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"Bundesweite"
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Grundlage für die Bestimmung von ländlichen oder strukturschwachen Teilgebieten und der Festlegung zusätzlicher Zulassungsmöglichkeiten sind insbesondere die sozioökonomischen, räumlichen und infrastrukturellen Besonderheiten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Landesbehörden nicht nur über Kenntnisse über die lokale ärztliche Versorgungslage und die Altersstruktur der vorhandenen Ärzte in den jeweiligen Gebiete verfügen, sondern ihnen darüber hinaus auch weitere relevante Faktoren für einen bedarfsgerechten Zugang zur ärztlichen Versorgung bekannt sind, die von ihnen gewichtet werden können. Dies umfasst insbesondere die raumplanerische und infrastrukturelle Gesamtsituation in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten eines Planungsbereichs, wie zum Beispiel die Gestaltung der Mobilität (Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Nahversorgungs-, Bildungs- und andere öffentliche Einrichtungen) sowie die Versorgungssituationen und infrastrukturellen Verflechtungen in und zu benachbarten Gemeinden und Kreisen. Darüber hinaus besteht auch Kenntnis über die Sozial- und Morbiditätsstruktur in den ländlichen oder strukturschwachen Regionen, wie zum Beispiel Haushaltseinkommen, Arbeitslosenquote, Bildungsabschluss, Pflegebedarf. Dass sozioökonomische Faktoren zwar nicht bei der bundesweiten Berechnung, aber sehr wohl auf regionaler Ebene Indikatoren für den Versorgungsbedarf sind, hat auch das aktuelle Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung (Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses, Juli 2018) gezeigt. Neben den raumplanerischen Faktoren sind daher auch diese Faktoren bei der Bestimmung von Kriterien für die Bestimmung von ländlichen oder strukturschwachen Teilgebieten zu berücksichtigen. Damit wird auch angeknüpft an die Regelung des § 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V zur Berücksichtigung der regionalen Demografie und Morbidität bei der Aufstellung des Bedarfsplans.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 15. Im Hinblick auf den Naturschutz im Offenland weist der Bundesrat darauf hin, dass derzeit dessen Finanzierung weit überwiegend aus EU-Mitteln und hier insbesondere aus dem ELER, der 2. Säule der GAP, erfolgt. Der Bundesrat teilt die Feststellung der Bundesregierung, dass es ein bundesweites Finanzierungsdefizit des Naturschutzes gibt. Der Bedarf übertrifft die bisher verfügbaren Mittel mindestens um den Faktor drei.
Drucksache 344/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2018 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2018 - BBFestV 2018)
... Aus den Mitteilungen der Länder ergibt sich, dass im Jahr 2017 insgesamt rund 646 Millionen Euro für Bildungs- und Teilhabeleistungen verausgabt worden sind. Dies entspricht bei rechnerischen bundesweiten Gesamtausgaben der Kommunen für Unterkunfts- und Heizkosten von rund 14,6 Milliarden Euro einem bundesdurchschnittlichen Anteil von 4,4 Prozent.
Drucksache 73/2/17
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... a1) In Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern "gemäß den §§ 20 bis 23 festzulegen," die Wörter "wobei die Höhe der Entgelte für den Zugang zu Übertragungsnetzen bundesweit einheitlich festzulegen ist," eingefügt.
Drucksache 264/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30). In diesem Rahmen bewegt sich auch das geplante Änderungsgesetz, das lediglich kleinere Ergänzungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen enthält. Damit liegt auch bei dem Änderungsgesetz eine Maßnahme vor, die notwendigerweise einer einheitlichen bundesweiten Regelung bedarf.
