[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2343 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beschäftigten"


⇒ Schnellwahl ⇒

0426/5/20
0035/20
0520/20
0295/20
0021/1/20
0095/1/20
0083/20
0095/20B
0206/20
0047/20
0059/20
0059/20B
0504/20
0175/20
0130/1/20
0002/20B
0225/20
0456/2/20
0335/20
0084/1/20
0359/20
0051/20B
0009/20
0164/20
0246/3/20
0196/20
0121/20
0426/3/20
0246/20
0293/20
0490/20
0440/20B
0366/20
0050/20
0085/20
0002/1/20
0266/1/20
0187/1/20
0529/20
0029/20
0028/20
0262/1/20
0262/20B
0268/20
0261/1/20
0230/20
0232/20
0104/20
0255/20
0051/1/20
0194/20
0233/20
0426/4/20
0484/20
0229/20
0129/20
0230/1/20
0139/20
0230/20B
0029/20B
0039/20
0106/20B
0426/20B
0002/20
0001/20
0346/20
0106/20
0029/1/20
0007/20
0103/20
0075/20
0501/20
0528/20
0084/20
0553/19
0625/19
0481/19
0494/19
0312/19
0576/19B
0598/19
0352/19B
0357/1/19
0007/19B
0092/19
0544/19B
0504/19
0121/19
0453/1/19
0538/19
0470/19B
0517/19
0651/19
0559/19
0053/19B
0196/19B
0629/19
0113/19
0177/19B
0053/1/19
0313/19
0196/1/19
0358/1/19
0572/19
0630/19
0097/19B
0469/19
0096/19
0629/1/19
0232/19
0144/19
0586/19
0001/19
0149/19
0544/19
0150/19
0349/1/19
0359/1/19
0242/19B
0397/19
0373/19
0120/19
0655/1/19
0229/1/19
0579/1/19
0397/19B
0063/1/19
0481/19B
0273/19
0008/19B
0469/19B
0501/19
0528/19
0621/19B
0470/19
0106/19
0576/1/19
0667/19
0453/19
0229/19B
0466/1/19
0444/19
0518/19
0024/19
0620/19
0094/19
0333/19
0523/19
0670/19B
0069/19
0094/19B
0042/19
0621/19
0636/19
0493/19
0569/19
0357/19B
0090/19
0556/19
0358/19B
0584/19
0097/1/19
0575/19
0092/19B
0278/19
0554/19
0352/1/19
0453/19B
0534/19
0398/19
0069/19B
0212/19
0242/1/19
0534/19B
0158/18
0532/18
0175/18
0179/18B
0265/1/18
0005/1/18
0544/18
0381/18
0219/18
0257/18
0261/1/18
0576/18
0193/18
0467/18B
0419/18
0430/18B
0423/18
0166/18B
0425/1/18
0378/18
0265/18
0093/18B
0533/18
0445/18
0093/1/18
0315/18
0127/18
0037/18B
0486/18
0376/18B
0366/1/18
0067/18
0163/18B
0423/18B
0261/18B
0389/18B
0307/18
0336/18
0563/18
0163/1/18
0647/18B
0423/1/18
0151/18
0605/1/18
0521/1/18
0375/18
0507/18
0281/18
0366/18B
0065/18
0122/18
0136/18
0467/1/18
0353/18
0208/18
0543/18B
0522/18
0382/1/18
0173/1/18
0033/18
0173/18
0005/18B
0425/18B
0551/18
0502/1/18
0179/1/18
0469/18
0360/1/18
0442/18
0166/1/18
0605/18B
0307/18B
0173/18B
0281/1/18
0488/18
0098/1/18
0556/18
0037/1/18
0430/1/18
0136/18B
0435/18
0382/18B
0743/1/17
0777/17
0126/1/17
0441/17B
0743/17B
0437/1/17
0126/2/17
0008/1/17
0414/17
0045/1/17
0441/1/17
0050/17
0709/17
0043/17B
0667/17B
0429/17
0383/17
0718/17
0089/17B
0074/17B
0045/17B
0288/1/17
0676/17
0412/17
0439/17B
0342/17
0250/17
0144/17
0654/17B
0585/17
0059/1/17
0777/1/17
0456/17
0365/17
0285/1/17
0044/17B
0448/17B
0437/17B
0543/17B
0131/17
0410/17
0276/17
0289/1/17
0058/17
0236/17
0439/1/17
0675/17
0059/17B
0759/17
0051/17
0422/17
0007/17B
0718/1/17
0138/17
0055/17
0428/17
0039/17
0190/17
0026/17
0383/17B
0074/1/17
0535/17
0289/17
0610/17
0406/17
0713/17
0543/1/17
0045/2/17
0110/17B
0222/17
0179/17
0717/17
0089/1/17
0179/17B
0043/1/17
0448/1/17
0074/2/17
0007/1/17
0777/17B
0387/17
0667/1/17
0654/1/17
0383/1/17
0044/1/17
0232/17B
0289/17B
0411/17
0408/16B
0315/16
0645/16
0156/1/16
0227/1/16
0812/16
0227/16
0089/16B
0196/16
0285/16
0453/16
0237/16B
0533/16
0072/16
0580/16
0274/16B
0344/16
0116/16
0813/16B
0230/1/16
0132/16
0408/16
0378/16
0577/1/16
0789/1/16
0142/1/16
0414/16B
0208/16
0208/16B
0437/16B
0106/16
0222/16B
0780/1/16
0222/16
0266/1/16
0180/16
0428/5/16
0142/16B
0065/1/16
0125/16
0316/16
0065/16B
0788/1/16
0593/16B
0266/16B
0176/16
0496/16
0233/16
0759/16
0469/1/16
0156/16B
0408/1/16
0279/16B
0274/1/16
0470/16B
0132/1/16
0230/16B
0373/16
0080/16
0020/2/16
0816/16B
0801/1/16
0681/1/16
0431/1/16
0539/1/16
0249/16B
0294/16
0278/16
0494/16
0287/16
0539/16B
0012/16
0164/1/16
0160/1/16
0798/1/16
0720/2/16
0449/16
0018/16
0704/16
0222/1/16
0113/16
0630/16
0789/16B
0307/16
0023/16
0089/1/16
0066/16B
0311/16
0002/1/16
0489/16
0199/16
0089/16
0160/16B
0317/16
0279/1/16
0334/16
0814/2/16
0237/1/16
0437/1/16
0651/1/16
0681/16
0278/16B
0506/16
0429/16B
0164/16B
0431/16B
0150/16
0741/16
0740/16
0490/16
0740/16B
0414/1/16
0798/16B
0164/16
0614/16
0577/16
0577/16B
0294/2/16
0124/16
0116/16B
0344/1/16
0496/1/16
0415/16
0741/16B
0227/16B
0132/16B
0249/1/16
0003/16
0116/1/16
0114/16
0813/1/16
0653/16
0429/1/16
0684/16
0470/1/16
0690/16
0020/16B
0593/1/16
0310/16
0058/15B
