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"Benchmarks"


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0715/03
0715/03B
0856/03
Drucksache 505/1/08

... 27. Im Hinblick auf die etwaige Einführung von Indikatoren oder Benchmarks zu Bildungsleistungen und dem Schulbesuch von Migrantenkindern bekräftigt der Bundesrat den Beschluss des Rates vom Mai 2007 zu einem kohärenten Rahmen für Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Eine Einführung weiterer Indikatoren und Benchmarks wurde demnach vom Rat jedoch mittelfristig aus grundsätzlichen Erwägungen aber auch wegen des mit der Erarbeitung neuer Indikatoren verbundenen administrativen und finanziellen Aufwands als nicht zielführend angesehen. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund bereits national durch die IQB-Ländervergleiche, länderübergreifende Lernstandserhebungen und international durch die Beteiligung der Mitgliedstaaten an PISA, PIRLS und TIMSS systematisch erfasst wird. Diese Daten werden neben den jeweiligen Berichten auch im Nationalen Bildungsbericht durch entsprechende Indikatoren ausführlich ausgewertet. Neue Indikatoren und Benchmarks auf EU-Ebene zur Darstellung des Problems und der Fortschritte zur Bewältigung sind aus Sicht des Bundesrates daher nicht erforderlich.



Drucksache 532/08

... iv) einen Vergleich zwischen verschiedenen branchenbezogenen, nationalen oder regionalen Referenzwerten (Benchmarks) ermöglichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... Für energieintensive Industriebranchen im internationalen Wettbewerb (z.B. chemische -, Eisen- und Stahlindustrie) sollte eine kostenfreie Zuteilung auf der Basis von EU-weiten Benchmarks auch nach 2012 erfolgen. Den vorgesehenen Regelungen in Artikel 10 und Artikel 10a zur Versteigerung bzw. kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten fehlt es an Transparenz, Verbindlichkeit und Eindeutigkeit.



Drucksache 526/08

... Allgemeines Ziel dieser Verordnung ist die Förderung der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch von Erzeugnissen sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch die Festsetzung von Richtwerten (Benchmarks) für die gute Umweltverträglichkeit von Erzeugnissen und Dienstleistungen auf der Grundlage der besten auf dem Markt vorhandenen Werte. Das Umweltzeichen soll die Erzeugnisse und Dienstleistungen, die diesen Richtwerten entsprechen, von den anderen Produkten derselben Kategorie abheben und die Verbraucher auf diese Produkte aufmerksam machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/08




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Allgemeiner Zusammenhang

1.3. Die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln

2. Ergebnisse der Beratungen mit den Beteiligten und Folgenabschätzungen

2.1. Beratungen

2.2. Folgenabschätzung

Mögliche Vorteile einer Umweltzeichenregelung

Erfolg der gegenwärtigen Regelung

Vorgeschlagenes Konzept

Erwartete Ergebnisse / Ziele:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zuständige Stellen

Artikel 5
Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union

Artikel 6
Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 7
Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 8
Festlegung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 9
Eintragung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 10
Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des Umweltzeichen der Gemeinschaft

Artikel 11
Regelungen für Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten

Artikel 12
Förderung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 13
Bewertung durch Fachkollegen

Artikel 14
Bericht

Artikel 15
Änderung der Anhänge

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
Verfahren für die Erarbeitung und die Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

A. Standardverfahren

1. Vorläufiger Bericht

2. Entwurf eines Vorschlags für Kriterien und damit zusammenhängender technischer Bericht

3. Endgültiger Bericht und Kriterien

4. Leitfaden für potenzielle Nutzer des Umweltzeichens und die zuständigen Stellen

5. Leitfaden für die Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben

B. Verkürztes Verfahren für Kriterien, die bereits in anderen Umweltzeichenregelungen erarbeitet wurden

Anhang II
Muster für das Umweltzeichen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 307/08

