[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

244 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Batterien"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 679/10

... Abfälle und Schrott, von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren



Drucksache 585/10

... 1. Aufgrund der Konstruktion der Fahrzeuge haben Rettungskräfte heute verstärkt Schwierigkeiten bei der Befreiung von Verletzten aus verunfallten Fahrzeugen. Gründe hierfür sind u.a. stabile Fahrzeugstrukturen. Beispielsweise sind die gängigen Rettungsscheren nicht mehr in der Lage, den für die Karosserie verwendeten Stahl an allen Stellen zu durchtrennen. Gefahren für die Rettungskräfte ergeben sich z.B. durch nicht ausgelöste Airbags oder unbekannte alternative Antriebe (z.B. Gastanks). Um die Rettungskräfte zu unterstützen, sollen Rettungsdatenblätter Auskunft über die für die sichere und schnelle Rettung erforderlichen Informationen liefern. Die Rettungsdatenblätter beinhalten die Informationen zu den genauen Schnittpositionen, den Druckpunkten zur Erweiterung des Fußraums und den Positionen der Airbags, der Batterien, der Gasgeneratoren, des Kraftstofftanks, von Versteifungen und von Steuergeräten. Das Konzept der Verbände der Automobilhersteller (VDA und VdIK) sieht Rettungsdatenblätter mit feuerwehrrelevanten technischen Fahrzeuginformationen über jedes Fahrzeugmodell vor. Eine Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes enthält Vorgaben zur rettungstaktischen Vorgehensweise für die Rettungskräfte. Die Rettungsdatenblätter sind standardisiert und werden bereits jetzt online zum kostenlosen Download im Internet zur Verfügung gestellt. Um jedoch das jeweils einschlägige Rettungsdatenblatt zu ermitteln, ist die Kenntnis des betroffenen Fahrzeugtyps und Modells erforderlich. Auch erforderlich ist die Kenntnis über eventuelle weitere bei der Rettung zu berücksichtigende technische Änderungen, wie z.B. Umrüstungen auf Gasantrieb. Sofern die Polizei in das Verfahren integriert ist, kann diese die Angaben anhand des Kennzeichens über ZEVIS beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen. Feuerwehren haben zurzeit keinen Zugriff, die Abfrage müsste über die Polizeien erfolgen, wodurch Verzögerungen im Rettungsablauf eintreten könnten. Mit der Ergänzung der §§ 35 und 36 StVG soll deshalb den Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zum Zwecke der Rettung von Verletzten aus Fahrzeugen durch die Feuerwehren die Berechtigung zur Abfrage der Fahrzeugdaten anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeräumt werden. Die Daten sollen im automatisierten Verfahren abgerufen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder und Gemeinden

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Nachhaltigkeit

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1275: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 260/10

... • Bei Elektrofahrzeugen dient ein Elektromotor zum Fortbewegen des Fahrzeugs; sie werden mit Strom geladen. Die Energie wird in Batterien oder anderen Speichersystemen gespeichert, die sich an Bord befinden. Elektrofahrzeuge werden vielleicht in naher Zukunft noch in einem Nischenmarkt bleiben, doch wird davon ausgegangen, dass die Verkäufe später, wenn bessere Batterietechnologien vorliegen, ansteigen. Studien zufolge wird der Anteil batteriebetriebener Elektrofahrzeuge an den verkauften Neuwagen im Jahr 2020 bei 1 bis 2 % liegen, im Jahr 2030 jedoch schon zwischen 11 und 30 %. Für Steckdosen-Hybridfahrzeuge werden 2 % für das Jahr 2020 vorhergesagt und 5 bis 20 % für das Jahr 20309. Für die Einführung von Elektrofahrzeugen auf dem Massenmarkt ist es entscheidend, wie erschwinglich diese sind. Die Preise für die Endverbraucher müssen noch deutlich sinken (durch den technischen Fortschritt und Massenproduktionsvorteile), damit der Marktanteil steigen kann. Die Elektrofahrzeugtechnologie hat bedeutendes Potenzial für eine radikale Lösung zahlreicher Probleme, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist, darunter die Erderwärmung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die örtliche Luftverschmutzung und die Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Fahrzeugbatterien mittels intelligenter Netze. Reine Elektrofahrzeuge scheinen für den Stadtverkehr am aussichtsreichsten zu sein, denn sie verfügen aufgrund ihrer Batterien nur über eine relativ begrenzte Reichweite, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist potenziell besser, wenn Infrastrukturen zum Aufladen zuerst in den Städten eingerichtet werden. Ferner ist auch der soziale Nutzen (einschließlich des gesundheitlichen Nutzens) von geringeren Schadstoff– und Geräuschemissionen am größten in städtischen Gebieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/10