0364/15
0567/2/15
0051/15
0617/15B
0358/15B
0077/15
0366/15B
0333/15B
0171/15
0366/1/15
0446/15
0242/15B
0260/15B
0367/15B
0553/15
0031/15B
0353/15B
0029/15B
0417/15
0629/15B
0137/15B
0340/15
0427/15
0117/15
0242/1/15
0067/15B
0367/1/15
0031/1/15
0057/15
0413/15B
0076/15
0481/15
0619/15
0509/15
0378/15
0283/15
0358/1/15
0419/15
0497/15
0629/1/15
0413/15
0137/15
0226/15
0063/15
0570/1/15
0318/15
0569/1/15
0144/15
0395/1/15
0235/15
0395/15
0367/3/15
0290/15B
0518/15
0260/1/15
0056/15
0258/15B
0087/15
0617/1/15
0067/1/15
0278/15
0058/1/15
0447/15
0395/15B
0440/15
0063/1/15
0461/15
0346/1/15
0413/1/15
0570/15B
0102/14B
0298/14
0509/14B
0418/14
0607/1/14
0583/14
0147/14B
0432/14
0538/14B
0463/1/14
0338/14
0649/14
0183/14
0538/1/14
0068/14
0223/1/14
0525/14
0541/14
0509/1/14
0582/1/14
0550/14B
0265/14
0147/1/14
0507/14
0489/14B
0051/14B
0303/14
0580/14
0150/14B
0582/14B
0590/1/14
0466/14
0653/14
0635/14
0102/1/14
0530/14
0145/14
0550/14
0166/1/14
0288/14
0640/1/14
0071/14
0534/14
0607/14B
0075/14
0590/14
0544/14
0146/1/14
0081/14
0084/14
0489/1/14
0147/2/14
0509/14
0400/14
0400/14B
0223/14B
0166/14B
0272/14B
0146/14B
0445/2/14
0640/14B
0272/1/14
0150/1/14
0304/14
0429/14
0304/14B
0400/1/14
0562/14
0463/14B
0146/14
0076/14
0549/13
0125/13
0207/13
0093/13B
0289/13B
0764/13
0745/13
0470/13
0687/13B
0020/13
0737/13
0325/13B
0627/1/13
0340/13
0171/13
0110/13
0136/13
0758/13
0267/13
0549/13B
0028/1/13
0266/13B
0189/1/13
0025/13B
0012/13
0331/1/13
0204/13
0074/13B
0539/13
0513/13
0093/1/13
0093/13
0745/13B
0340/13B
0694/13
0033/13
0315/13
0295/13B
0098/13
0717/13
0074/1/13
0440/13
0686/13
0182/13
0101/13
0327/1/13
0318/13
0316/1/13
0687/13
0028/13
0125/13B
0315/13B
0552/13
0182/1/13
0060/13B
0120/1/13
0512/13
0325/13
0027/13
0265/13B
0326/13
0527/13
0025/1/13
0295/13
0094/13
0316/13B
0806/13
0030/13
0120/13
0433/13
0637/13B
0515/13
0187/13
0182/13B
0343/13B
0699/13
0262/13
0225/1/13
0158/13
0060/13
0120/13B
0526/13
0643/13B
0670/13
0706/13
0686/13B
0663/13
0265/1/13
0289/13
0225/13B
0474/13
0213/13
0444/13
0729/13B
0729/1/13
0327/13B
0188/13
0289/1/13
0010/13
0050/13X
0627/13B
0114/13
0347/13
0055/1/13
0570/1/13
0156/13
0125/1/13
0643/1/13
0325/1/13
0136/13B
0055/13B
0330/13
0060/1/13
0637/1/13
0031/13
0568/12
0092/12
0414/1/12
0625/12
0472/12B
0794/1/12
0197/12
0438/12
0795/12
0632/12
0223/1/12
0312/12B
0319/12X
0452/12
0453/12
0472/12
0409/12
0726/12
0204/4/12
0553/12
0745/12
0751/12
0052/1/12
0356/12
0756/12
0557/12
0802/12
0170/12
0642/1/12
0472/1/12
0725/12
0303/12
0799/12
0223/12
0372/12
0818/12B
0468/12B
0814/12
0475/12
0414/12B
0349/1/12
0470/12
0291/12
0316/12
0388/12
0129/12
0657/12
0815/12
0542/12
0330/12
0811/1/12
0052/12B
0101/12
0668/12
0237/12
0548/12
0671/12
0758/12
0190/12
0107/12
0575/12
0625/1/12
0300/12
0576/12
0389/1/12
0692/12
0065/12
0537/12
0473/12
0313/12
0670/12
0307/12
0788/1/12
0065/1/12
0722/12
0302/1/12
0788/12B
0157/12
0692/1/12
0036/12
0275/12
0395/12
0159/12
0615/12
0253/12
0465/12
0389/12B
0694/12
0501/12
0488/1/12
0252/12
0652/12
0347/12
0794/12B
0074/12
0607/12
0312/1/12
0249/12
0818/1/12
0137/12
0488/12
0229/12
0094/12B
0223/12B
0028/1/12
0460/12
0551/12
0655/12
0171/1/12
0339/12
0021/12
0730/12
0811/12B
0795/1/12
0148/12
0608/12
0287/12
0692/12B
0134/12
0038/12
0577/12
0535/12
0468/1/12
0156/12
0746/12
0509/12
0078/12
0795/12B
0632/1/12
0549/12
0094/1/12
0757/12
0709/12
0170/12B
0558/12
0128/11
0040/11
0698/11B
0784/1/11
0314/11B
0072/11
0052/11
0342/11
0266/11B
0407/11
0317/11B
0060/11
0497/11B
0605/11
0426/11B
0713/11
0858/11
0534/11
0820/11
0371/11
0300/1/11
0710/11
0631/11
0131/11
0664/11
0243/11
0320/11
0698/1/11
0768/11
0694/11B
0822/11
0214/11
0398/11
0356/11B
0266/1/11
0243/1/11
0189/11
0873/11
0740/11
0706/1/11
0202/2/11
0620/11
0224/11B
0665/11
0707/11
0857/11
0366/11
0496/11B
0209/11B
0300/11
0121/11
0196/11
0300/11B
0243/11B
0341/3/11
0664/11B
0161/11
0313/1/11
0809/11
0556/11B
0216/11
0216/11X
0237/11
0617/1/11
0709/11
0324/11
0772/11
0143/11
0676/11B
0313/11B
0161/1/11
0639/11
0800/11
0706/11
0785/11
0664/1/11
0315/11B
0207/1/11
0315/1/11
0768/1/11
0818/11
0762/11
0317/1/11
0089/11
0766/11B
0209/5/11
0327/11
0543/11
0123/11
0054/1/11
0766/1/11
0336/11
0133/11
0253/11B
0782/11
0209/1/11
0356/1/11
0283/11
0684/11
0054/11
0384/11
0676/1/11
0232/11
0784/11
0256/11
0829/11
0179/11
0051/11
0360/11
0808/11
0045/11
0855/11
0181/11
0526/11
0869/11
