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0572/05
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0817/05
0817/05B
0485/05
0807/04
0806/04
0805/04
0408/04
0458/04B
0515/04B
0804/04
0915/04
Drucksache 804/11

... (29) Die Satellitennavigation ist eine neue, komplexe und sich ständig weiterentwickelnde Technologie. Dies bedingt Unsicherheiten und Risiken für die öffentlichen Aufträge, die im Rahmen der Programme vergeben werden, zumal diese Aufträge auf langfristige Nutzung ausgelegte Anlagen und Dienste betreffen. Diese Eigenschaften machen besondere Maßnahmen bei der Auftragsvergabe erforderlich, die zusätzlich zu jenen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 anzuwenden sind. So sollte der öffentliche Auftraggeber gleiche Wettbewerbsbedingungen wiederherstellen dürfen, wenn ein Unternehmen oder mehrere bereits zu Beginn einer Ausschreibung über einen Informationsvorsprung betreffend die mit der Ausschreibung zusammenhängenden Tätigkeiten verfügen. Ebenso sollte er einen Auftrag mit Bedarfspositionen vergeben können, unter bestimmten Voraussetzungen bei Erfüllung eines Auftrags einen Vertragszusatz einführen oder auch die Vergabe eines Mindestvolumens an Unterauftragnehmer vorschreiben dürfen. Die Programme unterliegen technischen Unwägbarkeiten, die dazu führen, dass sich für die öffentlichen Aufträge nicht immer präzise Preise festlegen lassen, so dass es wünschenswert wäre, eine besondere Form von Verträgen abzuschließen, die zum einen keinen endgültigen Festpreis vorgeben, zum anderen aber auch Klauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der Union enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Die europäischen Satellitennavigationssysteme und -programme

Artikel 2
Gegenstand

Artikel 3
Phasen des Galileo-Programms

Artikel 4
Betrieb des EGNOS-Systems

Artikel 5
Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme

Artikel 6
Eigentum

Kapitel II
Haushaltsmittel Haushaltsverfahren

Artikel 7
Erfasste Tätigkeiten

Artikel 8
Finanzierung des Galileo-Programms

Artikel 9
Finanzierung des Betriebs des EGNOS-Systems

Artikel 10
Haushaltsmittel

Artikel 11
Durch die Programme erzielte Einnahmen

Kapitel III
öffentliche Programmlenkung

Artikel 12
Allgemeiner Rahmen für die Programmlenkung

Artikel 13
Die Rolle der Kommission

Artikel 14
Sicherheit der Systeme und ihres Betriebs

Artikel 15
Die Rolle der Agentur für das Europäische GNSS

Artikel 16
Die Rolle der Europäischen Weltraumorganisation

Kapitel IV
Aspekte bezüglich der Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten

Artikel 17
Gemeinsame Aktion

Artikel 18
Anwendung der Vorschriften für Verschlusssachen

Kapitel V
öffentliche Aufträge

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze

Artikel 20
Spezifische Ziele

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen für öffentliche Aufträge, die im Rahmen der Errichtungsphase und der Betriebsphase der Programme vergeben werden

Artikel 21
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Artikel 22
Aufträge mit Bedarfspositionen

Artikel 23
Aufträge zu Selbstkostenerstattungspreisen

Artikel 24
Vertragszusätze

Artikel 25
Vergabe von Unteraufträgen

Kapitel VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 26
Programmplanung

Artikel 27
Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Internationale Übereinkünfte

Artikel 29
Technische Unterstützung

Artikel 30
Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre

Artikel 31
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 32
Information des Europäische Parlaments und des Rates

Artikel 33
Bewertung der Anwendung dieser Verordnung

Kapitel VII
Befugnisübertragung Ausführungsmassnahmen

Artikel 34
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 35
Ausschussverfahren

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Aufhebung

Artikel 37
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 819/11

... 2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel aus dem Programm erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 874/1/11

... /EG (Sektorenrichtlinie) nach einer bewussten Entscheidung des EU-Gesetzgebers vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Dies geschah insbesondere, um den Besonderheiten der Dienstleistungskonzessionen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und den öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen.



