[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1692 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Auswahl"


⇒ Schnellwahl ⇒

0198/1/20
0437/1/20
0083/20
0013/20B
0047/20
0013/20
0105/20B
0164/1/20
0442/3/20
0171/20
0169/1/20
0225/20
0037/20B
0211/20
0224/20
0097/1/20
0442/2/20
0437/20B
0164/20
0121/20
0417/1/20
0160/1/20
0037/1/20
0440/20B
0198/2/20
0211/20B
0299/20
0274/20
0028/20
0288/20
0141/20
0097/20B
0387/20
0185/20
0088/20
0426/2/20
0255/20
0132/20B
0156/20
0213/20
0160/20B
0013/1/20
0086/20
0098/20
0426/20B
0434/1/20
0105/20
0417/20B
0103/20
0075/20
0528/20
0434/20B
0625/19
0521/19
0360/19B
0561/19B
0400/19B
0598/19
0520/19
0398/1/19
0491/19
0175/19
0517/19
0294/1/19
0053/19B
0053/1/19
0156/19B
0573/1/19
0521/1/19
0294/19B
0359/19B
0096/19
0217/1/19
0232/19
0150/19
0349/1/19
0359/1/19
0584/19B
0575/1/19
0634/19
0585/19
0575/19B
0532/19
0156/1/19
0593/19
0621/19B
0561/19
0517/19B
0540/19
0453/19
0308/19
0523/19
0670/19B
0540/19B
0128/19
0621/19
0191/19B
0670/19
0556/19
0584/19
0575/19
0514/19
0398/19
0398/19B
0517/1/19
0266/19
0158/18
0532/18
0444/18
0175/18
0237/18B
0005/1/18
0219/18
0261/1/18
0193/18
0162/1/18
0251/18
0423/18
0533/18
0170/18
0617/18
0229/18B
0014/18
0127/18
0376/18B
0170/1/18
0146/18
0300/18
0229/1/18
0216/18
0067/18
0075/18
0423/18B
0270/18B
0156/18
0099/18
0216/1/18
0261/18B
0306/18B
0469/1/18
0563/18
0423/1/18
0152/18
0072/18
0228/1/18
0375/18
0176/18B
0281/18
0270/1/18
0175/18B
0227/1/18
0175/1/18
0065/18
0469/18B
0176/1/18
0416/18B
0224/18
0216/18B
0575/18B
0429/18
0237/1/18
0073/18
0005/18B
0617/1/18
0227/18B
0228/18B
0617/18B
0306/18
0070/18
0474/18B
0469/18
0423/6/18
0474/1/18
0162/18B
0442/18
0393/18
0170/18B
0401/18
0005/18
0416/1/18
0222/18
0504/1/18
0667/17
0045/17
0300/17
0015/17B
0006/17
0666/17B
0008/1/17
0678/17
0162/1/17
0771/17B
0164/1/17
0015/1/17
0429/17
0680/1/17
0001/1/17
0135/17
0342/17
0341/17
0314/17B
0239/17B
0533/17
0678/1/17
0494/17
0199/1/17
0588/1/17
0537/17
0680/17B
0245/1/17
0064/1/17
0001/17B
0279/1/17
0162/17B
0404/17
0770/1/17
0245/17B
0700/1/17
0770/17B
0759/17
0314/1/17
0573/1/17
0726/17
0765/17
0138/17
0428/17
0064/17B
0688/17
0256/17
0222/17
0696/17
0588/17B
0592/1/17
0666/1/17
0199/17B
0387/17
0532/17
0239/1/17
0239/17
0573/17B
0232/17B
0279/17B
0606/16B
0042/16B
0812/16
0073/16B
0769/16B
0409/16
0072/16
0518/16
0580/16
0364/16
0116/16
0813/16B
0804/16B
0073/16
0290/16
0042/1/16
0766/16
0436/1/16
0121/16
0196/1/16
0734/2/16
0288/2/16
0749/16B
0532/16
0673/1/16
0125/16
0316/16
0811/16
0518/16B
0296/1/16
0326/16B
0513/16B
0359/16
0496/16
0073/1/16
0347/16
0233/16
0618/16
0542/16
0734/16B
0569/16
0279/16B
0107/16B
0518/1/16
0804/1/16
0699/16
0513/1/16
0013/16
0403/16
0673/16B
0079/16
0492/16
0752/16
0752/16B
0246/16B
0436/16B
0656/1/16
0172/16
0494/16
0287/16
0299/16
0503/16B
0546/16
0601/16
0704/16
0113/16
0667/16
0435/16
0448/16
0063/16
0290/16B
0311/16
0768/16
0234/1/16
0046/16
0279/1/16
0196/16B
0422/16
0566/16
0651/1/16
0769/1/16
0503/1/16
0073/2/16
0150/16
0279/16
0234/16B
0490/16
0535/16
0495/16
0606/1/16
0246/16
0326/16
0107/16
0577/16
0124/16
0249/1/16
0290/1/16
0813/1/16
0501/16
0339/16
0289/16
0207/16
0249/16
0650/16
0299/1/16
0690/16
0299/16B
0310/16
0052/16
0699/16B
0543/1/15
0524/15
0360/15
0209/15B
0547/1/15
0379/15
0317/15B
0143/15
0322/15
0581/1/15
0465/1/15
0617/15B
0390/1/15
0260/15
0088/15
0465/15B
0120/15B
0446/15
0434/15
0543/15B
0537/15B
0129/1/15
0416/15
0015/15
0390/15B
0532/15
0137/15B
0439/1/15
0601/15B
0104/15
0438/15B
0086/15
0438/15
0015/1/15
0631/15B
0227/15
0509/15
0465/2/15
0581/15B
0283/15
0547/15B
0015/15B
0365/1/15
0354/15B
0212/15B
0631/1/15
0137/15
0063/15
0318/15
0434/2/15
0500/15
0181/15B
0136/2/15
0601/1/15
0181/1/15
0465/15
0518/15
0136/15B
0209/15
0136/15
0617/1/15
0195/15B
0313/15
0136/1/15
0524/15B
0446/1/15
0371/15
0046/15
0438/1/15
0317/1/15
0359/15B
0359/1/15
0071/15
0386/1/15
0365/15B
0386/15
0386/15B
0641/14B
0215/14B
0454/14
0236/14
0229/14
0460/14B
0144/14
0223/1/14
0144/14B
0580/14B
0454/14B
0623/14
0430/14B
0578/14B
0578/14
0406/14
0302/14
0635/14
0580/1/14
0430/1/14
0357/1/14
0215/14
0151/14B
0270/14
0029/1/14
0544/14
0623/14B
0217/14
0325/14
0084/14
0143/14B
0005/14
0400/14
0400/14B
0357/14B
0016/14
0447/14B
0460/1/14
0302/14B
0636/1/14
0223/14B
0029/2/14
0143/14
0151/1/14
0111/14
0400/1/14
0029/14B
0447/1/14
0447/14
0412/2/13
0208/13
0209/1/13
0333/13
0556/13
0207/13
0263/13
0709/13
0113/13
0150/13
0754/13
0286/13B
0113/1/13
0202/13
0102/13
0032/13
0209/2/13
0599/13B
0589/13
0677/13
0556/13B
0324/1/13
0418/13
0141/13B
0012/13
0219/13B
0331/1/13
0516/13
0570/2/13
0286/1/13
0539/13
0685/13B
0175/13
0315/13
0577/1/13
0776/13B
0232/13B
0717/13
0440/13
0182/13
0529/1/13
0320/13B
0451/13
0038/13
0728/1/13
0631/1/13
0599/1/13
0059/13
0199/13
0315/13B
0320/13
0182/1/13
0352/1/13
0535/1/13
0017/13
0236/13B
0535/13
0325/13
0198/13
0493/13
0011/1/13
