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0413/04B
0361/04
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0789/04
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0805/04
0576/04
0889/2/04
0482/04
0586/04
0565/1/04
0408/04
0232/04
0907/04
0450/04
0636/04
0722/04
0894/04
0571/04
0458/04B
0429/04
0380/04
0870/04B
0939/04
0664/04
0920/04B
0259/04
0105/04
0702/04
0606/04B
0817/1/04
0889/04B
0487/1/04
0804/04
0725/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0889/04
0915/04
0818/04
0847/03
0774/03
0155/03B
0774/03B
0574/03B
0546/03
0595/03
0504/03
0595/03B
0856/03
Drucksache 352/17

... In der Endfassung des Textes werden auch politische Erwägungen allgemeinerer Art und rechtliche Beschränkungen voll berücksichtigt. Für Gebiete wie das Arbeitsrecht, Mindestlöhne, Bildung und Erziehung, Gesundheitsfürsorge sowie die Organisation der Sozialschutzsysteme sind in erster Linie oder sogar ausschließlich die Mitgliedstaaten und, in vielen Bereichen, die Sozialpartner zuständig. Sie tragen auf den Gebieten, die zur europäischen Säule sozialer Rechte gehören, auch die finanzielle Hauptlast. Bei der Umsetzung der in der Säule festgelegten Grundsätze und Rechte auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sind die jeweiligen Zuständigkeiten streng zu beachten. Dies entspricht auch den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, welche besagen, dass die EU nur tätig wird, wenn Ziele auf Unionsebene besser erreicht werden können, und dass die Maßnahmen nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen dürfen. Durch diese Prinzipien wird sichergestellt, dass Entscheidungen so nahe wie möglich an den Unionsbürgern getroffen werden und dass vorgeschlagene Maßnahmen auf EU-Ebene einen nachgewiesenen Mehrwert aufweisen. Dieses Vorgehen entspricht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und ist zugleich das wirksamste und effizienteste.



Drucksache 387/17

... Die Globalisierung ist aber auch mit Herausforderungen verbunden. Die Vorteile der Globalisierung sind zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen und Regionen ungleich verteilt. Einigen von ihnen fällt die Anpassung an den Wandel und den Wettbewerb schwerer als anderen. In den letzten Jahrzehnten sind viele Länder - zum Teil aufgrund niedrigerer Löhne, Umweltnormen oder Steuern - zu Konkurrenten für Europa in Wirtschaftszweigen mit gering qualifizierten Arbeitnehmern und geringer Wertschöpfung geworden. Da nicht alle Länder den gleichen Lebensstandard und ähnliche Sozial-, Umwelt-, Steuer- und sonstige Normen wie Europa aufweisen, können Unternehmen diese Unterschiede nutzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dies hat zu Werksschließungen, Entlassungen und einem Abwärtsdruck auf Löhne und Arbeitsbedingungen geführt. Unternehmen, die dem Wettbewerb mit produktiveren oder billigeren ausländischen Konkurrenten nicht standhalten können, werden abgewickelt - mit dauerhaften Folgen für die entlassenen Arbeitnehmer, ihre Familien und die gesamte Region.



Drucksache 44/1/17

... 25. Beispielhaft verweist der Bundesrat auf den Bereich der Architekten und Ingenieure. Dort wäre der vorgeschlagene Genehmigungsmechanismus kaum umsetzbar, da die gesetzgeberische Zuständigkeit für das Berufsrecht für diese Berufsgruppen bei den Ländern liegt und die Voraussetzungen für die Titelführung, wie sich gerade erst wieder bei der Erstellung des Factsheets für Deutschland durch den "European Council of Engineers Chambers" (ECEC) im Hinblick auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens gemäß Artikel 49a der Berufsanerkennungsrichtlinie gezeigt hat, von Land zu Land durchaus Unterschiede aufweisen können.



