[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

493 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Barrieren"


⇒ Schnellwahl ⇒

0544/20
0164/20B
0166/20
0018/1/20
0030/1/20
0135/20B
0160/2/20
0164/1/20
0456/20B
0456/1/20
0164/20
0196/20
0426/3/20
0246/20
0160/1/20
0168/20B
0018/20B
0168/1/20
0030/20B
0135/1/20
0002/20
0082/20
0021/20
0528/20
0393/20
0347/19
0388/19B
0623/19B
0007/19B
0347/19B
0666/19
0358/1/19
0635/19
0663/19
0581/19B
0634/19
0581/19
0017/19B
0003/19
0581/2/19
0151/19
0128/19
0304/19
0522/19
0506/19
0358/19B
0388/19
0388/1/19
0584/19
0665/19
0623/19
0633/19
0265/1/18
0372/18B
0423/18
0265/18
0165/1/18
0165/18B
0617/18
0229/18B
0495/18
0495/18B
0170/1/18
0300/18
0229/1/18
0176/18
0152/18
0086/1/18
0357/18
0190/18
0258/18
0015/1/18
0265/18B
0156/1/18
0268/18
0094/18B
0213/18
0170/18B
0094/1/18
0086/18B
0015/18B
0222/18
0504/1/18
0156/18B
0190/18B
0667/17
0045/17
0678/17
0121/17
0645/17
0429/17
0732/17
0721/17
0429/17B
0144/17
0325/17
0730/17B
0730/17
0256/17
0045/2/17
0062/17
0696/17
0573/17
0121/1/17
0352/17
0387/17
0429/1/17
0156/1/16
0340/16B
0018/1/16
0568/16
0116/16
0288/2/16
0018/16B
0532/16
0266/1/16
0783/16B
0567/16
0492/1/16
0783/1/16
0300/16
0266/16B
0194/16
0013/16
0492/16B
0492/16
0169/16B
0419/16
0287/16
0194/16B
0340/16
0018/16
0516/16B
0742/16
0254/1/16
0506/16
0279/16
0169/16
0741/16
0742/16B
0535/16
0194/1/16
0516/16
0741/16B
0340/1/16
0044/1/16
0116/1/16
0044/16B
0690/16
0578/16
0143/15
0143/2/15
0260/15
0358/15B
0120/15B
0367/15B
0024/15
0601/15B
0022/15
0367/1/15
0059/1/15
0227/15
0592/15
0358/1/15
0109/15
0500/15
0601/1/15
0143/15B
0359/15B
0359/1/15
0323/14B
0077/14B
0328/1/14
0163/14
0580/14
0055/14
0323/1/14
0014/1/14
0509/14
0255/14
0328/14B
0014/14B
0447/1/14
0709/13
0459/13
0616/1/13
0616/13B
0032/13
0356/1/13
0418/13
0356/13
0766/13B
0539/13
0756/13B
0007/13
0418/1/13
0356/13B
0321/13B
0527/13
0321/13
0460/13
0141/13
0613/1/13
0515/13
0343/13B
0060/13
0561/1/13
0348/13
0356/2/13
0756/13
0766/1/13
0074/13
0072/13
0613/13B
0321/1/13
0721/13
0500/13
0173/13
0114/13
0347/13
0418/13B
0503/1/12
0312/12B
0158/12
0346/12
0074/12B
0751/12
0282/12
0557/12
0414/12
0170/12
0725/12
0470/12
0477/12
0581/12
0330/12
0511/12
0586/12
0016/12
0808/12
0751/1/12
0107/12
0575/12
0313/12
0808/1/12
0722/12
0605/12
0573/12
0751/12B
0159/12
0611/12
0074/1/12
0808/12B
0074/12
0312/1/12
0721/12
0503/12B
0488/12
0610/12
0298/12
0340/12
0535/12
0747/12
0282/1/12
0170/12B
0072/11
0713/11
0347/1/11
0631/11
0092/11
0378/11
0214/11
0230/11
0347/11B
0735/11
0650/1/11
0370/11
0650/11
0772/2/11
0650/2/11
0772/11
0143/11
0142/11
0399/11B
0089/11
0578/1/11
0335/11
0071/11
0232/11
0045/11
0087/11
0580/11
0113/11
0230/11B
0027/11
0671/1/11
0037/11
0278/11
0305/11
0096/11
0379/11
0832/11
0616/10
0747/2/10
0334/10
0747/10B
0831/1/10
0306/10
0104/10
0413/1/10
0737/10
0341/10
0774/10
0829/10B
0831/10B
0312/10
0839/10
0438/10
0732/10
0698/10
0747/3/10
0312/10B
0637/10
0693/10
0312/1/10
0413/10B
0829/1/10
0264/10
0781/10
0421/10
0426/10
0829/10
0747/1/10
0786/10
0700/10
0747/10
0780/10
0026/09
0177/09
0663/1/09
0095/09
0675/09
0174/1/09
0231/09
0535/09
0282/09
0828/09
0174/09B
0793/09
0250/09
0616/09
0395/09
0804/09
0603/09
0024/09
0781/09
0289/09
0099/09
0783/09
0727/09
0023/09
0619/09
0499/08
0200/08
0551/08
0768/08A
0960/08
0917/08
0958/1/08
0755/08
0759/08B
0796/08
0963/1/08
0520/08
0691/08
0505/08
0982/08
0537/08
0858/08
0760/08
0488/08
0963/08
0406/08
0968/08
0725/08
0952/08
0502/08
0104/1/08
0759/1/08
0958/08
0768/08
0883/08
0239/1/08
0722/08
0605/08
0498/08
0958/08B
0747/08
0990/08
0158/08
0404/08
0800/08
0163/08
0343/08K
0160/1/08
0963/08B
0239/08B
0105/08
0749/1/08
0302/08
0104/08B
0814/08
0251/08
0997/08
0135/08
0759/08
0840/1/08
0018/08
0543/07
0112/07B
0530/2/07
0951/07
0861/07
0718/07
0674/07
0530/07
0950/07
0675/07
0533/07
0678/07
0306/07
0251/07
0112/1/07
0197/07
0863/07
0862/07
0800/1/07
0820/07
0530/1/07
0679/07
0530/07B
0673/07
0001/07
0331/06
0915/1/06
0121/06
0754/06
0329/06
0487/06
0598/06
0863/06
0350/06
0245/06B
0009/06
0796/06
0102/06
0207/06
0245/06
0915/06
0395/06
0852/05
0672/05B
0769/1/05
0605/05
0412/05
0133/1/05
0672/1/05
0397/05
0763/05
0400/05
0770/05B
0770/1/05
0330/05B
0364/05
0330/1/05
0490/05
0002/05
0287/05
0014/1/05
0014/05
0894/05
0316/05
0097/05
0731/05
0014/05B
0485/05
0267/04
0586/04
0450/04
Drucksache 447/1/14

