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"Boden"
Drucksache 184/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... " das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das an das Küstenmeer angrenzende Gebiet des Meeresbodens, des Meeresuntergrunds und der darüber befindlichen Wassersäule, soweit die Bundesrepublik Deutschland dort in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse zum Zwecke der Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen ausübt,
Drucksache 45/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetz es - Antrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt -
... Diese Kulturform gleicht jedoch eher einer landwirtschaftlichen Bodennutzung. Die Grundsätze einer modernen, multifunktionalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung lassen sich auf solchen Flächen nicht verwirklichen. Für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf Flächen, die für die Nutzung von Zahlungsansprüchen für die einheitliche Betriebsprämie angemeldet werden, wurde bereits mit der Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen (Artikel 62a des Rechtsbereinigungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des BMELV vom 13. April 2006 (BGBl. I S.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 2 *
Artikel 1 Änderung des Bundeswaldgesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - *
Artikel 1 Änderung des Bundeswaldgesetzes
2. Zu Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2
Drucksache 334/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... - gezielte Anwendung bodenschonender, humusmehrender Bewirtschaftungsverfahren, z.B. die Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland sowie Anwendung nichtwendender Bodenbearbeitungsverfahren, Zwischenfruchtanbau oder Direktsaatverfahren im Ackerbau;
Drucksache 185/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission
... Als Uferlinie gilt die Grenze zwischen dem mit Wasser bedeckten Boden und dem an das Wasser anliegenden Boden.
Drucksache 189/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 20. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
... (oder Sammelstelle bei Elektroaltgeräten) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, in der Absicht, für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen zu diesen Abfallbehandlungsanlagen (oder Sammelstellen bei Elektroaltgeräten) auf Grund dieser spezifischen geografischen Situation Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens zu schaffen, von dem Wunsch geleitet, im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit benachbarter zur Abfallentsorgung oder Abwasserbeseitigung öffentlich-rechtlich verpflichteter juristischer Personen, insbesondere Gebietskörperschaften und Abfallverbände auf beiden Seiten der Staatsgrenze bei der Entsorgung von Abfällen und bei der zu Abfällen (Klärschlamm) führenden Abwasserbeseitigung Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens für Abfallverbringungen zu schaffen und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bei dieser kommunalen Zusammenarbeit Anlagen teilweise gemeinschaftlich betrieben oder genutzt werden, einig in dem Entschluss, den zuständigen Behörden am Versandort und am Bestimmungsort die Möglichkeit einzuräumen, in Einzelfällen für die Durchführung einer Vielzahl von notifizierten und zugestimmten Verbringungen von Bodenaushub und Bauschutt innerhalb des Grenzgebietes ab einer Menge von 1 000 Tonnen (Mg) Erleichterungen von bestimmten Regelungen der Verordnung einvernehmlich vorzusehen, in Anbetracht dessen, dass es sowohl österreichische Transportrouten gibt, die in der Republik Österreich beginnen und enden und die über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland laufen, als auch eine deutsche Transportroute, die in der Bundesrepublik Deutschland beginnt und endet und die über das Hoheitsgebiet der Republik Österreich läuft, in dem Wunsch, zur Erleichterung der Abwicklung von Notifizierungsverfahren im Rahmen dieses Abkommens die Anwendung elektronischer Lösungen im höchstmöglichen Ausmaß anzustreben – sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Kapitel I Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden
Artikel 3 Geltungsdauer von Zustimmungen
Artikel 4 Sicherheitsleistung
Artikel 5 Vorherige Mitteilung des tatsächlichen Beginns der Verbringung
Artikel 6 Bestätigung des Erhalts der Abfälle
Artikel 7 Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung
Artikel 8 Zusätzliche Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens im Fall des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a bei Verbringungen von Elektroaltgeräten
Artikel 9 Vereinbarung von Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens durch die zuständigen
Kapitel II Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung
Artikel 10 Geltungsbereich
Artikel 11 Geltungsdauer von Zustimmungen
Artikel 12 Sicherheitsleistung
Artikel 13 Bestimmungen zur vorläufigen Beseitigung oder zur vorläufigen Verwertung
Artikel 14 Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung
Artikel 15 Zusätzliche Erleichterungen bei notifizierungspflichtigen Verbringungen aus der Bundesrepublik Deutschland durch die Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 16 Inkrafttreten
Artikel 17 Geltungsdauer und Kündigung
Artikel 18 Änderung und Ergänzung
Denkschrift
3 Allgemeines
Im Einzelnen
Zu Kapitel I Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Kapitel II Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Kapitel III Schlussbestimmungen
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1
Drucksache 489/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt
... 16. bedauert, dass sich die Mitteilung entgegen ihrem Titel nicht mit der Waldschädigung befasst; fordert die Kommission auf, Aktionspläne und Pilotprojekte zu entwickeln und in ihrer eigenen Forstpolitik ein Engagement unter Beweis zu stellen, nicht nur die Entwaldung, sondern auch die Waldschädigung (auch in der Europäischen Union) aufhalten zu wollen, indem sie zusätzlich echte Überwachungssysteme entwickelt und einführt, um entsprechende Daten über Boden und
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... " führen. Insbesondere bei ohnehin aufwendigen (Kapitalanlage-)Betrugsverfahren, dürfte mit zahlreichen, meist wohl unbegründeten Zulassungsanträgen, die die Gerichte unnötig belasten würden, zu rechnen sein. Dies erscheint jedoch weder sachlich notwendig noch praktisch wünschenswert. Zudem sollte der Gefahr, über die Nebenklage einzelne problematische zivilrechtliche Fragestellungen in den Strafprozess zu verlagern, von vornherein der Boden entzogen werden. Letzteres wäre nicht nur im Interesse einer zügigen Strafrechtspflege, sondern auch im Interesse des Gesetzentwurfs, der im Kern die Rechte von Opfern von Aggressions- und Gewaltdelikten stärken will.