Mitteilung

1. Ziele der Strategie

2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge

2.1. Regulierungsrahmen

2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien

2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation

2.4. Globale Aspekte

2.5. Beschäftigung

2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen

2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge

1. Inverkehrbringen

2. Normung

3. Infrastruktur

4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung

5. Wiederverwertung und Transport von Batterien

3. Governance


 
 
 


Drucksache 693/10

... Ziel ist die vollständige Überprüfung der EU-Recycling-Richtlinien. Die produktspezifischen Rechtsvorschriften über Abfallbeseitigung (einschließlich Richtlinien über Fahrzeugwracks, Batterien und Verpackungsmaterial) sollen an die Abfall-Rahmenrichtlinie angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 70/09 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG

9. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

10. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG

14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG

16. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG

20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

23. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG

26. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm

27. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

28. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG


 
 
 


Drucksache 70/09

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 756/09

... Im Rahmen des europäischen Konjunkturpakets hat die Kommission eine Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge22 gestartet. 2009 wird die Kommission weitere Projekte im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen fördern, die sich mit Batterien sowie Antriebs- und Kraftübertragungssystemen befassen sowie mit Informations- und Kommunikationstechnologien. Ferner fördert sie ein Demonstrationsprojekt zur Elektromobilität. Das Projekt befasst sich vor allem mit Elektrofahrzeugen und entsprechenden Infrastrukturen in Stadtgebieten und wird nationale Initiativen integrieren und die Normung von Aufladestationen unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Welche Rolle kann die EU übernehmen?

3. Ein Aktionsprogramm zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilität

Thema 1 – Förderung integrierter Strategien

Aktion 1 – Beschleunigung der Einführung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität

Aktion 2 – Nachhaltige Mobilität in den Städten und zur Regionalpolitik

Aktion 3 – Verkehr und eine gesunde städtische Umwelt

Thema 2 – Die Bürger im Mittelpunkt

Aktion 4 – Plattform zu Fahrgastrechten im öffentlichen Nahverkehr

Aktion 5 – Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Aktion 6 – Verbesserte Reiseinformationen

Aktion 7 – Zugang zu Umweltzonen

Aktion 8 – Kampagnen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens

Aktion 9 – Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung

Thema 3 – Umweltfreundlicher Stadtverkehr

Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge

Aktion 11 – Internet-Ratgeber zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge

Aktion 12 – Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten

Aktion 13 – Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme

Thema 4 – Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten

Aktion 14 – Optimierung vorhandener Finanzierungsquellen

Aktion 15 – Ermittlung des künftigen Finanzierungsbedarfs

Thema 5 – Erfahrungs- und Wissensaustausch

Aktion 16 – Aktualisierung von Daten und Statistiken

Aktion 17 – Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität

Aktion 18 – Beitrag zum internationalen Dialog und Informationsaustausch

Thema 6 – Optimierung der urbanen Mobilität

Aktion 19 – Städtischer Güterverkehr

Aktion 20 – Intelligente Verkehrssysteme intelligent transport systems, ITS zur Förderung urbaner Mobilität

4. Ausblick

Anhang 1
Überblick über die Maßnahmen zur urbanen Mobilität


 
 
 