... § 555b BGB definiert die Modernisierungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 555d BGB grundsätzlich dulden muss. Auf Grund des demografischen Wandels steigt die Bedeutung des altersgerechten Wohnens. In den Katalog des § 555b BGB soll daher als neue Nummer 8 der altersgerechte Umbau einer Wohnung als weitere Modernisierungsmaßnahme aufgenommen werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass auch die behindertengerechte Beseitigung von Barrieren Modernisierungen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 555b Nummer 6, Nummer 7 und Nummer 8 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 7 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 3 Satz 1 BGB

15. Zum Gesetzentwurf allgemein § 558 BGB

16. Zum Gesetzentwurf allgemein § 559 BGB

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 WoVermG

18. Zu Artikel 3a - neu - 5 Absatz 2 und 22 WiStrG 1954

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

§ 22
Übergangsregelung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zum Gesetzentwurf allgemein § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

Hilfsempfehlung zu Ziffer 18


 
 
 


Drucksache 616/1/13

... 2. - Der Bundesrat stellt fest, dass es hinsichtlich der Beseitigung von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren und der Verwirklichung der Teilhabechancen weniger ein Erkenntnisproblem dafür aber einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ist seit Jahren signifikant um circa ein Drittel geringer als bei Menschen ohne Beeinträchtigung.



Drucksache 616/13 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass es hinsichtlich der Beseitigung von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren und der Verwirklichung der Teilhabechancen weniger ein Erkenntnisproblem dafür aber einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ist seit Jahren signifikant um circa ein Drittel geringer als bei Menschen ohne Beeinträchtigung.



