1821 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
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Drucksache 360/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
... Die "Kommission Kinderschutz" der Landesregierung hat über hundert Einzelempfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes erarbeitet und der Öffentlichkeit am 17. Februar 2020 in einem Abschlussbericht vorgestellt. Die Empfehlungen, die einen Bezug zum familienrechtlichen Verfahren aufweisen, enthalten unter anderem Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Zudem muss die Kommission weiterhin ihre eigene Politik gegenüber Drittländern verfolgen, um das EU-Finanzsystem zu schützen. Verpflichtete sind gehalten, auf der Grundlage geografischer und anderer relevanter Risikofaktoren Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Ferner sind sie verpflichtet, bei Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit Ländern, die strategische Mängel in ihren Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, verstärkte Wachsamkeit walten zu lassen. Nach Maßgabe der fünften Geldwäscherichtlinie muss die Kommission eine eigenständige Kapazität aufbauen, um Länder zu ermitteln, in denen solche strategischen Mängel bestehen.34
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Hier fallen Altbatterien zukünftig in großer Menge in privaten Haushaltungen an. Obwohl diese Batterien "gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können" (Definition für Gerätebatterien nach § 2 Absatz 4) stellen sie rechtlich Industriebatterien dar, so dass die für Gerätebatterien eingerichteten Rücknahmesysteme nicht greifen. Während E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter nach Gebrauch als Elektroaltgerät bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden können, muss der eingebaute Akku als "Industriebatterie" in der Regel beim Vertreiber abgegeben werden. Diese Regelung ist nicht verbraucherfreundlich und birgt das Risiko der illegalen Entsorgung. Zum überwiegenden Anteil handelt es sich dabei um Lithium- Akkus, die - anders als Bleibatterien - einen negativen Marktwert aufweisen.
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... Bereitstellungszinsen des Bundes sollen nur dann anfallen, wenn Verzögerungen bei der Mittelweiterleitung eine bedeutsame Zeitspanne aufweisen und auf das Handeln der Länder zurückzuführen sind. Im Falle von unvorhersehbaren oder zeitlich unbedeutenden Verzögerungen in der Mittelverwendung sollen die Länder indes nicht mit einer Zinszahlung belastet werden.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Nach Absatz 2 kann die zuständige Behörde bei Vorliegen der dargelegten Voraussetzungen nach ihrem Ermessen die individuelle Übersendung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzen. Im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde und außerdem in den örtlichen Tageszeiten ist der Gesetzestext bekannt zu machen; auf die Anlagen zum Gesetz, die einen beträchtlichen Umfang aufweisen können, kann verwiesen werden; mit Bezug auf Absatz 3 ist dabei darüber zu informieren, wo und wie diese Anlagen eingesehen werden können.
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Statt der offenen Formulierung, nach der das Ferkel "zu untersuchen" ist, sollte der konkret erforderliche Mindestumfang der Untersuchung festgelegt werden. Nach Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft ist vor einer Narkoseeinleitung die Untersuchung der Narkosefähigkeit erforderlich. Mit dem Wort "klinisch" wird klargestellt, dass es sich bei der Voruntersuchung um praktikable Untersuchungsvorgänge handelt und keine weitergehenden Untersuchungen, wie z.B. Blutuntersuchungen, erforderlich sind. Die Ausnahme vom Tierarztvorbehalt gilt nur bei Ferkeln, die keinen von der normalen Anatomie abweichenden Befund, wie z.B. Kryptorchismus, aufweisen. Daher ist die anatomische Beschaffenheit und Lage der Hoden zwingend in die Voruntersuchung mit einzubeziehen.
Drucksache 623/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Der Alltag von geflüchteten Familien ist von einer großen Unsicherheit, Sprachbarrieren und der Begegnung mit neuen gesellschaftlichen Strukturen geprägt. Es bedarf einer alltagsnahen Begleitung, Orientierung und Beratung und es ist immanent, dass dies zu besonderen zeitlichen, aber auch inhaltlichen Anforderungen in der Arbeit der Frühen Hilfen führt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein nennenswerter Anteil der Eltern, die zu uns geflüchtet sind, mehr oder weniger große traumatische Belastungen aufweisen. Dieser Umstand wirkt sich auch auf die Betreuung und Versorgung der Kinder, namentlich der Säuglinge und Kleinkinder, massiv aus. Dies ist ein bedeutendes Handlungsfeld für die Frühen Hilfen, zumal die in Rede stehenden Eltern verhältnismäßig schwer zu erreichen sind und es situationsangepasste Angebotsstrukturen braucht, die idealerweise eng mit den Migrationssozialdiensten abgestimmt sein sollten.