Drucksache 173/09

... 1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,



Drucksache 577/09

... 1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,



Drucksache 700/09

... Darüber hinaus wurden eine Reihe von Nummern neu formuliert oder geändert, um den exportkontrollpolitisch relevanten Stand der Technik wiederzugeben, u.a. Nummer 1C107 (Keramik- oder Grafitmaterialien), Nummer 2B350 (Chemische Herstellungseinrichtungen), Nummer 3A001 (elektronische Bauelemente), Nummer 3B001 (Fertigungsausrüstung für mikroelektronische Bauelemente), Nummer 3C002 (Fotoresists), Nummer 5A001 (Telekommunikationssysteme), Nummern 7A002 und 7A003 (Navigationssensoren und -systeme). Einige Güterkreise wurden inhaltlich grundsätzlich übererarbeitet dies betrifft die Nummer 1A004 (Schutz- und Nachweisausrüstung), Nummer 1C005 (Supraleiter), Unternummer 3A001e (Batterien und fotovoltaische Generatoren), Nummern 6A002 und 6A003 (optische Infrarotsensoren und -kameras) und Nummer 6A005 (Laser). Bei der Nummer 1C111 (Treibstoffe) und Nummer 9E003 (Technologie für Turbinenschaufeln) wird der Kontrollumfang technisch präziser gefasst. Die intensive internationale Diskussion zur Abwehr terroristischer Bedrohung führte zur Neulistung einzelner Güter (siehe Nummer 1A006 Manipulatorfahrzeuge und Nummer 1A007 Zünder).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten der Wirtschaft:

Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Einhundertachte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten der Wirtschaft :

Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 966: Einhundertachte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 359/09 (Beschluss)

Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren



Drucksache 70/1/09

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/1/09




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG

11. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG

17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG

21. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG

22. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG

24. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 BattG

25. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 22 Absatz 1 Nummer 11a - neu - BattG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

27. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG

28. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG

29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG

30. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm

31. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

32. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG


 
 
 


Drucksache 359/09

Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/09




§ 5
Rücknahmepflichten der Hersteller.


 
 
 


Drucksache 133/08

... /EG des Europäischen Parlaments21 und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen

3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug

3.1.2. Gefahrenhinweise

3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung

3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln

3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung

3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie

3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten

3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier

3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung

3.2.4. Sicherheitsbewertung

3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 3
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Bevollmächtigte

Artikel 5
Pflichten der Importeure

Artikel 6
Pflichten der Händler

Artikel 7
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 8
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität des Spielzeugs

Artikel 9
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Artikel 10
Warnungen

Artikel 11
Freier Warenverkehr

Artikel 12
Konformitätsvermutung

Artikel 13
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 14
EG-Konformitätserklärung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 16
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV
Konformitätsbewertung

Artikel 17
Sicherheitsbewertungen

Artikel 18
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19
EG-Baumusterprüfung

Artikel 20
Technische Unterlagen

Kapitel V
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 21
Notifizierung

Artikel 22
Notifizierende Behörden

Artikel 23
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 24
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 25
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 26
Konformitätsvermutung

Artikel 27
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 28
Anträge auf Notifizierung

Artikel 29
Notifizierungsverfahren

Artikel 30
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 31
Änderungen der Notifizierung

Artikel 32
Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 33
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 34
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35
Erfahrungsaustausch

Artikel 36
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI
Marktüberwachung

Artikel 37
Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung

Artikel 38
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 39
Anweisungen an die notifizierte Stelle

Artikel 40
Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung

Kapitel VII
Schutzklauselverfahren

Artikel 41
Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 42
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 43
RAPEX-Meldungen

Artikel 44
Formale Nichtkonformität

Kapitel VIII
Ausschussverfahren

Artikel 45
Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 46
Ausschuss

Kapitel IX
Besondere Verwaltungsvorschriften

Artikel 47
Berichterstattung

Artikel 48
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 49
Begründung von Maßnahmen

Artikel 50
Sanktionen

Kapitel X
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

Artikel 52
Übergangsfrist

Artikel 53
Umsetzung

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten

Anhang I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten

Anhang II
Besondere Sicherheitsanforderungen

I. Physikalische und mechanische Eigenschaften

II. Entzündbarkeit

III. Chemische Eigenschaften

IV. Elektrische Eigenschaften

V. Hygiene

VI. Radioaktivität

Anhang III
EG-Konformitätserklärung

Anhang IV
Technische Unterlagen

Anhang V
Gefahrenhinweise (Artikel 10)

Teil
A Allgemeine Gefahrenhinweise

Teil
B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien

1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist

2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten

3. Funktionelles Spielzeug

4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug

5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder

6. Wasserspielzeug

7. Spielzeug in Lebensmitteln

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 999/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren15

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 712/1/07

... Ferner gibt es auch andere, technisch viel versprechende Speicheroptionen (z.B. Batterien/Akkumulatoren, Pump-, Druckluft- und Schwungradspeicher), die durchweg wesentlich geringere Energieverluste bei der Speicherung verzeichnen als Wasserstofftechnologie.