0527/13
0321/13
0141/1/13
0141/13
0232/1/13
0577/13B
0776/1/13
0030/13
0433/13
0590/13
0685/1/13
0535/13B
0187/13
0182/13B
0343/13B
0543/13B
0498/13
0679/13B
0310/13
0149/1/13
0496/13
0663/13
0324/13B
0751/13
0068/13
0447/13
0631/13B
0529/13B
0236/13
0721/13
0236/1/13
0451/13B
0679/1/13
0114/13
0570/1/13
0728/13B
0198/13B
0031/13
0209/13B
0568/12
0091/12
0414/1/12
0278/12
0160/12B
0372/1/12
0632/12
0363/12
0312/12B
0446/12
0189/12
0160/12
0621/12
0490/12
0387/1/12
0440/12
0409/12
0328/1/12
0751/12
0052/1/12
0092/3/12
0756/12
0557/12
0414/12
0170/12
0413/12
0517/1/12
0508/12
0725/12
0086/1/12
0814/12B
0520/12
0799/12
0372/12
0525/12
0791/1/12
0251/12
0422/12B
0414/12B
0722/2/12
0791/12B
0031/12
0581/12
0330/12
0511/12
0422/12
0687/12
0720/12
0586/12
0717/2/12
0668/12
0611/1/12
0160/1/12
0015/12B
0173/12B
0016/12
0806/12B
0758/12
0722/1/12
0489/12
0406/12B
0817/12B
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0689/1/12
0537/12
0473/12
0717/1/12
0806/1/12
0238/12B
0722/12
0490/1/12
0416/12
0422/1/12
0573/12
0559/2/12
0406/1/12
0173/1/12
0395/12
0611/12B
0159/12
0722/12B
0345/12
0253/12
0465/12
0728/12
0661/12
0611/12
0514/12
0238/12
0264/12
0230/12
0310/12
0263/12
0312/1/12
0555/12B
0503/12B
0488/12
0820/12
0606/12
0257/12
0015/1/12
0814/1/12
0655/12
0195/12
0582/12
0717/12B
0517/12B
0021/12
0437/12
0730/12
0387/12
0624/12
0817/1/12
0298/12
0608/12
0038/12
0577/12
0408/12
0439/12
0746/12
0555/1/12
0544/12
0086/12B
0170/12B
0819/12
0629/11B
0409/11
0629/1/11
0342/11
0848/1/11
0407/11
0257/11
0060/11
0724/11B
0713/11
0279/11
0129/11
0409/11B
0872/11
0739/11
0378/11
0243/11
0320/11
0114/11
0462/4/11
0129/11B
0822/11
0214/11
0522/1/11
0524/1/11
0255/11
0189/11
0873/11
0799/11
0361/11
0352/11
0281/2/11
0182/11
0805/11
0851/1/11
0370/11
0571/11
0857/11
0209/11B
0834/1/11
0260/11
0650/11
0650/2/11
0525/11
0522/11B
0809/11
0153/11B
0216/11X
0877/11
0237/11
0661/11
0324/11
0639/11
0800/11
0281/11
0120/11
0797/11B
0409/1/11
0150/11
0088/11
0785/11
0129/1/11
0818/11
0399/11B
0805/11B
0720/11
0724/1/11
0343/1/11
0851/11B
0834/11B
0722/11
0061/11
0814/11
0232/11
0829/11
0179/11
0345/11
0808/11
0045/11
0181/11
0087/11
0814/11B
0580/11
0655/11
0723/11
0230/11B
0347/11
0869/11
0153/1/11
0590/11
0733/11
0635/11
0814/1/11
0031/11
0093/11
0345/2/11
0874/11B
0127/11
0330/11
0037/11
0225/11
0613/11B
0805/1/11
0176/11
0804/11
0190/11
0797/1/11
0874/11
0317/11
0648/11
0323/11
0281/3/11
0529/11
0185/11
0819/11
0462/11
0209/2/11
0563/11
0524/11B
0096/11
0140/11
0874/1/11
0832/11
0122/11
0661/10
0051/1/10
0616/10
0856/10B
0051/10B
0476/10B
0334/10
0694/1/10
0576/1/10
0641/10B
0584/10B
0810/10
0113/1/10
0667/2/10
0793/1/10
0241/10
0306/10
0239/10
0183/10
0565/10
0360/10
0337/10
0537/1/10
0123/10
0104/10
0667/10
0485/10
0792/10
0140/10B
0667/10B
0482/10
0738/10
0029/10B
0228/1/10
0509/10
0774/10
0114/10B
0629/10
0705/10
0312/10
0226/10
0662/10
0035/10
0114/10
0681/10
0839/10
0153/10
0576/3/10
0160/10
0676/10
0859/10
0141/10
0267/1/10
0576/10B
0242/10B
0278/10
0602/10
0763/10
0732/10
0698/10
0208/10
0242/1/10
0262/10
0537/10
0698/10B
0231/10
0100/10
0385/10
0549/10
0140/1/10
0174/10
0539/10B
0642/10
0237/10
0379/1/10
0113/10B
0183/10B
0141/10B
0856/1/10
0675/10
0029/1/10
0664/10
0476/10
0202/10
0456/10B
0097/10
0711/10
0267/10B
0247/10B
0634/10
0698/1/10
0530/10
0264/10
0141/1/10
0584/1/10
0075/10
0426/10
0793/10
0114/1/10
0413/10
0228/10
0834/10
0087/10
0539/10
0641/1/10
0476/1/10
0265/10
0667/1/10
0539/1/10
0220/10
0786/10
0247/10
0307/10
0440/10
0428/10
0497/10
0113/10
0379/10B
0018/1/09
0088/09B
0396/1/09
0014/09
0113/09B
0171/7/09
0658/09
0095/09
0263/09
0045/09B
0228/09
0316/09
0553/09
0826/09
0636/09
0122/09
0652/09
0823/09
0175/09
0456/09
0877/09
0348/09
0308/09
0282/09
0155/1/09
0408/09
0130/1/09
0180/09
0400/09
0062/09B
0278/09B
0572/09
0656/09
0192/09
0278/1/09
0339/09
0665/09
0278/09A
0226/09
0261/09
0220/09
0088/1/09
0740/09
0021/09
0035/09
0739/09
0003/09
0547/09
0724/09B
0178/09
0063/09
0127/09
0309/09
0684/09
0171/09
0554/09
0410/09
0525/09
0167/09
0172/09
0755/09
0154/09
0116/09
0024/09
0003/09B
0130/09
0620/09
0003/1/09
0171/1/09
0044/09
0138/09
0031/09
0278/09
0280/09A
0191/09
0088/09
0889/09
0045/1/09
0490/09
0855/09
0522/09
0738/09
0062/1/09
0202/09
0130/09B
0606/09
0155/09
0619/09
0724/1/09
0114/09
0724/09
0165/09
0310/09
0710/09
0361/09
0062/09
0824/09
0018/09B
0204/09
0317/09
0113/09
0502/09
0497/08B
0413/1/08
0389/08
0525/08
0344/08B
0570/08
0549/08B
0508/08B
0238/08
0500/08B
0551/1/08
0400/08
0952/1/08
0551/08
0686/08
0768/08A
0960/08
0173/08
0056/08
0315/08B
0560/08
0536/08
0379/08
0377/08
0684/08
0047/08
0549/08
0635/08
0556/08
0775/08
0300/08
0385/08
0394/08
0401/08
0104/08
0765/08
0521/1/08
0295/08
0304/08B
0629/08
0703/08
0553/08
0628/08
0997/1/08
0520/08
0691/08
0235/08
0695/08B
0113/08
0672/08
0836/08
0333/1/08
0058/08
0101/08
0010/08A
0997/08B
0168/08