Drucksache 435/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes - BNichtrSchG
... Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, beeinträchtigte Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen sowie eine Steigerung des Risikos eines plötzlichen Kindstods bei Säuglingen. Kinder sind von dem Passivrauchen besonders betroffen, da sie u.a. eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Darüber hinaus ist ihr Entgiftungssystem nicht in dem Maße ausgereift wie dies bei Erwachsenen der Fall ist. Minderjährige, die wiederholt Tabakrauch ausgesetzt sind, erleiden daher massive Gesundheitsschäden: Sie erkranken häufiger an Lungenunterfunktion, Mittelohrentzündungen, akuten und chronischen Atemwegserkrankungen, erleiden die Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Asthma-Erkrankung oder auch eine Erhöhung des Blutdrucks. Mediziner diagnostizieren ferner ein erhöhtes Risiko für Aufmerksamkeitsstörungen, Übergewicht und Diabetes II.
Drucksache 5/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
... Bereits durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) wurde § 2 Nummer 4 StromStG dergestalt geändert, dass neben den Unternehmen auch kommunale Eigenbetriebe von der Stromsteuer befreit sein sollen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass kommunale Eigenbetriebe gegenüber ihrer Gebietskörperschaft organisatorisch und wirtschaftlich derart verselbständigt sind, dass sie den rechtlich selbständigen Einheiten gleichzustellen sind. Nichts Anderes darf für Staats- und Landesbetriebe gelten, da auch sie eine vergleichbare organisatorische und wirtschaftliche Selbständigkeit zur jeweiligen Gebietskörperschaft aufweisen, wie kommunale Eigenbetriebe. Eine Nichterfassung der Staats- und Landesbetriebe würde somit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung darstellen.
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 29. nutzbare Fläche in der Junghennenhaltung: Fläche, deren Seitenlängen an keiner Stelle weniger als 30 Zentimeter beträgt, die über eine lichte Höhe von mindestens 40 Zentimeter verfügt und deren Boden ein Gefälle von höchstens 14 Prozent aufweist, einschließlich der Fläche unter Futter- und Tränkeeinrichtungen, Sitz- und Anflugstangen oder Vorrichtungen zum Krallenabrieb, die von den Junghennen über- oder unterquert werden können;
Drucksache 33/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen
... , um auch Handlungen aus dem Ausland zu erfassen, die einen besonderen Inlandsbezug dadurch aufweisen, dass sie sich auf die Ermöglichung von rechtswidrigen Taten im Inland beziehen.
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Nach Art. 13g Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie können andere als die in Anhang IIA genannten Gesellschaftsrechtsformen vom Anwendungsbereich der Online-Gründung ausgenommen werden. In Anhang IIA der Richtlinie ist für Deutschland lediglich die GmbH genannt. Daher beschränkt sich der Gesetzentwurf auch auf die Online-Gründung von GmbHs. Die Online-Gründung von anderen juristischen Personen, insbesondere Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, ist nicht ratsam, da diese Gesellschaften eine weitaus höhere Komplexität und einen höheren Grad an Regelungsbedürftigkeit aufweisen, wie auch Erwägungsgrund 15 der Richtlinie herausstellt. Dies gilt ganz besonders für die Kommanditgesellschaft auf Aktien wegen der eigentümlichen Haftungsspezifika (Kommanditaktionäre und Komplementär) und wegen der ganz speziellen Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur (Komplementär als Vertretungsorgan, verpflichtender Aufsichtsrat, Kommanditaktionäre). Insoweit ist es angezeigt, als Errichtungsform auch weiterhin einzig die Präsenzbeurkundung zuzulassen.
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... MS-Pkw innerhalb der geplanten PEMS-Prüffamilie aufweisen.
