1732 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Betreuung"
Drucksache 320/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Nach wie vor ist zu beobachten, dass Zahlungsdienstleister insbesondere Kunden in finanziell schwieriger Lage auch überdurchschnittlich hohe Kontoführungsgebühren in Rechnung stellen, während Girokonten ohne Leistungseinschränkungen vielfach auch kostenlos angeboten werden. Dies wird zumeist damit begründet, dass auf Seiten der Zahlungsdienstleister der Aufwand für die Führung und Betreuung des Kontos überdurchschnittlich ausfalle und dieser Aufwand in Rechnung zu stellen sei. Bei einem Girokonto auf Guthabenbasis mit einem bloßen Minimum an vorgeschriebenen Funktionen verfängt diese Argumentation jedoch nicht. Angesichts des Ausschlusses von Überziehungen und der Beschränkung auf nur wenige vorgeschriebene Funktionen ist im Vergleich zu einem normalen Girokonto nicht von einem in gerechtfertigter Weise abrechenbaren Mehraufwand auszugehen, zumal selbst ein tatsächlich vorhandener Mehraufwand nach der Rechtsprechung nicht automatisch zu einem Anspruch auf ein gesondertes Entgelt führen muss: Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf Pfändungen entschieden, dass die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nicht dazu berechtigt, erhöhte Entgelte geltend zu machen, da es sich nicht um Sonderdienstleistungen handelt, sondern um Leistungen im eigenen Interesse zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (BGH Urteil vom 18.5.1999, XI ZR 219/98).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten
II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. finanzielle Auswirkungen
2. gesellschaftspolitischer Art
3. gleichstellungspolitischer Art
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Drucksache 26/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
Artikel 4 Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 198/1/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldes - Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein -
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldes - Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein -
Drucksache 635/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetz es (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
... es (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Drucksache 27/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
... Buches Sozialgesetzbuch Aufgaben im Bereich der Pflege oder Betreuung wahrgenommen haben, auf der Grundlage einer Kompetenzfeststellung um ein Drittel der Ausbildungszeit."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2447: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 199/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Beschränkung der Unterbringungspflicht gemäß Artikel 1 Absatz 9 Buchstabe b in Artikel 9 Absatz 5 erfolgen sollte. Auch bei einer Flugentfernung unter 250 km und einer kleinen Kapazität des Luftfahrtzeugs bedarf es einer Betreuungsleistung für die Fluggäste, wenn zum Beispiel ein nächtlicher Aufenthalt erforderlich wird. Eine Begründung für die Beschränkung in Bezug auf die räumliche Nähe und die Größe des Flugzeugs ist aus Verbrauchersicht nicht zu erkennen. Befremdlich erscheint auch, dass die Pflicht zur Hotelunterbringung gemäß dem vorgeschlagenen Artikel 9 Absatz 5 von der Flugzeuggröße abhängen soll, denn auf die Größe des eingesetzten Flugzeugs hat der Fluggast keinen Einfluss.
Drucksache 198/13
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Drucksache 197/13
Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"
... Mittlerweile liegt das Sachverständigengutachten der Bundesregierung seit zwei Jahren vor. Bisher wurden keine Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen bekannt. Vielmehr zeigen sich entgegen dieser Handlungsempfehlungen zusätzliche, neue Widersprüche in der Gleichstellungspolitik, beispielsweise durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für Minijobs von 400 auf 450 Euro oder durch die Einführung eines Betreuungsgeldes.
Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf
Drucksache 25/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung
... 31. Der Bundesrat lehnt das Betreuungsgeld ab, da es falsche Anreize setzt. Die finanziellen Mittel sollten zur Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingesetzt werden, damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird.
Drucksache 4/1/13
... Tierbezogene Indikatoren erlauben eine objektive und messbare Erfassung des tatsächlichen Zustands von Tieren sowie des Managements, d.h. der Betreuung durch den Tierhalter. Tierschutzindikatoren können beispielsweise die Mortalitätsrate und Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sein. Ebenso sind die näheren Einzelheiten auch für das weitere Verfahren bzw. die zu treffenden Maßnahmen jeweils in einer Rechtsverordnung festzulegen; dazu bedarf es entsprechender Verordnungsermächtigungen im Tierschutzgesetz.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken
b Kontrollen von Versuchstierhaltungen
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4
12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG
§ 11b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2
Drucksache 141/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Auffassung der Kommission, Sozialinvestitionen als notwendige Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit langfristigen Auswirkungen zu verstehen. Dieser präventive Ansatz sollte vor allem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sein und Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg begleiten. Entscheidend ist daher, dass die präventive Sozialpolitik zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzt und unter anderem eine verlässliche Kinderbetreuung, frühkindliche Erziehung, Bildung sowie attraktive Breitensportangebote umfasst.
