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"Arbeitszeiten"


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0390/05
0132/05
0078/1/05
0936/05
0811/04
0194/1/04
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0950/04
0565/04
0983/04
0737/04
0737/1/04
0438/04
0012/04
0194/04B
0105/04B
0450/04
0894/04
0105/04
0920/04
0012/1/04
0818/04
0715/03
0856/03
Drucksache 190/11

... Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Herbst 2010 gemeinsam mit dem DIHK die Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ (vgl. Tabelle lfd. Nr. 31) gestartet. Die Initiative unterstützt Unternehmen dabei, sich durch flexible Gestaltung von Arbeitszeiten als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und so leichter qualifizierte Bewerber zu gewinnen und bewährte Fachkräfte stärker an sich zu binden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 94/11

... - Verpflichtung zur Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit durch Schaffung von familiengerechten Arbeitsbedingungen. Anpassung von Arbeitszeit und Präsenzpflichten an die Erfordernisse der Kinderbetreuung und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.



Drucksache 874/10

... Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 716/10

... (2) Eine Nichtrückkehr auf Grund der Arbeitsausübung liegt namentlich dann vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Ein Nichtrückkehrtag ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil sich die Arbeitszeit des Einzelnen an seinem Arbeitsort entweder bedingt durch die Anfangszeiten oder durch die Dauer der Arbeitszeit über mehr als einen Kalendertag erstreckt. Schichtarbeiter, Personal mit Nachtdiensten und Krankenhauspersonal mit Bereitschaftsdienst sind nicht schon auf Grund ihrer spezifischen Arbeitszeiten von der Grenzgängerregelung ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Abkommen

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Schenkungen

§ 3
Schenkungen von Geschäftsbetrieben

Abschnitt 3
Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)

§ 4
Ansässigkeit

§ 5
Ansässigkeitsbescheinigung

§ 6
Arbeitsort

§ 7
Geringfügige Arbeitsverhältnisse

§ 8
Nichtrückkehrtage

§ 9
Kürzung der 60-Tage-Grenze

§ 10
Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage

§ 11
Bemessungsgrundlage und -zeitraum

§ 12
Ansässigkeitsstaat Deutschland

§ 13
Grundsätze der Steuerberechnung

§ 14
Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent

§ 15
Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer

§ 16
Nachweis der Bruttovergütungen

§ 17
Verschiedene Sonderfälle

§ 18
Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)

Abschnitt 4
Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte

§ 19
Besteuerung leitender Angestellter

§ 20
Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten

Abschnitt 5
Sonstige Anwendungsfälle

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten

§ 22
Betriebliche Veräußerungsrenten

§ 23
Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens

§ 24
Arbeitnehmer-Abfindungen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 25
Anwendungsregelung

§ 26
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeines :

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung :

Zu § 4

Beispiel zu § 4

Beispiel zu § 5

Beispiel zu § 6

Beispiele zu § 7

Beispiel zu § 8

Beispiel zu § 9 Absatz 1

Beispiel zu § 9 Absatz 2

Beispiel zu § 13

Beispiel zu § 14

Zu Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte :

Zu § 19

Zu § 20

Beispiel zu § 20

Zu Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle :

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen :

Zu § 25

Zu § 26

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1499: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft


 
 
 


Drucksache 693/10 (Beschluss)

... 16. Aus Sicht des Bundesrates ist bezüglich der von der Kommission im Zusammenhang mit ihren Vorhaben für ein integratives Wachstum angekündigten Revision der Arbeitszeitrichtlinie eine umfassende Überarbeitung nicht erforderlich. Sinnvoll ist ggf. vielmehr eine lediglich punktuelle Überarbeitung der Richtlinie. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass einerseits den Arbeitgebern Flexibilität ermöglicht wird, andererseits aber auch der Schutz der Arbeitnehmer nicht zu kurz kommt. Der Bundesrat erachtet es insbesondere für wichtig, dass die Möglichkeit einer Opt-out-Regelung für zulässige Höchstarbeitszeiten bestehen bleibt.



