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0805/04
0438/04
0860/04
0701/04B
0665/04
0578/04
0571/04
0128/04B
0939/04
0664/04
0687/04
0065/04B
0682/04
0795/04B
0725/04
0441/04
0850/04
0888/04
0934/03
0715/03
0762/03
Drucksache 150/11

... (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit bedarf. Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Empfehlungen der Kommission werden vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der obersten Landesgesundheitsbehörden und des Robert Koch-Institutes nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.



Drucksache 785/11

... "Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung werden ein beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung und ein beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung gebildet. Beide Fachausschüsse bestehen aus Mitgliedern, die an der jeweiligen Versorgung teilnehmen und nicht bereits Mitglied in einem Fachausschuss nach § 79b sind."



Drucksache 54/1/11

... Der Bundesrat befürchtet, dass mit dem Antrag auf Ausübung der "Zwei-Jahres-Option" und damit zusammenhängenden Rückfragen der Steuerbürger die Finanzämter mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, die – nachdem Personalmehrungen nicht zu erwarten sind – letztlich die Bearbeitung der übrigen Aufgaben verzögern. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die nun vorgesehene "Zwei-Jahres-Option" die aktuellen Bemühungen und Initiativen der Steuerverwaltung nicht befördert, mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Vereinbarungen für eine kontinuierliche Abgabe der Steuererklärungen zu treffen.



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 48. Der Bundesrat empfiehlt, die von Artikel 14 Absatz 3 Unterabsatz 1 und 2 erfassten Berufe vom Anwendungsbereich des Absatzes 6 auszunehmen, da bei rechtsberatenden Berufen kein Anlass besteht, zusätzliche, besondere Begründungserfordernisse für die Auferlegung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen vorzusehen.



Drucksache 810/11

... (25) Gemäß Artikel 7 Euratom-Vertrag sorgt die Kommission für die Durchführung des Euratom-Programms. Dabei sollte die Kommission (abgesehen von den direkten Maßnahmen) von einem beratenden Ausschuss der Mitgliedstaaten unterstützt werden, um in den von diesem Forschungs- und Ausbildungsprogramm abgedeckten Bereichen eine angemessene Koordinierung mit der Politik der Mitgliedstaaten sicherzustellen.



Drucksache 44/11 (Beschluss)

... 12. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer eine Vertreterin des Landes Niedersachsen, Finanzministerium (MR'in Christiane Schweers)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/11 (Beschluss)




I. Gremien des Rates

3 Mehrwertsteuer

3 Verbrauchsteuern

3 Kraftfahrzeugsteuern

Direkte Steuern

II. Gremien der Kommission

3 Mehrwertsteuer

Weitere Gremien


 
 
 


Drucksache 636/11

... Die drei politischen Szenarios wurden unter Berücksichtigung der Präferenzen ausgearbeitet, die bei der Anhörung im Rahmen der Folgenabschätzung geäußert wurden. Die interessierten Kreise wurden aufgefordert, sich zwischen dem 23.11.2010 und dem 25.1.2011 zu äußern, und am 12.1.2011 wurde ein beratender Ausschuss einberufen. Die wichtigsten angesprochenen Punkte sind nachstehend zusammengefasst6:



Drucksache 723/11

... Darüber hinaus fanden weitere Gespräche mit Interessenträgern während der Ausarbeitung des neuen Verbraucherprogramms statt, vor allem beim Verbrauchergipfel im April 2011 und innerhalb der Verbrauchernetze: Netz für Verbraucherpolitik nationaler Beamter (CPN-Netz), Netz der nationalen Durchsetzungsbehörden für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und der Europäischen Beratenden Verbrauchergruppe (EBVG), der europäische und nationale Verbraucherorganisationen angehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens

Mehrwert der Maßnahmen

i Sicherheit

ii Information und Bildung

iii Rechte und Rechtsschutz

iv Durchsetzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Gesamtziel

Artikel 3
Einzelziele und Indikatoren

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Finanzrahmen

Artikel 7
Beteiligung von Drittländern am Programm

Artikel 8
Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung

Artikel 9
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 10
Durchführungsmethoden