0801/08
0560/08B
0199/08
0353/08
0399/08
0316/08
0084/08
0500/1/08
0806/08
0730/08
0716/08
0442/08B
0732/08
0760/08
0453/08
0442/3/08
0167/08
0559/08
0210/08
0035/08
0619/08
0542/08
0010/08B
0111/08
0032/08
0284/08
0952/08B
0167/08B
0315/08
0733/08
0168/1/08
0695/1/08
0502/08
0808/08
0192/08
0173/2/08
0465/08
0483/08
0765/1/08
0694/1/08
0337/08
0076/08
0176/08
0959/08
0168/08B
0768/08
0717/08
0304/08
0981/08
0498/08
0026/08
0497/1/08
0009/08
0180/08
0700/08
0980/08
0349/1/08
0827/08
0333/08
0167/1/08
0437/08
0549/1/08
0773/08
0964/08
0395/08
0745/08
0551/08B
0634/1/08
0160/08
0343/08K
0008/08
0532/08
0479/08
0649/08
0105/08
0349/08
0005/08
0325/08
0748/08
0526/08
0156/08
0967/08
0376/08
0310/08
0581/08
0393/08
0015/08
0694/08B
0413/08
0560/1/08
0508/1/08
0873/08
0694/08
0997/08
0645/08
0633/08
0399/08B
0696/08
0847/08
0253/08
0765/08B
0010/1/08
0333/08B
0344/1/08
0354/07B
0555/2/07
0938/07
0434/07
0714/07
0434/07B
0112/07B
0283/07
0207/07B
0222/07
0367/07B
0552/07
0268/07B
0664/1/07
0861/07
0567/07
0558/07
0206/07
0718/07
0674/07
0138/07
0544/07B
0306/1/07
0378/07
0617/07
0780/07
0789/07
0108/1/07
0207/07
0716/1/07
0752/07
0675/07
0268/07
0309/07
0259/07
0364/1/07
0664/07B
0551/1/07
0930/07B
0331/07
0417/1/07
0861/1/07
0918/07
0488/07
0681/07
0603/07
0075/07
0599/07
0895/07
0824/07
0800/07
0247/07
0720/07G
0694/07
0461/07
0485/07
0613/07
0512/07
0678/07
0113/07
0521/07
0354/07
0492/07
0417/07B
0697/07B
0716/07B
0664/07
0657/07
0712/07
0719/07
0861/07B
0232/07B
0244/07
0566/1/07
0068/07
0385/07
0306/07
0463/07
0583/07
0865/1/07
0815/1/07
0147/07
0376/07
0864/1/07
0931/07
0112/1/07
0108/07B
0108/07
0197/07
0252/07
0860/07
0815/07B
0595/1/07
0865/07
0863/07
0207/1/07
0555/07B
0135/07
0932/07
0367/1/07
0898/07
0182/07
0354/1/07
0150/07B
0862/07
0800/1/07
0364/07
0273/07
0150/07
0654/07
0556/07
0440/07
0595/07
0333/07
0134/07
0865/07B
0566/07
0566/07B
0489/07
0682/07
0447/07
0392/07
0136/07
0268/1/07
0820/07
0282/07
0939/07
0748/07
0232/1/07
0597/07
0288/07B
0502/07
0364/07B
0096/07
0690/07
0720/07A
0304/07
0679/07
0800/07B
0139/07
0417/07
0779/07
0444/07
0687/07
0554/07
0559/07
0697/1/07
0930/07
0595/07B
0166/07
0229/07
0600/07
0288/1/07
0306/07B
0673/07
0022/07
0456/07
0568/07
0476/07
0121/07
0423/07
0611/07
0864/07B
0455/07
0021/07
0016/07
0751/06
0390/06
0499/06
0247/06
0314/06
0684/06
0391/06
0713/06
0938/06
0555/06
0780/06
0495/06
0121/06
0820/06B
0329/06
0303/1/06
0753/06
0779/06
0010/06
0012/06B
0217/06B
0214/06
0159/06
0054/06
0510/06
0929/06
0428/06
0930/06
0072/06
0139/1/06
0820/06
0581/06
0672/06
0895/06
0827/06B
0172/06
0053/06
0354/06
0085/06
0113/2/06
0537/06
0866/06
0750/06
0217/06
0868/06
0549/06
0139/06B
0417/06
0033/06
0507/06
0280/06
0677/06
0827/06
0005/06
0017/06
0009/1/06
0073/06
0081/06
0005/06B
0869/1/06
0512/06
0303/06B
0103/06
0684/06B
0755/17/06
0503/06
0009/06
0009/06B
0918/1/06
0716/06
0178/06
0623/06
0796/06
0011/06
0005/1/06
0102/06
0251/1/06
0398/06
0693/06
0302/06
0751/1/06
0175/06
0745/06
0596/06
0755/06
0012/1/06
0367/06
0306/06
0527/06
0303/06
0827/1/06
0948/05
0653/05
0352/1/05
0037/1/05
0351/05
0435/05B
0445/05
0396/05
0755/05
0725/05B
0605/05
0165/05
0133/1/05
0807/05
0194/05
0252/05
0251/05
0509/05B
0276/05B
0725/1/05
0184/05
0621/05
0438/05
0248/05
0444/05
0942/1/05
0909/05
0478/05
0518/05
0285/05
0121/05
0286/1/05
0290/05
0897/05
0082/1/05
0596/05
0719/05
0896/05
0881/05
0092/05B
0706/05
0312/05
0246/05
0915/05B
0464/05
0288/05
0621/1/05
0202/05
0364/05
0290/05B
0052/1/05
0725/2/05
0912/1/05
0019/05
0902/05
0133/05B
0911/05
0084/05
0637/1/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0337/05
0773/05
0729/05
0727/05
0812/05
0746/05
0273/1/05
0875/05
0002/05
0748/05
0912/05B
0037/05B
0214/05
0725/05
0896/05B
0273/05B
0175/05
0642/05
0509/1/05
0435/05
0188/05
0728/05
0262/05
0622/1/05
0289/05
0403/05
0572/05
0834/05
0896/1/05
0352/05
0699/05
0287/05
0276/05
0246/1/05
0915/1/05
0595/05
0509/05
0876/05
0509/2/05
0615/05
0002/05B
0884/05
0915/05
0296/05
0316/05
0568/05
0002/1/05
0744/05
0037/05
0683/05
0726/05
0092/05
0622/05B
0637/05B
0097/05
0898/05
0082/05B
0020/05
0290/1/05
0233/05
0942/05B
0052/05B
0246/05B
0330/05
0445/1/05
0237/05
0618/05
0524/05
0942/05
0485/05
0092/1/05
0275/05
0943/05
0016/05
0936/05
0794/05
0238/04B
0917/04B
0569/04
0802/1/04
0194/1/04
0571/04B
0983/2/04
0795/1/04
0712/04
0994/04
0012/04B
0727/1/04
0883/04
0917/04
0377/04
0728/04B
0166/04
0565/04
0747/04
0610/04
0806/04
0466/04
0802/04B
0622/04
0543/04B
0852/04
0805/04
0576/04
0438/04
0544/04B
0012/04
0586/04
0408/04
0665/04
0727/04B
0232/04
0874/04
0298/04B
0917/3/04
0983/04B
0945/04
0194/04B
0238/04
0907/04
0578/04
0571/04
0429/04
0128/04B
0728/1/04
0665/04B
0702/04
0065/04B
0917/1/04
0795/04B
0945/04B
0967/04
0012/1/04
0665/1/04
0915/04
0226/04
1013/04
0818/04
0049/03
0155/03B
0708/03B
0504/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 617/18

