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0601/06
0299/06
0030/06B
0177/06
0252/1/06
0255/06
0556/1/06
0302/06
0252/06B
0898/06
0056/06
0176/06
0894/06
0946/06
0629/06
0716/1/06
0915/06
0153/06
0362/06
0755/06
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0900/05
0377/05
0025/05
0870/05
0174/1/05
0034/05
0764/1/05
0582/05
0194/05
0252/05
0408/05
0554/05B
0438/05
0554/1/05
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0219/1/05
0518/05
0151/1/05
0285/05
0121/05
0455/05
0897/05
0796/05
0283/05
0584/05
0616/05B
0780/05
0233/1/05
0053/05
0633/05
0871/05
0003/05
0361/2/05
0202/05
0022/05
0712/05
0335/05
0086/05B
0236/05
0333/05
0616/05
0765/05B
0911/05
0818/05
0210/05
0241/05
0511/05
0578/05
0721/05
0573/05
0404/05
0086/1/05
0002/05
0243/05
0896/05B
0295/1/05
0192/1/05
0209/05
0089/05
0599/1/05
0271/05
0512/05
0086/05
0940/05
0151/05B
0395/05
0354/05
0572/05
0603/05
0723/05
0896/1/05
0902/1/05
0615/05
0002/05B
0189/05
0219/05B
0765/1/05
0042/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0623/05
0092/05
0197/05
0336/05
0097/05
0575/05
0567/05
0220/05
0674/05
0361/4/05
0764/05B
0483/05
0614/05
0577/05
0622/05
0599/05
0390/05
0174/05B
0902/05B
0942/05B
0561/05
0599/05B
0052/05
0574/05
0723/1/05
0616/2/05
0233/05B
0524/05
0942/05
0770/05
0275/05
0936/05
0764/05
0192/05B
0238/04B
0773/04B
0869/1/04
0720/1/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0662/04
0952/04
0657/04
0413/04B
0361/04
0798/04
0869/04
0336/04
0406/04
0622/04
0912/04
0618/04B
0720/04
0270/04
0782/04
0860/04
0892/04
0586/04
0683/4/04
0184/04
1012/04
0238/04
0907/04
0327/04
0907/1/04
0722/04
0869/04B
0918/04
0458/04B
0429/04
0525/04B
0664/04
0995/04
0723/1/04
0525/1/04
0808/04
0725/04
0666/04
0283/04
1003/04
0441/04
0723/04B
0657/04B
0591/04
0915/04
0184/04B
0907/04B
0887/04
0049/03
0546/03
0504/03
Drucksache 135/17

... Identitätsnachweis nach § 36a Absatz 2 Satz 5 des Ersten Buches berücksichtigt werden. Die Richtlinie hat Konzepte zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Krankenkassen und Vorgaben für eine Zertifizierung durch unabhängige Gutachter vorzusehen. Sie ist in Abstimmung mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erstellen und bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 1a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118
Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst

Artikel 1b
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel ld
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel le
Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33a
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Artikel 1f
Änderung des Krankenpf~egegesetzes

Artikel 1g
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 1h
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 1i
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 1j
Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung

Artikel 1k
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 375/1/17

... Gegen die Regelung in § 9 Absatz 2 ProstStatV sprechen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/17




1. Zu § 2 Nummer 3 ProstStatV

2. Zu § 9 Absatz 2 ProstStatV


 
 
 


Drucksache 144/17

... Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)3 werden ab Mai 2018 statt der bislang noch bestehenden 28 nationalen Rechtsvorschriften für ganz Europa einheitliche Vorschriften gelten. Der neu geschaffene Mechanismus der federführenden Aufsichtsbehörde4 stellt sicher, dass in der EU für die Aufsicht über ein Unternehmen, das Daten grenzüberschreitend verarbeitet, nur noch eine Datenschutzbehörde zuständig ist. Dadurch wird die einheitliche Auslegung der neuen Vorschriften gewährleistet. So wird in grenzüberschreitenden Fällen, in die mehrere nationale Datenschutzbehörden einbezogen sind, ein einziger Beschluss gefasst, damit sichergestellt ist, dass gemeinsame Probleme auch gemeinsam gelöst werden. Darüber hinaus schafft die DS-GVO gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und in Drittländern ansässige Unternehmen, denn Letztere werden dieselben Vorschriften anwenden müssen wie EU-Unternehmen, wenn sie in der EU Waren und Dienstleistungen anbieten oder Verhaltensmuster von Personen erfassen wollen. Ein größeres Vertrauen der Verbraucher kommt sowohl den in der EU als auch den in Drittländern ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zugute.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 403/1/17