Artikel 11
Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken

Artikel 12
Jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 13
Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Übergangsmaßnahmen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Anhang II
Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms


 
 
 


Drucksache 401/11

... - Artikel 9 des Vorschlags „Ausschussverfahren - Beratender Ausschuss für Eigenmittel (BAEM)“: Mit diesem Artikel werden der Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Kapitel I „Festsetzung der Eigenmittel“

1.2. Kapitel II „Kontrolle und Überwachung der Einnahmen sowie zusätzliche Mitteilungspflichten“

1.3. Kapitel III „Ausschuss und Schlussbestimmungen“

Vorschlag

Kapitel I
Ermittlung der Eigenmittel

Artikel 1
Geltende Sätze

Artikel 2
Bezugs-BNE und erhebliche Änderungen desselben

Artikel 3
Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos

Kapitel II
Kontrolle und Überwachung der Einnahmen sowie zusätzliche Mitteilungspflichten

Artikel 4
Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Eigenmittelforderungen

Artikel 5
Kontrolle und Überwachung

Artikel 6
Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen

Artikel 7
Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission

Artikel 8
Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen

Kapitel III
Ausschuss und Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren - Beratender Ausschussfür Eigenmittel (BAEM)

2 Schlussbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 635/11

... Die drei politischen Szenarios wurden unter Berücksichtigung der Präferenzen ausgearbeitet, die bei der Anhörung im Rahmen der Folgenabschätzung geäußert wurden. Die interessierten Kreise wurden aufgefordert, sich zwischen dem 23.11.2010 und dem 25.1.2011 zu äußern, und am 12.1.2011 wurde ein beratender Ausschuss einberufen. Die wichtigsten angesprochenen Punkte sind nachstehend zusammengefasst6:



Drucksache 828/1/11

... zum Erlass des Jahresarbeitsprogramms in Form von Durchführungsrechtsakten wird jedoch abgelehnt. Es bedeutet einen Einschnitt in die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Einfluss auf die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms und damit auf die Prioritätenfestsetzung auszuüben. Im Beratungsverfahren hat die Kommission bei ihrem Beschluss die Stellungnahme des Ausschusses lediglich soweit wie möglich zu berücksichtigen. Eine nur beratende Beteiligung der Mitgliedstaaten ist nicht hinnehmbar. Zum einen wird das Programm in Zusammenschau mit anderen von der Kommission derzeit erarbeiteten Programmen (unter anderem "Rechte und Unionsbürgerschaft"; "Justiz") eine erhebliche Auswirkung auf den EU-Haushalt haben. Zum anderen ist die Teilnahme auch für Drittstaaten offen.



Drucksache 54/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat befürchtet, dass mit dem Antrag auf Ausübung der "Zwei-Jahres-Option" und damit zusammenhängenden Rückfragen der Steuerbürger die Finanzämter mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, die – nachdem Personalmehrungen nicht zu erwarten sind – letztlich die Bearbeitung der übrigen Aufgaben verzögern. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die nun vorgesehene "Zwei-Jahres-Option" die aktuellen Bemühungen und Initiativen der Steuerverwaltung nicht befördert, mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Vereinbarungen für eine kontinuierliche Abgabe der Steuererklärungen zu treffen.



Drucksache 44/11

... 12. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/11




I. Gremien des Rates Arbeitsgruppe Steuerfragen

Indirekte Steuern

4 Mehrwertsteuer

4 Verbrauchsteuern

4 Kraftfahrzeugsteuern

Direkte Steuern

II. Gremien der Kommission

3 Mehrwertsteuer

Weitere Gremien:


 
 
 


Drucksache 202/11 (Beschluss)

... Die Änderung dient der Klarstellung, dass nur eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft als "insoweit erfahren" gelten kann, als die insoweit erfahrene Fachkraft in beratender Funktion tätig ist, und dass das Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen bei den Sorgeberechtigten nicht zu ihren Aufgaben gehört, sondern zu den Aufgaben der jeweiligen Fachkraft des Trägers von Einrichtungen und Diensten.



