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Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Zu diesem Zweck sieht der Entwurf vor, die Strafdrohungen der Straftatbestände für die digitale Welt zu verschärfen und bei bestimmten Delikten auch die Versuchsstrafbarkeit einzuführen. Dazu gehört neben einer Anhebung der Strafrahmen bei manchen (Grund-) Tatbeständen der §§ 202a ff., §§ 303af. StGB auch, Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle, Qualifikationstatbestände und erfolgsqualifizierte Tatbestände mit erhöhten Strafdrohungen zu schaffen. Der Entwurf beschränkt sich dabei mit Blick auf den Schuld- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf solche Fallgestaltungen, die typischerweise einen deutlich gesteigerten Unrechtsgehalt aufweisen. So sieht der Entwurf aufgrund der hohen kriminellen Energie bzw. des hohen Schadens- und Gefahrenpotentials - für die einzelnen Straftatbestände differenziert - erhöhte Strafdrohungen für solche Taten vor, die gewerbs- und/oder bandenmäßig begangen werden, eine große Menge an Daten oder eine große Anzahl von Personen betreffen, Daten kritischer Infrastrukturen angehen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der Länder gefährden, höchstpersönliche und damit besonders sensible Daten zum Gegenstand haben oder leichtfertig den Tod eines Menschen verursachen.
Drucksache 299/19
Verordnungsantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.
Drucksache 116/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Altersvorsorge verbessern - Altersarmut bekämpfen
... Rentenversicherung sowie Zeiten der Kindererziehung und Pflege aufweisen, finanziell zu honorieren, diese Verbesserung der Einkommenssituation wird jedoch nur einen begrenzten Personenkreis erreichen.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "Im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen sind die Bewertung der Leistungen nach Satz 1 und die Überprüfung der wirtschaftlichen Aspekte nach Satz 2, insbesondere bei medizinischtechnischen Geräten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der betroffenen Arztgruppen auf in bestimmten Zeitabständen zu aktualisierender betriebswirtschaftlicher Basis durchzuführen. Grundlage der Aktualisierung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen bilden grundsätzlich die vom Statistischen Bundesamt nach dem Gesetz über die Kostenstrukturstatistik bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei Praxen von psychologischen Psychotherapeuten erhobenen Daten der Kostenstruktur; ergänzend können sachgerechte Stichproben bei vertragsärztlichen Leistungserbringern verwendet werden. Der Bewertungsausschuss hat die nächste Überprüfung gemäß Satz 3 und die anschließende Aktualisierung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen spätestens bis zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des neunten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] mit der Maßgabe durchzuführen, insbesondere die Angemessenheit der Bewertung von Leistungen zu aktualisieren, die einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen. Hierzu legt der Bewertungsausschuss dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ein Konzept vor, wie er die verschiedenen Leistungsbereiche im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen einschließlich der Sachkosten anpassen wird. Dabei soll die Bewertung der Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil, die in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden, insgesamt so festgelegt werden, dass die Punkte, die im einheitlichen Bewertungsmaßstab für diese Leistungen vergeben werden, ab einem bestimmten Schwellenwert mit zunehmender Menge sinken."
Drucksache 335/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Statt der offenen Formulierung, nach der das Ferkel "zu untersuchen" ist, sollte der konkret erforderliche Mindestumfang der Untersuchung festgelegt werden. Nach Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft ist vor einer Narkoseeinleitung die Untersuchung der Narkosefähigkeit erforderlich. Mit dem Wort "klinisch" wird klargestellt, dass es sich bei der Voruntersuchung um praktikable Untersuchungsvorgänge handelt und keine weitergehenden Untersuchungen, wie z.B. Blutuntersuchungen, erforderlich sind. Die Ausnahme vom Tierarztvorbehalt gilt nur bei Ferkeln, die keinen von der normalen Anatomie abweichenden Befund, wie z.B. Kryptorchismus, aufweisen. Daher ist die anatomische Beschaffenheit und Lage der Hoden zwingend in die Voruntersuchung mit einzubeziehen.
