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"Asylverfahren"
Drucksache 716/13
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
... Für Personen, deren Asylverfahren zügig beendet wird und die in ihr Heimatland zurückkehren, werden auf Grund der kurzen Aufenthaltsdauer keine oder geringe Kosten entstehen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 43a Sprachkursmodule der Integrationskurse
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 495/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... ) unabhängig von einem Asylverfahren auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) zu übertragen.
Drucksache 495/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... ) unabhängig von einem Asylverfahren auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) zu übertragen.
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... § 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zuwanderung von Fachkräften
§ 2 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3 Führungskräfte
§ 4 Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6 Ausbildungsberufe
§ 7 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
§ 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12 Aupair-Beschäftigungen
§ 13 Hausangestellte von Entsandten
§ 14 Sonstige Beschäftigungen
§ 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16 Geschäftsreisende
§ 17 Betriebliche Weiterbildung
§ 18 Journalistinnen und Journalisten
§ 19 Werklieferungsverträge
§ 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21 Dienstleistungserbringung
Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22 Besondere Berufsgruppen
§ 23 Internationale Sportveranstaltungen
§ 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25 Kultur und Unterhaltung
§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
§ 28 Deutsche Volkszugehörige
Teil 6 Sonstiges
§ 29 Internationale Abkommen
§ 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8 Verfahrensregelungen
§ 35 Beschränkung der Zustimmung
§ 36 Reichweite der Zustimmung
§ 37 Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38 Härtefallregelung
Artikel 2 Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d Haushaltshilfen
§ 12f Schaustel lergehilfen
§ 12g Fertighausmonteure
§ 12h Werkverträge
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 - Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3 - Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4 - Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5 - Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6 - Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 495/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... "Betreiben Familienangehörige im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 ein gemeinsames Asylverfahren und ist nach Absatz 2 für alle Familienangehörigen dieselbe Anschrift maßgebend, können für sie bestimmte Entscheidungen und Mitteilungen in einem Bescheid oder einer Mitteilung zusammengefasst und einem Familienangehörigen zugestellt werden, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat." ‘
Drucksache 218/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... Das bisherige Erfordernis einer Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist durch eine originäre Entscheidungszuständigkeit des Bundesamtes über das Vorliegen der Voraussetzungen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots zu ersetzen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Bundesamt bereits im Rahmen der Asylverfahren (§ 24 Absatz 2, § 31 Absatz 3
1. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Drucksache 756/13
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 756/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 218/2/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... Asylsuchende sind dadurch gezwungen, ihr Asylverfahren im Regelfall in dem Land zu betreiben, in dem sie zuerst die Europäische Union betreten haben. Vom Ausland aus kann ein Rechtsbehelf aber nur dann wirksam sein, wenn irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung der Überstellung vor deren gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden können. Es besteht die Gefahr, dass den Betroffenen die Inanspruchnahme eines effektiven Rechtsschutzes auch dann verwehrt wird, wenn es um Rücküberstellungen in Länder geht, bei denen gravierende strukturelle Mängel im Asylverfahren bestehen und die Betroffenen ernsthaft befürchten müssen, eine geringere Chance auf ein ernsthafte Prüfung des Asylantrages zu haben oder konventionswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt zu werden.
Drucksache 391/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG - Antrag der Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a
Drucksache 391/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG - Antrag der Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a
Drucksache 333/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Asylverfahrensgesetz
Drucksache 505/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Asylverfahrensgesetz
Drucksache 391/12
Antrag der Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a
Drucksache 112/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... (1) Viele Abkommen (vor allem mit Drittländern in der Nachbarschaft der EU) enthalten besondere Bestimmungen für Personen, die in der Grenzregion (einschließlich Flughäfen) aufgegriffen werden. Dieses sogenannte beschleunigte Verfahren ermöglicht eine viel schnellere Rückübernahme. Auch wenn die Garantien des EU-Besitzstands (wie Zugang zum Asylverfahren und Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung) durch das beschleunigte Verfahren in keiner Weise außer Kraft gesetzt werden, könnte es dazu kommen, dass in der Praxis Abstriche gemacht werden. Darüber hinaus könnten MS beschließen, bei Personen, die in der Grenzregion aufgegriffen werden, bestimmte Garantien der Rückführungsrichtlinie außer Acht zu lassen, da die Richtlinie die MS nur zur Beachtung bestimmter wesentlicher Bestimmungen, darunter des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, verpflichtet.