... 3. begrüßt die Tatsache, dass Kroatien gute Fortschritte dabei erzielt hat, die Benchmarks für die Eröffnung neuer Kapitel zu erfüllen, und unterstützt die kroatische Regierung und das Parlament in ihren Anstrengungen, auch die Benchmarks für die übrigen Kapitel zu erfüllen;



Drucksache 249/08 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat bekräftigt nachdrücklich seine Ablehnung der Festlegung von genuinen benchmarks zur Überprüfung der Qualität der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme und weist darauf hin, dass gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 lediglich benchmarks in Form von europäischen Durchschnittsbezugswerten angenommen wurden, die keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssten (vgl. BR-Drucksache 870/02 (Beschluss) sowie zuletzt BR-Drucksache 837/07 (Beschluss)). Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Bildungsministerrates am 25. Mai 2007 der Kommission kein Mandat zum Vorschlag neuer europäischer Durchschnittsbezugswerte (benchmarks) oder gar genuiner benchmarks erteilt haben, und dass jegliche Diskussion über neue europäische Durchschnittsbezugswerte im Rahmen einer etwaigen Weiterentwicklung des kohärenten Rahmens für Indikatoren und benchmarks zu erfolgen hat.



Drucksache 795/08

... – in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Mai 2003 über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)4,



Drucksache 138/08

... 7. ist der Ansicht, dass sich der neue regionale Ansatz auf eine Reihe vorrangiger Bereiche richten sollte, für die die Kommission einen detaillierten Aktionsplan vorzulegen hat, mit dem konkrete Ziele, Benchmarks und Überprüfungsmechanismen festgelegt werden und der die Grundlage für die Vertiefung der Beteiligung der Europäischen Union in der Region sowie für die intraregionale Zusammenarbeit bildet; unterstreicht dass die Europäische Union sich auf eine begrenzte Zahl von vorrangigen Zielen konzentrieren und Verzettelung sowie Doppelarbeit vermeiden muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/08




Wichtigste Prioritäten für die Zusammenarbeit Sicherheitspolitische Herausforderungen

Förderung der politischen Stabilität und einer wirksamen Demokratie

Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt

Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Allgemeine und berufliche Bildung und Forschung

Institutionelle und finanzielle Aspekte


 
 
 


Drucksache 978/08

... e) wann immer dies möglich ist, sollte von formelleren Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euroraums Gebrauch gemacht werden, z.B. Festlegung von Zielen für die mittelfristigen Ausgaben, spezifische Strukturreformen, Investitionen, Qualität der öffentlichen Finanzen; man sollte sich ebenfalls um eine stärker standardisierte Struktur der Berichterstattung im Kontext der NRP bemühen ohne die nationalen Reformprioritäten zu beeinträchtigen; sämtliche Verpflichtungen, Zielvorgaben und Benchmarks sollten uneingeschränkt in die Integrierten Leitlinien und die NRP einbezogen werden, um die Kohärenz und Effizienz der wirtschaftlichen Governance zu verbessern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 978/08




Die ersten zehn Jahre des Euro

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

2 Geldpolitik

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

Erweiterung des Euroraums

2 Kommunikation

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance


 
 
 


Drucksache 715/08

... 17. Entwicklung eines EU-Konsenses über Qualitätsstandards und Benchmarks für Prävention, Behandlung, Schadensminderung sowie Rehabilitationsinterventionen und leistungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter Gruppen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/08




2 Einleitung

Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012

1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle

3. Verringerung des Drogenangebots

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

5. Besseres Verständnis des Drogenproblems

I. Koordination

II. Nachfragereduzierung

III. Angebotsreduzierung

IV. Internationale Zusammenarbeit

V. Information, Forschung und Evaluierung


 
 
 


Drucksache 505/08 (Beschluss)

