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"Ausländerbehörden"
Drucksache 233/13
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Durchführung des Visa -Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV)
... – Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Inhalt der Datei
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Visa-Warndateinummer
§ 3 Berichtigung eines Datensatzes
Abschnitt 2 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
§ 4 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
§ 5 Verfahren der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
§ 6 Speicherung mit Einwilligung einer Person
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch das Bundesverwaltungsamt
§ 7 Übermittlungsersuchen
§ 8 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch das Bundesverwaltungsamt
§ 9 Zulassung zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren
Abschnitt 4 Auskunft an die betroffene Person
§ 10 Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
Abschnitt 5 Protokollierung bei Datenübermittlungen, Sperrung und Löschung von Daten
§ 11 Protokollierung bei Datenübermittlungen
§ 12 Sperrung von Daten
Anlage Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger
a Verurteilung nach dem Aufenthaltsge setz
b Verurteilung nach SchwarzArbG
c Verurteilung nach StGB
d Verurteilung nach BtMG
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem
II. Lösung
III. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
5. Nachhaltigkeit
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 379/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... - Ausländerbehörden und
Drucksache 624/13
... Das Visumverfahren zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland soll für alle Absolventen des deutschen Auslandsschulwesens beschleunigt werden. Daher wird nunmehr für alle Absolventen auf das Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde verzichtet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2616: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 333/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Hierbei wird er durch den Abschluss einer Integrationsvereinbarung mit der Ausländerbehörde, in der entsprechende Regelungen enthalten sind und die es zu erfüllen gilt, unterstützt. Gleichzeitig wird ihm die Möglichkeit eröffnet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Hier soll der Gedanke des "Förderns" deutlich zu Tage treten.
Drucksache 31/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... Verfahrensmäßig soll sich das Einholen der Auskunft der Verfassungsschutzbehörden durch die Waffenbehörden am geltenden Aufenthaltsrecht orientieren. Hier ist zum 1. Mai 2008 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine effektive Abwicklung von Massenanfragen erlaubt. Die Ausländerbehörden sind in bestimmten Fällen nach § 73 Absatz 2 und 3
1. Zu Artikel 1 Überschrift, § 1 Überschrift, Absatz 1 und 2 Nummer 1, § 2 Satz 1 Nummer 2, 3 und 4, § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2, § 12 Absatz 2 Satz 1, § 13 Satz 1 Nummer 1 RED-G , Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten, Evaluierung
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1, 3 und 4 RED-G
3. Zu Artikel 1 § 15 RED-G
4. Zu Artikel 2 § 6 Satz 1, 2, 7 und 8 BVerfSchG
'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 12 Absatz 3 Satz 2 BVerfSchG , Artikel 2a - neu - § 32 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 und 5 BKAG , Artikel 2b - neu - § 35 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 4 BPolG
'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt
Artikel 2b Änderung des Bundespolizeigesetzes
6. Zu Artikel 2a - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes
7. Hilfsempfehlung
Zu Artikel 2a
'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes
8. Hilfsempfehlung
Zu Artikel 2a
'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes
Drucksache 512/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes
... In § 23 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "§ 3 Nr. 6 und Hinweis auf die aktenführende Ausländerbehörde sowie die Daten nach § 3 Nr. 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter "§ 3 Satz 1 Nummer 6 sowie Satz 2 Nummer 6, Hinweis auf die aktenführende Ausländerbehörde und die Daten nach § 3 Satz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie § 3 Satz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2 bis 4" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes
§ 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung
5. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a Satz 1 Nummer 3
Zu b Satz 2
Zu Nummer 5
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 3 Nummer 1
Zu Nummer 6
Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1
Zu d Absatz 4 Satz 1
Zu Nummer 7
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 2 Satz 2
Zu Nummer 8
Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3
Zu b Absatz 2 Satz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu a Absatz 1
Zu aa Satz 1 Nummer 1