Mitteilung
1. Einführung
2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen
2.1. Datenqualität
2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen
2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen
2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren
3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien
3.1. Mangel an Anreizen
3.2. Mangelnde Flexibilität
4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien
4.1. Überwachungsmechanismus
4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen
4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung
I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis
II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen
III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise
IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern
V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte
5. Fazit
Drucksache 735/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... Die Richtlinie sieht günstigere Regeln für Flüchtlinge vor (Kapitel V). Dennoch dürfen die Mitgliedstaaten deren Anwendung auf bestimmte Situationen beschränken: beispielsweise auf familiäre Bindungen, die bereits vor der Einreise des Flüchtlings in einen Mitgliedstaat bestanden haben (Artikel 9 Absatz 2), oder auf Anträge auf Familienzusammenführung, die innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gestellt wurden (Artikel 12 Absatz 1). Diese möglichen Beschränkungen tragen den Besonderheiten ihrer Situation nicht ausreichend Rechnung. Flüchtlinge können auf praktische Schwierigkeiten stoßen, die mit ihrer besonderen Situation zusammenhängen und sich von Schwierigkeiten, die anderen Drittstaatsangehörigen begegnen, unterscheiden (z.B. Probleme bei der Aufrechterhaltung von Kontakten mit der im Herkunftsland zurückgelassenen Familie). Darüber hinaus können Flüchtlinge bereits lange im Exil oder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelebt und auf das Ergebnis des Asylverfahrens gewartet und in dieser Zeit vielleicht eine Familie gegründet haben. Außerdem wissen Flüchtlinge womöglich nicht, dass sie noch lebende Familienangehörige haben, oder sie können vielleicht keine Angaben zu deren Aufenthaltsort machen oder nicht innerhalb der kurzen Zeit, nachdem ihnen ein Schutzstatus gewährt wurde, die erforderlichen Papiere für einen Antrag auf Familienzusammenführung beibringen. Ihre Familienangehörigen können ähnliche Konflikte, traumatische Erlebnisse oder extreme Notsituationen wie sie selbst durchlebt haben. Einige Punkte sollten deshalb in diesem Kontext überdacht werden, vor allem um beurteilen zu können, ob diese möglichen Einschränkungen aus der Richtlinie entfernt werden sollten.
I. Einleitung Ziel des Grünbuchs
II. Fragen an die Interessenträger
1. Anwendungsbereich
1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?
Frage 1
1.2. In Frage kommende Familienangehörige
Frage 2
Frage 3
1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige
Frage 4
2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung
2.1 Integrationsmaßnahmen
Frage 5
2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit
Frage 6
3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen
Frage 7
4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL
4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes
Frage 8
4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl
Frage 9
5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen
5.1 Befragungen und Nachforschungen
Frage 10
5.2 Scheinehen
Frage 11
5.3 Gebühren
Frage 12
5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung
Frage 13
Frage 14
6. Fazit Weiteres Vorgehen
Anhang Familienzusammenführung in Zahlen
Drucksache 168/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... einen Antrag nach § 14a Asylverfahrensgesetz betrifft.
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
‚Artikel 8 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Drucksache 264/11
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45c Gebühr bei Neuausstellung
§ 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
§ 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummern 17 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 112/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... 5. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, in künftigen Rückübernahmeabkommen flankierende Maßnahmen, Kontrollmechanismen und/oder Garantien in Betracht zu ziehen, um zu garantieren, dass die Menschenrechte der Rückkehrer uneingeschränkt Beachtung finden, und den bestehenden Rückübernahmeausschüssen hierzu Mitwirkungsbefugnisse zuzuweisen (vgl. Nr. 4.3 der Mitteilung). Die Einhaltung der Menschenrechte ist Aufgabe der Mitgliedstaaten aufgrund der von den Mitgliedstaaten eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Rückübernahmeausschüsse haben keine Kontrollbefugnisse. Hinzu kommt, dass bestandskräftige Entscheidungen nationaler Behörden über die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes, insbesondere ablehnende Entscheidungen im Asylverfahren, im Rückübernahmeverfahren auf Grundlage von Rückübernahmeabkommen nicht in Frage gestellt werden dürfen. Aus den gleichen Erwägungen lehnt der Bundesrat die in Empfehlung 12 vorgeschlagene Aufnahme von Aussetzungsklauseln in EU-Rückübernahmeabkommen ab.
