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199 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bewerbungen"


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Drucksache 722/07

... Das Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis gibt bislang Auskunft darüber, welche Befähigungszeugnisse für die Berufsschifffahrt erteilt, abgelaufen oder erneuert, ausgesetzt, widerrufen als verloren oder vernichtet gemeldet sind. Es dient der Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung durch die zuständigen Behörden und soll den Seeleuten bei ihren Bewerbungen den Nachweis ihrer Befähigung erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 390/06

... Bewerbungsabgabe der Angebots- oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 208/06

... Die Vormerkstelle befasst sich mit der Eingliederung von Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren in den öffentlichen Dienst, sofern sie auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein nach § 9 SVG erhalten. Die konkreten Aufgaben der Vormerkstellen ergeben sich aus § 5 StVorV. Danach findet bei der Vormerkstelle des Landes Hessen zunächst eine Abfrage der vorbehaltenen Stellen bei den Einstellungsinstitutionen statt (Stellenerhebung), die einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird. Danach werden eine Informationsbroschüre und ein Stellenverzeichnis (Art der Stelle, Einstellungsinstitutionen, Bewerbungsschlusstermin, Ort etc.) erstellt. Nach Erfassung und Prüfung der Bewerbungen erfolgt die formale Zuweisung der anspruchsberechtigten Bewerber. Das Verfahren wird bis zur Übernahme des Anspruchsberechtigten nach Abschluss der Ausbildung überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Stellenvorbehaltsverordnung

Artikel 3
Änderung der DIMDI-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 5
Änderung des Preisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu b

Zu Nr. 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 474/06

... Die Kommission nahm ihr mittelfristiges Arbeitsprogramm an. Sie beschloss, ein Netzwerk von Pilot-Gerichten einzurichten, das den Kontakt von CEPEJ zur Praxis ermöglichen und die Erprobung von Maßnahmen erleichtern soll. Im Rahmen des Europäischen Tags der Ziviljustiz wurde im Oktober 2005 in Edinburgh erstmals der Preis "Kristallwaage" für innovative Justizleistungen vergeben. Aus 22 Bewerbungen wurde ein finnisches Gericht für eine Initiative über die Qualität der Justiz und den Dialog mit den Nutzern der Justiz ausgezeichnet. Tag der Ziviljustiz und Preis sind gemeinsame Projekte von Europarat und EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/06




Anlage 1

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

d Minderheitenrechte

e Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta ESC

b Gleichstellungsfragen

c Jugendfragen

d Soziale Kohäsion

e Biomedizin

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

b Kultur

9. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben

Bericht

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

g Minderheitenrechte

h Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

d Jugend- und Familienfragen

e Soziale Kohäsion

f Tierschutz

g Gesundheitspolitik

h Biomedizin

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Sport

7. Bildung und Kultur

a Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4 Demokratieerziehung

4 Lehrerfortbildung

b Kultur

Kulturministerkonferenz in Faro

Interkultureller Dialog

Kulturelle Vielfalt

Studien zur Kulturpolitik

4 Denkmalpolitik

8. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 827/06

... Die direkt an die KIC fließenden Mittel müssen von den KIC und/oder ihren Partnerorganisationen mobilisiert werden, etwa indem sie die regulären Antragsverfahren für die Gemeinschaftsprogramme und die Strukturfonds nutzen. Diese Mittel können entweder bereits in den Bewerbungen berücksichtigt sein, die die KIC im Wettbewerb um Ressourcen des ETI vorlegen, oder nach dem Erhalt solcher Ressourcen mobilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/06




Begründung

1. Kontext

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags

1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI

2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der Betroffenen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

5.1. Überprüfungsklausel

5.2. Flexibilität

5.3. Personal

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 6
Akademische Grade und Abschlüsse