Zu bb Sätze 2 und 3
Zu b und c Absätze 2 und 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu a Absatz 1 Satz 2
Zu b Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu a Absatz 1
Zu b Absatz 2 Nummer 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Drucksache 735/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... 4. Er spricht sich dafür aus, die in der Richtlinie festgelegte Bearbeitungsfrist von neun Monaten beizubehalten (vgl. Frage 13 des Grünbuchs). Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den Ausländerbehörden in Deutschland ist zwar deutlich geringer, es kann aber in besonders gelagerten Einzelfällen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Drucksache 264/11
... Darüber hinausgehende finanzielle Auswirkungen der Änderungsverordnung ergeben sich nur insoweit, als einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate festgelegt werden. Hierdurch entstehen jeder Ausländerbehörde Kosten in Höhe von etwa 100 Euro für den Erwerb eines Online-Services-Computer-Interface (OSCI-) Zertifikats für den Datentransport. Dieses Zertifikat kann grundsätzlich auch für die Verschlüsselung der Inhaltsdaten genutzt werden. Sofern dies in den einzelnen Ausländerbehörden nicht möglich oder nicht gewünscht ist, wird ein entsprechendes zweites Zertifikat benötigt, um die Datenverschlüsselung zu gewährleisten. Das zweite Zertifikat verursacht ebenfalls Kosten in Höhe von etwa 100 Euro. Kosten für Hardware oder Netzerweiterung sind auf Grund der bestehenden IT-Infrastruktur in den Ausländerbehörden nicht zu erwarten. Kosten für Updates von Fachverfahren in den Ausländerbehörden können nicht beziffert werden, da diese von der jeweiligen Gestaltung des Vertrags zwischen den Ausländerbehörden und den Herstellern abhängig sind. Ebenfalls nicht beziffert werden können Kosten, die für die Realisierung von Software-Anpassungen entstehen, da dieser Aufwand in den einzelnen Ausländerbehörden anwendungsspezifisch ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45c Gebühr bei Neuausstellung
§ 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
§ 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummern 17 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 735/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... 10. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die in der Richtlinie festgelegte Bearbeitungsfrist von neun Monaten beizubehalten (vgl. Frage 13 des Grünbuchs). Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den Ausländerbehörden in Deutschland ist zwar deutlich geringer, es kann aber in besonders gelagerten Einzelfällen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Drucksache 168/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Von der Fristverlängerung wären insbesondere Frauen in Gewaltbeziehungen hart betroffen. Sie erdulden selbst massive häusliche Gewalt oft ganz bewusst bis zum Ende der gesetzlichen Frist und wagen es nicht, ihren gewalttätigen Ehemann früher unter Berufung auf die Ausnahmeregelung für Härtefälle zu verlassen. Bei innerfamiliärer Gewalt ist es nämlich häufig schwierig, die Voraussetzungen für einen Härtefall nachzuweisen. Das gilt gerade auch für Fälle von Zwangsverheiratung. Zudem kann die Anerkennungspraxis der Ausländerbehörden im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidungen differieren. Deshalb sind auch die Beratungs- und Hilfeeinrichtungen nicht selten in der schwierigen Situation, diesen Frauen nicht guten Gewissens zu einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandsfrist raten zu können. Vor diesem Hintergrund erklären sich viele Trennungen auffallend kurze Zeit nach Ablauf von zwei Jahren, die das Bundesinnenministerium in seinem Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes im Juli 2006 feststellte.
Drucksache 584/11
... In der Praxis zeigt sich, dass das Erfordernis der Zustimmung der Ausländerbehörden nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
§ 69 Visadateien der Auslandsvertretungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
5. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1833: Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 773/11
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) - Ergänzung eines § 25b -Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
... Die festgefahrenen aufenthaltsrechtlichen Situationen zwischen den Betroffenen und den Ausländerbehörden können in vielen Fällen weder durch eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung noch durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einer dauerhaften Lösung zugeführt werden. In der Folge - insbesondere bei ungeklärter Identität der Ausländer - verlängert sich der Aufenthalt weiterhin auf unbestimmte Zeit, ohne dass beispielsweise Sanktionen betreffend den Zugang zum Arbeitsmarkt aufgehoben oder der Zugang zu Integrationskursen eröffnet werden können.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand
3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
B. Im Einzelnen
Zu Ziffer 2.