Drucksache 670/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs nimmt die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung vor Beginn der Prüfung eine nochmalige Überprüfung der Stationen vor. Hierbei können Stationen eliminiert werden, die einen offensichtlichen inhaltlichen oder formalen Mangel aufweisen, deren Schwierigkeitsgrad zu hoch ist oder die keine zuverlässige Leistungsdifferenzierung ermöglichen. Es ist dann die Ersatzaufgabe für die Prüfung vorzusehen.
Drucksache 43/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Für Arzneimittel mit bestimmten Stoffen oder mit Zubereitungen aus bestimmten Stoffen, die besonders hohe Anwendungsrisiken aufweisen, gilt die Verschreibungspflicht nach § 48 des
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Die Bildaufnahme muss den Intimbereich "einer anderen Person" betreffen. Andere Personen sind solche jedweden Geschlechts, die nicht als Täter oder Teilnehmer an der Tat beteiligt sind. Zwar sind in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle Frauen von den Taten betroffen. Allerdings kommt beispielsweise auch bei Männern das Tragen von Röcken im Einzelfall vor. Die Person muss nicht erkenn- oder ermittelbar sein. Zwar wird für den Anwendungsbereich des vergleichbaren § 201a StGB weithin, wenn auch mit im Einzelnen unterschiedlichen Nuancierungen, vertreten, dass die "andere Person" grundsätzlich identifizierbar sein muss (vgl. die Nachweise oben unter A. I. 2. a cc) . Dies kann jedoch nicht für die Fälle des neuen § 184k StGB-E gelten. Fälle des "Upskirtings" erfassen typischerweise nicht nur lediglich einen für sich gesehen begrenzten Ausschnitt des Körpers, sondern zudem einen solchen, der in der Regel den Blicken Dritter entzogen ist und oftmals auf Bildaufnahmen keine zur Identifizierung der Person geeigneten Merkmale aufweisen wird, so dass selbst Betroffene ihre Körperteile vielfach auf solchen Aufnahmen nicht wiedererkennen werden. Angesichts der gleichwohl mit der Fertigung auch einer solchen Aufnahme verbundenen Beeinträchtigung der Rechte der Betroffenen kann es für die Strafbarkeit nicht darauf ankommen, ob und wer eine Zuordnung des Bildes zu einer konkreten Person vornehmen könnte. Insbesondere die von den Opfern berichteten Ohnmachts-, aber auch Schuldgefühle weisen zutreffend darauf hin, dass sich für die Opfer der in der Bildaufnahme verstetigte visuelle Einbruch des Täters in ihre Intimsphäre als entscheidender Rechtseingriff erweist und die Gefahr, auf einer solchen Aufnahme wiedererkannt zu werden, demgegenüber von allenfalls nachrangiger Bedeutung ist. Dies entspricht der Schutzrichtung der Norm. Im Gegensatz zu § 33 KUG schützt die Vorschrift gerade nicht das "Recht am eigenen Bild", das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen darüber, auf welche Weise sein Bildnis in der Öffentlichkeit erscheint, sondern die sexuelle Selbstbestimmung. Es ist zudem nicht einzusehen, weshalb besonders anstößig vorgehende Täter, die sich bei ihren Bildaufnahmen von vornherein auf bestimmte Ausschnitte konzentrieren, privilegiert werden sollten (so zutreffend Koch, GA 2005, 589, 595). Ausgeschlossen sind schon nach dem Wortlaut der Regelung lediglich solche Aufnahmen, deren Bildqualität schon nicht die Feststellung ermöglicht, dass es sich um die Abbildung einer (anderen) Person handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 StR 563/18, Rn. 6, bei juris).
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
... Die Regelungen stehen mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, im Einklang. Die Bewachungsverordnung enthält Regelungen, die - insbesondere betreffend die Verarbeitung im Bewacherregister - für den Datenschutz relevant sind und damit auch einen Bezug zur Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Die Bestimmungen der Bewachungsverordnung bewegen sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vor dem Hintergrund der Einführung des Bewacherregisters geschaffen wurden. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens wurde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.