Drucksache 712/2/07

... Der Bundesrat setzt hohe Erwartungen in die künftige Rolle der Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Technologie u. a. für einen kombinierten Einsatz mit Hochleistungsbatterien zur Entwicklung von emissionsfreien Antriebssystemen bei Kraftfahrzeugen. Hierbei ist der Einsatz von Diesel-Hybrid-Antriebssystemen so weiter zu entwickeln, dass ein Austausch des Dieselantriebs durch eine Brennstoffzelle perspektivisch zu einer ökologisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Option für die weltweiten Klimaschutzanstrengungen wird. Vor diesem Hintergrund ermöglichen die Brennstoffzellen- und die Hybridtechnologie im komplementären Sinne substanzielle Strategien zur Weiterentwicklung der aus Klimaschutzgründen dringend benötigten elektrischen Antriebssysteme sowie der Speicherung und Verstetigung regenerativer Energie.



Drucksache 929/07

... " gestattet es getauchten U-Booten, das Antriebssystem ohne Zugang zu atmosphärischem Sauerstoff für einen längeren Zeitraum zu betreiben, als es sonst mit Batterien möglich wäre. Dies schließt nukleare Antriebssysteme nicht ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Genehmigungen

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Allgemeingenehmigungen

Artikel 6
Globalgenehmigungen

Artikel 7
Einzelgenehmigungen

Kapitel III
Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung

Artikel 8
Information durch die Lieferanten

Artikel 9
Zertifizierung

Artikel 10
Ausfuhrbeschränkungen

Kapitel IV
Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Zollwesen

Artikel 12
Informationsaustausch

Kapitel V
Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter

Artikel 13
Aktualisierung des Anhangs

Artikel 14
Ausschuss

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Schutzmaßnahmen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

Anhang
Liste der Verteidigungsgüter

ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:

ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:

ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:

ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:

ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:

ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:

ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.

ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.

ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:

ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:

ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 241/07

... Die Umweltwirkung verschiedener Verpackungsmaterialien oder verschiedener Produkte einer Kategorie wie Batterien ist unterschiedlich. Marktwirtschaftliche Instrumente, die eine Differenzierung nach der Produktwirkung vorsehen, würden daher einen nachhaltigen Konsum fördern. Nach Gemeinschaftsrecht können die Mitgliedstaaten unter Anwendung des Verursacherprinzips nationale Maßnahmen beschließen, um Vermeidung von Verpackungsabfall oder die vermehrte Verwendung von Pfandverpackungen oder für die Sammlung und das Recycling von Abfallbatterien ebenso wie die Förderung der Verwendung weniger schädlicher Batterien zu erreichen41. In jedem Fall müssen diese Maßnahmen die Bestimmungen des EG-Vertrags einhalten (insbesondere zum Binnenmarkt und zur Nichtdiskriminierung einschließlich Artikel 90 EG-Vertrag)42.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/07




Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft

2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik

2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU

2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen

3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs

3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS

4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik

4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs

4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung

4.2.1. Wasser

4.2.2. Abfallmanagement

4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt

4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 10/06

... , die Richtlinie über gefährliche Abfälle und die Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu kommen detailliertere Vorschriften zur Abfallbehandlung und -beseitigung, z.B. die Richtlinien über Deponien und Verbrennungsanlagen, und Rechtsakte zur Regelung spezifischer Abfallströme (Altöl, PCB/PCT und Batterien). Für einige besonders wichtige Abfallströme wie Verpackungen, Altfahrzeuge und Elektro- und Elektronikaltgeräte wurden Recycling- und Verwertungsziele festgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die LAGE

3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik

4. Massnahmen

5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?

