[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

104 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bestimmtheitsgebots"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 418/1/19

... Die Formulierung "Person, die auf europäischer, bundes-, landes- oder kommunalpolitischer Ebene aktiv tätig ist" steht in Bezug auf Politikerinnen und Politiker der Bezirksebene beispielsweise in Hamburg (und wohl auch in Berlin) in Konflikt mit dem Bestimmtheitsgebot.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 188 Absatz 3 StGB

Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 188 Absatz 3 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 241 Absatz 3 StGB

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 580/16

... In dem neuen § 8 werden die im EU-Recht enthaltenen Betreiberpflichten, die Durchführung bestimmter Tätigkeiten durch zertifiziertes Personal zu gewährleisten, zusammengeführt und die zur Implementierung zwingend notwendigen Bezugnahmen auf die nationalen Verfahrensvorschriften in § 5 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 zum Erwerb der einschlägigen Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate vorgenommen, um eine angemessene und abschreckende Sanktionierung gemäß Artikel 25 Absatz 1 zu ermöglichen, die dem Bestimmtheitsgebot entspricht. Dies betrifft die Betreiberpflichten aus Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 11.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 420/16

... Bei der Umstellung des Tatbestandes auf ein Eignungsdelikt würde die Handlungsgeneralklausel des § 238 Absatz 1 Nummer 5 StGB zu einer zu weit gehenden Strafbarkeit führen. Deshalb und auch unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgebots des Artikels 103 Absatz 2 GG ist vorgesehen, die Generalklausel zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 214a
Bestätigung des Vergleichs

Artikel 4
Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Nachstellung § 238 StGB

2. Privatklage § 374 StPO

3. Gewaltschutzverfahren Einführung des § 214a FamFG und Änderung des § 4 GewSchG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 451/1/13

... Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Tatbestandsvariante der Beeinflussung "in sonstiger unlauterer Weise" begegnet angesichts des Bestimmtheitsgebots des Artikels 103 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 606/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es - unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgebots - erforderlich ist, in § 2 Absatz 9d KWG eindeutig klarzustellen, welche Regelungen des KWG für zentrale Gegenparteien gelten. Dabei ist auch der Fall zu berücksichtigen, dass zentrale Gegenparteien über die Erlaubnis zum Betreiben weiterer Bankgeschäfte oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 9d KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 64q KWG

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 BörsG

4. Zu Artikel 7 Artikel 102b § 2 Absatz 2 EGInsO


 
 
 


Drucksache 253/1/12

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Strafbarkeit der Vornahme einer der in § 95 Absatz 1b EnWG-E bezeichneten vorsätzlichen Handlung unter der weiteren Voraussetzung, dass dadurch auf den Preis eines Energiegroßhandelsprodukts eingewirkt wird, in allen Begehungsvarianten dem Bestimmtheitsgebot und dem Nemotenetur-Grundsatz genügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/1/12




Zu Artikel 1

Zu Ziffern 1, 2 und 4:

Zu Ziffern 3 und 4:

Zu Ziffern 4 und 5:

Zu Ziffern 6, 7, 8 und 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 606/1/12

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es - unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgebots - erforderlich ist, in § 2 Absatz 9d KWG eindeutig klarzustellen, welche Regelungen des KWG für zentrale Gegenparteien gelten. Dabei ist auch der Fall zu berücksichtigen, dass zentrale Gegenparteien über die Erlaubnis zum Betreiben weiterer Bankgeschäfte oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 9d KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 64q KWG

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 BörsG

4. Zu Artikel 7 Artikel 102b § 2 Absatz 2 EGInsO

7. Zu Artikel 7 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung


 
 
 


Drucksache 253/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Strafbarkeit der Vornahme einer der in § 95 Absatz 1b EnWG-E bezeichneten vorsätzlichen Handlung unter der weiteren Voraussetzung, dass dadurch auf den Preis eines Energiegroßhandelsprodukts eingewirkt wird, in allen Begehungsvarianten dem Bestimmtheitsgebot und dem Nemo-tenetur-Grundsatz genügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 647/1/11

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf [der Beratungen in den Gremien der EU] darauf hinzuwirken, dass noch einmal geprüft wird, ob Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags den Erfordernissen des {im nationalen Recht geltenden verfassungsrechtlichen} Bestimmtheitsgebots {des Artikels 103 GG} [und der Rechtssicherheit in hinreichendem Maße] genügt.