Zu Artikel 1 Nummer 6
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *
10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)
Zu Artikel 1 Nummer 22
18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO
20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO
23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO
24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG
Zu § 143
Zu § 143
Zu § 143
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG
Drucksache 23/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union KOM (2008) 811 endg.; Ratsdok. 17559/08
... Die Bioabfallbewirtschaftung in der Gemeinschaft war bereits Gegenstand von zwei Arbeitspapieren, die die Kommission zwischen 1999 und 2001 herausgegeben hat. Die Lage hat sich seither merklich verändert: Zwölf neue Mitgliedstaaten mit eigenen Vorstellungen von Abfallbewirtschaftung sind der EU beigetreten, und es gilt, technologische Fortschritte und neue Forschungsergebnisse zu berücksichtigen und (beispielsweise die Boden- und Energiepolitik) neu zu orientieren.
Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union
1. Einleitung
2. Ziele des Grünbuchs
3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung
3.1. Derzeitige Techniken
3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten
3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall
3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall
4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung
4.1. Umweltauswirkungen
4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen
5. Zu erörternde Fragen
5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung
5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien
5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt
5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung
5.5. Verstärktes Recycling
5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung
5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung
5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost
5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität
5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene
5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen
5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall
Drucksache 135/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der GFP und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement
... A. in der Erwägung, dass in einem beliebigen Gebiet die Lebewesen (Menschen, Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen), ihre natürlichen Umweltbedingungen (wie etwa Boden, Wasser, Luft) und die natürlichen Kreisläufe, die ihre Lebensgrundlage bilden, durchweg miteinander verflochten sind,
Drucksache 65/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... In seiner bislang einzigen Befassung mit der Verständigung im Strafverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 27. Januar 1987 (2 BvR 1133/ 86, NStZ 1987, S. 419) ausgeführt, dass grundrechtlicher Prüfungsmaßstab in erster Linie das Recht des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren sei. Wesentliche Bestandteile des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit seien die Idee der Gerechtigkeit, das Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege sowie der Anspruch aller im Strafverfahren Beschuldigten auf Gleichbehandlung. Zentrales Anliegen des Strafprozesses sei die Ermittlung des wahren Sachverhaltes, ohne die das materielle Schuldprinzip nicht verwirklicht werden könne. Es sei ausgeschlossen, die Handhabung der richterlichen Aufklärungspflicht, die rechtliche Subsumtion und die Grundsätze der Strafbemessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten zu stellen. Eine geständnisbedingte Strafmilderung dürfe den Boden schuldangemessenen Strafens nicht verlassen und § 136a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 160b
§ 202a
§ 212
§ 257b
§ 257c
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Probleme des geltenden Rechts
2. Lösung
II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 257b
Zu § 257c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
Drucksache 389/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ausrichtung der Beihilfen für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen KOM (2009) 161 endg.; Ratsdok. 8858/09
... von anderen naturbedingten Nachteilen betroffen sein, insbesondere einer geringeren Bodenproduktivität oder von schwierigen klimatischen Verhältnissen, und [Gebiete sein,] in denen die Erhaltung einer extensiven Landwirtschaft wichtig für die Landbewirtschaftung ist
Mitteilung
1. Kontext
2. Alte Massnahme – neue Interventionslogik
3. Schwachstellen bei der Durchführung
4. Wirksameres System für die Abgrenzung von benachteiligten Gebieten
4.1. Unzulänglichkeiten bei der derzeitigen Einstufung von benachteiligten
4.2. Vorbewertung der biophysikalischen Kriterien und Datenlücken
5. Ausrichtung der Beihilfe auf die extensive Landwirtschaft, die wichtig für die Landbewirtschaftung ist
5.1. Ausschluss der Gebiete, in denen die Landwirtschaft die bestehenden naturbedingten Nachteile überwunden hat
5.2. Auf Betriebsebene anzuwendende Förderkriterien
6. Vereinfachungspotenzial
7. Haushaltsauswirkungen
8. Schlussfolgerungen und Zeitplan
Drucksache 115/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Tierschutz bei der Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken
... Für die Haltung und Zucht von Kaninchen zu Erwerbszwecken gibt es derzeit lediglich Empfehlungen von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, die sich inhaltlich erheblich unterscheiden und nicht verbindlich sind. Im Hinblick auf die hohe Zahl an Tieren, die zu Erwerbszwecken nach wie vor in Käfigen mit Drahtgitterboden ohne Strukturierung gehalten werden sowie der damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen der Tiere sind daher europaweit einheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben zur tiergerechten Haltung erforderlich. Bei der Festlegung der Haltungsanforderungen ist zudem die Tiergesundheit zu beachten.
Drucksache 296/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... In den Ballungsgebieten - wie etwa dem Rhein-Main-Gebiet - orientieren sich die Bodenrichtwerte in der Regel an dem Maß der baulichen Nutzung, während in ländlichen Bereichen die Grundstücksgröße wertbeeinflussend ist. Deshalb ist es erforderlich, dass - je nach Wertrelevanz - entweder das Maß der baulichen Nutzung oder die Grundstücksgröße als wertbestimmendes Merkmal angegeben werden kann.