Drucksache 635/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetz es (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
... es (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Sozialpolitik erfüllt häufig zwei oder sogar alle drei der oben genannten Funktionen, und diese können sich gegenseitig verstärken. Typischerweise bewirkt die Schutzfunktion in widrigen Phasen, dass davor in Humankapital getätigte Investitionen erhalten bleiben. Es wäre demzufolge nicht zielführend, einzelne Haushaltsteile mit einer bestimmten Funktion zu verknüpfen. Die Investitionsdimension der Ausgaben für eine bestimmte Politik hängt ab von deren Ausgestaltung (z.B. Konditionalität, Dauer), dem spezifischen nationalen Kontext (Komplementarität mit anderen Politikbereichen) und zeitlich bedingten Faktoren (Konjunkturzyklus, Wachstumspfad). So hat beispielsweise die Kinderbetreuung eine Schutzfunktion, doch darüber hinaus kommt ihr - sofern sie gut konzipiert ist - eine wichtige Investitionsdimension zu, da sie die Fähigkeiten und die soziale Inklusion der Kinder fördert. Schweden hat dank seiner familienfreundlichen Beschäftigungspolitik und seines großzügigen Elternurlaubs, gekoppelt mit Investitionen in eine flächendeckende Kinderbetreuung, eine der höchsten Frauenerwerbsquoten in Europa.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 190/13
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -
... (3) Der ärztlich begleitete Patiententransport umfasst Beförderungen, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf.
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... Er begrüßt insbesondere, dass die in Artikel 11 Absatz 5 vorgesehene Kostenbeschränkung nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, gelten soll. Allerdings wird die als notwendig vorgesehene Unterrichtung über die speziellen Bedürfnisse 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise zu praktischen Schwierigkeiten und Streitigkeiten führen. Es ist zum einen nicht klar, wie die Unterrichtung erfolgen und wie die Beweislast verteilt sein soll. Des Weiteren ist ein Hinweis des Reiseveranstalters nach Artikel 6 Absatz 2 nicht vorgesehen, so dass Reisende diese Pflicht leicht übersehen könnten. Zum anderen wäre es unzumutbar, wenn die genannten Personenkreise ohne weitergehende Betreuungsleistungen auskommen müssten, wenn (angeblich) keine Unterrichtung stattgefunden hat. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass diese Unterrichtungspflicht als Voraussetzung für den Anspruch gestrichen werden sollte.
Drucksache 752/13
... Für Betriebe mit Auslaufhaltung ergeben sich zukünftig Mehrkosten dadurch, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich ist. Die Kosten dafür dürften unerheblich sein. Zudem haben Betriebe mit Freilandhaltung zukünftig sicherzustellen, dass Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt zu lagern ist und die Schweine im Rahmen des Auslaufes nicht mit Schweinen anderer Betriebe sowie mit Wildschweinen in Kontakt kommen, sodass für den Auslaufbereich entsprechende Vorkehrungen z.B. in Form einer doppelten Umzäunung, zu treffen sind. Da diese Kosten jeweils von der Größe des Betriebes abhängig und die Möglichkeiten der Kontaktunterbrechung vielfältig sind, lassen sie sich nicht im Vorhinein schätzen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass in den betroffenen Betrieben die jeweiligen Tierhalter schon aus eigenem Interesse entsprechende Vorsorge betrieben haben, sodass sich in einer Vielzahl der Betriebe die Kosten gegen Null bewegen dürften. Für die Wirtschaft insgesamt können sich gegenüber dem geltenden Recht Mehrkosten dadurch ergeben, dass der Grenzwert für das Kriterium "gehäufte Todesfälle" - zukünftig "gehäuftes Verenden" - abgesenkt wird und insoweit umfangreicher als bisher die Ursachen abzuklären sind und dabei auch immer auf Schweinepest zu untersuchen ist. Gleichzeitig wird für Freilandhaltungen sowie für Auslaufhaltungen neben der Abklärung einer Infektion mit dem Schweinepestvirus auch eine Untersuchung auf Brucellose und Aujeszkysche Krankheit vorgeschrieben. Die Erstuntersuchung auf Schweinepest, Brucellose und Aujeszkysche Krankheit kostet jeweils etwa 70 Euro zuzüglich der Blutprobenentnahme im Bestand durch einen Tierarzt. Ab der zweiten Untersuchung auf eine der drei Tierseuchen reduziert sich der Preis auf etwa 20 Euro. Unterstellt man den in der Gebührenordnung für Tierärzte vorgegebenen einfachen Gebührensatz für die Reihenblutentnahme, fallen pro Schwein 3,44 Euro an. Zudem fallen Kosten für die Bestandsuntersuchung (bis 150 Schweine 28,63 Euro, 151 bis 500 Schweine 37,80 Euro, über 500 Schweine 57,27 Euro) sowie ggfl. für die Bestandsbetreuung und Beratung (je 15 Minuten 17,18 Euro) an. Das Wegegeld beträgt nach § 9 der GOT je Doppelkilometer 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro. Vor dem Hintergrund der Bestandszahlen in Deutschland (14.872 Zuchtbestände und 16.783 Mastbestände) und einer angenommenen Quote von 20 % gehäuften Verendens in den Zuchtbetrieben (= 2974 Betriebe) und 5% in den Mastbetrieben (= 839 Betriebe) ist mit jährlichen Kosten bei angenommenen 30 Proben pro Betrieb und einem Wegegeld für jeweils 25 Kilometer von etwa 8,5 Mio. Euro zu rechnen.