Drucksache 418/13

... Die ständige Weiterentwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen ist für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von großer Bedeutung. Allerdings müssen auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Zahlungsdienste nach wie vor einige Hindernisse überwunden werden. Jüngste Initiativen auf EU-Ebene sollen dazu beitragen, dass der Binnenmarkt sein volles Potenzial entwickelt, indem die Fragmentierung des Markts beendet und Barrieren und Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr beseitigt werden. Gleichzeitig soll das Vertrauen der Bürger in ihren Binnenmarkt gestärkt und sichergestellt werden, dass dessen Vorteile dem Verbraucher zugutekommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren

Artikel 3
Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie

Artikel 4
Gebühreninformation und Glossar

Artikel 5
Gebührenaufstellung

Artikel 6
Vertrags- und Geschäftsinformationen

Artikel 7
Vergleichswebsites

Artikel 8
Kontopakete

Kapitel III
Kontowechsel

Artikel 9
Bereitstellung eines Kontowechsel-Service

Artikel 10
Kontowechsel-Service

Artikel 11
Gebühren für den Kontowechsel-Service

Artikel 12
Finanzielle Verluste für Verbraucher

Artikel 13
Informationen zum Kontowechsel-Service

Kapitel IV
Zugang zu Zahlungskonten

Artikel 14
Nichtdiskriminierung

Artikel 15
Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Artikel 16
Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen

Artikel 17
Gebühren

Artikel 18
Rahmenverträge und Kündigung

Artikel 19
Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Kapitel V
Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung

Artikel 20
Zuständige Behörden

Artikel 21
Alternative Streitbeilegung

Kapitel VI
Sanktionen

Artikel 22
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Delegierte Rechtsakte

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Durchführungsrechtsakte

Artikel 26
Bewertung

Artikel 27
Überprüfungsklausel

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 766/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Small-Claims-Verordnung zur Vereinfachung der spezifischen Probleme bei Klagen in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Sprachbarriere, Entfernung, fremdes Rechtssystem) beitragen kann. Die in Artikel 1 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags (Artikel 2 Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 861/2007) vorgesehene deutliche Erweiterung des grenzüberschreitenden Bezugs auf Streitigkeiten von Parteien, bei denen die Streitigkeit zwar einen Auslandsbezug aufweist, die Parteien aber in demselben Mitgliedstaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird jedoch mit großen Bedenken gesehen. Dies gilt zunächst für die in Artikel 2 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 861/2007 normierte Anknüpfung an den Ort, an dem der die Forderung begründende Sachverhalt entstanden ist.



Drucksache 756/13 (Beschluss)

... Der Integrationskurs ist als Grundangebot wesentliche Voraussetzung für die Orientierung im Alltag und für weiterführende Maßnahmen. Die Kurszulassung für Asylsuchende und Geduldete kann dazu beitragen, die Kommunikation mit Behörden und Ärzten frühzeitiger zu erleichtern und den durch Sprachbarrieren vielfach verursachten unnötig hohen Verwaltungsaufwand zu verringern. Darüber hinaus würde der Zugang zum Arbeitsmarkt mit ausreichenden Sprachkenntnissen wesentlich erleichtert. Als Folge des durch Beschäftigung sichergestellten Lebensunterhalts würde eine nicht unerhebliche Entlastung der öffentlichen Kassen eintreten. Das frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache würde Eltern zudem in die Lage versetzen, die Schulausbildung ihrer Kinder besser zu unterstützen.



Drucksache 527/13

... (30) Nach den Nuklearunfällen in Three Mile Island und Tschernobyl, hat uns der Nuklearunfall von Fukushima erneut vor Augen geführt, welch ausschlaggebende Bedeutung die Funktion des Sicherheitsbehälters hat, der die letzte Barriere für den Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor der Freisetzung radioaktiver Stoffe nach einem Unfall darstellt. Daher sollte der Antragsteller einer Genehmigung für den Bau eines neuen Leistungs- oder Forschungsreaktors nachweisen, dass die Auslegung die Folgen einer Reaktorkernschädigung praktisch auf den Bereich innerhalb des Sicherheitsbehälters beschränkt, d.h. er muss nachweisen, dass eine radioaktive Freisetzung außerhalb des Sicherheitsbehälters physisch unmöglich ist oder es mit hoher Zuverlässigkeit als äußerst unwahrscheinlich angesehen werden kann, dass eine solche Freisetzung vorkommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 321/13

... Die Formate von Fernsehprogrammen und -serien 36 werden zunehmend in Europa gehandelt - und zum Teil auf den jeweiligen einheimischen Geschmack zugeschnitten - und in andere Teile der Welt exportiert37. Die Zusammenarbeit bei Produktionen ohne größere Sprachbarrieren (z.B. bei Kindersendungen und Dokumentarfilmen) scheint ausbaufähig. Neben den von professionellen Produzenten hergestellten Fernsehsendungen, könnten auch nutzergenerierte Inhalte, wenn sie etwa von den Rundfunkveranstaltern in ihr lineares Programm integriert werden, beträchtliche Zielgruppen erreichen. Darüber hinaus könnten OTT-Anbieter eigene Serien und Livesendungen anbieten und Lizenzen für Premiuminhalte erwerben.