0630/11
0027/11
0731/11
0671/1/11
0031/11
0251/11
0706/11B
0825/11
0037/11
0207/2/11
0706/2/11
0176/11
0804/11
0207/11B
0190/11
0378/11B
0317/11
0816/11
0774/11
0094/11
0667/11
0095/11
0305/11
0379/11
0832/11
0122/11
0847/10
0661/10
0616/10
0143/10
0680/10
0227/1/10
0692/10
0004/1/10
0584/10B
0314/10B
0847/3/10
0831/1/10
0581/1/10
0874/10
0337/10
0227/10B
0537/1/10
0716/10
0104/10
0844/10
0821/10
0482/10
0389/10
0509/10
0862/10
0537/10B
0831/10B
0452/10
0226/10
0846/10
0681/10
0839/10
0152/10
0153/10
0160/10
0132/10
0532/1/10
0492/10
0679/10
0143/10B
0820/10
0250/10
0847/4/10
0438/10
0062/2/10
0419/1/10
0718/10
0262/1/10
0226/2/10
0141/10
0062/10
0062/1/10
0814/10
0493/10
0873/10
0698/10
0856/10
0110/1/10
0262/10
0537/10
0698/10B
0143/1/10
0231/10
0100/10
0004/10B
0169/10
0225/10
0174/10
0052/10
0312/10B
0847/1/10
0202/10
0771/10
0443/10
0456/10B
0441/10
0270/10
0436/10
0698/1/10
0312/1/10
0309/10B
0001/10
0230/10
0561/10
0226/10B
0314/10
0848/10
0584/1/10
0847/10B
0309/10
0781/10
0226/1/10
0421/10
0762/10
0176/10
0789/10
0228/10
0419/10B
0018/10
0001/2/10
0084/10
0110/2/10
0449/10
0412/10
0735/10
0488/10
0847/2/10
0532/10B
0262/10B
0422/10
0786/10
0158/10
0734/10
0581/10B
0714/10
0497/10
0748/10
0107/2/10
0113/10
0805/10
0177/10
0508/10
0096/10
0170/09
0140/09
0380/09
0747/09
0246/09
0111/1/09
0868/09
0647/09
0221/09
0270/09
0658/09
0441/09
0242/09
0263/09
0068/1/09
0756/09
0319/09
0240/09
0168/09B
0842/09
0316/09
0052/09B
0805/09
0120/09
0636/09
0122/09
0071/09
0283/09
0823/09
0173/09
0052/09
0231/09
0330/09B
0877/09
0577/09
0173/1/09
0348/09
0052/1/09
0308/09
0282/09
0054/09
0413/09
0068/09B
0809/09
0312/09
0572/09
0171/09B
0656/09
0250/09
0430/09
0399/09
0246/09B
0497/09
0426/09
0246/1/09
0011/09
0388/09
0313/09
0068/09
0740/09
0168/09
0249/09
0739/09
0415/09
0003/09
0892/1/09
0648/09
0168/1/09
0063/09
0458/1/09
0111/09B
0706/09
0321/09
0892/09B
0309/09
0171/09
0603/09
0374/09
0075/09
0004/09
0172/09
0051/09
0731/09
0530/09
0559/09
0003/09B
0642/1/09
0166/09
0003/1/09
0622/09
0654/09
0171/1/09
0137/09
0284/09
0044/09
0758/09
0138/09
0031/09
0889/09
0892/09
0469/09
0099/09
0053/1/09
0880/1/09
0183/09
0738/09
0573/09
0111/09
0548/09
0678/09
0114/09
0215/09
0573/1/09
0173/09B
0330/1/09
0251/09
0165/09
0310/09
0710/09
0323/09
0458/09B
0227/09
0279/09
0427/09
0707/09
0578/08
0719/08
0343/1/08
0966/08
0633/08B
0643/08B
0973/1/08
0238/08
0956/08
0838/08
0342/1/08
0200/08
0748/1/08
0342/08B
0487/08
0004/08B
0768/08A
0542/08B
0960/08
0173/08
0692/08
0822/08
0799/08
0026/1/08
0784/08
0157/08
0377/08
0757/08
0942/2/08
0541/08
0632/1/08
0256/08B
0165/08
0629/08B
0755/08
0072/08B
0524/08
0148/08
0542/2/08
0924/08B
0697/08
0401/08
0881/08
0632/08B
0522/08
0173/1/08
0878/08
0632/08
0274/08
0637/08
0633/1/08
0796/08
0629/08
0703/08
0643/1/08
0111/1/08
0643/08
0543/1/08
0979/08
0350/08
0004/08
0113/08
0004/1/08
0755/08B
0746/08
0625/08
0996/1/08
0168/08
0239/08
0982/08
0576/1/08
0665/08
0111/08B
0894/08
0996/08
0399/08
0542/1/08
0806/08
0378/08
0173/08B
0852/08
0996/08B
0716/08
0008/1/08
0342/08
0760/08
0933/08
0113/08B
0167/08
0210/08
0603/1/08
0486/1/08
0561/08B
0035/08
0619/08
0008/08B
0924/5/08
0448/08
0542/08
0166/08
0486/08
0111/08
0963/08
0032/08
0880/08
0603/08B
0681/08
0167/08B
0968/08
0503/08
0404/1/08
0543/08
0561/08
0746/1/08
0733/08
0168/1/08
0629/1/08
0502/08
0398/08
0265/08
0882/08
0100/08
0746/08B
0168/08B
0768/08
0883/08
0753/08
0544/08B
0930/08
0829/08B
0652/08
0973/08B
0605/08
0870/08B
0113/1/08
0026/08
0180/08
0544/08
0779/08
0220/08
0149/1/08
0544/1/08
0870/1/08
0158/08
0942/08B
0827/08
0831/08
0167/1/08
0437/08
0017/08
0699/08
0964/08
0755/1/08
0547/1/08
0749/08
0343/08K
0576/08B
0008/08
0479/08
0649/08
0136/08
0026/08B
0798/08
0844/08
0840/08
0506/08
0156/08
0630/08
0581/08
0900/08
0748/08B
0364/08
0814/08
0561/1/08
0599/08
0576/08
0892/08
0254/08
0256/08
0694/08
0978/08
0607/08
0444/08
0829/1/08
0182/08
0813/08
0633/08
0949/08
0224/08
0135/08
0037/08B
0341/08
0037/1/08
0399/08B
0696/08
0543/08B
0072/08
0238/2/08
0059/08
0343/08B
0426/07
0543/07
0564/07
0222/07
0951/07
0695/07
0720/07D
0664/1/07
0582/07B
0567/07
0558/07
0100/07
0761/07
0145/07
0718/07
0138/07
0145/1/07
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0560/07B
0239/07B
0560/07
0378/07
0685/07
0671/07
0204/07B
0207/07
0803/07
0622/07B
0405/07
0950/07
0634/1/07
0545/07
0268/07
0540/07
0040/07
0127/07
0116/07