Drucksache 200/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 6. begrüßt das Vorgehen der europäischen Einzelhändler, die bereits Beiträge zu Entschädigungsregelungen für die Opfer und ihre Familien geleistet haben, und ermutigt weitere, ihrem Beispiel zu folgen; fordert eine kostenlose medizinische Rehabilitation für die Verletzten und eine Betreuung der abhängigen Angehörigen der ums Leben gekommenen Arbeitnehmer;
Drucksache 220/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Drucksache 343/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"
... - die Entscheidung für eine familienbedingte Teilzeit häufig in eine beschäftigungspolitische Sackgasse vor allem für Frauen führt. Beschäftigte, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder oder aufgrund der Übernahme von Pflegeverantwortung den Umfang ihrer Tätigkeit reduziert haben, also eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt haben, sollen die Möglichkeit erhalten, dieses befristet zu tun beziehungsweise nach Wegfall des Betreuungs- beziehungsweise Pflegebedarfs die Vollzeitbeschäftigung nach einer kurzen Ankündigungsfrist wieder aufzunehmen. Das
Anlage Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten
Drucksache 498/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... (3) Auf Verträge über soziale Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung oder Unterstützung von dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Familien oder Personen, einschließlich Langzeitpflege, sind von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur folgende anzuwenden:
Drucksache 220/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Drucksache 636/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Prävention
... "(3) Krankenkassen und Arbeitgeber können einzeln oder in Kooperation Gruppentarife abschließen. Arbeitnehmer können einem Gruppentarif ihres Arbeitgebers und der Krankenkasse, bei der sie versichert sind, beitreten. Bestandteil der Verträge nach Satz 1 sind Leistungen nach Absatz 1 Satz 1, Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und Evaluation der Maßnahmen sowie die Dauer des Tarifs. Weitere Bestandteile von Gruppentarifen können Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Absatz 1 und 2, koordinierte Beratungs- und Betreuungsangebote sowie Mindestbindungsfristen sein. Zur Koordinierung und Durchführung der Maßnahmen von Gruppentarifen können die Vertragspartner nach Satz 1 Verträge mit geeigneten Anbietern von Präventionsleistungen einschließlich der Betriebsärzte schließen. Die Vertragspartner nach Satz 1 vereinbaren gemeinsam die Tragung der Kosten. Die Aufwendungen für primärpräventive Leistungen eines Gruppentarifs, die über die Leistungen nach Absatz 1 und nach § 20d Absatz 1 und 2 hinausgehen, müssen jeweils aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus diesem Gruppentarif auf Dauer finanziert werden. Die Einnahmen aus einem Gruppentarif können sich aus Prämienzahlungen des Mitglieds und Leistungen des Arbeitgebers zusammensetzen. Die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen von Gruppentarifen sind von den Krankenkassen in ihrer
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20 Primäre Prävention
§ 20e Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention
§ 307c Strafvorschriften
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 58 Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 501/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... - In Italien wurden im Rahmen des Kohäsionsaktionsplans 1,4 Mrd. EUR zugewiesen für Maßnahmen zugunsten junger Menschen, darunter ein Jugendbeschäftigungsplan im Umfang von 452 Mio. EUR in Sizilien, Ausbildungsmaßnahmen für 65 300 Studierende aus den südlichen Regionen und 13 000 neue Mobilitätsmöglichkeiten. In einer zweiten Phase wurden weitere 620 Mio. EUR für neue Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen, insbesondere von NEETs, bereitgestellt, unter anderem auch für Kinderbetreuung, die Unterstützung von Unternehmensgründern und die Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs. Der ESF wird zudem Maßnahmen zur Unterstützung von Lehrlingsausbildungsprogrammen (100 Mio. EUR) und von Beratungs- und Vermittlungsdiensten für Schüler und junge Hochschulabsolventen (36 Mio. EUR) kofinanzieren.
