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0503/06
0009/06
0654/06B
0536/1/06
0070/06
0874/06B
0654/1/06
0015/06
0070/06B
0205/06
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0426/06
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0379/06
0418/06
0141/06
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0606/1/05
0606/05
0282/05
0352/1/05
0037/1/05
0025/05
0282/05B
0441/05
0765/05
0616/3/05
0174/1/05
0066/05
0601/05
0327/05B
0594/1/05
0582/05
0001/05B
0006/05
0250/05
0444/05
0909/05
0214/05B
0471/05
0140/05B
0121/05
0212/05
0313/05
0067/05B
0891/05B
0239/05
0400/05
0897/05
0158/1/05
0009/05
0082/1/05
0796/05
0896/05
0881/05
0616/05B
0206/05
0327/1/05
0041/05
0015/2/05
0945/05
0067/05
0282/1/05
0871/05
0140/05
0327/05
0659/05
0202/05
0329/05
0013/05
0714/1/05
0606/05B
0022/05
0086/05B
0011/05
0079/05
0616/05
0891/1/05
0783/05
0477/05
0025/05B
0818/05
0714/05B
0550/05B
0241/05
0511/05
0721/05
0404/05
0852/1/05
0086/1/05
0546/05
0811/1/05
0114/05
0001/1/05
0037/05B
0214/05
0025/1/05
0208/05
0151/05
0705/05B
0010/05
0527/05
0089/05
0546/05B
0728/05
0512/05
0086/05
0659/05B
0035/05
0054/05
0395/05
0572/05
0546/1/05
0603/05
0352/05
0811/05B
0015/05
0699/05
0766/05
0015/05B
0363/05
0139/05
0815/05B
0123/1/05
0615/05
0699/1/05
0762/05
0871/1/05
0276/1/05
0036/05
0225/05
0753/05
0214/1/05
0492/05
0705/05
0895/05
0569/05
0359/05
0037/05
0679/05
0192/05
0467/05
0739/05
0639/05
0631/05
0328/05
0924/05
0197/05
0815/05
0114/05B
0082/05
0173/05
0714/05
0082/05B
0703/1/05
0087/05
0003/1/05
0012/05
0617/05
0174/05B
0705/1/05
0436/05
0699/05B
0374/05
0158/05
0071/05
0550/05
0852/05B
0221/05
0871/05B
0883/05
0616/2/05
0008/05
0123/05B
0158/05B
0196/05
0594/05B
0174/05
0003/05B
0943/05
0016/05
0581/05
0607/05
0238/04B
0621/04
0569/04
0194/1/04
0846/04B
0720/1/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0666/04B
0918/1/04
0662/04
0267/04
0846/1/04
0727/1/04
0196/04B
0987/04B
0662/1/04
0377/04
0721/1/04
0361/04
0743/04B
0596/04
0767/04
0666/2/04
0336/04
0983/04
0590/04
0622/04
0846/04
0912/04
0733/04
0576/04
1002/04
0720/04
0438/04
0782/04
0987/04
0482/04
0012/04
0586/04
0918/04B
0727/04B
0842/04
0232/04
0726/04
0194/04B
0238/04
0105/04B
0743/1/04
0578/04
0450/04
0722/04
0918/04
0458/04B
0429/04
0128/04B
0361/04B
0025/04B
0721/04
0995/04
0105/04
0687/04
0721/04B
0662/04B
0918/2/04
0808/04
0725/04
0850/04
0012/1/04
0915/04
0574/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
Drucksache 71/14

... 2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/14




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

III. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung,

1. Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte

2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution

3. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Melde- und Anzeigepflichten

4. Bundeseinheitliche Zugangs- und Kontrollrechte für Prostitutionsstätten

5. Regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten

6. Schutz Heranwachsender in der Prostitution

7. Freierbestrafung bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen


 
 
 


Drucksache 75/14

... Mit Urteil vom 19. März 2013 (Az. 1 C 12.12) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass die Gebühren, die von einem assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben worden waren, nicht mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei (Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, BGBl. 1964 II S. 509) zu vereinbaren sind, weil sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Die Gebührenregelungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 75
(weggefallen)