Zu § 25b
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Ziffer 5
Zu Ziffer 6
Zu § 25b
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu § 25b
Zu Ziffer 3.
Zu Ziffer 4.
Zu Ziffer 5.
Drucksache 704/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... führt, von zwei auf drei Jahre erhöht werden. Begründet wird die Erhöhung damit, dass der Anreiz für Scheinehen verringert bzw. die Wahrscheinlichkeit für ihre Aufdeckung vor der Entstehung eines eigenen Aufenthaltsrechts erhöht werden. Dieser Begründung kann nicht gefolgt werden. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Ausländer, die zwangsverheiratet wurden oder in ihrer Ehe häusliche Gewalt erleben, noch ein weiteres Jahr in einer unzumutbaren Ehe ausharren müssen, um nach einer Trennung ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Auch wenn in Fällen einer besonderen Härte gemäß § 31 Absatz 2 AufenthG von dieser zwei- bzw. dreijährigen Frist abgewichen werden kann, bestehen berechtigte Zweifel, dass die vorgetragenen Gründe - wie Zwangsheirat und häusliche Gewalt - von allen Ausländerbehörden als besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift anerkannt werden. Vielfach können Betroffene die Zwangslage, in der sie sich befinden, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und ihrer Sozialisation nicht hinreichend glaubhaft machen. Die sie unterstützenden Hilfsangebote sind ihnen häufig nicht bekannt oder können von ihnen nicht erreicht werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG
'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Zu Artikel 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 536/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels entstehen Kosten, die sich aus der Ausstattung der Ausländerbehörden mit der erforderlichen zusätzlichen Hard- und Software ergeben, soweit hier nicht auf die bereits vorhandene Ausstattung und die technische Infrastruktur für die Ausstellung elektronischer Reiseausweise zurückgegriffen werden kann. Diese Kosten werden im Wesentlichen durch die Gebührenanhebungen aufgefangen, die an die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels geknüpft werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nr. 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu § 63
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
Drucksache 536/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 1. Mai 2011 wird für die Ausländerbehörden zu einer deutlichen Steigerung des Verwaltungsaufwands führen. Es sind unter anderem die folgenden Aufgaben zusätzlich zu übernehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 1, 2, 2a, 3, 4, 7 und Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 allgemein § 69 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 5 bis 7 - neu - AufenthG
Drucksache 704/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... gesetzlich auf das Land beschränkt. Das Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs ist nur im Einzelfall nach dessen Satz 3 und § 12 Absatz 5 AufenthG mit Erlaubnis der Ausländerbehörde zulässig.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
Drucksache 704/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Der Aufenthalt von Asylbewerbern ist räumlich auf das Gebiet einer Ausländerbehörde, der Aufenthalt von Geduldeten auf das Gebiet eines Landes beschränkt. Bereits nach geltender Rechtslage kann zur Ausübung einer Beschäftigung von der räumlichen Beschränkung für Geduldete abgesehen werden. Keine gesetzliche Regelung besteht bislang für die Fälle des Schulbesuchs, der Ausbildung oder des Studiums.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 237 Zwangsheirat
Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer
II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Drucksache 536/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 1. Mai 2011 wird für die Ausländerbehörden zu einer deutlichen Steigerung des Verwaltungsaufwands führen. Es sind unter anderem die folgenden Aufgaben zusätzlich zu übernehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstaben a bis c § 69 Absatz 3 Nummer 1, 2, 2a und 3 AufenthG 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 4 und 7 und Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 AufenthG 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 allgemein § 69 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 5 bis 7 - neu - AufenthG
Drucksache 330/10
... Die Verlängerung der Fristen verursacht bei den Ausländerbehörden keinen Mehraufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1320: Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 669/09 (Beschluss)
... . Damit das wichtige Arbeitsinstrument für die Ausländerbehörden möglichst bald in Kraft treten kann, stimmt der Bundesrat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz ohne Vorbehalte zu.