Artikel 7
Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene

Artikel 8
Die Organe des ETI

Artikel 9
Umgang mit geistigem Eigentum

Artikel 10
Rechtsstatus

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Artikel 13
Ressourcen

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Evaluierung des ETI

Artikel 16
Mittelbindungen

Artikel 17
Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts

Artikel 18
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Satzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des Europäischen Technologieinstituts

Artikel 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Artikel 4
Der Exekutivausschuss

Artikel 5
Der Direktor

Artikel 6
Der Prüfungsausschuss

Artikel 7
Personal des ETI

Artikel 8
Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Artikel 9
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 10
Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft

Artikel 11
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 12
Auflösung des ETI


 
 
 


Drucksache 175/06

... : Die Unternehmen sollten, im Einklang mit den Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung und den Schutz personenbezogener Daten, ein internes Verfahren zur Überprüfung angehender Mitarbeiter einrichten und Bewerbungen verifizieren. Solche Verfahren könnten auch Hintergrundkontrollen und sonstige Prüfungen beinhalten, je nach Aufgabengebiet des betreffenden Mitarbeiters.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/06




Mitteilung

1. Notwendige Gefahrenabwehr im Verkehr

2. Hin zu einem besseren Schutz der Lieferkette

3. Wichtige Fragen und die Antworten der Kommission

4. Schlussfolgerung

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Behörde für die Sicherheit der Lieferkette

Artikel 5
Zuverlässiges Unternehmen

Artikel 6
Vorteile für zuverlässige Unternehmen

Artikel 7
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 8
Verleihung des Status

Artikel 9
Entzug oder Aussetzung des Status

Artikel 10
Vergabeverfahren

Artikel 11
Zentrale Kontaktstelle für die Sicherheit der Lieferkette

Artikel 12
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung

Artikel 13
Anpassung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang 1
Versender(Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort)

Anhang 2
Beförderungsunternehmen

Anhang 3
Speditionsunternehmen

Anhang 4
Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen oder Binnenterminals (einschließlich Binnenhäfen*)

Anhang 5
Risikobewertung

Anhang 6
Anforderungen an anerkannte Organisationen für die Sicherheit der Lieferkette


 
 
 


Drucksache 478/05

... Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten spätestens sechs Jahre vor Beginn der betreffenden Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlichen und einen Informationstag für potenzielle Bewerber organisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/05




1. Einleitung

2. WARUM der derzeitige Beschluss geändert werden MUSS

2.1. Aufgrund der Erfahrungen und der Konsultation der Akteure notwendige Verbesserungen

2.2. Aufbau des Vorschlags

A Stärkung der Wettbewerbskomponente

B Aufgabe der Auswahljury

C Überprüfung durch den europäischen Überprüfungsausschuss

D Europäische Dimension - Auswahlkriterien

E Zeitplan

F Die Beteiligung von Drittländern

G Schlussfolgerung

3. BEGLEITMASSNAHMEN

4. Mittel - Geltungsdauer des Beschlusses

4.1. Mittel

4.2 Datum der Anwendung Übergangszeitraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Zugang zur Aktion

Artikel 3
Bewerbungen

Artikel 4
Einreichung von Bewerbungen

Artikel 5
Auswahljury

Artikel 6
Vorauswahl

Artikel 7
Endauswahl

Artikel 8
Ernennung

Artikel 9
Halbzeitüberprüfung

Artikel 10
Abschließende Überprüfung

Artikel 11
Auszeichnung

Artikel 12
Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmungen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 202/05

... Anzeigen sollten eine weit gefasste Beschreibung der geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten und nicht so spezialisiert sein, dass geeignete Bewerber abgeschreckt werden. Arbeitgeber sollten eine Beschreibung der Arbeitsbedingungen und Leistungsansprüche, darunter auch Aussichten für die Laufbahnweiterentwicklung, hinzufügen. Darüber hinaus sollte der verbleibende Zeitraum zwischen der Stellenanzeige bzw. der Bewerbungsaufforderung und dem Termin für die Abgabe der Bewerbungen realistisch sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/05




