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0158/05
0330/05
0910/05
0485/05
0092/1/05
0872/04B
0336/04
0872/1/04
0805/04
0438/04
0945/04
0571/04
0380/04
0945/04B
0915/04
0856/03
Drucksache 721/05

... - des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (im Folgenden als „SDÜ“ bezeichnet) sowie des darauf aufbauenden, in die Europäische Union einbezogenen Schengener Besitzstandes,



Drucksache 873/05

... Die Überwachung von Influenzainfektionen bei Tieren, insbesondere bei Vogelpopulationen, ist wichtig und nach EU-Recht vorgeschrieben, weil Vögel Träger vielfältiger Influenzavirusstämme sein können. Aufbauend auf den bei einer EU-weiten Untersuchung von Hausgeflügel und frei lebenden Vögeln gewonnenen Erfahrungen wird ein gezieltes Überwachungsprogramm weiter verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/05




1. Kontext und ZIEL der Mitteilung

2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie

3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen

3.1. Planung und Koordination

3.2. Überwachung und Bewertung

3.3. Prävention und Eindämmung

3.4. Kapazität des Gesundheitssystems

3.5. Kommunikation

Kommunikation mit der Bevölkerung

Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden

4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen

Planung und Koordination

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

6 Kommunikation

4.1.1. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.2. ECDC

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.3. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;

4.1.4. Kommission

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.5. ECDC

Monitoring und Bewertung

Interventionen des Public-Health-Bereichs

4.1.6. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.7. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.8. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Kommunikation

4.1.9. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.10. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

4.1.11. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

6 Kommunikation

4.1.12. Mitgliedstaaten

4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Neue Pandemiephasen der WHO20

Anhang 2
Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza

Anhang 3
Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen


 
 
 


Drucksache 725/05

... Die Vorschläge aus dem Arbeitspapier der Kommission vom 6. April 2005 und die darauf aufbauenden umfassenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten werden im Hinblick auf die Durchführung des 7. Rahmenprogramms eine signifikante Vereinfachung ermöglichen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln beschrieben werden und dienen insbesondere dem Ziel, den „Bürokratiefaktor“ zu verringern und die Finanzierungsmodelle und Berichterstattungsanforderungen zu vereinfachen.



Drucksache 392/05

... Absatz 2 klärt die Funktion der aufbauenden Fortbildung von Hufbeschlaglehrschmieden und deren Aufgaben. Mit dieser Festlegung wird die eingeführte Fortbildungsstufe Hufbeschlaglehrmeister substanziell und inhaltlich neu definiert und vom allgemeinen Meisterbegriff in der beruflichen Fortbildung nach



Drucksache 195/05

... /EG in nationales Recht bis zum 4. Januar 2006 erfolgen muss und zu diesem Zeitpunkt auch die darauf aufbauende Verordnung in Kraft gesetzt sein muss.



Drucksache 527/05

... (15) Diese Verordnung ist ein auf dem Schengen-Besitzstand aufbauender oder anderweitig damit zusammenhängender Rechtsakt im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 -



Drucksache 728/05

... Die Vorschläge aus dem Arbeitspapier der Kommission vom 6. April 2005 und die darauf aufbauenden umfassenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten werden im Hinblick auf die Durchführung des 7. Rahmenprogramms eine signifikante Vereinfachung ermöglichen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln beschrieben werden und dienen insbesondere dem Ziel, den „Bürokratiefaktor“ zu verringern und die Finanzierungsmodelle und Berichterstattungsanforderungen zu vereinfachen.



Drucksache 746/1/05

... Um die Reduktionsverpflichtungen für den Verursacherbereich Landwirtschaft, die sich aus der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung bzw. der in ihrer Folge zu erwartenden Rechtsvorschriften ergeben, quantifizieren und darauf aufbauend die Auswirkungen auf die Landwirtschaft beurteilen zu können, wird die Bundesregierung gebeten, rechtzeitig belastbares Datenmaterial insbesondere zu der Entwicklung der Gesamtemissionen von NH3 und N2O sowie zu der Rolle von NH3 bei der Feinstaubproblematik bereitzustellen.



