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"Beratungs- und Prüftätigkeiten"


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Drucksache 871/06

... Ein wichtiger neuer Aspekt für die Verbesserung der Beschlussfassung der Kommission ist die Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzung (IAB), der bei der Entwicklung kodifizieren zu können, und 152 sind überholt oder kommen nicht für eine Kodifizierung in Frage, weil an ihnen nur geringfügige Änderungen vorgenommen wurden. einer Kultur der Folgenabschätzung innerhalb der Kommission beratend und unterstützend tätig wird. Die Arbeit des Ausschusses erstreckt sich auf umfassende und qualitativ anspruchsvolle Beratungs- und Prüftätigkeiten, wobei gewährleistet ist, dass die Verantwortung für die Ausarbeitung der Bewertungen und der einschlägigen Vorschläge den zuständigen Dienststellen und Kommissaren vorbehalten bleibt. Der IAB, dem ranghohe Beamte angehören, arbeitet unabhängig von den politisch ausgerichteten Abteilungen und untersteht unmittelbar dem Kommissionspräsidenten. Er gibt Stellungnahmen zur Qualität der Folgenabschätzungen ab. Der IAB trägt dazu bei, dass die Qualität der Folgenabschätzungen gewährleistet ist, dass die Folgenabschätzungen die verschiedenen politischen Optionen berücksichtigen und dass sie im gesamten legislativen Verfahren genutzt werden können. Der IAB kann externe Sachverständige zu Rate ziehen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Die Kommission geht davon aus, dass sich der IAB zu einem Kompetenzzentrum entwickeln wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/06




Mitteilung

3 Zusammenfassung

Europäische Kommission:

Rat und Europäisches Parlament:

4 Mitgliedstaaten:

EU und Mitgliedstaaten:

I. Das Programm für bessere Rechtsetzung

II. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen

1. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften

Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften

Kodifizierung und Aufhebung überholter Rechtsvorschriften

2. Verbesserung der Ausarbeitung von Vorschlägen

5 Folgenabschätzung

Sichtung und Zurückziehung anhängiger Vorschläge

3. Anwendung des EU-Rechts

III. Fortschritte im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten

IV. Die nächsten Schritte

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Verringerung der Verwaltungslasten

4 Folgenabschätzung

Sichtung und Zurückziehung anhängiger Vorschläge

Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts

Kodifizierung und Aufhebung

V. Schlussfolgerung


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.