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0122/05
0466/04
0408/04
0458/04B
0804/04
0613/04
0441/04
0889/04
0915/04
0830/03B
Drucksache 263/17 (Beschluss)

... über Ordnungswidrigkeiten der Eintragungsregelung des § 2 WRegG, nicht dagegen jedoch die Bußgeldentscheidungen des Gerichtes nach Rechtskraft. Ein Grund für diese Unterscheidung ist nicht ersichtlich, zumal in Nummer 2 im Hinblick auf natürliche Personen die Gleichstellung von Bestands- und Rechtskraft erfolgt ist. Da durch die Eintragung in das Wettbewerbsregister den öffentlichen Auftraggebern und Konzessionsgebern umfassende Informationen zu den Unternehmen bereitgestellt werden sollen, ist es unerlässlich, klarzustellen, dass auch in diesem Fall rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen sind. Darüber hinaus berücksichtigt die Änderung, dass das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten den Begriff der "Bestandskraft" nicht kennt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1


 
 
 


Drucksache 452/17

... f) die Haftung des Datenübermittlers für verkürzte Steuern oder für zu Unrecht erlangte Steuervorteile, wenn der Datenübermittler sich keine Gewissheit über die Identität des Auftraggebers verschafft hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3b
Staatliche Beihilfen

§ 26
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung.

§ 53a
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66c
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 47a
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch

Artikel 3
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 2a
Staatliche Beihilfen

§ 14
Bußgeldvorschriften

Artikel 4
Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9c
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 726/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat hält es allerdings für erforderlich, die in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags in Verbindung mit den Tabellen 4 und 5 des Anhangs definierten Mindestziele dergestalt zu modifizieren, dass sie von allen öffentlichen Auftraggebern erfüllt werden können. Kleinere Städte und Gemeinden besitzen, abgesehen von den fakultativ von der Richtlinie ausgenommenen Feuerwehrfahrzeugen, nur wenige leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Deren Zahl liegt häufig im niedrigen einstelligen Bereich. Die Erfüllung einer Quote von zum Beispiel 10 Prozent bei schweren Nutzfahrzeugen, wie in Tabelle 4 des Anhangs vorgesehen, wäre in solchen Fällen praktisch nicht umsetzbar.



Drucksache 263/1/17

... über Ordnungswidrigkeiten der Eintragungsregelung des § 2 WRegG, nicht dagegen jedoch die Bußgeldentscheidungen des Gerichtes nach Rechtskraft. Ein Grund für diese Unterscheidung ist nicht ersichtlich, zumal in Nummer 2 im Hinblick auf natürliche Personen die Gleichstellung von Bestands- und Rechtskraft erfolgt ist. Da durch die Eintragung in das Wettbewerbsregister den öffentlichen Auftraggebern und Konzessionsgebern umfassende Informationen zu den Unternehmen bereitgestellt werden sollen, ist es unerlässlich, klarzustellen, dass auch in diesem Fall rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen sind. Darüber hinaus berücksichtigt die Änderung, dass das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten den Begriff der "Bestandskraft" nicht kennt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

9. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1a - neu - WReg


 
 
 


Drucksache 726/17

... /EU einheitliche Mindestvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Diese Schwellenwerte sind die Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge. Die Ziele dieser Überarbeitung stehen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union10, insbesondere was die Anwendung eines diskriminierungsfreien Ansatzes für einzelne öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Betreiber anbetrifft. Sie stimmen mit den wesentlichen Zielen anderer legislativer und nichtlegislativer Initiativen überein, die auf die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen und die Förderung der Nutzung sauberer, emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge ausgerichtet sind. Die Ziele dieser Initiative und die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der vorgeschlagenen Verordnung zur Festsetzung von CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 183/17

... Eine dem § 20 Absatz 1 BZRG entsprechende Regelung, wonach Unrichtigkeiten von Registerdaten entweder von der Registerbehörde selbst oder auf Ersuchen der den mitteilenden Stellen zu korrigieren und von der Korrektur die Stellen, denen eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist, in zeitlich begrenztem Umfang zu unterrichten sind, fehlt bislang für das Gewerbezentralregister. Die gegenüber der für das Bundeszentralregister geltenden Regelung verkürzte Frist erscheint im Hinblick auf die zugrunde liegenden Verfahren der auskunftsberechtigten Stellen (z.B. Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber) für das Gewerbezentralregister sachgerecht. Durch das 4. BZRGÄndG wurde in § 20 Absatz 2 und 3 BZRG zudem eine Regelung eingefügt, die den Umgang mit sogenannten Sperrvermerken für das Bundeszentralregister auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Danach ist eine Eintragung mit einem Sperrvermerk zu versehen, wenn die betroffene Person schlüssig darlegt, dass die Eintragung unrichtig ist. Eine solche Regelung sieht die Gewerbeordnung für das Gewerbezentralregister bislang ebenfalls nicht vor. Werden gegen die Richtigkeit der Eintragungen im Gewerbezentralregister Einwendungen erhoben, besteht aber auch hier der Bedarf und die Notwendigkeit einer entsprechenden, auf das Auskunftsrecht des Gewerbezentralregisters abgestimmten Regelung in der Gewerbeordnung. Ohne Einwilligung der Betroffenen darf eine Auskunft nach Eintragung des Sperrvermerks nur an die zuständigen Stellen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 610/17

