[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2195 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beschleunigung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0015/20
0212/20B
0183/20
0278/20
0295/20
0166/20
0221/1/20
0140/20
0181/20
0045/20B
0456/4/20
0437/1/20
0083/20
0314/20B
0044/20
0206/20
0354/20
0456/8/20
0212/20
0203/1/20
0456/9/20
0354/20B
0087/1/20
0070/20
0286/20
0176/20
0002/20B
0456/20B
0211/20
0456/2/20
0456/1/20
0163/20B
0278/20B
0051/20B
0437/20B
0164/20
0452/20B
0494/20B
0136/1/20
0366/20
0286/20B
0088/1/20
0274/1/20
0211/20B
0002/1/20
0107/20
0163/1/20
0029/20
0028/20
0045/20
0295/1/20
0456/6/20
0245/1/20
0288/20
0157/20
0456/5/20
0245/20B
0185/20
0088/20
0337/20
0295/20B
0306/1/20
0255/20
0337/20B
0127/20
0051/1/20
0452/1/20
0155/20
0097/20
0203/20B
0166/20B
0098/20B
0045/1/20
0139/20
0041/1/20
0494/20
0107/20B
0270/20
0456/7/20
0086/20
0166/1/20
0456/3/20
0098/1/20
0333/20
0055/20
0002/20
0136/20B
0392/20
0044/20B
0510/20
0021/20
0325/20
0501/20
0528/20
0314/1/20
0582/19
0576/19
0360/19B
0637/19
0583/1/19
0400/19B
0579/19
0267/19
0576/19B
0616/19B
0364/1/19
0007/19B
0583/19B
0658/19B
0454/1/19
0611/19
0070/1/19
0491/19
0421/19
0436/19B
0517/19
0346/19
0150/1/19
0053/19B
0154/19
0625/1/19
0466/19B
0113/19
0070/19
0053/1/19
0150/3/19
0519/19
0436/19
0011/2/19
0134/1/19
0134/19B
0011/19B
0612/19
0572/19
0152/1/19
0150/19
0359/1/19
0581/19B
0579/19B
0241/1/19
0655/1/19
0579/1/19
0397/19B
0152/19B
0213/19B
0581/1/19
0532/19
0581/19
0625/19B
0576/1/19
0239/19
0466/1/19
0368/1/19
0213/1/19
0582/19B
0346/19B
0591/19B
0581/2/19
0368/19B
0366/19B
0616/19
0658/19
0090/19B
0090/1/19
0582/2/19
0582/1/19
0104/19
0150/4/19
0532/1/19
0522/19
0364/19B
0090/19
0054/19B
0246/19
0454/19B
0070/19B
0150/2/19
0054/1/19
0150/19B
0514/19
0115/19
0339/18
0252/2/18
0144/18
0444/18
0175/18
0179/18B
0381/18
0431/18B
0205/18
0077/18B
0562/18B
0375/18B
0430/18B
0423/18
0425/1/18
0028/1/18
0431/1/18
0209/1/18
0617/18
0385/18
0116/18
0184/18
0182/18
0356/18
0127/18
0037/18B
0112/1/18
0375/1/18
0209/18B
0020/18
0551/18B
0077/18
0389/4/18
0582/18
0075/18
0423/18B
0028/18B
0156/18
0252/18
0181/18
0562/2/18
0389/18B
0157/18
0562/18
0031/1/18
0051/18B
0470/1/18
0423/1/18
0072/18
0389/5/18
0381/1/18
0175/1/18
0284/1/18
0339/18B
0340/1/18
0473/1/18
0136/18
0208/18
0051/1/18
0073/18
0051/18
0380/18
0425/18B
0551/18
0217/18
0179/1/18
0339/1/18
0070/18
0389/2/18
0469/18
0474/1/18
0442/18
0205/18B
0562/1/18
0240/1/18
0103/18
0505/18
0005/18
0380/1/18
0340/18B
0185/18
0205/1/18
0252/1/18
0059/18
0037/1/18
0430/1/18
0136/18B
0395/18
0389/3/18
0112/18B
0667/17
0155/1/17
0677/17B
0757/17
0268/17B
0678/17
0164/1/17
0160/1/17
0709/17
0698/17
0049/17
0443/1/17
0001/1/17
0732/17
0721/17
0436/17B
0651/17
0189/1/17
0443/17B
0677/17
0208/17
0342/17
0341/17
0747/17
0049/17B
0073/1/17
0654/17
0001/17B
0208/1/17
0543/17B
0404/17
0700/1/17
0341/1/17
0698/1/17
0422/17
0677/1/17
0557/4/17
0160/17B
0726/17
0164/17B
0184/17
0014/17
0039/17
0268/2/17
0717/1/17
0189/17B
0543/1/17
0110/17B
0731/17
0717/17
0417/17B
0573/17
0179/17B
0120/17
0698/17B
0387/17
0725/17
0649/17
0654/1/17
0232/17B
0436/1/17
0602/1/16
0315/16
0315/1/16
0735/1/16
0409/2/16
0227/16
0193/16
0196/16
0532/16B
0073/16B
0409/16
0072/16
0302/16
0116/16
0813/16B
0015/16B
0132/16
0408/16
0142/1/16
0073/16
0806/1/16
0121/16
0236/1/16
0655/16B
0749/16B
0184/16B
0532/16
0236/16B
0362/16B
0142/16B
0142/16
0065/1/16
0809/16B
0068/1/16
0065/16B
0811/16
0300/16
0819/16B
0093/16
0073/1/16
0409/16B
0432/16
0809/1/16
0542/16
0194/16
0680/16
0132/1/16
0080/16
0815/16B
0086/16B
0065/16
0521/16
0422/1/16
0656/1/16
0172/16
0507/16
0299/16
0194/16B
0503/16B
0390/1/16
0380/16B
0532/1/16
0310/16B
0806/16B
0086/16
0315/16B
0066/16B
0482/16
0522/16
0281/16B
0015/1/16
0311/16
0564/16B
0068/16B
0617/16
0422/16
0295/16
0735/16B
0564/1/16
0503/1/16
0068/2/16
0602/16B
0677/16
0819/1/16
0104/16
0281/1/16
0184/16
0490/16
0538/16
0147/16
0338/16B
0205/16
0701/16
0194/1/16
0093/16B
0415/16
0380/1/16
0655/1/16
0375/16
0045/16
0068/16
0338/16
0227/16B
0044/1/16
0132/16B
0465/16
0813/1/16
0653/16
0228/16
0335/16
0043/1/16
0044/16B
0362/16
0650/16
0310/16
0595/15
0094/15
0446/15B
0135/15
0414/15
0322/15
0399/15
0447/15B
0393/15
0358/15B
0230/15
0509/1/15
0065/15
0190/15
0446/15
0129/15B
0434/15
0551/15B
0516/15B
0129/1/15
0510/1/15
0031/15B
0298/15B
0595/1/15
0015/15
0024/15
0439/1/15
0022/15
0031/1/15
0438/15B
0510/15B
0608/15B
0438/15
0516/1/15
0196/15
0509/15
0358/1/15
0419/15
0551/15
0223/1/15
0042/15
0434/2/15
0500/15
0235/15
0509/15B
0393/15B
0312/15
0056/15
0298/15
0258/15B
0407/15
0540/15
0228/15
0058/15
0447/1/15
0446/1/15
0439/15B
0257/15B
0447/15
0508/15
0466/15B
0349/1/15
0438/1/15
0409/15
0071/15
0595/15B
0438/2/15
0466/15
0583/14
0309/14
0642/1/14
0183/14
0541/14
0051/14B
0419/14
0543/1/14
0580/14
0420/14B
0150/14B
0157/5/14
0490/14
0271/14
0397/1/14
0055/14
0242/1/14
0635/14
0628/1/14
0642/14B
0397/14B
0258/1/14
0647/14B
0647/1/14
0157/4/14
0647/14
0543/14B
0356/14
0312/14
0258/14B
0249/14
0400/14B
0589/1/14
0016/14
0150/1/14
0628/14B
0436/1/14
0429/14
0441/1/14
0400/1/14
0420/1/14
0587/14
0157/14B
0157/3/14
0441/14B
0017/13B
0235/13
0704/2/13
0461/1/13
0817/1/13
0333/13
0437/1/13
0207/13
0263/13
0218/13B
0061/1/13
0459/13
0470/13
0363/13
0112/1/13
0689/1/13
0186/1/13
0029/13
0495/1/13
0704/13B
0461/13B
0363/13B
0519/13
0160/3/13
0315/13
0639/1/13
0232/13B
0098/13
0253/13
0440/13
0182/13
0626/13
0183/13
0363/3/13
0789/1/13
0101/13
0710/13
0165/13B
0363/1/13
0568/13
0315/13B
0322/13
0775/13
0372/13
0512/13
0717/13B
0017/13
0609/1/13
0061/13B
0717/1/13
0527/13
0071/1/13
0094/13
0165/13
0726/13
0232/1/13
0447/6/13
0071/13B
0515/13
0247/13
0363/2/13
0689/13B
0639/13B
0817/13B
0526/13
0348/13
0706/13
0112/13B
0185/13
0240/1/13
0471/13
0430/13
0524/3/13
0789/13B
0010/1/13
0603/13
0818/13B
0648/13
0017/1/13
0437/13B
0520/13
0010/13
0050/13X
0128/13
0173/13
0233/13