... - Im Hinblick auf die etwaige Einführung von Indikatoren oder Benchmarks zu Bildungsleistungen und dem Schulbesuch von Migrantenkindern bekräftigt der Bundesrat den Beschluss des Rates vom Mai 2007 zu einem kohärenten Rahmen für Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Eine Einführung weiterer Indikatoren und Benchmarks wurde demnach vom Rat jedoch mittelfristig aus grundsätzlichen Erwägungen aber auch wegen des mit der Erarbeitung neuer Indikatoren verbundenen administrativen und finanziellen Aufwands als nicht zielführend angesehen. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund bereits national durch die IQB-Ländervergleiche, länderübergreifende Lernstandserhebungen und international durch die Beteiligung der Mitgliedstaaten an PISA, PIRLS und TIMSS systematisch erfasst wird. Diese Daten werden neben den jeweiligen Berichten auch im Nationalen Bildungsbericht durch entsprechende Indikatoren ausführlich ausgewertet. Neue Indikatoren und Benchmarks auf EU-Ebene zur Darstellung des Problems und der Fortschritte zur Bewältigung sind aus Sicht des Bundesrates daher nicht erforderlich.



Drucksache 938/08

... 8. stellt fest, dass 37 Reisen von UN-Sonderbeauftragten in den vergangenen 20 Jahren zu keiner einzigen vom birmanischen Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) in die Wege geleiteten Reform geführt haben, und erinnert an die Erklärung des Präsidenten des UN-Sicherheitsrats vom 11. Oktober 2007 über die Lage in Myanmar (S/PRST/2007/37), die ebenfalls vom SPDC ignoriert wurde; fordert, dass Zeitvorgaben und Benchmarks für die Reform festgelegt werden und dass der UN-Sicherheitsrat beschließen sollte, dass weitere Maßnahmen gegen Birma eingeleitet werden wenn die Zeitvorgaben und Benchmarks nicht eingehalten werden;



Drucksache 102/1/08

... 11. Für energieintensive Industriebranchen im internationalen Wettbewerb (z.B. chemische -, Eisen- und Stahlindustrie) sollte eine kostenfreie Zuteilung auf der Basis von EU-weiten Benchmarks auch nach 2012 erfolgen. Den vorgesehenen Regelungen in Artikel 10 und Artikel 10a zur Versteigerung bzw. kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten fehlt es an Transparenz, Verbindlichkeit und Eindeutigkeit.



Drucksache 879/08

... - Im Zusammenhang mit dieser Reform wurden mit einigen Mitgliedstaaten (Griechenland, Italien, Polen, Spanien and Schweden) Absichtserklärungen unterzeichnet. Dies markiert einen neuen Ansatz, weil sie festumrissene Benchmarks für die Verbesserung der Fischereikontrollsysteme in den betreffenden Mitgliedstaaten enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 831/07

... 20. Ständige Arbeitsgruppe Indikatoren und Benchmarks

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/07




2 A

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Kultur

X. Bereich Inneres und Justiz

2 B

I. Bereich Auswärtige Beziehungen

II. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

III. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

IV. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen

2 C


 
 
 


Drucksache 952/07

... 25. betont die Notwendigkeit, die umweltschutzpolitischen Dialoge ebenso wie den energiepolitischen Dialog – die Elemente der EU-Abkommen mit Drittstaaten oder Regionen über Angelegenheiten des Klimawandels sind – erweitert werden müssen, und fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für je nach Art des Landes unterschiedliche Leistungsvergleichswerte (Benchmarks) für Fortschritte vorzulegen;



Drucksache 697/07

... Die Notwendigkeit, Investitionen in die Erwachsenenbildung zu erhöhen, wird bestätigt durch die jüngsten Ergebnisse für den entsprechenden Benchmarking-Indikator, aus denen sich ergibt, dass die Beteiligung Erwachsener (im Alter zwischen 25 und 64 Jahren) am lebenslangen Lernen nicht mehr zunimmt und 2006 sogar leicht auf 9,6 % gesunken ist7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/07