Drucksache 874/11

... Jede in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannte Übereinkunft wird der Kommission mitgeteilt, die hierzu den in Artikel 48 genannten Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen anhören kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 317/11

... verpflichteten Berufsgruppen um Nummer 7a und der Streichung in Nummer 7 dient der Differenzierung der verschiedenen rechtsberatenden Berufe in zwei Kategorien: Der Gruppe der rechtsberatenden Berufe, die einer standesrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen (Nummer 7) und den keiner Berufskammer angehörenden Rechtsbeiständen und registrierten Personen im Sinne des § 10 des



Drucksache 828/11 (Beschluss)

... zum Erlass des Jahresarbeitsprogramms in Form von Durchführungsrechtsakten wird jedoch abgelehnt. Es bedeutet einen Einschnitt in die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Einfluss auf die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms und damit auf die Prioritätenfestsetzung auszuüben. Im Beratungsverfahren hat die Kommission bei ihrem Beschluss die Stellungnahme des Ausschusses lediglich soweit wie möglich zu berücksichtigen. Eine nur beratende Beteiligung der Mitgliedstaaten ist nicht hinnehmbar. Zum einen wird das Programm in Zusammenschau mit anderen von der Kommission derzeit erarbeiteten Programmen (unter anderem "Rechte und Unionsbürgerschaft"; "Justiz") eine erhebliche Auswirkung auf den EU-Haushalt haben. Zum anderen ist die Teilnahme auch für Drittstaaten offen.



Drucksache 96/11

... Dem IMI-Lenkungsausschuss gehören Vertreter aller Interessengruppen des IMI-Projekts an (Systemeigner, Systemlieferanten, der Beratende Ausschuss für den Binnenmarkt (IMAC) und IMI-Nutzer).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Binnenmarktakte

1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt

1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen

a Höhere Kosteneffizienz

b Größere Benutzerfreundlichkeit

c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen

d Sichere Grundlage

e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte

2. Strategie für weitere Ausweitung

2.1. Grundprinzipien des IMI

a Wiederverwendbarkeit

b Organisatorische Flexibilität

c Einfache vereinbarte Verfahren

d Mehrsprachigkeit

e Benutzerfreundlichkeit

f Datenschutz

g Keine IT-Kosten für die Nutzer

2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems

2.3. Potenzielle neue Funktionen

2.4. Potenzielle neue Politikbereiche

2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen

2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke

3. Herausforderungen einer Systemausweitung

3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten

3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems

3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen

a Finanzierung

b Ressourcen der Kommission

c Nationale Ressourcen

3.4. Einfache Handhabung

3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen

a Tägliche Verwaltung des Systems

b Politische Entscheidungen

c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen

d Ausbau der Governance-Struktur

3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau

a Leistung

b Sicherheit

4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte

4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit

4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System

4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung

4.4. Weitere IT-Entwicklung


 
 
 


Drucksache 140/11

... 2. Nach Anhörung des in Artikel7 des Beschlusses ... / ... /Euratom des Rates genannten beratenden Ausschusses für das Programm „Fusion“ kann die Kommission Folgendes finanziell unterstützen:



Drucksache 507/10

... 35. fordert die Mitgliedstaaten zur Einrichtung nationaler Arbeitsgruppen im Jugendbereich auf, um für eine bessere Abstimmung zwischen dem Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt zu sorgen und eine größere und gemeinsam wahrgenommene Verantwortung des Staates, des Arbeitgebers und des Einzelnen bei der Investition in Qualifizierung zu fördern; ersucht die Mitgliedstaaten um die Einrichtung beratender Gremien an allen Schulen, um den Übergang von der Schule zum Beruf problemloser zu gestalten und die Zusammenarbeit von staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zu fördern;



Drucksache 744/1/10

... 17. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MR'in Dr. Barbara Stetter)



Drucksache 744/10 (Beschluss)

... 17. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MR'in Dr. Barbara Stetter)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/10 (Beschluss)




I. Gremien der Kommission

II. Gremien des Rates


 
 
 


Drucksache 692/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 200027 geschaffen wurde, sollte die Agentur einige der zuvor nach dem früheren Rahmen durchgeführten Aktivitäten fortsetzen, indem sie insbesondere auf das Fachwissen der beratenden technischen Gruppe für die Vorsorge gegen und das Eingreifen bei Meeresverschmutzungen zurückgreift.