0750/13
0186/13B
0218/2/13
0347/13
0818/1/13
0624/13
0524/13B
0240/13B
0031/13
0707/1/12
0724/12
0001/12
0313/1/12
0474/1/12
0091/12
0278/12
0794/1/12
0197/12
0795/12
0363/12
0276/12
0374/12
0319/12X
0346/12
0429/12
0745/12
0751/12
0819/2/12
0356/12
0474/5/12
0151/12
0282/12
0557/12
0802/12
0170/12
0413/12
0508/12
0461/12
0725/12
0520/12
0223/12
0519/12
0372/12
0683/12B
0171/3/12
0514/1/12
0477/12
0236/12
0581/1/12
0306/12
0031/12
0581/12
0511/12
0811/1/12
0819/12B
0166/12
0557/12B
0476/12
0720/12
0816/12
0819/1/12
0683/12
0110/1/12
0176/12B
0224/12
0548/12
0671/12
0651/12
0313/12B
0016/12
0685/12
0758/12
0514/12B
0485/12
0107/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0434/12
0692/12
0433/12
0313/12
0789/12
0563/12
0307/12
0396/1/12
0416/12
0581/12B
0812/1/12
0441/12B
0605/12
0573/12
0545/12
0559/2/12
0130/12
0275/12
0395/12
0176/1/12
0345/12
0465/12
0164/12
0611/12
0110/12
0571/1/12
0165/12
0469/12
0740/12
0708/12
0571/12
0252/12
0652/12
0469/1/12
0794/12B
0310/12
0263/12
0214/12
0545/12B
0721/12
0503/12B
0610/12
0043/12
0666/12
0308/12
0474/12B
0171/1/12
0339/12
0468/12
0515/12
0167/12
0469/12B
0100/12
0021/12
0265/12
0371/12
0557/1/12
0428/12X
0396/12
0795/1/12
0338/12
0683/1/12
0134/12
0038/12
0577/12
0535/12
0746/12
0374/12B
0150/12
0474/12
0795/12B
0761/12
0282/1/12
0549/12
0757/12
0110/12B
0170/12B
0441/12
0562/12
0819/12
0599/12
0657/11
0340/4/11
0392/1/11
0113/11B
0342/7/11
0354/11
0606/3/11
0392/11B
0342/11
0342/3/11
0343/11B
0114/1/11
0257/11
0060/11
0854/11
0820/11
0129/11
0371/11
0764/11
0035/11
0347/1/11
0631/11
0112/11
0108/11B
0085/1/11
0872/11
0342/2/11
0086/11
0378/11
0781/11
0590/1/11
0320/11
0114/11
0653/1/11
0368/11
0273/1/11
0129/11B
0876/11
0141/11
0191/11
0342/9/11
0653/2/11
0214/11
0398/11
0393/11
0167/11B
0186/2/11
0255/11
0873/11
0347/11B
0740/11
0280/11
0201/1/11
0712/11
0638/11
0105/1/11
0101/11
0182/11
0370/11
0653/11B
0186/1/11
0213/1/11
0640/11
0167/11
0817/11
0850/11
0165/1/11
0059/11B
0141/1/11
0485/1/11
0343/3/11
0834/1/11
0260/11
0587/1/11
0344/11
0375/11
0410/11B
0201/11B
0650/2/11
0844/11
0056/11
0809/11
0216/11X
0877/11
0338/11B
0394/1/11
0108/11
0309/11
0265/11
0402/11
0086/1/11
0143/11
0339/1/11
0639/11
0844/11B
0281/11
0150/11
0129/1/11
0142/11
0159/11
0342/11B
0851/2/11
0123/11
0343/1/11
0741/11
0834/11B
0213/11B
0722/11
0114/11B
0054/11
0354/11B
0867/11
0232/11
0829/11
0086/11B
0831/11
0394/2/11
0829/11B
0179/11
0341/11B
0636/11
0808/11
0045/11
0606/11B
0273/11B
0655/11
0113/11
0186/11
0615/1/11
0025/1/11
0869/11
0085/11B
0194/11
0342/1/11
0733/11
0348/11
0635/11
0031/11
0127/11
0394/11
0059/11
0315/11
0844/1/11
0037/11
0615/11B
0342/4/11
0342/6/11
0804/11
0190/11
0764/11B
0340/11B
0378/11B
0317/11
0342/8/11
0088/1/11
0141/11B
0394/11B
0339/11B
0338/1/11
0819/11
0340/11
0462/11
0305/11
0563/11
0113/1/11
0342/5/11
0338/11
0379/11
0832/11
0059/1/11
0616/10
0670/10B
0540/10B
0120/1/10
0540/1/10
0654/10
0170/10
0723/10
0432/10B
0117/10B
0193/10
0029/10
0667/2/10
0306/10
0432/10
0183/10
0031/10B
0565/10
0432/1/10
0832/10
0808/10
0536/10
0506/10
0872/10
0667/10
0041/3/10
0485/10
0863/10
0852/10
0737/10
0139/10
0117/1/10
0667/10B
0738/10
0857/1/10
0738/10B
0003/10
0853/10
0218/10
0722/1/10
0774/10
0299/10
0034/10
0629/10
0815/1/10
0242/10
0852/10B
0215/10
0227/10
0701/10
0312/10
0662/10
0041/1/10
0440/1/10
0693/10B
0681/10
0059/10
0534/1/10
0313/10B
0808/10B
0173/10
0676/10
0733/10
0279/10
0438/10
0833/1/10
0782/10
0414/10
0815/10B
0274/10B
0603/10B
0262/1/10
0223/10
0120/10
0693/1/10
0694/10
0274/1/10
0732/10
0698/10
0139/10B
0585/10
0856/10
0262/10
0698/10B
0425/10
0797/2/10
0448/10
0854/10
0260/10
0180/10
0174/10
0670/10
0477/10
0183/10B
0281/10B
0850/10
0603/1/10
0155/10
0131/10
0335/10
0534/10B
0460/10
0313/10
0281/1/10
0120/10B
0637/10
0133/10
0833/10B
0488/10B
0771/10
0441/10
0130/10
0693/10
0436/10
0802/10
0698/1/10
0313/1/10
0001/10
0031/1/10
0230/10
0291/10
0740/10
0234/10
0002/10
0264/10
0257/10
0868/10
0772/10
0781/10
0258/10
0421/10
0179/10B
0738/1/10
0228/10
0459/10
0001/2/10
0179/1/10
0265/10
0262/10B
0220/10
0786/10
0115/10
0158/10
0700/10
0852/1/10
0424/10
0113/10
0177/10
0167/10
0442/10
0282/1/09
0117/09
0361/09B
0304/09
0014/09
0116/1/09
0647/09
0442/09
0221/09
0160/3/09
0825/1/09
0875/1/09
0195/09
0116/09B
0280/1/09
0550/09
0252/09
0107/09
0756/09
0280/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0866/09
0476/09
0616/09B
0316/09
0553/09
0429/09
0361/1/09
0071/09
0281/1/09
0657/1/09
0377/09B
0231/09
0535/09
0148/09
0440/09
0281/09B
0132/09
0280/09B
0846/09
0066/09
0856/09
0431/09
0865/09
0282/09
0828/09
0019/09
0865/1/09
0155/1/09
0603/09B
0478/09
0408/09
0130/1/09
0875/09B
0180/09
0237/09
0244/09
0117/1/09
0196/09
0008/09
0503/09
0190/09
0674/09
0656/09
0634/09
0333/09
0440/1/09
0230/09
0878/09
0460/09B
0616/1/09
0278/1/09
0426/09
0801/09
0339/09
0665/09
0087/09B
0278/09A
0006/09
0226/09
0865/09B
0313/09
0160/09B
0440/09B
0149/09B
0613/09
0272/09
0740/09
0792/1/09
0377/1/09
0739/09
0825/09B
0402/09
0178/09
0909/09
0703/09
0205/09
0804/09
0603/09
0587/1/09
0410/09
0719/1/09
0334/09
0160/09
0719/09B
0195/09B
0532/09
0532/1/09
0160/1/09
0116/09
0906/09
0024/09
0731/09
0297/09
0178/09B
0322/09
0622/09
0284/09
0758/09
0233/09
0460/09
0506/09
0780/1/09
0099/09
0532/09B
0507/09
0149/09
0783/09
0603/1/09
0490/09
0738/09
0825/09
0307/09
0324/09
0130/09B
0050/09
0178/1/09
0262/09
0155/09
0780/09B
0865/2/09
0087/1/09
0277/09
0549/09
0657/09B
0821/09
0323/09
0117/09B
0623/09
0103/09
0149/1/09
0414/09
0824/09
0427/09
0754/09
0698/09
0792/09B
0502/09
0563/08
0763/08
0349/08B
0123/08
0073/08B
0200/08
0304/1/08
0035/1/08
0262/08
0680/08
0487/08
0810/08
0551/08
0768/08A
0521/08
0822/08
0379/08
0636/1/08
0965/1/08
0757/08
0755/08
0965/08B
0266/08
0099/08B
0394/08
0401/08
0881/08
0196/08
0351/08
0497/08
0185/08
0474/08
0095/08
0940/08
0668/08
0295/08
0913/1/08
0304/08B
0512/08
0636/08
0034/08
0145/08
0628/08
0700/08B
0034/08B