Drucksache 374/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV )
... Der Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung ist in § 6 ProstSchG abschließend festgelegt. Regelungsbedürftig sind jedoch ihre Herstellung und ihre Gestaltung. Wegen der bundesweiten Gültigkeit ist eine bundeseinheitliche Gestaltung zweckmäßig. Die Bescheinigung muss fälschungssicher sein und das Lichtbild ist nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 ProstSchG untrennbar mit der Anmeldebescheinigung oder Aliasbescheinigung zu verbinden. Diese Voraussetzungen lassen sich am besten durch die Bedruckung eines auf fälschungssicherem Papier hergestellten Vordrucks gewährleisten, der in der ausstellenden Behörde in einem Druckvorgang mittels Tintenstrahldrucker bedruckt wird. Das jeweilige Lichtbild, das den Anforderungen von § 7 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 der
Drucksache 414/17
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
... V) führen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf der Grundlage der Vereinbarung nach § 2a Absatz 1 Satz 1 KI-IG ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der nach § 108
Drucksache 184/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... Entsprechend der bundesweiten Gültigkeit der Jagdscheine sollten sich die Voraussetzungen für die Erteilung von Jagdscheinen bundesweit vergleichbar darstellen. Insbesondere mit Blick auf die mit dem Jagdschein einhergehenden Befugnisse im Bereich des Waffenrechts, des Inverkehrbringens von Lebensmitteln sowie mit Blick auf Aspekte des Tierschutzes ist eine bundeseinheitliche Regelung durch Verordnung erforderlich. Einheitliche Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte der Jäger- und Falknerprüfung sowie einheitliche Vorgaben zur Erteilung von Jagdscheine an Ausländer und dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige entsprechen zudem der zunehmenden Mobilität der Bürgerinnen und Bürger.
Drucksache 180/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern
... Ein einheitliches und zielgerichtetes bundesweites Vorgehen gibt es jedoch noch nicht. Projekte und Initiativen müssen gebündelt und Synergien geschaffen werden. Einheitliche Standards müssen gesetzt werden, um das Ziel einer Verringerung der Lebensmittelverluste um 50% gemäß den UN-Nachhaltigkeitszielen und des durch die Bundesregierung auf alle Stufen der Wertschöpfungskette übertragenen Ziels zu erreichen.
Drucksache 106/17
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sportstätteninfrastruktur bundesweit vielfach nicht den notwendigen Anforderungen für Sportvereine und Schulen entspricht. Es besteht - trotz einzelner Unterstützungsprogramme des Bundes und zahlreicher Förderprogramme in den Ländern - ein hoher Sanierungsstau bei der Sportstätteninfrastruktur in den Ländern.
Drucksache 719/17
... Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone hat derzeit sehr hohe energiepolitische Priorität. In Deutschland besteht eine bundesweite, einheitliche Stromgebotszone, die nicht gesetzlich geregelt, sondern historisch gewachsen ist. Diese einheitliche Stromgebotszone umfasst neben dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit auch das Gebiet der Republik Österreich und das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg. Die Verordnung regelt nur den Teil der einheitlichen Stromgebotszone, der sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Sie schließt nicht aus, dass die einheitliche deutsche Stromgebotszone Teil einer größeren einheitlichen Stromgebotszone ist. Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone ist bislang ebenso wie die nationalen Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen im Hinblick auf die Wahrung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone nicht ausdrücklich geregelt. So ist nach der aktuellen Rechtslage unklar, ob Betreiber von Übertragungsnetzen einseitig und ohne Einbeziehung staatlicher Stellen eine Aufteilung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone vornehmen können. Im Hinblick auf die mit einer solchen Aufteilung einhergehenden erheblichen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen ist es nicht hinnehmbar, dass Änderungen, die die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone in Frage stellen, von den privatrechtlich organisierten Betreibern der Übertragungsnetze ohne Einbeziehung staatlicher Stellen getroffen werden können. Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone ist die Basis für einen unbeschränkten und im gesamten Bundesgebiet einheitlichen Netzzugang. In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Die Festschreibung der tatsächlich bereits bestehenden einheitlichen Stromgebotszone ist somit die erste Bedingung für einen einheitlichen Netzzugang im gesamten Bundesgebiet. Größe und Aufteilung der Stromgebotszone haben erheblichen Einfluss auf die Bedingungen für den Netzzugang, denn sie bestimmen das Marktgebiet und damit jeweils die aggregierte Stromnachfrage und das aggregierte Stromangebot, aus denen sich die Großhandelsstrompreise ergeben. Ferner beeinflussen die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone die Handelsströme mit angrenzenden Stromgebotszonen und die Liquidität der Großhandelsmärkte und insbesondere die Liquidität des für den "Strommarkt 2.0" wichtigen untertägigen Stromhandels.