§ 52a
Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 398/14

... Hiernach bleiben zum einen die Regeln der Brüssel Ia-Verordnung unberührt, wenn keine Partei ihren Aufenthalt in einem Vertragsstaat außerhalb der Europäischen Union hat. Vereinbaren Parteien mit Sitz in der Europäischen Union die Zuständigkeit eines Gerichts der Europäischen Union, so richtet sich die Zuständigkeit mitgliedstaatlicher Gerichte also weiterhin nach der Brüssel Ia-Verordnung. Dies gilt auch, wenn eine der Parteien ihren Sitz in einem Staat hat, der weder der Europäischen Union angehört noch Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist. Hat mindestens eine der Parteien ihren Sitz in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens außerhalb der Europäischen Union, bestimmt sich die Zuständigkeit des vereinbarten Gerichts hingegen nach dem Haager Übereinkommen. Entsprechendes gilt nach Artikel 26 Absatz 2 des Haager Übereinkommens für sein Verhältnis zum Abkommen zwischen der Europäischen Union und Dänemark.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2903: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 29/1/14

... Nummer 27.4.2 und 68.4 PStG-VwV nehmen Bezug auf § 1600 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 BGB, der die zuständige Behörde zur Vaterschaftsanfechtung berechtigt, sofern eine Vaterschaftsanerkennung zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile missbraucht wird.



Drucksache 153/14

... Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Antiterrordateigesetzes

§ 6a
Erweiterte Datennutzung

Artikel 2
Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Entfristung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antiterrordateigesetz

2. Änderungen im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz

3. Änderungen im Aufenthaltsgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2792: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 394/1/14

... Gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2004/38/EG können die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen erlassen, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie z.B. durch das Eingehen von Scheinehen - zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen. Dies schließt insbesondere das Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II

7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II


 
 
 


Drucksache 152/14 (Beschluss)

... Sofern in Fällen des mehrmaligen Umzugs wegen nicht vorhandener ununterbrochener Meldekette noch kein achtjähriger Inlandsaufenthalt festgestellt werden kann, ist der zuständigen Behörde die Feststellung des (Nicht)Vorliegens der Optionspflicht gemäß § 29 Absatz 5 Satz 2 StAG-E nicht möglich.



Drucksache 278/1/14

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Bezug auf die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zuständig ist, die keine Familienangehörigen, Geschwister oder Verwandten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben - COM(2014) 382 final



Drucksache 149/14

... es führen, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das EWR-Abkommen anwendbar ist, ist die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzuordnen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Lebenspartner."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 1
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

§ 263
Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner.

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 5
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bewertungsgesetzes

§ 26
Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 7
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 8
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 9
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 12
Änderung der Kaffeesteuerverordnung

Artikel 13
Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner.

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 16
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendung der Verordnung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2841: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 644/1/14

... Gemäß § 31 IntErbRVG-E sind für die Entgegennahme einer Erklärung, mit der eine Erbschaft ausgeschlagen oder angenommen wird, in den Fällen des Artikels 13 Verordnung (EU) Nr. 650/2012 die Nachlassgerichte örtlich zuständig, in deren Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Erklärende erhält gemäß § 31 Satz 3 IntErbRVG-E von Amts wegen eine Bestätigung über den Inhalt und den Zeitpunkt der Entgegennahme der Erklärung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/1/14




1. Zu Artikel 1 § 31 IntErbRVG

2. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 IntErbRVG

3. Zu Artikel 1 § 33 Nummer 2, § 37 Absatz 3, § 39 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 40 Satz 1, § 42 Satz 1 IntErbRVG , Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 2 Buchstabe i RPflG , Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe i Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 12218 Gebührentatbestand

4. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 4 IntErbRVG und Artikel 11 § 343 Absatz 3 Satz 2 FamFG

5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 4 Satz 3 - neu - IntErbRVG

6. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 IntErbRVG

7. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 - neu - IntErbRVG

8. Zu Artikel 1 § 39 IntErbRVG

9. Zu Artikel 3a - neu - § 30a Absatz 2 Satz 3 GVGEG , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

'Artikel 3a Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 11 Nummer 4 § 352e FamFG

§ 352e
Entscheidung über Erbscheinsanträge

11. Zu Artikel 13 Nummer 6a - neu - § 69 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GNotKG , Nummer 9 Buchstabe l Doppelbuchstabe aa und bb - neu - Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Vorbemerkung 1.4, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 26001 Gebührenspalte

13. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 31002 Auslagentatbestand


 
 
 


Drucksache 278/14

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Bezug auf die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zuständig ist, die keine Familienangehörigen, Geschwister oder Verwandten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben - COM(2014) 382 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Begründung des Vorschlags

- Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Variable Geometrie

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 642/2/14

Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/2/14




Zu Artikel 1 Nummer 13a

§ 25c
Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung


 
 
 


Drucksache 641/7/14

... Da eine Angleichung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur durch eine gesetzliche Regelung möglich ist, soll mit der Änderung eine möglichst zeitnahe Umsetzung ermöglicht werden. Eine weitere Verzögerung bis 2017 ist nicht hinnehmbar. Dies gilt auch für eine einseitige Beweislastregelung für die Kassenärztliche Vereinigungen. Auch der explizite Hinweis auf eine mögliche Begründetheit durch eine höhere Inanspruchnahme des stationären Sektors geht fehl. Den stationären Behandlungen kommt durchweg kein Substitutionseffekt für die ambulante Versorgung zu. Mit Blick auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" muss es vielmehr Ziel sein, durch eine Stärkung des ambulanten Bereichs Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.



Drucksache 84/14

... (2) Die Luftfahrtunternehmen beider Vertragsparteien haben das Recht, in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweils anderen Vertragspartei betreffend Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung ihr eigenes Führungs-, Verkaufs-, technisches, Betriebs- und sonstiges Fachpersonal, das zur Unterstützung bei der Erbringung von Luftverkehrsdiensten erforderlich ist, in das Gebiet der anderen Vertragspartei hineinzubringen und dort zu unterhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Rechten

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung der Regulierungsfeststellungen hinsichtlich Eignung, Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen

Artikel 5
Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen

Artikel 6
Investitionen

Artikel 7
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Artikel 8
Wettbewerbliches Umfeld

Artikel 9
Kommerzielle Möglichkeiten Vertretungen von Luftfahrtunternehmen

4 Bodenabfertigung

Verkäufe, Ausgaben vor Ort und Zahlungsverkehr

4 Kooperationsvereinbarungen

4 Leasing

Franchise - und Branding-Vereinbarungen

Artikel 10
Zölle und Steuern

Artikel 11
Gebühren für die Nutzung von Flughäfen, Einrichtungen und Diensten

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistiken

Titel II
Regulierungszusammenarbeit

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement (ATM)

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computerreservierungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchsetzung

Artikel 22
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Beziehung zu anderen Übereinkünften

Artikel 26
Änderungen

Artikel 27
Kündigung

Artikel 28
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 29
Vorläufige Anwendung und Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung) Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und zugehörige Fragen Nr. 95/93

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit Nr. 3922/91

D. Luftsicherheit

E. Umwelt Nr. 2006/93

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz Nr. 90/314

Anhang IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 5 sowie Anhang I

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9
Die Absätze 1 bis 4 regeln das Recht der Luftfahrtunternehmen zur Einrichtung von Büros zu gewerb lichen

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 71/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angelegte Zielsetzung, das Aufenthaltsrecht für die von Frauenhandel und Zwangsprostitution Betroffenen zu verbessern, damit sie sich frühzeitig und aktiv als Opfer zu erkennen geben können, aber auch die Verfolgung der Täter und somit die Vermeidung einer größeren Zahl von Opfern gewährleistet werden kann. Der Bundesrat hält es für erforderlich,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,


 
 
 