Drucksache 512/05

... (30) Diese Verordnung ist ein auf dem Schengen-Besitzstand aufbauender oder anderweitig damit zusammenhängender Rechtsakt im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 -



Drucksache 323/05

... Auf Gemeinschaftsebene wird im Rahmen des Verfahrens ferner eng mit ECHO zusammengearbeitet, sowohl vor Ort als auch in der Zentrale, um eine umfassende europäische Reaktion auf unerwartete Katastrophen sicherzustellen. Durch die kommissionsüblichen Verfahren werden Synergien und Ergänzungen zwischen der humanitären Hilfe und dem Katastrophenschutz der Gemeinschaft auch weiterhin gestärkt, aufbauend auf ihrer jeweiligen Rolle und komparativen Vorteilen. Die bereits eingeleitete Arbeit im Hinblick auf gesammelte Erfahrungen und die operative Verknüpfung von der Planung bis zur Durchführung wird fortgesetzt, um eine ordnungsgemäße gemeinsame Reaktion zu gewährleisten, wenn beide Instrumente im Rahmen derselben Katastrophe mobilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 352/05

... Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Beitrittsakte sind die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands und die darauf aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte, die in Anhang I zu dieser Akte aufgeführt sind, ab dem Tag des Beitritts für die neuen Mitgliedstaaten bindend und in ihnen anzuwenden.27 Bestimmungen und Rechtsakte, die nicht im Anhang genannt werden, sind zwar für die neuen Mitgliedstaaten ab dem Tag des Beitritts bindend, sie sind aber in einem neuen Mitgliedstaat nur gemäß einem entsprechenden Beschluss des Rates nach Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte anzuwenden.



Drucksache 76/1/05

... Durch das Zertifikat in Form des amtlichen Etiketts ist der Landwirt in die Lage versetzt, auf die geprüfte Qualität des Saatguts vertrauen und darauf aufbauend Festlegungen bezüglich der Aussaatstärke treffen zu können. Mit der Aussaat legt der Landwirt den Grundstein für ein stabiles Ertrags- und Qualitätsniveau.



Drucksache 789/1/05

... "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung - gestützt auf die Erfahrungen der Länder und der Wahlorgane - um eine umfassende Evaluierung des Bundeswahlgesetzes und die zügige Vorlage eines darauf aufbauenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Trotz der kontinuierlichen Aktualisierung des aus dem Jahre 1956 stammenden Gesetzes haben sich zahlreiche Fragestellungen ergeben deren Lösung insgesamt so zeitig in Angriff genommen werden sollte, dass das geänderte Regelwerk einschließlich der erforderlichen Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl zur Verfügung steht.



Drucksache 14/1/05

... Bei Deponien, die in Steinbrüchen betrieben werden, wird die Profilierung in vielen Fällen auch unterhalb des früheren Geländeniveaus "deponiebautechnisch" erforderlich sein. Auf Grund der Formulierung in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Dep-VerwV könnte bei den in Steinbrüchen betriebenen Deponien die Situation auftreten, dass die ursprüngliche Geländeform im Zuge der Deponiestilllegung nicht wieder hergestellt werden kann. Es wäre dann zur endgültigen Stilllegung ein Deponieabschluss erforderlich, der weit unterhalb des ursprünglichen Geländeniveaus liegt. Auf diesem Deponieabschluss aufbauend könnte dann auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen bzw. naturschutzrechtlichen Genehmigung weiter verfüllt werden. Durch den unterhalb des ursprünglichen Geländeniveaus liegende Deponieabschluss könnten jedoch Sicherheitsvorkehrungen entwertet werden, mit der Folge, dass oberhalb des (Zwischen-) Deponieabschlusses nur noch Z 0-Material oder Z 1.1-Material zur Auffüllung verwendet werden könnte.