... Der Einzelhandelssektor in Finnland war für viele Jahre durch übermäßige Vorschriften im Hinblick auf die Einrichtung und den Betrieb von Verkaufsstellen geprägt. Dies führte zu mangelndem Wettbewerb und hohen Marktzutrittsschranken. Für die finnischen Verbraucher ergaben sich dadurch höhere Preise und weniger Auswahl im Vergleich zu Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten. Infolge von wiederholten Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, die Beschränkungen zu lockern und den Einzelhandelssektor für den Wettbewerb zu öffnen, liberalisierte Finnland die Öffnungszeiten und reformierte die kommunalen und regionalen Planungsauflagen. Die Erleichterung des Zugangs zum Einzelhandelsmarkt dürfte - zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger - positive Auswirkungen auf Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologie haben, die Beschäftigung erhöhen und die Kosten für größere Geschäfte senken36.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 30. Er sieht kritisch, dass die Kriterien und Methodik der Projektauswahl in der neuen Förderperiode vor Einreichung des Programms mit der Kommission konsultiert werden müssen. Dies bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Programmbehörden, konterkariert die Vereinfachungsbemühungen und stellt die Kompetenz der Begleitausschüsse in Frage.



Drucksache 14/18

... Diese Indikatoren wurden ausgewählt, um die Hauptelemente einer Kreislaufwirtschaft zu erfassen. Die Verfügbarkeit von Daten wurde - aufbauend auf dem Anzeiger zur Ressourceneffizienz und dem Rohstoff-Anzeiger - bei der Auswahl berücksichtigt. Die Indikatoren basieren so weit wie möglich auf vorhandenen Daten, wodurch der Verwaltungsaufwand begrenzt wird. Weitere Kriterien, nach denen die Indikatoren bewertet wurden, s i.d.R. levanz, Akzeptanz, Glaubwürdigkeit, Benutzerfreundlichkeit und Robustheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft

Abbildung 1: Materialströme innerhalb der Wirtschaft EU-28, 2014 9, 10

3. Erste Ergebnisse

Herstellung und Verbrauch

4 Abfallbewirtschaftung

4 Sekundärrohstoffe

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 127/18

... Bis zu einem Drittel der Ausgaben europäischer Haushalte entfallen auf Waren, die im Einzelhandel verkauft werden. Über Preise, Auswahl und Qualität der angebotenen Produkte beeinflusst die Einzelhandelsbranche die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Der Zeitraum 2015 bis 2017 für die Bemessung der von den Ländern zu veranschlagenden Mindestbeträge in den Haushalten 2019 bis 2022 ist im Hinblick auf die Laufzeit des Krankenhausstrukturfonds von vier Jahren zu knapp bemessen. Erforderlich ist eine Erweiterung bzw. Flexibilisierung der Auswahl der Jahre, die für die Bemessung des zu veranschlagenden Mindestbeitrags heranzuziehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 170/1/18

... 16. Der Bundesrat bittet - über den bisherigen Vorschlag hinausgehend - zu erwägen, Regelungen aufzunehmen, die Plattformbetreiber verpflichten, die Infrastruktur der Plattform technisch so auszugestalten, dass es dem gewerblichen Nutzer möglich ist, sich wettbewerbs- und urheberrechtskonform (insbesondere durch Einhaltung der verbraucherschützenden Vorschriften, wie Informationspflichten) zu verhalten. Auf diese Weise sollen Abmahnungen vermieden werden, die in der Vergangenheit darauf begründet wurden, dass Plattformen keine Möglichkeit geboten hätten, den Informationspflichten nachzukommen, oder dem angebotenen Produkt allein aufgrund einer Produktnummer ein Bild zugeordnet worden sei, auf dessen Auswahl und urheberrechtliche Rechtskonformität der gewerbliche Nutzer keinen Einfluss hatte.



Drucksache 146/18

... Das Institut genießt die für die Erfüllung seiner Zwecke erforderliche akademische Freiheit, insbesondere in der Wahl der Themen und Methoden in Forschung und Lehre, der Auswahl der Personen und Institutionen, mit denen es zusammenarbeitet, sowie der freien Meinungsäußerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 300/18

... Bei der Auswahl sachgerechter Methoden und Informationstechniken können die hierbei voraussichtlich entstehenden Kosten im Verhältnis zu ihrem Nutzen berücksichtigt werden. Haben die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt, so wird vermutet, dass der Mietspiegel den Anforderungen nach Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 entspricht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... 34. Der Bundesrat sieht kritisch, dass die Kriterien und Methodik der Projektauswahl in der neuen Förderperiode vor Einreichung des Programms mit der Kommission konsultiert werden müssen. Dies bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Programmbehörden, konterkariert die Vereinfachungsbemühungen und stellt die Kompetenz der Begleitausschüsse in Frage.



Drucksache 216/18

... , Hausbrand, nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sowie lösemittelhaltige Produkte bzw. die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte. Die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion erfolgt auf Grundlage der Vorarbeiten durch das nationale Luftreinhalteprogramm in getrennten Verfahren. In diesen Prozess werden auch die Länder, die auf Grund Ihrer Vollzugskompetenz vielen nationalen Maßnahmen zustimmen müssen, einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 67/18

... Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber sind nach der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) verpflichtet, bei der Beratung "geeignete" Produkte anzubieten, die den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht werden. Deshalb sollten sich diese Unternehmen nach den Präferenzen ihrer Kunden (z.B. Umwelt-, Sozial-und Governance-Faktoren) erkundigen und diese bei der Bewertung der verschiedenen zu empfehlenden Finanzinstrumente und Versicherungsprodukte, d.h. bei der Auswahl der Produkte und der Beurteilung ihrer Eignung berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 75/18

... b) Auswahlkriterien für den Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Das Wort "eine" suggeriert eine Auswahlmöglichkeit für den Abfallverursacher. Der Gesetzgeber bezweckte aber mit der Verpflichtung der Länder zur Bereitstellung von Landessammelstellen (§ 9a Absatz 3 AtG) eine notwendige Einschränkung des Einzugsbereichs der radioaktiven Abfälle. Dies sollte zukünftig klar zum Ausdruck kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

8. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

32. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 1, Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

43. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

44. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

46. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

47. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

48. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

54. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

55. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

56. Zu Artikel 4 § 11 NiSV

57. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

58. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

59. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV

B Entschließung

1. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

2. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 270/18 (Beschluss)

... 6. Er bittet die Bundesregierung ferner, bei der konkreten Ausgestaltung der Gewährungskriterien des Programms darauf hinzuwirken, dass die Vereinbarkeit der beantragten Projekte mit den Klimaschutzplänen der EU und der Mitgliedstaaten sowie die ökologischen Auswirkungen und Umweltrisiken der Projekte im besonderen Maße Berücksichtigung finden und diese Aspekte in den Auswahlverfahren eine entsprechend hohe Gewichtung bekommen.



Drucksache 156/18

... e) Umgang mit Beschränkungen in Daten des Privatsektors: Um mögliche qualitative Beschränkungen in Daten des Privatsektors, einschließlich möglicher Verzerrungen, zu verringern, sollten Unternehmen, die Daten liefern, auch eine zumutbare und verhältnismäßige Unterstützung anbieten, um die Bewertung der Qualität der Daten für die angegebenen Zwecke zu erleichtern. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Daten gegebenenfalls zu kontrollieren oder anderweitig nachzuprüfen. Unternehmen sollten nicht verpflichtet sein, die Qualität der betreffenden Daten zu verbessern. Öffentliche Stellen sollten ihrerseits sicherstellen, dass Daten aus verschiedenen Quellen so verarbeitet werden, dass eine mögliche auswahlbedingte Verzerrung vermieden wird.