Drucksache 429/1/17

... 4. Bezüglich der Ankündigung der Kommission, Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, Leistungspunkte (sogenannte ECTS-Punkte) für Freiwilligentätigkeit oder andere Lernmodule zu vergeben, weist der Bundesrat auf die dafür geltenden Bedingungen hin: Die Anrechnung außerhochschulischen studentischen Engagements setzt die Gleichwertigkeit der erworbenen mit den nachzuweisenden Kompetenzen voraus und muss somit einen Fachbezug zum gewählten Studium aufweisen. Leistungspunkte können nicht pauschal vergeben werden, dies muss in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen vorgegeben sein. Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Entwicklung von Curricula und eine etwaige Verbindung von akademischem Inhalt mit zivilem Engagement in der Autonomie der Hochschulen liegen (siehe bereits die Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2016, BR-Drucksache 335/16(B), Ziffer 6). Auch ist eine Vergabe von ECTS-Punkten für Praktika nur möglich, wenn diese einen Teil des Curriculums darstellen bzw. wenn im Curriculum Anknüpfungspunkte für eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen bestehen.



Drucksache 315/1/16

... - Zudem ist zu beachten, dass bereits erfolgreiche bzw. erfolgversprechende Initiativen in den Mitgliedstaaten bestehen, die einen umfassenden Ansatz verfolgen[, während der Kommissionsvorschlag einen sehr stark auf die berufliche Qualifizierung zielenden Fokus aufweist]. Eine gegenüber einer nationalen Strategie nachgelagerte Initiative zur Förderung digitaler Kompetenzen auf europäischer Ebene im Zuge der "Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze" darf den nationalen Initiativen nicht zuwiderlaufen.



Drucksache 196/16

... Auf die Frage, welche öffentliche Unterstützung zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen gebraucht wird, weisen Interessenträger aus der Industrie darauf hin, dass dringend Anlagen benötigt werden, die im Vorfeld etwaiger Investitionen in die Digitalisierung das Experimentieren mit digitalen Innovationen und die Erprobung von Innovationen ermöglichen. Regionen und Städte mit einer größeren Bereitschaft zur digitalen Transformation haben bereits in digitale Kompetenzzentren (z.B. Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) und Hochschullabors) investiert, um die Industrie in diesem Sinne zu unterstützen19. Da Regionen mit starken Clustern in digitalen Branchen20 ein sehr hohes Innovationsniveau aufweisen, besteht auch die Möglichkeit, Cluster mit der entsprechenden technologischen Infrastruktur sowie Innovationsmittler besser zu nutzen.



Drucksache 777/16 (Beschluss)

... 2. Zu den Anforderungen an die neue Haftungsklasse gehört, dass diese keine Merkmale von Derivaten aufweisen (Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 518/16

... "Um Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen besser ausgleichen zu können, müssen die durch den EFSI geförderten Sondertätigkeiten der EIB in der Regel Aspekte wie Nachrangigkeit, Beteiligung an Risikoteilungsinstrumenten grenzübergreifende Merkmale, eine spezifische Risikoexponierung oder andere, in Anhang II näher erläuterte nachweisbare Aspekte aufweisen.



Drucksache 769/16

... Zu diesem Zweck sind in dem Gesetz Zuschläge zu und Abschläge von der jeweiligen Finanzkraft bei der Verteilung der Länderanteile am Aufkommen der Umsatzsteuer zu regeln. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen und für die Erhebung von Abschlägen sowie die Maßstäbe für die Höhe dieser Zuschläge und Abschläge sind in dem Gesetz zu bestimmen. Für Zwecke der Bemessung der Finanzkraft kann die bergrechtliche Förderabgabe mit nur einem Teil ihres Aufkommens berücksichtigt werden. Das Gesetz kann auch bestimmen, dass der Bund aus seinen Mitteln leistungsschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs (Ergänzungszuweisungen) gewährt. Zuweisungen können unabhängig von den Maßstäben nach Satz 1 bis 3 auch solchen leistungsschwachen Ländern gewährt werden, deren Gemeinden (Gemeindeverbände) eine besonders geringe Steuerkraft aufweisen (Gemeindesteuerkraftzuweisungen), sowie außerdem solchen leistungsschwachen Ländern, deren Anteile an den Fördermitteln nach Artikel 91b ihre Einwohneranteile unterschreiten."



