von den Mitgliedstaaten weiter konsequent umgesetzt werden.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 100/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 11. Berufsbezogene Deutschförderung ist ein erfolgreiches Instrument der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Sie erhöht die Chancen der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit bzw. Ausbildung deutlich.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Mit der Einfügung des Satzes 2 im § 23a Absatz 1 Viertes Buch durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollten laufende Vergünstigungen des Arbeitgebers, die als sonstige Sachbezüge gewährt und pauschal besteuert werden, nicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bewertet und damit beitragsfrei gestellt werden. Das Bundessozialgericht hat zu Recht mit seinem Urteil vom 31. Oktober 2012 festgestellt, dass die gesetzliche Formulierung die Einschränkung, dass es sich um laufend zur Verfügung gestellte Vergünstigungen handeln muss, nicht wiedergibt. Um den gewollten Rechtszustand wieder herzustellen, erfolgt daher eine klarstellende Ergänzung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 350/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... 1. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zuletzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte darüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Entwicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhaltend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung).
Drucksache 583/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final in Verbindung mit
... 2. Zudem stellt die Kommission fest, dass dem Bildungssektor bei der Anpassung der Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarkts eine Schlüsselrolle zukommt. Aus Sicht des Bundesrates stellt die allgemeine und berufliche Bildung einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar. Jedoch gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der staatliche Bildungsauftrag weit über das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit hinausgeht. Nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegte, die Gesamtpersönlichkeit beachtende Bildungsangebote können junge Menschen mit Kompetenzen, Persönlichkeit und Werten rüsten, auf die auch der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft angewiesen sind (vergleiche auch BR-Drucksache 471/13(B)).
Drucksache 147/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Grenze des Arbeitsentgelts einführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen. Damit wird ein Beitrag geleistet, dass Wettbewerb in erster Linie über bessere Produkte und Dienstleistungen und nicht über niedrigere Löhne stattfindet. Mehr als fünf Millionen Menschen erhalten derzeit einen Lohn von unter 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dies bewirkt nicht nur eine Spaltung des Arbeitsmarktes, sondern auch unserer Gesellschaft. Gesellschaftliche Teilhabe wird von einer stabilen Erwerbsintegration determiniert.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG
17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG
20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 383/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Wirtschaft in Deutschland weiterhin positiv entwickelt. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung stellt zu Recht fest, dass die deutsche Wirtschaft gut aufgestellt ist und damit das für 2014 prognostizierte Wachstum von 1,8 Prozent erreicht werden kann. Besonders erfreulich ist die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, wo die Zahl der Beschäftigten auf einen neuen Rekord zusteuert.
Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... 3. Die Binnenschifffahrt ist ein international geprägter Verkehrsträger, der überwiegend durch grenzüberschreitende Aktivitäten auf dem europäischen Wasserstraßennetz gekennzeichnet ist. Daher soll in der europäischen Binnenschifffahrt darauf hingewirkt werden, gleiche Rahmenbedingungen für den sektoralen Arbeitsmarkt zu fördern und unlauteren Wettbewerb zu verhindern, der auf den Unterschieden der gesetzlichen Arbeitszeitgestaltung beruht.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Zweck
1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag
1.3. Allgemeiner Kontext
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER
2.1. Konsultation der Interessenträger
2.2. Analysepapier
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2 Analyse der Vereinbarung
3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats
3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Wahl der Instrumente
3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
3.6 Inhalt des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 bis 6
3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags
Paragraph 1 Geltungsbereich
Paragraph 2 Begriffsbestimmungen
Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraph 7 Ruhezeiten
Paragraph 8 Ruhepause
Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraph 10 Jahresurlaub
Paragraph 11 Jugendschutz
Paragraph 12 Kontrolle
Paragraph 13 Notfälle
Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraph 16 Arbeitsrhythmus
Paragraph 17 Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. zusätzliche Informationen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt
Anhang
Paragraf 1 Geltungsbereich
Paragraf 2 Begriffsbestimmungen
Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraf 7 Ruhezeiten
Paragraf 8 Ruhepause
Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraf 10 Jahresurlaub
Paragraf 11 Jugendschutz
Paragraf 12 Kontrolle
Paragraf 13 Notfälle
Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraf 16 Arbeitsrhythmus
Paragraf 17 Schlussbestimmungen
Drucksache 172/14 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... III) bedürfen Träger von entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um solche Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen zu können. Dies betrifft auch staatliche und staatlich anerkannte Schulen, die entsprechend den Regelungen der Länder unterschiedliche Bezeichnungen haben. Das Zulassungsverfahren nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504) in der jeweils geltenden Fassung dient dazu, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen sicherzustellen.
Drucksache 249/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 - COM(2014) 406 final
... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.