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Das Konsultationsverfahren

2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung

2.1. Strategie

2.2. Governance

2.3. Umsetzung

3. Aktionsplan

3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen

5 2008

5 2009

5 2010

3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen

5 2008

5 2009

5 2010

3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen

Anhang
Fahrplan für den Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 837/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat betrachtet die deutsche Beteiligung am Arbeitsprogramm nach wie vor als freiwilligen Prozess, der sich allein schon auf Grund der Bestimmungen von Artikel 149 und 150 EGV jedweder Vorgabe von europäischer Ebene entzieht (vgl. BR-Drucksache 830/05 (Beschluss)). Die von der Kommission an verschiedenen Stellen des Zwischenberichtsentwurfs eingeforderte Umsetzung des Arbeitsprogramms in Form einer Art verbindlicher Übertragung von einzelnen Aspekten in die Politikgestaltung auf nationaler Ebene unter Annahme diesbezüglicher nationaler Zielvorgaben lehnt der Bundesrat daher ab. Dies betrifft insbesondere die von der Kommission als Benchmarks bezeichneten europäischen Durchschnittsbezugswerte, die gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 gerade keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssten (vgl. BR-Drucksache 870/02 (Beschluss)). Der Bundesrat betont, dass auch die auf europäischer Ebene in zunehmendem Maße herausgestellte Bedeutung des Bildungsbereichs innerhalb der Lissabon-Strategie diesen Grundsatz nicht in Frage stellen kann.



Drucksache 680/07

... Besondere Benchmarks sollten auf die Fortschrittskontrolle in folgenden Fällen angewandt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/07




Mitteilung

I. Einleitung

II. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in einer immer vielfältigeren Union

III. Verbesserungsfähige Bereiche

1. Prävention

1.1. Stärkere Berücksichtigung der Durchsetzungsaspekte im gesamten

1.2. Korrelationstabellen

1.3. Schulung in Gemeinschaftsrecht

2. Informationsaustausch und Problemlösung

2.1. Sachlage

2.2. Verbesserung der Arbeitsmethodik

3. Effizientere Behandlung von Verstößen

4. Stärkung von Dialog und Transparenz

4.1. Interinstitutioneller Dialog

4.2. Verstärkte Transparenz

IV. Schlussfolgerung

Anhang
: Zur Bewertung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Anhang
Mitteilung der Kommission: Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Anlage
– zur Evaluierung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Justiz, Freiheit und Sicherheit:

Unternehmen und Industrie:

Fischerei und maritime Angelegenheiten:

Verkehr und Energie:

Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:

Gesundheit und Verbraucherschutz:

Informationsgesellschaft und Medien:

Binnenmarkt und Dienstleistungen:

4 Umwelt:


 
 
 


Drucksache 171/07

... 19. begrüßt und unterstützt die Zusage der Kommission, die Qualität des Beitrittsprozesses zu verbessern, indem dieser stärker von Benchmarks geprägt und transparenter gestaltet wird und indem systematisch Folgenabschätzungen zu wichtigen Politikbereichen in entscheidenden Phasen des Prozesses erstellt werden;



Drucksache 405/07

... K. in der Erwägung, dass die Kommission bereits Gebrauch von Benchmarks gemacht hat, um die Fortschritte der kroatischen Behörden in so wesentlichen und sensiblen Bereichen wie Wettbewerbspolitik, öffentliches Auftragswesen, freier Kapitalverkehr, Justiz, Freiheit und Sicherheit, Sozialpolitik und Beschäftigung zu überwachen,



Drucksache 641/07

... (28) Fortschrittsbericht 2007: Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. GD EAC 2007, Bericht auf der Grundlage von Indikatoren und Benchmarks

