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"Datenbank"
Drucksache 374/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Die 81. GMK weist in dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bioethik und Recht darauf hin, dass die derzeit bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um alle Aspekte im Zusammenhang mit Biobanken zu erfassen, und dass daher insbesondere in Bezug auf Forschungsdatenbanken spezifische Regelungen zu Einwilligung und Zweckbindung aufzunehmen sind.
Drucksache 172/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... 5. die Übermittlung von Namen und Sitz des Sponsors und des verantwortlichen Prüfers und nicht personenbezogener Angaben zur klinischen Prüfung von der zuständigen Behörde an eine europäische Datenbank,
Drucksache 683/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung DIMDI-AMV)
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung DIMDI-AMV)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Art und Inhalt des Informationssystems
§ 2 Datenübermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
§ 3 Bereitstellung von Daten und Nutzung des Informationssystems
§ 4 Speicherungsfrist
§ 5 Auskunftsrecht
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage:
2. Inhalt:
3. Folgen und finanzielle Auswirkungen:
4. Bürokratiekosten:
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 266: Entwurf einer Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung)
Drucksache 3/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... (7) Das Statistische Bundesamt stellt die Informationstechnik für die Übernahme und Zusammenführung der von den Meldebehörden nach § 3 übermittelten Daten sowie der Angaben aus den erwerbsstatistischen Registern nach den §§ 4 und 5 in das dort für den Zensus betriebene Datenbanksystem bereit. Die statistischen Ämter der Länder nehmen die informationstechnischen Aufgaben für die primärstatistische Erhebung, Aufbereitung und Auswertung der Angaben nach den §§ 6 bis 8 arbeitsteilig im Sinne einer zentralen Verarbeitung und Datenhaltung wahr. Dies gilt auch für die Aufgaben nach § 9 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5. Verantwortlich für die Haushaltsstichprobe und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen (§§ 7 und 8) und die Zusammenführung der Registerdaten mit den Ergebnissen der Haushaltsstichprobe (§ 9 Absatz 2) ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, für die Gebäude- und Wohnungszählung (§ 6) und die Zusammenführung der Registerdaten mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung (§ 9 Absatz 3) das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, für die Haushaltegenerierung (§ 9 Absatz 5) und für die Auswertungsdatenbank das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011
11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011
13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011
14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011
15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
Zu § 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011
§ 25 Finanzzuweisung
§ 26 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
§ 27 Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
47. Zu Artikel 1 allgemein
Drucksache 130/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
... Die Anwendung der Methode der offenen Koordinierung (OKM) auf das TEN-V könnte zu einem gemeinsamen Arbeitsrahmen von Kommission, TEN-V-Exekutivagentur und Mitgliedstaaten führen und eine gemeinsame Wissensbasis zum TEN-V-Netz schaffen. Die OKM sollte mittels des TENtec-Informationssystems und seines Portals umgesetzt werden, wodurch die wichtigsten Nutzergruppen die Möglichkeit zum Zugang und zur Aktualisierung von in der TENtec-Datenbank gespeicherten Daten und zu GIS-Karten mit TEN-V-Daten hätten. Hätte die Öffentlichkeit Zugang, etwa zu Berichten und Karten mit Informationen zum Netz, könnte dies ein nützliches Kommunikationsinstrument sein, um Informationen über die Arbeit der Kommission in Bezug auf das TEN-V zugänglich zu machen. Um den Bürgern die Vorteile des TEN-V-Aufbaus insgesamt bewusst zu machen, sind systematischere und umfassendere Informationen notwendig.
Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik
1. Einführung
2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik
• EG-Vertrag
• Besonderheiten
• Bislang erzielte Erfolge
• Stärken und Schwächen
5 Netzplanung
Realisierung des Netzes
• Erwartete Verkehrsnachfrage
3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V
3.1 Netzplanung
• Die Zukunft des Gesamtnetzes
• Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?
• Eine konzeptionelle Säule
• Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau
Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr
Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt
Verkehr auf Wasserwegen in der EU
5 Güterverkehrslogistik
Intelligente Verkehrssysteme
• Innovation
• Ein TEN-V-Kernnetz?
