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0755/11/06
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0755/06
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0741/06
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0873/06
0745/06B
0324/06B
0485/06
0395/06
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0931/05
0351/05
0552/05B
0491/05
0150/05
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0445/05
0764/1/05
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0444/05
0331/05
0554/1/05
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0909/05
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0580/05
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0053/05
0312/05
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0202/05
0329/05
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0160/05
0081/05
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0490/05
0578/05
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0875/05
0002/05
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0243/05
0292/05
0430/05
0269/05
0192/1/05
0151/05
0625/05
0654/05B
0588/05
0572/05
0352/05
0811/05B
0287/05
0449/05
0429/05
0363/05
0815/05B
0332/05
0769/05
0615/05
0850/05
0894/05
0104/05
0627/05
0552/1/05
0042/05
0744/05
0654/1/05
0817/05
0192/05
0092/05
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0815/05
0097/05
0764/05B
0614/05
0622/05
0301/05
0290/1/05
0423/05
0570/05
0715/05
0237/05
0538/05
0618/05
0107/05
0571/05
0571/05B
0764/05
0192/05B
0621/04
0269/04
0569/04
0717/1/04
0720/1/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0701/1/04
0807/04
0413/04B
0917/04
0377/04
0710/04B
0993/04B
0993/1/04
0664/2/04
0622/04
0805/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0860/04
0676/04B
0701/04B
0544/04B
0875/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0160/04
0701/2/04
0993/04
0428/04B
0450/04
0894/04
0664/04
0717/04B
0995/04
0664/04B
0875/1/04
0365/04
0682/04
0455/04B
0764/04
0709/04
0613/04
0850/04
0967/04
0012/1/04
0915/04
1013/04
0818/04
0428/04
0663/03
0546/03
0450/03
0849/03
0663/03B
0560/1/03
Drucksache 254/16 (Beschluss)

... Behindertengleichstellungsrechts



Drucksache 784/1/16

... nicht mehr existieren bzw. weder sozialrechtlich noch in den entsprechenden Landesgesetzen näher definiert sind. Andererseits sind andere wichtige Einrichtungsarten, namentlich vollstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen der Tages-und Kurzzeitpflege und stationäre Hospize (vgl. § 1 Absatz 3 bis 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe f § 34 Absatz 10a Satz 2 und Satz 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe d § 36 Absatz 5 Satz 6 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 38 Absatz 2 Satz 1 IfSG ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 23 Nummer 3 - neu - IfSG Nummer 25a - neu - § 52 Satz 1 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 7 Satz 2 TrinkwV 2001


 
 
 


Drucksache 162/1/16

... Dadurch, dass der Grundtatbestand gleichermaßen sexuelle Handlungen gegen den Willen als Fälle fehlender Willensbildungsfähigkeit erfasst, ginge der materielle Regelungsgehalt des § 179 StGB darin auf. Auf diese Weise würr zuweilen geäußerten Kritik an § 179 StGB Rechnung getragen, es handle sich dabei um ein "Sonderstrafrecht für behinderte Menschen" - ein Eindruck, der die ausdrückliche Erwähnung behinderter Menschen im neu eingeführten Regelbeispiel des Gesetzentwurfs (§ 179 Absatz 3 Nummer 2 StGB) verstärken könnte. Durch den umfassenden Grundtatbestand würde hier eine Gleichstellung bewirkt.



Drucksache 505/16 (Beschluss)

... Eine - durch Manifestation eines entgegenstehenden Willens abwendbare - Annahme der Bevollmächtigung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners dient dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person auch im Lichte der UNBehindertenrechtskonvention. Die Regelung soll nur in Fällen greifen, in denen der Betroffene weder positiv entschieden hat, wer im Vorsorgefall für ihn und in seinem Sinne handeln und entscheiden soll, noch zum Ausdruck gebracht hat, dass der Ehegatte oder Lebenspartner hierfür nicht in Betracht kommt. Erst wenn weder eine positive noch eine negative ausdrückliche Willensbekundung ersichtlich ist, stellt sich die Frage, was die betroffene Person vermutlich gewollt hätte: Die bereits zitierten Umfragen stützen die Annahme, dass sie ihren Ehegatten oder Lebenspartner (außer im Fall des Getrenntlebens) mit der Besorgung ihrer Angelegenheiten betraut wissen möchte und insoweit auch als betraut ansieht und zudem nicht gewünscht hätte, dass hierfür das (Betreuungs-)Gericht eingeschaltet wird. Dass das Betreuungsgericht jederzeit von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten und erforderlichenfalls eine andere Person zum Betreuer zu bestellen hat, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vertretung durch den Ehegatten oder Lebenspartner den Wünschen oder dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft oder der Partner hierbei schlicht überfordert ist, bietet - im Zusammenspiel mit den im gleichen Umfang wie bei der Vorsorgevollmacht geltenden gerichtlichen Genehmigungsvorbehalten und der Bindung an den Willen und die Wünsche des Betroffenen - zugleich eine wirksame und ausreichende Sicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 121/16

... Das Gesetz entspricht weitgehend dem Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahre 2002. Dieses hatte sich inhaltlich an Gesetzen mit vergleichbarem Regelungsgehalt orientiert, insbesondere dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" vom 17. Dezember 1971 (HiWerkbehKG, BGBl. I S. 2018) i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1876) und dem Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen vom 24. Juli 1995 (HIVHG, BGBl. I S. 972). Anders als nach dem HiWerkbehKG und dem HIVHG wird auch diesmal für den Fonds keine eigene Einrichtung in Form einer Stiftung geschaffen. Die im DopingopferHilfegesetz aus dem Jahre 2002 gefundene Lösung hat sich als praktikabel erwiesen und soll neu aufgelegt werden.