0359/07B
0309/07
0364/1/07
0359/1/07
0664/07B
0239/07
0331/07
0931/1/07
0008/1/07
0811/07
0777/07
0234/07
0533/07
0211/07
0003/07
0720/07J
0681/07
0517/07
0075/07
0256/07
0005/07
0525/07
0803/07B
0247/07
0762/07
0720/07G
0461/07
0803/1/07
0253/07
0644/07
0613/07
0120/1/07
0597/1/07
0678/07
0521/07
0718/2/07
0221/07
0664/07
0657/07
0727/07
0436/07
0529/07
0931/07B
0597/07B
0008/07B
0204/07
0508/07
0718/07B
0437/07
0068/07
0508/07B
0818/07
0470/07
0266/07
0783/07
0470/1/07
0147/07
0120/07B
0548/07
0557/07
0931/07
0548/1/07
0222/07B
0419/07
0634/07B
0860/07
0015/07
0088/07
0002/07B
0865/07
0744/07
0720/07
0114/07
0001/07B
0135/07
0932/07
0204/1/07
0663/07
0120/07
0188/07
0705/07
0150/07B
0543/07B
0351/07
0535/07B
0778/07
0633/07
0222/1/07
0299/07
0364/07
0150/07
0124/07
0721/07
0661/07
0440/07
0023/07
0595/07
0858/07
0535/1/07
0489/07
0454/07
0036/07
0392/07
0508/1/07
0720/07C
0414/07
0622/07
0604/07
0538/07
0470/07B
0820/07
0530/1/07
0282/07
0722/07
0748/07
0314/07
0457/07
0597/07
0380/07
0622/1/07
0663/1/07
0813/07
0364/07B
0639/07
0096/07
0001/1/07
0720/07A
0663/07B
0325/07
0417/07
0718/1/07
0065/07
0530/07B
0080/07
0081/07
0002/1/07
0792/07
0554/07
0383/07
0525/07B
0728/07
0231/07
0743/07
0141/07
0022/07
0543/1/07
0746/07
0761/07B
0568/07
0145/2/07
0611/07
0720/07H
0094/07
0352/07
0001/07
0924/07
0582/1/07
0256/06
0751/06
0152/06
0154/06
0169/06B
0910/1/06
0658/06
0314/06
0623/06B
0353/06
0366/06
0673/06B
0780/06
0074/06
0505/06
0330/06
0661/06
0329/06
0799/06
0187/1/06
0329/2/06
0520/06
0254/06
0223/06
0214/06
0597/06
0196/06
0259/06
0794/06
0054/06
0617/1/06
0428/06
0734/06
0783/06
0598/06
0661/06B
0698/06
0802/06
0187/06
0059/1/06
0151/06
0274/06
0581/06
0150/06
0173/06
0880/06
0619/06
0208/06
0917/06
0766/06
0368/06
0669/06
0172/06
0145/06
0301/06
0330/06B
0353/1/06
0354/06
0059/06B
0537/06
0438/06
0626/06
0325/06
0332/06
0868/06
0673/1/06
0549/06
0361/06
0474/06
0694/06
0089/06
0250/06
0258/06
0152/06B
0269/06
0507/06
0122/06
0677/06
0620/06
0830/06
0142/06
0827/06
0800/06
0005/06
0187/06B
0261/06
0100/06
0509/06
0081/06
0466/06
0673/06
0570/06
0005/06B
0867/06
0512/06
0896/06
0152/1/06
0532/06B
0302/2/06
0801/06
0592/06
0103/06
0104/06
0160/06
0302/06B
0503/06
0819/06
0330/1/06
0178/06
0110/06
0719/06
0426/06
0302/1/06
0687/06
0021/06
0438/06B
0623/06
0299/06
0226/06
0473/06
0617/06
0868/06B
0005/1/06
0030/06
0755/8/06
0355/06
0102/06
0707/1/06
0398/06
0105/06
0399/06
0243/06
0557/06B
0302/06
0329/06B
0141/06
0751/1/06
0175/06
0469/06
0052/06
0832/06
0755/06
0743/06
0557/1/06
0741/06
0169/1/06
0075/06
0353/06B
0303/06
0395/06
0329/1/06
0320/1/05
0447/05
0194/1/05
0282/05
0906/1/05
0015/1/05
0282/05B
0083/05
0745/05
0445/05
0081/05B
0445/05B
0484/05
0752/05
0466/05
0165/05
0194/05
0252/05
0251/05
0094/05
0668/05
0792/05
0325/05
0238/05
0471/05
0285/05
0103/05
0791/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0482/05
0580/05
0391/1/05
0081/1/05
0268/05
0706/05
0327/05
0651/05
0319/05
0202/05
0817/1/05
0329/05
0085/05
0013/05
0004/05
0872/05
0236/05
0391/05B
0194/05B
0272/05
0007/05
0094/1/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0550/05B
0249/05
0773/05
0543/05B
0490/05
0727/05
0578/05
0404/05
0875/05
0103/05B
0873/05
0213/05
0392/05
0709/05
0901/05
0089/05
0622/1/05
0086/05
0610/05
0298/05
0054/05
0403/05
0588/05
0543/05
0676/05B
0015/05
0287/05
0766/05
0015/05B
0139/05
0094/05B
0615/05
0297/05
0814/05
0411/05
0492/05
0687/05
0235/05
0705/05
0320/05B
0569/05
0042/05
0914/05
0037/05
0683/05
0622/05B
0097/05
0304/05
0137/05
0853/05
0080/05
0614/05
0622/05
0357/05
0599/05
0393/05
0390/05
0423/05
0124/05
0132/05
0362/05
0233/05
0550/05
0599/05B
0219/05
0445/1/05
0654/05
0817/05B
0513/05
0196/05
0618/05
0846/05
0906/05B
0524/05
0770/05
0038/05
0016/05
0320/05
0581/05
0936/05
0802/1/04
0697/1/04
0833/04
0525/04
0662/04
0822/04
0413/04B
0917/04
0176/04
0950/04
0710/04B
0993/04B
0697/04B
0962/1/04
0993/1/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0789/04
0466/04
0802/04B
0622/04
0852/04
0912/04
0733/04
0737/1/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0676/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0874/04
0962/04B
0907/04
0105/04B
0578/04
0450/04
0878/04
0918/04
0894/04
0429/04
0380/04
0783/04
0668/04
0105/04
0450/1/04
0365/04
0709/04
0666/04
0850/04
0915/04
0226/04
0818/04
0546/03
0901/03B
0450/03
0901/03
0715/03
Drucksache 373/19