Drucksache 636/1/16

... "Auch innerörtliche Verkehrsverstöße, die auf den ersten Blick vielleicht weniger gravierend erscheinen, führen aufgrund der dortigen komplexen Infrastruktur und des hohen Verkehrsaufkommens städtischer Gebiete mit einem ausgeprägten Aufeinandertreffen verschiedener Verkehrsarten häufig zu Verkehrsgefährdungen, insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmer. Wenngleich es zutreffend ist, dass Geschwindigkeitsverstöße eine besondere Gefährlichkeit aufweisen, so beschränkt sich diese innerorts keinesfalls ausschließlich auf eklatante Überschreitungen. Das Verletzungs- und Sterberisiko von Radfahrern und Fußgängern steigt bereits bei Geschwindigkeitsverstößen signifikant an, die derzeit mit Verwarn- oder Bußgeldern zwischen 15 Euro (Überschreitung bis 10 km/h) und gerade einmal 100 Euro (Überschreitung um 26 - 30 km/h) geahndet werden. Das sich zukünftig immer mehr verändernde Verkehrsaufkommen hin zu mehr Fahrrad und Öffentlichem Personennahverkehr machen es erforderlich, dass neben den bisher als besonders verkehrsgefährdend eingestuften Verkehrsverstößen noch weitere eine andere Wertung erfahren müssen als bisher. Rücksichtslos verkehrswidrig parkende Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe, auf Radwegen, Schutzstreifen, Bussonderstreifen und an Haltestellen des ÖPNV sind zudem zunehmend festzustellen und führen ebenfalls nicht nur zu Verkehrsbehinderungen, sondern auch zu Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern. Über eine Erhöhung der Regelsätze der



Drucksache 335/16 (Beschluss)

... 6. Bezüglich der Aufforderung der Kommission an Hochschuleinrichtungen, Leistungspunkte für Freiwilligentätigkeit oder andere Lernmodule zu vergeben, weist der Bundesrat darauf hin, dass die Anrechnung außeruniversitären studentischen Engagements die Gleichwertigkeit der erworbenen mit den nachzuweisenden Kompetenzen voraussetzt und somit einen Fachbezug zum gewählten Studium aufweisen muss und Leistungspunkte nicht pauschal vergeben werden können. Darüber hinaus verweist er darauf, dass die Entwicklung von Curricula und eine etwaige Verbindung von akademischem Inhalt mit zivilem Engagement in der Autonomie der Hochschulen liegen.



Drucksache 27/16 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist, dass die Verwendung und Verbreitung von Propagandamitteln und Kennzeichen in Deutschland als verfassungswidrig eingestufter Organisationen in vielen anderen Staaten nicht als strafbares Unrecht betrachtet wird. Hier bedarf es eines einschränkenden, die Ausweitung des deutschen Strafrechts auf Auslandssachverhalte im Einzelfall legitimierenden Anknüpfungspunkts. Als einen solchen Anknüpfungspunkt wählt der Gesetzentwurf, dass der Täter seine Lebensgrundlage im Inland haben muss (sogenanntes Domizilprinzip) und seine Tat sich - dies folgt bereits aus der Natur der §§ 86, 86a StGB, wird aber auch durch eine zugleich vorgenommene Ergänzung dieser Normen noch einmal klargestellt - gegen die Integrität des Staates richtet (sogenanntes Staatsschutzprinzip). Dies erscheint sachgerecht, weil gerade von Tätern, die eine entsprechende Bindung an Deutschland aufweisen, verlangt werden kann, die hiesige verfassungsmäßige Ordnung nicht zu gefährden und somit das Verbot der Verwendung und Verbreitung einschlägiger Inhalte aus den §§ 86, 86a StGB auch im Ausland zu berücksichtigen.



Drucksache 761/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag bislang keine Regelung vorgesehen hat, die eine Anpassung von Kindergeldleistungen für in einem anderen Mitgliedstaat lebende Kinder an den Lebensstandard in deren Wohnsitzland ermöglicht. Dabei kann die Zahlung des vollen Kindergeldbetrags für Kinder, die in Mitgliedstaaten wohnen, die ein deutlich niedrigeres Lebenshaltungsniveau aufweisen, zu ungewollten Anreizen für Armutsmigration und die Trennung von Familien führen. Er begrüßt daher die Initiative der Bundesregierung, im Rahmen der weiteren Beratungen auf eine Änderung des Vorschlags hinzuwirken, die künftig eine Indexierung des Kindergelds nach dem Lebenshaltungsniveau des Mitgliedstaates, in dem das Kind wohnt, ermöglicht.