... ) für eine mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbare Regelung zum öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen. Er verweist auf seine Stellungnahmen vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 182/17(B)) und vom 2. Juni 2017 (BR-Drucksache 389/17(B)). Für die Erreichung des Ziels, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen und von vornherein zu verhindern, ist es notwendig, dass die Bundesregierung die Entscheidungen auf europäischer Ebene vorantreibt und maßgeblich mitgestaltet.



Drucksache 314/17 (Beschluss)

... Diese Vorschrift verstößt gegen den Sozialdatenschutz und ist daher in dieser Form abzulehnen. Die in den Hilfeplänen enthaltenen Informationen sind zweifelsohne Sozialdaten im Sinne der § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a



Drucksache 427/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 5 EuropolG als Vertreter der Länder für den "Beirat für die Zusammenarbeit" gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794 Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Rheinland-Pfalz sowie als seine Stellvertreterin Frau Antonia Buchmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stabsstelle Europa, Rheinland-Pfalz zu ernennen.



Drucksache 332/17 (Beschluss)

Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 266/17 (Beschluss)

... Der VDG-E geht davon aus, dass Vertrauensdiensteanbieter privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden detaillierten und teilweise engen gesetzlichen Vorgaben zu Eingriffskompetenzen, Datenschutz und Identitätsprüfung vorgesehen. Sollten jedoch Nutzerkonten - oder Teile davon -, die von Trägern öffentlicher Gewalt angeboten werden und die nach § 3 OZG-E durch Bund und Land eingerichtet werden sollen, unter den Begriff des Vertrauensdienstes fallen, sind die geplanten Regelungen zu den Vertrauensdiensten zu weitgehend. Folglich sollte klargestellt werden, dass Nutzerkonten, die Träger öffentlicher Gewalt für Verwaltungsdienstleistungen anbieten, keine Vertrauensdienste sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 VDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 1 De-Mail-G

3. Zu Artikel 10 Absatz 3 § 5 Absatz 5 Satz 3 VwZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 263/17 (Beschluss)

... Es soll eine bereichsspezifische Datenschutzregelung im Sinne von § 4 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1


 
 
 


Drucksache 325/17

... Punkte 3-5: Die Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, die in Artikel 30 des Vorschlags festgelegt sind, sind nach Auffassung der Kommission nicht zu detailliert. Besondere Bestimmungen über die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von Dritten sind bereits in den Rahmenvorschriften der EU für den Bereich der Telekommunikation, in den EU-Datenschutzvorschriften, den Rahmenvorschriften der EU für Postdienste und den Rahmenvorschriften für Elektrizität und Erdgas enthalten. Die AVMD-Richtlinie geht nicht über diese Bestimmungen hinaus.



Drucksache 432/1/17

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass in vielen Mitgliedstaaten bereits datenschutzkonforme Systeme zur Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen existieren.



Drucksache 456/17

... (2) Das Paul-Ehrlich-Institut richtet unter Einbeziehung eines unabhängigen Dritten eine vom Deutschen Hämophilieregister organisatorisch, personell und technisch getrennte Vertrauensstelle ein. Die Vertrauensstelle erhebt die ihr nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 übermittelten personenidentifizierenden Daten, erzeugt daraus ein Pseudonym, übermittelt das Pseudonym an das Deutsche Hämophilieregister und löscht die nur für die Erzeugung des Pseudonyms temporär gespeicherten personenidentifizierenden Daten unverzüglich nach der Übermittlung des Pseudonyms. Es ist ein Pseudonymisierungsverfahren anzuwenden, das nach dem jeweiligen Stand der Technik eine Identifizierung von Patienten ausschließt. Das Pseudonymisierungsverfahren wird vom Deutschen Hämophilieregister in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den nach Absatz 1 Satz 1 Beteiligten festgelegt. Das von der Vertrauensstelle erzeugte Pseudonym darf nur an das Deutsche Hämophilieregister übermittelt, vom Deutschen Hämophilieregister nur für die in Absatz 1 Satz 2 genannten Aufgaben genutzt und an keine andere Stelle übermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 142b
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 21a
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 34
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