... sollen Absprachen von Apothekerinnen /Apothekern, Inhabern von Versandapotheken und des bei Ihnen beschäftigten Personals mit Ärztinnen und Ärzten verhindern, die insbesondere die Zuweisung von Verschreibungen zum Inhalt haben. Durch diese Änderungen und die Klarstellung, dass dieses Abspracheverbot auch für elektronische Verschreibungen gilt, soll auch zukünftig die freie Apothekenwahl gewährleistet bleiben und ein Makeln von Verschreibungen verhindert werden.



Drucksache 655/1/19

... 88. Der Bundesrat stellt fest, dass die wirtschaftliche Bedeutung einer ressourcenschonenden und -erhaltenden Wirtschaftsweise beispielhaft vor allem an den wasserabhängigen Sektoren gezeigt werden kann. Mit rund 44 Millionen Beschäftigten entfallen auf diese 3,4 Billionen Euro bzw. 26 Prozent der jährlichen Bruttowertschöpfung innerhalb der EU. Daher müssen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unter anderem auch in die Gestaltung von Landwirtschaft, Wirtschaft, Gesundheit und Finanzierung eingehen. Dies erfordert ein Umdenken, das mit dem europäischen Grünen Deal einen Rahmen erhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 229/1/19

... Ungeachtet dessen sollte für eine bestmögliche Überführung der derzeit in der Hebammenausbildung beschäftigten Lehrkräfte, deren Qualifikation nicht den Mindestanforderungen entspricht, gesorgt werden.



Drucksache 579/1/19

... Die wirtschaftliche Bedeutung des Hafens Emden ist für die Region, aber auch weit darüber hinausgehend hoch. Der Hafenstandort Emden hat sich zu einem erfolgreichen Wirtschaftsstandort mit circa 9 500 direkt und indirekt hafenabhängig Beschäftigten in circa 70 Unternehmen entwickelt. Darüber hinaus bietet der Standort Emden ideale Voraussetzungen für energieintensive Industrien und Gewerbebetriebe. Die regionalen Windparks und die Offshore-Netzanbindung sind die Grundlage für eine nachhaltige Energieversorgung. Die Anbindung an überregionale Netze sichert eine hohe Verfügbarkeit von Energie. Das Zusammenspiel von Industrie, Hafen und Energie sichert dabei in Emden optimale Rahmenbedingungen für einen Green-Tech-Standort in Nordwest-Deutschland. Die Vertiefung der Außenems ist dabei ein zentrales Projekt, insbesondere auch um die Entwicklungsmöglichkeiten der ansässigen Unternehmen sowie auf möglichen Hafenerweiterungsflächen zu sichern und um gegenwärtige und potentielle zukünftige Engpässe in der seeseitigen Erreichbarkeit zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 501/19

... sowie die Versicherungs- und Umlagepflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung finden vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 auf internationale Organisationen und ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes beschäftigten Bediensteten keine Anwendung in Bezug auf diese Beschäftigung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/19




Gesetz

Artikel 1
Gaststaatgesetz

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 36
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 37
Beilegung von Streitigkeiten

§ 38
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch

§ 39
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/19

... In der Regel setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus, dass eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt wird, für die der Beschäftigte eine inländische oder anerkannte bzw. gleichwertige ausländische Qualifikation besitzt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht auszuschließen, dass bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit britischen Beschäftigten nach dem Brexit nicht oder - wenn für die Erteilung des Aufenthaltstitels die Anerkennung des Berufsabschlusses erforderlich sein sollte - erst nach der Anerkennung fortgesetzt werden könnten. Auch könnte das für den Arbeitsmarkt wichtige Potenzial der britischen Staatsangehörigen, die vor dem Austritt zwar nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, aber in sonstiger Weise freizügigkeitsberechtig gut in Deutschland integriert waren (zum Beispiel als Studierende), möglicherweise künftig nicht mehr vollständig ausgeschöpft werden. Britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit im Rahmen ausländischer Beschäftigungsverhältnisse nach Deutschland entsandt worden sind, oder die nach Deutschland pendelten, könnten ggf. nicht in Deutschland weiter beschäftigt werden. Britische Staatsangehörige, die nach dem Brexit von ihren Arbeitgebern im Zuge von Sitzoder Betriebsverlagerungen nach Deutschland versetzt werden sollen, müssten ebenfalls die regulären ausländerbeschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In bestimmten Fällen - beispielsweise bei der Beschäftigung von britischen Staatsangehörigen mit fachfremdem akademischen Abschluss in der Finanzwirtschaft - dürfte es mitunter nicht möglich sein, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 621/19 (Beschluss)