Drucksache 235/16

... Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Straftatbestäns Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB-E) vor. Beide Straftatbestände erfassen (zumindest intendierte) korruptive Absprachen zwischen einem Vorteilsnehmer und einem Vorteilsgeber mit dem Ziel, den Verlauf oder das Ergebnis eines sportlichen Wettbewerbs zu manipulieren. Der Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) ist auf solche Absprachen bei Sportwettbewerben beschränkt, die einen Bezug zu Sportwetten aufweisen. Der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB-E) erfasst korruptive Absprachen auch dann, wenn kein Bezug zu Sportwetten festzustellen ist. Der Straftatbestand ist auf hochklassige Wettbewerbe mit berufssportlichem Charakter beschränkt. Beide Straftatbestände erfassen in- und ausländische sportliche Wettbewerbe. Findet der Wettbewerb, auf den sich die jeweilige Tathandlung bezieht, im Inland statt, gilt das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen worden ist (§ 5 Nummer 10a StGB-E). Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung einer erhöhten Strafandrohung für besonders schwere Fälle (§ 265e StGB-E) und die Anwendbarkeit des erweiterten Verfalls (§ 73d StGB) unter den in § 265f StGB-E genannten Voraussetzungen vor. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die Straftatbestäns Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter den in § 265e Satz 2 StGB-E geregelten Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.



Drucksache 143/16 (Beschluss)

... 19. Um Missbrauch und Umgehungstatbeständen vorzubeugen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollten bis zur vollständigen Harmonisierung des EU-Düngemittelrechts ausschließlich Düngemittel, die den Vorgaben der vorgeschlagenen Verordnung entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen, innerhalb der EU grenzüberschreitend gehandelt werden dürfen.



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Voraussetzung für die Teilnahme einer KWK-Anlage im Segment 1 bis 50 MW an einer Ausschreibung ist nach § 8a Absatz 2 Nummer 2 KWKG-E, dass der gesamte in der KWK-Anlage erzeugte Strom in ein Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird. Damit wären Anlagen, die einen auch nur teilweisen Eigenverbrauch aufweisen, von der Ausschreibung ausgeschlossen. Betroffen sind vor allem industrielle KWK-Anlagen, die wesentlich zum KWK-Ausbau beitragen. Nach Schätzungen aus der Industrie erfolgen bundesweit bis zu 2/3 der KWK-Stromerzeugung im Segment 1 bis 50 MW durch industrielle KWK-Anlagen mit anteiligem Eigenverbrauch. Ein weiterer Ausbau der industriellen KWK im Segment 1 bis 50 MW wäre damit nicht zu erwarten. Bei Beschränkung der Ausschreibung auf KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung wird damit das potenzielle Ausschreibungsvolumen stark vermindert und der Wettbewerb eingeschränkt.



Drucksache 73/16

... ) sind die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (umgangssprachlich "Konzessionen" genannt) in einem vergabeähnlichen Verfahren spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Dieses Verfahren und die bei Wechsel des Inhabers des Wegenutzungsrechtes erforderlichen Netzübernahmeverhandlungen waren in der Praxis zuletzt vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch in näherer Zukunft stehen zahlreiche solcher Verfahren an, und es ist zu befürchten, dass auch diese Verfahren einiges an Konfliktpotenzial aufweisen.