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (6) Stellt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fest, dass zu einem Versichertenpseudonym, zu dem mehr als eine Krankenkasse Daten gemeldet hat, in der Summe mehr Versichertentage übermittelt wurden als das Ausgleichsjahr an Kalendertagen aufweist, oder dass unterschiedliche Angaben zu Geburtsjahr und Geschlecht übermittelt wurden, teilt er den betroffenen Krankenkassen das jeweilige Versichertenpseudonym, die Art des Fehlers sowie die jeweils andere betroffene Krankenkasse mit, um eine Klärung der Versichertenverhältnisse herbeizuführen. Das Nähere über das Verfahren bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Zu diesem Zweck sieht der Entwurf vor, Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle, Qualifikationstatbestände und erfolgsqualifizierte Tatbestände mit erhöhten Strafdrohungen für die §§ 202a ff., § 303b StGB zu schaffen. Der Entwurf beschränkt sich dabei mit Blick auf den Schuld- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf solche Fallgestaltungen, die typischerweise einen deutlich gesteigerten Unrechtsgehalt aufweisen. So sieht der Entwurf aufgrund der hohen kriminellen Energie bzw. des hohen Schadens- und Gefahrenpotentials - für die einzelnen Straftatbestände differenziert - erhöhte Strafdrohungen für solche Taten vor, die gewerbs- und/oder bandenmäßig begangen werden, die Daten einer unübersehbaren Anzahl von Personen bzw. die Weitergabe von illegal erlangten Daten oder digitalen Tatwerkzeugen an eine große Anzahl von Personen betreffen, Daten kritischer Infrastrukturen angehen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der Länder gefährden oder leichtfertig den Tod eines Menschen oder eine schwere Gesundheitsschädigung verursachen.
Drucksache 191/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
... Die Regelungen stehen mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, im Einklang. Die Verordnung enthält Regelungen, die - insbesondere betreffend die Verarbeitung im Bewacherregister - für den Datenschutz relevant sind und damit auch einen Bezug zur Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Die Bestimmungen der Verordnung bewegen sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vor dem Hintergrund der Einführung des Bewacherregisters geschaffen wurden. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens wurde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.
Drucksache 651/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... /EG /EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen."
Drucksache 515/1/19
... In der polyzentrischen Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik Deutsschland erfüllen neben den Hub-Flughäfen auch die internationalen Verkehrsflughäfen ohne Hub-Funktion eine wichtige Verkehrsfunktion für die exportorientierte Wirtschaft der jeweiligen Metropolregionen. Die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer führt insbesondere bei diesen Flughäfen, die in der Regel einen hohen Anteil an Flügen innerhalb der Distanzklasse I (bis 2 500 Kilometer) aufweisen, zu einer deutlichen Belastung.
Drucksache 343/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle - Antrag des Freistaates Bayern -
... Durch ein alleiniges Verbot wäre zu befürchten, dass der Handel alternativ auf Einweg-Papiertüten zurückgreift, welche aus ökologischer Sicht ebenfalls erhebliche Nachteile aufweisen. Für die Herstellung von Papiertüten werden besonders lange und damit reißfeste Zellstofffasern benötigt, die darüber hinaus mit
Drucksache 154/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Der neue Verlustgrund in § 28 folgt dem statusrechtlichen Schema der tradierten Verlusttatbestände, das durch die Abwendung von Deutschland und die dauerhafte Hinwendung zu einem anderen Staat gekennzeichnet ist. Zwar ist das Zuwendungsobjekt hier kein Staat; es ist aber zu berücksichtigen, dass im heutigen Weltgeschehen Konfliktlagen bestehen, in denen sich Staatenordnungen in vielen Krisengebieten auflösen oder strukturelle Defizite aufweisen. Als Korrelat wird daher eine Hinwendung zu einer Terrormiliz vorausgesetzt. Diese ist nach der gegebenen Legaldefinition ein Verband, der hinsichtlich seiner Größenordnung sowie seines operativen und territorialen Wirkens in der Lage ist und beabsichtigt, zumindest regional staatsähnliche Machtstrukturen auszubilden. Zuwendungsobjekt ist damit jedenfalls eine ausländische Macht mit "Staatsanspruch"(vgl. zum Begriff der ausländischen Macht § 109h
Drucksache 336/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Für Arzneimittel mit bestimmten Stoffen oder mit Zubereitungen aus bestimmten Stoffen, die besonders hohe Anwendungsrisiken aufweisen, gilt die Verschreibungspflicht nach § 48 des
Drucksache 5/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
... Bereits durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) wurde § 2 Nummer 4 StromStG dergestalt geändert, dass neben den Unternehmen auch kommunale Eigenbetriebe von der Stromsteuer befreit sein sollen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass kommunale Eigenbetriebe gegenüber ihrer Gebietskörperschaft organisatorisch und wirtschaftlich derart verselbständigt sind, dass sie den rechtlich selbständigen Einheiten gleichzustellen sind. Nichts Anderes darf für Staats- und Landesbetriebe gelten, da auch sie eine vergleichbare organisatorische und wirtschaftliche Selbständigkeit zur jeweiligen Gebietskörperschaft aufweisen, wie kommunale Eigenbetriebe. Eine Nichterfassung der Staats- und Landesbetriebe würde somit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung darstellen.