... "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber erforderlich, Vorschriften erlassen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelung zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/1/17

... 10. Der Bundesrat begrüßt die im April 2016 in Kraft getretene Reform des Vergaberechts, welche die EU-Vergaberichtlinien fristgerecht in deutsches Recht umsetzte. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte umfassend modernisiert. Auch der Bundesrat sieht in dem neuen Vergaberecht die Möglichkeit für flexiblere Verfahren und zudem erhebliche Einsparpotenziale gleicherweise für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, zum Beispiel im Hinblick auf die elektronische Auftragsvergabe. Die strukturelle Neuerung der Vergaberegelungen trägt zur Vereinfachung des komplexen deutschen Kaskadensystems und damit zur Rechtssicherheit bei. Gleichwohl wird auf den Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2016 (BR-Drucksache 87/16 - Ziffer 2 und 3), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung auch nach Inkrafttreten der Reform anzustreben, hingewiesen. Der Bundesrat begrüßt auch das Bestreben der Bundesregierung, die Änderungen - soweit möglich - auch auf die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegenden Auftragsvergaben zu übertragen. Der Bundesrat sieht der angekündigten Prüfung der Einführung eines bundesweiten zentralen Registers für 2017, in das Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften, die Unternehmen zurechenbar sind, eingetragen werden sollen, mit Interesse entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 296/17

... "Die dem Mengenstromnachweis zugrunde liegenden Entsorgungsnachweise müssen mindestens den Auftraggeber, das beauftragte



Drucksache 667/1/17

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits Maßnahmen ergriffen hat, die ein nachhaltiges, digitales, professionelles Beschaffungswesen fördern sollen. Beispielsweise unterstützt die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben. Diese Kompetenzstelle bietet Schulungen und Aufklärung für öffentliche Auftraggeber an und stellt Beschaffungsleitfäden sowie Informationsbroschüren zur Verfügung. Zudem ergreifen Länder und Kommunen weitere Initiativen und Engagements auf lokaler bzw. regionaler Ebene.



Drucksache 409/16

... "(1a) Zur Durchführung der Prüfungen nach § 2 Absatz 1a sind die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz zuständigen Behörden befugt, Geschäftsräume und Grundstücke einer selbstständig tätigen Person, des Arbeitgebers und des Auftraggebers während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und dort Einsicht in Unterlagen zu nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus ihnen Umfang, Art oder Dauer der Ausübung eines Gewerbes, eines Reisegewerbes oder eines zulassungspflichtigen Handwerks oder der Beschäftigungsverhältnisse hervorgehen oder abgeleitet werden können, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 4 und 5 geleistet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 16
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

§ 19
Löschung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG

2. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV

3. Straßenverkehrsgesetz StVG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

a. Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz §§ 3 und 4

§§ 8 und 9

§ 21

b. Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

c. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3746: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 529/16

... "(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung, und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Gewerbeordnung zum 1. Januar 2019

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 797/16 (Beschluss)

... , die Auftraggeber sowie der exakte Abfallschlüssel dokumentiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

3. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG

§ 12
Ausnahmen

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

12. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

13. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

14. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 73/16

... Eine Ausnahme für In-House-Vergaben von den Vorgaben des § 46 EnWG ergibt sich auch nicht aus den neuen EU-Vergaberichtlinien, insbesondere nicht aus der neuen EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen (2014/23/EU). Zwar sieht die Konzessionsrichtlinie ausdrücklich eine Ausnahme vom EU-Vergaberecht für In-House-Vergaben vor. Jedoch gilt die Konzessionsrichtlinie für Wegenutzungsverträge im Sinne von § 46 EnWG grundsätzlich nicht. Die Erwägungsgrünr Konzessionsrichtlinie stellen klar, dass Vereinbarungen über die Gewährung von Wegerechten hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Liegenschaften für die Bereitstellung oder den Betrieb fester Leitungen oder Netz, über die eine Dienstleistung für die Allgemeinheit erbracht werden soll," nicht als Konzession im Sinne der Richtlinie gelten, sofern derartige Vereinbarungen weder eine Lieferverpflichtung auferlegen, noch den Erwerb von Dienstleistungen durch den öffentlichen Auftraggeber oder den Auftraggeber für sich selbst oder für Endnutzer vorsehen (Erwägungsgrund 16 der Richtlinie 2014/23/EU).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 415/16 (Beschluss)

... Die Festlegung eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen einer Rechtsverordnung liegt sowohl im Interesse der rechnungsstellenden Wirtschaft als auch der Verwaltung. Der Anwendungsbereich des § 4a EGovG-E betrifft zwar laut Gesetzesbegründung ausschließlich Stellen des Bundes einschließlich der dem Bund zuzurechnenden Aufträge von Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern. Dennoch hat der Erlass der Rechtsverordnung mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsetzungsakte der Länder, da aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen zwingend geboten ist. So fallen in den Anwendungsbereich des § 4a EGovG-E beispielsweise auch Behörden und Einrichtungen der Länder, die Bauaufgaben des Bundes im Rahmen der Organleihe wahrnehmen. Um verschiedene Systeme zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Land zu vermeiden, müssten die Länder die Standards des Bundes mindestens zusätzlich übernehmen. Würden diese Standards - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - vom Bund einseitig ohne Länderbeteiligung definiert, so wäre damit wegen der beschriebenen Auswirkungen ein Eingriff in die in Artikel 84 Absatz 1 GG garantierte Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren der Länder verbunden.