Drucksache 773/11
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) - Ergänzung eines § 25b -Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand
3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
B. Im Einzelnen
Zu Ziffer 2.
Zu § 25b
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Ziffer 5
Zu Ziffer 6
Zu § 25b
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu Ziffer 3.
Zu Ziffer 4.
Zu Ziffer 5.
Drucksache 704/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... es, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen verfehlt werden. Es darf grundsätzlich nicht begünstigt werden, wer nach illegaler Einreise und negativ durchlaufenem Asylverfahren seiner gesetzlichen Ausreiseverpflichtung jahrelang nicht nachgekommen ist und darüber hinaus durch sein Verhalten die Behörden daran gehindert hat, seinen Aufenthalt zwangsweise zu beenden. Jahrelanges Fehlverhalten darf nicht belohnt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG
'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Zu Artikel 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 246/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... " darf nicht zu einer Verletzung des Grundsatzes führen, wonach Asylverfahren auch in Zukunft in nationaler Verantwortung durchzuführen sind. Im Übrigen erneuert der Bundesrat seine Kritik an der Vorlage neuer Asylrechtsakte (BR-Drucksache 616/09 (Beschluss), Ziffer 67), bevor die kohärente Implementierung, Konsolidierung und Evaluierung des EU-Acquis in allen Mitgliedstaaten sichergestellt wurde.
Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 536/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nr. 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu § 63
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
Drucksache 704/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer, deren Aufenthaltsgestattung grundsätzlich während des Asylverfahrens räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt ist, ohne Erlaubnis vorübergehend in einem die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet aufhalten können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Bestimmung zu erweitern und die vorübergehende Aufenthaltsgestattung auf das Gebiet eines anderen Landes zu erstrecken, soweit Einvernehmen zwischen den beteiligten Landesregierungen besteht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 246/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... " darf nicht zu einer Verletzung des Grundsatzes führen, wonach Asylverfahren auch in Zukunft in nationaler Verantwortung durchzuführen sind. Im Übrigen erneuert der Bundesrat seine Kritik an der Vorlage neuer Asylrechtsakte (BR-Drucksache 616/09 (Beschluss), Ziffer 67), bevor die kohärente Implementierung, Konsolidierung und Evaluierung des EU-Acquis in allen Mitgliedstaaten sichergestellt wurde.
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 281/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Darüber hinausgehende gemeinsame Normen für die Aufnahme und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger, beispielsweise zu Vormundschaft und Rechtsbeistand, Zugang zu Unterbringung und Versorgung, erste Befragungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung usw. (siehe Abschnitt 4.1, Seite 10), hält der Bundesrat angesichts des schon bestehenden umfassenden EU-Besitzstands nicht für notwendig. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere innerhalb der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, der Familienzusammenführungs- und Rückführungsrichtlinie, enthalten angemessene und ausreichende Schutzbestimmungen zugunsten (unbegleiteter) Minderjähriger. Soweit der Aktionsplan auf die Bestrebungen der Kommission verweist, im Rahmen der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung geltende Schutzstandards zu erhöhen und neue Verfahrensgarantien einzuführen, bekräftigt der Bundesrat seine hierzu beschlossenen Stellungnahmen - siehe BR-Drucksachen 961/08 (Beschluss), 965/08 (Beschluss), 791/09 (Beschluss), 792/09 (Beschluss) -.
Drucksache 704/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Bei den Änderungen handelt es sich weitgehend um Ermessensvorschriften. Damit soll den zuständigen Behörden ein möglichst weiter Spielraum gegeben werden, um den unterschiedlichsten Fallgestaltungen gerecht zu werden. Bei den Ermessensentscheidungen ist neben den berechtigten Interessen des Asylbewerbers auch die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Asylverfahrens zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 237 Zwangsheirat
Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer
II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Drucksache 281/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 3. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Darüber hinausgehende gemeinsame Normen für die Aufnahme und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger, beispielsweise zu Vormundschaft und Rechtsbeistand, Zugang zu Unterbringung und Versorgung, erste Befragungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung usw. (siehe Abschnitt 4.1, Seite 10), hält der Bundesrat angesichts des schon bestehenden umfassenden EU-Besitzstands nicht für notwendig. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere innerhalb der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, der Familienzusammenführungs- und Rückführungsrichtlinie, enthalten angemessene und ausreichende Schutzbestimmungen zugunsten (unbegleiteter) Minderjähriger.