Drucksache 141/13

... Wie in der Initiative für soziales Unternehmertum ausgeführt, kommt Sozialunternehmern bei der Förderung von sozialer Inklusion und Investitionen in Humankapital eine wichtige Rolle zu. Allerdings benötigen Sozialunternehmen einen einfacheren Zugang zu privater Finanzierung, damit sie ihre Tätigkeit ausüben und gegebenenfalls expandieren können. Zusätzlich zum Vorschlag für die Schaffung eines Unterstützungsfonds für Sozialunternehmen im Rahmen des 2014 anlaufenden Programms für sozialen Wandel und Innovation hat die Kommission eine Verordnung 75 zur Einführung eines Gütesiegels "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" vorgeschlagen, das es für Investoren einfacher machen soll, Fonds zu erkennen, die europäische Sozialunternehmen unterstützen, und auf Schlüsselinformationen zu den Fonds für soziales Unternehmertum zuzugreifen. Die vorgeschlagene Verordnung wird die Barrieren für die EU-weite Mittelbeschaffung beseitigen und Investitionen einfacher und effizienter machen. Des Weiteren wird die Kommission eine Methodik für die Messung des von Sozialunternehmen erzielten sozioökonomischen Nutzens entwickeln und Anfang 2014 eine Konferenz auf hoher Ebene organisieren, um über bewährte Verfahren zur Förderung sozialen Unternehmertums zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 515/13

... Wie im Grünbuch der Kommission "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030"51 dargelegt, müssen Energie- und Klimapolitik auf kosteneffiziente, vorhersehbare und kohärente Weise umgesetzt werden. Es bedarf eines transparenten und stabilen Rechtsrahmens, wenn in Europa langfristige Investitionen sichergestellt werden sollen, wie sie für die Erneuerung der industriellen Basis - insbesondere für sehr kapitalintensive Industrien mit langfristigem Investitionshorizont (20 bis 30 Jahre) - unverzichtbar sind. Daher wird im Rahmen der EU-Klimapolitik für die Zeit nach 2020 geprüft, wie technologischen Grenzen, Barrieren und Möglichkeiten, den Folgen der entsprechenden Kosten für die Wettbewerbsfähigkeit sowie den Verpflichtungen und Bestrebungen von Nicht-EU-Ländern am besten Rechnung getragen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... Zusätzlich sind Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs aufgesplittet werden. Im Gegenteil - wo immer es möglich ist, müssen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Hierzu gilt es, bestehende Ansätze der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu evaluieren und Beispiele guter Praxis zu transferieren. Außerdem ist zu prüfen, wie gleitende Übergänge in reguläre Beschäftigung verbessert und Barrieren, die dem entgegenstehen, abgebaut werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 60/13

... Der Einzelhandel trägt wesentlich dazu bei, dass die Verbraucher in der EU die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können. Nach wie vor gibt es jedoch Hindernisse, die der Verwirklichung eines effizienten und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts im Einzelhandel entgegenstehen. Aus dem Verbraucherbarometer vom Mai 2012 geht hervor, dass der EU-Binnenmarkt im Einzelhandel bei weitem noch nicht voll integriert ist.3 Darüber hinaus werden etwa die grenzüberschreitende Beschaffung und der Marktzugang für die Einzelhändler selbst durch verschiedene Barrieren erschwert. Im Bericht der Kommission "Überwachung des Handels- und Vertriebsmarktes"4, im Bericht des Parlaments "Mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt"5 und im Rahmen der von der Kommission während der Ausarbeitung dieses Aktionsplans organisierten Workshops6 wurden Faktoren ermittelt, die die Entwicklung des Binnenmarkts im Einzelhandel bremsen. Während in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 561/1/13

... 4. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass dieses Monitoringsystem zur Bewusstseinsschärfung für vorhandene Einsparpotenziale bei Schiffsbrennstoffen und den Abbau von Informationsmängeln bzw. "Marktbarrieren" notwendig ist. Der harte Wettbewerb unter den Reedereien und die hohen Brennstoffkosten erfordern einen energieeffizienten Schiffsbetrieb, um am globalen Transportmarkt bestehen zu können. Dabei werden bereits Monitoring- und Berichtsysteme und weitere technische und betriebliche Sparmaßnahmen eingesetzt. Zudem ist der "Ship Energy Efficiency Management Plan (SEEMP)" seit 2013 für die Schifffahrt gesetzlich verpflichtend.