Drucksache 889/09 (Beschluss)
... Insbesondere auch die Reduzierung des Urkundeninhalts nach dem neuen Personenstandsrecht, wonach z.B. bei Angabe des Geburtsortes in der Eheurkunde nicht mehr auf das den Geburtseintrag führende Standesamt hingewiesen wird erschwert das Mitteilungsverfahren, wenn Ortsangaben nicht um die aktuelle Bezeichnung ergänzt werden. Zwar steht den Standesämtern das sog. Ortsbuch (ein Verzeichnis bestehender und ehemaliger Gemeinden mit Gerichten, Standes- und Jugendämtern sowie Ausländerbehörden) zur Verfügung, jedoch sind hier nicht sämtliche historischen Änderungen eingetragen, so dass Standesbeamte im Bundesgebiet ohne Kenntnis der regionalen Entwicklungen nur mit erheblichem Suchaufwand die aktuell zuständige Stelle ermitteln können.
1. Zu Nummer A 2.1.3., A 2.1.4. Satz 1, A 2.1.5, A 2.1.6 und Nummer 56.1.3.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:
3. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Nummer 12.4.1. Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3
5. Zu Nummer 28.3.
6. Zu Nummer 31.2. Satz 1
7. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:
8. Zu Nummer 59.2.1.
9. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1
10. Zu Nummer 65.7. Satz 2
11. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4
12. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.
13. Zu Teil II Satz 1
Drucksache 381/09
... Den Ausländerbehörden werden durch den mit der Umsetzung einhergehenden höheren Verwaltungsaufwand Kosten entstehen, die sich aus der zusätzlichen Aufnahme der elektronischen Fingerabdrücke in den Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose ergeben. Diese Kosten sind im Wesentlichen durch die geltenden Gebühren abgedeckt. Die Gebühren für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer, eines Reiseausweises für Flüchtlinge und eines Reiseausweises für Staatenlose wurden bereits mit dem Artikel 7 Absatz 4 Nummer 17 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... /EU ist ein Bundesgesetz. Die Ausführung dieser Gesetze obliegt jedoch – neben den Auslandsvertretungen – in weiten Teilen den Ausländerbehörden, also Dienststellen des Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft, die der Aufsicht eines Landes unterliegen. In diesem Fall kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen (Artikel 84 Absatz 2 GG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 669/2/09
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
... . Damit das wichtige Arbeitsinstrument für die Ausländerbehörden möglichst bald in Kraft treten kann, stimmt der Bundesrat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz ohne Vorbehalte zu.
Drucksache 374/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... (8) Auf genetische Untersuchungen an einem Mundschleimhautabstrich, die zum Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... - Ausländerbehörden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung anderer Vorschriften
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.
Artikel 5 Zitiergebot
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 89b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... " ist für die praktische Arbeit des Registerführers, des technischen Dienstleisters sowie für die Arbeit der Ausländerbehörden von großer Bedeutung. Wie bei der "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0. Vorbemerkung
1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers
2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung
2.1 Zu § 2 Absatz 1
2.2 Zu § 2 Absatz 2
2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1
2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3
2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4
2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7
2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13
2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14
3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt
3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A
3.2 Zu § 3 Nummer 2
3.3 Zu § 3 Nummer 4
3.4 Zu § 3 Nummer 5
3.5 Zu § 3 Nummer 5a
3.6 Zu § 3 Nummer 6
4. Zu § 4 - Übermittlungssperren
4.1 Zu § 4 Absatz 1
4.2 Zu § 4 Absatz 2
4.3 Zu § 4 Absatz 3
4.4 Zu § 4 Absatz 4
5. Zu § 5 - Suchvermerke
5.1 Zu § 5 Absatz 1
5.2 Zu § 5 Absatz 3
5.3 Zu § 5 Absatz 4
5.4 Zu § 5 Absatz 5
6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
6.1 Zu § 6 Absatz 2
6.2 Zu § 6 Absatz 5
7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
8.1 Zu § 8 Absatz 1
8.2 Zu § 8 Absatz 2
8.3 Zu § 8 Absatz 3
9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle
9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
10.1 Zu § 10 Absatz 1
10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3
10.3 Zu § 10 Absatz 6
11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
11.1 Zu § 11 Absatz 1
11.2 Zu § 11 Absatz 2
12. Zu § 12 - Gruppenauskunft
12.1 Zu § 12 Absatz 1
12.2 Zu § 12 Absatz 2
13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
13.1 Zu § 13 Absatz 1
13.2 Zu § 13 Absatz 2
14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke
15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden
16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte
16.1 Zu § 16 Absatz 2
16.2 Zu § 16 Absatz 3
17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
21.1 Zu § 21 Absatz 2
21.2 Zu § 21 Absatz 3
22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren
22.1 Zu § 22 Absatz 1
22.2 Zu § 22 Absatz 2
22.3 Zu § 22 Absatz 3
23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten
23.1 Zu § 23 Absatz 1
23.2 Zu § 23 Absatz 2
24. Zu § 24 - Planungsdaten
25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
25.1 Zu § 25 Absatz 1
25.2 Zu § 25 Absatz 2
25.3 Zu § 25 Absatz 3
25.4 Zu § 25 Absatz 4
26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.