§ 41e
Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

§ 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

§ 4
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
Änderung des HIV-Hilfegesetzes

§ 2
Mittel für finanzielle Hilfe

Artikel 7
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120
Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 654/17

... Die in dem Rahmen vorgesehenen Zertifizierungssysteme sollen freiwillig und für die Verkäufer und Dienstleistungserbringer mit keinen unmittelbaren regulatorischen Verpflichtungen verbunden sein. Die Zertifizierungssysteme würden nicht im Widerspruch zu geltenden rechtlichen Anforderungen, wie etwa den EU-Rechtsvorschriften zum Datenschutz, stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 680/17 (Beschluss)

... 12. Sollte bei den Verhandlungen auf EU-Ebene am freiwilligen Zertifizierungssystem festgehalten werden, bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass dieses System mitgliedstaatliche Verpflichtungen zur Zertifizierung von IKT-Produkten und -Diensten anhand von Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz wie beispielsweise nach § 24 des Messstellenbetriebsgesetzes für Smart-Meter-Gateways nicht ausschließt.



Drucksache 144/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass - durch die Entwicklung, Normierung und Anwendung geeigneter Standards - bei der unter anderem in der Datenschutz-Grundverordnung verankerten Pseudonymisierung die Rechte gegebenenfalls betroffener Personen umfassend gewahrt werden, während Daten zum Zweck der Forschung, anders als bei der Anonymisierung, verknüpft werden können.



Drucksache 64/1/17

... In Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 3 Satz 6 sind nach dem Wort "Bundesdatenschutzgesetzes" die Wörter "und der landesdatenschutzrechtlichen Vorschriften" einzufügen.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 391/17

... Identitätsnachweises anzufragen, benötigen Diensteanbieter eine Berechtigung. Die Berechtigung lässt datenschutzrechtliche Vorschriften unberührt. Das Vorliegen einer Berechtigung ist durch die Vergabe von Berechtigungszertifikaten technisch abzusichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/17




,Artikel 2 Weitere Änderung des Personalausweisgesetzes zum 15. Mai 2018

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 276/17

... Maßnahmen auf freiwilliger Basis bleiben davon unberührt, so dass einem WLAN-Betreiber unbenommen ist, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen er anderen sein WLAN zur Verfügung stellen möchte, solange der datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet.



Drucksache 109/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das "horizontal wirkende Datenschutzkonzept" die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ausreichender Weise umsetzt und die Neustrukturierung des Datenverbunds bzw. der IT-Architektur den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinreichend gerecht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 5 - neu - BKAG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 2 BKAG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 3 BKAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 BKAG

6. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, 2 BKAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 1 §§ 18, 19 BKAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 28 BKAG

9. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht, § 31 Absatz 3 Satz 2, 3, § 69 Überschrift, Absatz 3 - neu - BKAG

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 2 BKAG

11. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BKAG

12. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 8, § 46 Absatz 8, § 49 Absatz 8, § 51 Absatz 8 BKAG

13. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 1 BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 1 BKAG

14. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 8 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 8 - neu - BKAG

15. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 9 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20z Absatz 9 - neu - BKAG

16. Zu Artikel 1 § 57 BKAG

17. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 BKAG

18. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 Satz 5 BKAG

19. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 Satz 6 BKAG

20. Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 182/1/17

... Diese Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sind nahezu identisch zu den Vorschlägen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen vom 15. Dezember 2016. Grundsätzlich soll jeder Person die Einsichtnahme in das Transparenzregister ohne weitere Voraussetzungen gestattet werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass an der Aufdeckung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Vermögen oder der Geldwäsche nicht allein Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, wie z.B. Journalisten, beteiligt sind (vgl. "Panama Papers"), sollte das Transparenzregister von Anfang an der Öffentlichkeit zugänglich sein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll die Suche lediglich nach den Vereinigungen des § 20 Absatz 1 Satz 1 und § 21 und nicht nach natürlichen Personen vorgesehen sein.