Drucksache 496/16

... Als Alternative zu einer gesetzlichen Berufszulassungsregelung kommt eine Selbstregulierung der Branche zum Beispiel durch freiwillige Zertifizierungen oder die Vergabe von Gütesiegeln, in Betracht. Entsprechende Initiativen wie zum Beispiel die Zertifizierung nach DIN EN 15733 für Dienstleistungen von Immobilienmaklern haben aus Sicht der Branche jedoch in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass die Auftraggeber von Immobilienmaklern oder Wohnungseigentumsgemeinschaften verstärkt entsprechend qualifizierten Gewerbetreibenden den Vorzug gegeben haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 346/16

... 1. Name und Anschrift des Veräußerers, des Einlieferers, des Erwerbers oder des Auftraggebers festzustellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/16




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Internetportal zum Kulturgutschutz

Kapitel 2
Schutz von Kulturgut vor Abwanderung

Abschnitt 1
Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5
Grundsatz

§ 6
Nationales Kulturgut

§ 7
Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

§ 8
Nachträgliche Eintragung

§ 9
Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften

§ 10
Ausnahmen zur Eintragung von Kulturgut bei Leihgaben aus dem Ausland und nach Rückkehr in das Bundesgebiet

§ 11
Ortswechsel von eingetragenem Kulturgut

§ 12
Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage

§ 13
Löschung der Eintragung

Abschnitt 2
Verfahren und Mitwirkungspflichten; Veröffentlichung

§ 14
Eintragungsverfahren

§ 15
Mitwirkungspflichten während des Eintragungsverfahrens

§ 16
Führung und Veröffentlichung der Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes

§ 17
Öffentliche Bekanntmachung

Abschnitt 3
Beschädigungsverbot und Mitteilungspflicht

§ 18
Beschädigungsverbot

§ 19
Mitteilungspflichten

Kapitel 3
Kulturgutverkehr

Abschnitt 1
Grundsatz

§ 20
Kulturgutverkehrsfreiheit

Abschnitt 2
Ausfuhr

§ 21
Ausfuhrverbot

§ 22
Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 23
Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 24
Genehmigungspflichtige Ausfuhr von Kulturgut; Verordnungsermächtigung

§ 25
Allgemeine offene Genehmigung

§ 26
Spezifische offene Genehmigung

§ 27
Genehmigung der Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut

Abschnitt 3
Einfuhr

§ 28
Einfuhrverbot

§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr

Abschnitt 4
Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr

§ 31
Unrechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut

§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut

§ 33
Sicherstellung von Kulturgut

§ 34
Verwahrung sichergestellten Kulturgutes

§ 35
Aufhebung der Sicherstellung

§ 36
Herausgabe sichergestellten Kulturgutes

§ 37
Einziehung sichergestellten Kulturgutes

§ 38
Folgen der Einziehung; Entschädigung

§ 39
Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe

Kapitel 4
Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut

§ 40
Verbot des Inverkehrbringens

§ 41
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 42
Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 43
Erleichterte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen Erleichterte Sorgfaltspflichten gelten, wenn

§ 44
Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 45
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 46
Auskunftspflicht

§ 47
Rechtsfolge bei Verstößen

§ 48
Einsichtsrechte des Käufers

Kapitel 5
Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes

Abschnitt 1
Rückgabeanspruch

§ 49
Öffentlichrechtliche Rückgabeansprüche

§ 50
Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates ist Kulturgut zurückzugeben, wenn es

§ 51
Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union

§ 52
Rückgabeanspruch eines Vertragsstaates

§ 53
Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention

§ 54
Anzuwendendes Zivilrecht

§ 55
Befristung und Verjährung des Rückgabeanspruchs

§ 56
Beginn der Verjährung

§ 57
Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen

Abschnitt 2
Rückgabeverfahren

§ 58
Grundsatz der Rückgabe

§ 59
Rückgabeersuchen

§ 60
Kollidierende Rückgabeersuchen

§ 61
Aufgaben der Länder

§ 62
Aufgaben der obersten Bundesbehörden

§ 63
Zulässigkeit der Klage auf Rückgabe

§ 64
Kosten der behördlichen Sicherstellung

§ 65
Kosten der Rückgabe und Erhaltungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Entschädigung und Erstattungsanspruch

§ 66
Entschädigung bei Rückgabe

§ 67
Höhe der Entschädigung

§ 68
Erstattungsanspruch des ersuchenden Mitglied- oder Vertragsstaates

Kapitel 6
Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes

§ 69
Rückgabeanspruch gegenüber Mitgliedstaaten

§ 70
Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten

§ 71
Kosten

§ 72
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

Kapitel 7
Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr

§ 73
Rechtsverbindliche Rückgabezusage

§ 74
Erteilung der rechtsverbindlichen Rückgabezusage

§ 75
Verlängerung

§ 76
Wirkung

Kapitel 8
Datenschutz, gemeinsames Verfahren, Zoll

§ 77
Erhebung und Verarbeitung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten

§ 78
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die zuständige Behörde

§ 79
Gemeinsames Verfahren von Bund und Ländern

§ 80
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an

§ 81
Mitwirkung der Zollbehörden, Anhaltung von Kulturgut

§ 82
Anmeldepflicht bei Ein- und Ausfuhr im Kulturgutverkehr mit Drittstaaten

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 83
Strafvorschriften

§ 84
Bußgeldvorschriften

§ 85
Einziehung und erweiterter Verfall

§ 86
Besondere Voraussetzung der Verwertung von Kulturgut

§ 87
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 88
Straf- und Bußgeldverfahren

Kapitel 10
Evaluierung, Übergangs- und Ausschlussvorschriften

§ 89
Evaluierung

§ 90
Fortgeltung und Befristung bisherigen Abwanderungsschutzes

§ 91
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 6
Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 126/16

... (1) Begutachtungsstellen für Fahreignung, soweit sie aus Anlass von Verwaltungsverfahren nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften medizinischpsychologische Untersuchungen durchführen, haben für ihre damit in Zusammenhang stehenden Leistungen von dem jeweiligen Auftraggeber ein Entgelt nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 zu erheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 123/16 (Beschluss)

... /B geregelten Anordnungsrechte des Auftraggebers sind zentrale Vorschriften, die im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen zwischen Auftragnehmer- und Auftraggebervertretern einvernehmlich ausgehandelt und beschlossen wurden. Sie sind in Zusammenschau mit den dortigen Regelungen zur Vergütungsanpassung ausgewogen und haben sich über die Jahrzehnte bewährt. Sie sollen durch ein neues werkvertragliches Leitbild im BGB nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere die Regelung des § 650c Absatz 3 BGB-E, wonach der Unternehmer jedenfalls 80 Prozent der von ihm angebotenen Nachtragsvergütung vorläufig verlangen darf, findet sich nicht in der VOB/B. Ohne die hier vorgeschlagene textliche Ergänzung in Absatz 4 wären zahlreiche AGB-rechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsprozesse um die Abschlagszahlung mit der Folge unübersehbarer Baustillstände auf Baustellen der öffentlichen Hand zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB , Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neu BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 -neuBGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EGBGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

28. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

29. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 470/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf gefährliche Stoffe in der Gebäudesubstanz Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer vorzuschreiben. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die vom Bundesrat zu der Verordnung zur Neufassung der



Drucksache 123/1/16

... Die in der VOB/B geregelten Anordnungsrechte des Auftraggebers sind zentrale Vorschriften, die im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen zwischen Auftragnehmer- und Auftraggebervertretern einvernehmlich ausgehandelt und beschlossen wurden. Sie sind in Zusammenschau mit den dortigen Regelungen zur Vergütungsanpassung ausgewogen und haben sich über die Jahrzehnte bewährt. Sie sollen durch ein neues werkvertragliches Leitbild im BGB nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere die Regelung des § 650c Absatz 3 BGB-E, wonach der Unternehmer jedenfalls 80 Prozent der von ihm angebotenen Nachtragsvergütung vorläufig verlangen darf, findet sich nicht in der VOB/B. Ohne die hier vorgeschlagene textliche Ergänzung in Absatz 4 wären zahlreiche AGB-rechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsprozesse um die Abschlagszahlung mit der Folge unübersehbarer Baustillstände auf Baustellen der öffentlichen Hand zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

Zu Artikel 1 Nummer 25

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 25

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB

37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

40. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 431/1/16

... Außerdem gewährleistet die vorgeschlagene Ergänzung, dass das RDG auch im Falle einer dazwischengeschalteten Forderungsabtretung des Vertragspartners an den Auftraggeber der Inkassodienstleistung zur Anwendung kommt und damit Umgehungen verhindert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 294/16

... Um den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern, werden bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht besser gestellt als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Außerdem wird die von der Rechtsprechung entwickelte Abgrenzung von abhängiger zu selbstständiger Tätigkeit gesetzlich niedergelegt, indem festgelegt wird, wer Arbeitnehmer ist. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird klargestellt, dass ein Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Bezeichnung und dem formalen Inhalt des Vertrages vorliegt, wenn dies der tatsächlichen Vertragsdurchführung entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 565/16 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist, dass auch Unternehmen nicht unwesentliche Forschungs- und Innovationsleistungen mit gesellschaftlichem Nutzen erbringen, oftmals auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Text- und Data-Mining ist als eine dem Lesen nachgeordnete Nutzung anzusehen, bei dem auf Daten und Texte zurückgegriffen wird, zu denen bereits rechtmäßiger Zugriff besteht. Daher sollte es insgesamt (einschließlich der Verbreitung der Analyseergebnisse) unter die Ausnahmeregelung fallen. Für alle Anwendungsformen und zwecke des Text- und Data-Mining einschließlich der Forschung ist es überaus wichtig, die erzielten Analyseresultate mit Hilfe von Stichproben zum Beispiel gegenüber Auftraggebern nachvollziehbar machen zu können. Hierfür ist die Offenlegung sogenannter "De-minimis"-Teile der analysierten Texte bzw. Daten in Form von "Snippets" in der Praxis sehr bedeutsam.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 278/16