Drucksache 99/18

... Die Feststellung der Bewertung der Leistungen mit Noten im Zeugnis dokumentiert diese Leistungen differenziert und kann auch bei der Auswahl von Betriebsleitern oder deren Stellvertretern durch das Unternehmen herangezogen werden. Es ist dabei auch kritisch zu beurteilen, dass die vorliegenden Änderungsvorschläge von Seiten der Länder eine abweichende Regelung von der im Übrigen weitgehend parallelen Regelung der Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen vorsehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass vermehrt Stadtbahnsysteme mit dem Eisenbahnnetz verknüpft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/18




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 216/1/18

... 12. Ein frühzeitiger und intensiver Austausch mit den Ländern im Vorfeld und bei der Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms ermöglicht es, das praktische Wissen und die Umsetzungserfahrungen vor Ort bereits in das nationale Luftreinhalteprogramm, insbesondere hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Reduktionsmaßnahmen, einfließen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/1/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 13. Die Auftragsorientierung (Missionsorientierung) wird durch die Länder grundsätzlich begrüßt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, dass zunächst nur wenige "Aufträge" mit einem begrenzten Budget ins Leben gerufen und diese zeitnah evaluiert werden. Er fordert die Bundesregierung auf, die Länder an dem Prozess zur Definition und Auswahl der "Aufträge" frühzeitig und aktiv zu beteiligen. Bei der Ausgestaltung der Aufträge ist zu beachten, dass den Forschenden eine flexible und offene Herangehensweise ermöglicht wird.



Drucksache 306/18 (Beschluss)

... Standortauswahlgesetz



Drucksache 469/1/18

... Die für das Monitoring nach § 6 Absatz 2 Satz 2 KiQuTG erforderlichen Daten, die jährlich an den Bund übermittelt werden müssen, sollen mit den Ländern gemeinsam festgelegt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Länder angemessen in die Auswahl der für den Bund erforderlichen Daten einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zur Folgeänderung:

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 2 Nummer 2

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*

Zu Artikel 2 Nummer 2

12. Zu Artikel 4 FAG

15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 563/18

... "(1a) Im Rahmen der Auswahlentscheidung nach Absatz 1 Satz 2 sind die Verpflichtungen nach § 11 Absatz 1 und 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einzuhalten, indem für Maßnahmen zur Reduzierung der Erzeugungsleistung von Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kalkulatorische Kosten anzusetzen sind, die anhand eines für alle Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einheitlichen kalkulatorischen Preises zu bestimmen sind. Der einheitliche kalkulatorische Preis ist so zu bestimmen, dass die Reduzierung der Wirkleistungserzeugung der Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nur erfolgt, wenn dadurch in der Regel mindestens das Fünffache und höchstens das Fünfzehnfache an Reduzierung von nicht vorrangberechtigter Erzeugung ersetzt werden kann (Mindestfaktor).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Das Wort "eine" suggeriert eine Auswahlmöglichkeit für den Abfallverursacher. Der Gesetzgeber bezweckte aber mit der Verpflichtung der Länder zur Bereitstellung von Landessammelstellen (§ 9a Absatz 3 AtG) eine notwendige Einschränkung des Einzugsbereichs der radioaktiven Abfälle. Dies sollte zukünftig klar zum Ausdruck kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [§ 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 152/18

... Laut den Prognosen wird es 2020 mindestens 6 Milliarden mit Internet verbundene Produkte in der EU und 25 Milliarden weltweit geben52. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Produkte und Technologien für Verbraucher sicher sind, während eine breite Auswahl garantiert und Innovation nicht unterdrückt wird. Die Kommission wird prüfen, ob der derzeitige Rechtsrahmen für Produktsicherheit im Hinblick auf die neuen Herausforderungen, die diese neuen Technologien mit sich bringen, zweckmäßig ist oder ob es Lücken zu schließen gibt. Die Kommission wird in diesem Sinne weiterhin die Zusammenhänge zwischen Cyber-Sicherheit53 und Produktsicherheit untersuchen und dabei Instrumente ermitteln, die die Produktsicherheit und die Auslegungssicherheit verbessern können. Die Kommission hat auch eine Sachverständigengruppe gegründet, die prüfen wird, ob und in welchem Umfang bestehende Haftungssysteme an die entstehenden Marktrealitäten angepasst sind, und dabei der Entwicklung der neuen Technologien im weiten Sinne, einschließlich künstlicher Intelligenz, fortgeschrittener Robotik, des Internets der Dinge und der Themen über Cybersicherheit, folgen. - Mobiler E-Commerce. Die zunehmende Bedeutung mobilen E-Commerce kann Verbraucher in verschiedener Weise gefährden, auch aufgrund der Art und Weise, wie ihnen die verlangten Informationen präsentiert werden. Die Kommission leitet gerade eine Verhaltensstudie ein, die sich auf die Auswirkung von online genutzten Marketing- und Offenlegungspraktiken auf Verbraucher konzentrieren wird. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden und insbesondere, wie diese vermarktet und über mobile Geräte verkauft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 72/18

... /EU /EU4 mit dem Ziel geändert werden, regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds in der EU abzubauen. Diese neuen Maßnahmen dürften die Kosten für Fondsverwalter verringern, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds vorantreiben. Mehr Wettbewerb in der EU wird dazu beitragen, den Anlegern eine größere Auswahl und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1

2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU

Artikel 30a
Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Artikel 32a
Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 43a
Einrichtungen für Kleinanleger

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Bewertung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 228/1/18

... 65. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Stärke der neuen territorialen Strategieform "sonstiges territoriales Instrument" in ihrer Offenheit gegenüber regional und örtlich etablierten Strukturen der nachhaltigen Stadtentwicklung liegen könnte. Er ist der Meinung, dass die für dieses Instrument geltenden Vorgaben − insbesondere hinsichtlich der Einbindung lokaler Akteure bei der Projektauswahl − deutlich reduziert werden müssen, um diese Stärke zum Tragen zu bringen.



Drucksache 375/18

... IV ist von den Krankenkassen bei der Auswahlentscheidung im Rahmen des passiven, indexorientierten Managements Rechnung zu tragen. Hierzu haben sie ein angemessenes Risikomanagementsystem zu unterhalten. In der Praxis werden die gesetzlichen Vorgaben zur Risikominimierung von den Krankenkassen durch eigene Anlagerichtlinien konkretisiert, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint die Anhebung des Aktienanteils auch unter Berücksichtigung der Verlustrisiken sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 176/18 (Beschluss)

... An die Benennung von Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers (§ 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO-E) dürfen keine überzogenen Forderungen gestellt werden. An die Anmeldung sollten daher noch nicht die gleichen Anforderungen wie an eine Klageschrift erhoben werden. Stattdessen sollte es für die Anmeldung ausreichen, wenn anhand einer Sachverhaltsdarstellung die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse individualisiert werden können. Nicht rechtskundige Verbraucherinnen und Verbraucher können keine juristischen Prüfungen vornehmen. Nach der Konstruktion der Mus-terfeststellungsklage obliegt das Abfassen der Klageschrift gerade der qualifizierten Einrichtung als Klägerin. Bei möglicherweise konkurrierend vorliegenden Ansprüchen aufgrund des geschilderten Sachverhalts muss den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Auswahl der angemessenen Ansprüche anhand des Feststellungsurteils bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

14. Zu Artikel 11

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 281/18

... Haben mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den gleichen Tag den Beginn einer Brückenteilzeit beantragt und hat der Arbeitgeber unter ihnen eine Auswahl zu treffen, so entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen des billigen Ermessens, welcher Arbeitnehmerin oder welchem Arbeitnehmer er den Anspruch gewährt. Die Entscheidung eines Arbeitgebers entspricht dann billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die Interessen angemessen berücksichtigt worden sind. Dabei hat der Arbeitgeber auch persönliche, soziale und familiäre Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Erziehungs- oder Pflegeaufgaben, die nicht durch Ansprüche nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 270/1/18

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der konkreten Ausgestaltung der Gewährungskriterien des Programms darauf hinzuwirken, dass die Vereinbarkeit der beantragten Projekte mit den Klimaschutzplänen der EU und der Mitgliedstaaten sowie die ökologischen Auswirkungen und Umweltrisiken der Projekte im besonderen Maße Berücksichtigung finden und diese Aspekte in den Auswahlverfahren eine entsprechend hohe Gewichtung bekommen.