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... • Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen wird aufgerufen, Schulungsmaßnahmen zu organisieren und bewährte Praktiken für die Aufnahmebedingungen, Asylverfahren und die Integration unbegleiteter Minderjähriger zu entwickeln.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Daten
Rechtliche Bewertung und Umsetzung
Agenturen und Netze
Sammlung von Informationen
3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten
3.1. Prävention
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittländern
Bekämpfung des Menschenhandels
Visa und Information
3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittstaaten
4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU
4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen
Gesetzgeberische Maßnahmen
Informationsaustausch und -analyse
5 Agenturen
4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen
5. Nachhaltige Lösungen
5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland
5 Finanzierung
Legislative Kontrolle
5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger
5 Finanzierung
Politische Entwicklung
5.3. Neuansiedlung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 246/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... Wir müssen unserer Verpflichtung zur Achtung des Grundrechts auf Asyl, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, gerecht werden. Mit der Einrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen sollen ein einheitlicher Status, hohe gemeinsame Standards für den Schutz in der EU, ein gemeinsames Asylverfahren und als langfristiges Ziel die gegenseitige Anerkennung gewährleistet werden. Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und die Solidarität mit Menschen, die weltweit der Verfolgung ausgesetzt sind, wird den Kern unserer Asyl- und Neuansiedlungspolitik ausmachen.
Mitteilung
1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union
2. Schutz der Grundrechte
3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger
4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum
5. Gewährleistung der Sicherheit Europas
6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns
7. Beitrag zu einem globalen Europa
8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen
Anhang Schutz der Grundrechte
Drucksache 791/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Harmonisierung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Asyl- bzw. subsidiären Schutzstatus voranzubringen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass eine Angleichung der asylrechtlichen Schutznormen geeignet ist, unerwünschte Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb Europas zu verringern.
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 62. Im Bereich des Asylrechts (Nummer 5.2 der Mitteilung) begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, einen gemeinsamen Raum für Schutz und Solidarität zu entwickeln und gleichzeitig den Kampf gegen Missbrauch zu verstärken. Er weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß beschränkt und ein effizientes Asylverfahren gewährleistet sein muss sowie die Schaffung neuer Pullfaktoren und ein Aufbau unnötiger bürokratischer Strukturen verhindert werden müssen.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 79. begrüßt die Neufassung der Dublin-Verordnung und die vorgeschlagenen Bestimmungen für einen Mechanismus zur Aussetzung von Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems, wenn Bedenken bestehen, dass die Überstellung zur Folge haben könnte, dass einem Antragsteller in den zuständigen Mitgliedstaaten kein angemessenes Schutzniveau, insbesondere im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Zugang zum Asylverfahren, geboten wird, sowie in Fällen, in denen Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems die Belastung derjenigen Mitgliedstaaten erhöhen würde, deren Asylsysteme vor allem wegen ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind; betont jedoch, dass diese Bestimmungen eher eine politische Aussage als ein wirksames Instrument zur nachhaltigen Unterstützung eines Mitgliedstaates sein würden, solange kein zweifach verbindliches Instrument für alle Mitgliedstaaten eingeführt wird;
Drucksache 192/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission, durch Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich eine einheitlichere Anwendung von EU-Asylrechtsregelungen zu erreichen und hierdurch insbesondere zur Minderung der Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb der EU beizutragen, an. Er weist aber darauf hin, dass die Erforderlichkeit der Neuschaffung eines Unterstützungsbüros von der Kommission bislang nicht nachgewiesen wurde. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) und zum Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) dargelegte Auffassung, dass unnötige und kostenintensive neue bürokratische Strukturen zu vermeiden sind und vielmehr bestehende Einrichtungen als Plattform einer verstärkten praktischen Zusammenarbeit genutzt werden sollten. In jedem Fall müssen Asylverfahren weiterhin in nationaler Verantwortung betrieben werden.