0308/08
0476/08
0914/08
0847/08B
0010/08A
0846/08
0137/08
0801/08
0559/1/08
0718/08
0386/08
0134/08
0084/08
0342/08
0760/08
0309/08
0110/08B
0559/08
0535/08B
0580/1/08
0559/3/08
0486/08
0111/08
0880/08
0031/08
0110/08
0952/08
0561/08
0099/1/08
0466/08
0036/08
0076/08
0031/1/08
0320/08
0580/08B
0774/08
0591/08
0958/08
0959/08
0803/08
0768/08
0883/08
0304/08
0535/1/08
0930/08
0829/08B
0722/08
0851/08
0605/08
0073/1/08
0498/08
0403/08
0026/08
0263/08
0544/08
0281/08
0437/08B
0126/1/08
0035/08B
0349/1/08
0010/08C
0261/08
0333/08
0437/08
0202/08
0580/08
0589/08
0463/08
0343/08K
0154/08
0587/08
0105/08
0559/2/08
0349/08
0005/08
0272/08
0346/08
0292/08
0307/08
0913/08
0913/08B
0393/08
0031/08B
0957/08
0511/08
0082/08
0231/08
0126/08B
0769/08
0939/08
0110/1/08
1004/08
0195/08
0829/08
0700/1/08
0437/1/08
0978/08
0997/08
0811/08
0829/1/08
0949/08
0224/08
0135/08
0804/08
0929/08
0197/08
0374/08
0847/08
0010/1/08
0559/08B
0847/1/08
0126/2/08
0568/08
0354/07B
0426/07
0109/07
0702/07
0086/07
0112/07B
0095/1/07
0428/07
0294/1/07
0923/07
0952/07
0431/07
0222/07
0552/07
0715/07
0951/07
0697/07
0276/07
0899/07
0718/07
0224/1/07
0095/2/07
0680/07
0896/07
0428/1/07
0390/07
0438/1/07
0095/07B
0904/07B
0432/07
0446/07
0053/1/07
0913/07
0921/07
0685/07
0428/07B
0789/07
0768/07B
0820/07B
0405/07
0271/07
0545/07
0890/07
0312/07B
0040/07
0309/07
0259/07
0331/07
0643/07B
0589/07B
0234/07
0666/07
0533/07
0066/07
0681/07
0494/07
0439/07
0075/07
0895/07
0824/07
0005/07
0053/07B
0073/1/07
0589/07
0762/07
0775/07
0409/07
0597/1/07
0263/07
0354/07
0492/07
0257/07
0864/07
0474/07
0697/07B
0657/07
0712/07
0436/07
0719/07
0550/1/07
0894/07
0597/07B
0901/07B
0275/07B
0553/07
0904/07
0626/07
0470/07
0181/07
0600/07B
0798/07
0251/07
0865/1/07
0889/07
0820/1/07
0686/07
0931/07
0112/1/07
0688/07
0788/07
0673/1/07
0252/07
0086/07B
0673/07B
0148/07
0744/07
0294/07B
0616/07
0618/07
0212/07
0863/07
0309/2/07
0169/07
0354/1/07
0612/07
0626/07B
0929/07
0511/07
0275/1/07
0500/07
0312/1/07
0063/07
0440/07
0874/07
0023/07
0333/07
0550/07B
0865/07B
0566/07
0566/07B
0489/07
0438/07
0447/07
0036/07
0643/07
0901/07
0716/07
0414/07
0439/07B
0061/07
0820/07
0597/07
0502/07
0690/07
0095/07
0187/07
0175/07
0139/07
0438/07B
0916/07
0469/07
0080/07
0296/07
0444/07
0919/07
0681/1/07
0697/1/07
0600/1/07
0294/07
0407/07
0600/07
0922/07
0073/07B
0768/07
0496/07
0837/07
0275/07
0022/07
0681/07B
0550/07
0224/07B
0309/07B
0312/07
0456/07
0460/07
0793/07
0859/07
0920/07
0949/07
0094/4/06
0751/06
0172/06B
0030/1/06
0364/1/06
0660/06B
0910/1/06
0550/1/06
0764/3/06
0314/06
0172/1/06
0623/06B
0591/06
0366/06
0938/06
0505/06
0121/06
0754/06
0552/06B
0094/3/06
0214/06
0597/06
0259/06
0556/06
0764/4/06
0054/06
0476/06B
0385/06
0149/06
0551/06B
0547/06
0783/06
0675/06
0484/06
0258/1/06
0281/06
0327/06B
0902/06
0059/1/06
0454/06
0932/06
0672/06
0173/06
0548/06B
0108/06B
0208/06
0764/06
0863/06
0764/6/06
0094/06
0449/06
0172/06
0094/2/06
0558/06B
0085/06
0754/1/06
0672/1/06
0059/06B
0736/06
0537/06
0350/06
0866/06
0476/1/06
0865/06
0764/5/06
0455/06
0348/06B
0505/06B
0108/1/06
0258/06
0507/06
0872/06
0122/06
0235/06
0552/1/06
0142/06
0531/06B
0456/06
0083/06
0261/06
0100/06
0073/06
0558/1/06
0131/06
0804/06
0067/06
0170/06
0697/06
0230/06
0910/06
0672/06B
0320/06
0094/1/06
0128/06
0532/06B
0764/06B
0551/1/06
0452/06
0684/06B
0160/06
0302/06B
0392/06
0503/06
0009/06
0654/06B
0257/06
0070/06
0494/06
0654/1/06
0944/06
0178/06
0040/06
0327/1/06
0302/1/06
0528/06B
0387/06
0545/1/06
0258/06B
0855/06
0764/1/06
0299/06
0053/06B
0011/06
0030/06
0531/1/06
0030/06B
0207/06
0871/1/06
0094/06B
0550/06B
0552/06
0302/06
0486/06
0141/06
0176/06
0660/06
0020/06
0946/06
0751/1/06
0175/06
0143/06
0754/06B
0348/1/06
0745/1/06
0745/06
0052/06
0589/06
0528/1/06
0696/06
0871/06
0866/1/06
0745/06B
0548/1/06
0053/1/06
0945/06
0948/05
0805/05
0590/05
0606/05
0900/05
0351/05
0626/05
0870/05
0286/05
0083/05
0745/05
0034/05
0081/05B
0861/05B
0424/05
0594/1/05
0807/05
0251/05
0593/05
0276/05B
0548/05B
0211/1/05
0829/05
0006/05
0329/05B
0144/05B
0238/05
0248/05
0942/1/05
0214/05B
0313/05
0286/1/05
0397/05
0819/05
0400/05
0897/05
0082/1/05
0334/05
0144/05
0081/1/05
0813/05
0861/05
0706/05
0544/1/05
0312/05
0770/05B
0770/1/05
0246/05
0400/05B
0003/05
0544/05
0329/05
0426/05
0888/05
0364/05
0872/05
0616/05
0818/05
0286/05B
0148/05
0210/05
0299/05
0519/1/05
0609/1/05
0401/05
0729/05
0727/05
0578/05
0914/1/05
0428/05
0273/1/05
0686/05
0875/05
0002/05
0861/1/05
0594/05
0394/05B
0873/05
0725/05
0213/05
0273/05B
0642/05
0144/4/05
0151/05
0819/05B
0803/05
0400/1/05
0188/05
0728/05
0519/05B
0271/05
0218/05
0086/05
0625/05
0299/05B
0940/05
0001/05
0588/05
0572/05
0819/2/05
0603/05
0352/05
0569/05B
0019/1/05
0565/05
0287/05
0276/05
0246/1/05
0914/05B
0429/05
0363/05
0815/05B
0363/05B
0876/05
0690/05
0819/3/05
0002/05B
0394/1/05
0136/1/05
0299/1/05
0316/05
0284/1/05
0211/05B
0819/1/05
0569/1/05
0214/1/05
0687/05
0264/05
0042/05
0568/05
0002/1/05
0817/05
0726/05
0467/05
0019/05B
0586/05
0815/05
0136/05
0137/05
0731/05
0819/4/05
0695/05
0483/05
0830/05
0913/05
0363/1/05
0173/05
0082/05B
0211/05
0394/05
0423/05
0548/05
0939/05
0942/05B
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0284/05
0330/05
0576/05
0237/05
0300/05
0468/05
0544/05B
0107/05
0149/05
0942/05
0770/05
0594/05B
0485/05
0848/05
0275/05
0016/05
0136/05B
0581/05
0607/05
0764/05
0238/04B
0269/04
0173/04B
0618/04
0525/04
0666/04B
0565/04B
0666/4/04
0917/04
0662/1/04
0361/04
0935/04
0935/04B
0678/04
0666/2/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0590/04
0622/04
0808/1/04
0565/1/04
0933/04
0874/04
0951/04
0238/04
0428/04B
1009/04
0332/04B
0995/04B
0571/04
0734/04
0995/1/04
0458/04B
0380/04
0808/04B
0664/04
0361/04B
0723/1/04
0732/04
0664/04B
0955/04B
0662/04B
0365/04
0955/2/04
0693/04
0068/1/04
0725/04
0709/04
0666/04
0613/04
0441/04
0723/04B
0068/04B
0888/04
0428/04
0084/03B
0708/03B
0504/03
0312/03B
0856/03
Drucksache 490/16