Drucksache 315/17

... Die Änderung erweitert die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm des Telemedienrechts, die nach geltendem Recht einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder bei der Verletzung anderer absolut geschützter Rechte entgegenstehen kann. Nach der sogenannten Sanego-Entscheidung des BGH vom 1. Juli 2014 (BGHZ 201, 380) ergibt sich nämlich der Auskunftsanspruch des durch einen auf eine Internet-Plattform eingestellten Beitrags in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Verletzten bereits aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, insbesondere gemäß § 242 BGB. Auch kann dieser Anspruch nach der Entscheidung im Einzelfall gegen einen anderen als den unmittelbaren Rechtsverletzer, hier den Dienstanbieter, gerichtet sein. Der BGH sah sich jedoch an einer Verurteilung zur Auskunft dadurch gehindert, dass die datenschutzrechtliche Ermächtigungsnorm des § 14 Absatz 2 TMG die Durchsetzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Herausgabezweck nicht erwähnte und auch eine Analogie nicht möglich war. Ausdrücklich verwies der BGH drauf, dass es hierzu einer gesetzgeberischen Entscheidung durch Ausweitung des § 14 Absatz 2 TMG bedürfe. Diese Ausweitung wird durch die Änderung des Telemediengesetzes in Artikel 2 umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL

2. Dienstleistungsfreiheit

3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger

- Wirksames Beschwerdemanagement

- Zustellungsbevollmächtigter

- Auskunftsanspruch

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten Länder

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)


 
 
 


Drucksache 675/17

... (Datenschutz-Grundverordnung). Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage aus §§ 4 i.V.m. 12 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 596/17

... Identitätsnachweis (sogenannte eID-Funktion). Die Funktion ermöglicht dem Inhaber des Dokuments, sich gegenüber Behörden und Unternehmen auch online sicher auszuweisen. Dadurch wird Identitätsdiebstahl und Betrug im Netz sicher vorgebeugt, bei gleichzeitig höchstem Niveau von Datensicherheit und Datenschutz. Praktische Beispiele bilden etwa die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Anbahnung eines Versicherungsvertrags über das Internet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Personalausweisverordnung

§ 28
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter

§ 29
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern

§ 29a
Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden

§ 36a
Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 2
Weitere Änderung der Personalausweisverordnung zum 25. Mai 2018

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antragsverfahren

2. Weitere Vereinfachungen und Aktualisierungen

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 389/1/17

... ) für eine mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbare Regelung zum öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können nur effektiv bekämpft und von vornherein verhindert werden, wenn der Zugang zum Transparenzregister öffentlich ausgestaltet ist. Dies betonte der Bundesrat bereits ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 31. März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)). Für die Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, dass die Bundesregierung die Entscheidungen auf europäischer Ebene vorantreibt und maßgeblich mitgestaltet.



Drucksache 759/17

... Bundesdatenschutzgesetz



Drucksache 331/17

... (2) Die am polizeilichen Informationsverbund teilnehmenden Stellen legen unter Beteiligung der jeweils zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden Kriterien fest, die bestimmen, welche Straftaten nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen. Die Kriterien können sich an den unterschiedlichen kriminalistischen Phänomenbereichen orientieren. Die Kriterien sind in angemessenen Abständen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Die Festlegung und Aktualisierung dieser Kriterien erfolgen im Benehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/17




§ 30
Verbundrelevanz

§ 55
Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot.

§ 65
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle.

§ 91
Übergangsvorschrift

§ 20y
Aufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot.