3.2. Durchführungsebene
• In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
• Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung
• Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung
Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung
Methode der offenen Koordinierung
4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau
5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch
Drucksache 827/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009) 611 endg.; Ratsdok. 15469/09
... • Schaffung einer zentralen Datenbank von Sicherheitsempfehlungen,
Begründung
1. Hintergrund
2. Erforderliche Änderungen
3. Detaillierte Problemstellung
4. Mögliche Handlungsoptionen
5. Inhalt des Verordnungsvorschlags
5.1. Förderung der freiwilligen Zusammenarbeit
5.2. Untermauerung durch rechtsverbindliche Verpflichtungen
6. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung
Artikel 5 Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 6 Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen
Artikel 7 Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 8 Organisation der Arbeiten des Netzes
Artikel 9 Beteiligung der EASA an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 10 Beteiligung des Entwurfsstaats an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 11 Pflicht zur Meldung von Unfällen und schweren Störungen
Artikel 12 Status der Untersuchungsbeauftragten
Artikel 13 Koordinierung der Untersuchungen
Artikel 14 Beweissicherung
Artikel 15 Schutz sensibler Sicherheitsinformationen
Artikel 16 Verwendung von Aufzeichnungen
Artikel 17 Veröffentlichung von Informationen
Artikel 18 Weitergabe von Informationen
Artikel 19 Untersuchungsbericht
Artikel 20 Sicherheitsempfehlungen
Artikel 21 Folgemaßnahmen zu Sicherheitsempfehlungen und Datenbank für Sicherheitsempfehlungen
Artikel 22 Verfügbarkeit von Passagierlisten
Artikel 23 Unterstützung der Opfer von Flugunfällen und ihrer Angehörigen
Artikel 24 Ausschuss
Artikel 25 Sanktionen
Artikel 26 Aufhebungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang Beispiele für schwere Störungen
Finanzbogen
Drucksache 3/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... (7) Das Statistische Bundesamt stellt die Informationstechnik für die Übernahme und Zusammenführung der von den Meldebehörden nach § 3 übermittelten Daten sowie der Angaben aus den erwerbsstatistischen Registern nach den §§ 4 und 5 in das dort für den Zensus betriebene Datenbanksystem bereit. Die statistischen Ämter der Länder nehmen die informationstechnischen Aufgaben für die primärstatistische Erhebung, Aufbereitung und Auswertung der Angaben nach den §§ 6 bis 8 arbeitsteilig im Sinne einer zentralen Verarbeitung und Datenhaltung wahr. Dies gilt auch für die Aufgaben nach § 9 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5. Verantwortlich für die Haushaltsstichprobe und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen (§§ 7 und 8) und die Zusammenführung der Registerdaten mit den Ergebnissen der Haushaltsstichprobe (§ 9 Absatz 2) ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, für die Gebäude- und Wohnungszählung (§ 6) und die Zusammenführung der Registerdaten mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung (§ 9 Absatz 3) das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, für die Haushaltegenerierung (§ 9 Absatz 5) und für die Auswertungsdatenbank das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,
3 6.
3 7.
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011
11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011
13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011
14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011
15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
3 19.
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
26.b
27.b
28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
2 Allgemeines
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.
48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011
53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011
§ 25 Finanzzuweisung
55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011
§ 26 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011
§ 27 Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren
Zu Artikel 1
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 683/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3
6. Zu § 4 Satz 2 und 3
Drucksache 97/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Petitionen 0045/2006, 1476/2006, 0079/2003, 0819/2003, 1010/2005, 0052/2007, 0306/2007, 0444/2007, 0562/2007 u.a.) (2008/2126(INI))
... " bereit zu stellen, das nötig ist, um Beschwerden bei staatlichen und nichtstaatlichen Stellen vorzutragen, und auf diese Weise zu signalisieren, dass Kommunikationswege offen stehen und Beratung zur Verfügung gestellt wird, so dass die Opfer ermutigt werden, um entsprechende Beratung zu ersuchen, bevor sie die von irreführenden Adressbuchfirmen verlangten Gebühren begleichen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine zentralisierte Datenbank zu errichten und diese Beschwerden darin zu registrieren;
Drucksache 233/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (2008/2171(INI))
... 73. fordert die Kommission auf, die Kooperation zwischen den Unternehmen zu fördern, auf die Website der Marktzugangsdatenbank aufmerksam zu machen und die Streitbeilegungsmechanismen zu verbessern;
Drucksache 506/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem 25. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2007) (2008/2337(INI))
... 13. ist der Auffassung, dass die Bürger der Europäischen Union von der Kommission dasselbe Ausmaß an Transparenz erwarten sollten, ungeachtet dessen, ob sie eine förmliche Beschwerde einlegen oder ob sie gemäß dem Vertrag ihr Recht wahrnehmen, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten; fordert folglich, dass der Petitionsausschuss regelmäßige und klare Informationen darüber erhält, in welche Phase ein Vertragsverletzungsverfahren, zu dem auch eine Petition eingereicht wurde, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, eingetreten ist, oder dass der Ausschuss andernfalls gleichberechtigt mit dem Rat Zugang zu der entsprechenden Datenbank der Kommission erhält;
Drucksache 191/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok5208/09 EUDISYS-AE-Nr. 090073
... Die genannten Fälle sind lediglich Beispiele für zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle, die in den vergangenen Jahren in der Tschechischen Republik vorgekommen sind, und wir waren froh, von ihnen zu erfahren. Die Tschechische Republik verfügt wie einige andere Mitgliedstaaten nicht über eine zentrale Datenbank mit Angaben zur Zahl solcher Kompetenzkonflikte, aber aus den Angaben von Richtern und Staatsanwälten oder den ausgestellten oder abgelehnten Europäischen Haftbefehlen geht deutlich hervor, dass sich solche Fälle ereignen und ihre Zahl nicht unerheblich ist. Parallel geführte Verfahren sind beispielsweise durch die Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls der deutschen, der österreichischen oder der slowakischen Behörden oder durch die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen festgestellt worden. In vielen Fällen, in denen es um Rauschgiftschmuggel oder Schleusung geht, sind ein Staat oder mehrere Staaten für die Durchführung eines Strafverfahrens zuständig.