Drucksache 348/13

... In all diese Strukturen müssen neue Akteure einbezogen werden, um Fragen der nicht technologischen Innovation und die Beseitigung rechtlicher, finanzieller, marktbezogener und verhaltensbedingter Barrieren anzugehen und so die Marktbedingungen zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 756/13

... Der Integrationskurs ist als Grundangebot wesentliche Voraussetzung für die Orientierung im Alltag und für weiterführende Maßnahmen. Die Kurszulassung für Asylsuchende und Geduldete kann dazu beitragen, die Kommunikation mit Behörden und Ärzten frühzeitiger zu erleichtern und den durch Sprachbarrieren vielfach verursachten unnötig hohen Verwaltungsaufwand zu verringern. Darüber hinaus würde der Zugang zum Arbeitsmarkt mit ausreichenden Sprachkenntnissen wesentlich erleichtert. Als Folge des durch Beschäftigung sichergestellten Lebensunterhalts würde eine nicht unerhebliche Entlastung der öffentlichen Kassen eintreten. Das frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache würde Eltern zudem in die Lage versetzen, die Schulausbildung ihrer Kinder besser zu unterstützen.



Drucksache 766/1/13

... 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Small-ClaimsVerordnung zur Vereinfachung der spezifischen Probleme bei Klagen in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Sprachbarriere, Entfernung, fremdes Rechtssystem) beitragen kann. Die in Artikel 1 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags (Artikel 2 Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 861/2007) vorgesehene deutliche Erweiterung des grenzüberschreitenden Bezugs auf Streitigkeiten von Parteien, bei denen die Streitigkeit zwar einen Auslandsbezug aufweist, die Parteien aber in demselben Mitgliedstaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird jedoch mit großen Bedenken gesehen. Dies gilt zunächst für die in Artikel 2 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 861/2007 normierte Anknüpfung an den Ort, an dem der die Forderung begründende Sachverhalt entstanden ist. Nach dem Wortlaut könnte es genügen, dass sich zwei Personen mit Wohnsitz in Deutschland während des Mallorca-Urlaubs am Strand über den Verkauf eines in Deutschland befindlichen Fahrzeugs einigten. Es ist kein Bedürfnis erkennbar, in solchen Fällen ein vom deutschen Zivilprozess abweichendes besonderes Verfahren, dessen Gerichtsgebühren zudem nach oben begrenzt sind, durchzuführen.



Drucksache 72/13

... b) das dafür entnommene Kapital zu mindestens 50 Prozent auf Maßnahmen entfällt, die die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2, Ausgabe September 2011, soweit baustrukturell möglich, erfüllen, und der verbleibende Teil der Kosten der Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung dient; die zweckgerechte Verwendung ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen; und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 2a
Kostenstruktur

§ 3a
Produktinformationsstelle Altersvorsorge

§ 7
Informationspflichten im Produktinformationsblatt

§ 7a
Jährliche Informationspflicht

§ 7b
Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages

§ 7c
Kostenänderung

§ 7d
Sicherung bei Genossenschaften

§ 7e
Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 312/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Gesetzentwurf den Erfordernissen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend anzupassen. Hierzu gehört insbesondere, den Zugang zu medizinischen Leistungen durch alle Leistungserbringer grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Barrierefrei sind Einrichtungen dann, wenn sie von jeder oder jedem ohne weitere Hilfen gleichermaßen genutzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V , Nummer 12 - neu - § 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

31. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

35. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a - neu - § 140f Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB V und Artikel 3 § 4 Absatz 1 Satz 3 PatBeteiligungsV

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V

40. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

41. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

42. Zum Patientenentschädigungsfonds


 
 
 