Artikel 12
Einschränkung von Grundrechten


 
 
 


Drucksache 374/1/17

... Die Nutzung verwaltungsinterner Kommunikationsnetze entspricht den derzeitigen datenschutzrechtlichen Erfordernissen und wird in anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel § 3 Absatz 4



Drucksache 299/17 (Beschluss)

... - Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hinreichend zu beachten.



Drucksache 263/1/17

... Es soll eine bereichsspezifische Datenschutzregelung im Sinne von § 4 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

9. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1a - neu - WReg


 
 
 


Drucksache 314/1/17

... Diese Vorschrift verstößt gegen den Sozialdatenschutz und ist daher in dieser Form abzulehnen. Die in den Hilfeplänen enthaltenen Informationen sind zweifelsohne Sozialdaten im Sinne der § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a



Drucksache 713/1/17

... 11. Bezüglich des Vorschlags zur Einführung eines europäischen Studierendenausweises bekräftigt der Bundesrat seine Stellungnahme vom 22. September 2017 (BR-Drucksache 429/17(B), Ziffer 9): Er spricht sich gegen eine Einführung mittels eines Top-Down-Ansatzes aus. Insbesondere datenschutzrechtliche Fragen sind zu klären. Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen muss.



Drucksache 645/1/17

... Die gewählte Formulierung "von den obersten Behörden des Bundes oder der Länder bestimmten" findet sich dabei im gesamten Bundesrecht nicht. Oberste Landesbehörden beispielsweise in Baden-Württemberg sind nach § 7 VwG BW 2008 die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien und der Rechnungshof. Diese Institutionen müssten somit jetzt und in Zukunft zusammenwirken, um die Bestimmung einer zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle vorzunehmen. In anderen Ländern dürfte es sich im Hinblick auf die Rechnungshöfe sowie die Landesbeauftragten für den Datenschutz ähnlich verhalten. Um zu vermeiden, dass eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Stellen bestimmt wird, und um Synergieeffekte zu nutzen, soll die Landesregierung die Bestimmung der Stelle oder gegebenenfalls der Stellen vornehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/17




1. Zur Eingangsformel sechstes Tiret

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 4, § 10 Absatz 3

3. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 -neu-

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1, -neu-


 
 
 


Drucksache 160/17 (Beschluss)

... sind sogar für Verstöße gegen allgemeine Datenschutzbestimmungen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG


 
 
 


Drucksache 765/17

... Die Sozialhilfedatenabgleichsverordnung vom 21. Februar 1998 wird durch die geänderte Fassung der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung zum 1. Januar 2019 abgelöst. Durch die Anpassung der Verordnung an die heutigen technischen Standards und an das geltende Datenschutzrecht sowie durch die Einführung eines Datenabgleichsverfahrens zu § 118 Absatz 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 9
Verfahrensgrundsätze

§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 65/17 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch [...] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 427/17

... Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bonn, 24. Mai 2017



Drucksache 138/17

... In Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, ist der Grundsatz verankert, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Mit Artikel 16 Absatz 2 AEUV verfügt die Union zudem seit dem Vertrag von Lissabon über eine besondere Rechtsgrundlage für den Erlass von Datenschutzvorschriften. In Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist der Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht ausgestaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 751/17 (Beschluss)

... Datenschutz



Drucksache 183/17

... Durch den Entwurf sollen der Schutz der Allgemeinheit und der Datenschutzstandard, dem das Bundeszentralregistergesetz verpflichtet ist, weiter erhöht und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23) zum Abschluss gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 158/1/17

... § 675e Absatz 1 Satz 3 BGB-E befugt den Zahlungsdienstleister, mit dem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt für die Ausstellung eines Ersatz-Zahlungsinstruments zu vereinbaren. Dabei unterscheidet die Regelung nicht, in welche Risikosphäre der Verlust, der Diebstahl oder die nicht autorisierte Handlung fällt. Insbesondere beim Online-Banking ist der Zahlungsdienstleister jedoch ebenso für Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutz zuständig. Sollte die Ersatzausstellung beispielsweise wegen einer nicht autorisierten Handlung im Online-Banking aus dem Verantwortungsbereich der Bank zurückzuführen sein, ist es unbillig, die Verbraucherin und den Verbraucher hierfür zur Kasse zu bitten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 164/17 (Beschluss)