Drucksache 99/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) (2008/2098(INI))
... 45. unterstützt die Aktivitäten im Rahmen des TRESS-Netzes und fordert, dass dieses weiter die unterschiedlichen Modelle von Mobilität im Hinblick auf eine Anpassung an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften prüft; fordert die Kommission auf, in dieses Netz Unternehmer und Gewerkschaften einzubeziehen, da oft die Arbeitgeber diejenigen sind, die die Arbeitnehmer in rechtlichen Fragen betreffend die Sozialversicherung oder bei der Beschaffung der für die Beschäftigung notwendigen Dokumente unterstützen; betont, dass die Datenbanken des Gemeinschaftsdiensts EURES leicht zugänglich sein und regelmäßig aktualisiert werden müssen und dass ein möglichst breiter Zugang zu den Informationen gewährleistet sein muss; vertritt die Auffassung, dass das EURES-Netz strukturell und institutionell mit dem TRESS-Netz zusammenarbeiten muss;
Drucksache 507/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (2008/2301(INI))
... 26. erinnert an die im Jahresbericht 2007 des Petitionsausschusses unterbreiteten Empfehlungen im Hinblick auf die Überprüfung der Verwaltungsverfahren zur Bearbeitung von Petitionen, die zum Beispiel darauf abstellen, die Registrierung der Petitionen dem Sekretariat des Petitionsausschusses zu übertragen, enger mit SOLVIT zusammenzuarbeiten, die Petitionsdatenbank weiter auszubauen, ein EU-Portal für die europäischen Bürger zu schaffen usw.; begrüßt die Erstellung eines Kodexes für gute Praxis bei der Bearbeitung von Petitionen durch Mitglieder, der zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Parlaments in Kraft treten würde;
Drucksache 149/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... " die Verschaffung von Zugang zu der betreffenden elektronischen Datenbank sowie den Erhalt von Daten auf elektronischem Weg;
Drucksache 783/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009) 532 endg.; Ratsdok. 14800/09
... Für Verleger, Verwertungsgesellschaften und andere Rechteinhaber stellen verwaiste Werke lediglich ein Rechteklärungsproblem dar. Sie stehen einer generellen Ausnahme bezüglich der Nutzung verwaister Werke skeptisch gegenüber. Für sie ist das Hauptproblem, dafür zu sorgen dass nach Treu und Glauben eine gründliche Suche zur Ermittlung und Ausfindingmachung der Rechteinhaber in bestehenden Datenbanken durchgeführt wird8.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grünbuch und öffentliche Konsultation
3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse
3.1. Bibliotheken und Archive
3.2. Verwaiste Werke
3.3. Lehre und Forschung
3.4. Menschen mit Behinderungen
3.5. Nutzererstellte Inhalte
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 490/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zu einem Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt (2008/2217(INI))
... 4. schlägt vor, umgehend ein Programm zur Verbesserung der Statistiken und Datenbanken zur städtischen Mobilität durch Eurostat auf den Weg zu bringen, das insbesondere die folgenden Komponenten enthält:
Beschleunigung der europäischen Forschung und Innovation im Bereich der städtischen Mobilität
Förderung der Optimierung der verschiedenen Fortbewegungsarten durch verbesserte Stadtentwicklung
Der zusätzliche Nutzen des Handelns auf europäischer Ebene: ein Anreiz für eine nachhaltige Mobilität in Stadtgebieten
Der städtische Nahverkehr: ein Wirtschaftszweig und europäische Technologien, die im Rahmen der Lissabon-Strategie und des europäischen Konjunkturprogramms berücksichtigt werden müssen
Drucksache 825/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... /EG legt der Hersteller jedem neuen leichten Nutzfahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung bei, und die Mitgliedstaaten gestatten die Zulassung und die Inbetriebnahme neuer leichter Nutzfahrzeuge nur dann, wenn eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt. Die von den Mitgliedstaaten erfassten Daten sollten mit der vom Hersteller erteilten Übereinstimmungsbescheinigung für das leichte Nutzfahrzeug im Einklang stehen und sich ausschließlich auf diese stützen. Für Daten aus Übereinstimmungsbescheinigungen sollte eine Standarddatenbank der Gemeinschaft eingerichtet werden. Sie sollte als ausschließliche Referenz benutzt werden, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die Speicherung ihrer Zulassungsdaten zu vereinfachen, wenn Fahrzeuge erstmals zugelassen werden.
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... " (http://www.anabin.de). Diese Datenbank kann auch zur Prüfung der Eintragungsfähigkeit ausländischer Doktorgrade herangezogen werden. Im Zweifelsfall kann von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter der E-Mail-Adresse zab@kmk.org eine Stellungnahme angefordert werden.
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... 62. ist indessen der Meinung, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um mit der freiwilligen und anonymen Datenerfassung und der Erstellung einer vergleichenden Datenbank beginnen zu können, wobei die Datenschutzbestimmungen und die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte einzuhalten sind und auf Vorgehensweisen, die die menschliche Wurde verletzen, verzichtet wird; fordert die Kommission auf, Vorschlage für die notwendigen Änderungen an den Rechtsvorschriften einzubringen;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 216/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... 5. Für die Einrichtung weiterer Datenbanken oder eines webbasierten Instruments für den Informationsaustausch besteht hingegen kein Bedürfnis. Vielmehr sind die bereits zahlreich existierenden Einrichtungen, Plattformen und Informationssysteme, von denen nur einige unter Punkt 5.2 im Begleitdokument aufgezählt werden, auf ihren tatsächlichen Nutzen zu evaluieren und gegebenenfalls zu reduzieren. Die an gleicher Stelle vorgeschlagene Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Katastrophen ist entbehrlich.