Drucksache 703/10

... "11. Wahrnehmung der Funktion einer beratenden und koordinierenden Stelle bei Angelegenheiten der Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Futtermitteln in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit, Tierseuchen und Tierschutz, einschließlich der Listung von Betrieben und der Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beanstandungen durch Drittländer."



Drucksache 360/10

... Die Hochschulen können Vertreter der privaten Mittelgeber mit beratender Funktion in Auswahlgremien berufen.



Drucksache 104/10

... ", des Beratenden Ausschusses für forstbasierte Primärindustrien und der Sachverständigengruppe für Waldbrände, in der die Kommission den Vorsitz führt, ein regelmäßiger Meinungsaustausch zwischen Interessenträgern, Mitgliedstaaten und der Kommission statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10




Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final

1. Einleitung

2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen

2.1. Was ist ein Wald?

2.2. Waldfläche

2.3. Waldfunktionen

2.3.1. Sozioökonomische Funktionen

2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.

2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege

2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen

2.3.2.1. Wälder schützen Böden

2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung

2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt

2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder

2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen

2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters

Frage 1:

3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder

3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden

3.2. Destruktive Stürme

3.3. Großbrände

3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen

Frage 2:

4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder

4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

Frage 3:

4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung

Frage 4:

4.4. Waldinformationen

Frage 5:

5. Perspektiven


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Die Ausnahmeregelung des Satzes 6 erfasst sowohl in der anwaltlichen Beratungsstelle abschließend bearbeitete Beratungshilfefälle als auch solche Fälle, in denen die in der anwaltlichen Beratungsstelle begonnene Beratungshilfe in der Kanzlei des beratenden Rechtsanwalts fortgesetzt worden ist (z.B. im Wege der Vertretung des Rechtsuchenden).



Drucksache 341/10

... Im nächsten Jahrzehnt werden die Pläne umgesetzt, angefangen mit der raschen Einführung der gemeinsamen EU-Referenzinstrumente wie EQR, ECVET, Europass und EQAVET. Die Mitgliedstaaten spielen dabei – in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und unter Beteiligung der regionalen und lokalen Behörden, der Berufsbildungsanbieter, Lehrkräfte und Ausbilder sowie den Lernenden auf allen Ebenen – die führende Rolle. Auf europäischer Ebene wird auf die vorhandenen Gremien wie die Generaldirektoren für Berufsbildung und den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung (BAB) sowie die einschlägigen EU-Programme zurückgegriffen um die Konzeption und Durchführung der vereinbarten Maßnahmen zu unterstützen. Darüber hinaus sollten die Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß der Strategie Europa 2020 eigene Initiativen entwickeln, um die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung

2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität

Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen

Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz

Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern

Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen

Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften

2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn

Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum

2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken

2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung


 
 
 


Drucksache 228/1/10

... 4. Damit das Stipendienprogramm für Unternehmen und andere private Mittelgeber attraktiv ist, müssen sie nach Ansicht des Bundesrats eine Mitwirkungsmöglichkeit auch im Auswahlverfahren haben. § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 soll daher dahingehend ergänzt werden, dass mit Zustimmung der Hochschule Vertreter der privaten Mittelgeber mit beratender Funktion in Auswahlgremien mitwirken können.



Drucksache 744/10

... 16. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/10




I. Gremien der Kommission

II. Gremien des Rates


 
 
 


Drucksache 42/10

... Die Begrenzung der Gerichtssprache auf Deutsch trägt daher dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten entweder im Ausland oder vor Schiedsgerichten ausgetragen werden – zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und der deutschen Wirtschaft. Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel tätig sind, ihre Verbände sowie die sie beratenden Rechtsanwälte weisen deshalb in letzter Zeit vermehrt darauf hin, dass deutsche Gerichtsverfahren in englischer Sprache ermöglicht werden sollten, zumindest aber vor deutschen Gerichten in englischer Sprache verhandelt werden können sollte (vgl. hierzu Graf von Westphalen, AnwBl 2009, 214; Calliess/Hoffmann, ZRP 2009, 1, 3 f.; dies. AnwBl. 2009, 52 ff.).



