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Drucksache 286/1/05

... Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens am 31. Januar jedes Jahres die Anzahl der Verkehrsunternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres Inhaber einer Gemeinschaftslizenz waren, und die Anzahl der beglaubigten Genehmigungen, die der Anzahl der zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Fahrzeuge entspricht. Vergleichbares gilt in Bezug auf die Zahl der Genehmigungen für Kabotagedienste im Linienverkehr nach Artikel 3 Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 12/98.



Drucksache 397/05

... Die Überdehnung des Schutzes der Inhaber dinglicher Rechte geht einher mit einem unnötigen Arbeitsaufwand und führt insbesondere zu vermeidbaren hohen Kosten. Da Einzelfragen der Erforderlichkeit einer Gläubigerzustimmung und der Art der betroffenen Rechte umstritten sind, neigt die Praxis vielfach dazu, sicherheitshalber auf die Zustimmung der Gläubiger aller eingetragenen Rechte, zumindest aber auf die aller Grundpfandgläubiger abzustellen. Es werden also eine Vielzahl von Banken beteiligt. Deren Eintragungsbewilligungen müssen von den Notaren jeweils in öffentlich beglaubigter Form eingeholt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Die mit all dem verbundenen Kosten haben die Wohnungseigentümer zu tragen. Angesichts dessen sind Änderungen der Gemeinschaftsordnung selbst dann, wenn alle Wohnungseigentümer einverstanden sind, schon in kleinen Wohnanlagen nur schwer und in größeren meist überhaupt nicht zu erreichen.



Drucksache 616/05 (Beschluss)

... Wird in den Fällen der Nummern 3 und 4 der Familienname als Ehename geführt, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Auf den Geburtsnamen eines Abkömmlings, welcher das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich die Namensänderung nur dann, wenn er sich der Namensänderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden; sie werden zusammen mit der Einbürgerung wirksam.



Drucksache 22/05

... (2) lst die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet worden, dürfen darüber hinaus die Urkundenrollennummer, das Urkundsdatum sowie die Bezeichnung des Notars und die Anschrift seiner Geschäftsstelle aufgenommen werden.



Drucksache 79/05

eine beglaubigte Abschrift (§ 88) erteilt werden."



Drucksache 616/05

... Gesetzbuche wählen, kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden. Gleiches gilt für die Erklärung, durch die ein Kind und sein Ehegatte die Namensänderung der Eltern des Kindes auf ihren Ehenamen erstrecken.



Drucksache 7/05

... Geschehen zu Paris am 24. September 2004 in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt wird; diese übermittelt jedem Unterzeichner und allen beitretenden Staaten eine gehörig beglaubigte Abschrift.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens am 31. Januar jedes Jahres die Anzahl der Verkehrsunternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres Inhaber einer Gemeinschaftslizenz waren, und die Anzahl der beglaubigten Genehmigungen, die der Anzahl der zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Fahrzeuge entspricht. Vergleichbares gilt in Bezug auf die Zahl der Genehmigungen für Kabotagedienste im Linienverkehr nach Artikel 3 Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 12/98.



Drucksache 210/05

... cc) In Satz 2 Nr. 3 wird nach den Wörtern Erteilung von" das Wort beglaubigten" eingefügt.



Drucksache 624/05

... (1) Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union übermittelt den Regierungen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik je eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens von 1980, des Übereinkommens von 1984, des Ersten Protokolls von 1988, des Zweiten Protokolls von 1988, des Übereinkommens von 1992 und des Übereinkommens von 1996 in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache.



Drucksache 208/05

... es oder hat sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat-, Herkunfts-, Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaates über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen."



Drucksache 927/05

... Erteilung von beglaubigten Abschriften nach



Drucksache 86/05

... es ist anstelle des Schriftstückes eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung der beglaubigten Abschrift (Nummer 1) zu übergeben oder zurückzulassen. Auf diese Niederlegung ist auch in der Mitteilung nach § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 181 Abs. 1 Satz 2 der



Drucksache 625/05

... Geschehen zu Straßburg am 13. Mai 2004 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats beglaubigte Abschriften.



Drucksache 352/05

... Die Belege sind entweder im Original oder in beglaubigter Fassung auf üblichen Datenträgern aufzubewahren.



Drucksache 15/05 (Beschluss)

... es, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.



