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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausländer- und Asylrecht"


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Drucksache 2/20 (Beschluss)

... Die Änderung im Ausländerzentralregistergesetz war erforderlich, um den Austausch von Daten eines Ausländers zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden zu ermöglichen, und somit die Durchführung und Umsetzung von ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Nutzung und Weitergabe von Sozialdaten. Die Weitergabe dieser Daten - zum Beispiel von dem Leistungsträger des



Drucksache 2/1/20

... Die Änderung im Ausländerzentralregistergesetz war erforderlich, um den Austausch von Daten eines Ausländers zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden zu ermöglichen, und somit die Durchführung und Umsetzung von ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Nutzung und Weitergabe von Sozialdaten. Die Weitergabe von diesen Daten - zum Beispiel von dem Leistungsträger des



Drucksache 329/1/19

... Dr. Zühlcke ist ein bundesweit anerkannter Fachmann für Fragen des Ausländer- und Asylrechts und damit in besonderem Maße fachlich ausgewiesen. Er war jahrelang stellvertretender Leiter des Referats Ausländerrecht im Innenministerium Baden-Württembergs und ist aktuell Abteilungspräsident der Abteilung 9 (Flüchtlingsangelegenheiten, landesweite Steuerung, Aufnahme, Unterbringung, Verteilung) beim Regierungspräsidium Karlsruhe.



Drucksache 178/2/19

... Davon betroffen sind zum einen Gestattete aus sicheren Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29a Abs. 2 AsylG), zumal für diese Personengruppe an verschiedenen Stellen im Ausländer- und Asylrecht beschränkende Regelungen getroffen worden sind und zum Beispiel einer betrieblichen Ausbildung dieser Personen ein Arbeitsverbot für die Dauer des Asylverfahrens entgegensteht (§ 61 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4 AsylG). Vor diesem Hintergrund ist die Regelung von § 2 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. AsylbLG konsequent und trägt somit dem Umstand Rechnung, dass Gestattete aus sicheren Herkunftsstaaten (§ 29a Abs. 2 AsylG) nur eine geringe Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 151/19

... Davon betroffen sind zum einen Gestattete aus sicheren Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29a Abs. 2 AsylG), zumal für diese Personengruppe an verschiedenen Stellen im Ausländer- und Asylrecht beschränkende Regelungen getroffen worden sind und zum Beispiel einer betrieblichen Ausbildung dieser Personen ein Arbeitsverbot für die Dauer des Asylverfahrens entgegensteht (§ 61 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4 AsylG). Vor diesem Hintergrund ist die Regelung von § 2 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. AsylbLG konsequent und trägt somit dem Umstand Rechnung, dass Gestattete aus sicheren Herkunftsstaaten (§ 29a Abs. 2 AsylG) nur eine geringe Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 660/16 (Beschluss)

... Herrn Prof. Dr. Daniel Thym Geschäftsführender Direktor des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorzuschlagen.



Drucksache 660/1/16

... Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, Herrn Prof. Dr. Daniel Thym Geschäftsführender Direktor des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorzuschlagen.



Drucksache 608/15 (Beschluss)

... Für die ausländer- und asylrechtlichen Streitverfahren, die vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt werden, enthalten die nach § 16 Absatz 1 und 2 AZRG zu übermittelnden Daten ebenfalls notwendige Informationen, die die Gerichte aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes von Amts wegen ermitteln müssen. Mit einer Zulassung zum automatisierten Verfahren könnte viel Zeit gewonnen werden, da die herkömmliche Übermittlung mitunter mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Gerade in der aktuellen Situation besteht ein großes öffentliches Interesse daran, dass die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit die bei ihnen anhängigen Asylverfahren, insbesondere die Eilverfahren, innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss bringen.



Drucksache 562/1/13

... Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration für eine weitere Amtszeit vorzuschlagen.



Drucksache 512/12

... Die Neuregelung ist zum einen zur Klarstellung erforderlich, dass nicht nur die Bundespolizei, sondern alle mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden Daten von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern zur Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Aufgaben erhalten können. Zum anderen ist eine Ergänzung in Bezug auf sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder erforderlich, die Daten von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern ebenfalls zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben benötigen. Solche Aufgaben nehmen die Landespolizeibehörden zum Beispiel bei Identitätsfeststellungen von nicht (mehr) freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern wahr, die abgeschoben werden sollen (§ 11 Absatz 2 des



Drucksache 103/10 (Beschluss)

... Herrn Professor Dr. Kay Hailbronner LL.M. Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorzuschlagen.



Drucksache 103/1/10

... Herrn Professor Dr. Kay Hailbronner LL.M. Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorzuschlagen.



Drucksache 5/09

... Ausländer- und Asylrecht und künftig auch bei den Rechtanwältinnen und Rechtsanwälten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 18
Zulassung

§ 19
Vereidigung

§ 22
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

§ 26
Kanzlei

§ 28
Zustellungsbevollmächtigter

§ 29
Patentanwaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt

§ 30
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 31
Sachliche Zuständigkeit

§ 32
Zustellung

§ 33
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 34
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

§ 89
Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.