Drucksache 288/2/16

... 14. Der Bundesrat widerspricht dem Kommissionsvorschlag, soweit die Streichung der Barrierefreiheitsanforderungen des Artikels 7 AVMD-Richtlinie betroffen ist. Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Aufgrund der medienspezifischen Besonderheiten sollte der Regelungsstandort weiterhin in der AVMD-Richtlinie sein und nicht im "European Accessibility Act".



Drucksache 18/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 567/16

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - COM(2016) 595 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format in Drittländer

Artikel 4
Einfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format aus Drittländern

Artikel 5
Pflichten befugter Stellen

Artikel 6
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 7
Überprüfung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Zeitliche Anwendung


 
 
 


Drucksache 711/1/16

... - Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen.



Drucksache 492/1/16

... "Auslagen für die barrierefreie Zugänglichmachung nach diesen Vorschriften werden von der blinden oder sehbehinderten Person nicht erhoben." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG ,

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 304/16

... 8. den Fahrgästen allgemeine Informationen über die für ältere und behinderte Personen vorgesehenen Dienste und Hilfsmaßnahmen in einem Format zur Verfügung gestellt werden, das auch für Personen mit Sehschwäche geeignet ist.



Drucksache 541/16 (Beschluss)

... 17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 567/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - COM(2016) 595 final; Ratsdok. 12264/16



Drucksache 771/1/16

... a) Bezeichnung der Fahrzeuge wurde in "Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen (KMP)" geändert und somit wurde auch der Normtitel angepasst;



Drucksache 505/16

... Eine - durch Manifestation eines entgegenstehenden Willens abwendbare - Annahme der Bevollmächtigung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners dient dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person auch im Lichte der UNBehindertenrechtskonvention. Die Regelung soll nur in Fällen greifen, in denen der Betroffene weder positiv entschieden hat, wer im Vorsorgefall für ihn und in seinem Sinne handeln und entscheiden soll, noch zum Ausdruck gebracht hat, dass der Ehegatte oder Lebenspartner hierfür nicht in Betracht kommt. Erst wenn weder eine positive noch eine negative ausdrückliche Willensbekundung ersichtlich ist, stellt sich die Frage, was die betroffene Person vermutlich gewollt hätte: Die bereits zitierten Umfragen stützen die Annahme, dass sie ihren Ehegatten oder Lebenspartner (außer im Fall des Getrenntlebens) mit der Besorgung ihrer Angelegenheiten betraut wissen möchte und insoweit auch als betraut ansieht und zudem nicht gewünscht hätte, dass hierfür das (Betreuungs-)Gericht eingeschaltet wird. Dass das Betreuungsgericht jederzeit von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten und erforderlichenfalls eine andere Person zum Betreuer zu bestellen hat, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vertretung durch den Ehegatten oder Lebenspartner den Wünschen oder dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft oder der Partner hierbei schlicht überfordert ist, bietet - im Zusammenspiel mit den im gleichen Umfang wie bei der Vorsorgevollmacht geltenden gerichtlichen Genehmigungsvorbehalten und der Bindung an den Willen und die Wünsche des Betroffenen - zugleich eine wirksame und ausreichende Sicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 279/16 (Beschluss)

... a) amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 162/16 (Beschluss)

... Dadurch, dass der Grundtatbestand gleichermaßen sexuelle Handlungen gegen den Willen als Fälle fehlender Willensbildungsfähigkeit erfasst, ginge der materielle Regelungsgehalt des § 179 StGB darin auf. Auf diese Weise würr zuweilen geäußerten Kritik an § 179 StGB Rechnung getragen, es handle sich dabei um ein "Sonderstrafrecht für behinderte Menschen" - ein Eindruck, der die ausdrückliche Erwähnung behinderter Menschen im neu eingeführten Regelbeispiel des Gesetzentwurfs (§ 179 Absatz 3 Nummer 2 StGB) verstärken könnte. Durch den umfassenden Grundtatbestand würde hier eine Gleichstellung bewirkt.