... Der finanzielle Aufwand für die Konzentration der Familienkassen des Bundesverwaltungsamts beläuft sich nach derzeitiger Planung auf einen einmaligen Umstellungsaufwand in Höhe von rund 1,95 Mio. Euro in der Übergangsphase (2017 bis 2021). Nach Übernahme der Aufgabe durch das Bundesverwaltungsamt entsteht für die Bearbeitung der zusätzlichen Kindergeldfälle nach derzeitiger Planung dem Bundesverwaltungsamt ein höherer Aufwand von rd. 0,8 Mio. Euro im ersten Jahr, der sich sukzessive steigert und ab dem Jahr 2021 jährlich rund 2,08 Mio. Euro beträgt; der laufende Mehraufwand beim Bundesverwaltungsamt wird durch Minderausgaben der jeweiligen Auftraggeber kompensiert, so dass dem Bund insgesamt keine zusätzlichen laufenden Kosten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 7
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Konzentration der Familienkassen

Einführung des Familienkassenschlüssels

Änderung des Steuerstatistikgesetzes

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger

II. 3 Alternativen

II.4 Evaluation

II.6 E-Government

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen


 
 
 


Drucksache 299/16

... Drittens wurde im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, die einen großen Markt in der EU darstellt und der öffentlichen Hand beträchtliches Einsparungspotenzial bietet, 2014 ein neuer EU-Rahmen41 verabschiedet, der bis spätestens 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen war. Der geänderte Rahmen, der auch mehr Spielraum für Verhandlungen, klarere Regeln für Vertragsänderungen während der Vertragsdurchführung und Vorschriften für grenzüberschreitende Vorhaben vorsieht, wird die Projektplanung erleichtern, und zwar insbesondere für Projekte, die mit EU-Mitteln finanziert werden. Mit den neuen Vorschriften werden sowohl der Zeitaufwand für den Erhalt von EU-Mitteln als auch das Risiko einer Ablehnung verringert. Die Kommission fördert auch die breitere Nutzung der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge, um die öffentlichen Ausgaben mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen.42 Die Kommission beabsichtigt, bis Oktober 2017 einen freiwilligen Exante-Konsultationsmechanismus einzuführen, der öffentlichen Auftraggebern dabei helfen soll, bestmöglichen Nutzen aus dem geltenden Rechtsrahmen zu ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... , die Auftraggeber sowie der exakte Abfallschlüssel dokumentiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 113/16

... 1. den Namen und Vornamen oder die Firma sowie die Anschrift des Auftraggebers,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 87/1/16

... /A in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für die öffentlichen Auftraggeber und für die Auftragnehmer geführt hat, die es zu vermeiden gilt.

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Drucksache 87/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 VgV

2. Begründung:

3. Begründung:

4. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 1 Satz 1a - neu - VgV

5. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 6 VgV

6. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Satz 2 VgV

7. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 Satz 2 VgV

8. Zu Artikel 2 § 28 Absatz 3 Satz 1 SektVO

9. Zu Artikel 4 § 2 Absatz 2 Nummer 1 VergStatVO


 
 
 


Drucksache 263/16

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014, die im Rahmen einer heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden, kann der öffentliche Auftraggeber abweichend von § 119 Absatz 1 und § 130 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen

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Drucksache 263/16




‚Artikel 1a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 435/16

... oberhalb der Schwellenwerte von den vergaberechtlichen Regelungen im Erdölbevorratungsgesetz nicht verdrängt werden sollen. Da der Erdölbevorratungsverband vor dem Hintergrund neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen

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Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 415/1/16

... Die Festlegung eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen einer Rechtsverordnung liegt sowohl im Interesse der rechnungsstellenden Wirtschaft als auch der Verwaltung. Der Anwendungsbereich des § 4a EGovG-E betrifft zwar laut Gesetzesbegründung ausschließlich Stellen des Bundes einschließlich der dem Bund zuzurechnenden Aufträge von Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern. Dennoch hat der Erlass der Rechtsverordnung mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsetzungsakte der Länder, da aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen zwingend geboten ist. So fallen in den Anwendungsbereich des § 4a EGovG-E beispielsweise auch Behörden und Einrichtungen der Länder, die Bauaufgaben des Bundes im Rahmen der Organleihe wahrnehmen. Um verschiedene Systeme zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Land zu vermeiden, müssten die Länder die Standards des Bundes mindestens zusätzlich übernehmen. Würden diese Standards - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - vom Bund einseitig ohne Länderbeteiligung definiert, so wäre damit wegen der beschriebenen Auswirkungen ein Eingriff in die in Artikel 84 Absatz 1 GG garantierte Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren der Länder verbunden.



Drucksache 295/16

... ) auf vertraglichem Wege insgesamt oder in Teilen auf Dritte zu delegieren. Er bleibt als Auftraggeber aber Hauptverantwortlicher mit allen Kontroll- und Überwachungspflichten.