Drucksache 331/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
... " stellt klar, dass Fundstellendatensätze nur eingerichtet werden müssen, um der anderen Vertragspartei den Hit-/No-Hit-Zugriff zu ermöglichen, die Vertragsparteien jedoch nicht verpflichtet sind, ihre Datenbanken auch für die innerstaatliche Nutzung umzustrukturieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck dieses Abkommens
Artikel 3 Daktyloskopische Daten
Artikel 4 Automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten
Artikel 6 Nationale Kontaktstellen und Durchführungsvereinbarungen
Artikel 7 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 8 Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten
Artikel 9 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarungen
Artikel 10 Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 11 Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
Artikel 12 Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien
Artikel 13 Verwendungsbeschränkungen zum Schutz personenbezogener und sonstiger Daten
Artikel 14 Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
Artikel 15 Dokumentation
Artikel 16 Datensicherheit
Artikel 17 Transparenz – Information der Betroffenen
Artikel 18 Unterrichtung
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Konsultationen
Artikel 21 Ausgaben
Artikel 22 Kündigung des Abkommens
Artikel 23 Änderungen
Artikel 24 Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 727: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Drucksache 648/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht KOM (2009) 293 endg.; Ratsdok. 11722/09
... 3. Die Zusammenführung unterschiedlichster Datenbanksysteme verbunden mit einem Portalsystem, das jeden Informationswunsch der nationalen Polizei- und Sicherheitsbehörden in jeweils datenbankspezifische Anfragesysteme einbringt, setzt die betroffenen Daten im Vergleich zu einer getrennten Datenhaltung innerhalb des jeweiligen IT-Großsystems einem erhöhten Risiko auch missbräuchlichen Zugriffs aus. Die allgegenwärtigen Nutzungsmöglichkeiten vernetzter informationstechnischer Systeme führen nicht nur zu einem immensen Anfall von personenbezogenen Daten der betroffenen Personen und eröffnen damit Rückschlüsse auf die Persönlichkeit, die bis hin zu einer umfassenden Profilbildung reichen können. Sie wecken zugleich auch Begehrlichkeiten der nationalen Polizei- und Sicherheitsbehörden, auf diese gebündelten "
Drucksache 255/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zur Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (2008/2179(INI))
... E. in der Erwägung, dass die Informationsstelle eine breite Palette an Produkten einschließlich Online-Diensten, Online-Veröffentlichungen und Datenbanken bereitstellt, die sich sowohl für die Industrie als auch für die Entscheidungsträger in der Politik auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene bereits als sehr wertvoll erwiesen haben,
Drucksache 164/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... So soll z.B. in der vorliegenden Verordnung mit der Änderung der EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung der Tierhalter zur Meldung der durch einen beauftragten Tierarzt durchgeführten Impfungen unter Nennung des verwendeten Impfstoffes verpflichtet werden. Da aber die für die Meldung notwendige Eingabe in die HIT-Datenbank dem Impftierarzt oder der zuständigen Behörde vorbehalten ist, könnte der Tierhalter dieser Verpflichtung nur durch eine auf einen privatrechtlichen Vertrag gestützte Delegation an seinen Impftierarzt nachkommen und somit mit eigenen Mittel nicht hinreichend sicherstellen. In diesem Zusammenhang ist auch die vorgesehene Bußgeldbewehrung der Meldepflicht des Tierhalters unverhältnismäßig, da nicht erfolgte oder unrichtige Meldungen nicht wirksam kontrolliert werden könnten.
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung
2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV
3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV
§ 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988
Artikel 6a Änderung der Schweinepest-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 578/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... " mitzuwirken, dessen Aufgabe unter anderem darin besteht, die von den Fahrzeugherstellern oder –importeuren gelieferten Systemdaten in die zentrale AKE-Systemdatenbank einzustellen. Die von Technischen Prüfstelle und Überwachungsorganisationen getragene zentrale Stelle gibt die Systemdaten auf Anforderung entgeltlich an Dritte (insbesondere für die vorgeschriebene Pflichtuntersuchung an Kraftfahrzeugen) weiter. Mithin müssen alle Überwachungsorganisationen die Systemdaten prüfen können und haben keinen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung. Insoweit trägt die Regelung auch zur Rechtsklarheit bei.
Drucksache 123/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem KOM (2008) 78 endg.; Ratsdok. 6615/08
... "nicht registrierter Wirtschaftsbeteiligter” bezeichnet). Die Bestimmungen über die Entstehung des Steueranspruchs und zur Entrichtung der Steuer wurden aus diesem Artikel entfernt und in Artikel 7 aufgenommen. Die Bestimmungen über vorübergehend registrierte Empfänger tragen der Tatsache Rechnung, dass deren Berechtigungen im Rahmen des EMCS in der Datenbank nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 des Rates vom 16. November 2004 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern6 enthalten sind.
Drucksache 471/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Bereich der Visumfreiheit
... – jeglicher Zugang der USA zu Datenbanken oder -Informationssystemen von EU/EG untersagt werden sollte, es sei denn, dieser wäre gemäß EG-Recht ausdrücklich zulässig, wobei er in diesem Fall einvernehmlich von der Europäischen Union genehmigt werden und auf der uneingeschränkten Wahrung des Gegenseitigkeitsgrundsatzes basieren sollte; der Zugang sollte also nur genehmigt werden, wenn er mit dem spezifischen Zweck dieser EU-Informationssysteme gemäß deren jeweiliger Rechtsgrundlage in Einklang steht; darüber hinaus ist ein angemessenes Schutzniveau im Einklang mit den Kriterien sicherzustellen die in den einschlägigen EU-Datenschutzinstrumenten allgemeinen Charakters (Richtlinie
Drucksache 525/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen KOM (2008) 400 endg.; Ratsdok. 12041/08
... • Begrenzte Anzahl festgelegter Umweltkriterien für Produkte/Dienstleistungen – und wo sie vorhanden sind, bestehen oft unzureichende Mechanismen, wie z.B. Datenbanken, um sie publik zu machen.