Drucksache 238/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2012 (Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetz es)
Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2012 (Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des
Drucksache 756/13
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Für die Integrationskurse erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 2,94 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Einstufung- und Durchführungstests und ggf. Kinderbetreuungsund Fahrtkosten.
Drucksache 86/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... d) Die veränderten Bedingungen und besonderen Anforderungen des Aufwachsens in Familie, in den Einrichtungen von Bildung, Erziehung und Betreuung sowie der Gesellschaft führen dazu, dass der Staat mehr und mehr eine "Garantenrolle" bei der Schaffung und Sicherung der für ein gelingendes Aufwachsen notwendigen Rahmenbedingungen ausfüllt. Um diese notwendigen Bedingungen gestalten und langfristig für die Gesellschaft erhalten zu können, bedarf es vor allem starker staatlicher Institutionen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die zentrale Rolle und Funktion, die die Berichtskommission den Jugendämtern beimisst, sowie ihren Vorschlag, sie zu "lokalen strategischen Zentren für Fragen des Aufwachsens" weiterzuentwickeln. Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die in diesem Kontext ebenso wachsende Bedeutung des Schulsystems hin (Ganztag).
Drucksache 79/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
... a) In Nummer 1 wird nach dem Wort "Betreuungsverfügungen" die Angabe "nach § 78a" eingefügt.
Drucksache 213/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG )
... (2) Die vom Bundesministerium der Verteidigung getragenen Deutschen Schulen und Deutschen Abteilungen an Internationalen Schulen unterliegen diesem Gesetz nicht. Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den Ländern über die personelle Unterstützung und die fachliche Betreuung dieser Schulen bleiben in ihrer Geltung unberührt.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages
§ 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs
§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Abschnitt 2 Förderung der Deutschen Auslandsschulen
§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum
§ 8 Förderfähigkeit
§ 9 Fördervertrag
§ 10 Erstattung der finanziellen Förderung
§ 11 Personelle Förderung
§ 12 Finanzielle Förderung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen
§ 15 Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte
§ 16 Freiwillige Förderung
§ 17 Verwaltungsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Alternativen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 554/1/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen" - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg -
... "Zudem sollte die Förderrichtlinie dahingehend weiterentwickelt werden, dass ebenfalls Fördermöglichkeiten von Unterstützungsmaßnahmen für die Jugendlichen in den Vorphasen der Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme in Deutschland geschaffen werden (z.B. sozialpädagogische Betreuung)."
