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131 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausländerrecht"


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Drucksache 549/08 (Beschluss)

... Es besteht ein Bedürfnis, auch im Einbürgerungsverfahren falsche Angaben unter Strafe zu stellen. Mit der Einbürgerung, aber auch mit der Beibehaltungsgenehmigung sowie der Staatsangehörigkeitsfeststellung, werden sämtliche den deutschen Staatsangehörigen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten verliehen oder bestätigt. Diesen Statusentscheidungen kommt im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtsfolgen eine besondere Bedeutung zu. Es wäre ein Wertungswiderspruch, falsche Angaben zur Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels oder einer Anerkennung im Asylverfahren unter Strafe zu stellen, nicht jedoch falsche Angaben zur Erlangung der weitergehenden Rechte, die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind.



Drucksache 252/08

... Es besteht ein Bedürfnis, auch im Einbürgerungsverfahren falsche Angaben unter Strafe zu stellen. Mit der Einbürgerung, aber auch mit der Beibehaltungsgenehmigung sowie der Staatsangehörigkeitsfeststellung, werden sämtliche den deutschen Staatsangehörigen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten verliehen oder bestätigt. Diesen Statusveränderungen oder –feststellungen kommt im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtsfolgen eine besondere Bedeutung zu. Es wäre ein Wertungswiderspruch, falsche Angaben zur Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels oder einer Anerkennung im Asylverfahren unter Strafe zu stellen, nicht jedoch falsche Angaben zur Erlangung der weitergehenden Rechte, die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind.



Drucksache 647/08

... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeine Begründung

B Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 965/1/08

... ). Die Regelungen des Jugendhilferechts, wonach die Jugendämter unbegleitete Minderjährige in Obhut zu nehmen und unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers veranlassen müssen (§ 42 SGB VIII), gewährleisten den erforderlichen Schutz. Darüber hinausgehende Ausnahmeregelungen zu asyl- und ausländerrechtlichen Vorschriften über die Handlungsfähigkeit sind weder erforderlich noch angezeigt.



Drucksache 965/08 (Beschluss)

... ). Die Regelungen des Jugendhilferechts, wonach die Jugendämter unbegleitete Minderjährige in Obhut zu nehmen und unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers veranlassen müssen (§ 42 SGB VIII), gewährleisten den erforderlichen Schutz. Darüber hinausgehende Ausnahmeregelungen zu asyl- und ausländerrechtlichen Vorschriften über die Handlungsfähigkeit sind weder erforderlich noch angezeigt.



Drucksache 697/08

... 2. Beratung der in Nummer 1 genannten Personen und ihrer Angehörigen, insbesondere im Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz und in staatsangehörigkeits- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten sowie Gewährung von materiellen Hilfen oder von Gesundheitshilfen an bedürftige Personen mit Wohnsitz im Ausland,



Drucksache 633/1/08

... § 17 Abs. 8 wirkt wie ein Fremdkörper im GenDG. Die Regelung gehört eher in das Ausländerrecht. Außerdem ist die Vorschrift durch eine Anhäufung von Verweisen in einem Maße unverständlich, dass das Gebot der Normenklarheit gefährdet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Forschungszwecke

3. Aufklärung und genetische Beratung

4. Verwandtschaftsverhältnis im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden

5. Verflechtung Gendiagnostik-Kommission/Datenschutzaufsichtsbehörden

6. Zu § 2 Abs. 1 und § 1

7. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a

8. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5

9. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c

10. Zu § 3 Nr. 4

11. Zu § 3 Nr. 7 und 8

12. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:

13. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1

14. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2

16. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

17. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2

18. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2

19. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4

20. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3

21. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1

23. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1

24. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2

25. Zu § 17 Abs. 4

26. Zu § 17 Abs. 8

27. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2

28. Zu § 18 Abs. 1

29. Zu § 18 Abs. 2

30. Zu § 19 Nr. 1

31. Zu § 20 Abs. 2

32. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

33. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

34. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4

35. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2

36. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4

37. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1

38. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9


 
 
 


Drucksache 299/08

... (1) Für alle ausländerrechtlich handlungsfähigen Personen (§ 80 Abs. 1 des



Drucksache 168/08

... 1. bei natürlichen Personen vorbehaltlich der Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,