Drucksache 762/05

... 4. ersucht den Generalsekretär, nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe e des Übereinkommens von 1973 allen Vertragsparteien von MARPOL 73/78 beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zuzuleiten;



Drucksache 944/05

... b) übermittelt allen Unterzeichnerstaaten und allen beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften dieses Übereinkommens.



Drucksache 631/05

... (2) Der Verpflichtete hat die zur Umsetzung einer Anordnung erforderlichen Schritte auch auf Grund einer ihm vorab per Telefax oder auf gesichertem elektronischen Weg übermittelten Kopie der Anordnung einzuleiten. Eine auf Grund eines Telefax eingeleitete Überwachungsmaßnahme hat der Verpflichtete wieder abzuschalten, sofern ihm das Original oder eine beglaubigte Abschrift der Anordnung nicht binnen einer Woche nach Übermittlung der Kopie vorgelegt wird.



Drucksache 80/05

... (2) Dem Antrag an die Prüfungsstelle gemäß § 1 oder § 25 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ist das Zeugnis über den Masterabschluss im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen. Das Dokument darf zum Zeitpunkt der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen nicht älter als drei Jahre sein; es gilt das Datum des Abschlusses des Masterstudiengangs.



Drucksache 942/05 (Beschluss)

... Für die Höhe der Gebühr ist, neben dem zeitlichen Aufwand eines Mitarbeiters für die Erstellung und Übermittlung einer beglaubigten Datei, der Aufwand für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Generierung der Datei durch die Landesjustizverwaltungen zu berücksichtigen. In den Registergerichten ist, lediglich für den Zweck der Übermittlung von beglaubigten Dateien die gesamte technische Public-Key-Infrastructure (PKI) für eine qualifizierte elektronische Signatur vorzuhalten. Hierdurch wird zugleich dem gesetzlichen Erfordernis des § 9 Abs. 3 HGB-E entsprochen, auf Verlagen die Übereinstimmung der übermittelten Daten mit dem Inhalt des Handelsregisters und den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten zu beglaubigen, das auf die Anforderungen nach Artikel 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und 5 der EU-Publizitätsrichtlinie zurückgeht.



Drucksache 616/2/05

... Wird in den Fällen der Nummern 3 und 4 der Familienname als Ehename geführt, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Auf den Geburtsnamen eines Abkömmlings, welcher das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich die Namensänderung nur dann, wenn er sich der Namensänderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden; sie werden zusammen mit der Einbürgerung wirksam.



Drucksache 942/05

... (3) Die Übereinstimmung der übermittelten Daten mit dem Inhalt des Handelsregisters und den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten wird auf Verlangen beglaubigt. Dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem



Drucksache 122/05

... Der mit einem Beglaubigungsvermerk versehene Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments gemäß § 371a Abs. 2, den eine öffentliche Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form erstellt hat, sowie der Ausdruck eines gerichtlichen elektronischen Dokuments, der einen Vermerk des zuständigen Gerichts gemäß § 298 Abs. 2 enthält, stehen einer öffentlichen Urkunde in beglaubigter Abschrift gleich."



Drucksache 771/05

... (2) Der Analysebericht nach Absatz 1 Satz 1 ist jeder Sendung eines Erzeugnisses beim erstmaligen Inverkehrbringen als Begleitdokument beizufügen. Wird eine Sendung eines Erzeugnisses vor dem erstmaligen Inverkehrbringen aufgeteilt, so ist jeder Teilsendung beim erstmaligen Inverkehrbringen eine beglaubigte Kopie des Analyseberichts als Begleitdokument beizufügen.



Drucksache 361/04

... Auf der Tagung der Expertenkommission im Mai 2003 in Den Haag regten mehrere Delegationen an, bestimmte Schriftstücke durch von den zentralen Behörden ausgestellte Bescheinigungen zu ersetzen. Diese Lösung entspricht der in Artikel 46 und 47 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 gewählten Vorgehensweise, auf die weiter oben bereits eingegangen wurde. Auch die Übermittlung bestimmter Unterlagen auf elektronischem Wege wurde angeregt. Manche Sachverständige machten jedoch deutlich, dass für ein ordnungsgemäßes Verfahren Urschriften oder beglaubigte Abschriften bestimmter Schriftstücke oder Urkunden unverzichtbar sind. Es wäre allerdings zu überlegen, bestimmte Unterlagen durch auf Formblättern ausgestellte Bescheinigungen zu ersetzen, die Übersetzungen überflüssig machen würden: beispielsweise Personenstandsurkunden oder Schriftstücke, in denen die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltspflichtigen festgestellt werden.