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung
... 2. Die vorgeschlagene pauschalierte Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs in den entsprechenden belasteten Gebieten um 20% und eine schlag-statt kulturbezogene Berechnung ohne Ausgleichsmöglichkeit stellt eine nicht ausreichend differenzierte Beschränkung für das Wirtschaften für alle Betriebe dar, besonders auch derjenigen Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten. Diese Begrenzung auf 80% des Pflanzenbedarfs betrifft die Betriebe des ökologischen Landbaus doppelt, da sie neben der Verringerung schon mit geringeren Bedarfswerten arbeiten müssen und die organischen Düngemittel in der Regel eine deutlich geringere Nährstoffverfügbarkeit aufweisen. Die pauschalierte Reduktion ist durch eine Regelung zu ersetzen, die bei gleichzeitiger Zielerfüllung des Wasserschutzes eine bedarfsgerechte Versorgung der Kulturpflanzen sicherstellt.
Drucksache 629/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... (8) Folgende Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen entweder einen nach den Maßgaben von Satz 2 ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern aufweisen:
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Auf diese Weise wären beispielsweise Wundauflagen mit antimikrobiellen Eigenschaften nicht mehr als Verbandmittel verordnungsfähig. Denn antimikrobielle Substanzen, wie zum Beispiel Silberionen, Chlorhexidin, Polyhexanid oder Jod, die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität von Mikroorganismen reduzieren oder sie abtöten bzw. inaktivieren, also eine bakteriostatische Wirkung aufweisen, wirken in aller Regel pharmakologisch. Damit wären eine Vielzahl von Wundauflagen, die seit Jahren eine bedeutsame Rolle insbesondere bei der Behandlung chronischer Wunden spielen, nicht mehr Teil der Regelversorgung in Deutschland.
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... "Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern gemäß § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 aufweisen, obwohl bei ihnen keine Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung vorliegt." ‘
Drucksache 435/19 (Beschluss)
... Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, beeinträchtigte Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen sowie eine Steigerung des Risikos eines plötzlichen Kindstods bei Säuglingen. Kinder sind von dem Passivrauchen besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Darüber hinaus ist ihr Entgiftungssystem nicht in dem Maße ausgereift wie dies bei Erwachsenen der Fall ist. Minderjährige, die wiederholt Tabakrauch ausgesetzt sind, erleiden daher massive Gesundheitsschäden: Sie erkranken häufiger an Lungenunterfunktion, Mittelohrentzündungen, akuten und chronischen Atemwegserkrankungen, erleiden die Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Asthma-Erkrankung oder auch eine Erhöhung des Blutdrucks. Mediziner diagnostizieren ferner ein erhöhtes Risiko für Aufmerksamkeitsstörungen, Übergewicht und Diabetes II.
Drucksache 612/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... - Der Bebauungsplan muss eine Grundfläche i.S.d. § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmeter aufweisen. Dabei wird zwischen zulässiger und festgesetzter Grundfläche unterschieden. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes der zulässigen Grundfläche ist § 19 Absatz 2
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 2. eine Höhe von mindestens zwei Metern, von ihrem Boden aus gemessen, aufweisen.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... Beim Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen diese die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände).