Drucksache 965/08

... i) dern Ehegatten des Asylbewerbers oder dessender nicht verheirateter Partner des Asylbewerbers, der mit dem Asylbewerberdiesem eine dauerhafte Beziehung führt, soweitsofern ingemäß den Rechtsvorschriften oder nach der Praxisden Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats nicht verheiratete Paare ausländerrechtlichnach dessen Ausländerrecht ähnlich behandelt werden wie verheiratete Paare;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 882/08

... Zu Artikel 14 Satz 1 stellt klar, dass das deutsche Ausländerrecht in Bezug auf den genannten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 882/08




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtsstellung

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Geschäftsräume

Artikel 4
Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke

Artikel 5
Verkehrsfreiheit

Artikel 6
Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden

Artikel 7
Zeugnispflicht

Artikel 8
Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten

Artikel 9
Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung

Artikel 10
Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer

Artikel 11
Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen

Artikel 12
Weitere steuerliche Regelungen

Artikel 13
Befreiung vom System der sozialen Sicherheit

Artikel 14
Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis

Artikel 15
Ausweise

Artikel 16
Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften

Artikel 17
Haftpflichtversicherung

Artikel 18
Private Erwerbstätigkeit

Artikel 19
Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind

Artikel 20
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung

Begründung

Zu Artikel 1

Artikel 151

Artikel 156

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 403/08

... Verstösse gegen das Ausländerrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterung einzelner Artikel

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem

Artikel 4
, Anhänge A und B - Datenübertragungsformat, Tabelle der Straftatbestände und Sanktionen

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6 und 7
– Ausschuss, Ausschussverfahren und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)

Artikel 4
Datenübertragungsformat

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Durchführung und Fristen

Artikel 10
Wirksamwerden

Anhang
A Gemeinsame Tabelle der Straftatbestände

Anhang
B Gemeinsame Tabelle der Sanktionen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 549/1/08

... Es besteht ein Bedürfnis, auch im Einbürgerungsverfahren falsche Angaben unter Strafe zu stellen. Mit der Einbürgerung, aber auch mit der Beibehaltungsgenehmigung sowie der Staatsangehörigkeitsfeststellung, werden sämtliche den deutschen Staatsangehörigen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten verliehen oder bestätigt. Diesen Statusentscheidungen kommt im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtsfolgen eine besondere Bedeutung zu. Es wäre ein Wertungswiderspruch, falsche Angaben zur Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels oder einer Anerkennung im Asylverfahren unter Strafe zu stellen, nicht jedoch falsche Angaben zur Erlangung der weitergehenden Rechte, die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind.



Drucksache 154/08

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 53
Zwingende Ausweisung

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes

III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Auswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 172/08

... ) stimmt nicht mehr mit der geänderten Rechtslage und Terminologie der ausländerrechtlichen Vorschriften überein.



Drucksache 224/1/07

... Um eine – wie im Bericht zu ausländerrechtlichen Erkenntnissen und möglichen Optimierungspotentialen im Zusammenhang mit den geplanten Bombenattentaten in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen – verschärfte aufenthaltsrechtliche Kontrolle durch die Ausländerbehörde zu ermöglichen, sollte die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei studienvorbereitenden Maßnahmen für die Dauer von unter einem Jahr explizit genannt werden. Das ist auch mit der Regelung in der Studentenrichtlinie konform.



Drucksache 137/07 (Beschluss)

... " zum Ausdruck gebracht wird, dass auch geringfügig geringere Sprachleistungen ausreichen. Die sich daraus ergebende Abweichung von der Definition ausreichender Sprachkenntnisse im Ausländerrecht (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 137/07

... " zum Ausdruck gebracht wird dass auch geringfügig geringere Sprachleistungen ausreichen. Die sich daraus ergebende Abweichung von der Definition ausreichender Sprachkenntnisse im Ausländerrecht (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 224/07 (Beschluss)

... Um eine – wie im Bericht zu ausländerrechtlichen Erkenntnissen und möglichen Optimierungspotentialen im Zusammenhang mit den geplanten Bombenattentaten in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen – verschärfte aufenthaltsrechtliche Kontrolle durch die Ausländerbehörde zu ermöglichen, sollte die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei studienvorbereitenden Maßnahmen für die Dauer von unter einem Jahr explizit genannt werden. Das ist auch mit der Regelung in der Studentenrichtlinie konform.



