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"Beglaubigte"
Drucksache 286/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union"
... Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens am 31. Januar jedes Jahres die Anzahl der Verkehrsunternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres Inhaber einer Gemeinschaftslizenz waren, und die Anzahl der beglaubigten Genehmigungen, die der Anzahl der zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Fahrzeuge entspricht. Vergleichbares gilt in Bezug auf die Zahl der Genehmigungen für Kabotagedienste im Linienverkehr nach Artikel 3 Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 12/98.
Drucksache 397/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
... Die Überdehnung des Schutzes der Inhaber dinglicher Rechte geht einher mit einem unnötigen Arbeitsaufwand und führt insbesondere zu vermeidbaren hohen Kosten. Da Einzelfragen der Erforderlichkeit einer Gläubigerzustimmung und der Art der betroffenen Rechte umstritten sind, neigt die Praxis vielfach dazu, sicherheitshalber auf die Zustimmung der Gläubiger aller eingetragenen Rechte, zumindest aber auf die aller Grundpfandgläubiger abzustellen. Es werden also eine Vielzahl von Banken beteiligt. Deren Eintragungsbewilligungen müssen von den Notaren jeweils in öffentlich beglaubigter Form eingeholt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Die mit all dem verbundenen Kosten haben die Wohnungseigentümer zu tragen. Angesichts dessen sind Änderungen der Gemeinschaftsordnung selbst dann, wenn alle Wohnungseigentümer einverstanden sind, schon in kleinen Wohnanlagen nur schwer und in größeren meist überhaupt nicht zu erreichen.
Drucksache 616/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... Wird in den Fällen der Nummern 3 und 4 der Familienname als Ehename geführt, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Auf den Geburtsnamen eines Abkömmlings, welcher das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich die Namensänderung nur dann, wenn er sich der Namensänderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden; sie werden zusammen mit der Einbürgerung wirksam.
Drucksache 22/05
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV )
... (2) lst die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet worden, dürfen darüber hinaus die Urkundenrollennummer, das Urkundsdatum sowie die Bezeichnung des Notars und die Anschrift seiner Geschäftsstelle aufgenommen werden.
Drucksache 79/05
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
der Bundesregierung
Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die
Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV)
eine beglaubigte Abschrift (§ 88) erteilt werden."
Drucksache 616/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... Gesetzbuche wählen, kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden. Gleiches gilt für die Erklärung, durch die ein Kind und sein Ehegatte die Namensänderung der Eltern des Kindes auf ihren Ehenamen erstrecken.
Drucksache 7/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem OCCAR-Geheimschutzübereinkommen vom 24. September 2004
... Geschehen zu Paris am 24. September 2004 in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt wird; diese übermittelt jedem Unterzeichner und allen beitretenden Staaten eine gehörig beglaubigte Abschrift.
Drucksache 286/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" KOM (2005) 97 endg.; Ratsdok. 7797/05
... Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens am 31. Januar jedes Jahres die Anzahl der Verkehrsunternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres Inhaber einer Gemeinschaftslizenz waren, und die Anzahl der beglaubigten Genehmigungen, die der Anzahl der zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Fahrzeuge entspricht. Vergleichbares gilt in Bezug auf die Zahl der Genehmigungen für Kabotagedienste im Linienverkehr nach Artikel 3 Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 12/98.
Drucksache 210/05
... cc) In Satz 2 Nr. 3 wird nach den Wörtern Erteilung von" das Wort beglaubigten" eingefügt.
Drucksache 624/05
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. April 2005
über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen von 1980
über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Viertes Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsübereinkommen)
... (1) Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union übermittelt den Regierungen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik je eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens von 1980, des Übereinkommens von 1984, des Ersten Protokolls von 1988, des Zweiten Protokolls von 1988, des Übereinkommens von 1992 und des Übereinkommens von 1996 in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache.
Drucksache 208/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... es oder hat sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat-, Herkunfts-, Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaates über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen."
Drucksache 927/05
... Erteilung von beglaubigten Abschriften nach
Drucksache 86/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
... es ist anstelle des Schriftstückes eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung der beglaubigten Abschrift (Nummer 1) zu übergeben oder zurückzulassen. Auf diese Niederlegung ist auch in der Mitteilung nach § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 181 Abs. 1 Satz 2 der
Drucksache 625/05
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004
zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
... Geschehen zu Straßburg am 13. Mai 2004 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats beglaubigte Abschriften.
Drucksache 352/05
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013
... Die Belege sind entweder im Original oder in beglaubigter Fassung auf üblichen Datenträgern aufzubewahren.