Drucksache 806/1/16

... Zusammengefasst würde dies dazu führen, dass gerade die unter Natur- und Bodenschutzaspekten besonders sensiblen Außenbereiche praktisch ohne Rücksicht auf jegliche Belange des Natur- und Bodenschutzes als neue Baugebiete ausgewiesen werden könnten. Daran vermögen auch die beabsichtigten gesetzlichen Einschränkungen nichts zu ändern. Die Begrenzung auf Flächen von weniger als 10 000 m2 lässt sich in der Praxis leicht durch die Ausweisung mehrerer Neubaugebiete an verschiedenen Ortsrändern oder eine Aneinanderreihung bei der Ausweisung aushebeln. Die Begrenzung auf Flächen, "die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen", dürfte in der Praxis kaum einschränkende Wirkung aufweisen, da dies ohnehin dem Regelfall bei der Ausweisung von Neubaugebieten entspricht. Die Beschränkung auf die Wohnnutzung verhindert zwar immerhin die Ausweisung von Industriegebieten im Außenbereich in beschleunigten Verfahren, ändert aber nichts an dem gravierenden Eingriff in die Belange des Naturschutzes.



Drucksache 118/16

... 1. die Tierärztinnen und Tierärzte die erforderliche Sachkunde zur Vornahme einer der in Absatz 1 Satz 2 genannten Handlungen, aufweisen,



Drucksache 117/16 (Beschluss)

... Die neue Regelung in Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfes ist hier wesentlich praktikabler, da das dann zu berücksichtigende voraussichtlich erzielte Einkommen vom Selbständigen bzw. von seinem Steuerberater erfragt werden kann und daher in der Regel wesentlich geringere Differenzen zum tatsächlich erzielten Einkommen aufweisen dürfte.



Drucksache 266/1/16

... Es ist schon jetzt zu beobachten, dass spürbare Veränderungen der Zugangszahlen in das Asylsystem relativ schnell auch öffentliche und politische Diskussionen über den Rückbau von Aufnahmekapazitäten nach sich ziehen. Gerade für kleinere Länder ist daher nicht auszuschließen, dass wieder Aufnahmeeinrichtungen entstehen, die weniger als 1 000 dauerhafte Unterbringungsplätze aufweisen. Dies könnte in der Konsequenz dazu führen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in betroffenen Ländern keine Außenstelle mehr unterhält. Um dies und die daraus erwachsenen möglichen Konsequenzen (Nutzung von Außenstellen anderer Länder unter Hinnahme logistischer Probleme oder alternativ unnötiger Vorhalt zu groß dimensionierter Aufnahmeeinrichtungen) zu vermeiden, wird vorgeschlagen, § 5 Absatz 3 AsylG zusätzlich um oben genannten Satz 3 zu ergänzen.



Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Prüfung, ob ein Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragstellende in einem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU-Grundrechtecharta mit sich bringen, von Behörden und Gerichten der Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich ausfällt und daher auch eine Ungleichbehandlung von Antragstellenden droht. Er hält es daher auch für erforderlich, auf Unionsebene ein schnelles und für die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten verbindliches Verfahren zur einheitlichen Prüfung und Feststellung des Vorliegens von systemischen Schwachstellen einzuführen.



Drucksache 809/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass der Monitoring-Bericht der Bundesregierung keine hinreichenden Perspektiven aufweist, wie die selbst gesetzten Etappenziele 2020 der Energiewende erreicht werden können. Das nun verkündete Motto "Efficiency First" ist als Leitbild und mit Bedacht gehandhabter Grundsatz zwar zu begrüßen, bedarf aber der Untersetzung mit konkreten Schritten und Maßnahmen, die geeignet sind, die Defizite der bisherigen Anstrengungen zu kompensieren.



Drucksache 316/16

... Die Sozialpartner unterstützten die Kompetenzinitiative auf breiter Ebene und waren bereit, sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit Erwachsenen, die ein niedriges Kompetenzniveau aufweisen, anzunehmen. Die Gewerkschaften sehen die Grundfertigkeiten als Grundrecht an und unterstrichen die Bedeutung geeigneter Beratungsdienste für alle sowie die Notwendigkeit, die Lernerfahrungen des Einzelnen zu berücksichtigen; sie wiesen darauf hin, dass Arbeitskräfte mit geringen Kompetenzen oft aufgrund familiärer oder beruflicher Verpflichtungen von der Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen abgehalten würden. Ihrer Ansicht nach sollten die Mitgliedstaaten über eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung verfügen. Die Arbeitgeber stellten fest, dass es in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, den Erwerb von Grundfertigkeiten sicherzustellen, und hoben die Bedeutung hervor, die dem persönlichen Engagement bei Weiterbildungsmaßnahmen zukommt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Kompetenzen für die Bedürfnisse der Unternehmen relevant sind. Die Arbeitgeber schlugen vor, die Vermittlung von Kompetenzen auf die jeweilige Situation bestimmter Untergruppen von Personen mit geringen Kompetenzen abzustimmen (z.B. Arbeitslose/Beschäftigte), und betonten, es sei wichtig, das Angebot auf die Bedürfnisse der Zielgruppe (erwachsene Lernende) auszurichten.