1. Zu Nummer 3 Satz 5 und Nummer 4 Satz 1
2. Zu Nummer 8 Satz 5 - neu -
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... (c) Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität frühkindlicher Erziehung und Betreuung, einschließlich erforderlichenfalls gezielter Unterstützung;
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... Durch die Inbezugnahme von § 32b Absatz 2, der wiederum auf § 28 Absatz 2 verweist, wird erreicht, dass die für die Bundesbesoldungsordnung A geltende Regelung auch für die Besoldungsgruppen W 2 und W 3 angewendet wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass insbesondere Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten (§ 28 Absatz 2 Nummer 1), aber auch sonstige anerkannte Beurlaubungszeiten (§ 28 Absatz 2 Nummer 2 bis 5) den Stufenaufstieg nicht verzögern. Dabei können zu den Beurlaubungszeiten nach § 28 Absatz 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
a Erhöhung des Grundgehaltes
b Einführung von Erfahrungsstufen
c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Anlage I
Zu Anlage II
Zu Anlage III
Zu Anlage IV Zur Überschrift
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 26/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Drucksache 186/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... b) das Betreuungsgeld abzuschaffen und die Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auszubauen; nur durch die Entwicklung und Garantie einer bedarfsdeckenden Infrastruktur vor Ort wird jedem Kind und Jugendlichen ein Recht auf Bildung, Teilhabe und Förderung ermöglicht,
Drucksache 554/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... 8. Er begrüßt, dass mit dem Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU) ein Beitrag für die Stärkung der Mobilität nach Deutschland im beruflichen Bereich geschaffen wurde. Dieses Förderprogramm wird insbesondere von Auszubildenden aus Südeuropa nachgefragt. Allerdings ist dieses Förderprogramm befristet und läuft 2016 aus. Um den an einer Ausbildung in Deutschland interessierten Jugendlichen eine verlässliche Perspektive für die gesamte Zeit ihrer Ausbildung zu bieten, ersucht der Bundesrat die Bundesregierung, frühzeitig ein Signal zu setzen und das Förderprogramm MobiPro-EU bereits jetzt zu verlängern. Zudem sollte die Förderrichtlinie dahingehend weiterentwickelt werden, dass ebenfalls Fördermöglichkeiten von Unterstützungsmaßnahmen für die Jugendlichen in den Vorphasen der Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme in Deutschland geschaffen werden (z.B. sozialpädagogische Betreuung).
Anlage Entschließung des Bundesrates Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 1. Juni 2011 zu ihrer einhundertsten Tagung zusammengetreten ist, ist sich der Verpflichtung der Internationalen Arbeitsorganisation bewusst, menschenwürdige Arbeit für alle durch die Verwirklichung der Ziele der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung zu fördern; anerkennt den bedeutenden Beitrag von Hausangestellten zur globalen Wirtschaft, der die Verbesserung der Erwerbschancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten, mehr Möglichkeiten zur Betreuung von alternden Bevölkerungen, von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sowie erhebliche Einkommenstransfers innerhalb und zwischen Ländern einschließt; ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche Arbeit nach wie vor unterbewertet und unsichtbar ist und hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind und die besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte sind; ist ferner der Auffassung, dass in Entwicklungsländern mit historisch geringen Chancen auf eine formale Beschäftigung Hausangestellte einen bedeutenden Anteil der einheimischen Erwerbsbevölkerung darstellen und weiterhin zu den am stärksten ausgegrenzten Personen gehören; weist darauf hin, dass die internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich der Hausangestellten, soweit nichts anderes bestimmt ist; verweist auf die besondere Relevanz für Hausangestellte des Übereinkommens (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, des Übereinkommens (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, des Übereinkommens (Nr. 156) über Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981, des Übereinkommens (Nr. 181) über private Arbeitsvermittler, 1997, und der Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis, 2006, sowie des Multilateralen Rahmens der IAO für Arbeitsmigration: Nichtverbindliche Grundsätze und Leitlinien für einen rechtebasierten Ansatz für die Arbeitsmigration (2006); anerkennt die besonderen Bedingungen, unter denen hauswirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird, die es wünschenswert erscheinen lassen, die allgemeinen Normen durch spezifische Normen für Hausangestellte zu ergänzen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen; verweist auf andere einschlägige internationale Instrumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und insbesondere dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Drucksache 728/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... d) Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen
Anlage Anlage zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 3
2. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
3. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1
4. Zu § 16 Absatz 1
5. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1
6. Zu § 16 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - § 16 Absatz 4 Satz 3 ist durch folgende Sätze zu ersetzen:
7. Zu § 16 Absatz 4 Satz 4
8. Zu § 18 Absatz 3 Satz 2
9. Zu § 18 Absatz 3 Satz 3
10. Zu § 21 Absatz 3 Satz 5
11. Zu Anlage 1 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 2 Buchstaben b bisg, Nummer 3 Buchstaben a, b, d und e, Nummer 4 Buchstaben a bis c, Nummer 5 Buchstaben a bis f, Nummer 6 Buchstaben a bis d, Nummer 7 Buchstaben a bis e und Buchstabe h, Nummer 8 Buchstabe d, Nummer 9 Buchstaben d und e, Nummer 10 Buchstaben c und d und Anlage 3 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b, Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstaben a bis e, Nummer 4 Buchstaben a bis e, Nummer 5 Satz 1 Buchstaben a bis c und Nummer 6 Buchstaben a bis c
12. Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g
13. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Überschrift und Satz 2 und Nummer 3
14. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 - neu - Der Anlage 2 Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:
15. Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a
16. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1
17. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 330/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
... bb) In Nummer 4 werden nach dem Wort "Pflegebedürftige" die Wörter "und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" sowie vor dem Komma am Ende die Wörter "und bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Postleitzahl des Wohnortes einschließlich Postleitzahl" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt
II. Gleichstellungspolitische Relevanz
III. Nachhaltigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2497: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 198/13 (Beschluss)
... In Deutschland wandeln sich die Bedingungen für die Gründung von Familien und das Leben mit Kindern. An den sich wandelnden Bedürfnissen hat sich eine moderne Familienpolitik auszurichten. Das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes wird den heutigen Bedingungen und Bedürfnissen für ein Leben mit Kindern nicht gerecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Artikel 1 Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 568/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" - COM(2012) 514 final
... Option 2, die neben den beiden Modulen der Option 1 auch Folgendes umfasste: 3) Unterstützung der Schulung von EU-Freiwilligen im Bereich der humanitären Hilfe, 4) Schaffung eines EU-Registers geschulter Freiwilliger, 5) Entwicklung von Standards und eines Zertifizierungsverfahrens für die Betreuung von Freiwilligen durch die Aufnahmeorganisationen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente
- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9
- Zertifizierung Artikel 10
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11
- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12
- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14
- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15
- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16
- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen
Artikel 7 Operative Ziele
Kapitel II Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 8 Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 9 Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 10 Zertifizierung
Artikel 11 Erfassung und Auswahl von Kandidaten
Artikel 12 Schulung von Kandidaten und Praktika
Artikel 13 Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe
Artikel 14 Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 15 Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen
Artikel 16 Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 17 Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit
Kapitel III Finanzvorschriften
Artikel 18 Förderfähige Aktionen
Artikel 19 Empfänger der finanziellen Unterstützung
Artikel 20 Haushaltsmittel
Artikel 21 Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren
Artikel 22 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse
Artikel 26 Monitoring und Evaluierung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... Artikel 11 Verbesserung Kinderbetreuung (in Millionen Euro):
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen
2. Weitere Gesetze
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Beurlaubung
§ 2 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 3 Einmalzahlung
§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Versorgung
§ 5 Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1
§ 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2
§ 8 Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
§ 9 Freistellung vom militärischen Dienst
§ 10 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
§ 11 Evaluation
Artikel 2 Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verwendung bei anderen Dienstherren
§ 3 Beurlaubung
§ 4 Versetzung in den Ruhestand
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 5 Einmalzahlung
§ 6 Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung
Abschnitt 3 Versorgung
§ 7 Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 8 Evaluation
Artikel 3 Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffbestimmung
§ 2 Dienstgrad
§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
§ 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses
§ 6 Diensteid
§ 7 Sachmittel und Entschädigungen
§ 8 Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
§ 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
§ 10 Benachteiligungsverbot
§ 11 Versorgung
§ 12 Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
§ 13 Entlassung
Artikel 4 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung des Soldatengesetzes
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Artikel 10 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
Artikel 11 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Artikel 13 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 14 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 13e
§ 21
§ 39
§ 101
§ 102
Artikel 15 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Artikel 16 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :
In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :
In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :
Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung
Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie
Weiterentwicklung der Berufsförderung
Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben
1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen
1. Weitere Gesetze
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
V. Sonstige Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Relevanz
VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 8
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Nummern 15 bis 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 101
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr
Drucksache 1/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission(2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (" ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... Obwohl Prävention und frühzeitige Intervention wesentlich sind, um dem Problem zu begegnen, widmen die Mitgliedstaaten der Prävention nicht genügend Aufmerksamkeit. Einzel- und Kompensationsmaßnahmen, wie der zweite Bildungsweg, sind zweifellos wichtig, reichen jedoch nicht aus, um das Problem an der Wurzel zu packen. Es sollte mehr Gewicht auf präventive und frühzeitige Interventionsmaßnahmen im Rahmen von Strategien für die Lehrkräfteausbildung, die berufliche Weiterbildung und eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung gelegt werden.