Drucksache 584/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Mit der Neuregelung der Anforderungen für die Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden um beheizte Räume nach dem Gesetzentwurf ist eine erhebliche Absenkung des bisherigen Anforderungsniveaus verbunden. Nach § 51 Absatz 1 GEG müssen bei der Erweiterung oder dem Ausbau von Wohngebäuden die betroffenen Außenbauteile, die die neu hinzukommenden Räume umschließen, einen U-Wert aufweisen, der das 1,2-fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes nicht überschreitet.1 Für Außenwände wäre dies zum Beispiel ein Wert von 0,336 W/(m2•K). Bei Erweiterungen von Wohngebäuden, die nicht mit dem Einbau einer neuen Heizung einhergehen, ist nach der derzeitigen Regelung in § 9 Absatz 4 der
Drucksache 581/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Die eingefügte Änderung betrifft die Förderung von Vorhaben, die bezogen auf alle nutzenden Verkehrsträger wirtschaftlich sind, jedoch allein bezogen auf den ÖPNV keine Wirtschaftlichkeit aufweisen und deshalb gesamthaft nicht nach dem GVFG gefördert werden können. Bei derartigen Vorhaben, überwiegend im Schienenverkehr, die neben dem SPNV auch vom Fernverkehr und /oder Güterverkehr genutzt werden, ist durch die vorgeschlagene Änderung eine anteilige Förderung des ÖPNV-/SPNV-Anteils möglich. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die in der Gesetzesbegründung für generell zulässig erklärte Teilförderungsmöglichkeit von Projekten bis zur jeweiligen Höhe des Anteils, für den der gesamtwirtschaftliche Nachweis erbracht werden kann, ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... Nach § 32 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung können die Akten elektronisch geführt werden. Ab dem 1. Januar 2026 wird § 32 Absatz 1 StPO die elektronische Aktenführung verbindlich vorschreiben. Bund und Länder entwickeln in eigener Zuständigkeit unterschiedliche technische Lösungen zur Aktenführung. Polizeiliche Ermittlungsvorgänge sind demgegenüber anders strukturiert als dokumentenbasierte Justizakten, so dass die zu ihrer Bearbeitung konzipierten IT-Lösungen andere technische Anforderungen aufweisen. Vor diesem Hintergrund regeln die Verordnungen des Bundes und der Länder nach § 32 Absatz 3 StPO über technische und organisatorische Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenführung nur die Justizakten von Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie der Finanzbehörden in Ermittlungsverfahren nach § 386 Absatz 2 der
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in den §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach den §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.
Drucksache 581/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Die eingefügte Änderung betrifft die Förderung von Vorhaben, die bezogen auf alle nutzenden Verkehrsträger wirtschaftlich sind, jedoch allein bezogen auf den ÖPNV keine Wirtschaftlichkeit aufweisen und deshalb gesamthaft nicht nach dem GVFG gefördert werden können. Bei derartigen Vorhaben, überwiegend im Schienenverkehr, die neben dem SPNV auch vom Fernverkehr und /oder Güterverkehr genutzt werden, ist durch die vorgeschlagene Änderung eine anteilige Förderung des ÖPNV-/SPNV-Anteils möglich. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die in der Gesetzesbegründung für generell zulässig erklärte Teilförderungsmöglichkeit von Projekten bis zur jeweiligen Höhe des Anteils, für den der gesamtwirtschaftliche Nachweis erbracht werden kann, ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden.
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... Nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz gelten im Rahmen der Einhaltefiktion für Kleinkläranlagen mit Europäischer Technischer Bewertung die Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung nach dem DWA-Arbeitsblatt A 221 nur, soweit dies nach der Beschaffenheit der Anlage möglich ist. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass Kleinkläranlagen mit Europäischer Technischer Bewertung den harmonisierten Normen DIN EN 12566-3 (Ausgabe September 2013) oder DIN EN 12566-6 (Ausgabe Mai 2013) nicht oder nur teilweise entsprechen und im Hinblick auf Technologie und Konstruktion daher unter Umständen eine Beschaffenheit aufweisen, die von der Beschaffenheit von Anlagen abweicht, die unter diese Normen fallen. Insbesondere bei bislang nicht bekannten und daher im DWA-Arbeitsblatt A 221 nicht berücksichtigten Konstruktionsweisen oder Technologien kann es vorkommen, dass bestimmte Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen nach dem DWA-Arbeitsblatt A 221 nicht eingehalten werden können.
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Um solchen Beweisbehauptungen zu begegnen, die überhaupt nicht erkennen lassen, in welcher Weise das benannte Beweismittel zur Klärung der Beweisbehauptung beitragen kann, soll auch die Rechtsprechung zur sogenannten "Konnexität" eines Beweisantrags ins Gesetz übernommen werden (vergleiche BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9 f.; Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466). Der Beweisantrag muss danach den erforderlichen Zusammenhang ("Konnexität") zwischen Beweismittel und Beweistatsache erkennen lassen. In der Begründung des Beweisantrags soll ein nachvollziehbarer Grund dafür anzugeben sein, weshalb mit dem bezeichneten Beweismittel die Beweisbehauptung nachgewiesen werden kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 f. mit weiteren Nachweisen), wenn sich dies nicht ohnehin von selbst versteht. Dem Beweisantrag soll beispielsweise zu entnehmen sein, weshalb ein Zeuge die Beweisbehauptung aus eigener Wahrnehmung bestätigen können soll. Dadurch soll den Gerichten schon von Gesetzes wegen insbesondere der Umgang mit solchen Beweisersuchen erleichtert werden, die die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnen, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder die keinen konkreten Zusammenhang des bezeichneten Beweismittels mit der Beweistatsache aufweisen.