1. Einleitung
1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens
1.2. Politischer Hintergrund
1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene
1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung
2. Ziele
3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen
3.1. Beschaffungsprozess
3.2. Umweltleistung
4. Gemeinsame GPP-Kriterien
4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien
4.2. Schwerpunktbereiche
5. GPP-Ziele
5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung
5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU
5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten
5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission
6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen
7. Leitlinien
8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation
9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung
10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan
11. Schluss und künftiges Vorgehen
Drucksache 361/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV -Verordnung)
... Es wird eine Informationspflicht neu eingeführt; dabei handelt es sich um die einmalige Eingabe des BVDV-Status eines Rindes durch die Untersuchungseinrichtung in die Rinderdatenbank. Pro Eingabe fallen im automatisierten Verfahren Kosten von ca. 4 bis 5 Cent an; bei jährlich etwa 4,8 Millionen zu untersuchenden Rindern fallen insoweit jährlich Kosten von etwa 216.000 Euro an. Eine schriftliche Nachweisführung wäre erheblich kostenintensiver.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:
§ 2 Impfungen
§ 3 Untersuchungen
§ 4 Verbringen von Rindern
§ 5 Schutzmaßregeln
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Übergangsregelungen
§ 8 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt
Abschnitt 1 BVDV-unverdächtiger Rinderbestand
Abschnitt 2 Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit
Anlage 2 (zu § 1, § 3, § 4 und § 5) Untersuchungsmethoden
1. Untersuchungen zum BVDV-Nachweis
1.1 Erregernachweis bei Tieren mit positivem oder unbekanntem BVDV-Antikörperbefund
1.2 Erregernachweis bei Tieren mit negativem BVDV-Antikörperbefund
2. Wiederholungsuntersuchung zum BVDV-Nachweis nach § 3 Abs. 4
3. Untersuchungen auf BVDV-Antikörper
3.1 Nachweismethoden für die Bestätigung der Antikörperfreiheit nach Nummer 1.2 oder für die Untersuchung einer Kontaktgruppe
3.2 Nachweismethoden für die diagnostische Stichprobe z.B. Jungtierfenster
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Kosten mit Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 513: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
Drucksache 698/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II-Gesetz)
... Das im polizeilichen Informationssystem betriebene nationale SIS II System (N.SIS II) stellt in Deutschland die nationale Kopie der SIS-II-Datenbank dar (Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b des Ratsbeschlusses in Verbindung mit § 11 Abs. 1 BKAG)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Anwendung der Bestimmungen des Beschlusses des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II)
Artikel 2 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 15a Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem
Artikel 3 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen
Artikel 6 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Personeller Mehraufwand
b Finanzieller Mehraufwand.
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
D. Sonstige Kosten
E. Bürokratiekosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Befristung und Evaluation
Zweiter Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zur Aufhebung von Artikel 2 bis 4:
Zur Aufhebung von Artikel 5:
Zur Aufhebung von Artikel 6:
Zur Aufhebung von Artikel 7
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 525: Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Drucksache 916/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08
... Die vorgeschlagenen Änderungen sind grundsätzlich sinnvoll, allerdings bleibt die Novellierung weit hinter den Möglichkeiten zurück. Schon seit Jahren ist die Kennzeichnung merklich veraltet. In den Effizienzklassen C bis G gibt es in vielen Gerätekategorien laut der Hausgeräte-Datenbank des Niedrig-Energie-Instituts (NEI 8/2008) keine Geräte mehr auf dem Markt. Zugleich wurde die Skala bei Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen mit den Kategorien A++ und A+ nach oben erweitert, so dass ein einfacher Überblick über die bestehenden Gerätekategorien A bis G verloren ging. Damit erfüllt die europäische Kennzeichnung von Elektrogeräten schon seit längerem nicht mehr die ursprüngliche Intention einer griffigen und stimmigen Verbraucherinformation.
Drucksache 841/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Dritte Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge -Durchführungsverordnung
... Hierfür ist ein Testlauf erforderlich, der nur mit Echtdaten der Mitteilungspflichtigen durchgeführt werden kann. Der Weiterleitung der Daten an die Finanzverwaltung der Länder muss eine Abfrage der zentralen Stelle an die IdNr-Datenbank vorausgehen, um eine Zuordnung der von den Mitteilungspflichtigen gelieferten Daten zu den einzelnen Finanzämtern vornehmen zu können. Bei der Ausübung des Ermessens ist der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu berücksichtigen, der z.B. für Sozialdaten in § 78b
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 1 Grundsätze der Datenübermittlung
§ 2 Technisches Übermittlungsformat
§ 2a DIN- und ISO/IEC-Normen
§ 3 Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge
Abschnitt 3 Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
§ 20 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 21 Erprobung des Verfahrens
Artikel 2 Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
§ 7 Rentenbezugsmitteilungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
4 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu §§ 1
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
– Datenübermittlung
– Datenfernübertragung über Virtual Private Network VPN
Zu Nummern 8 bis 13
Zu Nummer 13
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 463: Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung und zur Änderung der Steuerdatenübermittlungsverordnung
Drucksache 919/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetz es oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
... bislang nicht in der Datenbank des Statistischen Bundesamtes enthalten sind und bittet daher, diese umgehend nach zu erfassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 3 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin
§ 4 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 5 Fristen
§ 6 Übergangsvorschriften
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage und Reformansätze
2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Gleichstellungspolitische Folgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
Drucksache 35/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine verantwortliche Vergabe von Hypothekarkrediten zur Stärkung des Verbrauchervertrauens beitragen kann. Soweit die Kommission erwägt, zur Prüfung der Fähigkeit des Kreditnehmers zur Rückzahlung der anfallenden Raten gegebenenfalls auf die Abfrage von Datenbanken zurückzugreifen, hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die Kredit gebende Wirtschaft seit Jahrzehnten in einer Gemeinschaftseinrichtung - auf Bundesebene der SCHUFA Holding AG, die auch in der Region präsent ist - zusammengeschlossen, die Kreditdaten vorrätig hält und pflegt. Hoheitliche Eingriffe in diesen privatrechtlich organisierten Informationsaustausch, etwa durch Schaffung eines unbeschränkten Zugangs zu solchen Datenbanken auch für Kreditinstitute, die sich nicht vertraglich anschließen wollen, erscheinen nicht gerechtfertigt.
1. Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen:
Ziffer 3.2 Das Produktangebot erweitern
Ziffer 3.3 Das Verbrauchervertrauen erhöhen
Ziffer 3.4 Die Kundenmobilität fördern
Ziffer 4.1 Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
- Zu Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung
- Zu Abschnitt: Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
- Zu Abschnitt: Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
Ziffer 4.2 Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
Ziffer 4.5. Weitere Untersuchungen
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... AG. in der Erwägung, dass im Laufe des Jahres 2007 die Mitglieder des Petitionsausschusses Nutzen ziehen konnten aus der beträchtlichen Stärkung der ePetition-Datenbank und des dazugehörigen Verwaltungssystems, die von seinem Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem für Informationstechnologie zuständigen Dienst entwickelt wurden und allen Mitgliedern des Ausschusses sowie der Fraktionen einen direkten Zugang zu sämtlichen Petitionen und damit verbundenen Unterlagen ermöglicht und somit ihre Möglichkeiten, den Petenten wirksam zu Dienste zu sein, verbessert,
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... , durch Unterstützung von Projekten zur Filmbildung junger Menschen sowie durch Mitwirkung an der Erstellung einer bundesweiten, öffentlich zugänglichen Filmdatenbank
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... Für den Bund entsteht ein finanzieller Aufwand durch die Führung des Schornsteinfegerregisters. Die Einrichtung des Schornsteinfegerregisters beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verursacht zusätzliche Kosten für die Erstellung einer Datenbankapplikation zur Erfassung und Pflege des Registers einmalig in Höhe von 40.000 €. Für die Pflege der Datenbank werden Personalausgaben in Höhe von etwa 8.000 € pro Jahr benötigt. Dies entspricht 0,25 Stellen der Entgeltgruppe 5. Dieser durch das Register entstehende Sach- und Personalaufwand kann innerhalb des Kapitels 0904 aufgefangen werden. Die Kosten für den Datenaustausch mit der Internetplattform können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden. Sie werden im Rahmen des jeweils geltenden Finanzplans aufzufangen sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 648/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... - Informationsmaterialien und Datenbanken, welche durch öffentliche Stellen zur Verfügung gestellt werden:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 842/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... In der UAW-Datenbank des BfArM finden sich Verdachtsfälle schwerwiegender UAW zu Thrombozytopenie, bullösen Hautreaktionen, Nekrolyse und erythematösem Ausschlag sowie Verdachtsfälle zu Hirninfarkt, zerebraler Blutung, Agranulozytose, Leberwerterhöhung (Gamma-GT) und arzneimittelspezifischer Antikörperbildung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zur Position 2,5-Dihydroxybenzolsulfonsäure
Zur Position Enterococcus faecium - zur Anwendung bei Tieren -
Zur Position Rauwolfia-Alkaloide
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zur Position Ajmalin und seine Ester
Zur Position Ambrisentan
Zur Position Calciumdobesilat
Zur Position Dabigatran und seine Ester
Zur Position Febuxostat
Zur Position Fosaprepitant
Zur Position Histrelin
Zur Position Kalium - zur parenteralen Anwendung, in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l -
Zur Position Methylnaltrexoniumsalze
Zur Position Micafungin
Zur Position Peforelin - zur Anwendung bei Tieren -
Zur Position Rauwolfia-Arten, ihre Zubereitungen und Alkaloide
Zur Position Reserpin
Zur Position Rupatadin
Zur Position Tafluprost
Zur Position Theodrenalin - zur parenteralen Anwendung -
Zur Position Trometamol
Zur Position Tylvalosin - zur Anwendung bei Tieren -
Zur Position Zubereitung aus Adapalen und Benzoylperoxid
Zur Position Zubereitung aus Nicotinsäure und Laropiprant
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 718: Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-ÄVO)
Drucksache 560/08
... Zu Nummer 5 (§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern)
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Drucksache 230/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften KOM (2008) 151 endg.; Ratsdok. 7984/08
... " für den Informationsaustausch zwar die Behörde definiert, die für die nationale Datenbank für Fahrzeugzulassungsdokumente zuständig ist. Aufgrund der ggf. teilweise noch vorhandenen dezentralen Strukturen in den Mitgliedstaaten würde sich daraus aber nicht zwingend ableiten, dass der grenzüberschreitende Datenaustausch jeweils nur über eine zentrale Kopfstelle erfolgt.
Drucksache 881/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... 8. Gemeinschaftsmaßnahmen sollten im Sinne der Subsidiarität die Aktivitäten der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen unterstützen und dabei auf einen echten europäischen Mehrwert sowie eine Begrenzung bzw. Reduzierung des bürokratischen Aufwands bedacht sein. Ein europäischer Mehrwert wird insbesondere in einem Erfahrungsaustausch über gute Beispiele gesehen, zum Beispiel über spezialisierte medizinische, soziale und pädagogische Dienste oder Führungs- und Finanzierungsmodelle für Archive, Datenbanken und Biobanken.
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... " und in der Datenbank KURS, die schulische Berufsausbildungen auflistet, erfasst. Die aktive Einbeziehung in die Vermittlung und die Ausbildungsförderung dürfte auch zu einer Steigerung der Altenpflege als Erstausbildungsberuf beitragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 524/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... ")2, vorgesehen sind. Der zweite Rechtsakt zum Thema Urheberrecht, der für die wissensbestimmte Gesellschaft von Bedeutung ist, nämlich die Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken3, wurde zwar in einem gesonderten Bericht bewertet4, doch werden einige Aspekte dieser Richtlinie, wie die darin vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen, auch in diesem Grünbuch angesprochen.
Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
1. Einleitung
1.1. Zweck dieses Grünbuchs
1.2. Gegenstand des Grünbuchs
2. Allgemeines
3. Ausnahmen für spezielle Bereiche
3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive
3.1.1. Digitalisierung Erhaltung
3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke
3.1.3. Verwaiste Werke
3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung
3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken
3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte
4. Aufforderung zur Stellungnahme
Drucksache 1/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
... Es sollte darüber hinaus geregelt werden, dass auch ein Datenaustausch zwischen Fachüberwachungsbehörden untereinander möglich und geboten ist, soweit die in § 2 Abs. 13 genannten Zwecke dies erfordern. Beispiel: Die für die Überwachung der Nitratrichtlinie im Rahmen von Cross Compliance zuständige Behörde, die die ausreichende Größe von Güllebehältnissen kontrolliert muss z.B. auch einen Einblick in die für einen anderen CC-Standard (Tierkennzeichnung) relevante HIT-Datenbank nehmen können, um den Tierbestand, den der Landwirt im Antrag bzw. bei der Kontrolle angibt, abgleichen und plausibilisieren zu können; dies wird seitens der EU-Prüforgane (ERH und EGFL) - gestützt auf Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - gefordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
1. Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
2. Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
II. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Artikel 2 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Artikel 2 Artikel 2 regelt das Inkrafttreten.
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
Drucksache 697/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG)
... Die Suchdienste verfügen über Daten auf Karteikarten, in Akten, auf Mikrofilm und in elektronischen Datenbanken. Die Bestände wurden in wesentlichen Teilen in den ersten Nachkriegsjahren, insbesondere auch auf Grund der oben erwähnten Registrierungen und Erhebungen, angelegt. Dieser Datenpool aus "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Aufgaben der Suchdienste
§ 3 Erhebung
§ 4 Verwendung
§ 5 Löschung
§ 6 Schadensersatz
§ 7 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)
Drucksache 881/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... (9) Nach der Datenbank Orphanet haben von den 5 863 bekannten seltenen Krankheiten, die klinisch identifiziert werden können, nur 250 einen Code in der bestehenden Klassifikation der Krankheiten (ICD-10). Es bedarf einer geeigneten Klassifizierung und Kodierung aller seltenen Krankheiten, damit sie in den einzelstaatlichen Gesundheitssystemen ins Bewusstsein gerückt und erkannt werden.
Vorschlag
1. Nationale Pläne zur Bekämpfung seltener Krankheiten
2. Angemessene Definition, Kodierung und Bestandsaufnahme seltener Krankheiten
3. Erforschung seltener Krankheiten
4. Fachzentren und europäische Referenznetze für seltene Krankheiten
5. Zusammenführung des Fachwissens über seltene Krankheiten auf europäischer Ebene
6. Mitbestimmung von Patientenverbänden
7. Nachhaltigkeit
Drucksache 104/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... -Quellen und –Senken sowie die Datenbank zur Speicherkapazität aus dem Projekt GEOCAPACITY(6. RP) verwendet wurden. Die Umweltverträglichkeit dieser Szenarien wurde mithilfe des POLES-Modells für Luftqualität des Internationalen Instituts für angewandte Systemanalyse IIASA nach einer Methode geprüft, die die Beraterfirma ERM für alle anderen Umweltwirkungen entwickelt hat. Der technische Input zu den geeigneten Risikomanagementstrategien hatte folgende
Drucksache 373/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2149(INI))
... 14. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, eine Datenbank einzurichten, in der Basisdaten von Freiwilligenorganisationen und Einzelheiten bewährter Verfahren erfasst werden, was zu sinnvollen Leitlinien führen würde, um das System der Freiwilligentätigkeit zu verbessern;
Drucksache 668/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den endgültigen Ausstieg aus Produktion und Verbrauch von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen: Bessere Rechtsetzung auf der Basis 20-jähriger Erfahrungen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) KOM (2008) 505 endg.; Ratsdok. 12832/08
... Die Vorschriften über geregelte Stoffe für wesentliche Labor- und Analysezwecke werden an die gängige Praxis angeglichen, wonach den Herstellern und Importeuren der Stoffe Quoten zugewiesen und die Endverbraucher (z.B. Labors) in einer von der Kommission geführten Datenbank registriert werden. Es sollte eine Obergrenze für die verwendeten Gesamtmengen festgelegt werden, um zusätzliche Anreize für den Einsatz verfügbarer Alternativen zu geregelten Stoffen zu schaffen (Artikel 10).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage in der EU
3. Bessere Rechtsetzung
3.1. Überarbeitung der geltenden Vorschriften
3.2. Weitere Maßnahmen
4. Voraussichtliche Auswirkungen
5. Schlussfolgerungen
Vorschlag
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen, Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Optionen und damit verbundene Folgenabschätzungen erarbeitet und analysiert.