1. Zu § 8 Absatz 2 und 4 - neu -§ 8 ist wie folgt zu ändern:
2. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
3. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1
4. Zu § 10 Absatz 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
5. Zu § 16 Absatz 4
Drucksache 204/09
... Der Frequenzbereich 108 - 117,975 MHz ist zusätzlich dem mobilen Flugfunkdienst (R) auf primärer Basis zugewiesen. Die Nutzung durch den mobilen Flugfunkdienst (R) ist begrenzt auf Systeme, die in Übereinstimmung mit internationalen Luftfahrtstandards betrieben werden. Die Nutzung des Frequenzbandes 108 - 112 MHz durch den mobilen Flugfunkdienst (R) ist beschränkt auf Systeme, die aus Bodenfunkstellen und dazugehörigen Empfängern bestehen, die Informationen zur Unterstützung der Flugnavigation in Übereinstimmung mit internationalen Luftfahrtstandards übertragen. Die Nutzung darf keine Störungen bei Funkstellen des Flugnavigationsfunkdienstes, die nach internationalen Flugfunkstandards betrieben werden, verursachen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen
Teil A: Tabelle
Teil B: Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 527/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut
... vom 12. Februar 2009 (BAnz. Nr. 23) festgelegt, dass nur solches Maissaatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Methiocarb enthalten, in Verkehr gebracht werden darf, dessen Abrieb einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt. Für andere Wirkstoffe reicht die Datenlage zu einer sicheren Bewertung der Auswirkungen noch nicht aus, so dass die Verwendung solchen Maissaatguts vorsorglich verboten wurde. Neben der Qualität des verwendeten Maissaatguts ist das bei der Aussaat verwendete Sägerät entscheidend. Durch die Verwendung von Sägeräten, die die entstehende Abluft direkt in oder auf den Boden leiten, kann vermindert werden, dass Abrieb, der bei der Aussaat entsteht, auf angrenzende Flächen gelangt. Die Verwendung von Sägeräten, die mit einer entsprechenden Technik ausgestattet sind, ist daher bei der Aussaat von Maissaatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Methiocarb enthalten, verbindlich vorzuschreiben. Da diese Verordnung zunächst als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Gültigkeit auf 6 Monate bis zum 12. August 2009 befristet. Da diese Regelung aber über diese Frist hinaus gelten soll, ist die Befristung mit Zustimmung des Bundesrates aufzuheben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 864: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung des Inverkehrbringens von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelten Maissaatgut
Drucksache 563/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:
1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz
2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen
3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr
4. Grundsatz Wirtschaft
5. Grundsatz Kulturlandschaften
6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz
7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz
8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zur Anlage 1
Zur Anlage 2
2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch
3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz
4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz
7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz
9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
Drucksache 86/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zum 10. Jahrestag des Ottawa-Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2007 angenommen.
... D. in der Erwägung, dass zwischen 1999 und 2004 4 Millionen APM und 1 Million Antifahrzeugminen (AVM) geräumt wurden und dass mehr als 2 000 km2 verseuchten Bodens (entsprechend der Größe Luxemburgs) von Landminen geräumt wurden,
Drucksache 719/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... • Der deutsche Bundesrat war der Ansicht, dass der Vorschlag zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz21 das Subsidiaritätsprinzip verletze, während der französische Senat die Informationen über die Kosten der Bodenschutzvorschriften für nicht ausreichend hielt, um beurteilen zu können, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Wie weiter unten unter Punkt 4.2 ausgeführt, führte der Vorschlag im Europäischen Parlament und im Rat zu lebhaften Debatten über die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Bericht
1. Einführung
2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen
2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze 2007
3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung
3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission
4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure
4.1 Nationale Parlamente
4.2 Europäisches Parlament und Rat
4.3 Ausschuss der Regionen
4.4 Gerichtshof
5. Fazit
Anhang 1 Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten
Drucksache 123/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem KOM (2008) 78 endg.; Ratsdok. 6615/08
... /EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom4 klarzustellen, dass die direkte Förderung aus dem Boden von dem Wort
Drucksache 380/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zum Schiffbruch des Frachtschiffs "New Flame " und zu den Folgen für die Bucht von Algeciras
... H. in der Erwägung, dass nicht nur der Meeresboden und das Meer verschmutzt werden könnten wenn das Wrack schließlich in zwei Teile zerbricht, sondern auch die nahe gelegenen Fanggründe und der Fremdenverkehr an den Küsten Schaden nehmen könnten
Drucksache 525/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen KOM (2008) 400 endg.; Ratsdok. 12041/08
... 1. Bauwesen (einschließlich Rohstoffe, wie Holz, Aluminium, Stahl, Beton und Glas sowie Bauprodukte wie Fenster, Wandverkleidungen und Bodenbeläge, Heiz- und Kühlgeräte, operative Aspekte und Aspekte des Abbruchs und der Entsorgung von Gebäuden, Instandhaltungsarbeiten, bauseitige Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen)
1. Einleitung
1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens
1.2. Politischer Hintergrund
1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene
1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung
2. Ziele
3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen
3.1. Beschaffungsprozess
3.2. Umweltleistung
4. Gemeinsame GPP-Kriterien
4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien
4.2. Schwerpunktbereiche
5. GPP-Ziele
5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung
5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU
5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten
5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission
6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen
7. Leitlinien
8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation
9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung
10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan
11. Schluss und künftiges Vorgehen
Drucksache 241/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
... a) der gelegentlichen Verpachtung oder Vermietung oder Unterhaltung von Luftfahrzeugen und Bodeneinrichtungen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Einkünfte und Vermögen
Artikel 4 Vergütungen für unselbständige Arbeit
Artikel 5 Verständigungsverfahren
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Drucksache 5/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz - FlErwÄndG )
... widersprechende Verkehrswertermittlung zu Lasten der betroffenen Erwerber legitimiert werden, die die BVVG bereits seit Mitte des Jahres 2007 aufgrund der Weisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2007 - Az. VIII A 2-FB 5501/0 - praktiziert. Danach sollen der Verkehrswertermittlung - anstelle der von sachkundigen Gutachterausschüssen bei den Katasterämtern ermittelten Bodenrichtwerte - "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe j § 3 Abs. 14 Satz 1 AusglLeistG
3. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 5 Abs. 1 Satz 2, 3 und 4 FlErwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
4. Zu Artikel 3 § 7 Abs. 5 VZOG
Drucksache 400/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... d) Freisetzung gefährlicher Stoffe in Trinkwasser, Grundwasser, Meeresgewässer oder Boden,
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung
Option 2 – keine Rechtsvorschriften
Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option
3. Behandlung der Problempunkte
3.1. Präzisierungsbedarf
3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems
3.3. Vereinfachungsbedarf
3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen
3.3.2. Besondere Bestimmungen
3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiarität
4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale
Kapitel II Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Artikel 4 Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen
Artikel 5 Inhalt der Leistungserklärung
Artikel 6 Form der Leistungserklärung
Artikel 7 Verwendung der CE-Kennzeichnung
Artikel 8 Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 9 Produktinfostellen
Kapitel III Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Pflichten der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Pflichten der Importeure
Artikel 13 Pflichten der Händler
Artikel 14 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel IV Harmonisierte technische Spezifikationen
Artikel 16 Harmonisierte Normen
Artikel 17 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 18 [17] Leistungsstufen oder -klassen
Artikel 19 [18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Artikel 20 [19] Europäisches Bewertungsdokument
Artikel 21 [20] Europäische Technische Bewertung
Kapitel V Technische Bewertungsstellen
Artikel 22 [21] Benennung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 23 [22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen
Artikel 24 [23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 25 [24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen
Kapitel VI Vereinfachte Verfahren
Artikel 26 [25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation
Artikel 27 [26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen
Artikel 28 [27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte
Kapitel VII Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 29 [28] Notifizierung
Artikel 30 [29] Notifizierende Behörden
Artikel 31 [30] Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 32 [31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 33 [32] Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 34 Konformitätsvermutung
Artikel 35 [33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 36 [34] Prüfungen im Beisein von Zeugen
Artikel 37 [35] Anträge auf Notifizierung
Artikel 38 [36] Notifizierungsverfahren
Artikel 39 [37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 40 [38] Änderungen der Notifizierung
Artikel 41 [39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 42 [40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 43 [41] Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 44 [42] Erfahrungsaustausch
Artikel 45 [43] Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Artikel 46 [44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 47 [45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 48 [46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte
Artikel 49 [47] Formale Nichtkonformität
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 50 [48] Änderung der Anhänge
Artikel 51 [49] Ausschuss
Artikel 52 [50] Aufhebung
Artikel 53 [51] Übergangsbestimmungen
Artikel 54 [52] Inkrafttreten
Anhang I Basisanforderungen an Bauwerke
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Nutzungssicherheit
5. Lärmschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Anhang II Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung
Anhang III Leistungserklärung
Leistungserklärung Nr. ....................