Drucksache 175/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten insgesamt noch klarer und rechtssicherer geregelt werden können. Es sollte insbesondere klar bestimmt werden, ob die humanitären Gründe im Sinne von § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG-E als Tatbestandsvoraussetzungen (volle gerichtliche Überprüfbarkeit) oder als ermessenslenkende Kriterien (eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit) zu verstehen sind. Gleiches gilt für die nach § 36a Absatz 2 Satz 3 und 4 Auf-enthG-E zu berücksichtigenden Belange des Kindeswohls und Integrationsaspekte. Zudem sollte das Verhältnis dieser Belange zu den humanitären Gründen aus der Vorschrift klar ersichtlich sein. Die Kontingentbestimmung in § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG-E sollte als Verfahrensregelung bevorzugt getrennt von den materiellen Kriterien in einem eigenen Absatz geregelt werden. Darüber hinaus sollte erwogen werden, eine Verordnungsermächtigung für die Regelung der Einzelheiten des Auswahlverfahrens nach § 36a AufenthG-E mit aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 54. Der Bundesrat lehnt ab, dass die Arten der Intervention (Interventionskategorien) und die indikative Aufschlüsselung der geplanten Ressourcen nach Art der Intervention oder des Unterstützungsbereichs nicht wie in der Förderperiode 2014 bis 2020 von der Genehmigung durch die Kommission ausgeschlossen sind. Dadurch wird eine formale Programmänderung notwendig, wenn sich im Laufe des Programmfortschritts Änderungen an der Auswahl der Interventionskategorien ergeben. Bisher war eine Beteiligung des Begleitausschusses ausreichend. Diese Änderung der Vorgehensweise entspricht keiner Vereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 175/1/18

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten insgesamt noch klarer und rechtssicherer geregelt werden können. Es sollte insbesondere klar bestimmt werden, ob die humanitären Gründe im Sinne von § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG-E als Tatbestandsvoraussetzungen (volle gerichtliche Überprüfbarkeit) oder als ermessenslenkende Kriterien (eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit) zu verstehen sind. Gleiches gilt für die nach § 36a Absatz 2 Satz 3 und 4 AufenthG-E zu berücksichtigenden Belange des Kindeswohls und Integrationsaspekte. Zudem sollte das Verhältnis dieser Belange zu den humanitären Gründen aus der Vorschrift klar ersichtlich sein. Die Kontingentbestimmung in § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG-E sollte als Verfahrensregelung bevorzugt getrennt von den materiellen Kriterien in einem eigenen Absatz geregelt werden. Darüber hinaus sollte erwogen werden, eine Verordnungsermächtigung für die Regelung der Einzelheiten des Auswahlverfahrens nach § 36a AufenthG-E mit aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 65/18

... Produkt auf ein anderes zu wechseln. Dazu muss der Wechsel kostengünstig sein. Dies schließt ein, dass den Sparbeiträgen keine gesonderten Provisions- und Abschlusskosten belastet werden dürfen. Ebenso muss Sicherheit über den Anteil an bereits erzielten Erträgen bestehen. Produkte mit Sparerkollektiven kommen dafür nicht in Frage. Eine neutrale staatliche Stelle stellt zur Erleichterung der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers die Produkte zusammen, die diese zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Standardprodukt (vgl. 7. und 8.) wird Teil dieser Liste von Angeboten sein. Für den Arbeitgeber besteht dabei aber kein Auswahlrisiko. Ihn trifft keine Verantwortlichkeit in Bezug auf das gewählte Produkt, wenn dieses Teil der Liste ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 469/18 (Beschluss)

... Die für das Monitoring nach § 6 Absatz 2 Satz 2 KiQuTG erforderlichen Daten, die jährlich an den Bund übermittelt werden müssen, sollen mit den Ländern gemeinsam festgelegt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Länder angemessen in die Auswahl der für den Bund erforderlichen Daten einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zu Artikel 4

10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 176/1/18

... 17. Auch an die Benennung von Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers (§ 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO-E) dürfen keine überzogenen Forderungen gestellt werden. An die Anmeldung sollten daher noch nicht die gleichen Anforderungen wie an eine Klageschrift erhoben werden. Stattdessen sollte es für die Anmeldung ausreichen, wenn anhand einer Sachverhaltsdarstellung die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse individualisiert werden können. Nicht rechtskundige Verbraucherinnen und Verbraucher können keine juristischen Prüfungen vornehmen. Nach der Konstruktion der Musterfeststellungsklage obliegt das Abfassen der Klageschrift gerade der qualifizierten Einrichtung als Klägerin. Bei möglicherweise konkurrierend vorliegenden Ansprüchen aufgrund des geschilderten Sachverhalts muss den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Auswahl der angemessenen Ansprüche anhand des Feststellungsurteils bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Artikel 2 Nummer 3

18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

22. Zu Artikel 11

23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen

24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 416/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen für geboten. Die Auswahl der Fragestellungen sollte danach erfolgen, ob sie für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sind und ob alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, valides Datenmaterial zu den Fragestellungen beizubringen. Entscheidend ist ferner, inwiefern ein Vergleich der mitglied-staatlichen Justizsysteme möglich ist. Angesichts der Unterschiedlichkeit der nationalen Justizsysteme erscheint insbesondere ein "Ranking" weder möglich noch zielführend.



Drucksache 224/18

... Im Rahmen der Folgenabschätzung wurde ein breites Spektrum von Maßnahmen geprüft. Vier Optionen bzw. Szenarien mit einer Auswahl verschiedener Maßnahmen für die einzelnen Kunststoffartikel wurden entworfen. Die folgenden Optionen sind nach ihrer Zielsetzung gestaffelt, die mit jeder Option anspruchsvoller wird. Eine wesentliche Überlegung in diesem Zusammenhang waren die erwarteten Auswirkungen auf den Eintrag von Einwegkunststoffprodukten in die Meeresumwelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 216/18 (Beschluss)

... 4. Ein frühzeitiger und intensiver Austausch mit den Ländern im Vorfeld und bei der Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms ermöglicht es, das praktische Wissen und die Umsetzungserfahrungen vor Ort bereits in das nationale Luftreinhalteprogramm, insbesondere hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Reduktionsmaßnahmen, einfließen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe


 
 
 