... Nach derzeitigem Recht können Krankenkassen und ihre Verbände gemäß § 63 Absatz 3b Satz 2 und 3 mit zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern Modellvorhaben vereinbaren, bei denen die Physiotherapeuten und die Ergotherapeuten unter bestimmten Bedingungen selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen. Für die Berufsgruppe der Physiotherapeuten laufen derzeit zwei Modellvorhaben, zu denen es erste Zwischenergebnisse gibt. Dabei zeigt sich neben ersten positiven Feststellungen, dass die Bewertung - in Abhängigkeit von der jeweiligen Konzeption des Modellvorhabens - im Detail durchaus auch unterschiedlich ausfallen kann. Um für die Entscheidung, ob die im Rahmen eines Modellvorhabens erprobte Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, eine verlässliche, breitere Informationsgrundlage zu schaffen und das Verfahren zu beschleunigen, sind zukünftig in allen Ländern Modellvorhaben durchzuführen, mit denen die Heilmittelerbringer größere Handlungsspielräume erhalten. Dabei soll es auch die Möglichkeit geben, ein Modellvorhaben auf mehrere Länder zu erstrecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 538/16

... - Förderung europaweiter Testläufe unter Beteiligung zahlreicher Akteure, um die Weiterentwicklung von technologischen Innovationen zu voll einsatzfähigen gewerblichen Lösungen zu beschleunigen; - Förderung der Schaffung eines Risikofonds zur Förderung von 5G-basierten Innovationen, unter Führung der Privatwirtschaft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/16