Anhang IV Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen
Tabelle
Tabelle
Anhang V Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind
Drucksache 4/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Grund und Boden sowie Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG
25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
33. Zu Artikel 3 Abs. 2
34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
Drucksache 768/08A
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - Seite 2
... e) Inertabfälle oder unverschmutzter Boden handelt, und die Lagerung nicht länger als drei Jahre dauert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gender-Mainstreaming
E. Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
2 Anschreiben
Artikel 1 Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge
§ 4 Stabilitätsnachweis
§ 5 Abfallbewirtschaftungsplan
§ 6 Vermeidung schwerer Unfälle und Information
§ 7 Sicherheitsleistung
§ 8 Antrag, Anzeige
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Abwasserverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gender-Mainstreaming
E. Kosten und Preiswirkungen
E.1 Verwaltungskosten:
E.2 Preiswirkungen:
F. Bürokratiekosten
F.1 Artikel 1 der Verordnung:
Im Einzelnen:
F.2 Artikel 2 der Verordnung:
Im Einzelnen:
F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Im Einzelnen:
Zu § 2
Nummer 1
Nummer n
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Nummer 6
Nummer n
Nummer 12
Nummer 13
Nummer 14
Nummer 15
Nummer 16
Nummer 17
Nummer 18
Nummer 19
Nummer n
Nummer 26
Nummer n
Nummer 29
Nummer 31
Nummer 34
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Teil 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Teil 4
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Teil 6
Zu den §§ 26
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Anhang 2
Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
Drucksache 294/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Düngegesetz es
... die Fruchtbarkeit des Bodens
1. Zu § 1 Nr. 2
2. Zu § 1 Nr. 2
3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a
4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b
5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:
6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5
7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:
8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9
9. Zu § 2
10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1
11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2
12. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3
13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
15. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7
16. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -
17. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu -, Abs. 6 Satz 2 - neu -,
18. Zu § 3 Abs. 6
19. Zu § 4
20. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu -Dem § 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
21. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4
22. Zu § 10 Satz 2
23. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a
24. Zu § 15 Abs. 6
Drucksache 340/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
... Die Vorschrift sieht in Absatz 1 Nr. 1 die erforderliche Ermächtigung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor, um bei Bedarf im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verwendung von Erzeugnissen und Stoffen im ökologischen/biologischen Landbau für andere als die in Artikel 16 Abs. 1 Satz 1 der EG-Öko-Basisverordnung aufgeführten Zwecke zu regeln. Damit soll die Ermächtigung der Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 Satz 1 der EG-Öko-Basisverordnung ausgefüllt werden die Verwendung von anderen Erzeugnissen und Stoffen als Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer, bestimmte Futtermittel und bestimmte Mittel zur Reinigung und Desinfektion einer einzelstaatlichen Regelung zuzuführen. Nr. 2 eröffnet die Möglichkeit, im Bedarfsfall zur Erfüllung der Verpflichtung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 23 Abs. 5 der EG-Öko-Basisverordnung im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen festzulegen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der EG-Öko-Basisverordnung über die Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion in Deutschland sicherzustellen. Nr. 3 sieht vor, bei Bedarf und unter der Voraussetzung der Ermächtigung durch ein Verordnung der Europäischen Kommission nähere Bestimmungen zu den Meldungen, zu denen die Unternehmen gegenüber der zuständigen Landesbehörde vor dem erstmaligen Inverkehrbringen ökologischer/biologischer Erzeugnisse verpflichtet sind, im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Diese Ermächtigung enthielt bereits das geltende Recht (§ 10 Absatz 1 Nr. 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung
§ 3 Kontrollsystem
§ 4 Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung
§ 5 Pflichten der Kontrollstellen
§ 6 Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
§ 7 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenübermittlung, Außenverkehr
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Ermächtigungen
§ 12 Strafvorschriften
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Einziehung
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Ausschluss des Abweichungsrechts
Artikel 2 Öko-Kennzeichengesetz *
§ 2 Ermächtigungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Aufhebung bisherigen Bundesrechts
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... 2.3 Zwischen den Haltungsbuchten und dem Einzeltreibgang, der zur Betäubungsstelle führt, gibt es eine Wartebucht mit ebenem Boden und festen Seitenwänden; dies soll gewährleisten, dass kontinuierlich Tiere zur Betäubung und Tötung zugetrieben werden und dass die Personen, die die Tiere handhaben, diese nicht aus den Haltungsbuchten hetzen müssen. Die Wartebucht ist so ausgelegt, dass die Tiere nicht eingeklemmt oder niedergetrampelt werden können.