6. Internationale Situation

7. Überwachung und Bewertung

8. Überprüfung

Anhang I
: Wichtigste Maßnahmen

1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften

Definition von Abfällen

Definition von Verwertung und Beseitigung

Definition von Recycling

2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik

3. Ausbau der Wissensgrundlage

4. Abfallvermeidung

5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft

Gleiche Bedingungen für das Recycling

Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern

Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung

4 Recyclingziele

Bewirtschaftung biologischer Abfälle

Bewirtschaftung von Altölen

Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung

Forschung und Technologie

Best -Practices

Staatliche Beihilfen

Anhang II
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 551/06 (Beschluss)

... , Altbatterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 und 13 § 3c Satz 6 und § 14b Abs. 4 Satz 4 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG , Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG , Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV , Artikel 4 Nr. 3 § 6 Abs. 2 Satz 1 AtVfV

6. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 19 UVPG

7. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 BImSchG

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 10 Abs. 7 BImSchG

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a Satz 2 und 5 BImSchG

13. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV

14. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV

15. Zu Artikel 3 Nr. 6 Buchstabe a und b § 11a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV

16. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 - neu - der 9. BImSchV

17. Zu Artikel 6 § 1a Abs. 4 Satz 3 und 4 DüngeMG

18. Zu Artikel 7 § 41 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7, § 86 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 FlurbG

19. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 1 KrW-/AbfG

20. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 2 und 3 - neu - KrW-/AbfG

21. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 3 KrW-/AbfG

22. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 5 und 6 - neu - KrW-/AbfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 29/06

... (6)Scheinwerfer und Schlussleuchten dürfen nur gemeinsam in Betrieb gesetzt werden können. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind unzulässig. Für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte darf zusätzlich zur Lichtmaschine eine Batterie- oder Akku-Einheit mit einer Nennspannung entsprechend Absatz 2 Nr.5 zur wahlweisen Versorgung oder kombiniert mit der Lichtmaschine verwendet werden. Die unterschiedlichen Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nur soweit beeinflussen, dass die in amtlich genehmigter Bauart ausgeführten lichttechnischen Einrichtungen in allen Betriebszuständen weiterhin wirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die technische Ausrüstung von Fahrrädern (Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung - FAusrüstV)

§ 1
Begriffsbestimmung

§ 2
Zulassung zum Verkehr

§ 3
Beschaffenheit der Fahrräder

§ 4
Bremsen

§ 5
Lenkeinrichtung

§ 6
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

§ 7
Einrichtung für Schallzeichen

§ 8
Rückspiegel an mehrspurigen Fahrrädern

§ 9
Kennzeichnung von Fahrrädern

§ 10
Allgemeine Anforderungen an Fahrradanhänger

§ 11
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern

§ 12
Kennzeichnung von Fahrradanhängern

§ 13
Einrichtungen zur Verbindung von Fahrrädern mit Fahrradanhängern

§ 14
Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

§ 15
In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung

Artikel 4
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 5
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Kosten