Drucksache 344/10

... Von dem Wahlrecht des Antragstellers zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung kann gemäß Artikel 14 Abs. 3 der Richtlinie nur bei Berufen abgewichen werden bei denen eine genaue Kenntnis des einzelstaatlichen Rechts erforderlich ist und bei denen die Beratung oder der Beistand in Bezug auf das einzelstaatliche Recht ein wesentlicher und beständiger Teil der Berufsausübung ist. Beide Voraussetzungen müssen dabei kumulativ erfüllt sein. Die auf rechtsberatende Berufe zugeschnittene Ausnahmeregelung des Artikels 14 Abs. 3 der Richtlinie kann jedoch auf die in §



Drucksache 681/10

... 3. an allen Sitzungen und Versammlungen sämtlicher Organe und sonstiger Gremien des Kreditinstituts in beratender Funktion teilzunehmen,



Drucksache 132/10

... . unter Hinweis auf den Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern und seine am 22. März 2007 angenommene Stellungnahme zur Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung,



Drucksache 431/10

... 1. Die Kommission wird vom Beratenden Ausschuss für die Durchführung der Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Handlungsoptionen Konsultationen mit interessierten Parteien

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Kapitel II
Genehmigung zur Aufrechterhaltung von Abkommen

Artikel 2
Notifizierung der Kommission

Artikel 3
Genehmigung zur Aufrechterhaltung von Abkommen

Artikel 4
Veröffentlichung

Artikel 5
Überprüfung

Artikel 6
Rücknahme der Genehmigung

Kapitel III
Genehmigung zur Änderung oder zum Abschluss von Abkommen

Artikel 7
Genehmigung zur Änderung oder zum Abschluss von Abkommen

Artikel 8
Notifizierung der Kommission

Artikel 9
Genehmigung zur Aufnahme förmlicher Verhandlungen

Artikel 10
Teilnahme der Kommission an Verhandlungen

Artikel 11
Genehmigung zur Unterzeichnung und zum Abschluss eines Abkommens

Artikel 12
Überprüfung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Verhalten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Abkommen mit einem Drittland

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 7/10

... Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 42/10 (Beschluss)

... Die Begrenzung der Gerichtssprache auf Deutsch trägt daher dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten entweder im Ausland oder vor Schiedsgerichten ausgetragen werden - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und der deutschen Wirtschaft. Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel tätig sind, ihre Verbände sowie die sie beratenden Rechtsanwälte weisen deshalb in letzter Zeit vermehrt darauf hin, dass deutsche Gerichtsverfahren in englischer Sprache ermöglicht werden sollten, zumindest aber vor deutschen Gerichten in englischer Sprache verhandelt werden können sollte (vgl. hierzu Graf von Westphalen, AnwBl 2009, 214; Calliess/Hoffmann, ZRP 2009, 1, 3 f.; dies. AnwBl. 2009, 52 ff.).



Drucksache 575/10

... Die Hochrangige Gruppe zum Gender-Mainstreaming wird weiterhin den Rahmen für eine enge Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten bieten. Der Beratende Ausschuss, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der europäischen Sozialpartner und der Zivilgesellschaft angehören, wird die Kommission auch in Zukunft beraten und sich zu ihren politischen und legislativen Initiativen äußern. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten auf allen Gebieten intensivieren, auf die sich die vorliegende Strategie erstreckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 278/10

... " als oberster Ebene. Die große Mehrheit der Akteure sowie die EU-Institutionen und die beratenden Gremien zogen diese Option den beiden anderen von der Kommission vorgelegten Planungsoptionen vor. Sie führten hierfür verschiedene technische, wirtschaftliche, ökologische, gesellschaftliche und politische Argumente an.