§ 93
Beendigung des Amtes des Beisitzers

Dritter Abschnitt

§ 94a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 94b
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 94c
Klagegegner und Vertretung

§ 94d
Berufung

§ 94e
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

Erster Abschnitt

§ 145
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 146
Gerichtskosten

§ 147
Streitwert

Elfter Teil

§ 157
Maßgaben nach dem Einigungsvertrag

§ 158
Patentsachbearbeiter

§ 159
Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt

§ 160
Inhaber von Erlaubnisscheinen

§ 161
Übergangsregelungen

Teil 1
Berufsgerichtliches Verfahren.

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer

2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

a Vorverfahren

b Rechtbehelfsbelehrung

c Klagearten

d Kein Normenkontrollverfahren

e Vertretungszwang

f Obligatorische mündliche Verhandlung

g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

h Kosten der Verfahren

i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz

j Rechtsmittel

3. Sonstige Regelungen in der PAO

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Andere Lösungsmöglichkeiten

VI. Informationspflichten

VII. Befristung

VIII. Rechtsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 28

Zu § 29

Zu den §§ 30

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu den §§ 33

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 94a

Zu § 94b

Zu § 94c

Zu § 94d

Zu § 94e

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu § 146

Zu § 147

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht

Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof

Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 519/1/07

... Herrn Professor Dr. Kay Hailbronner LL.M. Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorzuschlagen.



Drucksache 519/07 (Beschluss)

... Herrn Professor Dr. Kay Hailbronner LL.M. Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorzuschlagen.



Drucksache 623/06

... d) Unentgeltliche und soziale Rechtsberatung Schließlich ist Folge der Verrechtlichung auch die Zunahme eines Bedürfnisses in der Bevölkerung nach rechtlicher Betreuung, vor allem im Bereich des Sozialrechts, aber auch im Ausländer- und Asylrecht sowie im Rahmen der allgemeinen Lebens- und Schuldnerhilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 141/06

... Die Neugestaltung des Ausländer- und Asylrechts durch ein umfassendes Gesamtkonzept zur Zuwanderung ist ein wichtiges politisches Vorhaben der Bundesregierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 896/05 (Beschluss)

... - Entgegen der Auffassung der Kommission ist die Regierungsunabhängigkeit der nationalen Kontaktstellen keine Voraussetzung für deren ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Im Gegenteil sind Kontaktstellen, die integrativer Bestandteil des nationalen Behördenaufbaus sind, eher als regierungsunabhängige Organisationen in der Lage, wie von der Kommission gefordert den jeweiligen Mitgliedstaat weitgehend abzudecken, die kontinuierliche Aktualisierung der Datenbank zu gewährleisten und den Angelpunkt eines nationalen Netzes einschlägiger Akteure auf dem betreffenden Gebiet zu bilden. So hat etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale deutsche Kontaktstelle bereits in einem ersten Schritt ein ausgewogenes nationales Netzwerk zu wichtigen Institutionen im Bereich Migration, Integration und Asyl zum Austausch von Informationen aufgebaut (Europäisches Forum für Migrationsstudien (efms) an der Universität Bamberg; Center on Migration, Citizenship and Development (COMCAD) an der Universität Bremen; Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA); Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen; Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) an der Universität Osnabrück; Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) an der Universität Bielefeld; Forschungszentrum für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz; Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), Nürnberg; Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlingsproblem (AWR), Höchberg; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg; Informationszentrum Sozialwissenschaften (IZS), Bonn; Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (die), Bonn; Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der Universität Duisburg-Essen; Institut für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und Sozialplanung (ISOPLAN), Saarbrücken; Bundespolizei, Koblenz; Bundeskriminalamt, Wiesbaden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 896/05 (Beschluss)




Zu 5.1 Allgemeine Zielsetzung und Maßnahmenbereiche

Zu 5.2 Konkrete Aufgaben

Zu 5.3 Beziehungen zu anderen informationserhebenden Stellen und institutionellen Akteuren

Zu 5.4 Form und Struktur


 
 
 