Drucksache 247/19
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV )
... Für Legehennen war mit der Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 22. August 2006 lediglich vorgeschrieben, dass die Haltungseinrichtung eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern aufweisen muss, auf der die Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können und so ausgestattet sein muss, dass alle Legehennen artgemäß fressen, trinken, ruhen, staubbaden sowie ein Nest aufsuchen können.
Drucksache 358/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... "Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern gemäß § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 aufweisen, obwohl bei ihnen keine Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung vorliegt." ‘
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... 25. "Niedrigstenergiegebäude" ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll,
Drucksache 515/19 (Beschluss)
... In der polyzentrischen Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik Deutsschland erfüllen neben den Hub-Flughäfen auch die internationalen Verkehrsflughäfen ohne Hub-Funktion eine wichtige Verkehrsfunktion für die exportorientierte Wirtschaft der jeweiligen Metropolregionen. Die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer führt insbesondere bei diesen Flughäfen, die in der Regel einen hohen Anteil an Flügen innerhalb der Distanzklasse I (bis 2 500 Kilometer) aufweisen, zu einer deutlichen Belastung.
Drucksache 578/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... Leichte Kunststofftragetaschen sind solche, die eine Wandstärke von 15 bis max. 50 Mikrometer, d.h. max. 0,05 mm aufweisen. Es werden Tüten (mit oder ohne Tragegriff) erfasst, sofern sie als Verpackung genutzt, also bspw. für den Transport von Einkäufen verwendet werden. Betroffen vom Verbot sind Händler aller Branchen. Vom Verbot ausgeschlossen sind sog. Hemdchenbeutel, also solche, die als Erstverpackung für den Einkauf von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ebenfalls nicht betroffen sind Kunststofftragetaschen über 50 Mikrometer, weil diese in der Regel mehrfach verwendet werden.
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats aus dem Jahr 2018 ist aber festgestellt worden, dass sich die Zusammensetzung der relevanten Regionalvariablen im Zeitverlauf ändern kann und die Variablenselektion entsprechend regelmäßig überprüft werden muss. Weiterhin hat der Wissenschaftliche Beirat festgestellt, dass mit zehn Variablen, die die höchste statistische Signifikanz aufweisen, ein Großteil der potenziell möglichen statistischen Erklärungskraft erreicht wird.
Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 21. Der Bundesrat hält eine gezieltere Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Gesetzentwurf für geboten und bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Nachbesserung. Er verweist auf das Jahresgutachten 2019 der Expertenkommission für Forschung und Innovation, in dem sich erneut für eine besondere Berücksichtigung der KMU bei der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ausgesprochen wurde. Kleine und mittlere Unternehmen sind in besonderem Maße von Finanzierungsproblemen betroffen, weshalb steuerliche Förderungen eine sehr hohe Anreizwirkung aufweisen.
Drucksache 623/19
Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Der Alltag von geflüchteten Familien ist von einer großen Unsicherheit, Sprachbarrieren und der Begegnung mit neuen gesellschaftlichen Strukturen geprägt. Es bedarf einer alltagsnahen Begleitung, Orientierung und Beratung und es ist immanent, dass dies zu besonderen zeitlichen, aber auch inhaltlichen Anforderungen in der Arbeit der Frühen Hilfen führt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein nennenswerter Anteil der Eltern, die zu uns geflüchtet sind, mehr oder weniger große traumatische Belastungen aufweisen. Dieser Umstand wirkt sich auch auf die Betreuung und Versorgung der Kinder, namentlich der Säuglinge und Kleinkinder, massiv aus. Dies ist ein bedeutendes Handlungsfeld für die Frühen Hilfen, zumal die in Rede stehenden Eltern verhältnismäßig schwer zu erreichen sind und es situationsangepasste Angebotsstrukturen braucht, die idealerweise eng mit den Migrationssozialdiensten abgestimmt sein sollten.
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... 15 Metabolite (Umwandlungsprodukte) weisen eventuell eine geringere biologische Aktivität auf (siehe Fallstudien unter http://ec.europa.eu/health/human\-use/environment\-medicines/index_en.htm (auf Englisch)), können aber, z.B. wenn sie konjugiert wurden, bei der Abwasserreinigung wieder in das anfängliche Arzneimittel umgewandelt werden oder eine ähnliche biologische Aktivität aufweisen.