Drucksache 693/1/10

... 17. Aus Sicht des Bundesrates ist bezüglich der von der Kommission im Zusammenhang mit ihren Vorhaben für ein integratives Wachstum angekündigten Revision der Arbeitszeitrichtlinie eine umfassende Überarbeitung nicht erforderlich. Sinnvoll ist ggf. vielmehr eine lediglich punktuelle Überarbeitung der Richtlinie. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass einerseits den Arbeitgebern Flexibilität ermöglicht wird, andererseits aber auch der Schutz der Arbeitnehmer nicht zu kurz kommt. Der Bundesrat erachtet es insbesondere für wichtig, dass die Möglichkeit einer Opt-out-Regelung für zulässige Höchstarbeitszeiten bestehen bleibt.



Drucksache 443/10

... - Information und Schulung auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Polizeikräften mit den entsprechenden Protokollen, einschließlich für Kontrollen des CIT-Fahrzeugs und des CIT-Personals, - geltende nationale und europäische Rechtsvorschriften und/oder geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf Arbeitszeiten, Zahl der erforderlichen Pausen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 270/10

... 4. Im Übrigen schafft der Gesetzentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen für einen wirkungsgleichen Nachvollzug der tariflichen Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Altersteilzeit und FALTER-Arbeitszeitmodell).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010

Artikel 2
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 4
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 5
Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2010

Artikel 6
Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 7
Weitere Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 8
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 10
Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 11
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 12
Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2010

Artikel 14
Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011

Artikel 15
Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011

Artikel 16
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung

Artikel 17
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang

Begründung

A. Allgemeines

I. Regelungsschwerpunkt

II. Gesetzgebungskompetenzen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Kosten

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Befristung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Recht der Europäischen Union

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 18

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1265: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011 (Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011)


 
 
 


Drucksache 849/1/10

... es können sich Wehrpflichtige vom Wehrdienst bzw. anerkannte Kriegsdienstverweigerer vom Zivildienst freistellen lassen, wenn sie sich mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens vier Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichten. In der Praxis werden diese Dienste nicht als ganztägige, zusammenhängende Präsenzdienste, sondern verteilt über einen längeren Zeitraum durch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen abgeleistet. Die Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen finden dabei grundsätzlich außerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/1/10




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zur Dauer und zeitlichen Einteilung des Bundesfreiwilligendienstes

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BFDG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 5 Satz 4 - neu - BFDG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 6 - neu - BFDG

6. Zu Artikel 1 § 10 BFDG , Artikel 6 § 2 Absatz 1 Nummer 8, § 2a Absatz 1 ArbGG

7. Zu Artikel 6aneu - § 9 Absatz 1 und 2 - neu - JFDG


 
 
 


Drucksache 412/10

... 3. Zu den Schutzbereichen der Entsenderichtlinie gehören Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften (insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen), Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz, Nichtdiskriminierungsbestimmungen und Schutzmaßnahmen unter anderem für Schwangere.



Drucksache 265/10

... – Die Erfassung der Arbeitszeiten für die Zwecke der Personalkostenbuchführung wird von einigen Empfängern als besonders aufwändig empfunden. Auf diese Anforderung kann nur verzichtet werden, wenn bei den Verhandlungen über die Finanzhilfe für jeden Empfänger Personalkosten-Pauschalbeträge auf der Grundlage einer vorherigen Einschätzung der Personalkosten je Empfänger für das Projekt vereinbart und festgelegt würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...