Drucksache 383/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
... 6. Im Ergebnis der im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragung von bundesweit 6500 Betrieben gaben 2015 nur 54 % der Betriebe an, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies muss nach Ansicht des Bundesrates Ansporn sein, um die Bemühungen zur Gewaltprävention zu intensivieren. Insbesondere in kleinen Betrieben und in dienstleistenden Bereichen ist diese Forderung häufig nicht umgesetzt. Da wie aufgeführt die Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Element der Prävention vor Gewalt durch Dritte darstellt, bekräftigt der Bundesrat die von den Arbeitsschutzbehörden seiner Länder und den übrigen an der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie beteiligten Institutionen Bund und Unfallversicherungsträger sowie Sozialpartner ergriffenen Anstrengungen z.B. mit den bundesweiten Arbeitsprogrammen für eine bessere betriebliche Arbeitsschutzorganisation und zum Schutz der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 9. Der Bundesrat begrüßt die im April 2016 in Kraft getretene Reform des Vergaberechts, welche die EU-Vergaberichtlinien fristgerecht in deutsches Recht umsetzte. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte umfassend modernisiert. Auch der Bundesrat sieht in dem neuen Vergaberecht die Möglichkeit für flexiblere Verfahren und zudem erhebliche Einsparpotenziale gleicherweise für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, zum Beispiel im Hinblick auf die elektronische Auftragsvergabe. Die strukturelle Neuerung der Vergaberegelungen trägt zur Vereinfachung des komplexen deutschen Kaskadensystems und damit zur Rechtssicherheit bei. Gleichwohl wird auf den Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2016 (BR-Drucksache 87/16 - Ziffer 2 und 3), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung auch nach Inkrafttreten der Reform anzustreben, hingewiesen. Der Bundesrat begrüßt auch das Bestreben der Bundesregierung, die Änderungen - soweit möglich - auch auf die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegenden Auftragsvergaben zu übertragen. Der Bundesrat sieht der angekündigten Prüfung der Einführung eines bundesweiten zentralen Registers für 2017, in das Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften, die Unternehmen zurechenbar sind, eingetragen werden sollen, mit Interesse entgegen.
Drucksache 349/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017)
... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern, Sozial- und Wirtschaftsverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit gestartet. In dieser Offensive wurde nochmals hervorgehoben, dass es erforderlich ist, das Engagement sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch der Umschulung weiter zu verstärken. Für die kommenden Jahre geht es angesichts des Ersatz- und des Expansionsbedarfs an Fachkräften im Dienstleistungsbereich Altenpflege darum, das hohe Niveau der Anzahl Auszubildender nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Aufgrund des fortbestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflege ist es erforderlich, weiterhin verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen für eine Altenpflegeumschulung zu gewinnen. Die Regelung soll daher über die derzeitige Befristung 31. Dezember 2017 hinaus bis Ende 2020 Eintritte in Altenpflegumschulungen ermöglichen, die unverkürzt dreijährig von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt auch für die Förderung durch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (
Drucksache 148/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... identifizierten Grundwasserkörpern orientieren. Diese sind bundesweit auf der Basis der
Drucksache 262/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für das gesamte Verfahren hat wesentliche Vorteile. Die Betroffenen haben bundesweit eine einzige Anlaufstelle. Zuständigkeitsfragen, beispielsweise bei unbekanntem Gericht oder Auslandswohnsitz, stellen sich nicht; Verzögerungen durch die Klärung von Zuständigkeitsfragen können nicht entstehen. Die Ortsnähe der Behörde ist kein maßgeblicher Faktor, da Anträge schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts gestellt werden könnten. Auch ein leichter Zugriff auf bei der Behörde vorhandene Verfahrensakten spielt in der Praxis keine Rolle, da diese in aller Regel vernichtet sein werden. Spezielle Regelungen zum Informationsaustausch im Falle der Rücknahme einer Rehabilitierungsentscheidung sind obsolet.