Drucksache 820/05

... Lernkompetenz erfordert zunächst die Fähigkeit, wesentliche, für das weitere Lernen notwendige Grundfertigkeiten wie Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT zu erwerben. Aufbauend darauf sollte der Einzelne in der Lage sein, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erschließen, zu erwerben, zu verarbeiten und aufzunehmen. Dies erfordert die effiziente Organisation der eigenen Lern-, Karriere- und Arbeitsmodelle, insbesondere die Fähigkeit, fortlaufend zu lernen, sich auf längere Zeiträume zu konzentrieren und kritisch Lernzweck und Lernziele zu reflektieren. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Zeit für das autonome Lernen aufzuwenden und dabei Selbstdisziplin unter Beweis stellen, aber auch im Rahmen des Lernprozesses mit anderen gemeinsam zu lernen, die Vorteile einer heterogenen Gruppe zu nutzen und die Lernergebnisse zu teilen. Er sollte in der Lage sein, seine eigene Arbeit zu beurteilen und gegebenenfalls Rat, Information und Unterstützung zu suchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/05




Begründung

1. Kontext

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen

Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft

Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Heranziehung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Anhang

3 Einleitung

2 Schlüsselkompetenzen

1. Muttersprachliche Kompetenz18

2. Fremdsprachliche Kompetenz

3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz

4. Computerkompetenz

5. Lernkompetenz

6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

7. Unternehmerische Kompetenz

8. Kulturelle Kompetenz


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung - gestützt auf die Erfahrungen der Länder und der Wahlorgane - um eine umfassende Evaluierung des Bundeswahlgesetzes und die zügige Vorlage eines darauf aufbauenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Trotz der kontinuierlichen Aktualisierung des aus dem Jahre 1956 stammenden Gesetzes haben sich zahlreiche Fragestellungen ergeben, deren Lösung insgesamt so zeitig in Angriff genommen werden sollte, dass das geänderte Regelwerk einschließlich der erforderlichen Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl zur Verfügung steht.



Drucksache 705/05

... (24) Die Richtlinie ist insofern, als sie auf Drittstaatsangehörige anwendbar ist, die die Einreisevoraussetzungen gemäß dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen nicht oder nicht mehr erfüllen, ein auf dem Schengen-Besitzstand aufbauender oder anderweitig damit zusammenhängender Rechtsakt im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte -



Drucksache 683/05

... beschrieben und analysiert werden. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen sind Tendenzaussagen möglich. So haben nach der Befragung des IAB und der darauf aufbauenden Modellrechnung im Jahr 2003 in acht Prozent der Betriebe insgesamt rd. 128.000 Personen einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt (2001: 84.000). Drei Viertel aller Anträge haben Frauen gestellt (rd. 93.500).



Drucksache 726/05

... Die Vorschläge aus dem Arbeitspapier der Kommission vom 6. April 2005 und die darauf aufbauenden umfassenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten werden im Hinblick auf die Durchführung des 7. Rahmenprogramms eine signifikante Vereinfachung ermöglichen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln beschrieben werden und dienen insbesondere dem Ziel, den „Bürokratiefaktor“ zu verringern und die Finanzierungsmodelle und Berichterstattungsanforderungen zu vereinfachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 390/05

... Die Vorschrift überträgt die in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) vorgenommene schrittweise Berücksichtigung des Aufwands für die zusätzliche Altersvorsorge bei den Rentenanpassungen wirkungsgleich auf die Versorgung. Dies geschieht durch eine geringere Anpassung der Versorgungsbezüge bei den linearen Erhöhungen. Darauf aufbauend wird das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S.