Drucksache 509/14

... Mit der Novellierung der ArbStättV im Jahr 2004 ist mit der Nummer 3.4 die Verpflichtung nach einer Sichtverbindung ins Freie in Arbeits- und Aufenthaltsräumen durch die Anforderung "Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ..." ersetzt worden. Diese Formulierung ist rechtlich unbestimmt und in sich widersprüchlich. Es wird einerseits "müssen" als Pflicht und andererseits "möglichst ausreichend" als unverbindliche Empfehlung in der Praxis ausgelegt. Auch ist nicht zwingend in allen Bereichen von Arbeitsstätten Tageslicht erforderlich. So ist z.B. aus betriebsspezifischen Gründen ausdrücklich Tageslicht in Fotolaboren nicht erlaubt. Die derzeitigen Regelungen führen daher häufig zu Missverständnissen und Konflikten sowie in der Folge zu vielen Anfragen von Arbeitgebern, Architekten, Bauingenieuren und der Arbeitsschutzaufsicht der Länder. Beklagt werden dabei auch die uneinheitliche Auslegung dieser unbestimmten Begriffe durch die Aufsichtsbehörden im Vollzug und die Abweichung von der Normung, die zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen festlegt. Die einschlägige Normung (DIN 5034 1 Tageslicht in Innenräumen) verlangt seit Jahren für Aufenthaltsräume und Arbeitsräume in Gebäuden eine ausreichende Sichtverbindung nach außen. Auch das Bewertungssystem "Nachhaltiges Bauen" (BNB) des Bundesverkehrsministeriums fordert die Sichtverbindung nach außen für Büros und Verwaltungsgebäude. Die spezifizierte Forderung nach Sichtverbindung ins Freie entspricht unbestritten dem Stand der Technik. Natürliches Licht am Arbeitsplatz und die Sichtverbindung ins Freie sind unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden psychischen Belastungen, z.B. zur Vermeidung von "Klausureffekten", für Beschäftigte in Arbeits- und Aufenthaltsräumen notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2535: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 400/14

... 5. sichere Zugänge zu Arbeitsplätzen an und in Arbeitsmitteln gewährleistet und ein gefahrloser Aufenthalt dort möglich sein,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 594/14

... 3. konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung gegen den Ausländer bevorstehen."



Drucksache 199/14

... sollte sich statt auf die rechtlich unbestimmte Formulierung "eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes" vielmehr in Analogie zum Anhang A.1.3 TA Lärm auf einen "schutzbedürftigen Raum" nach DIN 4109, Ausgabe November 1989 beziehen. Dies dient der rechtssicheren Abgrenzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/14




Entschließung

Zu 1a:

Zu 1b:

Zu 1c:

Zu 1d:

Zu 1e:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6:

Zu 7:

Zu 8:


 
 
 


Drucksache 513/1/14

... Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes soll auf Asylbewerber und Geduldete beschränkt werden. Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel gemäß § 23 Absatz 1, § 24 und § 25 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/1/14




1. Zum Anwendungsbereich

2. Zur Integration in die Sozialgesetzbücher II und XII

3. Zur Gesundheitsversorgung


 
 
 


Drucksache 75/1/14

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Gebühren für Aufenthaltstitel assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger mit der beabsichtigten Änderung der



Drucksache 355/1/14

... 2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 1 Absatz 7 BEEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 BEEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 12 Absatz 1 Satz 2a - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu -,

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

5. Zur Elterngeldfähigkeit von Einmalleistungen

6. Zu den durch das Gesetz entstehenden Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 637/14 (Beschluss)

... Auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume unterfallen dem Schutz des Artikels 13 des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 97, 228). Dazu gehören ebenfalls diejenigen Teile der Betriebsräume oder des umfriedeten Besitztums, die der Betriebsinhaber aus eigenem Entschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Auch dann gewährleistet das Grundrecht Schutz gegen Eingriffe in seine Entscheidung über das Zutrittsrecht im Einzelnen und über die Zweckbestimmung des Aufenthalts (vgl. BVerfGE 97, 228 m. w. N.). Soweit das Bundesverfassungsgericht davon ausgeht, dass an die Zulässigkeit von Eingriffen und Beschränkungen im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 des Grundgesetzes je nach der Nähe der Örtlichkeiten zur räumlichen Privatsphäre unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 97, 228; BVerfGE 32, 54), betrifft dies lediglich die Frage, welchen Schranken Grundrechtseingriffe begegnen. Die Charakterisierung als Grundrechtseingriff bleibt erhalten, so dass das Zitiergebot ausgelöst wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 27 EinSiG

2. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 - neu - EinSiG


 
 
 


Drucksache 278/14 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Bezug auf die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zuständig ist, die keine Familienangehörigen, Geschwister oder Verwandten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben - COM(2014) 382 final



Drucksache 556/14

... b) Tag, ab dem die geschützte Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder sich dort aufhalten möchte, und der Zeitraum oder die Zeiträume des Aufenthalts, sofern bekannt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/14