Drucksache 771/16 (Beschluss)

... a) Bezeichnung der Fahrzeuge wurde in "Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen (KMP)" geändert und somit wurde auch der Normtitel angepasst;



Drucksache 565/16

... Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, eine Reihe der in der Mitteilung "Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht" aufgeführten gezielten Maßnahmen umzusetzen. Andere in der genannten Mitteilung aufgeführte Maßnahmen werden durch den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen"4, den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen"5 und den "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 492/16 (Beschluss)

... "Auslagen für die barrierefreie Zugänglichmachung nach diesen Vorschriften werden von der blinden oder sehbehinderten Person nicht erhoben." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG , Artikel 4a - neu - Nummer 9005 Absatz 3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG , Artikel 4b - neu - Nummer 2005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 FamGKG , Artikel 4c - neu - Nummer 31005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GNotKG

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 65/16

... "(6) Ein Gründungszuschuss kann auch geleistet werden, wenn der behinderte Mensch einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat."



Drucksache 492/16

... Der Mehraufwand für die zusätzlichen Übersetzungsleistungen hinsichtlich der hör- und sprachbehinderten Personen wird auf 97 500 Euro im Jahr geschätzt (vgl. oben unter E.1). Diesem Teil der Mehrbelastung der Gerichte steht eine entsprechende Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Sämtlicher Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 419/16

... Nach Artikel 13 der Richtlinie 2013/48/EU sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass bei der Anwendung dieser Richtlinie die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Verdächtigen und schutzbedürftigen beschuldigten Personen berücksichtigt werden. Konkrete Umsetzungsverpflichtungen ergeben sich aus dieser Vorschrift nicht. Im deutschen Recht wird den besonderen Belangen schutzbedürftiger Beschuldigter dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten gemäß § 140 Absatz 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn ersichtlich ist, dass er sich nicht selbst verteidigen kann. Dem Antrag eines hör- und sprachbehinderten Beschuldigten auf Bestellung eines Verteidigers ist nach § 140 Absatz 2 Satz 2 StPO zu entsprechen. Darüber hinaus verpflichtet Nummer 21 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, behinderten Menschen mit besonderer Rücksichtnahme auf ihre Belange zu begegnen.



Drucksache 471/16

... die Bundesregierung hat im ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention beschlossen, eine Studie in Auftrag zu geben, in der die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts untersucht wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach einem europaweiten Vergabeverfahren im Dezember 2013 die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftler Prof. Dr. Lang et al. mit der Durchführung der Studie beauftragt.



Drucksache 194/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet daher die Kommission, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass strukturelle Barrieren in den Blick genommen werden, die Bürgerinnen und Bürgern den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien verwehren. Hier sind in besonderem Maße die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zu berücksichtigen, um eine volle und wirksame Teilhabe im Sinne von Artikel 9 UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen. Für die Umsetzung der benannten Ziele wird die Einhaltung und Anwendung der BITV 2.0 (



Drucksache 254/16

... Behindertengleichstellungsrechts



Drucksache 546/16

... Sonderbereiche sind insbesondere Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte sowie Wohnheime. Unter Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften sind Einrichtungen zu verstehen, die in der Regel der längerfristigen Unterbringung und Versorgung einer Gruppe von Personen dienen, wie z.B. Alten- und Pflegeheime, Behindertenheime und Justizvollzugsanstalten. Bei Wohnheimen handelt es sich um Einrichtungen, die eine eigene Haushaltsführung der Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen, wie z.B. Studentenwohnheime und Krankenpflegeschülerwohnheime.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Abschnitt 2
Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

§ 3
Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters

§ 4
Anschriftenbestand

§ 5
Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

§ 6
Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 7
Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

§ 8
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 9
Übermittlung von Daten der Meldebehörden

§ 10
Zusammenführung und Überprüfung der Daten

§ 11
Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 12
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 13
Nutzung weiterer Quellen

§ 14
Datenübermittlungen

§ 15
Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister

§ 16
Löschung

§ 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

aa. Erfüllungsaufwand für den Bund

Zu den Personalkosten:

Zu den Sachkosten:

bb. Erfüllungsaufwand für die Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu den §§ 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Gegenstand des Regelungsvorhabens

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4 Evaluierung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 340/16

... es (WEG) wirken im Hinblick auf die Ermöglichung behinderten- und altersgerechten Wohnens teilweise hinderlich, wenn bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich sind, um einen behinderten- und altersgerechten Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 18/16

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 516/16 (Beschluss)

... Bisher sind Menschen mit Behinderungen in den Freiwilligendiensten unterrepräsentiert. Um auch Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Freiwilligendienst zu ermöglichen, müssen Barrieren abgebaut und die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angepasst werden. Durch Übernahme des Mehrbedarfs von Freiwilligen mit einer Behinderung könnte der Bund eine höhere Beteiligung der Menschen mit Behinderungen am Freiwilligendienst erreichen. Damit könnte in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der inklusive Gedanke auch im Freiwilligendienst vorangetrieben und unterstützt werden. Dabei ist auch die Möglichkeit zur Weiterentwicklung bzw. zum Ausbau gemeinsamer Freiwilligendienste von Menschen mit und ohne Behinderungen (Tandem-Projekte) zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bunderates Treiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen


 
 
 


Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Die Öffnung der Integrationsprojekte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und ohne anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft wird im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens abgelehnt.



Drucksache 742/16

... 2. die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5


 
 
 


Drucksache 631/16

... a) amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft,



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.