Drucksache 235/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeld es (Wohngeld stärkungsgesetz - WoGStärkG )
... ). Dadurch kommt es in kleinen Gemeinden, die ein erheblich höheres Mietenniveau aufweisen als der sie umgebende Landkreis, zu Ungerechtigkeiten bei der Gewährung von
Drucksache 339/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen
... Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Gerichten ist auch für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts notwendig. Im Jahr 2018 werden rund 3,4 Millionen Verfahren vor den Zivil- und Handelsgerichten in der EU einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen.5 In vielen dieser Verfahren werden Beweismittel aus einem anderen Mitgliedstaat benötigt. Die Verordnung über die Beweisaufnahme stellt Instrumente bereit, die den Zugang zu diesen Beweismitteln erleichtern.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Ein sich aus der Diversifizierung der Einkommensquellen ergebender Korb neuer Eigenmittelkategorien wird das Eigenmittelsystem der Union widerstandsfähiger gegen Schwankungen der einzelnen Bestandteile machen. Sie wird auch eine bessere "vertikale" Kohärenz mit den nationalen Haushalten zur Folge haben, da sie Bestandteile enthalten wird, die eine direktere Verbindung zur Umwelt-, Verbrauchs- und Unternehmensbesteuerung aufweisen.
Drucksache 144/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Synthetische Cannabinoide sind Stoffe, die ein cannabisähnliches Wirkungsspektrum aufweisen und als Ersatz für natürliches Cannabis missbräuchlich verwendet werden. Das Wirkungsspektrum ähnelt meistens dem in der Cannabispflanze vorkommenden klassischen Cannabinoid delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC). Synthetische Cannabinoide haben jedoch gegenüber THC oft vielfach stärkere Wirkungen und Nebenwirkungen. Dazu zählen insbesondere erhöhter Blutdruck, Übelkeit, beschleunigter Puls, euphorisierende Wirkungen und psychische Störungen. Wegen der hohen Wirksamkeit besteht zusätzlich die erhebliche Gefahr einer Überdosierung.
Drucksache 376/4/18
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Es muss im Zusammenhang mit der Verhandlung des Pflegebudgets sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser grundsätzlich nicht eine geringere Fachkraftquote als im vorangegangenen Budgetjahr aufweisen.
Drucksache 175/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... Pflegebedürftig im Sinne des deutschen Rechts sind Personen, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Drucksache 22/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 12. Er betont, dass Berichtspflichten zu einem mitgliedstaatlichen bzw. länderseitigen Verwaltungsmehraufwand führen können. Da diese allein einer Verstärkung der Kontrolle der mitgliedstaatlichen Performanz dienen, aber keinen unmittelbaren Mehrwert aufweisen, lehnt der Bundesrat Berichtspflichten der Mitgliedstaaten unter anderem als unverhältnismäßig ab und sieht die Berichtspflicht der Kommission, wie sie auch in der aktuellen Empfehlung zu finden ist, als ausreichend an.
Drucksache 97/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final
... (5) Da das Problem der Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine globale Dimension aufweist, wäre eine multilaterale, internationale Lösung der ideale Ansatz. Aus diesem Grund beteiligt sich die Kommission aktiv an der internationalen Debatte. Derzeit laufen bei der OECD entsprechende Arbeiten. Die Erzielung von Fortschritten auf internationaler Ebene gestaltet sich jedoch als Herausforderung. Deshalb werden Maßnahmen getroffen, um die Vorschriften im Bereich der Körperschaftsteuer auf Unionsebene anzugleichen6 und um Vereinbarungen mit Drittländern zu fördern7, sodass der Rahmen für die Körperschaftsteuer an die neuen digitalen Geschäftsmodelle angepasst werden kann.