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Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 431/16 (Beschluss)

... Außerdem gewährleistet die vorgeschlagene Ergänzung, dass das RDG auch im Falle einer dazwischengeschalteten Forderungsabtretung des Vertragspartners an den Auftraggeber der Inkassodienstleistung zur Anwendung kommt und damit Umgehungen verhindert werden können.

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Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 677/16

... Das öffentliche Auftragswesen ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit, da es strukturelle Veränderungen anstoßen kann. Jedes Jahr wenden Behörden in der EU etwa 14 % des BIP für die öffentliche Auftragsvergabe auf, d.h. jährlich werden EU-weit mehr als 1,9 Billionen EUR für die Auftragsvergabe ausgegeben18. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Energie, Verkehr, Verteidigung, Informationstechnologie oder die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, in denen der öffentliche Sektor eine wichtige Nachfragequelle darstellt. Moderne Systeme des öffentlichen Auftragswesens erfordern öffentliche Auftraggeber, die die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Arbeit überblicken können, die Rechenschaft ablegen und deren Integrität nicht in Frage steht. Zudem müssen die Institutionen in der Lage sein, zwischen Einrichtungen auf verschiedenen Ebenen zu koordinieren, um Größenvorteile zu erzielen, Beschwerden von Unternehmen zu bearbeiten und öffentliche Aufträge zu prüfen. Ferner müssen Verfahren vorhanden sein, die Korruption und Absprachen zwischen Anbietern verhindern und es ermöglichen, konsequent gegen unlautere Auftragsvergabe vorzugehen. Darüber hinaus müssen einige Mitgliedstaaten, in denen staatliche Unternehmen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft ausüben, für geeignete Steuerungsstrukturen sorgen, um möglichst wirkungsvoll zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen.

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Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 496/16 (Beschluss)

... Nachteile entstehen durch das spätere Inkrafttreten des Gesetzes nicht, weil es nach den Ausführungen des Nationalen Normenkontrollrates überflüssig ist und die klein- und mittelständischen Unternehmer belastet. Da Auftraggeber freiwillig zertifizierte Immobilienmakler nicht nachgefragt haben, gibt es offenkundig keine größeren Missstände in der Branche und damit keinen Handlungsdruck.

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Drucksache 496/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 34c Absatz 5 Nummer 1 Satz 2 GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 und 2 GewO Artikel 2 Absatz 1 und 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe bb

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 GewO

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 164/16

... "(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung, und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

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Drucksache 164/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

§ 1
Zweck

§ 9
Beschäftigte

§ 13a
Anzeigepflicht

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz und Verordnungsermächtigung

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

1. Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

3. Zu Nummer 20

4. Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3642: Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt

2.2 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung

2.2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

2.3 ,One in one out’-Regel


 
 
 


Drucksache 496/1/16

... Nachteile entstehen durch das spätere Inkrafttreten des Gesetzes nicht, weil es nach den Ausführungen des Nationalen Normenkontrollrates überflüssig ist und die klein- und mittelständischen Unternehmer belastet. Da Auftraggeber freiwillig zertifizierte Immobilienmakler nicht nachgefragt haben, gibt es offenkundig keine größeren Missstände in der Branche und damit keinen Handlungsdruck.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 34c Absatz 2 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 34c Absatz 2 Nummer 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 34c Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 34c Absatz 2a

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 34c Absatz 5 Nummer 1 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 34c Absatz 5 Nummer 1 Satz 3

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 und 2 GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 GewO

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 467/16

... (1) Begutachtungsstellen für Fahreignung, soweit sie aus Anlass von Verwaltungsverfahren nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften medizinischpsychologische Untersuchungen durchführen, haben für ihre damit in Zusammenhang stehenden Leistungen von dem jeweiligen Auftraggeber ein Entgelt nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 zu erheben.

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Drucksache 467/16




§ 6f
Entgeltordnung für Begutachtungsstellen für Fahreignung

§ 6g
Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 415/16

... Mit der E-Rechnungsrichtlinie sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden, die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren. Außerdem soll die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. Die einzelnen Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Auftraggeber zum Empfang verpflichtet sein werden, werden parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Rahmen eines privatrechtlichen Normungsverfahrens durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) als europäische Norm festgelegt. Die Veröffentlichung der europäischen Norm soll bis zum 27. Mai 2017 erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 565/1/16

... Zu berücksichtigen ist, dass auch Unternehmen nicht unwesentliche Forschungs- und Innovationsleistungen mit gesellschaftlichem Nutzen erbringen, oftmals auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Text- und Data-Mining ist als eine dem Lesen nachgeordnete Nutzung anzusehen, bei dem auf Daten und Texte zurückgegriffen wird, zu denen bereits rechtmäßiger Zugriff besteht. Daher sollte es insgesamt (einschließlich der Verbreitung der Analyseergebnisse) unter die Ausnahmeregelung fallen. Für alle Anwendungsformen und zwecke des Text- und Data-Mining einschließlich der Forschung ist es überaus wichtig, die erzielten Analyseresultate mit Hilfe von Stichproben zum Beispiel gegenüber Auftraggebern nachvollziehbar machen zu können. Hierfür ist die Offenlegung sogenannter "De-minimis"-Teile der analysierten Texte bzw. Daten in Form von "Snippets" in der Praxis sehr bedeutsam.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 470/1/16