Drucksache 649/05

... 2. Forstwirtschaft in Europa zeichnet sich aus durch Multifunktionalität und Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Fortschreibung der Europäischen Forststrategie sind, aufbauend auf den nationalen Forstpolitiken, diese Ziele der Forstwirtschaft der EU-25 als Maßstab für Prozesse mit forstlicher Relevanz auf europäischer und internationaler Ebene zu definieren.



Drucksache 158/05

... Die derzeitigen Gemeinschaftsbestimmungen über das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten sowie diejenigen zu den Vorschriften für die Erteilung des einheitlichen Visums sind Bestandteil des in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstands. Dieser Besitzstand muss jedoch weiterentwickelt und ergänzt werden. Die Weiterentwicklung des vorhandenen Besitzstands im Bereich Außengrenzen kann wegen ihres Umfangs und ihrer Wirkungen nur durch Annahme darauf aufbauender Gemeinschaftsmaßnahmen erreicht werden. In Bezug auf die Vorschriften für das einheitliche Visum, einschließlich der Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums, besitzt die Gemeinschaft ausschließliche Zuständigkeit.



Drucksache 330/05

... vornehmen. Die Bundesregierung wird die Erzeugung und Nutzung derartiger Emissionsgutschriften regeln, sobald die Ergebnisse des Überprüfungsprozesses vorliegen, den die Europäische Kommission bis zum 30. Juni 2006 durchführen soll, und die hierauf aufbauende Änderung des europäischen Rechts in Brüssel wirksam ist.



Drucksache 910/05

... • Die Wahrnehmung Europas und seiner Aufgaben: Aufbauend auf bisher Erreichtem und den konkreten Vorteilen, die die Union im täglichen Leben der Bürger bietet (z.B. Nahrungsmittelsicherheit, Erasmus, einheitliche Währung, Verbraucherschutz, Binnenmarkt), könnte sich die Diskussion darauf konzentrieren, was nach Meinung der Bürger auf kommunaler Ebene behandelt werden sollte, und was ihrer Meinung nach in den Aufgabenbereich der Union fällt. Hierzu zählt auch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts oder der Umgang mit dem Klimawandel und Naturkatastrophen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/05




1. Einleitung

2. Ziele von PLAN D

Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Europäische Union

Zielgruppen und moderne Medien

Eine langfristige Verpflichtung

Aktives Zuhören für mehr Engagement

3. Unterstützung der Diskussionen IN den Mitgliedstaaten

3.1. Veranstaltung von Diskussionen in den Mitgliedstaaten

3.2. Inhalt

3.3. Feedback

4. Initiativen auf Gemeinschaftsebene

4.1. Anregung einer umfassenderen öffentlichen Diskussion

4.1.1. Besuche von Kommissionsmitgliedern in den Mitgliedstaaten

4.1.2. Verfügbarkeit der Kommissionsmitglieder für die nationalen Parlamente

4.1.3. Bürgerfreundliche Vertretungen

4.1.4. Die Nutzung von Europe-Direct-Zentren für regionale Veranstaltungen

4.1.5. Europäischer Runder Tisch für Demokratie

4.1.6. Europäische Goodwill Ambassadors

4.2. Förderung der Bürgerbeteiligung am demokratischen Leben

4.2.1. Förderung eines wirksameren Anhörungsverfahrens

4.2.2. Unterstützung europäischer Bürgerprojekte

4.2.3. Mehr Transparenz

4.2.4. Erhöhung der Wahlbeteiligung

4.3. Mittel zur Einrichtung eines Dialogs über europäische Themen

4.3.1. Besondere Eurobarometer-Umfrage über die Zukunft Europas

4.3.2. Internet

4.3.3. Zielgruppen

5. Finanzierung

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 485/05

... Aufbauend auf den Erkenntnissen und Lehren aus den vorausgegangenen Europäischen Jahren, vor allem dem Europäischen Jahr gegen Rassismus 1997 und in jüngerer Zeit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, sowie der paneuropäischen Informationskampagne "Für Vielfalt - Gegen Diskriminierung"5 bietet das Europäische Jahr die einmalige Gelegenheit zur Sensibilisierung für eine Gesellschaft, die stärker durch Zusammenhalt geprägt ist und die unter Wahrung der Grundwerte der EU, wie der Gleichstellung von Frau und Mann, Unterschiede positiv sieht. Ziel ist es, der Öffentlichkeit den umfassenden Besitzstand der EU im Bereich der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung näher zu bringen und die Diskussion, den Dialog und den Austausch bewährter Verfahren anzuregen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft

3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen

3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen

4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE

4.1. Allgemeine Ziele

4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt

4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren

4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken

4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen

4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

4.3. Einen Wandel herbeiführen

4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern

4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis

5. KOMPLEMENTARITÄT

6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. EXTERNE Konsultation

8. EX-ANTE-Bewertung

9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Vorschlag

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

3 beschliessen:

Artikel 1
Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle

Artikel 2
Zielsetzungen

Artikel 3
Gegenstand der Aktionen

Artikel 4
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9
Übereinstimmung und Komplementarität

Artikel 10
Teilnehmende Länder

Artikel 11
Haushalt

Artikel 12
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang

Art der Aktionen gemäß Artikel 3

I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:

3. Sonstige Aktionen

4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II Aktionen auf nationaler Ebene

III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden


 
 
 


Drucksache 92/1/05

... Kombinationstarife und darauf aufbauende Geschäftsmodelle sollten dann möglich sein, wenn für den Endkunden eine Preistransparenz über den Einzelverbindungsnachweis gewährleistet wird.



Drucksache 872/04 (Beschluss)

... Sachsen-Anhalt und auch andere Länder haben sich für die Mitwirkung entschieden und dies in Rechtsverordnungen geregelt. Entsprechend sind die Länder zuständig für das Verfahren zur Regelung der Mitwirkung, aufbauend auf die Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. § 4 Abs. 2 ÖLG regelt insoweit nur einen Teil des möglichen Tätigwerdens der Kontrollstellen und ist unvollständig. Um eine rechtlich durchgängig nachvollziehbare Regelung zu erreichen, sollte die o. a. Ergänzung aufgenommen werden.



Drucksache 336/04

... Aufbauend auf diesen Bestimmungen und dem Erfolg des Reflexionsprozesses hat die Kommission beschlossen, eine hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und medizinische Versorgung nach folgenden Grundsätzen einzusetzen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 872/1/04

... Die Nummern 1 und 2 sowie Voraussetzungen und Verfahren hierzu müssen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung regeln. § 4 Abs. 2 Satz 3 ÖLG sieht nun bei der Zulassung der Kontrollstelle in Ländern mit Beleihung die Bedingung vor, dass die Beleihung erfolgt. Jedoch bedarf es auch für die Mitwirkung der Regelung durch Rechtsverordnung. Sachsen-Anhalt und auch andere Länder haben sich für die Mitwirkung entschieden und dies in Rechtsverordnungen geregelt. Entsprechend sind die Länder zuständig für das Verfahren zur Regelung der Mitwirkung, aufbauend auf die Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. § 4 Abs. 2 ÖLG regelt insoweit nur einen Teil des möglichen Tätigwerdens der Kontrollstellen und ist unvollständig. Um eine rechtlich durchgängig nachvollziehbare Regelung zu erreichen, sollte die o. a. Ergänzung aufgenommen werden.



Drucksache 805/04

... Die Möglichkeit zur Aufteilung der Mittelbindungen in mehrere Jahrestranchen (Absatz 2) bezieht sich auf die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Sie ist unverzichtbar, um eine klare und sichere Finanzplanung für den gesamten Zeitraum 2007 - 2013 zu gewährleisten und damit die Voraussetzung für die wirksame Umsetzung eines auf Mehrjahresprogrammen aufbauenden Konzepts zu schaffen. Bei den Länder- bzw. Mehrländerprogrammen und den thematischen Programmen ist diese Möglichkeit zur Zeit nicht vorgesehen.