Drucksache 532/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
... Im Förderprogramm IQ plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds während des Förderzeitraums 2015 bis 2018 einen neuen Programmschwerpunkt "Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" aufzunehmen. Für Migrantinnen und Migranten, die keine Gleichwertigkeit im Anerkennungsverfahren erreicht haben bzw. noch fachliche und sprachliche Brückenmaßnahmen in den Arbeitsmarkt benötigen, werden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes angeboten. Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe werden hiervon profitieren, da ein Programmbaustein Anpassungsqualifizierungen/-lehrgänge sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- und Eignungsprüfung als Qualifizierungsmaßnahmen in reglementierten Berufen umfassen wird.
Drucksache 392/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Die in § 2 vorgesehene Verkürzung der Wartezeit auf 15 Monate wird der gegebenenfalls zulässigen Sonderregelung bei kurzfristigen Aufenthalten nicht gerecht. Denn wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, beträgt die Dauer eines behördlichen Asylverfahrens etwa ein halbes Jahr, die bestandskräftige Entscheidung etwa ein Jahr. Auch die mit dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und gelduldete Ausländer" vorgenommene Verkürzung der Wartefrist zur Erteilung der Arbeitserlaubnis auf nunmehr drei Monate ist ein Indiz dafür, dass eine Sonderregelung für Asylbewerber nur für einen sehr engen Zeitraum in Betracht kommen kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V
§ 4 Hilfen zur Gesundheit
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
3. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 580/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 14. Voraussetzung für die Wirksamkeit des EFSI sind nach Auffassung des Bundesrates geeignete Strukturen zur Aufnahmefähigkeit der zusätzlichen Investitionen. Die notwendigen strukturellen Reformen, zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, aber auch auf dem Arbeitsmarkt müssen daher von den Mitgliedstaaten weiter konsequent umgesetzt werden.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 191/8/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... 5. Angesichts der Bedeutung der Braunkohle für regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze liegt in der Benachteiligung dieses Energieträgers sowohl eine bedeutende wirtschaftliche als auch soziale Belastung der Regionen in Deutschland, in denen Braunkohle abgebaut und verstromt wird. Der Arbeitsmarkt dieser Regionen hängt eng mit der Zukunftsfähigkeit der Nutzung der Braunkohle zusammen.
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... d) Der Bundesrat vermisst allerdings Regelungen im Aufenthaltsrecht, welche eine noch bessere Verzahnung der Chancen einer schnellen Arbeitsmarktintegration einerseits und der Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft andererseits in der Praxis gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen, nach denen in der Regel die Dauer der Aufenthaltserlaubnis bzw. die Dauer der Duldung für die Dauer einer aufzunehmenden oder bereits aufgenommenen Berufsausbildung zu erteilen ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Die in § 2 vorgesehene Verkürzung der Wartezeit auf 15 Monate wird der gegebenenfalls zulässigen Sonderregelung bei kurzfristigen Aufenthalten nicht gerecht. Denn wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, beträgt die Dauer eines behördlichen Asylverfahrens etwa ein halbes Jahr, die bestandskräftige Entscheidung etwa ein Jahr. Auch die mit dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und gelduldete Ausländer" vorgenommene Verkürzung der Wartefrist zur Erteilung der Arbeitserlaubnis auf nunmehr drei Monate ist ein Indiz dafür, dass eine Sonderregelung für Asylbewerber nur für einen sehr engen Zeitraum in Betracht kommen kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Artikel 1 Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 4a
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 583/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final Drucksache: 583/14 und
... 2. Er begrüßt das angekündigte erneuerte Engagement für Strukturreformen. Weitere Maßnahmen gegen die teilweise sehr hohe Arbeitslosigkeit und gegen den weiteren Anstieg von Armut und sozialer Ausgrenzung sind erforderlich. Er fordert die Kommission daher auf, die grundsätzlich erforderlichen Strukturreformen in den Mitgliedstaaten, insbesondere im Rahmen des Europäischen Semesters, weiterhin intensiv zu begleiten, damit Wachstum und Beschäftigung entstehen und der Ausbau funktionierender sozialer Netze voranschreiten kann. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Arbeitsmarktreformen jedoch nicht zu einer Verschlechterung von Arbeitsbedingungen führen dürfen. Eine Flexibilisierung und Anpassung der Löhne durch die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen kann kein geeignetes Beispiel für erfolgreiche Strukturreformen sein. Insgesamt geht die Kommission zu wenig auf die Qualität der Arbeitsplätze ein, die aber für die Armutsbekämpfung eine fundamentale Grundlage sind.
Zu BR-Drucksache 583/14
Zu den BR-Drucksachen 583/14 und 584/14
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 75/14
... a) wer als türkischer Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland angehört oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 75 (weggefallen)
§ 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 23. Der Bundesrat bewertet die dargestellten Zielsetzungen und Maßnahmen aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht grundsätzlich positiv und unterstützt den Vorschlag der Kommission, dass die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiterhin daran arbeiten soll, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Bezug auf Entgelt, Rente und die Teilnahme am Arbeitsmarkt - auch in Spitzenpositionen - sicherzustellen. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass damit gewährleistet werde, dass Europa alle verfügbaren Talente in vollem Umfang nutzt.