... b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf gefährliche Stoffe in der Gebäudesubstanz Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer vorzuschreiben. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die vom Bundesrat zu der Verordnung zur Neufassung der



Drucksache 201/16

... "(1) Aus einer Vereinbarung kann der Steuerberater eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur fordern, wenn die Erklärung des Auftraggebers in Textform abgegeben ist. Ist das Schriftstück nicht vom Auftraggeber verfasst, muss

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 201/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zinsinformationsverordnung

§ 17
Anwendungsbestimmungen

Artikel 3
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

§ 9
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 7
Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung

§ 1
Aufbau der Identifikationsnummer

Artikel 8
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

Artikel 9
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

§ 3
Auslagen.

Artikel 10
Änderung der AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3633: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 367/15 (Beschluss)

... "(3) Vereinbarungen über die Gewährung von Wegerechten hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Liegenschaften für die Bereitstellung oder den Betrieb fester Leitungen oder Netze, über die eine Dienstleistung für die Allgemeinheit erbracht werden soll, gelten nicht als Konzession, sofern derartige Vereinbarungen weder eine Lieferverpflichtung auferlegen, noch den Erwerb von Dienstleistungen durch den öffentlichen Auftraggeber oder den Auftraggeber für sich selbst oder für Endnutzer vorsehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 601/15 (Beschluss)

... 12. Neue Rechtsakte im Bereich des Vergaberechts sind vor dem Hintergrund der zum 18. April 2016 umzusetzenden Vergaberichtlinien darüber hinaus nicht zu rechtfertigen. Das europäische Vergaberecht trifft an verschiedenen Stellen Vorgaben zur Barrierefreiheit und ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern die Vorgabe entsprechender Kriterien. Zudem berücksichtigen die Vergaberichtlinien das von der Kommission in der vorgeschlagenen Richtlinie zur Begründung angeführte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich (vergleiche zum Beispiel Erwägungsgrund 3 der Richtlinie



Drucksache 367/1/15

... nur aufgeführt wird, dass Auftraggeber und Unternehmen für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren grundsätzlich elektronische Mittel nach Maßgabe der aufgrund des § 113 GWB-E erlassenen Verordnungen verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

§ 129
Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 619/15

... § 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*

4 Inhaltsverzeichnis

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5
Verladung gefährlicher Güter

§ 6
Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7
Ausnahmen

§ 8
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9
Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10
Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 14
Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15
Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 17
Pflichten des Versenders

§ 18
Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19
Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20
Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche

§ 21
Pflichten des Beförderers

§ 22
Pflichten des Reeders

§ 23
Pflichten des Schiffsführers

§ 24
Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25
Pflichten des Empfängers

§ 26
Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 509/15

... Mit mehr als 2,3 Billionen EUR an jährlichen Ausgaben öffentlicher Stellen und Versorgungsunternehmen beläuft sich der Anteil der öffentlichen Aufträge am BIP der EU auf etwa 19 %. 2014 verabschiedete die EU eine grundlegende Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge: Dabei wurden die Verfahren vereinfacht, die Vorschriften flexibler gestaltet und an andere strategische Ziele der öffentlichen Hand angepasst, insbesondere im Hinblick auf Innovationsförderung. Die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte dadurch bei gleichzeitiger Achtung der Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs effizienter und zielgerichteter werden, was sowohl im Interesse der öffentlichen Auftraggeber als auch der Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere der KMU, liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 601/1/15

... 17. Neue Rechtsakte im Bereich des Vergaberechts sind vor dem Hintergrund der zum 18. April 2016 umzusetzenden Vergaberichtlinien darüber hinaus nicht zu rechtfertigen. Das europäische Vergaberecht trifft an verschiedenen Stellen Vorgaben zur Barrierefreiheit und ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern die Vorgabe entsprechender Kriterien. Zudem berücksichtigen die Vergaberichtlinien das von der Kommission in der vorgeschlagenen Richtlinie zur Begründung angeführte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich (vergleiche zum Beispiel Erwägungsgrund 3 der Richtlinie



Drucksache 367/3/15

... Die bisher gewählte Formulierung des § 131 Absatz 3 GWB-RegE wird insbesondere den Bedürfnissen der im Bereich der Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht hinreichend gerecht. Angesichts der Liberalisierungstendenzen im ÖPNV ist ein häufigerer Wechsel der Dienstleistungsunternehmen realistisch. Dieser Wechsel soll nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Mit der "soll"-Vorgabe wird eine Ermessenbindung des öffentlichen Auftraggebers insoweit erzeugt, als dieser nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Personalübergang bei einem Betreiberwechsel, i.R.d. Neuvergabe des öffentlichen Auftrags, nicht als Vorgabe setzen kann.

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Drucksache 367/3/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 518/15

... Werden bei Durchführung der Kontrollen Anhaltspunkte für erhebliche Qualitätsmängel offenbar, die außerhalb des Kontrollauftrags liegen, so teilt der Medizinische Dienst diese dem Auftraggeber nach Absatz 3 oder Absatz 4 sowie dem Krankenhaus unverzüglich mit.

