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0993/04
0894/04
0666/04
0964/04
Drucksache 774/16

... es, wie er in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.



Drucksache 279/16 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Landesämter künftig bereits im Rahmen der Länderanhörung zu Rechtssetzungsentwürfen im Einzelnen über den von ihr prognostizierten Erfüllungsaufwand sowie die den Ländern voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren, so dass diese Gelegenheit erhalten, Gesetzentwürfe auch unter diesen Gesichtspunkten angemessen prüfen und hierzu Stellung nehmen zu können. Das entspricht im Übrigen auch dem "Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung", nach dem in der Phase der Ressortbeteiligung sowie der Beteiligung der Länder der Erfüllungsaufwand zu vervollständigen oder zu präzisieren ist. Soweit Ausführungen zu Erfüllungsaufwand und Kosten erst nach der Verbändeanhörung fertig gestellt werden, ist den Ländern - anders als im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren, in dem die Stellungnahmen der Länder unter Kostenvorbehalt ergangen sind - vor einer abschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts Gelegenheit zur ergänzenden Prüfung und Stellungnahme zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 154/16

... wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Vor dem Beschluss des Bundeskabinetts werden Länder und Verbände beteiligt, damit alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden können.



Drucksache 12/16

... Da mit diesem Vorhaben ausschließlich EU-Recht umgesetzt wird, ist es von der Anwendung der Bürokratiebremse (Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. März 2015) ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 279/1/16

... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Landesämter künftig bereits im Rahmen der Länderanhörung zu Rechtssetzungsentwürfen im Einzelnen über den von ihr prognostizierten Erfüllungsaufwand sowie die den Ländern voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren, so dass diese Gelegenheit erhalten, Gesetzentwürfe auch unter diesen Gesichtspunkten angemessen prüfen und hierzu Stellung nehmen zu können. Das entspricht im Übrigen auch dem "Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung", nach dem in der Phase der Ressortbeteiligung sowie der Beteiligung der Länder der Erfüllungsaufwand zu vervollständigen oder zu präzisieren ist. Soweit Ausführungen zu Erfüllungsaufwand und Kosten erst nach der Verbändeanhörung fertig gestellt werden, ist den Ländern - anders als im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren, in dem die Stellungnahmen der Länder unter Kostenvorbehalt ergangen sind - vor einer abschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts Gelegenheit zur ergänzenden Prüfung und Stellungnahme zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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