Drucksache 16/07

... Die Abnahme der Fingerabdrücke verursacht bei den Passbehörden lediglich einen geringen Mehraufwand. Darüber hinaus werden Kosten entstehen für die Ausstattung der Behörden, insbesondere der Polizeivollzugsbehörden, mit der erforderlichen Kontrolltechnik sowie für die Schulung des Personals. Diese sind jedoch derzeit nicht bezifferbar; sie werden nicht zuletzt von der Auswahl und Funktionalität der geeigneten Technik abhängen. Bei dem geplanten Volumen von ca. 10 000 Fingerabdrucksabgleichen pro Jahr mit den Datenbeständen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei ausländerrechtlichen Dokumenten entstehen dem BKA nur geringe Zusatzkosten, die vom Haushalt des BKA getragen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Passgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Neufassung des Passgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 158/06

... 9. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass Beschränkungen in Bezug auf die Einreise in das Gastland, den Aufenthalt in oder die Ausreise aus dem Gastland nicht für die in den Artikeln 18 bis 22 des Abkommens genannten Personen gelten, die diplomatische Immunität oder eine ähnliche Rechtsstellung genießen. Beschränkungen in Bezug auf die Einreise in das Gastland, den Aufenthalt in oder die Ausreise aus dem Gastland können auf die in den Artikeln 21 und 22 des Abkommens genannten Personen, die keine diplomatische Immunität und keine ähnliche Rechtsstellung genießen, angewandt werden, wenn die betreffende Person wegen einer im Ausländerrecht des Gastlands genannten schweren Straftat verurteilt wurde oder ihr eine solche Straftat zur Last gelegt wird. Der Name einer solchen Person, auf die diese Beschränkungen angewandt werden sollen, ist dem Gerichtshof mitzuteilen; dieser Person ist auf Ersuchen des Gerichtshofs freies Geleit zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 70/06 (Beschluss)

... steht dem nicht entgegen, da ein besonderer Ausweisungsschutz nicht zwingend zu einer auslieferungsrechtlichen Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen führt. Hinzu kommt, dass die Privilegierung ungeachtet der ausländerrechtlichen Lage auch dann gewährt werden soll wenn die verfolgte Person danach tatsächlich ausreisepflichtig wäre.



Drucksache 623/06

... " der im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 70/1/06

... steht dem nicht entgegen, da ein besonderer Ausweisungsschutz nicht zwingend zu einer auslieferungsrechtlichen Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen führt. Hinzu kommt, dass die Privilegierung ungeachtet der ausländerrechtlichen Lage auch dann gewährt werden soll, wenn die verfolgte Person danach tatsächlich ausreisepflichtig wäre.



Drucksache 624/06 (Beschluss)

... Diese Erwägungen gelten für den Fall der Anfechtung wegen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung nicht. Es besteht kein Grund, denjenigen, der die Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich erklärt, um sich, dem Kind oder der Mutter ausländerrechtliche Vorteile zu verschaffen, kostenrechtlich zu privilegieren.



Drucksache 255/06

... Die den Maßgaben zugrunde liegende Gebührenverordnung zum Ausländergesetz ist nicht mehr in Kraft. Mit Ausnahme des § 2 Abs. 2 und der §§ 3 und 4, die durch § 12 Satz 2 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz vom 19. Dezember 1990 (BGBl. I S. 3002) aufgehoben wurden, wurde sie durch Artikel 1 § 102 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) aufgehoben. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (240-1/1)

Artikel 2
Änderung des Häftlingshilfegesetzes (242-1)

Artikel 3
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (242-1-2-2)

Artikel 4
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (84-1/1)

Artikel 5
Nichtanwendung von im Einigungsvertrag enthaltenen Maßgaben und Ergänzungen zum Bundesrecht

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel und Notwendigkeit

III. Alternativen

IV. Gegenstand der Rechtsbereinigung

V. Gesetzgebungskompetenz, Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

VI. Folgen und Umfang der Rechtsbereinigung

VII. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 624/1/06

... Diese Erwägungen gelten für den Fall der Anfechtung wegen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung nicht. Es besteht kein Grund, denjenigen, der die Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich erklärt, um sich, dem Kind oder der Mutter ausländerrechtliche Vorteile zu verschaffen, kostenrechtlich zu privilegieren. Der Anerkennende weiß in diesen Fällen genau, dass er nicht Vater des Kindes ist und die Anerkennung nur zur Erlangung persönlicher Vorteile im ausländerrechtlichen Bereich erfolgt. Durch dieses missbräuchliche Verhalten provoziert er die Anfechtungsklage durch die Behörde. Es ist deshalb sachgerecht, in diesen Fällen allein denjenigen, der die Anerkennung missbräuchlich erklärt hat, für die Kosten aufkommen zu lassen.