Drucksache 438/04

... Die für Kapitalgesellschaften anfallenden Kosten z.B. für die Eintragung einer Gesellschaft, die Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung und für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entstehen auch bei der Europäischen Gesellschaft. Die Höhe dieser Kosten hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wie z.B. der Anzahl und Größe der an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften und ist daher nicht allgemein bezifferbar. Für die Wahl der aus dem Inland kommenden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist bewusst ein auf bestehenden Arbeitnehmerstrukturen aufbauendes und damit gegenüber anderen Möglichkeiten kostengünstiges Verfahren gewählt worden.



Drucksache 945/04

... Durch die Aufgabe des Lokalisationsprinzips können auch die hierauf aufbauenden weiteren Regelungen der §§ 19 bis 36 BRAO stark vereinfacht werden.



Drucksache 571/04

... Das gleiche Konzept wird für die Städtepolitik verfolgt. Aufbauend auf die Stärken der Initiative URBAN will die Kommission Städtefragen stärker in den Vordergrund rücken, indem sie die einschlägigen Maßnahmen vollständig in die Regionalprogramme einbindet Regionale Programme werden Auskunft darüber geben müssen, wie städtische Fragen behandelt werden und wie die städtischen Behörden sowohl am Entwurf der Programme als auch an deren Verwaltung teilhaben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/04




Begründung

1. Einleitung: Notwendigkeit die Verordnungen zu überarbeiten

2. Die NEUE Architektur für die EU-Zusammenhaltspolitik nach 2006

2.1. Konvergenz

2.2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Antizipation und Förderung von Veränderung

2.3 Europäische territoriale Zusammenarbeit

3. eine integrierte Antwort auf spezifische territoriale Merkmale

4. eine bessere Organisation der Instrumente, die IN ländlichen Gegenden

5. Vereinfachung und Dezentralisierung: Ein reformiertes Durchführungssystem

5.1 Stärkere strategische Ausrichtung auf die Prioritäten der Union

5.2 Programmplanung

5.3 Finanzmanagement und Kontrolle

5.4 Konzentration von Ressourcen

5.5 Stärkerer Akzent auf Leistung und Qualität

6. FINANZMITTEL

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für die

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Instrumente und Aufgaben

Kapitel III
Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit

Artikel 5
Konvergenz

Artikel 6
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 7
Europäische territoriale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Partnerschaft

Artikel 11
Intervention nach den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 12
Geteilte Mittelverwaltung

Artikel 13
Zusätzlichkeit

Artikel 14
Gleichstellung von Männern und Frauen

Kapitel V
Finanzrahmen

Artikel 15
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 16
Haushaltsmittel für das Ziel Konvergenz

Artikel 17
Haushaltsmittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 18
Haushaltsmittel für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit

Artikel 19
Nichtübertragbarkeit von Mittelzuweisungen

Artikel 20
Mittelzuweisungen für die Reserve für Leistung und Qualität

Artikel 21
Mittelzuweisungen für technische Hilfe

Artikel 22
Plafond für Mittelzuweisungen

Titel II
strategisches Kohäsionskonzept

Kapitel I
STRATEGISCHE Kohäsionsleitlinien

Artikel 23
Inhalt

Artikel 24
Verabschiedung und Überarbeitung

Kapitel II
EINZELSTAATLICHER strategischer Rahmenplan

Artikel 25
Inhalt

Artikel 26
Vorbereitung und Annahme

Kapitel III
STRATEGISCHE Begleitung und jährliche Aussprache

Artikel 27
Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Jahresbericht der Kommission