III. Im Einzelnen

1. Zu Artikel 1 Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung - FAusrüstV -

1.1 Zu § 1 Begriffsbestimmung

1.2 Zu § 2 Zulassung zum Verkehr

1.3 Zu § 3 Beschaffenheit der Fahrräder

1.4 Zu § 4 Bremsen

1.4.1 Zu Absatz 1

1.4.2 Zu Absatz 2

1.4.3 Zu Absatz 3

1.4.4 Zu Absatz 4

1.5 Zu § 5 Lenkeinrichtungen

1.6 Zu § 6 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

1.6.1 Zu Absatz 1

1.6.2 Zu Absatz 2

1.6.3 Zu Absatz 3

1.6.4 Zu Absatz 4

1.6.5 Zu Absatz 5

1.6.6 Zu Absatz 6

1.6.7 Zu Absatz 7

1.6.8 Zu Absatz 8

1.6.9 Zu Absatz 9

1.6.10 Zu Absatz 10

1.6.11 Zu Absatz 11

1.6.12 Zu Absatz 12

1.7 Zu § 7 Einrichtungen für Schallzeichen

1.7.1 Zu Absatz 1

1.7.2 Zu Absatz 2

1.8 Zu § 8 Rückspiegel an mehrspurigen Fahrzeugen

1.9 Zu § 9 Kennzeichnung von Fahrrädern

1.9.1 Zu Absatz 1

1.9.2 Zu Absatz 2

1.10 Zu § 10 Allgemeine Anforderungen an Fahrradanhänger

1.10.1 Zu Absatz 1

1.10.2 Zu Absatz 2

1.11 Zu § 11 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern

1.11.1 Zu Absatz 1

1.11.2 Zu Absatz 2

1.11.3 Zu Absatz 3

1.12 Zu § 12 Kennzeichnung von Fahrradanhängern

1.13 Zu § 13 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrrädern mit Fahrradanhängern

1.13.1 Zu Absatz 1

1.13.2 Zu Absatz 2

1.14 Zu § 14 Bauartgenehmigung von Fahrzeugteilen

1.14.1 Zu Absatz 1

1.14.2 Zu Absatz 2 und 3

1.15 Zu § 15 In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger

1.16 Zu § 16 Ordnungswidrigkeiten

1.17 Zu § 17 Übergangsbestimmungen

1.17.1 Zu Absatz 1

1.17.2 Zu Absatz 2

1.17.3 Zu Absatz 3

1.17.4 Zu Absatz 4

2. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

3. Zu Artikel 3 Änderung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung

4. Zu Artikel 4 Änderung der Fahrzeugteileverordnung

4.1 Zu Nummer 1

4.2 Zu Nummer 2

4.3 Zu Nummer 3

4.4 Zu Nummer 4

5. Zu Artikel 5 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

6. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 840/06

... Bei der Aufstellung oder Änderung von Abfallwirtschaftsplänen nach § 29 Abs. 1, einschließlich besonderer Kapitel oder gesonderter Teilpläne insbesondere über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen, ist die Öffentlichkeit von der zuständigen Behörde zu beteiligen. Die Aufstellung oder Änderung eines Abfallwirtschaftsplanes sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren sind in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise bekannt zu machen. Der Entwurf des neuen oder geänderten Abfallwirtschaftsplans ist einen Monat zur Einsicht auszulegen.



Drucksache 170/06

... Die Nachfrage nach Quecksilber liegt weltweit bei etwa 3 600 Tonnen pro Jahr, davon rund 300 Tonnen in der EU. Die wichtigsten Nutzer weltweit sind mit über 75% der Goldbergbau, die Produktion von Batterien und die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Geltende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags

Konsistenz mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Konsultation der Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation der Interessengruppen

Folgenabschätzung

- Kosten

- Nutzen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 551/1/06

... , Altbatterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 und 13 § 3c Satz 6 und § 14b Abs. 4 Satz 4 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 1 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG , Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG , Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV , Artikel 4 Nr. 3 § 6 Abs. 2 Satz 1 AtVfV

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 19 UVPG

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 10 Abs. 7 BImSchG

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a BImSchG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a Satz 2 und 5 BImSchG

14. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV

15. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 Buchstabe a und b § 11a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 - neu - der 9. BImSchV

18. Zu Artikel 6 § 1a Abs. 4 Satz 3 und 4 DüngeMG

19. Zu Artikel 7 § 41 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7, § 86 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 FlurbG

20. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 1 KrW-/AbfG

21. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 2 KrW-/AbfG

22. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 3 KrW-/AbfG

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 5 und 6 - neu - KrW-/AbfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 11/06

... d) Fahrzeuge mit Elektromotor, der von wiederaufladbaren Batterien angetrieben wird

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Förderung sauberer Fahrzeuge

Artikel 4
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten


 
 
 


Drucksache 52/06

... 8 Und zwar hinsichtlich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren, KOM (2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 53/05

... geeignete Behälter für die Lagerung von Batterien, PCB/PCT-haltigen Kondensatoren und anderen gefährlichen Abfällen wie beispielsweise radioaktiven Abfälle

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/05




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4
Produktkonzeption

§ 5
Stoffverbote

§ 6
Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten

§ 9
Getrennte Sammlung

§ 10
Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 11
Behandlung

§ 12
Verwertung

§ 13
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

Abschnitt 4
Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde

§ 14
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 15
Organisation der Gemeinsamen Stelle

§ 16
Aufgaben der zuständigen Behörde

Abschnitt 5
Beleihung

§ 17
Ermächtigung zur Beleihung

§ 18
Aufsicht

§ 19
Beendigung der Beleihung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 20
Beauftragung Dritter