Drucksache 624/06

... Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 zum Anlass genommen, in einem Beschluss auf die Rolle der gewachsenen Einsicht in die Bedeutung des Umgangsrechts eines Kindes mit beiden Elternteilen für die Auslegung und Anwendung des Ausländerrechts hinzuweisen. Es hat an gleicher Stelle aber auch bekräftigt, dass Artikel 6 GG nicht schon aufgrund formalrechtlicher familiärer Bindungen ausländerrechtliche Schutzwirkungen entfaltet (Beschluss der 2. Kammer des zweiten Senats vom 8. Dezember 2005, FamRZ 2006, S. 187).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 640d
Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes; Beteiligung des Jugendamts

§ 15

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Änderungsbedarf

1. Geltendes Recht

a Rechtslage seit dem 1. Juli 1998

b Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung in verschiedenen Rechtsgebieten

2. Rechtstatsachen

III. Lösung

IV. Kosten

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 6/05

... Absatz 1 legt fest, dass die Vertragsstaaten erwägen, in geeigneten Fällen Opfern des Menschenhandels ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Dieser Artikel ergänzt die Regelungen über die Hilfe und den Schutz für die Opfer des Menschenhandels und soll auch deren Anwesenheit für die Dauer des Strafverfahrens gegen die Menschenhändler ermöglichen. ein Anspruch der Opfer auf Gewährung eines Aufenthaltsrechts und eine Verpflichtung der Vertragsstaaten zu einem gesetzgeberischen Handeln bestehen aufgrund dieses Artikels allerdings nicht. Die bestehenden deutschen ausländerrechtlichen Regelungen lassen bereits jetzt einen Aufenthalt für die Dauer des Strafverfahrens gegen Menschenhändler oder zur Stabilisierung der Opfer zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 25/05 (Beschluss) Ausländerrecht


Drucksache 550/05 (Beschluss)

... (8) In den Teilen des Bundesgebiets, in denen sich Ausländer einer ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider aufhalten, darf der für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Träger der Sozialhilfe nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Leistung erbringen. Das Gleiche gilt für Ausländer, die einen räumlich nicht beschränkten Aufenthaltstitel nach den §§ 23, 23a, 24 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 bis 5 des



Drucksache 25/1/05

... 8. Daten nach Artikel 7 des Vorschlags sollten nicht nur gespeichert werden, wenn eine Konsultation zwischen den zentralen Behörden gemäß Artikel 17 Abs. 2 SDÜ erforderlich ist. Die für die innere Sicherheit und den Vollzug des Ausländerrechts zuständigen Behörden benötigen insbesondere die in Artikel 7 (1) bis (3) und (5) genannten Daten auch dann, wenn kein Konsultationsverfahren stattgefunden hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/1/05




2 Allgemeines:

Nutzung der Systemarchitektur

Nutzung des VIS zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Organisierten Kriminalität

Nutzung des VIS zur Klärung der Identität und zu Zwecken der Rückführung

Nutzung der Daten zur Bekämpfung der Visumserschleichung

Dauer der Speicherung

Aufnahme des Betriebs


 
 
 


Drucksache 699/1/05

... 7. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass der Vorschlag der Kommission in erheblichem Umfang die Erhebung neuer Daten und Informationen erfordert. So werden in dem Vorschlag als Zu- und Abwanderer - Zentralbegriffe des Vorschlags - Personen definiert, die ihren üblichen Aufenthalt voraussichtlich für mehr als zwölf Monate verlegen. Derartige Informationen sind gegenwärtig nicht verfügbar. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, umfassendes Datenmaterial über die Zahl der von den Gerichten in asyl- und ausländerrechtlichen Rechtsmittelverfahren getroffenen Entscheidungen - untergliedert nach Verfahrensgegenstand sowie Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen - an Eurostat zu übermitteln (vgl. Artikel 1 Buchstabe c und Artikel 4 Nr. 2). Erhebungen derartigen Umfangs können im Hinblick auf den außerordentlich hohen Aufwand von der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht geleistet werden.



Drucksache 328/05

... Artikel 1 soll sicherstellen, dass die Teilnehmer an der Tagung der Generalversammlung und der vorausgehenden Sitzung des Exekutivkomitees durch ausländerrechtliche Maßnahmen bei der Einreise, Aufenthalt und Ausreise an der Ausübung ihrer Konferenzgeschäfte nicht gehindert werden.