Drucksache 230/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu der Anwendung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten: Reisen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres von 2005 bis 2008 (2008/2235(INI))
... E. in der Erwägung, dass Asylverfahren klar gefasst (insbesondere hinsichtlich der Kriterien für die Annahme oder Ablehnung eines Asylantrags), fair, wirksam und verhältnismäßig sein müssen, damit ein wirksamer Zugang zum Asyl gewährleistet ist,
Drucksache 192/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... In dem auf mehrere Jahre angelegten Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union ist seit 2004 vorgesehen, durch die Einführung eines effizienten, einheitlichen Verfahrens im Einklang mit den Werten und der humanitären Tradition der EU einen gemeinsamen Asylraum zu schaffen. Hierzu wird im Haager Programm in Ergänzung der Legislativmaßnahmen die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros empfohlen, das – nach Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und auf der Grundlage einer Bewertung - die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems in allen ihren Aspekten koordinieren soll. Auf seiner Tagung vom April 2008 forderte der Rat Justiz und Inneres die Kommission ausdrücklich zur Vorlage entsprechender Vorschläge auf. Daraufhin kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung vom Juni 2008 über die künftige Asylstrategie (KOM (2008)
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Inhalt des Vorschlags
• Bewertung
Vorschlag
Kapitel 1 Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag
Artikel 1 Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Artikel 2 Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Kapitel 2 Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Abschnitt 1 Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich
Artikel 3 Austausch von Informationen und bewährten Praktiken
Artikel 4 Herkunftslandinformationen
Artikel 5 Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen
Artikel 6 Schulungen
Artikel 7 Unterstützung im Außenbereich
Abschnitt 2 Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten
Artikel 8 Besondere Belastung
Artikel 9 Sammlung und Auswertung von Informationen
Artikel 10 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Artikel 11 Sammlung und Austausch von Informationen
Artikel 12 Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros
Kapitel 3 Asyl-Unterstützungsteams
Artikel 13 Koordinierung
Artikel 14 Technische Hilfe
Artikel 15 Asyl-Einsatzpool
Artikel 16 Entsendung
Artikel 17 Entscheidung über die Entsendung eines Teams
Artikel 18 Einsatzplan
Artikel 19 Nationale Kontaktstelle
Artikel 20 EU-Kontaktstelle
Artikel 21 Kosten
Kapitel 4 Organisation des Büros
Artikel 22 Organe des Büros
Artikel 23 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 24 Vorsitz des Verwaltungsrats
Artikel 25 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 26 Abstimmungsmodalitäten
Artikel 27 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 28 Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 29 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 30 Exekutivausschuss
Artikel 31 Arbeitsgruppen
Artikel 32 Beirat
Kapitel 5 Finanzbestimmungen
Artikel 33 Haushaltsplan
Artikel 34 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 35 Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 36 Rechnungslegung und Entlastung
Artikel 37 Finanzregelung
Kapitel 6 Bestimmungen betreffend das Personal
Artikel 38 Personal
Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Rechtsstellung
Artikel 41 Sprachenregelung
Artikel 42 Zugang zu Dokumenten
Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Bewertung und Überarbeitung
Artikel 46 Verwaltungskontrolle
Artikel 47 Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern
Artikel 48 Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR
Artikel 49 Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen
Artikel 50 Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros
Artikel 51 Aufnahme der Tätigkeit des Büros
Artikel 52 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 65. Im Bereich des Asylrechts (Nummer 5.2 der Mitteilung) begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, einen gemeinsamen Raum für Schutz und Solidarität zu entwickeln und gleichzeitig den Kampf gegen Missbrauch zu verstärken. Er weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß beschränkt und ein effizientes Asylverfahren gewährleistet sein muss sowie die Schaffung neuer Pullfaktoren und ein Aufbau unnötiger bürokratischer Strukturen verhindert werden müssen.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 381/09
... 4. wenn der Ausländer Asylbewerber ist, für die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung des Reiseausweises für Ausländer eine unbillige Härte bedeuten würde und die Durchführung des Asylverfahrens nicht gefährdet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Die Europäische Union hat im Hinblick auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das sich uneingeschränkt auf die Genfer Konvention und die anderen geltenden internationalen Rechtsinstrumente stützt, bedeutende Fortschritte erzielt. Im letzten Jahrzehnt wurden eine Reihe gemeinsamer Standards beschlossen. Die Rechtsetzungsvorschläge der zweiten Harmonisierungsphase müssen zügig verabschiedet werden. Spätestens 2012 sollen nämlich ein einheitliches Asylverfahren und ein einheitlicher internationaler Schutzstatus eingeführt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 62. fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge im Hinblick auf eine wirkungsvolle Bekämpfung des Missbrauchs von Asylverfahren vorzulegen;
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 792/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... " des Haager Programms geboten ist, weiter zu harmonisieren. Die Vereinheitlichung der nationalen Asylverfahren kann dazu beitragen, Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der EU zu verringern.
