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0725/04
0283/04
0722/04B
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Drucksache 816/12

... Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 370/11

... D. in der Erwägung, dass die Polizei nachweislich Folterungen vorgenommen hat, um Geständnisse im Zusammenhang mit Beschuldigungen wegen staatsfeindlicher Handlungen zu erpressen, wie die Fälle von Wolha Klassowska und Ales Michalewitsch zeigen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 34/10

... 4. die zugrunde liegende Entscheidung in Abwesenheit des Betroffenen ergangen ist es sei denn, dass er oder ein nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates befugter Vertreter über das Verfahren unterrichtet worden ist und die Möglichkeit hatte sich in einem mündlichen Termin zu der Beschuldigung zu äußern, oder dass der Betroffene erklärt hat, die Entscheidung nicht anzufechten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 459/1/10

... 5. Das Risiko einer Einschüchterung und einer Misshandlung ist in dem Zeitraum unmittelbar nach einer Freiheitsentziehung am größten. Eine Belehrung muss auf den elementaren Grundsatz hinweisen, dass der Beschuldigte das Recht hat, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, ohne dass aus einem Schweigen nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zahlreichen Entscheidungen betont, dass das Recht zu Schweigen ein Kernstück eines fairen Verfahrens im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist, vgl. EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 (Allan/Großbritannien) -, StV 2003, 257; EGMR, Urteil vom 11. Juli 2006 - 54810/00 (Jalloh/Deutschland) -, NJW 2006, S. 3117).



Drucksache 459/10

... 12. 2004 legte die Kommission einen umfassenden Vorschlag7 für eine Regelung vor, die die wichtigsten Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren enthielt. Dieser Vorschlag wurde vom Rat nicht angenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/10




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Belehrung nach Massgabe der Charta und der EMRK

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
– Ziel

Artikel 2
– Anwendungsbereich

Artikel 3
– Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
– Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
– Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
– Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
– Schulung

Artikel 10
– Regressionsverbot

Artikel 11
– Umsetzung

Artikel 12
– Bericht

Artikel 13
– Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
Schulung

Artikel 10
Regressionsverbot

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Bericht

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14

Anhang I

A. Information über den Verdacht

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Wie lange kann Ihnen die Freiheit entzogen werden?

Anhang II

A. Recht auf Information über den Festnahmegrund

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Recht auf Zustimmung zur Übergabe

E. Recht auf Anhörung

F. Recht auf Freilassung nach Fristablauf


 
 
 


Drucksache 179/10

... 13. Am 30. November 2009 nahm der Rat "Justiz und Inneres” einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren8 an. Darin rief er dazu auf, zu einigen wichtigen Verfahrensrechten schrittweise fünf Maßnahmen zu ergreifen, und forderte die Kommission auf, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die erste im Fahrplan vorgesehene Maßnahme betrifft das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/10




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
- Anwendungsbereich

Artikel 2
- Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
- Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Kosten der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz Der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
Recht auf schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Effizienz von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 459/10 (Beschluss)

... 4. Das Risiko einer Einschüchterung und einer Misshandlung ist in dem Zeitraum unmittelbar nach einer Freiheitsentziehung am größten. Eine Belehrung muss auf den elementaren Grundsatz hinweisen, dass der Beschuldigte das Recht hat, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, ohne dass aus einem Schweigen nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zahlreichen Entscheidungen betont, dass das Recht zu Schweigen ein Kernstück eines fairen Verfahrens im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist, vgl. EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 (Allan/Großbritannien) -, StV 2003, 257; EGMR, Urteil vom 11. Juli 2006 - 54810/00 (Jalloh/Deutschland) -, NJW 2006, S. 3117).



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