Mitteilung
1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020
2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen
2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen
2.2. Schulabbruch
2.3. Hochschulabschluss
2.4. Strategien für lebenslanges Lernen
2.5. Mobilität zu Lernzwecken
2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020
Anhang Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)
1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
Europäische Referenzinstrumente
Mobilität zu Lernzwecken
Strategien für lebenslanges Lernen
2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse
Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern
Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten
Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
Effiziente Finanzierung und Evaluierung
3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft
4 Schulabbruch
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Gerechtigkeit und Vielfalt
4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft
Drucksache 474/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a sind in § 3 Absatz 2 Nummer 2 nach dem Wort "Kinderbetreuung" die Wörter ", die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen" zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 § 1a Absatz 2 Satz 2 - neu - BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1a Absatz 2 Satz 4, Satz 5 - neu BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 7 - neu - BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 192 Absatz 2 BauGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 2 Satz 3 BauGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 1 Satz 1 BauGB ,
28. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB
30. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 245b Absatz 1 - neu - BauGB
31. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO
34. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO
35. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO
36. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO
Drucksache 460/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
... Die Nutzung von Pauschalen bedeutet eine spürbare Vereinfachung für alle Beteiligten. Sie reduziert Verwaltungsaufwand, vermeidet durch eine angemessene Bemessung die Belastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch situativ wechselnde Heimentgelte und führt zur Stabilisierung und Kalkulierbarkeit der Heimentgelte durch eine über die Jahre gleichmäßige Verteilung von Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung und Instandsetzung). Die Umlage rein tatsächlicher Aufwandspositionen führt hingegen aufgrund sich kontinuierlich ändernder und retrospektiv zu betrachtender Investitionskostenbestandteile zu erheblichen Heimentgeltschwankungen, die für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weder subjektiv nachvollziehbar noch zumutbar sind. Beschränkungen - analog der mietrechtlichen Bestimmung zur Beschränkung von Mieterhöhungen (vgl. § 558 Absatz 3 BGB) - sind weder im Elften Buch Sozialgesetzbuch noch im Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vorgesehen.
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 65/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... - eine "fachliche umfängliche" Betreuung der Versicherten auch eine ortsnahe Betreuung umfasst und das Standortkonzept dem Rechnung zu tragen hat, - in den Satzungen für die Versicherungszweige Unfallversicherung und Krankenversicherung Härtefallregelungen vorgesehen werden,
Drucksache 456/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... "Auf Schiffen ohne Schiffsarzt muss sich Kapitän und ein Schiffsoffizier alle fünf Jahre durch einen anerkannten medizinischen Wiederholungskurs fortbilden. Soweit ein Schiffsoffizier als medizinische Betreuungsperson an Bord eingesetzt wird, muss der Kapitän sich mindestens alle zehn Jahre medizinisch fortbilden. Damit wird die medizinische Betreuung auch dann sichergestellt, wenn der für die medizinische Betreuung zuständige Schiffsoffizier ausfallen sollte". Der medizinische Wiederholungslehrgang umfasst 40 Stunden Ausbildung, der aktuell alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Eine Erweiterung auf ein 10-Jahres-Intervall kann in keinem Fall dem Qualitätsanspruch für die verantwortungsvolle medizinische Tätigkeit des Kapitäns gerecht werden.
1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG
2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG
3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG
4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG
5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeearbG
6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG
7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG
8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG
9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG
Drucksache 223/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... 10. Der Bundesrat betont, dass das Gelingen von Übergängen nicht nur für junge Menschen von der Ausbildung ins Berufsleben, sondern vor allem auch für Frauen und Männer nach einer Familienphase der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen gilt. Gerade auch hier liegt ein hohes Potenzial an qualifizierten Arbeitskräften, deren Probleme im Übergang wie Einbußen/Ungleichheit in der Entlohnung und fehlende Betreuungsmöglichkeiten auch im europäischen Kontext noch stärker thematisiert werden sollten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.