Drucksache 77/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze
... Insbesondere der Einsatz von Freileitungsmonitoring und von Hochtemperaturleiterseilen ist besonders geeignet, um kurzfristig einen entlastenden Effekt im Übertragungsnetz zu bewirken. Netzengpässe entstehen, wenn ein Betriebsmittel (das kann beispielsweise eine Leitung oder ein Transformator sein) den notwendigen Leistungsbedarf nicht übertragen kann. Ausschlaggebend sind dabei insbesondere physikalische Grenzen wie etwa die mit steigendem Stromfluss ansteigende Temperatur des Betriebsmittels. Die Erwärmung eines Leiterseils etwa führt zu dessen Verlängerung und dies wiederum zu einem starken Durchhang bei Freileitungen. Diese thermische Grenze kann durch den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen, die auch bei starker Erwärmung nur eine geringfügige Längenveränderung aufweisen, erheblich angehoben werden, sodass die Übertragungskapazität um bis zu 100 Prozent erhöht werden kann. Die Übertragungsleistung ist zudem von weiteren, externen Faktoren wie Umgebungstemperatur, Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit abhängig. Die nach einer DIN-Norm erfolgende Berechnung der maximalen Strombelastung legt für diese Faktoren starre Werte zugrunde, die im tatsächlichen Betrieb häufig erheblich unterschritten werden. Mit einem Freileitungsmonitoring können die Temperatur oder Durchhang oder Witterungsbedingungen vor Ort erfasst werden und so die maximal zulässige Strommenge dynamisch angepasst werden.
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... 2. sie ebenso wie ihre Schutzbehälter oder Aufbewahrungsbehältnisse keine Kennzeichnung nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 92 Absatz 1 Satz 2 aufweisen oder
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... (7) Da Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen in der Regel eine globale Dimension aufweisen, sollte diese Verordnung für Anbieter dieser Dienste unabhängig davon gelten, ob sie in einem Mitgliedstaat oder außerhalb der Union niedergelassen sind, sofern zwei kumulative Bedingungen erfüllt sind. Erstens sollten die gewerblichen Nutzer oder die Nutzer mit eigener Website in der Union niedergelassen sein. Zweitens sollten die gewerblichen Nutzer oder die Nutzer mit eigener Website ihre Waren oder Dienstleistungen mit Hilfe dieser Dienste Verbrauchern anbieten, die sich zumindest hinsichtlich eines Teils der Transaktion in der Union befinden. Diese Verbraucher sollten sich zwar in der Union befinden, müssen jedoch weder ihren Wohnsitz in der Union haben noch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen. Dementsprechend sollte diese Verordnung nicht gelten, wenn gewerbliche Nutzer oder Nutzer mit eigener Website nicht in der Union niedergelassen sind oder wenn sie zwar in der Union niedergelassen sind, aber Online-Vermittlungsdienste oder Online-Suchmaschinen nutzen, um Waren oder Dienstleistungen ausschließlich Verbrauchern außerhalb der Union oder Personen, die keine Verbraucher sind, anzubieten.
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Der Zeitraum, in dem Personalausweise und Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern, die die in der bevorzugten Option festgelegten Normen nicht erfüllen, aus dem Verkehr zu ziehen sind, wurde auf fünf Jahre verkürzt. Die am wenigsten sicheren Dokumente sind innerhalb von zwei Jahren aus dem Verkehr zu ziehen. Weitere Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Änderungen hätten langfristige Sicherheitslücken zur Folge und würden die Wirksamkeit anderer unlängst beschlossener Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU und an deren Außengrenzen sowie die Kohärenz mit diesen Maßnahmen beeinträchtigen. Die Verkürzung der Fristen für das Auslaufen der Dokumente wird schneller zu einem höheren Maß an Sicherheit führen, da die neuen Dokumente verbesserte Sicherheitsmerkmale aufweisen werden.