Drucksache 747/1/16

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass in der Mitteilung durch eine positive Bewertung die berufliche Bildung angemessen gewürdigt wird und insbesondere die praxisverzahnte Berufsausbildung im Gegensatz zu früheren Einschätzungen die notwendige Wertschätzung erhält. Der Bundesrat nimmt den geplanten "nachfragegesteuerten Dienst zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung" mit Interesse zur Kenntnis. Er ist der Auffassung, dass Wissensaustausch und Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung auf europäischer Ebene einen Mehrwert bei der Vorbereitung junger Menschen auf den Arbeitsmarkt aufweisen und somit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit leisten. Da hier bereits zahlreiche Kooperationen auf nationaler und regionaler Ebene existieren, betont der Bundesrat, dass diese bestehenden Formen des Austausches bei der Etablierung des Dienstes berücksichtigt und Doppelstrukturen vermieden werden sollten.



Drucksache 266/16 (Beschluss)

... Es ist schon jetzt zu beobachten, dass spürbare Veränderungen der Zugangszahlen in das Asylsystem relativ schnell auch öffentliche und politische Diskussionen über den Rückbau von Aufnahmekapazitäten nach sich ziehen. Gerade für kleinere Länder ist daher nicht auszuschließen, dass wieder Aufnahmeeinrichtungen entstehen, die weniger als 1 000 dauerhafte Unterbringungsplätze aufweisen. Dies könnte in der Konsequenz dazu führen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in betroffenen Ländern keine Außenstelle mehr unterhält. Um dies und die daraus erwachsenen möglichen Konsequenzen (Nutzung von Außenstellen anderer Länder unter Hinnahme logistischer Probleme oder alternativ unnötiger Vorhalt zu groß dimensionierter Aufnahmeeinrichtungen) zu vermeiden, wird vorgeschlagen, § 5 Absatz 3 AsylG zusätzlich um oben genannten Satz 3 zu ergänzen.



Drucksache 176/16

... (1) Die Mitgliedstaaten verpflichten oberste Mutterunternehmen, die ihren jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften unterliegen und konsolidierte Nettoumsatzerlöse von über 750 000 000 EUR aufweisen, sowie Unternehmen, die ihren jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften unterliegen, keine verbundenen Unternehmen sind und Nettoumsatzerlöse von über 750 000 000 EUR aufweisen, alljährlich einen Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Ertragsteuerinformationsbericht wird der Öffentlichkeit am Tag seiner Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens zugänglich gemacht.



Drucksache 27/16

... Zu berücksichtigen ist, dass die Verwendung und Verbreitung von Propagandamitteln und Kennzeichen in Deutschland als verfassungswidrig eingestufter Organisationen in vielen anderen Staaten nicht als strafbares Unrecht betrachtet wird. Hier bedarf es eines einschränkenden, die Ausweitung des deutschen Strafrechts auf Auslandssachverhalte im Einzelfall legitimierenden Anknüpfungspunkts. Als einen solchen Anknüpfungspunkt wählt der Gesetzentwurf, dass der Täter seine Lebensgrundlage im Inland haben muss (sog. Domizilprinzip) und seine Tat sich - dies folgt bereits aus der Natur der §§ 86, 86a StGB, wird aber auch durch eine zugleich vorgenommene Ergänzung dieser Normen noch einmal klargestellt - gegen die Integrität des Staates richtet (sog. Staatsschutzprinzip). Dies erscheint sachgerecht, weil gerade von Tätern, die eine entsprechende Bindung an Deutschland aufweisen, verlangt werden kann, die hiesige verfassungsmäßige Ordnung nicht zu gefährden und somit das Verbot der Verwendung und Verbreitung einschlägiger Inhalte aus den §§ 86, 86a StGB auch im Ausland zu berücksichtigen.