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren (EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz - EUGewSchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Verfahrensvorschrift

§ 1
Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

§ 4
Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 5
Zuständigkeitskonzentration

§ 6
Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung Die Anerkennung kann nur versagt werden, wenn

§ 7
Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 8
Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 9
Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 10
Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme

§ 11
Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme

§ 12
Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme

Abschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013

Unterabschnitt 1
Begriffsbestimmungen

§ 13
Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2
Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Verfahren

§ 16
Berichtigung und Aufhebung von Bescheinigungen

Unterabschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

§ 17
Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

§ 18
Übersetzung oder Transliteration

§ 19
Örtliche Zuständigkeit

§ 20
Anpassung eines ausländischen Titels

§ 21
Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

§ 22
Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat

§ 23
Vollstreckungsabwehrantrag

Abschnitt 4
Strafvorschriften

§ 24
Strafvorschriften

Anlage
(zu § 10 Absatz 3) Formblatt zur Meldung eines Verstoßes gegen eine aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 574/14

... a) in den Fällen der §§ 234a und 241a, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat Deutsche ist und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/14




Initiativgesetz des Bundestages ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht*

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 5
Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug.

§ 184a
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

§ 184d
Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

§ 184e
Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 355/14 (Beschluss)

... 2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 1 Absatz 7 BEEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 BEEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 12 Absatz 1 Satz 2a - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu - und Doppelbuchstabe ee - neu - § 15 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 und 5, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - BEEG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

5. Zur Elterngeldfähigkeit von Einmalleistungen

6. Zu den durch das Gesetz entstehenden Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 29/14 (Beschluss)

... Nummern 27.4.2, 44.2.1 Satz 4 und Nummer 68.4 PStG-VwV nehmen Bezug auf § 1600 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 BGB, der die zuständige Behörde zur Vaterschaftsanfechtung berechtigt, sofern eine Vaterschaftsanerkennung zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile missbraucht wird.



Drucksache 444/14

... Aufenthaltsgesetz



Drucksache 608/14

... (s) "privater Haushalt" einen Haushalt im Sinne von Anhang A Nummer 2.119 Buchstaben a und b des ESVG 2010 ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des aufenthaltsrechtlichen Status;



Drucksache 644/14 (Beschluss)

... Gemäß § 31 IntErbRVG-E sind für die Entgegennahme einer Erklärung, mit der eine Erbschaft ausgeschlagen oder angenommen wird, in den Fällen des Artikels 13 Verordnung (EU) Nr. 650/2012 die Nachlassgerichte örtlich zuständig, in deren Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Erklärende erhält gemäß § 31 Satz 3 IntErbRVG-E von Amts wegen eine Bestätigung über den Inhalt und den Zeitpunkt der Entgegennahme der Erklärung.

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Drucksache 644/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 31 IntErbRVG

2. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 IntErbRVG

3. Zu Artikel 1 § 33 Nummer 2, § 37 Absatz 3, § 39 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 40 Satz 1, § 42 Satz 1 IntErbRVG , Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 2 Buchstabe i RPflG , Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe i Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 12218 Gebührentatbestand

4. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 4 IntErbRVG und Artikel 11 § 343 Absatz 3 Satz 2 FamFG

5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 4 Satz 3 - neu - IntErbRVG

6. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 IntErbRVG

7. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 - neu - IntErbRVG

8. Zu Artikel 1 § 39 IntErbRVG

9. Zu Artikel 3a - neu - § 30a Absatz 2 Satz 3 GVGEG , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

'Artikel 3a Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 11 Nummer 4 § 352e FamFG

§ 352e
Entscheidung über Erbscheinsanträge

11. Zu Artikel 13 Nummer 6a - neu - § 69 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GNotKG , Nummer 9 Buchstabe l Doppelbuchstabe aa und bb - neu - Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Vorbemerkung 1.4, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Artikel 13 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 26001 Gebührenspalte

13. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 31002 Auslagentatbestand


 
 
 


Drucksache 103/1/14

... § 5 Absatz 1 Satz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes enthält bisher für den Fall, dass keiner der Beteiligten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk eines deutschen Gerichtes hat, keine Regelung des örtlich zuständigen Gerichts. Die Vorschrift sieht lediglich die Anwendbarkeit der Absätze 1, 2 und 4 des § 187