Drucksache 391/18
... Für die Bemessung der nach Absatz 5a Satz 1 relevanten Jahresumsätze ist auf die jeweils zum Zeitpunkt der Klageerhebung vorliegenden Jahresabschlüsse abzustellen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten die notwendige Verlässlichkeit aufweisen. Einzubeziehen sind die Gesamtumsätze des betroffenen Unternehmens, da diese die Finanzkraft des Unternehmens widerspiegeln. Die Umsätze verbundener Unternehmen im Sinne des § 3 Nummer 29 TKG sind in die Berechnung der Umsätze grundsätzlich mit einzubeziehen. Auf diese Weise wird der Gefahr begegnet, dass Unternehmen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen Einfluss auf die Umsatzerlöse des Unternehmens nehmen und damit die Intention der Regelung in § 35 Absatz 5 und 5a TKG konterkarieren. Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz allerdings insoweit, als dass nach Satz 2 nur die Umsätze solcher verbundenen Unternehmen im Rahmen der Umsatzschwellenberechnung mit einzubeziehen sind, die selbst auch auf Telekommunikationsmärkten tätig sind. Damit wird gewährleistet, dass ein hinreichender Bezug zu den Telekommunikationsmärkten erhalten bleibt. So wird etwa ein kommunales Telekommunikationsunternehmen nicht allein deshalb zu Rückzahlungen verpflichtet, weil das verbundene Gasversorgungsunternehmen hohe Umsätze erwirtschaftet. Gleichzeitig wird aber etwa ein marktbeherrschender Telekommunikationsanbieter bei der Betrachtung des verbundenen Tochterunternehmens mitberücksichtigt.
Drucksache 77/18
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze
... Insbesondere der Einsatz von Freileitungsmonitoring und von Hochtemperaturleiterseilen ist besonders geeignet, um kurzfristig einen entlastenden Effekt im Übertragungsnetz zu bewirken. Netzengpässe entstehen, wenn ein Betriebsmittel (das kann beispielsweise eine Leitung oder ein Transformator sein) den notwendigen Leistungsbedarf nicht übertragen kann. Ausschlaggebend sind dabei insbesondere physikalische Grenzen wie etwa die mit steigendem Stromfluss ansteigende Temperatur des Betriebsmittels. Die Erwärmung eines Leiterseils etwa führt zu dessen Verlängerung und dies wiederum zu einem starken Durch-hang bei Freileitungen. Diese thermische Grenze kann durch den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen, die auch bei starker Erwärmung nur eine geringfügige Längenveränderung aufweisen, erheblich angehoben werden, sodass die Übertragungskapazität um bis zu 100 Prozent erhöht werden kann. Die Übertragungsleistung ist zudem von weiteren, externen Faktoren wie Umgebungstemperatur, Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit abhängig. Die nach einer DIN-Norm erfolgende Berechnung der maximalen Strombelastung legt für diese Faktoren starre Werte zugrunde, die im tatsächlichen Betrieb häufig erheblich unterschritten werden. Mit einem Freileitungsmonitoring können die Temperatur oder Durchhang oder Witterungsbedingungen vor Ort erfasst werden und so die maximal zulässige Strommenge dynamisch angepasst werden.
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... 2. Im Rahmen der Prospektverordnung wird die Kommission bis zum 2. Quartal 2019 festlegen, welchen Inhalt der Prospekt für Emissionen grüner Anleihen aufweisen muss, um potenziellen Anlegern zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 616/18
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung")
... Verglichen mit Masterstudiengängen ist der für Studium und Prüfungen im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung" veranschlagte Zeitraum von viereinhalb Jahren überdies (zu) knapp bemessen. Der Umfang des Studiengangs "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung" bleibt nicht hinter dem Umfang von Masterstudiengängen zurück, die in der Regel aber eine Regelstudienzeit von fünf Jahren oder zehn Semestern aufweisen.