... (3) Die von der zuständigen Behörde mit der Überprüfung der Einrichtung beauftragten Personen sind berechtigt, die für die Einrichtung benutzten Grundstücke und Räume, soweit diese nicht einem Hausrecht der Bewohner unterliegen, während der Tageszeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen sowie mit den Beschäftigten und, wenn die Personensorgeberechtigten damit einverstanden sind, mit den Kindern und Jugendlichen Einzelgespräche zu führen. Zur Abwehr von Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen können die Grundstücke und Räume auch außerhalb der in Satz 1 genannten Zeit und auch, wenn diese zugleich einem Hausrecht der Bewohner unterliegen, betreten werden sowie Einzelgespräche mit den Kindern und Jugendlichen ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten geführt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung nicht gewährleistet ist, so können mit diesen Einzelgespräche ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten geführt werden, wenn dies für die Wirksamkeit der Prüfung im Einzelfall erforderlich ist. Der Träger der Einrichtung hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 3 zu dulden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/19 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Artikel 1

§ 36b
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

§ 45a
Einrichtung

§ 46
Prüfung

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Qualifizierung der Heimaufsicht:

Qualifizierung der Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 106/19

... - Tarifliche Vergütungen dürfen von den Kostenträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Die für die Beschäftigten notwendigen Tarifabschlüsse der letzten Jahre erhöhen unmittelbar die Pflegesätze. - Die Vergütung der Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege hinkt immer noch der Bezahlung in den Krankenhäusern hinterher. Bei steigender beruflicher Mobilität der Pflegekräfte, die sich mit der generalistischen Pflegeausbildung noch einmal erhöhen (und damit den Pflegeberuf insgesamt attraktiver machen) wird, muss es hier einen Nachholeffekt geben, um die Pflegefachkräfte in der Altenpflege zu halten. Wird die heutige durchschnittliche Differenz von 600 Euro zwischen der Bezahlung von Pflegefachkräften in Langzeitpflege und Krankenhaus ausgeglichen, würden sich alleine daraus Mehrbelastungen von rund 2,3 Mrd. Euro für die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger ergeben. In Pflegeheimen würde dadurch der Eigenanteil um rund 120 € monatlich steigen.1



Drucksache 667/19

... Die Antragsbearbeitung umfasst insbesondere die Prüfung nach § 3 AÜG. Danach ist die Erlaubnis oder ihre Verlängerung zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, weil er Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, des Steuerrechts, des Ausländerbeschäftigungsrechts oder arbeitsrechtliche Pflichten, inklusive des Gleichstellungsgrundsatzes mit Stammbeschäftigten, der Überlassungshöchstdauer und der Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung, nicht einhält.



Drucksache 453/19

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 3g

Zu Absatz 3h

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4960, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

II.5. KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 229/19 (Beschluss)

... Ungeachtet dessen sollte für eine bestmögliche Überführung der derzeit in der Hebammenausbildung beschäftigten Lehrkräfte, deren Qualifikation nicht den Mindestanforderungen entspricht, gesorgt werden.



Drucksache 466/1/19

... Durch den Gesetzentwurf wird die vereinbarte Wirkung des Entlastungspaketes verändert. Während die BB-KdU der Kreisebene mit hohen Soziallasten zugutekommt, werden durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wirtschaftsstarke Gemeinden überproportional entlastet. Der Verteilschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beinhaltet als Verteilkriterien das Gewerbesteueraufkommen, die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Entgelte. Ein solcher Verteilschlüssel liegt einer soziallastenorientierten Verteilung fern und lässt zudem eine zielgenaue landesinterne Korrektur der Verteilungswirkung nicht zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 FAG

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 6 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 8 SGB II

8. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


Drucksache 444/19

Entschließung des Bundesrates: "Arbeitszeiten familienfreundlich und unbürokratisch gestalten - Digitalisierung im Sinn von Beschäftigten und Unternehmen nutzen"



Drucksache 518/19

... § 9 Beschäftigte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung und Sitz

§ 2
Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung des Stiftungszwecks

§ 4
Stiftungsvermögen

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Vorstand

§ 8
Satzung

§ 9
Beschäftigte

§ 10
Haushalt

§ 11
Rechtsaufsicht

§ 12
Auflösung

§ 13
Evaluierung

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt


 
 
 


Drucksache 24/19

... es notwendig ist. Zeitflexibles und ortsunabhängiges Arbeiten erfordert eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitszeitgestaltung, um den Bedürfnissen der Unternehmen und der Beschäftigten in einer modernen Arbeitswelt gerecht zu werden.



Drucksache 620/19

... Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und für Beschäftigte attraktiver zu machen. Betriebsrentnerinnen und -rentner werden von Krankenversicherungsbeiträgen, die sie im Alter aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu leisten haben, entlastet. Dies ist ein klares Signal, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Beschäftigte werden motiviert, eine Betriebsrente aufzubauen und damit ihre Altersvorsorge zu stärken. Die heutigen Betriebsrentnerinnen und -rentner werden durch den Gesetzentwurf ebenfalls entlastet. Die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wird gesteigert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Freibetrag für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

2. Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation der Mindereinnahmen

3. Absenken der Mindestreserve des Gesundheitsfonds

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5060, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 333/19

... Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist unabdingbare Voraussetzung für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/19




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern - BR-Drucksache 48/18 B


 
 
 


Drucksache 523/19

... Die Handwerksrechtsnovelle 2004 hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Zahl der Betriebe, die Betriebsgrößen, Beschäftigtenzahlen, die Zahl der Auszubildenden, der abgeschlossenen Gesellen- und Meisterprüfungen und die Marktverweildauer der zulassungsfreien Handwerke der Anlage B1 der Handwerksordnung (siehe Antwort der Bundesregierung vom 28.11.2018 auf die Parlamentarische Anfrage vom Oktober 2018 zu den "Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004", BT-Drs. 19/6095).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 69/19

... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts auf, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf mit dem Ziel der rechtlichen Verpflichtung eines Schlachthofbetreibers zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems vorzulegen. In diesem Bereich bestehende Regelungsspielräume des europäischen und nationalen Rechts sollen im Sinne des Tierschutzes ausgeschöpft werden. Insbesondere ist der Einklang mit dem europäischen und nationalen Datenschutzrecht sicherzustellen. Dabei sind die Rechte der von den Überwachungssystemen betroffenen Personen, insbesondere der in den Schlachthöfen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im erforderlichen Maße zu berücksichtigen.