Drucksache 699/05 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass der Vorschlag der Kommission in erheblichem Umfang die Erhebung neuer Daten und Informationen erfordert. So werden in dem Vorschlag als Zu- und Abwanderer - Zentralbegriffe des Vorschlags - Personen definiert, die ihren üblichen Aufenthalt voraussichtlich für mehr als zwölf Monate verlegen. Derartige Informationen sind gegenwärtig nicht verfügbar. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, umfassendes Datenmaterial über die Zahl der von den Gerichten in asyl- und ausländerrechtlichen Rechtsmittelverfahren getroffenen Entscheidungen - untergliedert nach Verfahrensgegenstand sowie Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen - an Eurostat zu übermitteln (vgl. Artikel 1 Buchstabe c und Artikel 4 Nr. 2). Erhebungen derartigen Umfangs können im Hinblick auf den außerordentlich hohen Aufwand von der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht geleistet werden.



Drucksache 550/05

(7) In den Teilen des Bundesgebiets, in denen sich Ausländer einer ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider aufhalten, darf der für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Träger der Sozialhilfe nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Leistung erbringen. Das Gleiche gilt für Ausländer, die einen räumlich nicht beschränkten Aufenthaltstitel nach den §§ 23, 23a, 24 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 bis 5 des



Drucksache 221/05

... Durch diese Bestimmung soll sichergestellt werden, dass die Bediensteten der Agentur in den Mitgliedstaaten nicht durch ausländerrechtliche Maßnahmen an der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte gehindert werden. Diese Regelung entspricht Artikel 7 des Europol-Immunitätenprotokolls und Artikel 5 des Beschlusses über Vorrechte und Immunitäten von ISS und Satellitenzentrum.



Drucksache 662/04

... Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat das Bundesministerium des Innern zudem mit Beschlüssen vom Mai und November 2003 gebeten, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Zuwanderungsgesetz einen Gesetzentwurf für eine dateigestützte Passabgleichstelle vorzulegen. In der ausländerrechtlichen Praxis zeigen sich Schwierigkeiten, aufgefundene ausländische Ausweispapiere passlosen Ausländern zuzuordnen. In Deutschland halten sich nach groben Schätzungen über 60.000 ausreisepflichtige Ausländer und Asylbewerber auf, die nicht über Reisedokumente verfügen, die ihre Identität und Staatsangehörigkeit belegen. Dies erschwert sowohl Entscheidungen im Asylverfahren als auch Rückführungen, weil ohne den Nachweis der Staatsangehörigkeit die Heimatländer in der Regel nicht zu einer Rücknahme des Ausländers bereit sind. Zugleich werden täglich zahlreiche ausländische Ausweispapiere aufgefunden und bei verschiedenen deutschen Stellen eingeliefert. Bei einem Teil davon handelt es sich um tatsächlich verloren gegangene Papiere. Erfahrungsgemäß stammt aber ein beträchtlicher Anteil von Ausländern, die sich bewusst ihres Ausweispapiers entledigt und ihre Passlosig-

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Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 814/1/04

... Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde ursprünglich wegen der materiellen Unterschiede bewusst aus dem Sozialhilfegesetz ausgegliedert; es hat zum Asyl- und Ausländerrecht vielfältige Bezüge. Zusätzlich treten Überschneiungsprobleme auf wenn ein Asylbewerber zeitgleich gegen eine Status-Entcheidung vor dem Verwaltungsgericht und gegen den Leistungsträger vor dem Sozialgericht klagt.



Drucksache 662/1/04

... Die Änderung in Absatz 4 Satz 2 dient der Klarstellung, dass in der Regel nicht die die Verteilung veranlassende Behörde die Anhörung durchführt, sondern diese im Rahmen der ausländerrechtlichen Behandlung durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erfolgt. Die die Verteilung veranlassende Stelle erhält dann das Ergebnis der Anhörung, um es an die zentrale Verteilungsstelle weiterzugeben."