§ 21
Widerspruch und Klage

§ 22
Kosten

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten

Anhang I
Liste der Kategorien und Geräte

Anhang II
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Anhang III
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2

Anhang IV
Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4


 
 
 


Drucksache 811/1/05

... 2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/1/05




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

Zu Artikel 1

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 2 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

33. b In Absatz 2 ist Satz 1 durch folgende Sätze zu ersetzen:

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

Zu Artikel 1

37. a Die Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

38. b Die Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

39. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

40. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

41. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten,

42. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

44. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

46. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

48. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 12

51. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

52. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

53. a Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:

1. Nach Doppelbuchstabe aa1 - neu - ist folgender Doppelbuchstabe aa2 - neu - einzufügen:

2. Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu fassen:

3. Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender Doppelbuchstabe bb1 eingefügt:


 
 
 


Drucksache 218/05

... 2004 sind der Rat und seine Präsidentschaft bei einer Reihe von Problemen der besseren Rechtsetzung proaktiv tätig geworden. In der Gemeinsamen Initiative vom Januar 2004 der Mitgliedstaaten, die 2004-2005 die Präsidentschaft innehaben (Irland, die Niederlande, Luxemburg und das Vereinigte Königreich ) und ihrer aktualisierten Neufassung vom Dezember 2004 (die auch von Finnland und Österreich bekräftigt worden ist, die die Präsidentschaft 2006 innehaben werden), sind besondere Anstrengungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Folgenabschätzung, zur Vereinfachung und zur stärkeren Nutzung alternativer Regulierungsmöglichkeiten (wie zum Beispiel Selbst- und Koregulierung) gefordert worden. Eine bemerkenswerte Errungenschaft bestand darin, dass der Rat eine Liste von 15 Vereinfachungsprioritäten bestätigt hat, zu deren Berücksichtigung die Kommission aufgefordert wurde, und dass er zum allerersten Mal eine Folgenabschätzung vor der Verabschiedung wesentlicher Abänderungen (im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren) eingeleitet hat. Allerdings ist es bedauerlich, dass von 30 von der Kommission vorgelegten Vereinfachungsvorschlägen der Rat nur 10 angenommen hat und dass bei zu vielen Abänderungen die Analyse nicht transparent erschien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/05




1. BESSERE Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit


 
 
 


Drucksache 811/05 (Beschluss)

... "2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 4 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 Nr. 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 und 2 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

33. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

37. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

38. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

39. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

40. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

41. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

43. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

46. Zu Artikel 8a - neu - §§ 4, 21 FeV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

47. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

48. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

49. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Abs. 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 15/05

... "Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz sind nur als Baugruppe von Raketen, Batterien oder Kombinationen zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 102/05

... Die Quecksilbernachfrage liegt weltweit bei etwa 3.600 Tonnen pro Jahr. Im Jahr 2003 lag dieser Wert für die damaligen 15 Mitgliedstaaten der EU bei etwa 300 Tonnen. Die Verwendung von Quecksilber geht sowohl auf globaler als auch europäischer Ebene zurück, aber einige signifikante Verwendungszwecke bleiben doch erhalten. Weltweit liegen derzeit der Goldbergbau, Batterien und die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/05




1. Einführung

2. DieQuecksilberproblematik

2.1. Die Quecksilbergefahr

2.2. Eine globale Perspektive

3. Ziele

4. Emissionsminderung

Maßnahme 1.

Maßnahme 2.

Maßnahme 3.

Maßnahme 4.

5. Verringerung des Angebots

Maßnahme 5.

6. Verringerung der Nachfrage

Maßnahme 6.

Maßnahme 7.

Maßnahme 8.

7. ÜBERSCHÜSSE und Reservoire

Maßnahme 9.

Maßnahme 10.

8. Schutz VOR Exposition

Maßnahme 11.

Maßnahme 12.