Drucksache 575/18 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetz eingehalten werden kann. Der Bundesrat sieht die Festlegung, unterhalb einer willkürlich und nicht weiter begründeten NO2-Konzentrationsgrenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter "Begrenzungen und Verbote" für Dieselfahrzeuge pauschal als mögliche Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-Immissionsgrenzwerte auszuschließen, kritisch. Der Gesetzgeber muss es den betroffenen Ländern bzw. Kommunen überlassen, die Auswahl der geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung zu treffen. Überdies sieht der Bundesrat mit Blick auf den erforderlichen Notifizierungsprozess europarechtliche Bedenken und hält eine rechtliche Begründung, wie der genannte Wert mit dem im Gemeinschaftsrecht verankerten Erfordernis einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung in Einklang zu bringen ist, für erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 429/18

... Im Meldewesen muss von den Fachverfahrensherstellern von Meldesoftware ein weiterer Schlüsselwert zur Angabe des Geschlechts in die Auswahlmasken und in die Datenbank aufgenommen werden. Die genaue Höhe des Erfüllungsaufwandes ist nicht bezifferbar, dürfte aber gering sein. Dieser Aufwand ist bereits durch Softwarewartungsverträge zwischen der Verwaltung einerseits und den Fachverfahrensherstellern andererseits abgedeckt. Die weitere Auswahlmöglichkeit bei der Angabe zum Geschlecht dürfte in der Praxis der Eintragung in das Melderegister unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsaufwandes kaum messbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 237/1/18

... 20. Der Bundesrat unterstützt die Ansätze der Kommission für die Sicherstellung der größtmöglichen Wirkung der ESI-Fonds. Er begrüßt insbesondere, dass die Kommission die entsprechenden Pflichten zur Datenerhebung kritisch prüft und der Verordnungsvorschlag dazu auch Vereinfachungsvorschläge enthält. Der Bundesrat stellt aber fest, dass die Vorschläge einer "effizienzorientierten Projektauswahl" die Komplexität der ESI-Fonds-Umsetzung unterschätzen: Der Bundesrat appelliert, das gemeinsame Ziel eines wirkungsvollen Einsatzes der ESI-Fonds nicht durch Auswahlformalismen zu verfolgen, die dem Anliegen nicht gerecht werden und es damit auch nicht unterstützen. Der Bundesrat hält dagegen den Ansatz einer kontinuierlichen evaluationsgestützten fachlichen Begleitung der Programmumsetzung für am besten geeignet, um stete Verbesserungen der Programmumsetzung zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/18




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 73/18

... Dieser Vorschlag dürfte bewirken, dass sich die mit dem grenzüberschreitenden Vertrieb verbundenen Kosten verringern, und zu einem stärker integrierten Binnenmarkt für Investmentfonds führen. Ein verstärkter Wettbewerb in der EU wird dazu beitragen, dass sich die Auswahl für die Anleger vergrößert und sich das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anforderungen an Marketing-Anzeigen

Artikel 3
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 4
Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 5
Prüfung der Marketing-Anzeigen

Artikel 6
Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte

Artikel 7
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte

Artikel 8
Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte

Artikel 9
Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten

Artikel 10
Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW

Artikel 11
Standardisierung der Anzeigen an die ESMA

Artikel 12
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 13
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 5/18 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, über die Definition konkreter Entwicklungsziele mit strategischer Relevanz ("Missionen") die Effizienz der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung und deren öffentliche Wahrnehmung zu stärken. Er weist darauf hin, dass für die Anwendung dieses Verfahrens auf die Forschungsförderung noch keine ausreichenden Erfahrungen bestehen und beispielsweise die Beziehung zu den "FET-Flagship-Initiativen" noch völlig ungeklärt ist. Er hält es daher für geboten, "Missionen" zunächst behutsam und nur bezogen auf einen kleinen Teil des zur Verfügung stehenden Budgets einzusetzen und zu evaluieren. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder an dem Prozess zur Definition und Auswahl der "Missionen" frühzeitig und aktiv zu beteiligen.



Drucksache 617/1/18

... 13. Die Projektauswahl des EFSI muss nach strengen Kriterien erfolgen. Dabei sollten die Sicherung eines europäischen Mehrwertes, die Förderung von ökologisch nachhaltigem Wachstum, die Aktivierung von weiteren privaten Investitionen sowie das Zusätzlichkeitskriterium weiterhin zwingende Kriterien sein. Der Bundesrat unterstützt die Konzeption des EFSI, wonach nur solche Projekte zu finanzieren sind, deren Finanzierung am Markt nicht möglich gewesen wäre. Hierauf hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 4. November 2016 (BR-Drucksache 518/16(B)) hingewiesen.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 36. Er lehnt ab, dass die Arten der Intervention (Interventionskategorien) und die indikative Aufschlüsselung der geplanten Ressourcen nach Art der Intervention oder des Unterstützungsbereichs nicht wie in der Förderperiode 2014 bis 2020 von der Genehmigung durch die Kommission ausgeschlossen sind. Dadurch wird eine formale Programmänderung notwendig, wenn sich im Laufe des Programmfortschritts Änderungen an der Auswahl der Interventionskategorien ergeben. Bisher war eine Beteiligung des Begleitausschusses ausreichend. Diese Änderung der Vorgehensweise entspricht keiner Vereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 49. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Stärke der neuen territorialen Strategieform "sonstiges territoriales Instrument" in ihrer Offenheit gegenüber regional und örtlich etablierten Strukturen der nachhaltigen Stadtentwicklung liegen könnte. Er ist der Meinung, dass die für dieses Instrument geltenden Vorgaben − insbesondere hinsichtlich der Einbindung lokaler Akteure bei der Projektauswahl − deutlich reduziert werden müssen, um diese Stärke zum Tragen zu bringen.



Drucksache 617/18 (Beschluss)

... 9. Die Projektauswahl des EFSI muss nach strengen Kriterien erfolgen. Dabei sollten die Sicherung eines europäischen Mehrwertes, die Förderung von ökologisch nachhaltigem Wachstum, die Aktivierung von weiteren privaten Investitionen sowie das Zusätzlichkeitskriterium weiterhin zwingende Kriterien sein. Der Bundesrat unterstützt die Konzeption des EFSI, wonach nur solche Projekte zu finanzieren sind, deren Finanzierung am Markt nicht möglich gewesen wäre.



Drucksache 306/18

... Standortauswahlgesetz



Drucksache 70/18

... Erhöhte Transparenz, um den Wettbewerb zu fördern und Kleinanlegern auf den Kapitalmärkten mehr Auswahl zu bieten, sollte daher durch datengetriebene Lösungen flankiert werden, bei denen neue, effizientere Technologien zum Einsatz kommen, die gewährleisten, dass die betreffenden Informationen auch vollständig, vergleichbar und leicht zugänglich sind. Die entsprechenden "Tools" könnten auf öffentlich zugänglichen Informationen beruhen und eine benutzerfreundliche Schnittstelle bieten, die bestehende Datenbanken oder digitale Werkzeuge, wie Online-Rechner, Vergleichstools, automatisierte Berater oder Fondssupermärkte miteinander verknüpft. Dies erfordert weitreichende Arbeiten, um die Interoperabilität der Datensätze und die Entwicklung geeigneter Algorithmen zu gewährleisten, während es gleichzeitig sicherzustellen gilt, dass die Ergebnisse fair und leicht verständlich dargeboten werden. Die Kommission wird daher die aktuelle Landschaft und Situation bei technologiegetriebenen digitalen Schnittstellen prüfen, über die der einzelne Kleinanleger auf den EU-Kapitalmärkten geeignete und kosteneffiziente Anlageprodukte finden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 474/18 (Beschluss)

... 8. Er regt an, Artikel 6 Absätze 3 und 4 des Verordnungsvorschlags dahingehend zu überarbeiten, dass die Auswahl der zu ergreifenden zusätzlichen spezifischen proaktiven Maßnahmen alleine dem Hostingdiensteanbieter überlassen wird, um diesen bei der Entwicklung eigener, auf das jeweilige Diensteangebot zugeschnittener Maßnahmen nicht einzuschränken. Eine behördliche Auferlegung einer zusätzlichen spezifischen proaktiven Maßnahme könnte nämlich dazu führen, dass bessere proaktive Instrumente zur Erkennung terroristischer Inhalte nicht entwickelt und genutzt würden.