Begründung
Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II Allgemeine Vorschriften
Artikel 3 Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten
Artikel 4 Tötungsverfahren
Artikel 5 Betäubung
Artikel 6 Standardarbeitsanweisungen
Artikel 7 Fachkenntnisse und Sachkundenachweis
Artikel 8 Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 9 Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 10 Einfuhr aus Drittländern
Kapitel III Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe
Artikel 11 Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
Artikel 12 Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung
Artikel 13 Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung
Artikel 14 Tierschutzbeauftragte(r)
Kapitel IV Bestandsräumung und Nottötung
Artikel 15 Bestandsräumung
Artikel 16 Nottötung
Kapitel V Zuständige Behörde
Artikel 17 Referenzzentren
Artikel 18 Sachkundenachweis
Kapitel VI Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse
Artikel 19 Nichteinhaltung
Artikel 20 Sanktionen
Artikel 21 Durchführungsbestimmungen
Artikel 22 Ausschussverfahren
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben
Kapitel I – Verfahren
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Kapitel II – Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren
1. Zerkleinerung
2. Genickbruch
3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung
Tabelle
4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung
4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.
4.2 Füchse
4.3 Chinchillas
5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad
Tabelle
6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %
7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel
8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
Anhang II Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
1. Alle Arten von Stallungen
2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden
3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung
4. Elektrobetäubungsgeräte
5. Geräte zur Wasserbadbetäubung
6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas
7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas
Anhang III Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen
1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren
2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden
3. Entblutung von Tieren
Anhang IV Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Zuwendungsfähigkeitskriterien. D. h. nach § 7 BHO gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Realisierung von Vorhaben. Im Übrigen sind auch nur die Maßnahmen zuwendungsfähig, die zu den Verkehrsanlagen im Sinne des Gesetzes gehören. D. h. Ausstattungsvarianten, die die Deutsche Bahn AG bei den Verkehrsanlagen unter Überschreitung der Regelsätze des Eisenbahn-Bundesamtes aus eigenwirtschaftlichen Gründen wählt. Hier sind insbesondere besonders aufwändige und teure Boden- und Wandbeläge sowie Beleuchtungsanlagen zu nennen. Auch schließt diese neue Regelung nicht aus, dass der Bund zur Gewährleistung eines wirtschaftlichen und sparsamen Verhaltens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes in Teilbereichen lediglich Pauschalen finanziert. Dies gilt vor allen Dingen im Bereich der Planungskosten, die zu einem erheblichen Anteil im DB-Konzern selbst anfallen und die im Hinblick auf die Angemessenheit durch den Bund kaum kontrolliert werden können.
Drucksache 433/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... (41) Es ist angebracht, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die zur Verfütterung bestimmt sind, und von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln klarer zu fassen, damit der Schutz der Lebensmittel- und Futtermittelkette gewährleistet wird. Nur Material der Kategorie 3 sollte verfüttert werden. Düngemittel, die auf der Grundlage tierischer Nebenprodukte hergestellt wurden, können die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette beeinträchtigen. Wurden sie aus eiweißhaltigem Material hergestellt, so sollte eine Komponente, etwa ein anorganischer oder unverdaulicher Stoff, beigemengt werden, damit die direkte Verfütterung derartigen Materials verhindert wird.
Begründung
1. Hintergrund
2. Bericht der Kommission
3. Problembeschreibung
4. Anhörung und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung interessierter Kreise
4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren
4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten
4.2.2. Methodik
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung
6. Anwendungsbereich des Vorschlags
i Klärung
ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert
7. Sonstige Angaben
7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
7.2. Auswirkungen auf den Haushalt
7.3. Sonstige
Vorschlag
Kapitel I Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 2 Tiergesundheitliche Beschränkungen
Artikel 5 Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen und Betrieben
Artikel 6 Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe
Artikel 7 Ausnahmen von der Zulassungspflicht
Artikel 8 Zulassung von Anlagen
Artikel 9 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 4 Einstufung
Artikel 10 Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 11 Material der Kategorie 1
Artikel 12 Material der Kategorie 2
Artikel 13 Material der Kategorie 3
Artikel 14 Änderung der Kategorien
Kapitel II Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Unternehmer
Artikel 15 Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung
Artikel 16 Aufzeichnungen
Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen und Betrieben
Artikel 17 Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben
Kapitel III Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Abschnitt 1 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Artikel 18 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Abschnitt 2 Beseitigung und Verwendung
Artikel 19 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1
Artikel 20 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2
Artikel 21 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3
Artikel 22 Ausnahmen
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Inverkehrbringen
Artikel 24 Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken
Artikel 25 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
Abschnitt 4 Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 26 Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke
Artikel 27 Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken
Artikel 28 Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 5 Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 29 Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung
Kapitel IV : Amtliche Kontrollen
Artikel 30 Amtliche Kontrollen
Artikel 31 Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs
Artikel 32 Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer
Artikel 33 Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten
Artikel 34 Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten
Kapitel V Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr
Artikel 35 Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte
Artikel 36 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 37 Ausfuhr
Artikel 38 Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen
Kapitel VI Sonderregelung
Abschnitt 1 Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 39 Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 40 Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Abschnitt 2 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte
Artikel 41 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette
Artikel 42 Herkunftssicherung
Artikel 43 Sichere Behandlung
Artikel 44 Sichere Endverwendungszwecke
Artikel 45 Registrierung der Unternehmer
Artikel 46 Durchführungsmaßnahmen
Kapitel VII Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 47 Nationale Rechtsvorschriften
Artikel 48 Ausschuss
Artikel 49 Sanktionen
Artikel 50 Aufhebung
Artikel 51 Übergangsmaßnahmen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 757/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
... Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Patentgesetzes
§ 83
§ 85a
§ 111
§ 112
§ 113
§ 114
§ 115
§ 116
§ 117
§ 118
§ 119
§ 120
§ 125a
Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 3 Änderung des Markengesetzes
§ 95a Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 4 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
§ 25 Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
§ 8 Frei gewordene Diensterfindungen
§ 27 Insolvenzverfahren
Artikel 8 Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Zu den einzelnen Regelungsbereichen:
Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006
Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006
Verordnung
Abschaffung des § 145 PatG
Änderung markenrechtlicher Verfahren
Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
4 Patentgesetz
4 Patentkostengesetz
4 Markengesetz
Gesetz
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Bürokratiekosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit
VII. Gleichstellung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :
Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :
Zur Neufassung des § 113 Vertretung :
Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :
Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :
Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :
Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :
Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :
Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :
Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Drucksache 554/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG )
... k) Bodenbedeckung (physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wälder, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Begriffe
§ 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste
Abschnitt 3 Anforderungen
§ 5 Bereitstellung von Geodaten
§ 6 Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste
§ 7 Bereitstellung von Metadaten
§ 8 Interoperabilität
Abschnitt 4 Elektronisches Netzwerk
§ 9 Geodateninfrastruktur und Geoportal
§ 10 Nationale Anlaufstelle
Abschnitt 5 Nutzung von Geodaten
§ 11 Allgemeine Nutzung
§ 12 Schutz öffentlicher und sonstiger Belange
§ 13 Geldleistungen und Lizenzen
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeiner Teil
1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG
2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG
3. Die aktuelle Situation in Deutschland
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise
6. Gender-Mainstreaming
B Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... " – und nach der Legehennenhaltung wie folgt eingestuft werden: Käfighaltung, Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologische Erzeugung. Ebenso müssen einige Obst- und Gemüsesorten, bevor sie verkauft werden können, in die Klassen "
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 569/08 (Beschluss)
... Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten dürfen die Flächen unberücksichtigt bleiben, die mehr als 5 m vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind."