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/07




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen

3. Jugend und Beschäftigung: Eine Herausforderung für Europa

3.1. Arbeitslose Jugendliche: eine ungenutzte Ressource12

3.2. Verbesserung des Übergangs junger Menschen in den Arbeitsmarkt: Flexicurity

3.3. Förderung des Unternehmertums

4. Das Potential Aller umfassend nutzen

4.1. Soziale Eingliederung

4.2. Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte

4.3. Bessere Gesundheit

5. Aktive junge Bürger

5.1. Beteiligung junger Menschen

5.2. Freiwillige Aktivitäten

5.3. Junge Menschen und die EU: Intensivere Partnerschaft

6. Schlussfolgerungen

Technischer Anhang: Liste der Referenzdokumente in chronologischer Reihenfolge


 
 
 


Drucksache 443/2/07

... Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Als heimischer subventionsfreier Rohstoff sorgt die Braunkohle dafür, dass die deutsche Energieversorgung von internationalen Einflüssen unabhängiger bleibt. Der vorgeschlagene Braunkohlebenchmark unterstellt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken, d. h. einen hohen Wirkungsgrad, der nur bei den derzeit in Planung und Bau befindlichen Kondensationskraftwerken erreicht werden kann. Damit wird gleichzeitig auch für die bestehenden Braunkohlekraftwerke ein Anreiz zur weiteren Effizienzsteigerung gesetzt. Bei einem niedrigeren Benchmark würden die neuesten Braunkohlekraftwerke eine Unterausstattung von fast 21 Prozent hinnehmen müssen. Dies widerspricht aber Anhang III Ziffer 3 der Emissionshandelsrichtlinie, wonach die Menge der zuzuteilenden Zertifikate mit dem technischen Potential zur Emissionsverringerung in Einklang stehen muss. Die Benchmarks dürfen keinen der zur Stromerzeugung verwandten Energieträger diskriminieren. Dies gilt auch für die Braunkohle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/2/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 824/07

... " bedeutet, dass den Mitgliedstaaten geholfen werden soll, die Problematik der sozialen Integration und die Lücken in ihren Sozialschutzsystemen sowie die Maßnahmen, mit denen sich diese Lücken durch genauere Überwachung und besseres Benchmarking und eine stärkere Konzentration auf bestimmte Strategien und die Verfahren zu deren Umsetzung am besten schließen lassen, klarer zu bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 837/1/07

... 3. Der Bundesrat betrachtet die deutsche Beteiligung am Arbeitsprogramm nach wie vor als freiwilligen Prozess, der sich allein schon auf Grund der Bestimmungen von Artikel 149 und 150 EGV jedweder Vorgabe von europäischer Ebene entzieht (vgl. BR-Drucksache 830/05 (Beschluss)). Die von der Kommission an verschiedenen Stellen des Zwischenberichtsentwurfs eingeforderte Umsetzung des Arbeitsprogramms in Form einer Art verbindlicher Übertragung von einzelnen Aspekten in die Politikgestaltung auf nationaler Ebene unter Annahme diesbezüglicher nationaler Zielvorgaben lehnt der Bundesrat daher ab. Dies betrifft insbesondere die von der Kommission als Benchmarks bezeichneten europäischen Durchschnittsbezugswerte, die gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 gerade keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssten (vgl. BR-Drucksache 870/02 (Beschluss)). Der Bundesrat betont, dass auch die auf europäischer Ebene in zunehmendem Maße herausgestellte Bedeutung des Bildungsbereichs innerhalb der Lissabon-Strategie diesen Grundsatz nicht in Frage stellen kann.