Artikel 29
Jährliche Überprüfung

Artikel 30
Kohäsionsbericht

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds UND

Artikel 31
Vorbereitung und Genehmigung der operationellen Programme

Artikel 32
Überarbeitung der operationellen Programme

Artikel 33
Einsatzbereiche der Fonds

Artikel 34
Geografischer Geltungsbereich

Artikel 35
Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds

Kapitel II
Inhalt der Programmplanung

Abschnitt 1
OPERATIONELLE Programme

Artikel 36
Operationelle Programme für die Ziele Konvergenz und „Regionaler Wettbewerb

Artikel 37
Operationelle Programme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Grossprojekte

Artikel 38
Inhalt

Artikel 39
An die Kommission zu übermittelnde Angaben

Artikel 40
Entscheidung der Kommission

Abschnitt 3
Globalzuschüsse

Artikel 41
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 4
Technische Hilfe

Artikel 43
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 44
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Titel IV
Effizienz

Kapitel I
Evaluierung

Artikel 45
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 46
Verantwortung der Mitgliedstaaten

Artikel 47
Verantwortung der Kommission

Kapitel II
Reserven

Artikel 48
Qualitäts- und leistungsgebundene Gemeinschaftsreserve

Artikel 49
Einzelstaatliche Reserve für Unvorhergesehenes

Titel V
finanzielle Beteiligung der Fonds

Kapitel I
Beteiligung der Fonds

Artikel 50
Differenzierung der Beteiligungssätze

Artikel 51
Beteiligung der Fonds

Artikel 52
Erhöhung der Beteiligungssätze

Artikel 53
Andere Bestimmungen

Kapitel II
Einnahmen schaffende Projekte

Artikel 54
Einnahmen schaffende Projekte

Kapitel III
ZUSCHUSSFÄHIGKEIT der Ausgaben

Artikel 55
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Kapitel IV
Beständigkeit der Operationen

Artikel 56
Beständigkeit der Operationen

Titel VI
Verwaltung, Begleitung und Kontrollen

Kapitel I
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 57
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 58
Benennung der Behörden

Artikel 59
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 60
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 61
Aufgaben der Prüfbehörde

Kapitel II
Begleitung

Artikel 62
Begleitausschuss

Artikel 63
Zusammensetzung

Artikel 64
Aufgaben

Artikel 65
Modalitäten der Begleitung

Artikel 66
Jährlicher und abschließender Durchführungsbericht

Artikel 67
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel III
Information und Publizität

Artikel 68
Information und Publizität

Kapitel IV
Kontrollen

Abschnitt 1
Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 69
Wirtschaftliche Haushaltsführung

Artikel 70
Durchführungs- und Kontrollsysteme

Abschnitt 2
Verantwortlichkeiten der Kommission

Artikel 71
Aufgaben der Kommission

Artikel 72
Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Bestimmungen der Vehältnismäßigkeit im Bereich der

Artikel 73
Vom Kofinanzierungsanteil abhängige Kontrollregelungen

Titel VII
finanzielle Abwicklung

Kapitel I
finanzielle Abwicklung

Abschnitt 1
Mittelbindungen

Artikel 74
Mittelbindungen

Abschnitt 2
gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 75
Gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 76
Bestimmungen über die Berechnung der Zwischenzahlungen und des zu

Artikel 77
Ausgabenerklärung

Artikel 78
Akkumulation von Vorschuss- und Zwischenzahlungen

Artikel 79
Vollständigkeit der Zahlungen gegenüber den Begünstigten

Artikel 80
Verwendung des Euro

Abschnitt 3
Vorschuss

Artikel 81
Zahlung

Artikel 82
Zinsen

Artikel 83
Verrechnung

Abschnitt 4
Zwischenzahlungen

Artikel 84
Zwischenzahlungen

Artikel 85
Annehmbarkeit der Zahlungsanträge

Artikel 86
Zeitpunkt der Vorlage der Zahlungsanträge und Zahlungsziel

Abschnitt 5
Zahlung des Restbetrags und Programmabschluss

Artikel 87
Voraussetzungen für die Zahlung des Restbetrages

Artikel 88
Bewahrung von Belegen

Abschnitt 6
Unterbrechung, ZURÜCKHALTUNG und Einstellung VON

Artikel 89
Unterbrechung

Artikel 90
Zurückhaltung

Artikel 91
Einstellung

Abschnitt 7
AUTOMATISCHE Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 92
Grundsätze