27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung
29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt
29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1
29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a
31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren
34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen
34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV
34.2 Zu § 34 Absatz 2
34.3 Zu § 34 Absatz 4
34.4 Zu § 34 Absatz 5
35. Zu § 35 - Berichtigung
36. Zu § 36 - Löschung
36.1 Zu § 36 Absatz 1
36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2
36.3 Zu § 36 Absatz 3
37. Zu § 37 - Sperrung
37.1 Zu § 37 Absatz 1
37.2 Zu § 37 Absatz 2
38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 889/1/09
... Insbesondere auch die Reduzierung des Urkundeninhalts nach dem neuen Personenstandsrecht, wonach z.B. bei Angabe des Geburtsortes in der Eheurkunde nicht mehr auf das den Geburtseintrag führende Standesamt hingewiesen wird erschwert das Mitteilungsverfahren, wenn Ortsangaben nicht um die aktuelle Bezeichnung ergänzt werden. Zwar steht den Standesämtern das sog. Ortsbuch (ein Verzeichnis bestehender und ehemaliger Gemeinden mit Gerichten, Standes- und Jugendämtern sowie Ausländerbehörden) zur Verfügung, jedoch sind hier nicht sämtliche historischen Änderungen eingetragen, so dass Standesbeamte im Bundesgebiet ohne Kenntnis der regionalen Entwicklungen nur mit erheblichem Suchaufwand die aktuell zuständige Stelle ermitteln können.
1. Zu Nummer A 2.1.3. und A 2.1.4. Satz 1 Nummer A 2.1. ist wie folgt zu ändern:
3 2.
3 3.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:
5. Zu Nummer 9.1. Satz 2
6. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1*
7. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 2*
8. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3 Nummer 13.4. ist wie folgt zu ändern:
9. Zu Nummer 21.4.3.
10. Zu Nummer 28.3.
11. Zu Nummer 31.2. Satz 1
12. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:
13. Zu Nummer 59.2.1.
14. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1
15. Zu Nummer 65.7. Satz 2
16. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4
17. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.