Drucksache 726/10

... Die gegenseitige Rechenschaftspflicht benötigt auch einen festen Rahmen, d.h. eine klare Vereinbarung darüber, wo der Prozess stattfinden soll. Eine Möglichkeit ist die Schaffung von Bezugsrahmen für die Verwaltung der Hilfe, z.B. eines gemeinsamen Rahmens für die Leistungsbewertung (PAF), anhand dessen die Entwicklungspartner die Erfüllung der Verpflichtungen bewerten und darüber entscheiden können, wie weiter zu verfahren ist. Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben über Form und Durchführung eines solchen Leistungsbewertungsrahmens. Er sollte möglichst auf bestehende Foren für die Entwicklungszusammenarbeit aufbauen. Diese können über formellere Regeln und Verfahrensweisen verfügen oder sich auf informellere Vorgehensweisen stützen. Sie können in Form von jährlichen Beratungen, beratenden Gruppen, gemeinsamen Überprüfungsgremien usw. realisiert werden. Am wichtigsten ist die Tatsache, dass ein solcher „PAF“ die Rahmenbedingungen für den Aufbau gegenseitigen Vertrauens schafft. Es sollte dazu beitragen, Synergien zwischen bestehenden lokalen Verfahren zur Verwaltung der EZ-Mittel herzustellen und sollte in bestehende Strukturen des Dialogs integriert werden.



Drucksache 208/10

... 45. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die mit der Einsetzung eines eigenen Verbraucherbeauftragten verbundenen Vorteile zu prüfen; verweist darauf, dass eine solche Institution in einigen Mitgliedstaaten als außergerichtliche Instanz für die einvernehmliche Lösung von Verbraucherstreitigkeiten sowie als den Staat beratendes Organ betrachtet wird, das zur Behebung von Problemen beiträgt, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen;



Drucksache 746/10

... In Anbetracht der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Anerkennung von Reisedokumenten ist es nicht möglich, Regeln zur Harmonisierung der Anerkennung von Reisedokumenten zu schaffen. Dieser Vorschlag beschränkt sich daher darauf, ein Verfahren einzuführen, mit dem gewährleistet wird, dass die Liste der von Drittländern ausgestellten Reisedokumente laufend aktualisiert wird, dass eine zentrale Instanz für die technische Bewertung solcher Reisedokumente eingeführt wird und dass die Mitgliedstaaten für jedes Dokument zu der Frage Stellung nehmen, ob sie es anerkennen. Allerdings sieht der Vorschlag auch die Möglichkeit des Informationsaustauschs innerhalb eines beratenden



Drucksache 262/10

... nach § 7 entspricht inhaltlich nicht den entsprechenden Vorschriften der anderen Arbeitsschutzverordnungen; zuletzt ist eine entsprechende Regelung in die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eingestellt worden. Eine Anpassung ist zur fachlich und politisch gewünschten einheitlichen Steuerung der beratenden Ausschüsse notwendig. Mit der Angleichung des § 7 wird sichergestellt, dass die Ausschüsse nach gleichen Vorgaben und Rahmenbedingungen arbeiten. Dies ist Grundvoraussetzung für eine optimale Koordinierung der Ausschüsse und für eine gute und effektive Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.



Drucksache 573/10

... Der Vorschlag baut auf den Arbeiten und Empfehlungen des Ständigen Ausschusses für Ausgangsstoffe (SCP) auf. Der SCP ist ein Ad-hoc-Ausschuss beratender Art, der sich aus Sachverständigen der Behörden der EU-Mitgliedstaaten und Vertretern des privaten Sektors zusammensetzt und von der Kommission geleitet wird. Bisher ist der Ausschuss zehn Mal zusammengetreten, um die Kommission bezüglich der unter diese Verordnung fallenden Stoffe und anderer sich auf die Ausgangsstoffe von Explosivstoffen beziehender Maßnahmen zu beraten. Der vom SCP am 13. Februar 2009 angenommene Jahresbericht 2008 enthielt konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit von Ausgangsstoffen.



Drucksache 231/10

... /EG). Maßgeblich sind dabei der Erfahrungsaustausch gemäß der Richtlinie einerseits sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse über wirtschaftliche Beschaffungen mit dem Ziel der Energieeinsparung andererseits. Gegebenenfalls unterstützt die Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtete Behörden nach Maßgabe und in den Grenzen der §§ 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Nummer 14). Mit dieser unterstützenden Aufgabe wird der Bundesstelle für Energieeffizienz im Rahmen der relevanten Vergabeverfahren eine beratende Funktion zugewiesen.