Artikel 93
Fristen für Großprojekte und Beihilferegelungen

Artikel 94
Fristunterbrechung für Gerichtsverfahren und Verwaltungsbeschwerden

Artikel 95
Ausnahmen von der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 96
Verfahren

Abschnitt 8
Teilabschluss

Artikel 97
Teilabschluss

Artikel 98
Bewahrung von Belegen

Kapitel II
Finanzkorrekturen

Abschnitt 1
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 99
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Abschnitt 2
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 100
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 101
Verfahren

Artikel 102
Rückzahlung

Artikel 103
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Titel VIII
Ausschüsse

Artikel 104
Ausschuss und Verfahren

Kapitel II
Ausschuss NACH Artikel 147 des Vertrags

Artikel 105
Ausschuss nach Artikel 147 des Vertrags

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 106
Übergangsvorschriften

Artikel 107
Revisionsklausel

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Anhang
Strukturfonds und Kohäsionsfonds


 
 
 


Drucksache 380/04

... Zur Vorbereitung auf Influenza-Pandemien haben einige Mitgliedstaaten aufbauend auf den 1999 angenommenen WHO-Leitlinien Systeme nationaler Influenzapandemieplanung entwickelt. Aufgrund der Pandemiemerkmale und der besonderen Eigenschaften der Europäischen Union, in der freier Personen-, Waren - und Dienstleistungsverkehr besteht, hat die Frage des gemeinschaftlichen Handlungsbedarfs zur Koordinierung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung in der EU entscheidende Bedeutung gewonnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 945/04 (Beschluss)

... Durch die Aufgabe des Lokalisationsprinzips können auch die hierauf aufbauenden weiteren Regelungen der §§ 19 bis 36 BRAO stark vereinfacht werden.



Drucksache 915/04

... Absatz 10 beschreibt die Abgrenzung bzw. den Übergang von § 9 zu den §§ 10 und 11. Absatz 10 ist als Ausnahmeregelung formuliert, damit das Gesamtsystem mit den aufeinander aufbauenden Schutzstufen für die toxischen Gefährdungen erkennbar bleibt. Für geringe Gefährdungen gilt § 8 Abs. 1 bis 8. Sofern keine geringe Gefährdung vorliegt, bilden die Regelungen in den §§ 9, 10 und 11 ein aufeinander aufbauendes Schutzstufenkonzept. Als Bewertungsgrundlage dient dafür die mit den Tätigkeiten verbundene Gefährdung. Werden keine Tätigkeiten mit



Drucksache 856/03

... Dies würde einen erheblichen Fortschritt in Bezug auf die Wirksamkeit und die Effizienz der Offenen Methode der Koordinierung im Bildungsbereich bedeuten. Die Kommission könnte diese Berichte analysieren und darauf aufbauend einen jährlichen Bericht mit für alle Akteure und Entscheidungsträger wichtigen Beobachtungen ableiten. Ein solches Dokument würde es erlauben, jedes Jahr zum Synthesebericht der Kommission beizutragen, der an den Europäischen Rat im Frühjahr gerichtet ist. Er könnte auch als Grundlage für einen gemeinsamen Bericht dienen, den die Kommission und der Rat ab 2006 alle 2 Jahre im Rahmen der Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorlegen könnten.



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Drucksache 3/17 PDF-Dokument



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Drucksache 99/20 PDF-Dokument



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Drucksache 103/17 PDF-Dokument



Drucksache 108/18 PDF-Dokument



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Drucksache 139/18 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.