2 Allgemeines
Zu Artikel 18
Zu Artikel 24
Zu Artikel 27
Zu Artikel 32
Zu Artikel 41
Drucksache 724/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme " und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates KOM (2009) 456 endg.; Ratsdok. 12985/09
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission, die Strukturen und Verfahren zur Koordinierung der Neuansiedlungen in der EU aufeinander abzustimmen, um eine engere praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und eine wirksamere Koordinierung auf EU-Ebene zu ermöglichen. Er setzt dabei voraus, dass die Teilnahme der Mitgliedstaaten an dem gemeinsamen Neuansiedlungsprogramm, wie von der Kommission vorgeschlagen, weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgt. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass Deutschland seine humanitären Verpflichtungen aus dem (inter-)nationalen Flüchtlingsschutz - neben der Schutzgewährung im Asylverfahren - in der Vergangenheit durch anlassbezogene Aufnahmen aus akuten Krisenregionen stets zuverlässig erfüllt hat. Deutschland hat beispielsweise in den siebziger und achtziger Jahren indochinesische Bootsflüchtlinge (vor allem aus Vietnam, aber auch aus Kambodscha und Laos) sowie in den neunziger Jahren vor allem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und dem Kosovo sowie albanische Botschaftsflüchtlinge aufgenommen. Seit Dezember letzten Jahres nimmt Deutschland 2 500 besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien auf und leistet dadurch - auch im internationalen Vergleich - einen beachtlichen humanitären Beitrag zur Linderung der Folgen der irakischen Flüchtlingskrise.
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... - sich negativ auf die Qualität und Effizienz des Entscheidungsprozesses auswirken. Zu demselben Ergebnis gelangte die Kommission in Bezug auf die Richtlinie 2005/85/EG des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft („Asylverfahrensrichtlinie“)8.
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung anderer Vorschriften
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.
Artikel 5 Zitiergebot
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 89b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
Drucksache 755/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU KOM (2009) 447 endg.; Ratsdok. 12986/09
... Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam1 im Jahr 1999 arbeitet die EU am Aufbau eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das in erster Linie auf eine allmähliche EU-weite Annäherung der Asylpolitik angelegt ist, indem gemeinsame Mindeststandards festgelegt, ein gemeinsames Asylverfahren und ein einheitlicher Status eingeführt werden und die praktische Zusammenarbeit verbessert wird. Die Kommission hat im Zusammenhang mit dem Aufbau dieses Gemeinsamen Europäischen Asylsystems stets betont, dass die EU sich im Bereich der Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern stärker engagieren und die Neuansiedlung generell zu einem festen Bestandteil der EU-Asylpolitik machen muss.
Mitteilung
1. Kontext
1.1. Politischer Hintergrund
1.2. Neuansiedlung – wichtigste Merkmale
1.3. Aktuelle Entwicklungen in der EU
2. Unzulänglichkeiten der derzeitigen Lage und auf Verbesserungen angelegte Ziele
2.1. Maßnahmen der EU angesichts des weltweiten Neuansiedlungsbedarfs
2.2. Fehlende Strukturen für die Zusammenarbeit in der EU
2.3. Gezieltere Ausrichtung der Neuansiedlungsprioritäten und der finanziellen Unterstützung
3. Gemeinsames EU-Neuansiedlungsprogramm
3.1. Grundzüge eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
3.2. Inhalt des gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
3.2.1. Festlegung der gemeinsamen jährlichen Prioritäten in einem Konsultationsverfahren und bessere Nutzung der EFF-Zusagepraxis
Sachverständigengruppe Neuansiedlung
Gemeinsame Prioritäten und finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds
3.2.2. Bessere praktische Zusammenarbeit
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Pilotprojekte und bewährte Verfahren für die Neuansiedlung
3.2.3. Größere Wirksamkeit der externen Asylpolitik
Zusammenarbeit mit dem UNHCR
3.3. Berichterstattung und Bewertung
4. Vorschlag zur Änderung der EFF-III-Entscheidung
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... festgestellt wurden und Asylbewerbern (Personen in einem noch nicht unanfechtbar abgeschlossenen Asylverfahren) der Schutz des § 26 zugute, der u.a. durch Bezugnahme auf § 4b