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Drucksache 103/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AdWirkG und Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 des AdWirkG

'Artikel 3 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 103/14 (Beschluss)

... § 5 Absatz 1 Satz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes enthält bisher für den Fall, dass keiner der Beteiligten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk eines deutschen Gerichtes hat, keine Regelung des örtlich zuständigen Gerichts. Die Vorschrift sieht lediglich die Anwendbarkeit der Absätze 1, 2 und 4 des § 187

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Drucksache 103/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 AdWirkG

'Artikel 3 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 202/14

... b) Erlangung des Daueraufenthaltsrechts an engere Voraussetzungen knüpfen

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Drucksache 202/14




Entschließung

1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004

2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern

1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht

2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe

1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern

2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige

3. Prinzip des Forderns und Förderns


 
 
 


Drucksache 639/14

... c) In Nummer 13 Satz 2 werden die Wörter "von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben" durch die Wörter "für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 461/1/13

... dd) Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Ausschlusses von Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln und von bestimmten Aufenthaltszeiten, etwa zu Studienzwecken oder aus humanitären Gründen;



Drucksache 97/13

... Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 79 Absatz 2 Buchstaben a und b, haben das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2011 folgende Richtlinien im Bereich des Aufenthaltsrechts erlassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 317a
Neufeststellung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG

Artikel 6
Änderungen von Verordnungen

§ 59a
Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 209/1/13

... "(3) Zum Zwecke der Vorsorge darf eine Niederfrequenzanlage zur Fortleitung von Elektrizität mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr nur errichtet oder wesentlich geändert werden, wenn im Normalbetriebsfall der maximale Effektivwert der magnetischen Flussdichte in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, einen Wert von 1 Mikrotesla nicht überschreitet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Nummer 2 der 26. BImSchV

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 26. BImSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Satz 2 der 26. BImSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 2 neu - der 26. BImSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 2 Satz 1 der 26. BImSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 der 26. BImSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 Satz 2 der 26. BImSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 der 26. BImSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 7a - neu - der 26. BImSchV

§ 7a
Beteiligung der Kommunen

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anhang 1a Überschrift der Spalten 2 und 3 der 26. BImSchV


 
 
 


Drucksache 437/1/13

... In der Folge ist zumindest auf die Regelung zu verzichten, die eine Fülle von Ausnahmen zulässt, auch weiterhin bis zu drei Geld- und Warenspielgeräte aufzustellen. Wie in der Verordnung formuliert, wird an diesen Orten der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen nicht erwartet - das heißt, sie sind eben doch anzutreffen. Ganz besonders gilt das für die Raststätten an Autobahnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a, Satz 2 SpielV , Artikel 3 SpielV , Artikel 5 SpielV und Artikel 7 Absatz 3 und 5 SpielV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV

6. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 9

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 9

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 9

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV

13. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a4 - neu - § 13 Nummer 3 SpielV

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a5 - neu - § 13 Nummer 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - SpielV

16. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV

18. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 13 Nummer 6 Satz 3 und 3a - neu - SpielV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb 13 Nummer 6 Satz 3 SpielV

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 und Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 5 - neu - SpielV

24. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV

25. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV *

26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 6 Absatz 6 - neu - SpielV

28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV

29. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV

30. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 SpielV , Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 2 SpielV , Nummer 2 § 19 Absatz 1 Nummer 1, 1a SpielV

31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 5 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 322/1/13

... Wie der Gesetzentwurf auch, sehen die bereits bestehenden Online-Bürgerdienste der Kommunen eine Identifikation mittels der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels vor, darüber hinaus werden auch hier für die Datenübermittlung sichere Verfahren verwendet, die die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 20a Absatz 1 Satz 1 BZRG , Artikel 1a - neu - § 5a 2. BMeldDÜV , Artikel 5 Absatz 1, Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 30c Absatz 5 - neu - BZRG , Artikel 2 Nummer 3 § 150e Absatz 5 - neu - GewO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO


 
 
 


Drucksache 556/13

... Aus dem Ganztagsschulprogramm sollen die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen für Funktionsräume (Küchen, Mensen, Sport- und Fachräume, Aufenthaltsräume usw.) und Einrichtungen getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 207/13