Drucksache 15/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... es, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Drucksache 762/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Neunte Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Neunte Verordnung Umweltschutz See)
... 4. ersucht den Generalsekretär, nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe e des Übereinkommens von 1973 allen Vertragsparteien von MARPOL 73/78 beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zuzuleiten;
Drucksache 944/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
... b) übermittelt allen Unterzeichnerstaaten und allen beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften dieses Übereinkommens.
Drucksache 631/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations -Überwachungsverordnung - TKÜV )
... (2) Der Verpflichtete hat die zur Umsetzung einer Anordnung erforderlichen Schritte auch auf Grund einer ihm vorab per Telefax oder auf gesichertem elektronischen Weg übermittelten Kopie der Anordnung einzuleiten. Eine auf Grund eines Telefax eingeleitete Überwachungsmaßnahme hat der Verpflichtete wieder abzuschalten, sofern ihm das Original oder eine beglaubigte Abschrift der Anordnung nicht binnen einer Woche nach Übermittlung der Kopie vorgelegt wird.
Drucksache 80/05
Verordnung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Hochschulausbildungsgängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung - WPAnrV )
... (2) Dem Antrag an die Prüfungsstelle gemäß § 1 oder § 25 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ist das Zeugnis über den Masterabschluss im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen. Das Dokument darf zum Zeitpunkt der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen nicht älter als drei Jahre sein; es gilt das Datum des Abschlusses des Masterstudiengangs.
Drucksache 942/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Für die Höhe der Gebühr ist, neben dem zeitlichen Aufwand eines Mitarbeiters für die Erstellung und Übermittlung einer beglaubigten Datei, der Aufwand für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Generierung der Datei durch die Landesjustizverwaltungen zu berücksichtigen. In den Registergerichten ist, lediglich für den Zweck der Übermittlung von beglaubigten Dateien die gesamte technische Public-Key-Infrastructure (PKI) für eine qualifizierte elektronische Signatur vorzuhalten. Hierdurch wird zugleich dem gesetzlichen Erfordernis des § 9 Abs. 3 HGB-E entsprochen, auf Verlagen die Übereinstimmung der übermittelten Daten mit dem Inhalt des Handelsregisters und den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten zu beglaubigen, das auf die Anforderungen nach Artikel 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und 5 der EU-Publizitätsrichtlinie zurückgeht.
Drucksache 616/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 9 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... Wird in den Fällen der Nummern 3 und 4 der Familienname als Ehename geführt, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Auf den Geburtsnamen eines Abkömmlings, welcher das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich die Namensänderung nur dann, wenn er sich der Namensänderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden; sie werden zusammen mit der Einbürgerung wirksam.
Drucksache 942/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister(EHUG)
... (3) Die Übereinstimmung der übermittelten Daten mit dem Inhalt des Handelsregisters und den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten wird auf Verlangen beglaubigt. Dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem
Drucksache 122/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG )
... Der mit einem Beglaubigungsvermerk versehene Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments gemäß § 371a Abs. 2, den eine öffentliche Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form erstellt hat, sowie der Ausdruck eines gerichtlichen elektronischen Dokuments, der einen Vermerk des zuständigen Gerichts gemäß § 298 Abs. 2 enthält, stehen einer öffentlichen Urkunde in beglaubigter Abschrift gleich."
Drucksache 771/05
Verordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
... (2) Der Analysebericht nach Absatz 1 Satz 1 ist jeder Sendung eines Erzeugnisses beim erstmaligen Inverkehrbringen als Begleitdokument beizufügen. Wird eine Sendung eines Erzeugnisses vor dem erstmaligen Inverkehrbringen aufgeteilt, so ist jeder Teilsendung beim erstmaligen Inverkehrbringen eine beglaubigte Kopie des Analyseberichts als Begleitdokument beizufügen.
Drucksache 361/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Unterhaltspflichten KOM (2004) 254 endg.; Ratsdok. 8832/04
... Auf der Tagung der Expertenkommission im Mai 2003 in Den Haag regten mehrere Delegationen an, bestimmte Schriftstücke durch von den zentralen Behörden ausgestellte Bescheinigungen zu ersetzen. Diese Lösung entspricht der in Artikel 46 und 47 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 gewählten Vorgehensweise, auf die weiter oben bereits eingegangen wurde. Auch die Übermittlung bestimmter Unterlagen auf elektronischem Wege wurde angeregt. Manche Sachverständige machten jedoch deutlich, dass für ein ordnungsgemäßes Verfahren Urschriften oder beglaubigte Abschriften bestimmter Schriftstücke oder Urkunden unverzichtbar sind. Es wäre allerdings zu überlegen, bestimmte Unterlagen durch auf Formblättern ausgestellte Bescheinigungen zu ersetzen, die Übersetzungen überflüssig machen würden: beispielsweise Personenstandsurkunden oder Schriftstücke, in denen die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltspflichtigen festgestellt werden.