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... a) Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zuletzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte darüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Entwicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhaltend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung).
Drucksache 642/2/14
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Es besteht ein Interesse, dass Jugendliche und Heranwachsende, die sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland befinden, auch eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und beenden können. Die Bestimmung stellt eine eigenständige Regelung für den Arbeitsmarktzugang dar.
Zu Artikel 1 Nummer 13a
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
Drucksache 100/2/14
Antrag der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... Berufsbezogene Deutschförderung ist ein erfolgreiches Instrument der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Sie erhöht die Chancen der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit bzw. Ausbildung deutlich.
Drucksache 195/14
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Aktuell verfügen die Sozialversicherungsträger durch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt über erhebliche Überschüsse. Die weitere Beibehaltung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist nicht mehr zu rechtfertigen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand
3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118 Übergangsregelung zur Fälligkeit der Beitragsschuld
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 147/2/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... 3. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Ausnahmevorschrift des § 22 Absatz 2 Mindestlohngesetz für volljährige junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung einen Anreiz bietet, als Ungelernte in den Arbeitsmarkt einzusteigen und dauerhaft auf eine Berufsqualifizierung zu verzichten. Das gilt sowohl für junge Menschen, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium abgebrochen haben, als auch für solche, die nach Erfüllung der Schulpflicht überhaupt keine berufliche Qualifizierung aufgenommen haben. Angesichts des Fachkräftebedarfs kann sich Deutschland einen solchen Fehlanreiz nicht leisten; anstelle des vollendeten 18. Lebensjahres sollte das vorzusehende Lebensalter für Ausnahmen vom Mindestlohngesetz, daher deutlich erhöht werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 14/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
... 6. Der Bundesrat erinnert daran, dass insbesondere in Grenzregionen die grenzüberschreitende berufliche Mobilität von großer Bedeutung für die Integration der Arbeitsmärkte und die wirtschaftliche Entwicklung ist. Er hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der EURES-Grenzpartnerschaften hervor und weist darauf hin, dass die kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Sozialpartnern und zuständigen Fachverwaltungen im grenzüberschreitenden Raum ein Alleinstellungsmerkmal der EURES-Grenzpartnerschaften ist. Ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren der durch unterschiedliche vorhandene Strukturen, die wirtschaftliche und soziale Lage sowie die jeweilige Arbeitsmarktsituation bedingten Grenzpartnerschaft ist eine ausgeglichene und paritätische Vertretung aller teilnehmenden Partner. Der Bundesrat sieht daher die Überlegungen der Kommission, die den Grenzpartnerschaften im Programm für Beschäftigung und soziale Innovation gewidmeten Mittel diesen nicht direkt zur Verfügung zu stellen, sondern den nationalen Koordinierungsbüros zuzuweisen, mit Sorge. Nationale Arbeitsverwaltungen würden in die Lage versetzt, sowohl die strategischinhaltliche als auch die finanzielle Steuerung der Grenzpartnerschaften zu übernehmen, während die regionalen Partner in der Folge lediglich als Dienstleistungserbringer für die nationalen Koordinierungsbüros fungieren würden.
Drucksache 71/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... b) Ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2012 in Deutschland 612 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ermittelt. Auch wenn von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist, so sind diese ermittelten Fälle zu der geschätzten Zahl von Prostituierten in Relation zu setzen. Auch gibt es keine belastbaren Hinweise dafür, dass mit dem Prostitutionsgesetz ein Anstieg des Menschenhandels einhergegangen ist. Trotz einer Zunahme von Ermittlungsverfahren seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes ist die Zahl der Opfer nicht gestiegen. Der Bundesrat misst einer wirkungsvollen Bekämpfung von Menschenhandel einen hohen Stellenwert zu. Er verweist jedoch darauf, dass ein Hauptproblem in der mangelnden Aussagebereitschaft der Opfer zu finden ist. Darüber hinaus entscheiden sich viele Menschen für Prostitution aus ökonomischen Zwängen heraus, da nur ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, oder die Voraussetzungen für eine andere selbstständige Tätigkeit nicht gegeben sind.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,
Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... 2. die Bedingungen zur weiteren Stärkung der Inlandsnachfrage verbessert, u.a. durch die Verringerung der hohen Steuer- und Sozialabgaben, insbesondere für Geringverdiener; bei der Umsetzung des allgemeinen Mindestlohns dessen Wirkung auf die Beschäftigung beobachtet; die Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern verbessert, indem das Bildungsniveau benachteiligter Gruppen weiter erhöht wird und auf dem Arbeitsmarkt ehrgeizigere Aktivierungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere für Langzeitarbeitslose; Maßnahmen zum Abbau fiskalischer Fehlanreize, insbesondere für Zweitverdiener, ergreift und die Umwandlung von Minijobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen erleichtert; regionale Engpässe bei der Verfügbarkeit von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen in Angriff nimmt und gleichzeitig deren allgemeine Bildungsqualität verbessert;
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014
Drucksache 183/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
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