3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren

3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln

3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems

3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung

4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft

5. Der weitere Weg

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 849/10 (Beschluss)

... es können sich Wehrpflichtige vom Wehrdienst bzw. anerkannte Kriegsdienstverweigerer vom Zivildienst freistellen lassen, wenn sie sich mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens vier Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichten. In der Praxis werden diese Dienste nicht als ganztägige, zusammenhängende Präsenzdienste, sondern verteilt über einen längeren Zeitraum durch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen abgeleistet. Die Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen finden dabei grundsätzlich außerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zur Dauer und zeitlichen Einteilung des Bundesfreiwilligendienstes

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BFDG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 5 Satz 4 - neu - BFDG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 6 - neu - BFDG

6. Zu Artikel 1 § 10 BFDG ,

7. Zu möglichen umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnissen


 
 
 


Drucksache 113/10

... " Regulierung an sich wandelnde Beschäftigungsmuster (z.B. Arbeitszeiten, Standort) und neue Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz anzupassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/10




Mitteilung

Strategie Europa 2020 Zusammenfassung

1. Ein Moment des Wandels

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Leitinitiative: Innovationsunion

Leitinitiative Jugend in Bewegung

Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente

4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie

4.2. Die Reform des Finanzsystems

4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion

5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur

5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020

Integrierte Leitlinien

Politische Empfehlungen

5.2. Aufgabenverteilung

Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates

5 Ministerrat

Europäische Kommission

Europäisches Parlament

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Beteiligte und Zivilgesellschaft

6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat

Anhang 1
Europa 2020: Ein Überblick

Anhang 2
Eine Architektur für Europa 2020

Anhang 3
Zeitleiste für 2010 – 2012


 
 
 


Drucksache 647/09

... 40. Obwohl diese Programme nicht teuer sind, werden Mittel benötigt, um die Unternehmer aufzuklären, die Inspektoren auszubilden, die Kontrollen zu koordinieren und das Personal für Kontrollen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu entschädigen. Zu diesem Zweck sollte ein Finanzierungsmechanismus bestimmt werden. Wirksame Überwachungsprogramme nutzen verschiedene Finanzierungsquellen, darunter zweckgebundene Steuereinnahmen, Gebühren für die Erteilung einer Geschäftsgenehmigung und dazu bestimmte Einnahmen aus Geldbußen, die von zuwiderhandelnden Personen gezahlt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/09




Begründung

Vorschlag

Anhang
Leitlinien zum Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch, ausgearbeitet von der zweiten Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Zweck, Ziele und grundlegende Erwägungen

Zweck der Leitlinien

Mit den Leitlinien verfolgte Ziele

Grundlegende Erwägungen

Grundsatzerklärung und Definition der relevanten Begriffe als Voraussetzung für den Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch

5 Grundsätze

Grundsatz 1

Grundsatz 2

Grundsatz 3

Grundsatz 4

Grundsatz 5

Grundsatz 6

Grundsatz 7

4 Definitionen

Tabakrauch in der Umgebungsluft oder Tabakrauch aus zweiter Hand

Öffentliche Orte

Innenräume oder geschlossene Räume

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Geltungsbereich wirksamer Rechtsvorschriften

Information, Befragung und Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Gewährleistung ihrer Unterstützung und einer Problemlosen Durchführung

4 Durchsetzung

5 Einhaltungspflicht

5 Strafen

5 Durchsetzungsstrategien

Mobilisierung und Einbeziehung der Gesellschaft

Überwachung und Bewertung der Massnahmen

5 Prozesse

5 Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 270/09

... Die mit der Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen betrauten Personen und die mit Untersuchungen beauftragten Dritten sind berechtigt, die Geschäftsräume des Verbandes während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten, um Untersuchungen vorzunehmen oder sonst Feststellungen zu treffen, die zur Ausübung der Aufsicht erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 241a
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

§ 248
Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 253
Zugangs- und Folgebewertung

§ 254
Bildung von Bewertungseinheiten

§ 255
Bewertungsmaßstäbe.