Anhang

Abschnitt 1
: Die Europäische Charta für Forscher

Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Abschnitt 2
: Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex

Abschnitt 3
: Begriffsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 226/05

... Bewerbungen der Städte Braunschweig, Bremen, Essen, Görlitz, Halle, Karlsruhe, Kassel, Lübeck, Potsdam und Regensburg für die "Kulturhauptstadt Europas 2010"



Drucksache 789/05

... Gegen diese Alternative spricht, dass sie in den Wahlkreisen ausscheidet, in denen Bewerberinnen und Bewerber von Wahlberechtigten oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen sind. Für diesen Fall schreibt nämlich § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zur Sicherung der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen vor, dass die Zweitstimmen derjenigen Wählerinnen und Wähler, die die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, bei der Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze nicht berücksichtigt werden. Eine Nichtberücksichtigung dieser Zweitstimmen ist nur dann möglich, wenn Erst- und Zweitstimme auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben werden. Nur dann kann festgestellt werden, welche Zweitstimmen von den Wählerinnen und Wählern stammen, die mit ihrer Erststimme die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben. Soweit die getrennte Stimmabgabe im Übrigen, das heißt in Wahlkreisen ohne derartige Einzelbewerbungen, zulässig wäre, müsste als Nachteil in Kauf genommen werden, dass auch dann noch überdurchschnittliche Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler im Nachwahlkreis bleiben. Zu denken ist an die Konstellation, dass der Ausgang der Wahl in diesem Wahlkreis zu einem Überhangmandat führen könnte, weil eine Partei ihren Verhältnisanteil an Mandaten bereits durch den Gewinn von Direktmandaten in anderen Wahlkreisen ausgeschöpft hat (bei der Nachwahl in Dresden ist diese Konstellation Realität geworden). Denkbar ist auch der Versuch, eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber, die oder der nicht auf einem nach der Auszählung der Hauptwahl sicheren Listenplatz steht, nur deshalb zu wählen, um damit dem Wahlkreis eine größere personelle Repräsentanz im Parlament zu sichern.



Drucksache 572/05

... "(1) Die Modalitäten der Angebots- oder Bewerbungsabgabe müssen einen effektiven Wettbewerb und die Vertraulichkeit der Angebote bis zu deren gleichzeitiger Eröffnung gewährleisten.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 168/05

... Die wissenschaftlichen Ausschüsse setzen sich aus unabhängigen Wissenschaftlern zusammen, die vom Verwaltungsrat im Wege eines offenen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen ausgewählt werden. Die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse werden vom Verwaltungsrat nach Maßgabe eines im Gründungsakt festgeschriebenen klaren und transparenten Verfahrens benannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/05




Begründung

I. ERRICHTUNG

II. ORGANISATIONSSTRUKTUR und Arbeitsweise

3 ORGANISATIONSSTRUKTUR

3 Arbeitsweise

III. Bewertung und Kontrollen

IV. Inkrafttreten, Anwendung und laufende Überwachung


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

... Gegen diese Alternative spricht, dass sie in den Wahlkreisen ausscheidet, in denen Bewerberinnen und Bewerber von Wahlberechtigten oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen sind. Für diesen Fall schreibt nämlich § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zur Sicherung der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen vor, dass die Zweitstimmen derjenigen Wählerinnen und Wähler, die die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, bei der Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze nicht berücksichtigt werden. Eine Nichtberücksichtigung dieser Zweitstimmen ist nur dann möglich, wenn Erst- und Zweitstimme auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben werden. Nur dann kann festgestellt werden, welche Zweitstimmen von den Wählerinnen und Wählern stammen, die mit ihrer Erststimme die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben. Soweit die getrennte Stimmabgabe im Übrigen, das heißt in Wahlkreisen ohne derartige Einzelbewerbungen, zulässig wäre, müsste als Nachteil in Kauf genommen werden, dass auch dann noch überdurchschnittliche Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler im Nachwahlkreis bleiben. Zu denken ist an die Konstellation, dass der Ausgang der Wahl in diesem Wahlkreis zu einem Überhangmandat führen könnte, weil eine Partei ihren Verhältnisanteil an Mandaten bereits durch den Gewinn von Direktmandaten in anderen Wahlkreisen ausgeschöpft hat (bei der Nachwahl in Dresden ist diese Konstellation Realität geworden). Denkbar ist auch der Versuch, eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber, die oder der nicht auf einem nach der Auszählung der Hauptwahl sicheren Listenplatz steht, nur deshalb zu wählen, um damit dem Wahlkreis eine größere personelle Repräsentanz im Parlament zu sichern.