1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa

2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens

3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G

Aktion 1

3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen

Aktion 2

Aktion 3

3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten

Aktion 4

3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung

Aktion 5

3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums

Aktion 6

Aktion 7

Aktion 8

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 338/16 (Beschluss)

... Unter der Geltung des neuen § 202e StGB hingegen stellen sich keine derartigen Probleme mehr. Die Tatsache des unbefugten Benutzens der Opfersysteme wird sich regelmäßig durch die Auswertung der Täterinfrastruktur und unter Einschaltung der Internetzugangsprovider anhand der IP-Adressen der Bots nachweisen lassen. Auf technische Zufälligkeiten kommt es nicht mehr an. Eine detaillierte Darstellung der technischen Einzelheiten der Infiltration im Ermittlungsverfahren, in der Anklageschrift und im Urteil ist nicht mehr notwendig. Dies führt zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung und zu einer Verkürzung der Auswertezeiten, ohne zu Lasten der Rechtssicherheit zu gehen.



Drucksache 701/16

... -armen, klimabeständigen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Um diese Herausforderungen in Chancen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze zu verwandeln, bedarf es eines starken Engagements in den Bereichen Forschung und Innovation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 194/1/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final



Drucksache 93/16 (Beschluss)

... Insbesondere die bessere personelle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bleibt der grundsätzliche Schlüssel für eine Beschleunigung der Verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 415/16

... Durch die vorgeschlagenen Rechtsänderungen wird gewährleistet, dass Auftraggeber des Bundes, die unter den Anwendungsbereich der E-Rechnungsrichtlinie fallen, zukünftig entsprechend den europäischen Vorgaben elektronische Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten können. Dabei soll der Prozess der Rechnungsstellung bei allen Beteiligten (rechnungsstellender Wirtschaft und Verwaltungsbehörden) durch vermehrten Einsatz elektronischer Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Durch den Einsatz strukturierter Rechnungsdaten wird ein medienbruchfreier und friktionsloser Prozess vom Rechnungsversand bis zur Bezahlung der aufgetragenen Leistungen ermöglicht. Im Zusammenspiel mit einer elektronischen Auftragsvergabe kann durch die elektronische Rechnungsstellung die bestehende Lücke in einem durchgängigen und konsistenten Prozess von der Auftragsausschreibung bis zur Auszahlung durch die Bundeskasse geschlossen werden. Auf diese Weise bildet der elektronische Rechnungsaustausch einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau des E-Governments in der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung wird fortlaufend prüfen, ob die beabsichtigten Wirkungen dieses Gesetzentwurfs erreicht werden und ob etwaige Kosten, die dieser Gesetzentwurf in dem dargestellten Umfang für Auftraggeber auslöst, in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen des Gesetzentwurfs stehen sowie ob bzw. welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen eintreten. Die Bundesregierung wird, soweit erforderlich, rechtzeitig die hieraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 655/1/16