Drucksache 496/16

... Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung auch, dass eine Reihe von beruflichen Tätigkeiten, die eine vergleichbare Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger bei der Vermögensbildung und Altersvorsorge haben und ein vergleichbares Risiko für Vermögensschäden aufweisen, ebenfalls einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterliegt und einen Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung voraussetzt (vgl. § 34d GewO Versicherungsvermittler, § 34f GewO Finanzanlagenvermittler, § 34i GewO Wohnimmobilienkreditvermittler).



Drucksache 161/16

... Durch den Gesetzentwurf erhalten die deutschen Strafverfolgungsbehörden die Zuständigkeit zur Verfolgung von Angriffskriegen und sonstigen Angriffshandlungen, die einen Bezug zum Inland aufweisen.



Drucksache 771/1/16

... "2a. sowie eine Profiltiefe von mindestens 3 mm aufweisen."



Drucksache 537/1/16

... 5. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung des Ziels der Kommission, allen sozioökonomischen Schwerpunkten wie zum Beispiel Schulen, Anbietern öffentlicher Dienste und stark digitalisierten Unternehmen bis 2025 die Anbindung mit einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Anbindung) zu ermöglichen. Diese Zielsetzung der Kommission nimmt hierbei den Ansatz der Bedarfsorientierung auf, da die genannten Sonderstandorte gegenüber Privathaushalten besondere, erhöhte Bedarfe aufweisen.



Drucksache 809/1/16

... b) Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass der Monitoring-Bericht der Bundesregierung keine hinreichenden Perspektiven aufweist, wie die selbst gesetzten Etappenziele 2020 der Energiewende erreicht werden können. Das nun verkündete Motto "Efficiency First" ist als Leitbild und mit Bedacht gehandhabter Grundsatz zwar zu begrüßen, bedarf aber der Untersetzung mit konkreten Schritten und Maßnahmen, die geeignet sind, die Defizite der bisherigen Anstrengungen zu kompensieren.



Drucksache 373/16

... Ferner wird die Kommission in Kürze erstmals eine EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko annehmen, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen.



Drucksache 403/16

... 29. Nutzbare Fläche in der Junghennenhaltung: Fläche, deren Seitenlängen an keiner Stelle weniger als 30 Zentimeter beträgt, die über eine lichte Höhe von mindestens 40 Zentimeter verfügt und deren Boden ein Gefälle von höchstens 14 Prozent aufweist, einschließlich der Fläche unter Futter- und Tränkeeinrichtungen, Sitz- und Anflugstangen oder Vorrichtungen zum Krallenabrieb, die von den Junghennen über- oder unterquert werden können;



Drucksache 569/1/16

... 3. Bezüglich des Aufbaus einer Informationsplattform unter der Marke "Europass" gibt der Bundesrat zu bedenken, dass die Datensammlung einen Mehrwert aufweisen muss. Er hinterfragt, ob die Daten durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen, und gibt zu bedenken, dass in diesem Zusammenhang keine weiteren Berichtspflichten gegenüber der EU entstehen dürfen. Zugleich hegt der Bundesrat Bedenken, was die automatisierte Sammlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten durch Webcrawling anbelangt. Er weist darauf hin, dass die Informationen qualitativ hochwertig und verlässlich sein müssen.



Drucksache 681/1/16

... Mit § 117 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB V sollen solche Patienten erfasst werden, die entweder Erkrankungen aufweisen, die bereits in § 116b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB V aufgeführt sind oder die ergänzend durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in diesem Kontext beschlossen wurden. Es handelt sich demnach um Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie wenige seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen. Hochschulambulanzen sind an der ambulanten Versorgung dieser Patienten maßgeblich auch außerhalb der Regelungen nach § 116b SGB V beteiligt.