Drucksache 647/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Beratungen in den Gremien der EU darauf hinzuwirken, dass noch einmal geprüft wird, ob Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags den Erfordernissen des im nationalen Recht geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots des Artikels 103 GG und der Rechtssicherheit in hinreichendem Maße genügt.



Drucksache 317/11

... Mit der Änderung des § 17 werden die bisherigen Absätze 1 und 2 zusammengefasst und um weitere Bußgeldtatbestände ergänzt. Im subjektiven Tatbestand soll nun für alle Zuwiderhandlungen bei den Verstößen, die nach gegenwärtiger Rechtslage (§ 17 Absatz 2) nur vorsätzlich begangen werden konnten, Leichtfertigkeit genügen; der einheitliche Bußgeldrahmen beträgt nun 100 000 Euro. Die Zusammenfassung der Bußgeldtatbestände des § 17 Absatz 1 und 2 - a. F. - in § 17 Absatz 1 - neu - und die einheitliche Bußgeldhöhe in § 17 Absatz 2 - neu - folgen aus der Erwägung, dass die bisherige Differenzierung nicht mehr sachgerecht ist, da die unterschiedlichen Anforderungen im subjektiven Bereich und der unterschiedliche Bußgeldrahmen eine Abstufung des Unrechtsgehalts zwischen den Taten in Absatz 1 und Absatz 2 indiziert: Bei den Taten in Absatz 1 hatte Leichtfertigkeit ausgereicht, für die Taten in Absatz 2 war hingegen Vorsatz erforderlich. Die Taten in Absatz 1 konnten mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden, die Taten in Absatz 2 nur bis zu 50 000 Euro. Diese Differenzierung soll nicht mehr aufrechterhalten werden, weil die Vorwerfbarkeit der bußgeldbewehrten Zuwiderhandlungen eine solche Abstufung nicht mehr rechtfertigt. So ist es beispielsweise nicht schlüssig, die unterbliebene Identifizierung des Vertragspartners härter zu sanktionieren als die unterbliebene Verifizierung der Identität, denn bei Zuwiderhandlungen kann es in beiden Fällen zu einem Irrtum über die Identität des Vertragspartners kommen. Dies bedeutet nicht, dass die Vorwerfbarkeit in allen Fällen identisch sein muss. Dieser Umstand kann jedoch im Rahmen der konkreten Bußgeldbemessung, wofür der Bußgeldrahmen hinreichend Raum lässt, Berücksichtigung finden. Eine von vornherein abgestufte Vorwerfbarkeit der jeweiligen Taten erscheint jedenfalls nicht mehr angemessen. Des weiteren soll die Absenkung der Anforderungen im subjektiven Tatbestand - nunmehr soll stets Fahrlässigkeit genügen - verdeutlichen, dass der Gesetzgeber Zuwiderhandlungen stärker missbilligt und die Vorwerfbarkeit bereits in einem früheren Stadium als bisher beginnt. Diese Änderung soll neben der zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers die Präventionswirkung verstärken. Die Neufassung des § 17 greift zudem die Monita der FATF zur Umsetzung der FATF-Empfehlung 17 auf. Diese sieht vor, dass wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Art gegen natürliche oder juristische Personen zur Verfügung stehen, die dem Regelungsinhalt der Empfehlungen unterliegen und deren Anforderungen an die Bekämpfung der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nicht erfüllen. Die FATF kritisiert in ihrem Deutschland-Prüfbericht vom 19. Februar 2010, dass im deutschen Recht die Anzahl der durch Bußgeld sanktionierten Verstöße zu gering und die Bußgeldhöhe nicht ausreichend hoch sei (vgl. Tz. 838, 839, 847, 855 - 2. und 3. Aufzählungspunkt und Bewertung zur Empfehlung 17). Durch Erweiterung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs und die vorgenommene Erhöhung der Bußgeldhöhe (einheitlich auf bis zu hunderttausend Euro) soll dieser Kritik Rechnung getragen werden. Die weitere Kritik der FATF, die Verletzungen von verschiedenen Sorgfaltspflichten (z.B. die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4) sei nicht bußgeldbewehrt, wird auf Grund des in Deutschland diesem Petitum entgegenstehenden verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots im Gesetz nicht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 480/10