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Drucksache 662/1/04




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und cc § 73 Inhaltsübersicht, Überschrift und Absatz 2 Aufenthaltsverordnung

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 743/04 (Beschluss)

... , S. 15) vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere wird verkannt, dass Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts regelmäßig Anlass geben, sich mit zentralen ausländerrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die sowohl die Konzeption des geltenden Ausländerrechts als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Ausländers betreffen können. So ist etwa zu klären, ob ein Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und ob "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" aus vom Ausländer "zu vertretenden Gründen ... nicht vollzogen werden können" (vgl. § 1a Nr. 2 AsylbLG) oder "weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse" der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG). Inzident kann damit etwa das Bestehen eines Aufenthaltstitels oder von Ansprüchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder das Vorliegen von Duldungsgründen zu prüfen sein. Die Verwaltungsgerichte haben zu diesen Fragen eine facettenreiche Judikatur entwickelt. Zudem wird ein erheblicher Anteil der verwaltungsrichterlichen Arbeitskapazitäten durch die Bewältigung der Aufgabe gebunden, sich mit den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern klagender Ausländer auseinanderzusetzen und - etwa über Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder Internationaler Organisationen - entsprechende Recherchen anzustellen. In den Bibliotheken der Verwaltungsgerichte werden hierzu umfangreiche Materialsammlungen geführt, die laufend gepflegt werden müssen. Dieses Wissen und die Vertrautheit mit ausländerrechtlichen Fragestellungen ist auch für die sachgerechte Bearbeitung von Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes vonnöten. Aus fiskalischen und arbeitsökonomischen Gründen ist es daher abzulehnen, die Zuständigkeit für das Ausländer- und Asylrecht einerseits und diejenige für das Asylbewerberleistungsrecht andererseits Gerichten unterschiedlicher Gerichtszweige zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, als mit der Zuständigkeitsverlagerung zugleich die zulassungsfreie Berufung für Asylbewerberleistungsangelegenheiten eingeführt würde. Für diese Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten besteht aber keine Veranlassung.



Drucksache 743/1/04

... , S. 15) vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere wird verkannt, dass Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts regelmäßig Anlass geben, sich mit zentralen ausländerrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die sowohl die Konzeption des geltenden Ausländerrechts als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Ausländers betreffen können. So ist etwa zu klären, ob ein Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und ob "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" aus vom Ausländer "zu vertretenden Gründen ... nicht vollzogen werden können" (vgl. § 1a Nr. 2 AsylbLG) oder "weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse" der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG). Inzident kann damit etwa das Bestehen eines Aufenthaltstitels oder von Ansprüchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder das Vorliegen von Duldungsgründen zu prüfen sein. Die Verwaltungsgerichte haben zu diesen Fragen eine facettenreiche Judikatur entwickelt. Zudem wird ein erheblicher Anteil der verwaltungsrichterlichen Arbeitskapazitäten durch die Bewältigung der Aufgabe gebunden, sich mit den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern klagender Ausländer auseinanderzusetzen und - etwa über Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder Internationaler Organisationen - entsprechende Recherchen anzustellen. In den Bibliotheken der Verwaltungsgerichte werden hierzu umfangreiche Materialsammlungen geführt, die laufend gepflegt werden müssen. Dieses Wissen und die Vertrautheit mit ausländerrechtlichen Fragestellungen ist auch für die sachgerechte Bearbeitung von Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes vonnöten. Aus fiskalischen und arbeitsökonomischen Gründen ist daher abzulehnen, die Zuständigkeit für das Ausländer- und Asylrecht einerseits und diejenige für das Asylbewerberleistungsrecht andererseits Gerichten unterschiedlicher Gerichtszweige zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, als mit der Zuständigkeitsverlagerung zugleich die zulassungsfreie Berufung für Asylbewerberleistungsangelegenheiten eingeführt würde. Für diese Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten besteht aber keine Veranlassung.



Drucksache 918/04

... j) Träger der Grundsichrung für Arbeitsuchende ohne Ersuchen den Ausländerbehörden personenbezogene Daten zu Ausländern, Amtshandlungen und sonstige Maßnahmen gegenüber Ausländern sowie sonstige Erkenntnisse über Ausländer mitzuteilen haben; die Rechtsverordnung bestimmt Art und Umfang der Daten, die Maßnahmen und die sonstigen Erkenntnisse, die mitzuteilen sind; Datenübermittlungen dürfen nur insoweit vorgesehen werden, als die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Ausländerbehörden nach diesem Gesetz oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich sind."



Drucksache 662/04 (Beschluss)

... Die Änderung in Absatz 4 Satz 2 dient der Klarstellung, dass in der Regel nicht die die Verteilung veranlassende Behörde die Anhörung durchführt, sondern diese im Rahmen der ausländerrechtlichen Behandlung durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erfolgt. Die die Verteilung veranlassende Stelle erhält dann das Ergebnis der Anhörung, um es an die zentrale Verteilungsstelle weiterzugeben.

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Drucksache 662/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 25/16 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 178/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 261/17 PDF-Dokument



Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Drucksache 389/17 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 450/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.