Drucksache 983/04

anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.



Drucksache 726/04

... Geschehen zu Luxemburg am 16. Oktober 2001 in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Die Urschrift wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Mitgliedstaat eine beglaubigte Abschrift dieser Urschrift.



Drucksache 945/04

... „Eine beglaubigte Abschrift der Formel dieses Beschlusses ist ferner den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist, mitzuteilen.“



Drucksache 571/04

... Die Verwaltungsbehörde trägt dafür Sorge, dass sämtliche Belege für Ausgaben und Prüfungen im Rahmen des betreffenden operationellen Programms zur Einsicht durch die Kommission und den Europäischen Rechungshof aufbewahrt werden. Vorbehaltlich der Bestimmungen bezüglich staatlicher Beihilfen, sind die Belege mindestens drei Jahren nach dem Abschluss des operationellen Programms zur Einsichtnahme aufzubewahren. Die Dokumente sind entweder in der Form von Originalen oder beglaubigten Versionen der Originale auf allgemein akzeptierten Datenträgern aufbewahrt werden. Dieser Zeitraum wird im Fall von Gerichtsverfahren oder auf begründeten Antrag der Kommission ausgesetzt.



Drucksache 241/04 (Beschluss)

... en in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98 des Rates vom 11. Dezember 1997 oder eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz nachgewiesen werden.



Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Nach Absatz 1a soll künftig die Bescheinigung eines Gutachters, dass die vom Gläubiger Zug um Zug zu bewirkende Nacherfüllung erbracht und der Schuldner dadurch befriedigt ist, einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde (Absatz 1) gleichstehen. Dabei beschränkt sich die Regelung nicht auf die Nacherfüllung im Rahmen von Werkverträgen, sondern bezieht auch die Nacherfüllung im Rahmen anderer Vertragsverhältnisse, insbesondere bei Kaufverträgen (§ 439



Drucksache 128/04 (Beschluss)

... 25. Im Hinblick auf die Vorlage von Originaldokumenten (Artikel 5 Abs. 2) sollte darauf geachtet werden, dass keine überhöhten Anforderungen für entsprechende Regelungen der Mitgliedstaaten gestellt werden. In Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 sollten daher die einschränkenden Worte "zwingende" und "objektiv" gestrichen werden. Außerdem sollte in der Richtlinie klargestellt werden, dass die Behörden auch in Zukunft (nicht beglaubigte) Übersetzungen verlangen können.



Drucksache 939/04

Bestimmungslandes liefert der Besitzer eine beglaubigte



Drucksache 301/04

... Wird die Ausfuhrgenehmigung einer Zollbehörde in einem anderen Mitgliedstaat als dem der ausstellenden Behörde vorgelegt, hat der Ausführer auf Verlagen eine beglaubigte Übersetzung von Teilen oder der gesamten Genehmigung vorzulegen.



Drucksache 725/04

... Geschehen zu Brüssel am neunundzwanzigsten Mai zweitausend in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; die Urschrift wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Mitgliedstaat eine beglaubigte Abschrift dieser Urschrift.



Drucksache 945/04 (Beschluss)

... Eine beglaubigte Abschrift der Formel dieses Beschlusses ist ferner den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist, mitzuteilen.



Drucksache 140/04

... b) übermittelt allen Unterzeichnerstaaten und allen beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften dieses Protokolls.



Drucksache 613/04

... 4. Erteilung von beglaubigten Abschriften aus den Akten der Regulierungsbehörde.



Drucksache 441/04

... cc) In Satz 2 Nr. 3 wird nach den Wörtern „Erteilung von" das Wort „beglaubigten" eingefügt.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 24/16 PDF-Dokument



Drucksache 29/14 PDF-Dokument



Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 44/17 PDF-Dokument



Drucksache 63/17 PDF-Dokument



Drucksache 69/18 PDF-Dokument



Drucksache 76/17 PDF-Dokument



Drucksache 78/06 PDF-Dokument



Drucksache 80/17 PDF-Dokument



Drucksache 81/17 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 101/17 PDF-Dokument



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Drucksache 144/16 PDF-Dokument



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