Drucksache 873/10

... Als Teil der Überprüfung wurden mehrere Studien von externen Auftragnehmern durchgeführt. Dazu gehörten zwei Studien zur Wirksamkeit der Richtlinie und zwei Studien, die die Folgenabschätzung zu den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen politischen Optionen untermauern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 417/09

... (vi) Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens, das ab einem den Erfordernissen von Côte d’Ivoire entsprechenden Zeitpunkt auch Auftragnehmern aus der Europäischen Union offen stehen sollte;



Drucksache 173/09

... (2) Der Nachweis dafür, dass die Stoffe und Gegenstände nach Absatz 1 Nummer 1 den technischen Lieferbedingungen entsprechen, ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Bundesbehörde zu erbringen, der Nachweis dafür, dass die explosionsgefährlichen Stoffe nach Absatz 1 Nummer 3 für militärische oder polizeiliche Zwecke bestimmt sind, durch eine Bescheinigung oder den Auftrag der jeweiligen staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle. Gegenüber Unterauftragnehmern gilt die Befreiung nach Absatz 1 Nummer 3 durch die schriftliche Bekanntgabe der Nummer des Genehmigungsbescheides nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder durch die Bezeichnung des Auftrages einer staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle als nachgewiesen. Der Überlasser von pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes hat sich vom Erwerber schriftlich bescheinigen zu lassen, dass die Gegenstände oder Stoffe in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 zu den in dieser Vorschrift bezeichneten Endprodukten in einer genehmigten Anlage in Sinne des § 4 des



Drucksache 577/09

... Gegenüber Unterauftragnehmern gilt die Befreiung nach Absatz 1 Nummer 3 durch die schriftliche Bekanntgabe der Nummer des Genehmigungsbescheides nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder durch die Bezeichnung des Auftrages einer staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle als nachgewiesen. Der Überlasser von pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes hat sich vom Erwerber schriftlich bescheinigen zu lassen, dass die Gegenstände oder Stoffe in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 zu den in dieser Vorschrift bezeichneten Endprodukten in einer genehmigten Anlage in Sinne des § 4 des



Drucksache 430/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))



Drucksache 168/09

... es ist - ebenso wie im Zulage- und Rentenbezugsmitteilungsverfahren - eine eindeutige Identifikation der am Verfahren Beteiligten erforderlich. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die zentrale Stelle von den Versicherungsunternehmen, den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und den Trägern der Sozialleistungen sowie deren Auftragnehmern die für eine Identifizierung notwendigen Daten sowie vorhandene Kommunikationsdaten erhebt. Im Gegenzug erhält der Kommunikationspartner eine Kundennummer und ein Kommunikationspasswort. Weil der Arbeitgeber die Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal anfragt und die Authentifizierung des Elsterverfahrens genutzt wird (s. Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b), findet keine weitere Identifikation des Arbeitgebers durch die zentrale Stelle statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 395/09

... Mit der Reform der HOAI soll der Wettbewerb gefördert und der Bürokratieabbau vorangebracht werden. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Honorarordnung in einen verbindlichen Teil und eine Anlage mit Kann-Vorschriften (ausgenommen die verbindlich geltenden Objektlisten) geteilt, um Auftraggeber/Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen mehr Freiraum zur Vertragsgestaltung zu lassen. Dies ist vor allem bei der Beauftragung moderner komplexer Planungsprozesse bedeutsam. Die Büros werden konsequenter als bisher zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Vertragsgestaltung angehalten, was auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer verstärkten Auslandsorientierung gerade von mittelständischen Büros beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/09




Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland

2. Deregulierung der Beratungsleistungen

3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells

4. Honorarerhöhungen

§ 4a
(Abweichende Honorarermittlung)

§ 6
(Wegfall von Zeithonoraren)

§ 21
(Zeitliche Trennung der Ausführung)

§ 23
(Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)

§ 25
Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)

§ 26
(Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)

Teil III
(Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)

§ 36
(Kosten von EDV-Leistungen)

§ 42
(Sonstige städtebauliche Leistungen)

§ 44
(Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)

§ 49
(Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)

§ 50
(Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)

§ 57
(Örtliche Bauüberwachung)

§ 58
(Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)

§ 61
(Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)