Drucksache 158/12

... Laut Professor Monti8 offenbarten die Gerichtsurteile von 2007 und 20089 die Verwerfungslinien, die zwischen dem Binnenmarkt und der auf der nationalen Ebene verwirklichten sozialen Dimension verlaufen. Sie rissen "eine alte, nie verheilte Wunde auf: die Spaltung zwischen den Befürwortern eines stärker integrierten Markts und jenen, die befürchten, dass der Ruf nach wirtschaftlichen Freiheiten und dem Niederreißen aufsichtsrechtlicher Barrieren ein Codewort für den Abbau auf nationaler Ebene geschützter sozialer Rechte ist". Und Professor Monti weiter:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 74/12 (Beschluss)

... Mit der Möglichkeit, den Satzungssitz frei zu wählen bzw. beliebig zu verlegen (vgl. Artikel 36 f. des Verordnungsvorschlags), geht auch die Wahl der zuständigen Stiftungsaufsicht einher. Gemäß Artikel 45 des Verordnungsvorschlags nimmt in jedem Mitgliedstaat eine Aufsichtsbehörde die Beaufsichtigung der dort eingetragenen FE wahr. Diese Behörde dürfte eine effektive Beaufsichtigung einer FE nur schwer leisten können, wenn sich sowohl deren Verwaltung als auch der Ort ihrer Tätigkeitsausübung nicht in diesem Staat befinden. Die Mitgliedstaaten, in denen die FE tätig ist oder ihre Hauptverwaltung bzw. Hauptniederlassung unterhält, haben hingegen keine eigenen Befugnisse, sondern können lediglich aufsichtliche Nachforschung im Sitzstaat beantragen (Artikel 47 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags). Die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden dürfte sich dabei als sehr zeitintensiv und - auch angesichts möglicher sprachlicher Barrieren - als aufwendig darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 751/12

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Ziele und Kontext des Vorschlags

1.2. Technischer Hintergrund

1.3. Politischer Hintergrund

1.4. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang

Artikel 4
Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung

Artikel 5
Europäische und internationale Normen und Konformitätsvermutung

Artikel 6
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang

Artikel 4
Vermutung der Konformität mit harmonisierten Normen

Artikel 5
Vermutung der Konformität mit europäischen oder internationalen Normen

Artikel 6
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 7
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang
Einschlägige Websites öffentlicher Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 2)


 
 
 


Drucksache 282/12

... Medizinischer Fortschritt lässt die Lebenserwartung der Menschen stetig ansteigen. Geänderte Anschauungen in der Gesellschaft haben auch die Bedarfslagen geändert. Dazu hat insbesondere die UN-BRK maßgeblich beigetragen. Während früher im Vordergrund stand, die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und dafür entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung gestellt wurden, geht es heute nach dem Inklusionsgedanken darum, die behinderten Menschen "in die Mitte der Gesellschaft" zu nehmen und die Lebensumstände so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ohne bauliche oder gedankliche Barrieren als selbstverständliche Mitglieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können. Das in der UN-BRK verankerte Recht aller Menschen mit Behinderung, Wohnort und Wohnform frei zu wählen, wird eine Beschleunigung des Ausbaus der ambulanten Hilfen erforderlich machen. Die Gestaltung eines Sozialraums, in dem sich Menschen mit Alltagseinschränkungen frei bewegen können, wird eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein.



Drucksache 414/12

... Forschung und Innovation profitieren davon, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bestehende wissenschaftliche Kenntnisse abfragen, austauschen und nutzen und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Erwartungen oder Bedenken hinsichtlich solcher Tätigkeiten zum Ausdruck zu bringen. Eine zentrale Herausforderung liegt in der Verwirklichung des "offenen Zugangs" - d.h. des freien Internetzugangs zu mit öffentlichen Mitteln geförderten wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Daten - vor dem Hintergrund des ungleichen Stands der Strategien der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Noch genereller: Um die ökonomische Wirkung der Forschung zu erhöhen, müssen wir die "offene Innovation", Querverbindungen zwischen Forschung, Industrie und Bildung (das Wissensdreieck), auch über das EIT, und insbesondere den Wissenstransfer zwischen staatlichen Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor unter Achtung der Rechte des geistigen Eigentums fördern. Da der Großteil des Wissensaufbaus und -transfers über digitale Mittel erfolgt, müssen auch sämtliche Barrieren, die dem nahtlosen Online-Zugang zu digitalen Forschungsdienstleistungen für die Zusammenarbeit, für die Datenverarbeitung und für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen (e-Wissenschaft) sowie dem Zugang zu e-Infrastrukturen entgegenstehen, durch Förderung eines digitalen Europäischen Forschungsraums beseitigt werden. Die verschiedenen Arten des Wissenstransfers, - austauschs und -zugangs sollten auch bei der Forschungszusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern angemessen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 725/12