... Mit dem eingefügten Satz wird klargestellt, dass eine im Rahmen der Planfeststellung oder -genehmigung erfolgte Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung mit Rechtsmitteln nicht eigenständig (also unabhängig von dem Planfeststellungbeschluss bzw. der Plangenehmigung) angegriffen werden kann. Dies führt zur Vermeidung zusätzlicher gerichtlicher Verfahren und trägt damit zur Beschleunigung von Verfahren bei Gewässerausbaumaßnahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/16




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1a

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 4

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

6. Hauptempfehlung zu den Ziffern 7, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 21 bis 23

Zu Artikel 1 Nummer 5

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Hauptempfehlung zu den Ziffern 10 teilweise , 11 und 12

Zu Artikel 1 Nummer 5

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 1 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 WHG

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 5

12. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 5

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 3 Satz 2 WHG , Nummer 6 § 78b Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 4 Satz 3 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 3 WHG

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

24. Hauptempfehlung zu Ziffer 26

Zu Artikel 1 Nummer 6

25. Hauptempfehlung zu Ziffer 27

Zu Artikel 2 Nummer 1a

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 24

27. Hilfsempfehlung U zu Ziffer 25

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - WHG

29. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Absatz 2 Satz 1 WHG

30. Hauptempfehlung U zu Ziffern 31 und 33

Zu Artikel 1 Nummer 6

31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 WHG

33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 6

34. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 2 Satz 3 WHG

35. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 6 WHG

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Nummer 18 WHG

39. Zu Artikel 1

40. Zu Artikel 1

41. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB

42. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 VwGO


 
 
 


Drucksache 375/16

... Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz



Drucksache 338/16

... Unter der Geltung des neuen § 202e-E hingegen stellen sich keine derartigen Probleme mehr. Die Tatsache des unbefugten Benutzens der Opfersysteme wird sich regelmäßig durch die Auswertung der Täterinfrastruktur und unter Einschaltung der Internetzugangsprovider anhand der IP-Adressen der Bots nachweisen lassen. Auf technische Zufälligkeiten kommt es nicht mehr an. Eine detaillierte Darstellung der technischen Einzelheiten der Infiltration im Ermittlungsverfahren, in der Anklageschrift und im Urteil ist nicht mehr notwendig. Dies führt zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung und zu einer Verkürzung der Auswertezeiten, ohne zu Lasten der Rechtssicherheit zu gehen.



Drucksache 465/16

... "§ 155b Beschleunigungsrüge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/16




§ 155b
Beschleunigungsrüge

§ 155c
Beschleunigungsbeschwerde

§ 163a
Ausschluss der Vernehmung des Kindes

‚Artikel 3 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 41
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes

‚Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes


 
 
 


Drucksache 813/1/16

... /EU /EU nicht, diese Aufgabe gerade der Geschäftsführung der Börse zuzuweisen. Die Zuweisung an die Handelsüberwachungsstelle ist sachgerecht, da dies schon bisher das Börsenorgan mit umfassenden Überwachungsaufgaben ist. Außerdem soll die Handelsüberwachungsstelle die nach § 57 Absatz 3 WpHG erforderlichen Meldungen parallel an die Börsenaufsichtsbehörde und die Bundesanstalt übermitteln. Dies entspricht auch der sonst im Referentenentwurf (z.B. Artikel 8 Nummer 22 Buchstabe b § 25 Absatz 1b BörsG) gewählten Form und dient der Beschleunigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/1/16




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 653/16

... Die den Ländern ermöglichte Bündelung von Verfahren ist überdies geeignet, bei den Gerichten die Einrichtung spezialisierter Spruchkörper zu fördern, die sich auf dem Gebiet des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen durch die wiederholte Befassung mit dem durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 festgelegten Verfahren zügig Expertise aneignen. Dies kann zu einer Verbesserung der Qualität der Verfahrensführung und der Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung beitragen.



Drucksache 335/16

... Terroristen missbrauchen das Internet zunehmend für ihre Zwecke. Einige terroristische Gruppierungen stecken aktuell signifikante Ressourcen in die Produktion umfangreichen und anspruchsvollen Materials mit terroristischen Inhalten, darunter die Veröffentlichung von Drohungen, Schulungshandbüchern, praktischen Ratschlägen wie man an Waffen kommt und sie importiert, wie man Bomben bastelt, Ziele auswählt sowie Anschläge plant und ausführt. Sie stellen Videos von erfolgreichen Anschlägen, von Folterungen und Hinrichtungen ihrer Opfer ins Netz und verbreiten über ausgeklügelte, verschlüsselte Kanäle Meldungen, die Terroranschläge und Gewalttaten gutheißen und zu weiteren aufrufen. Das Internet bietet radikalisierten Rekrutierern mehr Möglichkeiten, mit Personen zu interagieren, die sie mit herkömmlichen Mitteln nicht erreichen könnten. Online-Interaktionen mit Gleichgesinnten können einer einzelnen Person die physisch präsente Gemeinschaft ersetzen und ein virtuelles soziales Umfeld entstehen lassen, in dem abweichendes Verhalten und Gewalt akzeptabel sind. Derartiges Online-Material allein bewirkt noch nicht, dass sich Einzelne radikalisieren, es scheint jedoch eine Rolle bei der Beschleunigung des Radikalisierungsprozesses zu spielen. Die Interaktion mit anderen Menschen über Internetkanäle lässt das Gefühl entstehen, dazu zu gehören und ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 43/1/16

... Nach der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (vgl. BR-Drucksache 642/14) ging es der Bundesregierung vordringlich um eine Beschleunigung des Aufenthaltsbeendigungsverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 362/16

... Zunehmend sind Fälle von illegalen Kraftfahrzeugrennen zu beobachten, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Vielerorts gibt es eine etablierte "Raser-Szene", die als Freizeitbeschäftigung sowohl organisierte überörtliche Rennen, als auch lokale, teils spontane Beschleunigungsrennen durchführt. Das geltende Recht behandelt solche Rennen als eine verbotene Form der übermäßigen Straßenbenutzung. Verstöße gegen das Verbot werden nach §§ 29 Absatz 1, 49 Absatz 2 Nummer 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