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Im § 2 Absatz 2 werden neue Fördertatbestände benannt, die primär dem Ziel der Klimaverbesserung dienen durch die Verlagerung von Verkehren auf den ÖPNV. Diese Fördervorhaben sind vorerst zeitlich befristet auf 10 Jahre und müssen eine Mindestvorhabengröße von 10 Millionen Euro aufweisen. Diese Grenze kann erreicht werden durch Zusammenfassen gleichartiger Fördertatbestände in Paketlösungen. Dies kann gegebenenfalls auch länderübergreifend erfolgen, zumindest auch über Verbundgrenzen hinweg. Voraussetzung für diese Vorhaben ist, dass sie Abstellanlagen für Fahrräder vorsehen. Da vorausgesetzt ist, dass diese Vorhaben den Umstieg auf den ÖPNV fördern, den Klimazielen der Bundesregierung dienen und die Voraussetzungen des § 3 erfüllen müssen, werden für diese Vorhaben keine umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erforderlich.
Drucksache 495/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung - WaffRÄndV )
... vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats aus dem Jahr 2018 ist aber festgestellt worden, dass sich die Zusammensetzung der relevanten Regionalvariablen im Zeitverlauf ändern kann und die Variablenselektion entsprechend regelmäßig überprüft werden muss. Weiterhin hat der Wissenschaftliche Beirat festgestellt, dass mit zehn Variablen, die die höchste statistische Signifikanz aufweisen, ein Großteil der potenziell möglichen statistischen Erklärungskraft erreicht wird.
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... dass die "andere Person" grundsätzlich identifizierbar sein muss (vergleiche die Nachweise oben unter Abschnitt A. I. Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc) . Dies kann jedoch nicht für die Fälle des neuen § 184k StGB-E gelten. Fälle des "Upskirtings" erfassen typischerweise nicht nur lediglich einen für sich gesehen begrenzten Ausschnitt des Körpers, sondern zudem einen solchen, der in der Regel den Blicken Dritter entzogen ist und oftmals auf Bildaufnahmen keine zur Identifizierung der Person geeigneten Merkmale aufweisen wird, so dass selbst Betroffene ihre Körperteile vielfach auf solchen Aufnahmen nicht wiedererkennen werden. Angesichts der gleichwohl mit der Fertigung auch einer solchen Aufnahme verbundenen Beeinträchtigung der Rechte der Betroffenen kann es für die Strafbarkeit nicht darauf ankommen, ob und wer eine Zuordnung des Bildes zu einer konkreten Person vornehmen könnte. Insbesondere die von den Opfern berichteten Ohnmachts-, aber auch Schuldgefühle weisen zutreffend darauf hin, dass sich für die Opfer der in der Bildaufnahme verstetigte visuelle Einbruch des Täters in ihre Intimsphäre als entscheidender Rechtseingriff erweist und die Gefahr, auf einer solchen Aufnahme wiedererkannt zu werden, demgegenüber von allenfalls nachrangiger Bedeutung ist. Dies entspricht der Schutzrichtung der Norm. Im Gegensatz zu § 33 KUG schützt die Vorschrift gerade nicht das "Recht am eigenen Bild", das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen darüber, auf welche Weise sein Bildnis in der Öffentlichkeit erscheint, sondern die sexuelle Selbstbestimmung. Es ist zudem nicht einzusehen, weshalb besonders anstößig vorgehende Täter, die sich bei ihren Bildaufnahmen von vornherein auf bestimmte Ausschnitte konzentrieren, privilegiert werden sollten (so zutreffend Koch, GA 2005, 589, 595). Ausgeschlossen sind schon nach dem Wortlaut der Regelung lediglich solche Aufnahmen, deren Bildqualität schon nicht die Feststellung ermöglicht, dass es sich um die Abbildung einer (anderen) Person handelt (vergleiche BGH, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 StR 563/18, Rn. 6, bei juris).
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