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0. Vorbemerkung
1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers
2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung
2.1 Zu § 2 Absatz 1
2.2 Zu § 2 Absatz 2
2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1
2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3
2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4
2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7
2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13
2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14
3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt
3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A
3.2 Zu § 3 Nummer 2
3.3 Zu § 3 Nummer 4
3.4 Zu § 3 Nummer 5
3.5 Zu § 3 Nummer 5a
3.6 Zu § 3 Nummer 6
4. Zu § 4 - Übermittlungssperren
4.1 Zu § 4 Absatz 1
4.2 Zu § 4 Absatz 2
4.3 Zu § 4 Absatz 3
4.4 Zu § 4 Absatz 4
5. Zu § 5 - Suchvermerke
5.1 Zu § 5 Absatz 1
5.2 Zu § 5 Absatz 3
5.3 Zu § 5 Absatz 4
5.4 Zu § 5 Absatz 5
6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
6.1 Zu § 6 Absatz 2
6.2 Zu § 6 Absatz 5
7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
8.1 Zu § 8 Absatz 1
8.2 Zu § 8 Absatz 2
8.3 Zu § 8 Absatz 3
9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle
9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
10.1 Zu § 10 Absatz 1
10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3
10.3 Zu § 10 Absatz 6
11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
11.1 Zu § 11 Absatz 1
11.2 Zu § 11 Absatz 2
12. Zu § 12 - Gruppenauskunft
12.1 Zu § 12 Absatz 1
12.2 Zu § 12 Absatz 2
13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
13.1 Zu § 13 Absatz 1
13.2 Zu § 13 Absatz 2
14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke
15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden
16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte
16.1 Zu § 16 Absatz 2
16.2 Zu § 16 Absatz 3
17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
21.1 Zu § 21 Absatz 2
21.2 Zu § 21 Absatz 3
22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren
22.1 Zu § 22 Absatz 1
22.2 Zu § 22 Absatz 2
22.3 Zu § 22 Absatz 3
23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten
23.1 Zu § 23 Absatz 1
23.2 Zu § 23 Absatz 2
24. Zu § 24 - Planungsdaten
25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
25.1 Zu § 25 Absatz 1
25.2 Zu § 25 Absatz 2
25.3 Zu § 25 Absatz 3
25.4 Zu § 25 Absatz 4
26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.
27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung
29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt
29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1
29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a
31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren
34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen
34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV
34.2 Zu § 34 Absatz 2
34.3 Zu § 34 Absatz 4
34.4 Zu § 34 Absatz 5
35. Zu § 35 - Berichtigung
36. Zu § 36 - Löschung
36.1 Zu § 36 Absatz 1
36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2
36.3 Zu § 36 Absatz 3
37. Zu § 37 - Sperrung
37.1 Zu § 37 Absatz 1
37.2 Zu § 37 Absatz 2
38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Drucksache 192/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission, durch Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich eine einheitlichere Anwendung von EU-Asylrechtsregelungen zu erreichen und hierdurch insbesondere zur Minderung der Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb der EU beizutragen, an. Er weist aber darauf hin, dass die Erforderlichkeit der Neuschaffung eines Unterstützungsbüros von der Kommission bislang nicht nachgewiesen wurde. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) und zum Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) dargelegte Auffassung, dass unnötige und kostenintensive neue bürokratische Strukturen zu vermeiden sind und vielmehr bestehende Einrichtungen als Plattform einer verstärkten praktischen Zusammenarbeit genutzt werden sollten. In jedem Fall müssen Asylverfahren weiterhin in nationaler Verantwortung betrieben werden.
Drucksache 791/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Harmonisierung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Asyl- bzw. subsidiären Schutzstatus voranzubringen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass eine Angleichung der asylrechtlichen Schutznormen geeignet ist, unerwünschte Sekundärmigration von Asylbewerbern innerhalb Europas zu verringern.