Drucksache 73/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... 'a1) In Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern "gemäß den §§ 20 bis 23 festzulegen," die Wörter "wobei die Höhe der Entgelte für den Zugang zu Übertragungsnetzen bundesweit einheitlich festzulegen ist," eingefügt.'
Drucksache 585/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetz es (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV )
... - und Personalstatistikgesetzes dividiert wird. Der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des örtlichen Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre durch die Summe der örtlichen Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre dividiert wird. Der gewogene durchschnittliche bundesweite Gewerbesteuer-Hebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre für alle Gemeinden durch die Summe der Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre für alle Gemeinden dividiert wird. Für die Gewichtung der Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Ge-meindefinanzreformgesetzes werden der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz und der gewogene durchschnittliche bundesweite Gewerbesteuer-Hebesatz jeweils für die Jahre 2012 bis 2014 entsprechend den Sätzen 1 bis 3 berechnet.
Drucksache 349/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017)
... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern,
Drucksache 263/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... eine abdrängende Rechtswegzuweisung zu den ordentlichen Gerichten vorzunehmen. Die Begründung zu § 11 WRegG-E rechtfertigt die abdrängende Rechtswegzuweisung damit, dass so die Expertise der Vergabesenate der Oberlandesgerichte nutzbar gemacht werden könne. Das OVG Berlin-Brandenburg hat hingegen in der o.g. Entscheidung überzeugend ausgeführt, dass die Einrichtung und Führung eines Wettbewerbsregisters aus dem Vergaberecht und -verfahren herausgelöst ist. Diese Erwägungen des Gerichts treffen auch für das geplante bundesweite Wettbewerbsregister zu. Denn auch hier trifft die Registerbehörde keine Entscheidung über den Ausschluss von Unternehmen von der Teilnahme an Vergabeverfahren (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, Teil A, Abschnitt II der BR-Drucksache 263/17). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung in das Register würde sich auch nicht gegen einen öffentlichen Auftraggeber richten, sondern wäre gegenüber dem Bundeskartellamt als registerführender Behörde geltend zu machen. Wie das OVG Berlin-Brandenburg zutreffend betont, berührt die Eintragung in das Korruptionsregister die Schutzbereiche von Artikel 12 und Artikel 3 Absatz 1 des
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... "(7) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft führen ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte. Sie können einen Dritten mit der Aufgabe nach Satz 1 beauftragen; für eine das Verzeichnis führende Stelle, die nicht zu den in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen gehört, gilt § 35 des Ersten Buches entsprechend. Das Verzeichnis enthält für alle Ärzte nach Satz 1 folgende Angaben:
Drucksache 105/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/59 /EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126 /EG über den Führerschein - COM(2017) 47 final; Ratsdok. 5671/17
... 9. Die Bundesregierung wird gebeten, zur Umsetzung der Änderungen des Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie (Unionscode) einen bundesweiten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) einzuführen, damit die zuständigen deutschen Behörden bei entsprechendem Verlangen durch einen Bürger der EU auf Basis des in Deutschland erworbenen Befähigungsnachweises einen FQN ausstellen können.
Drucksache 207/17
... (5) Vor der Entscheidung nach Absatz 4 Satz 1 ist eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen und den obersten Landesbehörden, in deren Gebiet die beteiligten Unternehmen ihren Sitz haben, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Fall eines Antrags auf Erlaubnis eines untersagten Zusammenschlusses im Bereich der bundesweiten Verbreitung von Fernsehprogrammen durch private Veranstalter ist zusätzlich eine Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich einzuholen. Die Monopolkommission soll ihre Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgeben.