... Die Technologie eröffnet nie da gewesene Chancen, um Qualität, Zugänglichkeit und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie kann als wichtiger Hebel dienen, um das Lernen effizienter zu machen und Hindernisse - insbesondere soziale Barrieren - aus dem Weg zu räumen. Zugleich ermöglicht sie es den Menschen, überall und jederzeit zu lernen und ihre Lernwege flexibel und individuell zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 581/12

... Energie muss dahin fließen können, wo sie benötigt wird, ohne durch physische Barrieren an den nationalen Grenzen behindert zu werden. Trotz Verabschiedung des dritten Energiepakets ist der europäische Energiebinnenmarkt noch immer nicht vollständig integriert - zum Nachteil aller Energienutzer, einschließlich der Privathaushalte. Wenn wir das vereinbarte Ziel der Schaffung eines vollständigen Energiebinnenmarkts bis 2014 erreichen wollen, sollten die bestehenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt und von handlungsfähigen, unabhängigen nationalen und EU-Behörden durchgesetzt werden. Darüber hinaus sind in diesem Jahrzehnt größere Investitionen in unsere Energiesysteme erforderlich, um die Netze in der EU zu modernisieren, die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 330/12

... Die als ein übergangsweise erforderliches Instrument zu verstehenden Mindestquoten garantieren die Herstellung weitgehend gleichberechtigter Teilhabe in den betroffenen Gremien. Hierdurch werden die aktive Förderung von Frauen und zugleich die Umgestaltung der Arbeitswirklichkeit dahingehend erforderlich, dass beide Geschlechter einen effektiven Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft leisten können. Außerdem bietet die vorübergehend gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur Beteiligung beider Geschlechter die Möglichkeit, dass gleichberechtigte Teilhabe auch im Bereich des Spitzenmanagements zur Normalität wird und so die bestehenden vielfältigen Barrieren abgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 16/12

... (37) Für sämtliche Beschaffungen, die für die Nutzung durch Personen - ob Allgemeinbevölkerung oder Personal der Vergabestelle - bestimmt sind, ist es außer in hinreichend begründeten Fällen erforderlich, dass die Vergabestellen technische Spezifikationen festlegen, um den Kriterien der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und des "Design für alle" Rechnung zu tragen.



Drucksache 808/12

... "Die Herstellbarkeit der Abdichtungskomponenten und des Abdichtungssystems sowie der durch technische Maßnahmen geschaffenen, vervollständigten oder verbesserten geologischen Barriere ist vor deren Errichtung unter Baustellenbedingungen durch Ausführung von Probefeldern gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Bürgerinnen und Bürger

E2. Wirtschaft

E3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Deponieverordnung

Anhang 6
Besondere Anforderungen an die zeitweilige Lagerung von metallischen Quecksilberabfällen bei einer Lagerdauer von mehr als einem Jahr in Langzeitlagern (zu § 23 Absatz 2 Satz 1)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

III. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Befristung

VI. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 1 Zusätzliche Pflichten bei Errichtung und Betrieb eines Langzeitlagers

b § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4a , 4b und 4c Pflichten bei Abfallannahme und Kontrolle

c § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

d § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an metallische Quecksilberabfälle und Befüllung der Behälter

e § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 3 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an die Behälter bei der Langzeitlagerung

f § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei oberirdischen Langzeitlagern

g § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

h § 23 Absatz 3 Satz 2 und 3 zusammen mit § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 Pflicht zur Zuleitung und Aufbewahrung der Bestätigung und Bescheinigung

i § 23 Absatz 4 Satz 1 Pflicht zur Erstellung der Bescheinigung über Einhaltung der Anforderungen an die Quecksilberabfälle und Behälter

j § 23 Absatz 5 Aufbewahrungspflicht der Dokumentation

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

b § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei LK III

c § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 8c

Zu Nummer 8d

Zu Nummer 9a

Zu Nummer 9b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9d

Zu Nummer 9e

Zu Nummer 9f

Zu Nummer 9g

Zu Nummer 9h

Zu Nummer 9i

Zu Nummer 9j

Zu Nummer 9k

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2304: Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.