Drucksache 621/19

... (3) Die von der zuständigen Behörde mit der Überprüfung der Einrichtung beauftragten Personen sind berechtigt, die für die Einrichtung benutzten Grundstücke und Räume, soweit diese nicht einem Hausrecht der Bewohner unterliegen, während der Tageszeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen sowie mit den Beschäftigten und, wenn die Personensorgeberechtigten damit einverstanden sind, mit den Kindern und Jugendlichen Einzelgespräche zu führen. Zur Abwehr von Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen können die Grundstücke und Räume auch außerhalb der in Satz 1 genannten Zeit und auch, wenn diese zugleich einem Hausrecht der Bewohner unterliegen, betreten werden sowie Einzelgespräche mit den Kindern und Jugendlichen ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten geführt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung nicht gewährleistet ist, so können mit diesen Einzelgesprächen ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten geführt werden, wenn dies für die Wirksamkeit der Prüfung im Einzelfall erforderlich ist. Der Träger der Einrichtung hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 3 zu dulden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft

3. Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 36b
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

§ 45a
Einrichtung

§ 46
Prüfung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Zu Absatz 2

Nummer 2

Zu Absatz 2

Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 636/19

... Für die Kostenerhebung entfallen 0,5 Stunden (32,70 Euro pro Einzelfall) auf einen Beschäftigten des höheren Dienstes für die Ermittlung der Gebührenhöhe und 1 Stunde (31,70 pro Einzelfall) auf einen Beschäftigten des mittleren Dienstes für das Erstellen des Kostenbescheids (0,25 Stunden), die Zuordnung eines Kassenzeichens (0,25 Stunden), die Ausfertigung sowie das Versenden des Kostenbescheids (0,25 Stunden) und die Überprüfung des Zahlungseingangs (0,25 Stunden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Artikel 1
Nummer 2 (Kontrolle der Eigenüberwachung)

Artikel 1
Nummer 3 (Anerkennung als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

Artikel 1
Nummer 4 (Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

a Ringversuche der Leitstelle Inkorporationsüberwachung

b Behördlich bestimmte Messstellen für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz

5. Weitere Kosten

Im Einzelnen:

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4942, BMU: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 493/19

... "(3) Für Beschäftigte, mit denen eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne der §§ 7b bis 7f des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 90/19

... § 16 Beschäftigte, Anmeldung von Wach- und Leitungspersonal



Drucksache 556/19

... (3) Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht drei Monate nach Zuleitung an den Verwaltungsrat und die Aufsichtsbehörde auf ihrer Internetseite. Das Nähere regelt die Satzung nach § 279 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut

§ 199a
Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten

§ 275c
Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst

§ 275d
Prüfung von Strukturmerkmalen

§ 278
Medizinischer Dienst

§ 279
Verwaltungsrat und Vorstand

§ 280
Finanzierung, Haushalt, Aufsicht

§ 281
Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht

§ 282
Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

§ 283
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

§ 283a
Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 327
Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 19
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 7
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 17
Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen.

Fünfter Abschnitt

§ 53c
Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung

§ 53d
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Artikel 13
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 13a
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Artikel 14
Evaluierung

Artikel 14a
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 14b
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Die Abfrage nach Alter und Geschlecht der Beschäftigten in den einzelnen Berufsgruppen könnte als Diskriminierung verstanden werden, hat auf die Aufgabenerfüllung aus fachlicher Sicht keinen Einfluss und sollte unterlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 584/19

... (5) Der Primärenergiebedarf für Warmwasser ist zu bilanzieren, wenn ein Nutzenergiebedarf für Warmwasser in Ansatz zu bringen ist und der durchschnittliche tägliche Nutzenergiebedarf für Warmwasser wenigstens 0,2 Kilowattstunden pro Person und Tag oder 0,2 Kilowattstunden pro Beschäftigtem und Tag beträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit das in Artikel 2 vorgesehene Prüfungs- und Betretungsrecht der Behörden der Zollverwaltung im Hinblick auf Unterkünfte, die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, wenn sie regelmäßig von ihrem Arbeitsplatz entfernt eingesetzt werden, mit den nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 92/19 (Beschluss)

... Lässt sich das erste Logistik-Unternehmen vom Subunternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle vorlegen, greift die Nachunternehmerhaftung nicht. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nachgewiesen, wie viele versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Subunternehmen beschäftigt und ob es der Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die gemeldeten Beschäftigten nachgekommen ist. Damit ist das erste Logistik-Unternehmen von jeglicher Haftung entbunden, auch wenn das Subunternehmen neben den gemeldeten weitere nicht gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern; Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten


 
 
 


Drucksache 278/19

... -Gesetzes aufhalten, wird die Statistik der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten zusätzlich nach dem Aufenthaltsstatus auf der Grundlage der nach § 23a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/19




§ 421b
Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland

,Artikel 2a Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

,Artikel 52a Änderung des AZR-Gesetzes

§ 23a
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik


 
 
 


Drucksache 453/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/19 (Beschluss)




Zu Artikel 4a

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns Mindestlohngesetz

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)

Artikel 4c
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

Zu Artikel 4a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4b

Zu Artikel 4c


 
 
 


Drucksache 534/19

Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)



Drucksache 398/19

... Durch die Einführung des Widerspruchsverfahrens wird ein geschätzter jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 200 Euro an Personalkosten pro Bescheid für ein Unternehmen entstehen (zwei Arbeitsstunden eines Beschäftigten mit mittlerem und eine Arbeitsstunde eines Beschäftigten mit höherem Qualifikationsniveau, d.h. zwei Stunden zu je 53,80 Euro und eine Stunde zu 80,40 Euro = insgesamt 188 Euro). Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird davon ausgegangen, dass gegen ca. 25 Bescheide ein Widerspruch eingelegt wird, sodass von einem gesamten jährlichen Erfüllungsaufwand von 4.700 Euro ausgegangen wird. In gleichem Umfang wird angenommen, dass der Aufwand, den betroffene Unternehmen für eine Klageerhebung haben, entfällt. Dieser Aufwand steht der Belastung durch das Widerspruchsverfahren entlastend gegenüber. Im Saldo entsteht daher kein Mehraufwand und somit kein jährlicher Erfüllungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 2
Änderung des Atomgesetzes

§ 21c
Öffentlichrechtlicher Vertrag

Artikel 3
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 4
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Artikel 6
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 8
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz

Artikel 9
Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Transparenzgesetzes

Artikel 11
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 14
Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 15
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 16
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. KMU-Test

Vl. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 69/19 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts auf, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf mit dem Ziel der rechtlichen Verpflichtung eines Schlachthofbetreibers zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems vorzulegen. In diesem Bereich bestehende Regelungsspielräume des europäischen und nationalen Rechts sollen im Sinne des Tierschutzes ausgeschöpft werden. Insbesondere ist der Einklang mit dem europäischen und nationalen Daten-schutzrecht sicherzustellen. Dabei sind die Rechte der von den Überwachungssystemen betroffenen Personen, insbesondere der in den Schlachthöfen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im erforderlichen Maße zu berücksichtigen.