... Die Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind in hohem Maße von europäischen Vorgaben geprägt. Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Europäische Union ist danach an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist. Daran sind die Bezugnahmen auf die Europäische Gemeinschaft in den genannten Gesetzen - im Wesentlichen redaktionell - anzupassen. Im Hinblick auf Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der nebenstrafrechtlichen Blankettvorschriften ist eine Anpassung wegen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots unabweislich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 480/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes(2121-60-1)

Artikel 2
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes(2121-62)

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes(2125-5-7)

Artikel 4
Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes(2125-40-1-2)

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs(2125-44)

Artikel 6
Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes(2125-42)

Artikel 7
Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes(2125-46)

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes(402-41)

Artikel 9
Änderung des GAK-Gesetzes(7810-2)

Artikel 10
Änderung des Düngegesetzes(7820-15)

Artikel 11
Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)

Artikel 12
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes(7822-6)

Artikel 13
Änderung des Sortenschutzgesetzes(7822-7)

Artikel 14
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes(7823-5)

Artikel 15
Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes(7824-7)

Artikel 16
Änderung des Tierzuchtgesetzes(7824-8)

Artikel 17
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung(7830-1)

Artikel 18
Änderung des Tierseuchengesetzes(7831-1)

Artikel 19
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes(7831-12)

Artikel 20
Änderung des Tierschutzgesetzes(7833-3)

Artikel 21
Änderung des Marktstrukturgesetzes(7840-3)

Artikel 22
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes(7842-10)

Artikel 23
Änderung des Fleischgesetzes(7843-6)

Artikel 24
Änderung des Marktorganisationsgesetzes(7847-11)

Artikel 25
Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren(7847-12)

Artikel 26
Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen(7847-18)

Artikel 27
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes(7847-19)

Artikel 28
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes(7847-20)

Artikel 29
Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes(7847-21)

Artikel 30
Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes(7847-24)

Artikel 31
Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes(7847-27)

Artikel 32
Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes(7847-30)

Artikel 33
Änderung des Öko-Landbaugesetzes(7847-31)

Artikel 34
Änderung des Schulobstgesetzes(7847-32)

Artikel 35
Änderung des Handelsklassengesetzes(7849-2)

Artikel 36
Änderung des Agrarstatistikgesetzes(7860-9)

Artikel 37
Änderung des Forstvermehrungsgutgesetzes(790-19)

Artikel 38
Änderung des Bundesjagdgesetzes(792-1)

Artikel 39
Änderung des Seefischereigesetzes(793-12)

Artikel 40
Gesetz zur Anpassung von Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV - Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz)

Artikel 41
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 42
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Bürokratiekosten

V. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 27

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42


 
 
 


Drucksache 443/10 (Beschluss)

... 4. In Artikel 22 des Verordnungsvorschlags werden die Sanktionsmöglichkeiten geregelt. Es bestehen Bedenken, ob die Regelungen in Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 mit dem Bestimmtheitsgebot und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind. Nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Verordnungsvorschlags können je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Verwarnung erteilt, eine Geldstrafe verhängt oder eine Lizenz entzogen werden, ohne dass näher geregelt ist, was unter Art und Schwere eines Verstoßes zu verstehen ist. In Artikel 22 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, dass sowohl der Herkunftsmitgliedstaat als auch der Durchfuhrmitgliedstaat beziehungsweise der Aufnahmemitgliedstaat wegen gleicher Verstöße Sanktionen verhängen können. Deswegen besteht die Gefahr, dass ein Unternehmer zweimal wegen des gleichen Verstoßes mit Sanktionen rechnen muss.



Drucksache 581/5/10

... Zudem enthält der Auftrag bislang keine inhaltlichen Rahmenvorgaben. Aus Gründen des Bestimmtheitsgebots sowie um zu verhindern, dass wesentliche Zielrichtungen der Korrektur der Honorarsystematik unberücksichtigt bleiben, ist es erforderlich, den Auftrag bereits im Gesetzestext näher zu präzisieren. Insbesondere ist klarzustellen, dass regionale Besonderheiten angemessen Berücksichtigung finden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/5/10




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.