9. Verbesserung der Kenntnisse

10. Förderung internationaler Massnahmen

11. Überprüfung

12. Schlussfolgerungen

2 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 336/05

... Bleibatterien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen(Nachweisverordnung - NachwV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 2
Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung

Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

§ 3
Entsorgungsnachweis

§ 4
Eingangsbestätigung

§ 6
Handhabung nach Entscheidung

§ 7
Freistellung und Privilegierung

§ 8
Anordnung, Widerruf

§ 9
Sammelentsorgungsnachweis

Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung

§ 10
Begleitschein

§ 11
Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine

§ 12
Übernahmeschein bei Sammelentsorgung

§ 13
Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung

Abschnitt 3
Sonderfälle

§ 14
Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften

§ 15
Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage

§ 16
Kleinmengen, Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Elektronische Form

§ 17
Grundsatz

§ 18
Kommunikation

§ 19
Signatur, Übermittlung

§ 20
Koordinierung

§ 21
Ausnahmen

§ 22
Störung des Kommunikationssystems

Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 23
Kreis der Registerpflichtigen

§ 24
Führung der Register

§ 25
Dauer der Registrierung, elektronische Registrierung

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 26
Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten

§ 27
Nachweisführung in besonderen Fällen

§ 28
Vergabe von Kennnummern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 30
Übergangsbestimmungen für geltende Nachweise

§ 31
Übergangsbestimmungen zur elektronischen Form

Artikel 2
Änderung der Altölverordnung

Artikel 3
Änderung der PCB-/PCT- Abfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 5
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 6
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

zu Artikel 1

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

Zu e

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen für den Bund

2. Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

3. Sonstige Kosten

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu §§ 10

Zu §§ 14

Zu Abschnitt 4 elektronische Form

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu §§ 23

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 173/05

... 2.2 Bei der Beförderung von ungereinigten leeren Tankfahrzeugen, ungereinigten leeren Fahrzeugen, ungereinigten leeren Aufsetztanks, ungereinigten leeren ortsbeweglichen Tanks, ungereinigten leeren Tankcontainern, ungereinigten leeren Containern, ungereinigten leeren Batterie-Fahrzeugen oder ungereinigten leeren MEGC darf das Beförderungspapier für das zuletzt darin enthaltene Gut mitgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Ausnahme 1 E Beförderung gefährlicher Güter über den Hindenburgdamm von und nach Sylt

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 3

2 Verladung

3 Sonstige Vorschriften

3.1 Beladevorschriften

3.2 Zwischenwagen oder Elemente einer fest gekuppelten Einheit

3.3 Schriftliche Weisungen

3.4 Beförderungsausschluss

3.5 Straßenfahrzeuge mit ungereinigten leeren Tanks

4 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 2 - offen -

Ausnahme 3 - offen -

Ausnahme 4 - offen -

Ausnahme 5 - offen -

Ausnahme 6 - offen -

Ausnahme 7 E, S Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe b GGVSE

Ausnahme 8 B Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 B, E, S Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 - offen -

Ausnahme 11 - offen -

Ausnahme 12 - offen -

Ausnahme 13 S Beförderung von Gasen der Klasse 2, Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 14 S Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 15 - offen -

Ausnahme 16 - offen -

Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 S Beförderungspapier

Ausnahme 19 B, E, S Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen

Ausnahme 20 B, E, S Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 B, E, S Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

1.1 Abweichend von

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier / Frachtbrief

Ausnahme 22 E, S Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 S Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Vorschriften für Eichnormale und Zapfsäulen

3 Zusätzliche Anforderungen an Eichnormale und Zapfsäulen mit Fassungsräumen über 1 000 Liter in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe a

Ausnahme 25 S Versandstücke mit kleinen Mengen verschiedener Güter ohne Beschriftung mit der Kennzeichnungsnummer

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Stoffe und Mengengrenzen

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Geltungsdauer

Ausnahme 26 - offen

Ausnahme 27 S Beförderung von festen Stoffen der Klasse 4.1, UN 3175 in gedeckten Fahrzeugen, Containern, Abrollbehältern, Absetzmulden und Wechselbehältern

1 Abweichend von § 3

2 Vorschriften zum Bau und Betrieb der Behälter

3 Angaben im Beförderungspapier

4 Geltungsdauer

Ausnahme 28 E, S Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 3

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstmenge

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 52/05

Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien



Drucksache 985/04

... Batterien und Akkumulatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 664/04

... geeignete Behälter für die Lagerung von Batterien, PCB/PCT-haltigen Kondensatoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.