Drucksache 724/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme " und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission, die Strukturen und Verfahren zur Koordinierung der Neuansiedlungen in der EU aufeinander abzustimmen, um eine engere praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und eine wirksamere Koordinierung auf EU-Ebene zu ermöglichen. Er setzt dabei voraus, dass die Teilnahme der Mitgliedstaaten an dem gemeinsamen Neuansiedlungsprogramm, wie von der Kommission vorgeschlagen, weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgt. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass Deutschland seine humanitären Verpflichtungen aus dem (inter-)nationalen Flüchtlingsschutz - neben der Schutzgewährung im Asylverfahren - in der Vergangenheit durch anlassbezogene Aufnahmen aus akuten Krisenregionen stets zuverlässig erfüllt hat. Deutschland hat beispielsweise in den siebziger und achtziger Jahren indochinesische Bootsflüchtlinge (vor allem aus Vietnam, aber auch aus Kambodscha und Laos) sowie in den neunziger Jahren vor allem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und dem Kosovo sowie albanische Botschaftsflüchtlinge aufgenommen. Seit Dezember letzten Jahres nimmt Deutschland 2 500 besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien auf und leistet dadurch - auch im internationalen Vergleich - einen beachtlichen humanitären Beitrag zur Linderung der Folgen der irakischen Flüchtlingskrise.
Drucksache 792/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... " des Haager Programms geboten ist, weiter zu harmonisieren. Die Vereinheitlichung der nationalen Asylverfahren kann dazu beitragen, Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der EU zu verringern.
2 Allgemeines
Zu Artikel 18
Zu Artikel 24
Zu Artikel 27
Zu Artikel 32
Zu Artikel 41
Drucksache 549/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... ist die Anleitung oder Unterstützung zu unvollständigen oder unrichtigen Angaben im Asylverfahren ebenfalls mit Strafe bedroht.
1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG
2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG
§ 42 Strafvorschriften
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 252/08
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... ist die Anleitung oder Unterstützung zu unvollständigen oder unrichtigen Angaben im Asylverfahren ebenfalls mit Strafe bedroht.
Drucksache 965/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, auf europäischer Ebene erfolgen sollte und dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 und den Ausführungen in der Vorschlagsbegründung - der Auffassung, dass sich das Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass die allgemeinen Grundsätze des Dublin-Systems beibehalten werden sollen, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Antrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig ist, der bei der Einreise des Antragstellers und dessen Aufenthalt maßgeblich beteiligt war.
Drucksache 549/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 35
§ 42 Strafvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 438: Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Drucksache 965/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, auf europäischer Ebene erfolgen sollte und dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 und den Ausführungen in der Vorschlagsbegründung - der Auffassung, dass sich das Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass die allgemeinen Grundsätze des Dublin-Systems beibehalten werden sollen, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Antrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig ist, der bei der Einreise des Antragstellers und dessen Aufenthalt maßgeblich beteiligt war.
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 140. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Einwanderungspolitik zu einem vorrangigen Thema auf der Agenda der Innen- und Außenpolitik der Europäischen Union geworden ist und dass die Europäische Union versucht hat, in ihren Texten Einwanderung und Entwicklung miteinander zu verbinden und sicherzustellen, dass die Grundrechte der Einwanderer geachtet werden; vertritt allerdings die Auffassung, dass die Realität vor Ort diese Texte Lügen straft; betont, dass Abkommen im Hinblick auf die Rückübernahme von illegalen Einwanderern mit Ländern abgeschlossen werden müssen, die über die rechtlichen und institutionellen Strukturen verfügen die notwendig sind, um die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen und den Schutz ihrer Rechte zu bewerkstelligen; hebt hervor, dass sichergestellt werden muss dass solche Rückübernahmeabkommen unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Nichtabschiebung durchgeführt werden und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährleistet sein muss; fordert eine effektive Überwachung der Behandlung von Personen, die im Rahmen von Rückübernahmeabkommen zurückgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ketten-Abschiebung ("
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 270/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zum Fall von Seyed Mehdi Kazemi
... E. unter Hinweis darauf, dass der Sprecher des Premierministers zwar nicht auf den Fall von Seyed Mehdi Kazemi eingegangen ist, jedoch allgemeine Zusicherungen dahin gehend abgegeben hat, dass die Asylverfahren des Vereinigten Königreichs im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen ablaufen und die Möglichkeit besteht, gegen Asylbeschlüsse vor einem unabhängigen Richter Klage zu erheben, und die Behörden niemanden abschieben würden, dem bei seiner Rückkehr Gefahr droht,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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