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 6 EnEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 5 EnEV , Nummer 17 § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fußnote 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Primärenergiebedarf, Fußnote 2 und Seite 4 Wärmeschutz - Seite 2 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 § 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 30 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe a
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 § 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23 Absatz 5 EnEV
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b § 26 Absatz 2 EnEV
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26b EnEV
§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 27 Absatz 3 - neu - EnEV
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den §§ 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu § 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu § 16 Seite 1 Eingabefeld Gebäude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile Lüftung - neu -, Seite 2 Überschrift Berechneter Energiebedarf des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzmaßnahme nach § 7 Nummer 2 EEWärmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzmaßnahmen - neu -, Seite 3 Überschrift Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 596/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 über Weltraum und Sicherheit (2008/2030(INI))
... 17. unterstützt die Entwicklung von softwaregesteuerten Funkanlagen im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EDA; weist darauf hin, dass softwaregesteuerte Funkanlagen zu einer besseren Interoperabilität des Bodensegments der Telekommunikationssysteme beitragen werden;
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... O. in der Erwägung, dass Frauen in der Ehe sowie beim Zugang zu Eigentum von Grund und Boden, beim Zugang zu den Ressourcen und bei der Kontrolle dieser Ressourcen diskriminiert werden können,
Drucksache 766/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Mit der im Einzelfall vorgesehenen Erhöhung der Höchstgruppengröße ist keine Verringerung des Raumangebots oder der Mindestbodenfläche nach EU- oder Bundesrecht verbunden. Selbstverständlich muss ebenfalls das Raumangebot entsprechend erhöht werden.
Drucksache 196/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))
... 74. stellt fest, dass große Teile der Region reich an natürlichen Ressourcen sind, die jedoch bereits seit Jahrzehnten industriell genutzt werden, was zu einer schweren Verschmutzung der Umwelt, zur Bodenverschlechterung sowie zu einer dramatischen Austrocknung von Flüssen und Seen, wie dem Aralsee, geführt hat; begrüßt die Tatsache, dass Kasachstan, seit es 1990 seine Souveränität erklärte, Atomtests auf seinem Hoheitsgebiet verboten hat, weist jedoch auf die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens zur Bewältigung des Problems schlecht gewarteter Lagerstätten für radioaktive Abfälle in der Region hin;
2 Kasachstan
2 Kirgisistan
2 Tadschikistan
2 Turkmenistan
2 Usbekistan
2 Umwelt
2 Energie
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... (2) Abweichend von Anhang I Kapitel VII Buchstabe D der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 hat derjenige, der Schweine, soweit sie Haustiere sind, befördert, bei innerstaatlichen Transporten die Mindestbodenfläche nach Anlage 2 Nr. 4 Spalte 2 einzuhalten. Er darf jedoch den Schweinen nicht mehr als die doppelte Mindestbodenfläche nach Anlage 2 Nr. 4 Spalte 2 zur Verfügung stellen.