§ 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 315d Absatz 1 - neu -

§ 315d Absatz 2 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 310/16

... (Artikel 6) eine Regelung eingeführt, damit diese Strommengen künftig nicht mehr abgeregelt, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können; dies entspricht auch einer Forderung des Bundesrates.6 Zum anderen sollen in den Ausschreibungen die Zuschläge für neue Windenergieanlagen in diesem Netzausbaugebiet vorübergehend mengenmäßig begrenzt werden, um die Netzengpässe nicht zu verschärfen. Daher wird auch in § 1 EEG 2016 klargestellt, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien netzverträglich erfolgen soll. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung alles Erforderliche unternehmen, damit der dringend benötigte Netzausbau weiter beschleunigt umgesetzt wird. - Die Ausschreibungen sollen ferner nicht das hohe Maß der Akteursvielfalt gefährden: Der Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl verschiedener Personen, Unternehmen und Verbände; dies umfasst auch sehr viele Bürgerenergiegesellschaften. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die hohe Akteursvielfalt gewahrt bleiben. Diesem Zweck dient die Bagatellgrenze von grundsätzlich 750 kW. Darüber hinaus wurde ein einfaches und transparentes Ausschreibungsdesign gewählt, das auf die Herausforderungen kleinerer Akteure zugeschnitten ist. Bei Windenergie an Land erhalten Bürgerenergiegesellschaften außerdem gezielte Erleichterungen. Diese Akteure können schwerer als andere Akteure mit dem Risiko umgehen, zunächst die Kosten für die Vorentwicklung zu tragen, aber später keinen Zuschlag zu erhalten. Deshalb können diese Akteure zukünftig bereits zu einem früheren Zeitpunkt und nur mit einer - geringeren - finanziellen Sicherheit an den Ausschreibungen teilnehmen. Parallel hierzu wird die Bundesregierung spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote für kleine Akteure initiieren. Auch wird die Bundesregierung die Auswirkungen des Systemwechsels auf die Akteursvielfalt regelmäßig evaluieren und im EEG-Erfahrungsbericht hierüber berichten.



Drucksache 595/15

... "Leitungen nach § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz bleiben unberührt."



Drucksache 94/15

... Bisher müssen bei bestimmten Fallkonstellationen im Hinblick auf die BHV1-Freiheit die über 15 Monate alten Rinder eines Bestandes geimpft werden. Die ‚15 Monate’ wurden bei der Konzeption der Verordnung gewählt, um mit Sicherheit eine Interaktion mit maternalen Antikörpern auszuschließen. Um eine starre Altersgrenze zu vermeiden und die Rinder möglichst frühzeitig zu impfen, ist es angezeigt, auf die Empfehlungen der Impfstoffhersteller, die Teil der Zulassung sind, zu rekurrieren. Zudem müssen bisher bei bestimmten Fallkonstellationen im Hinblick auf die BHV1-Freiheit eines Rindes nur Rinder untersucht werden, die älter als neun Monate alt sind; jüngere Rinder sind insoweit von einer Untersuchung ausgenommen. Um zu vermeiden, dass das BHV1 über nicht untersuchte Rinder weiterverschleppt wird, sollen zukünftig auch zum Zwecke der Beschleunigung der Sanierung, alle Rinder auf BHV1 untersucht werden. Zudem wird als Konsequenz zur Änderung des § 12 (siehe Begründung zu Nummer 10 Buchstabe a) zukünftig nur noch eine Untersuchung (statt wie bisher zwei Untersuchungen im Abstand von 21 Tagen) für den Rinderbestand, aus dem das BHV 1-freie Rind stammt, vorgesehen. (Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Abschnitt I

Zu Abschnitt II

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung (NKR-Nr. 2842)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 446/15 (Beschluss)

Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes



Drucksache 414/15

... Zur Bestätigung der mutmaßlichen Staatsangehörigkeit von Migranten kann Frontex die enge Zusammenarbeit mit den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer gewährleisten. Die Agentur könnte Task forces aus Einwanderungs- und Konsularbeamten dieser Länder ersuchen, Gespräche zum Zweck der Identifizierung und Beschleunigung der Ausstellung von Reisedokumenten für die Rückkehr zu führen und ihre Arbeit erleichtern. Sie könnte gegebenenfalls im Bereich der Rückkehr tätige Netze einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 322/15

... Absatz 2 GVG-E regelt beschränkt auch hier den Zeitpunkt, bis zu dem der Antrag gestellt werden kann. Der Antrag kann insoweit aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung nur innerhalb der Berufungs- oder Beschwerdefrist gestellt werden.



Drucksache 447/15 (Beschluss)

Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz



Drucksache 393/15

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (Entlastungsbeschleunigungsgesetz)



Drucksache 358/15 (Beschluss)

... Die zentrale Behörde könnte vielmehr zur Verfahrensvereinfachung und zur Verfahrensbeschleunigung direkt mit den Antragstellern kommunizieren und erforderliche Unterschriftsbeglaubigungen könnten gegebenenfalls durch die Rechtsantragstelle eines jeden Amtsgerichts erfolgen.



Drucksache 230/15

... (1) Die Entscheidung über den Antrag ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten stattfinden, wenn der Antragsteller oder der Bevollmächtigte hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/15




Gesetz

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 3
Zuständigkeit

§ 4
Antragstellung

§ 5
Verfahren

§ 6
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 7
Entscheidung

§ 8
Vollstreckungsklausel

§ 9
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 10
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 11
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 12
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 13
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 14
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte

§ 15
Prüfung der Beschränkung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat

§ 25
Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist

§ 26
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht

§ 31
Entgegennahme von Erklärungen

§ 32
Aneignungsrecht

Abschnitt 5
Europäisches Nachlasszeugnis

§ 33
Anwendungsbereich

§ 34
Örtliche und sachliche Zuständigkeit

§ 35
Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 36
Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 37
Beteiligte

§ 38
Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 39
Art der Entscheidung

§ 40
Bekanntgabe der Entscheidung

§ 41
Wirksamwerden

§ 42
Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 43
Beschwerde

§ 44
Rechtsbeschwerde

Abschnitt 6
Authentizität von Urkunden

§ 45
Aussetzung des inländischen Verfahrens

§ 46
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

Abschnitt 7
Zuständigkeit i n sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 47
Sonstige örtliche Zuständigkeit

Artikel 2
Änderung des Konsulargesetzes

Artikel 3
Änderung der Auslandskostenverordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 16
Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis.

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 8
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 9
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 343
Örtliche Zuständigkeit

§ 352
Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit

§ 352a
Gemeinschaftlicher Erbschein

§ 352b
Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers

§ 352c
Gegenständlich beschränkter Erbschein

§ 352d
Öffentliche Aufforderung

§ 352e
Entscheidung über Erbscheinsanträge

§ 354
Sonstige Zeugnisse

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

§ 40
Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis.