Drucksache 65/16

... Eine erfolgreiche Nachqualifizierung kann aber nur gelingen, wenn neben der erforderlichen Motivation auch grundlegende Kompetenzen, insbesondere im Lesen und Schreiben, in Mathematik und im Umgang mit Informationstechnik vorhanden sind. Der im Oktober 2013 vorgestellte internationale Bericht der OECD zu den Kompetenzen Erwachsener (PIAAC-Studie) und der vom wissenschaftlichen Beirat in Deutschland vorgelegte nationale PIAAC-Bericht haben die große Bedeutung von Grundkompetenzen für Beruf, Beschäftigung und Einkommen deutlich gemacht. Die PIAAC-Studie zeigt auf, dass in Deutschland trotz insgesamt befriedigender Testergebnisse gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im internationalen Vergleich nur unterdurchschnittliche Grundkompetenzen aufweisen. Mehr als 15 Prozent der getesteten Personen im erwerbsfähigen Alter verfügten nur über extrem geringe Grundkompetenzen und sind daher lediglich in der Lage nur sehr einfache, elementare Aufgaben zu bewältigen. Der Wandel zu einer dienstleistungs- und wissensbasierten Wirtschaft führt dazu, dass es in Zukunft für eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur auf bessere berufsspezifische Kompetenzen, sondern in allen Alters- und Berufsgruppen verstärkt auch auf Grundkompetenzen ankommt. Der wissenschaftliche PIAAC-Beirat hat deshalb empfohlen, verstärkt Bildungsangebote zu schaffen, die auch im Erwachsenenalter den nachträglichen Erwerb von Grundkompetenzen fördern. Auch in der von der Bundesregierung am 20. August 2014 beschlossenen "Digitalen Agenda 2014-2017" ist die besondere Bedeutung digitaler Kompetenzen als Schlüsselqualifikation für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die notwendige stärkere Berücksichtigung des Aufbaus entsprechender Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Qualifizierung hervorgehoben worden. Diese Erfordernisse spielen auch in den von der Bundesregierung angestoßen Dialogprozessen "Arbeiten 4.0" und "Industrie 4.0" eine wichtige Rolle, damit Betroffenen nicht entscheidende Schlüsselkompetenzen fehlen, um bei dem beschleunigten technologischen und strukturellen Wandel der Arbeitswelt mithalten zu können.



Drucksache 752/16

... Da HBCD organoleptisch nicht festzustellen ist und die verbauten Altbestände in der Regel auch keine Herstellerstempel oder Farbkennzeichnungen aufweisen, bleibt bei den erzeugten Abfällen, die Polystyrol umfassen, der Nachweis einer HBCD-Freiheit vielfach aus. Die gesamte Abfallmenge ist dann grundsätzlich als gefährlich anzusehen. Diese Situation wird - ohne Ergänzung des dynamischen Rechtsverweises - auch in den kommenden Jahren Bestand behalten und neben Privatpersonen und Unternehmen auch die Länder, Kreise und Städte finanziell betreffen.



Drucksache 534/16

... Für eine effektive Steigerung der Investitionen in Partnerländern bedarf es spezifischer Analysen und maßgeschneiderter Lösungen. Dies gilt besonders in Partnerländern, die von Fragilität, Konflikten oder erheblichen Abwanderungsströmen betroffen sind oder schwache öffentliche Institutionen aufweisen. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Programms spezifische "Investitionsfenster" festgelegt.



Drucksache 294/16

... bleibt unberührt. In Satz 4 wird ebenfalls die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so bereits Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71, vom 20. September 2000 - 5 AZR 61/99, aus neuerer Zeit etwa Urteile vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 und vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12) aufgegriffen, wonach die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist. Durch eine solche wertende Gesamtbetrachtung kann den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden. Hierbei sind auch solche Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich etwa in Branchen und Bereichen ergeben, die Spezifika auf Grund grundrechtlich geschützter Werte aufweisen (wie zum Beispiel auf Grund der Rundfunk-, Presse- oder Kunstfreiheit).



Drucksache 143/1/16

... 19. Um Missbrauch und Umgehungstatbeständen vorzubeugen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollten bis zur vollständigen Harmonisierung des EU-Düngemittelrechts ausschließlich Düngemittel, die den Vorgaben der vorgeschlagenen Verordnung entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen, innerhalb der EU grenzüberschreitend gehandelt werden dürfen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.