Drucksache 125/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
... Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann für sich gesehen zwar die Begehung solcher Straftaten nicht sicher verhindern. Dennoch kann sie als Teil eines Maßnahmebündels im Rahmen der Führungsaufsicht bei aus der Haft entlassenen extremistischen Straftätern einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten (vgl. den Abschlussbericht "Einsatzmöglichkeiten der Elektronischen Überwachung" einer vom Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz eingesetzten Länder-Arbeitsgruppe vom 7. Dezember 2016, S. 54 f., deren Überlegungen zu extremistischen Straftätern auf einer Prüfbitte der 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 1. und 2. Juni 2016 beruht; vgl. auch Bräuchle/Kinzig, Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht, Kurzbericht über die wesentlichen Befunde einer bundesweiten Studie mit rechtspolitischen Schlussfolgerungen, S. 20, veröffentlicht am 1. März 2016 unter www.bmjv.de, Suchbegriff "Aufenthaltsüberwachung").
Drucksache 759/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... Die genaue Anzahl der derzeit auf der Grundlage der guten tierärztlichen Praxis angefertigten Antibiogramme lässt sich nicht ermitteln, da hierüber weder regionale noch bundesweite Erfassungen stattfinden.
Drucksache 263/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... Berlin-Brandenburg hat hingegen in der o.g. Entscheidung überzeugend ausgeführt, dass die Einrichtung und Führung eines Wettbewerbsregisters aus dem Vergaberecht und -verfahren herausgelöst ist. Diese Erwägungen des Gerichts treffen auch für das geplante bundesweite Wettbewerbsregister zu. Denn auch hier trifft die Registerbehörde keine Entscheidung über den Ausschluss von Unternehmen von der Teilnahme an Vergabeverfahren (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, Teil A, Abschnitt II der BR-Drucksache 263/17). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung in das Register würde sich auch nicht gegen einen öffentlichen Auftraggeber richten, sondern wäre gegenüber dem Bundeskartellamt als registerführender Behörde geltend zu machen. Wie das OVG
Drucksache 187/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 864 final; Ratsdok. 15150/16
... Der Bundesrat hält insbesondere die Regelung in Artikel 32 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags für fragwürdig, auch für die Verteilernetzebene ohne Unterscheidung zwischen den Netzebenen eine Netzentwicklungsplanung vorzusehen, auch wenn die nationale Umsetzung insoweit eine Untergrenze von 100 000 angeschlossenen Kunden vorsehen kann. Eine Netzentwicklungsplanung auf der Verteilnetzebene erscheint nur auf der Ebene der Hochspannung diskussionswürdig. Die von der Kommission adressierten Ladepunkte für Elektromobile bedürfen - soweit nicht mehr als 30 Schnelllade-punkte gebündelt entstehen - keiner europäisch vorgegebenen bundesweiten Netzentwicklungsplanung, sondern sie können im Rahmen der Stromverbrauchsentwicklung aggregiert in der Planung höherer Netzebenen berücksichtigt werden. Außerdem ist ein Mehrwert einer Netzentwicklungsplanung auf der Ebene der Nieder- und Mittelspannung weder dargetan noch ersichtlich.
Drucksache 181/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Zahl der in diesem Zeitraum von den Verbraucherzentralen bundesweit erfassten Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen und am Telefon untergeschobenen Verträgen belief sich auf ca. 19.500.
Drucksache 105/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/59 /EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126 /EG über den Führerschein - COM(2017) 47 final; Ratsdok. 5671/17
... 4. Die Bundesregierung wird zudem gebeten, zur Umsetzung der Änderungen des Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie (Unionscode) einen bundesweiten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) einzuführen, damit die zuständigen deutschen Behörden bei entsprechendem Verlangen durch einen Bürger der EU auf Basis des in Deutschland erworbenen Befähigungsnachweises einen FQN ausstellen können.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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