§ 256a
Währungsumrechnung

§ 264d
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

§ 274
Latente Steuern

§ 288
Größenabhängige Erleichterungen

§ 289a
Erklärung zur Unternehmensführung

§ 306
Latente Steuern

§ 308a
Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

§ 319b
Netzwerk

§ 324
Prüfungsausschuss

§ 340h
Währungsumrechnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:

Neunundzwanzigster Abschnitt

Artikel 66

Artikel 67

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 161
Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 54
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 4
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 63h
Sonderuntersuchungen

§ 64
Staatsaufsicht

§ 167
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 37
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 40a
Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

§ 133a
Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen

§ 140
Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a

Artikel 13
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 14
Änderungen des FGG-Reformgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 66/09

... Hinsichtlich einer Verknüpfung des Eingangszeitpunkts mit der Dienstzeit ist zunächst zu berücksichtigen, dass der jeweilige Dienstbeginn für die Bediensteten des Grundbuchamts individuell verschieden ist. Dies ist zum einen den vielfach vorhandenen Gleitzeitregelungen geschuldet. Aber auch bei festen Arbeitszeiten weicht der tatsächliche Dienstbeginn der einzelnen Mitarbeiter (wenn auch nur geringfügig) voneinander ab. Eine an den Dienstbeginn anknüpfende Regelung für den Antragseingang wäre mit ganz erheblichem Organisationsaufwand verbunden, da an jedem einzelnen Tag festgestellt werden müsste, wer für das Präsentat zuständig ist und wann diese Person ihren Dienst angetreten hat. Da für das Präsentat im Regelfall mehrere Bedienstete zuständig sind (zum einen der Grundbuchführer und zum anderen der von der Leitung des Amtsgerichts für die Antragsentgegennahme bestellte Geschäftsstellenbedienstete), würde eine solche Regelung außerdem zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da nicht klar wäre, auf wessen Dienstbeginn es ankäme. Ungeachtet dessen würde diese Vorgehensweise nicht zu einer Gleichbehandlung führen, da der Dienstbeginn stets vor dem Zeitpunkt liegt, in dem der zuständige Bedienstete die seit dem Ende des vorangegangenen Arbeitstags in Papierform eingereichten Anträge in Besitz nehmen kann. Die elektronischen Anträge würden somit als früher eingegangen gelten. Die Festlegung einer konkreten Uhrzeit als für den Antragseingang maßgebenden Zeitpunkt würde indes zu willkürlichen Ergebnissen führen, da die für die Papieranträge entscheidende Inbesitznahme durch den Präsentatsbediensteten sowohl vor als auch nach diesem Zeitpunkt liegen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 12b

§ 32

Achter Abschnitt

§ 135
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen

§ 136
Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt

§ 137
Form elektronischer Dokumente

§ 138
Übertragung von Dokumenten

§ 139
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 140
Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen

§ 141
Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

Abschnitt XV
Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte

§ 94
Grundsatz

§ 95
Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben

§ 96
Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte

§ 97
Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form

§ 98
Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate

§ 99
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 100
Wiederherstellung des Grundakteninhalts

§ 101
Ausführungsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 4
Änderungen sonstigen Bundesrechts

§ 70

§ 113

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

1. Einleitung

2. Elektronischer Rechtsverkehr

3. Elektronische Grundakte

4. Gebühren für den Grundbuchabruf

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

1. Elektronischer Rechtsverkehr

2. Elektronische Grundakte

3. Gebühren für den Grundbuchabruf

4. Sonstige Regelungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Verwaltung

VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO

1. Andere Lösungsmöglichkeiten

3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Vereinbarkeit mit EU-Recht

5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen

6. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 138

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 140

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 141

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 100

Zu § 101

Zu den Nummern 9 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 308/09

... d) zur Kenntnis zu nehmen, dass in diesem Sektor, in dem atypische Arbeitszeiten, eine erhöhte Mobilität und die Gefährdung der Arbeitsplätze an der Tagesordnung sind und Frauen in höherem Maße treffen, kollektive Lösungen gefunden werden müssen, um die Betreuung von Kindern sicherzustellen (Eröffnung von Krippen in Kulturunternehmen mit an die Proben und Aufführungszeiten angepassten Öffnungszeiten);



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.