Drucksache 896/1/05

... - Entgegen der Auffassung der Kommission ist die Regierungsunabhängigkeit der nationalen Kontaktstellen keine Voraussetzung für deren ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Im Gegenteil sind Kontaktstellen, die integrativer Bestandteil des nationalen Behördenaufbaus sind, eher als regierungsunabhängige Organisationen in der Lage, wie von der Kommission gefordert den jeweiligen Mitgliedstaat weitgehend abzudecken, die kontinuierliche Aktualisierung der Datenbank zu gewährleisten und den Angelpunkt eines nationalen Netzes einschlägiger Akteure auf dem betreffenden Gebiet zu bilden. So hat etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale deutsche Kontaktstelle bereits in einem ersten Schritt ein ausgewogenes nationales Netzwerk zu wichtigen Institutionen im Bereich Migration, Integration und Asyl zum Austausch von Informationen aufgebaut (Europäisches Forum für Migrationsstudien (efms) an der Universität Bamberg; Center on Migration, Citizenship and Development (COMCAD) an der Universität Bremen; Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA); Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen; Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) an der Universität Osnabrück; Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) an der Universität Bielefeld; Forschungszentrum für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz; Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), Nürnberg; Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlingsproblem (AWR), Höchberg; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg; Informationszentrum Sozialwissenschaften (IZS), Bonn; Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (die), Bonn; Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der Universität Duisburg-Essen; Institut für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und Sozialplanung (ISOPLAN), Saarbrücken; Bundespolizei, Koblenz; Bundeskriminalamt, Wiesbaden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 896/1/05




Zu 5.1 Allgemeine Zielsetzung und Maßnahmenbereiche

Zu 5.2 Konkrete Aufgaben

Zu 5.3 Beziehungen zu anderen informationserhebenden Stellen und institutionellen Akteuren

Zu 5.4 Form und Struktur


 
 
 


Drucksache 662/04

negativen Ausgang von ausländer- und asylrechtlichen



Drucksache 743/04 (Beschluss)

... , S. 15) vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere wird verkannt, dass Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts regelmäßig Anlass geben, sich mit zentralen ausländerrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die sowohl die Konzeption des geltenden Ausländerrechts als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Ausländers betreffen können. So ist etwa zu klären, ob ein Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und ob "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" aus vom Ausländer "zu vertretenden Gründen ... nicht vollzogen werden können" (vgl. § 1a Nr. 2 AsylbLG) oder "weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse" der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG). Inzident kann damit etwa das Bestehen eines Aufenthaltstitels oder von Ansprüchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder das Vorliegen von Duldungsgründen zu prüfen sein. Die Verwaltungsgerichte haben zu diesen Fragen eine facettenreiche Judikatur entwickelt. Zudem wird ein erheblicher Anteil der verwaltungsrichterlichen Arbeitskapazitäten durch die Bewältigung der Aufgabe gebunden, sich mit den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern klagender Ausländer auseinanderzusetzen und - etwa über Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder Internationaler Organisationen - entsprechende Recherchen anzustellen. In den Bibliotheken der Verwaltungsgerichte werden hierzu umfangreiche Materialsammlungen geführt, die laufend gepflegt werden müssen. Dieses Wissen und die Vertrautheit mit ausländerrechtlichen Fragestellungen ist auch für die sachgerechte Bearbeitung von Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes vonnöten. Aus fiskalischen und arbeitsökonomischen Gründen ist es daher abzulehnen, die Zuständigkeit für das Ausländer- und Asylrecht einerseits und diejenige für das Asylbewerberleistungsrecht andererseits Gerichten unterschiedlicher Gerichtszweige zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, als mit der Zuständigkeitsverlagerung zugleich die zulassungsfreie Berufung für Asylbewerberleistungsangelegenheiten eingeführt würde. Für diese Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten besteht aber keine Veranlassung.



Drucksache 743/1/04

... , S. 15) vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere wird verkannt, dass Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts regelmäßig Anlass geben, sich mit zentralen ausländerrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die sowohl die Konzeption des geltenden Ausländerrechts als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Ausländers betreffen können. So ist etwa zu klären, ob ein Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und ob "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" aus vom Ausländer "zu vertretenden Gründen ... nicht vollzogen werden können" (vgl. § 1a Nr. 2 AsylbLG) oder "weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse" der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG). Inzident kann damit etwa das Bestehen eines Aufenthaltstitels oder von Ansprüchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder das Vorliegen von Duldungsgründen zu prüfen sein. Die Verwaltungsgerichte haben zu diesen Fragen eine facettenreiche Judikatur entwickelt. Zudem wird ein erheblicher Anteil der verwaltungsrichterlichen Arbeitskapazitäten durch die Bewältigung der Aufgabe gebunden, sich mit den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern klagender Ausländer auseinanderzusetzen und - etwa über Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder Internationaler Organisationen - entsprechende Recherchen anzustellen. In den Bibliotheken der Verwaltungsgerichte werden hierzu umfangreiche Materialsammlungen geführt, die laufend gepflegt werden müssen. Dieses Wissen und die Vertrautheit mit ausländerrechtlichen Fragestellungen ist auch für die sachgerechte Bearbeitung von Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes vonnöten. Aus fiskalischen und arbeitsökonomischen Gründen ist daher abzulehnen, die Zuständigkeit für das Ausländer- und Asylrecht einerseits und diejenige für das Asylbewerberleistungsrecht andererseits Gerichten unterschiedlicher Gerichtszweige zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, als mit der Zuständigkeitsverlagerung zugleich die zulassungsfreie Berufung für Asylbewerberleistungsangelegenheiten eingeführt würde. Für diese Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten besteht aber keine Veranlassung.



Drucksache 179/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.