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
• Begriffsbestimmungen – Kapitel I Artikel 3
• Ausstiegsfahrplan – Kapitel II Artikel 4, 5 und 6
• Ausnahmen – Kapitel III Artikel 7 bis 13
• Handel – Kapitel IV Artikel 15 bis 20
• Rückgewinnung und Zerstörung gebrauchter geregelter Stoffe – Kapitel V Artikel 22
• Neue Stoffe – Kapitel VI Artikel 24
• Berichterstattung – Kapitel VII Artikel 26 und 27
• Überwachung – Kapitel VII Artikel 28
• Durchführungsmaßnahmen
Vorschlag
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... entspricht, wird vom Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument aufgenommen und in die Justizdatenbank eines zentralen Vollstreckungsgerichts eingestellt (§ 802f Abs. 5 ZPO-E). Auf deren Inhalt haben alle Gerichtsvollzieher Zugriff, die damit deren Inhalt weiteren Titelgläubigern zu Vollstreckungszwecken zugänglich machen können (§ 802k Abs. 2 Satz 1 ZPO-E). Daneben sind bestimmte staatliche Stellen, die schon heute auf die Vermögensverzeichnisse zugreifen können, im Rahmen ihrer Aufgaben einsichtsbefugt (§ 802k Abs. 2 Satz 2 ZPO-E). Das einzelne Vermögensverzeichnis wird für die Dauer von drei Jahren abrufbar sein (§ 802k Abs. 1 ZPO-E); bei unveränderten Vermögensverhältnissen muss der Schuldner erst danach auf Antrag erneut eine Vermögensauskunft abgeben.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Förderung der gütlichen Einigung
e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
f Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 633/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Die GMK-Arbeitsgruppe Bioethik und Recht weist in ihrem Abschlussbericht darauf hin, dass die derzeit bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um alle Aspekte im Zusammenhang mit Biobanken zu erfassen, und dass daher insbesondere in Bezug auf Forschungsdatenbanken spezifische Regelungen zu Einwilligung und Zweckbindung aufzunehmen sind. Die 81. GMK hat diesen Abschlussbericht einschließlich seiner Handlungsempfehlungen am 2./3. Juli 2008 einvernehmlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Insofern ist die Begründung zum GenDG zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 nicht nachvollziehbar.
Drucksache 145/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen " (2007/2106(INI))
... 33. fordert die Kommission auf, eine transparente und für die Bürger der Union zugängliche Datenbank aufzubauen, die über einzelstaatliche, regionale und lokale Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden informiert, insbesondere über Finanzierungsmaßnahmen, und zwar im Interesse des Austauschs bewährter Verfahren in der Europäischen Union sowie der Unterrichtung und Aufklärung der Allgemeinheit;
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... – die Einrichtung einer Datenbank über Änderungen bei den Einstufungs- und Klassifizierungssystemen für Arbeitnehmer,
Drucksache 308/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Bekämpfung von Krebs in der erweiterten Europäischen Union
... S. in der Erwägung, dass die Onkologie nicht in allen Mitgliedstaaten als medizinisches Spezialgebiet anerkannt ist, und dass fortlaufende medizinische Schulung erfolgen muss T. in der Erwägung, dass EudraCT, die europäische Datenbank für
Drucksache 462/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu der Bewertung des Programms PEACE und Strategien für die Zukunft (2007/2150(INI))
... 15. betont, dass die Menschen leichten Zugang zu Informationen über Erfolge bei Projekten haben sollten, die mit PEACE-I- und PEACE-II-Mitteln sowie mit IFI-Mitteln finanziert wurden; ist der Ansicht, dass die Erfahrung aus solchen Projekten mit denjenigen geteilt werden sollten, die sich in anderen internationalen Arbeiten zur Friedenskonsolidierung engagieren; fordert in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Datenbank, die für die Arbeit für Frieden und Versöhnung im In- und Ausland als Referenz herangezogen werden kann; fordert darüber hinaus, dass bei der Schaffung von Regional- und Städtenetzwerken jede Ebene der Beteiligung einbezogen wird;
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... wahrzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Verpflichtung zur Vorlage der Daten verhältnismäßig zumal die Angaben nicht veröffentlicht, sondern nur einer staatlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese verfügt so über alle erforderlichen Daten, um im Falle eines ausreichenden Anfangsverdachts mittels eines Datenbankabgleichs überprüfen zu können, ob die an einen Übertragungsnetzbetreiber oder ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen gerichteten Vergütungsansprüche unter Zugrundelegung der Angaben der Netzbetreiber begründet und die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Netzbetreiber oder ihren Zusammenschlüssen einschließlich der entsprechenden Verbände angegebenen, ausgewiesenen und/oder geltend gemachten Differenzkosten zutreffend sind.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 83/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus
... D. besorgt über die weitreichenden Konsequenzen des Einsatzes umfassender Datenbanken für Einwanderung und Asyl auf EU-Ebene bei der Terrorismusbekämpfung und besonders darüber, dass den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten Zugang zu Eurodac gewährt werden soll, wie in den Schlussfolgerungen des Rates "
Drucksache 567/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Durch die Nachrüstung eines Partikelminderungssystems ändern sich die Emissionsklasse (Kombination aus Schadstoffklasse und Partikelminderungsklasse) des mautpflichtigen Fahrzeugs und die maßgebliche Mautkategorie. Soweit der Nutzer des nachgerüsteten mautpflichtigen Fahrzeuges bei der vom Bund beauftragten Betreibergesellschaft registriert ist und an der automatischen Mauterhebung mittels Fahrzeuggerät teilnimmt, müssen die Einträge in der Nutzerdatenbank des Betreibers und die Daten im Fahrzeuggerät aktualisiert werden damit die Berechnung der Mauthöhe korrekt erfolgt. Solange die geänderten Daten dem Betreiber nicht mitgeteilt und die im Fahrzeuggerät gespeicherten Daten nicht geändert wurden werden zu hohe Mautgebühren berechnet, mit der Folge, dass der Nutzer im Hinblick auf zuviel entrichtete Maut einen Rückzahlungsanspruch hat.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.