Drucksache 484/10 (Beschluss)

... Für Arzneimittel, die im ersten Halbjahr 2011 zugelassen bzw. vermarktet werden, ist eine Übergangsfrist erforderlich, damit der pharmazeutische Unternehmer die Gelegenheit zu beratenden Gesprächen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zu den vorzulegenden Unterlagen hat und das Dossier für die Frühbewertung erstellen kann. Die Übergangsfrist ist auch insoweit notwendig, als die



Drucksache 302/10

... Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wurden der Museumsstiftung die Vermögensgegenstände des Sondervermögens der Deutschen Bundespost übertragen, die bis dahin dem Museumswesen dienten. Die MusStiftPT wird nahezu vollständig durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert (siehe anliegendes Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation), Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus 12 Mitgliedern und deren Stellvertretern (siehe anliegendes Mitgliederverzeichnis); davon werden jeweils drei als Stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und dem Bund entsandt, während aus dem technischen und allgemeinen Museumswesen zwei bestellt werden und seitens des Bundesrates ein Vertreter nebst Stellvertreter vorgeschlagen und bestellt werden kann (letztere nur in beratender Funktion). Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums hat für alle Mitglieder automatisch am 31. Januar 2010 geendet. Mithin sind ab dem 1. Februar 2010 die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.



Drucksache 436/10

... 8 Bei der ESME handelte es sich um ein beratendes Gremium, das im April 2006 zur Unterstützung der Kommission eingesetzt wurde. Die ESME setzte sich aus Marktteilnehmern und Marktsachverständigen für den Wertpapierbereich zusammen. Sie übte ihre Tätigkeit bis Ende 2009 aus, und zwar auf der Grundlage des Beschlusses 2006/288/EG der Kommission vom 30. März 2006 zur Einsetzung einer Expertengruppe "



Drucksache 226/1/10

... Der Kooperationsausschuss koordiniert die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene. Im Kooperationsausschuss vereinbaren das Land und der Bund jährlich die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik auf Landesebene. Die Beratungen über die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1 Nummer 3 SGB II-E werden vom Kooperationsausschüssen geführt. Ebenso kommt dem Kooperationsausschuss beratende Tätigkeit bei der Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers nach § 44c Absatz 2 Nummer 1 SGB II-E zu, und eine Empfehlungskompetenz bei Weisungen in grundsätzlichen Angelegenheiten nach § 44b Absatz 3 Satz 4 SGB II-E. Darüber hinaus entscheidet der Kooperationsausschuss bei Meinungsverschiedenheiten über die Weisungszuständigkeit der Träger. Die Vertretungsregelung ließe zu, dass auf Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit der Bundesagentur für Arbeit als Vertreter ein Träger der Grundsicherung über diese grundsätzlichen Punkte entscheiden könnte.



Drucksache 834/10

... Zwischen 2008 und 2010 wurden in den bereits bestehenden beratenden Ausschüssen für den Massenzahlungsverkehr (Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“, Zahlungsverkehrsausschuss und EU-Forum der nationalen SEPA-Koordinierungsausschüsse) Gespräche und ein Meinungsaustausch mit Mitgliedstaaten, Finanzinstituten, Verbraucherorganisationen und anderen Sozial- und Wirtschaftspartnern geführt.



Drucksache 539/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) erfordert Rechtsanpassungen im Bereich der Justiz vor allem in den Verfahren der Berufszulassung zu den rechtsberatenden Berufen. Daneben werden aber auch Änderungen bei der Prozessvertretungstätigkeit europäischer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, bei der Anerkennung von Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden durch Übersetzerinnen und Übersetzer aus dem europäischen Ausland sowie bei der Registereinsicht durch ausländische Behörden im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit erforderlich.



Drucksache 786/10

... - 12. bis 2014 im Rahmen des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Sozialpartnern eine umfassende Überprüfung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit vornehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 229/10

... , z.B. in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, sondern auch im (sonstigen) Recht der Rechtsanwaltschaft, insbesondere in der Bundesrechtsanwaltsordnung, durchgängig unter Einbeziehung sowohl weiblicher als auch männlicher Personen, die diesen Beruf ausüben, verwendet wird und sich eine umschreibende Bezeichnung aufgrund der differenzierenden Regelungen im Zugang zu rechtsberatenden Berufen nicht anbietet.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.