Drucksache 469/18

... Gemäß § 2 Satz 3 sind Maßnahmen gemäß § 2 Satz 1 Nummern 1 bis 4 von vorrangiger Bedeutung. Angesichts der Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung sind die dort benannten Handlungsfelder zentral für eine Weiterentwicklung der Qualität. In welchen Bereichen die Länder Maßnahmen durchführen, soll durch landesspezifische Handlungskonzepte festgelegt werden. Der partizipativ angelegte Prozess, aus dem die Eckpunkte des oben genannten Beschlusses der JFMK hervorgegangen sind, hat sich für einen Prozess für die Auswahl von Maßnahmen auf Landesebene als erfolgreiches Vorbild erwiesen. Sofern die Länder keine Maßnahmen in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung umsetzen, ist dies besonders zu begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 423/6/18

... Die Zuständigkeit für die ärztliche Weiterbildung und Fortbildung liegt bei den Landesärztekammern bzw. bei der Bundesärztekammer. Die mit der Verordnung vorgenommene Auswahl einer bestimmten Facharztgruppe bzw. einer speziellen Zusatzweiterbildung entspricht nicht der Realität bei der Anwendung von Magnetresonanztomographen (MRT) und ist auch fachlich nicht gerechtfertigt. Im Ergebnis ist dies ein nicht erforderlicher und damit unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Der Schutzzweck der Verordnung (Schutz von Menschen bei nichtmedizinischer Anwendung von MRT) wird in ausreichendem und verhältnismäßigem Umfang erreicht, wenn eine näher ausgestaltete Fachkunde zur sicheren Anwendung und Bedienung eines MRT-Gerätes geregelt wird. Im medizinischen Bereich sind die ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis sowie entsprechende fachliche Erfahrung und Kenntnisse für die Anwendung eines MRT-Gerätes ausreichend. Im nichtmedizinischen Bereich (z.B. experimentelle Forschung) ist die erforderliche Fachkunde ebenfalls bereits geregelt. Es ist kein Unterscheidungskriterium ersichtlich, welches im nichtmedizinischen Bereich andere, höhere Anforderungen an die Nutzung eines MRT-Gerätes stellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/6/18




Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 474/1/18

... 18. Der Bundesrat regt an, Artikel 6 Absätze 3 und 4 des Verordnungsvorschlags dahingehend zu überarbeiten, dass die Auswahl der zu ergreifenden zusätzlichen spezifischen proaktiven Maßnahmen alleine dem Hostingdiensteanbieter überlassen wird, um diesen bei der Entwicklung eigener, auf das jeweilige Diensteangebot zugeschnittener Maßnahmen nicht einzuschränken. Eine behördliche Auferlegung einer zusätzlichen spezifischen proaktiven Maßnahme könnte nämlich dazu führen, dass bessere proaktive Instrumente zur Erkennung terroristischer Inhalte nicht entwickelt und genutzt würden.



Drucksache 162/18 (Beschluss)

... Des Weiteren soll der Geschäftsführende Direktor künftig die Auswahl der Mitglieder der wissenschaftlichen Gremien vornehmen und die Liste dem Verwaltungsrat zur Ernennung vorlegen. Diese Form einer Vorauswahl steht dem erklärten Ziel eines transparenten Vorgehens entgegen und ist ebenfalls abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 442/18

... (3) Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat aus einer Liste von Bewerbern ernannt, die die Kommission im Anschluss an ein offenes und transparentes Auswahlverfahren vorschlägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 393/18

... 24 Zweck der Überwachung ist es, zu überprüfen, ob die Genehmigungsbedingungen eingehalten werden (Einhaltungsüberwachung) und ob die Annahmen, die während der Überprüfung der Erlaubnis und während der Auswahl des Ortes zugrunde gelegt wurden, zutrafen und ausreichten, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen (Feldüberwachung). Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass solche Überwachungsprogramme eindeutig festgelegte Ziele haben. Art, Häufigkeit und Umfang der Überwachung hängen von der Auswirkungshypothese sowie von den voraussichtlichen lokalen und regionalen Folgen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Entschließung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 6bis
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings

Anlage 4
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings

Anlage 5
Bewertungsrahmen für Stoffe, die für das Absetzen nach Anlage 4 in Frage kommen

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zur Anlage

Zu Artikel 1

Zu Artikel 6bis

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5


 
 
 


Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat bittet - über den bisherigen Vorschlag hinausgehend -, zu erwägen, Regelungen aufzunehmen, die Plattformbetreiber verpflichten, die Infrastruktur der Plattform technisch so auszugestalten, dass es dem gewerblichen Nutzer möglich ist, sich wettbewerbs- und urheberrechtskonform (insbesondere durch Einhaltung der verbraucherschützenden Vorschriften, wie Informationspflichten) zu verhalten. Auf diese Weise sollen Abmahnungen vermieden werden, die in der Vergangenheit darauf begründet wurden, dass Plattformen keine Möglichkeit geboten hätten, den Informationspflichten nachzukommen, oder dem angebotenen Produkt allein aufgrund einer Produktnummer ein Bild zugeordnet worden sei, auf dessen Auswahl und urheberrechtliche Rechtskonformität der gewerbliche Nutzer keinen Einfluss hatte.



Drucksache 401/18

... Ein delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Bestimmung der Kriterien für die Auswahl der Stoffe, die auf diese Liste gesetzt werden, ist von der Europäischen Kommission vorher zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/18




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 5/18

... Die hochrangige Lamy-Gruppe empfiehlt, Innovation über alle Bereiche der EU-Politik hinweg zu unterstützen (z.B. ein technologisches, gesellschaftliches und unternehmerisches Modell). Der daraus entstehende gemeinsame Rechtsrahmen würde das Unternehmertum, die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und deren Führungsrolle in der aktuellen industriellen Revolution (#2 Build a true EU innovation policy that creates future markets) fördern. Die hochrangige Lamy-Gruppe schlägt zudem vor, dass innovative Ideen, die das Potenzial einer raschen Ausweitung auf einen größeren Maßstab haben, unabhängig von Größe, Sektor oder Ausgereiftheit, von einem Europäischen Innovationsrat (EIC) gefördert werden, der befugt ist, in Unternehmer und Unternehmen, auch in riskante Innovationen im Grenzbereich verschiedener Technologien und Fachrichtungen, zu investieren. Sie empfiehlt außerdem (#4 Design the EU R&I programme for greater impact), dass der EIC neue Verfahren für die Bewertung und Auswahl von Vorschlägen entwickelt, damit hoch riskante und rentable Projekte erkannt werden, die Finanzhilfeverwaltung flexibler wird (schwer vorhersehbare Entscheidungen) und ein Scheitern toleriert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 416/1/18

... 3. Der Bundesrat hält eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen für geboten. Die Auswahl der Fragestellungen sollte danach erfolgen, ob sie für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sind und ob alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, valides Datenmaterial zu den Fragestellungen beizubringen. Entscheidend ist ferner, inwiefern ein Vergleich der mitgliedstaatlichen Justizsysteme möglich ist. Angesichts der Unterschiedlichkeit der nationalen Justizsysteme erscheint insbesondere ein "Ranking" weder möglich noch zielführend.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.