Drucksache 212/19

... Bereits im Jahr 2014 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 85 Prozent der Betriebe nicht mehr tarifgebunden; 55 Prozent der Beschäftigten waren in Betrieben ohne Tarifbindung tätig.1 Die Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fallen geringfügig besser aus, belegen jedoch den anhaltenden Abwärtstrend.2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/19




Entschließung

Zu 1.

Zu 2.

Zu 2.1

Zu 2.1.1.1

Zu 2.1.1.2, 2.1.2.1 und 2.1.2.2

Zu 2.1.2.3

Zu 2.1.3

Zu 2.2


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung unabhängig von der Größe eines Unternehmens vor. Im besonderen Maße benötigen KMU eine stärkere Unterstützung ihrer Forschung und Entwicklung (FuE). Die Ergebnisse für das Jahr 2017 der FuE-Datenerhebung der Wissenschaftsstatistik im Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zeigen, dass Investitionen in Wissen vor allem in den großen Unternehmen stattgefunden haben. Es entfallen rund 87 Prozent der gesamten internen FuE-Aufwendungen und etwa drei Viertel des gesamten FuE-Personals auf Großunternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten. Dagegen investieren KMU rund 8 Prozent der gesamten internen FuE-Aufwendungen und beschäftigen nur 16 Prozent des gesamten FuE-Personals. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, Forschung und Entwicklung von KMU gezielt zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 534/19 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)



Drucksache 158/18

... Eine der wichtigsten Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU besteht darin, für die weitere Verbreitung von KI-Technologien in der gesamten Wirtschaft zu sorgen. Die europäische Industrie darf den Anschluss nicht verpassen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Unternehmen in Europa setzt bisher auf digitale Technologien. Besonders akut ist dieses Problem bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Im Jahr 2017 machten nur 25 % der Großunternehmen und 10 % der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU von Big-Data-Analysen Gebrauch. Zudem war nur ein Fünftel der kleinen und mittleren Unternehmen hoch digitalisiert, und noch immer wies ein Drittel der Beschäftigten nicht einmal grundlegende digitale Kompetenzen auf18. Die Vorteile der Nutzung von KI sind jedoch gleichzeitig unbestritten. So ergab der Fortschrittsanzeiger für den digitalen Wandel im Jahr 2018, dass Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor und der Bauwirtschaft, die KI eingeführt haben, positive Effekte für den Eintritt in neue Märkte, die Verbesserung ihrer Produkte oder Dienstleistungen und die Kundenakquisition bestätigen19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 532/18

... 2. eine weiterbildungspflichtige Tätigkeit durch eine unmittelbar bei dem Gewerbetreibenden beschäftigte Person aufgenommen wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/18




Artikel 1
Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes

§ 1a
Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle

§ 3
Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.

§ 7
Vorschuss auf Gebühren

§ 13a
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 32
Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahlausschüsse

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 175/18

... In personeller Hinsicht kann der Mehraufwand nicht konkret beziffert werden. Weder liegen Erfahrungen zum Mehraufwand durch die einzelnen Prüfschritte vor, noch existieren Kenntnisse über die Art der zu bearbeitenden Anträge, insbesondere mit Blick auf das Vorliegen humanitärer Gründe und die Ausübung der Auswahlentscheidung. Geschätzt wird, dass für das Auswärtige Amt und das Bundesverwaltungsamt aufgrund des Mehraufwandes insgesamt etwa 95 Planstellen benötigt werden. Für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen wird der Personalbedarf auf 35 Planstellen geschätzt (davon 2xh. D. (Inland) 20xg.D. (5 Inland, 15 Ausland) und 13xm.D. (alle Ausland)), hinzukommen 20 lokal Beschäftigte. Für das Bundesverwaltungsamt wird der Personalbedarf auf 60 Planstellen geschätzt, davon 50 (davon 2xh.D., 42xg.D., 6xm. D.) Planstellen für das Verwaltungsverfahren und 10 (davon 3x h.D., 7x g. D.) Planstellen für den Bereich der Informationstechnik. Hinzu kommt eine nicht bezifferbare Anzahl von Beschäftigten beim Dienstleister ITZBund oder einem anderen IT-Dienstleister. Die Auslandsvertretungen werden Unterstützung von Organisationen wie IOM (International Organisation for Migration) benötigen, wofür ebenfalls Kosten anfallen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 179/18 (Beschluss)

... d) Im Hinblick auf die betriebliche Mitbestimmung bittet der Bundesrat die Kommission um Prüfung, ob die Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Auffangregelung ergänzt werden könnten, wonach die Mitbestimmungsregelungen, die auf einen bestimmten Betriebsteil bezogen sind, unberührt bleiben, soweit und solange dieser Betrieb im Wegzugsmitgliedstaat fortgeführt wird, es sei denn, die Beschäftigtenzahl sinkt unter die nach nationalem Recht vorgesehenen Schwellenwerte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 12. Stipendien des Europäischen Forschungsrates (ERC-Grants) haben sich zunehmend als Auszeichnung und als Nachweis für Spitzenforschung etabliert. Auch die gastgebenden Einrichtungen gewinnen über die bei ihnen beschäftigten ERC-Stipendiaten Ansehen in der nationalen wie der globalen Wissenschaftsgesellschaft. Der Bundesrat fordert daher, den ERC zu stärken und Lehre, soweit sie zur Vermittlung von Forschungstätigkeiten und -ergebnissen erfolgt, zukünftig im Rahmen eines ERC-Grants als förderfähig anzuerkennen. Die vorhandenen Förderlinien "Starting Grant", "Consolidator Grant", "Advanced Grant" und "Proof of Concept" müssen in einem künftigen Rahmenprogramm eine Budgetaufstockung erfahren. Für die Fortführung der wieder eingeführten Förderlinie "Synergy Grants" oder neuer teamorientierter Fördermaßnahmen ist eine weitere Mittelaufstockung erforderlich, um einer weiteren Überzeichnung entgegenzuwirken.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.