Drucksache 622/05

... Der neu eingefügte § 1 Abs. 3 enthält eine Bestandsschutzregelung. Mit einem Wechsel in das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung würden alle bisher unter Bestandsschutz gestellten Zulagen, die aus Gebühreneinnahmen für das Personal der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung gezahlt werden, entfallen. Dies beträfe das der DFS zugewiesene Personal des Luftfahrt-Bundesamts, welches in der Verwaltungsstelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei der DFS beschäftigt ist und durch Versetzung oder aufgrund von Bewerbungen in das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wechseln würde. Eine Bestandsschutzregelung ist erforderlich, um diesem Personal im Fall eines Wechsels einen Ausgleich für den Wegfall der bisher gezahlten Zulagen und Entschädigungen zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Flugsicherungsgesetz (FSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Flugsicherungsaufsicht

§ 3
Beleihung

§ 4
Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung

§ 5
Kontrolle der Geschäftsleitung

§ 6
Pflichten des Beliehenen

§ 7
Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen

§ 8
Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen

§ 9
Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle

§ 10
Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile

§ 11
Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung

§ 12
Rechtsverordnungen, Gebühren

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz

§ 15
Übergangsregelung Personalvertretung,

§ 16
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 10
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

Artikel 11
Aufhebung der Verordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung des Problems durch Beleihung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gender Mainstreaming

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummer n

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 226/05 (Beschluss)

... Bewerbungen der Städte Braunschweig, Bremen, Essen, Görlitz, Halle, Karlsruhe, Kassel, Lübeck, Potsdam und Regensburg für die "Kulturhauptstadt Europas 2010"



Drucksache 782/04

... für etwa 605 Reserveoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter - Bewerbungen sind zunächst jährlich mit Kosten in Höhe von bis zu 300.000 Euro für die erste Rate des Zuschlages bei Zulassung zur Laufbahn, nach der Beförderung zum Leutnant d.R. in Höhe von bis zu 600.000 Euro für die zweite Rate zu veranschlagen; die Ergänzung der Anlage 2 zu § 8g Abs. 1 des

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Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 586/04

Kinder- und Jugendhilfe bei Bewerbungen die Vorlage von

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Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 408/04

... 28. Es gibt nur wenige Bestimmungen im abgeleiteten Recht für die Koordinierung der Vergabe von Aufträgen, die dem Gemeinschaftsrecht zufolge als Konzessionen gelten. Bei Baukonzessionen bestehen nur gewisse Verpflichtungen für die Bekanntmachung, durch die sichergestellt werden soll, dass die interessierten Wirtschaftsteilnehmer vorher zum Wettbewerb aufgerufen werden, sowie eine Verpflichtung in Bezug auf den Mindestzeitraum für die Annahme von Bewerbungen.2 Nach welchem Verfahren der private Partner daraufhin ausgewählt wird können die Vergabestellen frei entscheiden; sie müssen jedoch bei der Vergabe die sich aus dem EG-Vertrag ergebenden Grundsätze und Regeln uneingeschränkt wahren.

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Drucksache 408/04




1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung

2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen

2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.