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 25
Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 26
Form von Verfügungen von Todes wegen

Artikel 16
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 2363
Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers

§ 2368
Testamentsvollstreckerzeugnis

Artikel 17
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 18
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Höfeordnung

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 21
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 509/1/15

... 4. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Initiative der Kommission zum Abbau von Handelshemmnissen bei Dienstleistungen, im Handel und bei den Freien Berufen. Ein sinnvoller Abbau von Handelshemmnissen in diesen Bereichen kann zu einer Beschleunigung des Wachstums in der EU und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/1/15




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 65/15

... Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" wird das Asylverfahren erheblich beschleunigt. Die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist verkürzt sich auf eine Woche (§ 36 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Albanien

4 Kosovo

4 Montenegro

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 190/15

... Die Regelung soll schnellstmöglich in Kraft treten, um die gewünschten Beschleunigungseffekte zu erzielen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 446/15

Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Angesichts der teilweise baulichen "Umzingelung" von Umspannwerken besteht ein praktisches Bedürfnis für Netzbetreiber, die Option einer Erdverkabelung zu nutzen. In Niedersachsen bestehen insoweit bereits entsprechende Anfragen. Konkret würde eine fehlende Erdverkabelungsoption für das Umspannwerk Conneforde bedeuten, dass eine 380-kV-Freileitung über eine später wegfallende 220-kV-Leitung gebaut werden müsste. Im Zuge des Wegfalls der 220kV-Leitung würde entweder eine Leitung mit sehr hohen Masten bestehen bleiben oder es müsste ein Änderungsverfahren mit entsprechend tiefer angeordneten Masten durchgeführt werden. Eine Erdverkabelung würde zudem die Akzeptanz einer Leitungseinführung durch die umliegende Wohnbevölkerung deutlich stärken und so zu einer Verfahrensbeschleunigung erheblich beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

§ 43g
Projektmanager

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 434/15

... 4. Zur Verfahrensvereinfachung und - beschleunigung ist ein einheitliches Antragsverfahren für das Bundes- und jeweilige Landesprogramm sicherzustellen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Antragstellung nach Beginn der Durchführung des Auswahl-/Vergabeverfahrens sowie eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeräumt werden.



Drucksache 516/15 (Beschluss)

... Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz



Drucksache 129/1/15

... Angesichts der teilweise baulichen "Umzingelung" von Umspannwerken besteht ein praktisches Bedürfnis für Netzbetreiber, die Option einer Erdverkabelung zu nutzen. In Niedersachsen bestehen insoweit bereits entsprechende Anfragen. Konkret würde eine fehlende Erdverkabelungsoption für das Umspannwerk Conneforde bedeuten, dass eine 380-kV-Freileitung über eine später wegfallende 220-kV-Leitung gebaut werden müsste. Im Zuge des Wegfalls der 220kV-Leitung würde entweder eine Leitung mit sehr hohen Masten bestehen bleiben oder es müsste ein Änderungsverfahren mit entsprechend tiefer angeordneten Masten durchgeführt werden. Eine Erdverkabelung würde zudem die Akzeptanz einer Leitungseinführung durch die umliegende Wohnbevölkerung deutlich stärken und so zu einer Verfahrensbeschleunigung erheblich beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG

7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 31. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz der Kommission, die Mitgliedstaaten weiterhin in ihren Anstrengungen zu unterstützen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu beschleunigen. Eine gute [Berufs]Ausbildung für junge Menschen ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 298/15 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung und Beschleunigung der Vernetzung der Kommunikation unter den Mitgliedstaaten, insbesondere für den Zweck der Rückverfolgung bei Schadensereignissen.



Drucksache 595/1/15

... Der Bundesrat begrüßt den mit dem Gesetz geschaffenen Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen als wichtigen Schritt, um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber großen Netzausbauvorhaben zu bewirken. Der Bundesrat betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in diesem Bereich und fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Teilerdverkabelung im Drehstromnetz unter der Voraussetzung der Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes auszudehnen. Die Beschleunigung des Netzausbaus hängt ganz wesentlich davon ab, dass auch die technische Option der Teilerdverkabelung genutzt werden kann, um Trassenkonflikte zu lösen. Die Liste der in der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes als Pilotprojekte gekennzeichneten Vorhaben sollte daher nicht als abschließend angesehen werden. Aus Sicht des Bundesrates sollten weitere Erdkabelprojekte im Bundesbedarfsplangesetz folgen, wobei aus Gründen der Netztechnik und der Akzeptanz auf eine gleichmäßige Verteilung aller Pilotprojekte über das Bundesgebiet zu achten ist.



Drucksache 24/15

... Anders als im vertraglosen Vollstreckungshilfeverkehr nach § 71 Absatz 4 IRG bedarf es bei der Abgabe der Vollstreckung an einen anderen EU-Mitgliedstaat nicht stets einer gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung durch das Oberlandesgericht. Nach § 85 Absatz 2 IRGE ist eine solche nur für den Fall vorgesehen, dass sich die verurteilte Person in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und sich mit ihrer Überstellung in den anderen EU-Mitgliedstaat nicht einverstanden erklärt hat. In allen anderen Fällen, d.h. wenn die verurteilte Person ihrer Überstellung zustimmt oder sich bereits in dem EU-Mitgliedstaat befindet, der die Vollstreckung übernehmen soll, wird zwecks Beschleunigung des Verfahrens, die nicht zuletzt im Interesse der verurteilten Person liegt, auf eine zwingende gerichtliche Entscheidung verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 22/15

... Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes



Drucksache 438/15 (Beschluss)

... Diese Folgen werden auch nicht dadurch vermieden, dass die Anhörung als Soll-Vorschrift ausgestaltet wird und in der Begründung des Gesetzentwurfs - zutreffend - darauf hingewiesen wird, dass unter besonderen Umständen, etwa in Eilverfahren, in Verfahren mit besonderem Beschleunigungsbedürfnis wie etwa in Kindschaftssachen nach § 155 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz der Kommission, die Mitgliedstaaten weiterhin in ihren Anstrengungen zu unterstützen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu beschleunigen. Eine gute Berufsausbildung für junge Menschen ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Hier haben sich in den letzten Jahren die Vorteile des dualen Ausbildungssystems deutlich gezeigt. Der Bundesrat spricht sich deshalb gegen alle Vorhaben der Kommission aus, die dieses System schwächen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.