Drucksache 694/07

... Benchmarks

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/07




A. Verstärkung der Kohärenz der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen

Empfehlungen an den Rat

Empfehlungen an die Kommission

Verstärkte Koordinierung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen

B. Verstärkung der Transparenz und Öffentlichkeitswirkung von Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen

C. Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments

D. Funktionsweise der einzelnen Formen der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen

1. Strukturierte Dialoge

Der strukturierte Dialog mit China:

Der strukturierte Dialog mit dem Iran:

2. Konsultationen mit Russland:

3. Dialoge im Rahmen eines Abkommens

Dialoge im Rahmen des Abkommens von Cotonou

Dialoge mit Zentralasien

Dialoge auf der Grundlage eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Rahmen der Nachbarschaftspolitik

Dialoge mit Lateinamerika

Dialoge auf der Grundlage von Handels- und Kooperationsabkommen

4. Ad-hoc-Dialoge

5. Dialoge mit gleich gesinnten Ländern Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Neuseeland

6. Politische Dialoge mit Drittländern, in die der Aspekt der Menschenrechte aufgenommen werden soll

Rechte der Frau in Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen


 
 
 


Drucksache 591/1/07

... 5. Der Bundesrat bekräftigt seine Ablehnung der Gewinnung weiterer Indikatoren im schulischen Bereich (BR-Drucksache 141/07 (Beschluss)) und stellt fest, dass die Mitgliedstaaten der Kommission, durch die Annahme von Ratsschlussfolgerungen zu einem kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, lediglich ein Mandat zur Fortsetzung der Entwicklung eines Indikators zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erteilt haben. Dieses Mandat umfasst nicht die Entwicklung von Indikatoren zur Anwerbung von Lehrkräften und damit verbundene Themen.



Drucksache 412/07

... Die Kommission arbeitet daran, bessere Regeln für Werbung und Marketing zu fördern, die zumindest die Benchmarks der Europäischen Allianz für Normen in der Werbewirtschaft in allen Mitgliedstaaten erfüllen. In diesem Zusammenhang sehen neue Bestimmungen in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor, dass die Mitgliedstaaten die Ko- und Selbstregulierung, die von den Stakeholdern akzeptiert wird, auf nationaler Ebene fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/07




Weissbuch
Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa

1. Einleitung

2. Grundsätze für Massnahmen

3. Partnerschaften als Vehikel

4. Kohärenz der politischen Massnahmen auf Gemeinschaftsebene

Besser informierte Verbraucher

Gesunde Lebensmittel zur Verfügung stellen

Förderung der körperlichen Bewegung

Vorrangige Gruppen und Settings

Entwicklung von Überwachungssystemen

5. Die Ebene der Mitgliedstaaten

6. Was private Akteure tun können

Die gesunde Wahlmöglichkeit zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stellen:

Die Verbraucher auf dem Laufenden halten:

Förderung der körperlichen Bewegung:

Vorrangige Gruppen und Settings:

Ausarbeitung eines Überblicks über gute und vorbildliche Praxis:

7. Internationale Zusammenarbeit

8. Schlussfolgerungen und Überwachung


 
 
 


Drucksache 522/1/07

... endg.) behandelt wurden und bei denen sich die Mitgliedstaaten bei den Beratungen im EU-Bildungsausschuss klar positioniert haben. Darüber hinaus finden sich Punkte in der Konsultation wieder, die in der umfassenden Konsultationsmitteilung zum kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks (KOM (2007)



Drucksache 522/07 (Beschluss)

... endg.) behandelt wurden und bei denen sich die Mitgliedstaaten bei den Beratungen im EU-Bildungsausschuss klar positioniert haben. Darüber hinaus finden sich Punkte in der Konsultation wieder, die in der umfassenden Konsultationsmitteilung zum kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks (KOM (2007)



Drucksache 276/07 (Beschluss)

... in § 7 der Vorlage unterliegt, insbesondere hinsichtlich Zuteilung auf der Basis eines Benchmark-Systems und anteiliger Kürzung nach § 4 Abs. 3 der Vorlage. Bei der industriellen Prozesswärmeerzeugung handelt es sich um einen integralen Bestandteil des Produktionsprozesses. Die erzeugte Prozesswärme wird nicht - wie bei Anlagen der Energieerzeugung - am Markt an Dritte verkauft, sondern dient der Versorgung eigener Produktionsanlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.