18. Zu Teil II Satz 1
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... es genannten Behörden (Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen, Bundespolizei),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 633/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... b) Verwandtschaftsverhältnis im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob § 17 Abs. 8 gestrichen und stattdessen in die in diesem Absatz genannten Rechtsvorschriften aufgenommen werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu § 2 Abs. 1 und § 1
3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a
4. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5
5. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c
6. Zu § 3 Nr. 4
7. Zu § 3 Nr. 7 und 8
8. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:
9. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1
10. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
11. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2
12. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
13. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2
14. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2
15. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4
16. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3
17. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
18. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1
19. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1
20. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2
21. Zu § 17 Abs. 4
22. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 18 Abs. 2
24. Zu § 19 Nr. 1
25. Zu § 20 Abs. 2
26. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
27. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
28. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4
29. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2
30. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4
31. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1
32. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9
Drucksache 304/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen -
... und bei den Ausländerbehörden
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 755 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 1 Satz 2 - neu - , Abs. 2 Satz 2 ZPO , Nr. 16 § 882b Abs. 1 Nr. 2 ZPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 829a - neu - ZPO ,
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882c Abs. 3 - neu - ZPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882e Abs. 4 - neu - ZPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882g Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 1 ZPO
8. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 93 Abs. 9a - neu - , 10 AO
Zu Nummer 1b
9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm
10. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm
11. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 6 Satz 4 AO
12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 1, 3 AO
13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 2 AO
14. Zu Artikel 2 Nr. 5 - neu - und 6 - neu - §§ 338, 341a - neu -, 341b - neu - , 341c - neu - und 341d - neu - allgemei/steuerao_ges.htm
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der
15. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 2 § 7 Satz 1, 4 - neu - JBeitrO
Drucksache 965/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... Darüber hinaus dürfte die Integration von Verfahren zur isolierten Entscheidung über die Gewährung subsidiären Schutzes wegen geltend gemachter zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote, ohne dass ein Asylantrag vorliegt, in das Dublin-System Probleme bereiten. Nach geltender Rechtslage entscheiden über diese Anträge die Ausländerbehörden der Länder nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 72 Absatz 2
Drucksache 451/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - Soweit gefordert wird, sicherzustellen, dass illegal aufhältige Drittstaatsangehörige Zugang zu bestimmten Dienstleistungen (z.B.: Bildung für Kinder, medizinische Grundversorgung) haben, muss klargestellt werden, dass hierdurch die Übermittlungspflichten an die Ausländerbehörden nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Drucksache 965/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... Darüber hinaus dürfte die Integration von Verfahren zur isolierten Entscheidung über die Gewährung subsidiären Schutzes wegen geltend gemachter zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote, ohne dass ein Asylantrag vorliegt, in das Dublin-System Probleme bereiten. Nach geltender Rechtslage entscheiden über diese Anträge die Ausländerbehörden der Länder nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 72 Absatz 2
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, so ist der Gerichtsvollzieher auf Grund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung befugt, zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners Auskünfte aus dem Melderegister sowie aus dem Ausländerzentralregister und bei den Ausländerbehörden einzuholen; die genannten Stellen sind verpflichtet, dem Ersuchen Folge zu leisten. Soweit der Aufenthaltsort des Schuldners nach Satz 1 nicht zu ermitteln ist, kann der Gerichtsvollzieher unter der in § 802l Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Voraussetzung Auskünfte zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei den in § 802l Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen einholen."
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Förderung der gütlichen Einigung
e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
f Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 633/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... 4. Verwandtschaftsverhältnis im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Forschungszwecke
3. Aufklärung und genetische Beratung
4. Verwandtschaftsverhältnis im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden
5. Verflechtung Gendiagnostik-Kommission/Datenschutzaufsichtsbehörden
6. Zu § 2 Abs. 1 und § 1
7. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a
8. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5
9. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c
10. Zu § 3 Nr. 4
11. Zu § 3 Nr. 7 und 8
12. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:
13. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1
14. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
15. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2
16. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
17. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2
18. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2
19. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4
20. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3
21. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
22. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1
23. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1
24. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2
25. Zu § 17 Abs. 4
26. Zu § 17 Abs. 8
27. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2
28. Zu § 18 Abs. 1
29. Zu § 18 Abs. 2
30. Zu § 19 Nr. 1
31. Zu § 20 Abs. 2
32. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
33. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
34. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4
35. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2
36. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4
37. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1
38. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9
Drucksache 299/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (§ 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 AufenthG -VwV)
... ; es steht ihnen dabei frei, über das technische Datenübermittlungssystem auch nähere Angaben zu den vorliegenden Erkenntnissen mitzuteilen oder dies generell oder im Einzelfall dem gesonderten unmittelbaren Informationsaustausch mit den Ausländerbehörden vorzubehalten.
1. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz AufenthG-VwV
2. Zu § 3 Abs. 6 Satz 3 AufenthG-VwV
Drucksache 299/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (§ 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 AufenthG -VwV)
... ) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Verfahren zur Überprüfung von Ausländern vor bestimmten aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste zu optimieren. Die 616 Ausländerbehörden in den Ländern werden stärker mit den zu beteiligenden Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste über das Bundesverwaltungsamt als Zentralstelle der Informationssteuerung vernetzt. Auf diese Weise sollen die Informationswege vereinfacht und eine effizientere Gestaltung des Informationsflusses von sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen an die Ausländerbehörden gewährleistet werden. Dabei soll vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen, dass der gesetzliche Spielraum zur Beteiligung der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste von den Ausländerbehörden unterschiedlich genutzt wird, die zur Terrorismusbekämpfung notwendige Bundeseinheitlichkeit sichergestellt sein.
Drucksache 451/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... 15. - Soweit gefordert wird, sicherzustellen, dass illegal aufhältige Drittstaatsangehörige Zugang zu bestimmten Dienstleistungen (z.B.: Bildung für Kinder, medizinische Grundversorgung) haben, muss klargestellt werden, dass hierdurch die Übermittlungspflichten an die Ausländerbehörden nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Drucksache 880/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... 5. soweit im Einzelfall bei einem ausländischen Betroffenen erforderlich, um eine Übermittlung von Daten aus dem Ausländerzentralregister ersuchen und ein Ersuchen an die zuständige Ausländerbehörde nach vorhandenen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Erkenntnissen stellen. Maßnahmen nach Satz 1 sind unter Berücksichtigung der Art der kerntechnischen Anlage, insbesondere der Art und Menge der darin vorhandenen radioaktiven Stoffe, der Art der Tätigkeit, des Umfangs der Zutrittsberechtigung und der Verantwortung des Betroffenen sowie bei der Beförderung radioaktiver Stoffe zusätzlich unter Berücksichtigung von Verpackung und Transportmittel verhältnismäßig abzustufen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
Kosten der öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
Sonstige Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 549/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Hinzu kommt der erhebliche administrative Aufwand, der mit der Feststellung des Staatsangehörigkeitserwerbs durch Geburt im Inland unweigerlich verbunden ist. Da nämlich die Voraussetzungen des Geburtserwerbs nicht durch die Staatsangehörigkeitsbehörden geprüft werden, sondern durch die fachfremden Standesämter und Ausländerbehörden, kann es in der Praxis zu Fehlbeurteilungen kommen die sich bisweilen erst Jahre später zeigen und dann zu beträchtlichen Rückabwicklungsproblemen mit der Folge von Rechtsunsicherheiten führen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG
2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 17 Abs. 2 StAG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 3 StAG
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG
§ 42 Strafvorschriften
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 634/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... 4. die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Artikel 2 Änderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration
II. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
Drucksache 299/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (§ 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 AufenthG -VwV)
... Liegen dennoch Anhaltspunkte für sicherheitsrelevante Erkenntnisse vor, bleibt es der Ausländerbehörde im Übrigen unbenommen, eine Sicherheitsanfrage nach § 73 Abs. 2
1. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a AufenthG-VwV
2. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz AufenthG-VwV
3. Zu § 3 Abs. 6 Satz 3 AufenthG-VwV
4. Zu § 3 Abs. 7 Satz 2 AufenthG-VwV
5. Zu § 3 Abs. 8 Satz 2 - neu - AufenthG-VwV
Drucksache 840/08
... Für Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen, die in Deutschland eine qualifizierte betriebliche Ausbildung absolvieren möchten, entfällt das Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit. Der Aufenthaltstitel kann daher ohne Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit durch die Ausländerbehörden erteilt werden. Der Zugang zu einer sich daran anschließenden Beschäftigung sowie bei Vorliegen eines akademischen Abschlusses zu jeder der Ausbildung entsprechenden Beschäftigung wird durch Verzicht auf die Vorrangprüfung erleichtert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
§ 8 Journalistinnen und Journalisten
§ 27 Fachkräfte
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnungsänderung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Bürger und der Verwaltung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 677: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.