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... Ein weiteres wichtiges Ziel der Kommission im Bereich der Finanzmärkte besteht darin sicherzustellen, dass die Eigenmittelanforderungen an die Banken Risiken widerspiegeln, die aus den Aktiva in ihren Bilanzen erwachsen. Dementsprechend ist durch die CRR-Anforderungen dafür gesorgt, dass gedeckte Schuldverschreibungen, die am günstigsten behandelt werden, ein einheitlich hohes Maß an Anlegerschutz bieten. Im Unionsrecht ist jedoch nicht umfassend festgelegt, was unter einer gedeckten Schuldverschreibung zu verstehen ist (siehe oben). Deshalb ist eine Harmonisierung erforderlich, um sicherzustellen, dass gedeckte Schuldverschreibungen in der gesamten Union ähnliche strukturelle Merkmale aufweisen und den einschlägigen Aufsichtsanforderungen entsprechen. Die Harmonisierung gedeckter Schuldverschreibungen steht somit im Einklang mit dem Ziel der Wahrung der Finanzstabilität, das die Kommission mit ihren Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte verfolgt.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... "k) bis zum 31. Dezember 2030 Flüge, die nicht unter die Buchstaben a) bis j) fallen und von einem nichtgewerblichen Luftfahrzeugbetreiber durchgeführt werden, dessen Flüge jährliche Gesamtemissionen von weniger als 1 000 Tonnen aufweisen."
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die europäische Kultur auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene verwurzelt ist und dass gesamteuropäische Werte und Kulturtraditionen sich aus dem Austausch und der gegenseitigen Befruchtung dieser Kulturen ergeben. Vielfalt und Bedeutung von Kunst und Kultur gründen, in Deutschland wie anderswo, in den historisch gewachsenen dezentralen Strukturen. Aufgabe der EU ist es, unter Beachtung dieser Gegebenheiten, dort tätig zu werden, wo kulturelle Aktivitäten einen europäischen Mehrwert aufweisen und dadurch in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Umfeld zu schaffen, in dem die Kultur sich bestmöglich entfalten kann.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... (2) Für Strom aus KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung in entsprechender Anwendung von § 3 Nummer 31 von mehr als 1 Megawatt und bis einschließlich 10 Megawatt entfällt die Privilegierung nach Absatz 1, soweit die KWK-Anlage in einem Kalenderjahr eine Auslastung von mehr als 3 500 Vollbenutzungsstunden zur Eigenversorgung aufweist. In diesen Fällen entfällt die Privilegierung auch für die ersten 3 500 Vollbenutzungsstunden zur Eigenversorgung eines Kalenderjahres in dem Umfang, in dem die Auslastung der KWK-Anlage den Wert von 3 500 Vollbenutzungsstunden in diesem Kalenderjahr übersteigt. § 2 Nummer 14 zweiter Halbsatz des
Drucksache 647/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung
... Bei überwachungsbedürftigen Anlagen sind je nach Art der Anlage und gegebenenfalls des Anlagenteils verschiedene wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, die jeweils unterschiedliche Prüffristen aufweisen (zum Beispiel äußere, innere und Festigkeitsprüfung, Zwischen- und Hauptprüfungen).
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... 3. Die OGAW-Verwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die in Absatz 1 genannten Einrichtungen folgender Art sind und folgende Eigenschaften aufweisen:
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 31. Der Bundesrat hält allerdings die Festlegung auf das BNE auf Mitgliedstaatsebene zur Einordnung der thematischen Konzentration nach den PZ für ungeeignet und für nicht passfähig mit den Festlegungen im Verordnungsvorschlag mit den gemeinsamen Bestimmungen für EFRE, ESF+, Kohäsionsfonds und weitere spezielle Fonds (BR-Drucksache 227/18), wonach die Einordnung in weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen auf der NUTS2-Ebene vorgenommen wird. Da sich das BNE eines Mitgliedstaats insgesamt vom BIP der Regionen eines Mitgliedstaats entsprechend der NUTS-Klassifikation unterscheiden kann, würden mit der für den EFRE vorgeschlagenen Regelung regionale Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleiben. Gerade für Übergangsregionen und weniger entwickelte Regionen in Mitgliedstaaten mit einem überdurchschnittlichen BNE ergeben sich aufgrund der größeren Beschränkung der EFRE-Förderung auf nur zwei PZ Nachteile im Vergleich zu vergleichbaren Regionen in Mitgliedstaaten, die ein geringeres BNE aufweisen. Die gleiche Benachteiligung gilt umgekehrt für stärker entwickelte Regionen in einem Mitgliedstaat mit einem überdurchschnittlichen BNE, da vergleichbare Regionen in einem Mitgliedstaat mit einem unterdurchschnittlichen BNE ein breiteres Förderspektrum nutzen können.
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