... Ausländische Hochschulabsolventen erhalten die Blaue Karte EU, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt von 46.400 Euro haben; Akademiker in den so genannten MINT-Berufen, IT-Kräfte und Ärzte sogar schon, wenn sie genauso viel verdienen wie inländische Arbeitnehmer, mindestens jedoch rund 36.200 Euro. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 33-monatiger Beschäftigung erhalten, bei ausreichenden Sprachkenntnisse bereits nach 21 Monaten. Für ausländische Akademiker, die noch kein Arbeitsplatzangebot haben, wurde ein Aufenthaltstitel für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche eingeführt. Zudem haben ausländische Studierende nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums in Deutschland jetzt 18 Monate Zeit, einen Arbeitsplatz zu suchen. Auch Ausländer, die eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, können hier bleiben und ein Jahr lang eine entsprechende Arbeitsstelle suchen. Ferner wurden die Anforderungen an Unternehmensgründer erheblich gesenkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 93/13 (Beschluss)

... a) nach dem tatsächlichen Aufenthalt dieser Person,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 113/13

... aaa) In Nummer 3.2.1 Tabelle 4 werden die Wörter "Nr. gemäß DIN V 18599-10: 2007-02 Tabelle 4" durch die Wörter "Nummer gemäß DIN V 18599-10: 2011-12 Tabelle 5", wird das Wort "Aufenthaltsraum" durch das Wort "Gruppenraum" und werden die Wörter "Werkstatt, Montage, Fertigung (Nr. 22)" durch die Wörter "Gewerbliche und industrielle Hallen - leichte Arbeit, überwiegend sitzende Tätigkeit (Nummer 22.3)" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 105/13 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter "Bei sich im Ausland befindenden .... < weiter wie Vorlage > ... führen," durch die Wörter "Bei Leistungspflichtigen mit Sitz, Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 325/13 (Beschluss)

... f) Wohnbereich ist ein Bereich, in dem sich bewohnte Gebäude befinden und der nicht mit dem Betrieb in Zusammenhang steht; zu den bewohnten Gebäuden zählen auch Gebäude und Anlagen mit Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt und geeignet sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV

4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV

6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV

7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV

8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV

9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV


 
 
 


Drucksache 615/13

... Ärztliche und zahnärztliche Personen haben künftig bei Verschreibungen, die von vornherein dazu bestimmt sind, im EU-Ausland, in anderen EWR-Staaten oder der Schweiz eingelöst zu werden, gegenüber Rezepten, die in Deutschland verwendet werden, die Dosierung anzugeben. Dieser zusätzliche Aufwand ist als marginal anzusehen, da ärztliche und zahnärztliche Personen den Patientinnen und Patienten auch ansonsten regelmäßig die Dosierung mitteilen. Es ist nicht abzusehen, wie viele solcher Rezepte künftig jährlich ausgeschrieben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine sehr kleine Anzahl handeln wird und dass sie in grenznahen Gebieten oder in Fällen eines längeren Aufenthalts im EU-Ausland, in anderen EWR-Staaten oder der Schweiz ausgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Für Bürgerinnen und Bürger

E.2. Für die Wirtschaft

E.3. Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand

Für die Wirtschaft

Für pharmazeutische Unternehmer und Hersteller von Medizinprodukten

Für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte

Wiederkehrender Erfüllungsaufwand

Für öffentliche Apotheken

Für Sanitätshäuser

Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2604: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 288/13

... XII, die bestimmt, dass für die stationäre Leistung der Träger zuständig bleibt, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person vor Leistungsbeginn ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hatte. Für Personen, die stationäre Leistungen nach dem 5. bis 8. Kapitel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 288/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 105/1/13

... In Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter "Bei sich im Ausland befindenden .... < weiter wie Vorlage > ... führen," durch die Wörter "Bei Leistungspflichtigen mit Sitz, Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 3 Satz 1 VerkLG


 
 
 