Drucksache 104/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... in geologischen Formationen unter dem Meeresboden durch die Annahme entsprechender Risikomanagementregelungen im Rahmen des 1972 geschlossenen Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen ("
Drucksache 419/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... 1. die dem Erdboden entnommene Wärme (Geothermie),
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... Diesem Spielzeug muss eine Gebrauchsanweisung beiliegen, in der auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und Wartung der wichtigsten Teile hingewiesen wird (Aufhängung, Befestigung, Verankerung am Boden usw.) und darauf dass bei Unterlassung solcher Kontrollen Kipp- oder Sturzgefahr bestehen kann.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen
3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug
3.1.2. Gefahrenhinweise
3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung
3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln
3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung
3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie
3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten
3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier
3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung
3.2.4. Sicherheitsbewertung
3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 3 Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Bevollmächtigte
Artikel 5 Pflichten der Importeure
Artikel 6 Pflichten der Händler
Artikel 7 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 8 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität des Spielzeugs
Artikel 9 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Artikel 10 Warnungen
Artikel 11 Freier Warenverkehr
Artikel 12 Konformitätsvermutung
Artikel 13 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 14 EG-Konformitätserklärung
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 16 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV Konformitätsbewertung
Artikel 17 Sicherheitsbewertungen
Artikel 18 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 19 EG-Baumusterprüfung
Artikel 20 Technische Unterlagen
Kapitel V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 21 Notifizierung
Artikel 22 Notifizierende Behörden
Artikel 23 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 24 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 25 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 26 Konformitätsvermutung
Artikel 27 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 28 Anträge auf Notifizierung
Artikel 29 Notifizierungsverfahren
Artikel 30 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 31 Änderungen der Notifizierung
Artikel 32 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 33 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 34 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 35 Erfahrungsaustausch
Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI Marktüberwachung
Artikel 37 Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung
Artikel 38 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
Artikel 39 Anweisungen an die notifizierte Stelle
Artikel 40 Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung
Kapitel VII Schutzklauselverfahren
Artikel 41 Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 43 RAPEX-Meldungen
Artikel 44 Formale Nichtkonformität
Kapitel VIII Ausschussverfahren
Artikel 45 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 46 Ausschuss
Kapitel IX Besondere Verwaltungsvorschriften
Artikel 47 Berichterstattung
Artikel 48 Transparenz und Vertraulichkeit
Artikel 49 Begründung von Maßnahmen
Artikel 50 Sanktionen
Kapitel X Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
Artikel 52 Übergangsfrist
Artikel 53 Umsetzung
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Anhang I Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten
Anhang II Besondere Sicherheitsanforderungen
I. Physikalische und mechanische Eigenschaften
II. Entzündbarkeit
III. Chemische Eigenschaften
IV. Elektrische Eigenschaften
V. Hygiene
VI. Radioaktivität
Anhang III EG-Konformitätserklärung
Anhang IV Technische Unterlagen
Anhang V Gefahrenhinweise (Artikel 10)
Teil A Allgemeine Gefahrenhinweise
Teil B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist
2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten
3. Funktionelles Spielzeug
4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug
5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder
6. Wasserspielzeug
7. Spielzeug in Lebensmitteln
Finanzbogen
Drucksache 566/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
... , die Platzrundenflüge am Flugplatz, die Überflüge über eine Start- und Landebahn in niedriger Höhe ohne Bodenkontakt, die Rollbewegungen der Luftfahrzeuge vor dem Start und nach der Landung sowie den Betrieb von Hilfsgasturbinen der Flugzeuge.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenerfassung über den Flugbetrieb
§ 3 Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
§ 4 Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
§ 5 Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage 1 Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)
Anlage 2 Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)
Drucksache 467/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zu den wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels: Feststellungen und Beschlussempfehlungen (2008/2001(INI))
... 8. ist der Ansicht, dass sich Tendenzen bei Temperatur, Sauerstoffgehalt, Salinität, pHWert, Chlorophyllgehalt und Windschwankungen erst nach vielen Jahren bemerkbar machen ist der Auffassung, dass Datenreihen und eine umfassende Beobachtung des Meeres und des Meeresbodens erforderlich sind, um lokal auftretende Veränderungen, die sich auf die Fischerei auswirken, erklären zu können, sodass wir in der Lage sind, die Ursachen und Folgen der Veränderungen des Ökosystems auszumachen;
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... (4) Bodenschätze, die nicht zum Betriebsvermögen gehören, werden angesetzt, wenn für sie Absatzungen für Substanzverringerung bei der Einkunftsermittlung vorzunehmen sind; sie werden mit ihren ertragsteuerlichen Werten angesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... Die Kommission hat auch andere EU-Einrichtungen gehört. Das Europäische Parlament hat mehrere hochinteressante Berichte herausgegeben6, und sowohl der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss als auch der Ausschuss der Regionen wurden um Stellungnahme gebeten7. Der Rat hielt seine erste Ministerkonferenz zum Thema Mehrsprachigkeit am 15. Februar 2008 in der Absicht ab, den Boden für eine umfassendere Politik zu bereiten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 4/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Grund und Boden sowie Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG
3 2.
4. Zu Buchstabe a:
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG
39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG
40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG
42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG
45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB
46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB
47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB
49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
51. Zu Artikel 3 Abs. 2
52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB
53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 836/08
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 2 Erosionsvermeidung
Anlage 1 : (zu § 2 Abs. 1, Nr. 1) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser
Anlage 2 : (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Anlage 1 zu § 2 Abs. 1, Nr. 1
Zu Anlage 2 zu § 2 Abs. 1, Nr. 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Drucksache 788/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)
... anzuwenden ist. Neben den Vorschriften über die AfA, die Absatzung für Substanzverringerung, die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter oder die Bildung eines Sammelpostens gelten auch die Regelungen über erhöhte Absatzungen und über Sonderabschreibungen. Die vorgenommenen Abschreibungen sind in die besonderen, laufend zu führenden Verzeichnisse des Anlagevermögens aufzunehmen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert sind bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, z.B. Grund und Boden, Genossenschaftsanteile, Wald einschließlich Erstaufforstung, erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, soweit die Aufwendungen vor dem 1.1.1971 nicht bereits zum Zeitpunkt der Zahlung abgesetzt worden sind."
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008
Anlage (zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)
Drucksache 485/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten KOM (2008) 383 endg.; Ratsdok. 11238/08
... Auch in Bezug auf die Zusammenarbeit in anderen Bereichen will die Kommission eine aktivere Partnerschaft mit den ÜLG entwickeln. Dazu gehören u.a. Wirtschafts-, Unternehmens-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Handel und Investitionen. Infrastruktur (einschließlich des Systems Galileo, da die ÜLG potenzielle bzw. tatsächliche Kandidaten für den Aufbau von Bodeninfrastrukturen sind), Forschung, maritime Angelegenheiten und Meerespolitik, Energieversorgung, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, gute Regierungsführung (u.a. in den Bereich Steuern, Finanzen und Justiz), Entwicklung der Zivilgesellschaft, Kulturaustausch, Medien, allgemeine und berufliche Bildung, Migration, Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Terrorismus, Geldwäsche, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Drogenhandel, illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei sowie Zusammenarbeit der Verwaltungs-, Polizei- und Justizbehörden.
Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten
1. Einleitung
2. Hintergrundinformationen über die ÜLG
2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale
2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001
3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU
3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören
3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören
3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG
3.1.3. Gegenseitige Interessen
3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG
3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Bauliche Anlagen werden gemeinhin als jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage begriffen. Diese Differenzierung entspricht dem Verständnis der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen. In Folge dessen ist zwischen unterschiedlichen Vergütungssätzen für Anlagen an/auf Gebäuden und an/auf sonstigen baulichen Anlagen (etwa Straßen, Stellplätze, Deponieflächen, Aufschüttungen, Lager- und Abstellplätze) zu unterscheiden.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... 43. verweist darauf, dass die aserbaidschanischen Erdgas- und Erdölvorkommen voraussichtlich in den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren ausgebeutet werden können; stellt fest, dass jüngsten Schätzungen zufolge die unter dem Boden des Kaspischen Meers gelegenen Ölfelder etwa 14 Milliarden Barrel enthalten und die Gasressourcen sich auf etwa 850 bis 1370 Mrd. Kubikmeter belaufen; räumt ein, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit das Land die negativen Folgen, die mit dem Reichtum an Bodenschätzen einhergehen, vermeidet; betont deshalb, wie wichtig nachhaltige Alternativen sowohl unter politischen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind; fordert die aserbaidschanische Regierung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und den erforderlichen gesetzlichen und operativen Rahmen zu schaffen, damit die Hilfe der Europäischen Union im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz optimal genutzt werden kann;
Drucksache 294/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Düngegesetz es
... die Fruchtbarkeit des Bodens
1. Zu § 1 Nr. 2
2. Zu § 1 Nr. 2
3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a
4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b
5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:
6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5
7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:
8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9
9. Zu § 2
10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1
11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3
12. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7
14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -§ 3 Abs. 3 Satz 2 ist wie folgt zu ändern:
15. Zu § 3 Abs. 6
16. Zu § 4
17. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4
18. Zu § 10 Satz 2
19. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a
20. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 306/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu Tibet
... 7. zeigt sich beunruhigt angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Ausgrenzung der Tibeter in Tibet, denen eine wachsende Zahl nach Tibet zugezogener chinesischer Arbeiter gegenüber steht, die den Tibetern Arbeitsplätze sowie Grund und Boden streitig machen; verweist auf die massiven Diskriminierungen im Bildungssystem, in dem tibetische Kinder ihre Muttersprache nur als Zweitsprache erlernen;
Drucksache 559/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Da Verkabelungen in der Höchstspannungsebene mit erheblichen Bodeneingriffen verbunden sind, Überbauungen überhaupt nicht und andere - auch landwirtschaftliche - Nutzungen der Trasse nur eingeschränkt möglich sind, erscheint insgesamt auch die erhoffte bessere Akzeptanz der Leitungsprojekte und damit die Vermeidung verzögernder Rechtsstreitigkeiten mehr als fraglich. Gleichzeitig bringen diese Bodeneingriffe auch nicht unerhebliche ökologische Probleme (z.B. Bodenerwärmung, Flächenbedarf) mit sich.
1. Zu Artikel 1 § 2 EnLAG
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 5 - neu -, Abs. 2 Satz 2 EnLAG , Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b, c - neu - § 43 Satz 3, 4 EnWG entfällt bei Annahme von Ziffer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnLAG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 - neu - EnLAG
6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu - EnLAG
7. Zu Artikel 2 Nr. 7 118 Abs. 9 Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 118 Abs. 9 Satz 3 - neu - EnWG
9. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
10. Zu Artikel 3a - neu - Anlage 3 Nr. 1.10 - neu - UVPG
Artikel 3a Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... a) Förderung der Beteiligung von Unternehmen der beiden Vertragsparteien an der umweltverträglichen Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen sowie an deren Nutzung im Einklang mit den Rechtsvorschriften der beiden Vertragsparteien;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 891/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Düngegesetz
... 2. die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern,
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 2009 wird ein besonders wichtiges Jahr für die Kommunikationsarbeit für Europa. Der Beginn des Jahres dürfte gekennzeichnet sein durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der zu wichtigen institutionellen Veränderungen führt und den Boden bereitet für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Die Prioritäten der Kommunikationspolitik entsprechen den in der Jährlichen Strategieplanung genannten politischen Prioritäten und konzentrieren sich auf Bereiche, die für die EU-Bürger von unmittelbarem Interesse sind.
Mitteilung
1. Europa voranbringen
2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa
2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.5. Europa als Partner der Welt
2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur
2.7. Europa vermitteln
3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009
3.1. Humanressourcen
3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten
3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene
3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4
3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013
Anhang Für 2009 geplante Leitaktionen
1. Wachstum und Beschäftigung
Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Binnenmarkt und Wettbewerb
4 Steuern
4 Energie
4 Verkehr
4 Kohäsionspolitik
2. Zukunftsfähiges Europa
Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
4 Klimawandel
Biologische Vielfalt und Ressourcen
4 Weltraum
Integrierte Meerespolitik
4 Landwirtschaft
3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
Legale Migration
Integrierte Verwaltung der Außengrenzen
Gemeinsame Visapolitik
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Unionsbürgerschaft und Grundrechte
Gemeinsamer Rechtsraum
Bekämpfung des Terrorismus
Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz
Gesundheit und Sicherheit
4 Zivilschutz
5. Europa als Partner in der Welt
4 Erweiterung
Europäische Nachbarschaft und Russland
Übrige Welt
4 Entwicklung
Drucksache 367/08C
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe - Anhänge
... Schutz des Bodens durch geeignete Maßnahmen
Anhang I Verzeichnis der Stützungsregelungen
Anhang II Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Artikel 4 und 5
Anhang III Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6
Anhang IV Nationale Nettoobergrenzen gemäß Artikel 8
Anhang V Verzeichnis der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß Artikel 9 Absatz 3
Anhang VI Kompatible Stützungsregelungen gemäß Artikel 28
Anhang VII
A. Obst und Gemüse, Speisekartoffeln und Baumschulen
B. Wein Rodung
C. Wein Übertragung von Stützungsprogrammen
Anhang VIII Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41
Anhang IX
Anhang X Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung
3 I.
3 II.
3 III.
Anhang XI Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen – Artikel 65
3 Trockenfutter
Qualitätsprämie für Hartweizen
3 Eiweißpflanzen
3 Reis
3 Schalenfrüchte
3 Langfaserflachs
Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke
Beihilfe für Stärkekartoffeln
3 Olivenöl
Anhang XII Obergrenzen für die Berechnung des Beihilfebetrags gemäß Artikel 84
Anhang XIII
Tabelle
Tabelle
Aanhang XIV Staatliche Beihilfen in Zypern
Aanhang XV Entsprechungstabelle
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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