Teil VIIa
: Verkehrsplanerische Leistungen

§ 61a
(Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)

§ 66
Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)

§ 67
Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Überschrift

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Teil 2
Flächenplanung

Abschnitt 1
Bauleitplanung

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 2
Landschaftsplanung

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
Objektplanung

Abschnitt 1
Gebäude und raumbildende Ausbauten

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

§ 35
(Leistungen im Bestand)

Zu § 36

Abschnitt 2
Freianlagen

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke

Zu § 40

Zu § 41

Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Zu § 43

Abschnitt 4
Verkehrsanlagen

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Teil 4
Fachplanung

Abschnitt 1
Tragwerksplanung

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Abschnitt 2
Technischen Ausrüstung

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

§ 54
(Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)

Zu § 55

Zu § 56

Zu den Anlagen:

Im Einzelnen:

3 Beratungsleistungen

Besondere Leistungen

3 Objektlisten

3 Leistungsbilder

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen


 
 
 


Drucksache 522/09

... Der Wirtschaft, d.h. vor allem Unternehmen, die als Auftragnehmer im Sektorenbereich tätig sind, entstehen durch diese Verordnung keine sonstigen direkten Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schätzung des Auftragswertes

§ 3
Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

§ 4
Dienstleistungen des Anhangs 1

§ 5
Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote

Abschnitt 2
Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 6
Vergabeverfahren

§ 7
Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen

§ 8
Nebenangebote und Unteraufträge

§ 9
Rahmenvereinbarungen

§ 10
Dynamische elektronische Verfahren

§ 11
Wettbewerbe

Abschnitt 3
Bekanntmachungen und Fristen

§ 12
Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen

§ 13
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung

§ 14
Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb

§ 15
Bekanntmachung von vergebenen Aufträge

§ 16
Abfassung der Bekanntmachungen

§ 17
Fristen

§ 18
Verkürzte Fristen

§ 19
Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen

§ 20
Eignung und Auswahl der Unternehmen

§ 21
Ausschluss vom Vergabeverfahren

§ 22
Bewerber- und Bietergemeinschaften

§ 23
Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen

§ 24
Prüfungssysteme

§ 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung

Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote

§ 26
Behandlung der Angebote

§ 27
Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 28
Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen

§ 29
Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 30
Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens

§ 31
Ausnahme von Informationspflichten

Abschnitt 6
Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen

§ 32
Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen

§ 33
Statistik

§ 34
Übergangsbestimmungen

Anhang 1

Teil
A4

Teil
B

Anhang 2
Technische Spezifikationen

3 Begriffsbestimmungen

Anhang 3
In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemein

1. Sachverhalt

2. Zielsetzung

3. Lösung

4. Alternativen

5. Rechtssetzungskompetenz

6. Gender Mainstreaming

7. Kosten

9. Befristung

10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

B. Im Einzelnen

3 Inhaltsübersicht

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
(§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Abschnitt 6
Besondere Bestimmungen

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung


 
 
 


Drucksache 62/09

... 10. Entwicklung von sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

§ 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben des Bundesamtes

§ 4
Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik

§ 5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

§ 6
Löschung

§ 7
Warnungen

§ 8
Vorgaben des Bundesamts

§ 9
Zertifizierung

§ 10
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer n

Nummer 14

Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 400/08

... -Kennzeichnung durch die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kunden (Konstrukteure, Auftragnehmer und Eigentümer) führen, da es sich bei ihr um die einzige Kennzeichnung handelt, die die Übereinstimmung von Bauprodukten mit der erklärten Leistung bescheinigt.



Drucksache 960/08

... 1. Falls Unterauftragnehmer mit der Hilfeleistung beauftragt wurden und einem Omnibusunternehmen, Fahrscheinverkäufer oder Reiseveranstalter Hilfsbedarf mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abfahrtszeit angemeldet wird, so übermittelt dieser die maßgeblichen Informationen mindestens 36 Stunden vor der veröffentlichten Abfahrtszeit an den Unterauftragnehmer.



Drucksache 133/08

... Die Konformitätsbewertungsstelle gewährleistet, dass Tätigkeiten ihrer Zweigstellen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungsarbeit nicht beeinträchtigen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.