Drucksache 716/13

... Geduldete Ausländerinnen und Ausländer sowie Asylbegehrende haben keinen Zugang zu Sprachkursen. Häufig erfolgt die abschließende Entscheidung über ein Bleiberecht erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt, so dass sich die fehlende Möglichkeit zum Spracherwerb negativ auf ihre Lebenssituation auswirkt. Ungenügende Sprachkenntnisse behindern ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und führen oft zu sozialer Isolation. Fehlende Sprachkenntnisse wirken sich im Alltag unmittelbar belastend aus. Kontakte mit Ärzten, Gesundheitseinrichtungen und Behörden sowie auch der Erwerb von Dingen des täglichen Lebens sind erschwert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 43a
Sprachkursmodule der Integrationskurse

Artikel 2
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 202/13

... Luxemburg ist der einzige Mitgliedstaat, der die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung erfüllt. Das Land nutzte sie bei Wahlen, indem es das aktive und passive Wahlrecht nur denjenigen ausländischen Unionsbürgern mit rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg zugestand, die ihren Wohnsitz dort seit mindestens zwei beziehungsweise fünf Jahren vor der Eintragung ins Wählerverzeichnis hatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament

3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission

4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten

5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU

5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem

5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament

5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV

6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 495/13 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei dem nächsten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthalts- bzw.



Drucksache 638/13

... (1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

§ 15b
Betrieb ohne Registrierung

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 8
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 97a
Abmahnung

§ 104a
Gerichtsstand

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51
Gewerblicher Rechtsschutz

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 181/13

... - Information des Reisenden über die verbleibende zulässige Aufenthaltsdauer (Artikel 7 Absatz 8)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Übersicht

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Die vorgeschlagenen Änderungen des Schengener Grenzkodexes im Einzelnen

Anhang III
, Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenzübergangsstellen Die Schilder in Anhang III werden durch neue Schilder für die Verwendung automatisierter Grenzkontrollanlagen und die Einführung des RTP ergänzt.

Vorschlag

Artikel 5a
Eingabe von Daten in das EES

Artikel 7a
Grenzübertrittskontrollen bei registrierten Reisenden und automatisierte Grenzkontrollanlagen

Artikel 11
Annahmen hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer

Artikel 3

Anhang


 
 
 


Drucksache 653/13

... "(2) Zahlungen an Zahlungsempfänger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (Auslandszahlungen) sollen bei Aufenthalt innerhalb des Geltungsbereiches der in Absatz 1 genannten Verordnung auf ein Konto der Zahlungsempfänger bei einem Geldinstitut innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erfolgen. Bei Aufenthalt der Zahlungsempfänger außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung sollen die Zahlungen in einer für die Träger der Rentenversicherung möglichst wirtschaftlichen Form ausgeführt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeit

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

IX. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

X. Weitere Kosten

XI. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Renten Service Verordnung (NKR-Nr. 2587)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 495/1/13

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei dem nächsten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthalts- bzw.



Drucksache 341/1/13

... Zudem erscheint es notwendig, zu bestimmen, wie der ausstellende Mitgliedstaat verfahren soll, wenn in den EU-Formularen vorgesehene Angaben nach nationalem Recht im Registereintrag nicht vorhanden oder abweichend vermerkt sind. Dies betrifft für das deutsche Personenstandsrecht die Angaben zum gewöhnlichen Aufenthalt bei der Eheschließung und der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Zeile 12 der EU-Formulare nach den Anhängen III und IV und im Formular des Anhangs II die Zeilen 12 und 13 zu den Eltern des Verstorbenen.



Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Aus dem Ganztagsschulprogramm sollen die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen für Funktionsräume (Küchen, Mensen, Sport- und Fachräume, Aufenthaltsräume usw.) und Einrichtungen getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 214/1/13

... Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass die Fiktion des § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB nur für das Verfahren gilt, in dem über die Annahme des Kindes entschieden wird, nicht aber für andere Verfahren, in denen der Aufenthalt der Mutter von Bedeutung sein kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG

14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG

15. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG

16. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG

18. Zu Artikel 8 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 461/13 (Beschluss)

... Damit entfällt zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung, die zugunsten des dauerhaften und uneingeschränkten Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit hier geborener Kinder ausländischer Eltern mit langjährigem, verfestigtem Aufenthaltsrecht abgeschafft wird. Dies gilt unbeschadet eines möglichen abstammungsbedingten Erwerbs weiterer Staatsangehörigkeiten des Kindes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


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