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.
Drucksache 726/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... Geschehen zu Luxemburg am 16. Oktober 2001 in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Die Urschrift wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Mitgliedstaat eine beglaubigte Abschrift dieser Urschrift.
Drucksache 945/04
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
... „Eine beglaubigte Abschrift der Formel dieses Beschlusses ist ferner den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist, mitzuteilen.“
Drucksache 571/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds KOM (2004) 492 endg.; Ratsdok. 11606/04
... Die Verwaltungsbehörde trägt dafür Sorge, dass sämtliche Belege für Ausgaben und Prüfungen im Rahmen des betreffenden operationellen Programms zur Einsicht durch die Kommission und den Europäischen Rechungshof aufbewahrt werden. Vorbehaltlich der Bestimmungen bezüglich staatlicher Beihilfen, sind die Belege mindestens drei Jahren nach dem Abschluss des operationellen Programms zur Einsichtnahme aufzubewahren. Die Dokumente sind entweder in der Form von Originalen oder beglaubigten Versionen der Originale auf allgemein akzeptierten Datenträgern aufbewahrt werden. Dieser Zeitraum wird im Fall von Gerichtsverfahren oder auf begründeten Antrag der Kommission ausgesetzt.
Drucksache 241/04 (Beschluss)
... en in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98 des Rates vom 11. Dezember 1997 oder eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz nachgewiesen werden.
Drucksache 458/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG )
... Nach Absatz 1a soll künftig die Bescheinigung eines Gutachters, dass die vom Gläubiger Zug um Zug zu bewirkende Nacherfüllung erbracht und der Schuldner dadurch befriedigt ist, einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde (Absatz 1) gleichstehen. Dabei beschränkt sich die Regelung nicht auf die Nacherfüllung im Rahmen von Werkverträgen, sondern bezieht auch die Nacherfüllung im Rahmen anderer Vertragsverhältnisse, insbesondere bei Kaufverträgen (§ 439
Drucksache 128/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04
... 25. Im Hinblick auf die Vorlage von Originaldokumenten (Artikel 5 Abs. 2) sollte darauf geachtet werden, dass keine überhöhten Anforderungen für entsprechende Regelungen der Mitgliedstaaten gestellt werden. In Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 sollten daher die einschränkenden Worte "zwingende" und "objektiv" gestrichen werden. Außerdem sollte in der Richtlinie klargestellt werden, dass die Behörden auch in Zukunft (nicht beglaubigte) Übersetzungen verlangen können.
Drucksache 939/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Überwachung und Kontrolle der Verbringungen
radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente
KOM (2004) 716 endg.; Ratsdok. 14686/04
Bestimmungslandes liefert der Besitzer eine beglaubigte
Drucksache 301/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Regeln für die Überwachung des Handels mit bestimmten Stoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet werden KOM (2004) 244 endg.; Ratsdok. 8399/04
... Wird die Ausfuhrgenehmigung einer Zollbehörde in einem anderen Mitgliedstaat als dem der ausstellenden Behörde vorgelegt, hat der Ausführer auf Verlagen eine beglaubigte Übersetzung von Teilen oder der gesamten Genehmigung vorzulegen.
Drucksache 725/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... Geschehen zu Brüssel am neunundzwanzigsten Mai zweitausend in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; die Urschrift wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Mitgliedstaat eine beglaubigte Abschrift dieser Urschrift.
Drucksache 945/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
... Eine beglaubigte Abschrift der Formel dieses Beschlusses ist ferner den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist, mitzuteilen.
Drucksache 140/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Mai 2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden
... b) übermittelt allen Unterzeichnerstaaten und allen beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften dieses Protokolls.
Drucksache 613/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... 4. Erteilung von beglaubigten Abschriften aus den Akten der Regulierungsbehörde.
Drucksache 441/04
... cc) In Satz 2 Nr. 3 wird nach den Wörtern „Erteilung von" das Wort „beglaubigten" eingefügt.
Drucksache 2/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
Drucksache 17/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Drucksache 23/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG )
Drucksache 24/16
01. 16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksache 29/14
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
Drucksache 43/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
Drucksache 44/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
Drucksache 63/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)
Drucksache 69/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final
Drucksache 76/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Drucksache 78/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Drucksache 80/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. März 2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern
Drucksache 81/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Drucksache 86/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 101/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen COM(2016) 819 final
Drucksache 109/17
Drucksache 126/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 2005 zur Änderung des Partnerschaftsabkommens vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EG-Partnerschaftsabkommen)
Drucksache 130/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 133/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1098/2007 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1343/2011 und (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates - COM(2016) 134 final
Drucksache 144/16
Verordnungsantrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.