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Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/15

... (1) Der Patentanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft als Patentassessor zur Verfügung stellen muss, vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden nicht in seiner Eigenschaft als Patentanwalt tätig werden.

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Drucksache 278/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 46
Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte

§ 46a
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46b
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46c
Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 41a
Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte

§ 41b
Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41c
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41d
Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte

§ 155a
Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 286f
Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Sozialversicherungsrechtliche Situation

2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte

2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit

3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern

4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung

5. Vertretung des Arbeitgebers

6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

7. Änderung der Patentanwaltsordnung

8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 367/2/15

... "(4a) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen bei der Ausführung vergleichbarer Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 596/15

... "Für den Fall, dass ein öffentlicher Auftraggeber die Übernahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne von Satz 1 verlangt, beschränkt sich das Verlangen auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber soll Regelungen vorsehen, durch die eine missbräuchliche Anpassung tarifvertraglicher Regelungen zu Lasten des neuen Betreibers zwischen der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und der Übernahme des Betriebes ausgeschlossen wird. Der bisherige Betreiber ist nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Angaben zu machen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/15




Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 653/14 (Beschluss)

... "Die an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen haben mit dem Ziel, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen. Der jeweilige Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält. Er hat sich vor dem Vertragsabschluss mit einem Verkehrsunternehmen und während der Vertragslaufzeit in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 20a Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstaben bb - neu -, cc - neu -, dd - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 11, 12, 13 - neu - FPersV


 
 
 


Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Dass die vorgesehene Gesetzesänderung die Empfehlung des BRH tatsächlich konkretisiert, kann bezweifelt werden. Seine Empfehlung, die Prüfung gegebenenfalls auf Dritte zu übertragen, dürfte auf den Prüfer abstellen, der einen freien Beruf ausübt, und zwar "auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt" [hat]. (§ 1 Absatz 2 Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 225/14 (Beschluss)

... Gemäß § 2 GvKostG ist ein Großteil der Anordnungsbehörden gebühren- oder sogar kostenbefreit. In beiden Fällen ist, soweit die Kosten nicht bei dem Vollstreckungsschuldner eingezogen werden können, die Inanspruchnahme der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für den Auftraggeber kostenfrei, wobei im ersten Fall lediglich die entstehenden Auslagen (KV 701 bis 716 GvKostG) von dem Auftraggeber zu erstatten sind, während im zweiten Fall die Auslagen - mit Ausnahme der Wegegelder - aus der Landeskasse getragen werden (§ 7 GVO).

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Drucksache 225/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19a VwVG

3. Zu Artikel 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 240/14 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, im Rahmen der mit den Ländern nach § 3 Absatz 3 Satz 2 GewAnzV abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung sicherzustellen, dass bei der Festlegung der Anhaltspunkte für die elektronische Übermittlung verdächtiger Gewerbeanzeigen weiterhin die Möglichkeit gegeben bleibt, auch die bei den Gewerbebehörden gegebenenfalls vorliegenden Erkenntnisse zum Ort der Leistungserbringung, zu "Auftraggeber/innen" oder "Vergütungsvereinbarungen" ebenfalls im Wege des elektronischen Verfahrens übermitteln zu können. Denn vor allem durch Hinweise hierauf werden die Dienstkräfte der FKS überhaupt erst in die Lage versetzt, entsprechenden Verdachtsmomenten auch tatsächlich nachgehen zu können. In diesem Zusammenhang sollte zumindest gewährleistet sein, dass im Rahmen der Übermittlung verdächtiger Gewerbeanzeigen mittels eines zusätzlichen Feldes in dem Datenaustauschformat auf das etwaige Vorliegen weiterer Erkenntnisse hingewiesen werden kann (zum Beispiel "Es liegen weitere Erkenntnisse vor, die auf das Vorliegen von Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit hindeuten und auf Anfrage übermittelt werden können.").

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Drucksache 240/14 (Beschluss)




1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV

2. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV

Zu Ziffer 1 bis 5:

Zu Ziffer 6:


 
 
 


Drucksache 583/14

... Die Anstrengungen, ein besseres und damit investitionsfreundlicheres Unternehmensumfeld zu schaffen, tragen entscheidend dazu bei, dass private Investitionen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit begrenztem fiskalpolitischem Spielraum für öffentliche Investitionen, getätigt werden. Bei der Gestaltung öffentlichprivater Partnerschaften und der Führung staatseigener Unternehmen muss umsichtig vorgegangen werden, damit öffentliche Ausgaben und private Investitionen effizienter getätigt werden. Öffentliche Vergabeverfahren sollten weiter geöffnet werden, besonders mit Hilfe von EU-Rechtsvorschriften. Das bedeutet auch, die administrativen Kapazitäten öffentlicher Auftraggeber bei der Planung und Umsetzung auszubauen, vor allem durch die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe. In vielen Fällen sind außerdem effizientere Verfahren und mehr Transparenz nötig. Darüber hinaus ist ein gut funktionierendes Insolvenzrecht für eine effiziente Ressourcenverteilung ausschlaggebend.

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Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.