... Die neuen Vorschriften zu Geheimhaltung und Datenschutz regeln in ihrem jeweiligen Absatz 1, dass die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz sowie das Urheberrecht unberührt bleiben. Es ist nicht ersichtlich, warum der Entwurf allein auf das Urheberrecht abstellt und nicht auch sonstige Rechte am geistigen Eigentum berücksichtigt; z.B. das Leistungsschutzrecht des Lichtbildners an Fotografien kann bei den betreffenden Genehmigungsunterlagen ebenso relevant werden wie das Urheberrecht. Es ist daher zweckmäßig, in der Überschrift sowie im Satz 1 des § 23 Absatz 1 UVPG anstelle des Begriffs des Urheberrechts den weitergehenden Begriff der Rechte am geistigen Eigentum zu verwenden. Diese Formulierung findet sich etwa auch im § 9 Absatz 1 Nummer 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5,

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 5 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.

32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV

39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV


 
 
 


Drucksache 645/17 (Beschluss)

... Die gewählte Formulierung "von den obersten Behörden des Bundes oder der Länder bestimmten" findet sich dabei im gesamten Bundesrecht nicht. Oberste Landesbehörden beispielsweise in Baden-Württemberg sind nach § 7 VwG BW 2008 die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien und der Rechnungshof. Diese Institutionen müssten somit jetzt und in Zukunft zusammenwirken, um die Bestimmung einer zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle vorzunehmen. In anderen Ländern dürfte es sich im Hinblick auf die Rechnungshöfe sowie die Landesbeauftragten für den Datenschutz ähnlich verhalten. Um zu vermeiden, dass eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Stellen bestimmt wird, und um Synergieeffekte zu nutzen, soll die Landesregierung die Bestimmung der Stelle oder gegebenenfalls der Stellen vornehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/17 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel sechstes Tiret

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 4, § 10 Absatz 3

3. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 -neu

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-


 
 
 


Drucksache 14/17

... - die aktuelle Situation in den Mitgliedstaaten bewerten und Diskussionen über die Verwendung biometrischer Identifikatoren (Gesichtsbild und/oder Fingerabdrücke) in Melderegistern unter uneingeschränkter Achtung des EU-Datenschutzrechts und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten anregen; - ab dem zweiten Quartal 2017 Erörterungen erleichtern, wie Ausgangsdokumente sicherer gemacht werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/17




Mitteilung

I. Einleitung

II. Aktionsplan

1. Registrierung der Identität

Spezielle Maßnahmen

2. Ausstellung von Dokumenten

Spezielle Maßnahmen

3. Herstellung von Dokumenten

3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten

3.2. Erfassung biometrischer Merkmale

Spezielle Maßnahmen

4. Kontrolle von Dokumenten

4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

4.2 Kontrollen der Datenbanken

4.3 Schulungen

4.4 Instrumente

4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten

Spezielle Maßnahmen

III. FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 39/17

... Die vorliegende Verordnung dient dazu, auf der einen Seite zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten für den gewerblichen Einsatz dieser neuen Technologie der unbemannten Luftfahrtsysteme zu fördern, auf der anderen Seite jedoch im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Datenschutzes die Nutzung von unbemannten Fluggeräten zu Zwecken der Freizeitgestaltung (Flugmodell) zu regulieren, ohne die Attraktivität des von vielen ausgeübten Hobbys unangemessen einzuschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 64/17 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 3 Satz 6 sind nach dem Wort "Bundesdatenschutzgesetzes" die Wörter "und der landesdatenschutzrechtlichen Vorschriften" einzufügen.



Drucksache 432/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass in vielen Mitgliedstaaten bereits datenschutzkonforme Systeme zur Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen existieren bzw. an ihrer Errichtung unmittelbar gearbeitet wird.



Drucksache 438/1/17

... Soweit es das nach Artikel 12 des Verordnungsvorschlags vorgesehene "technische System" zum Zwecke des Austauschs von Nachweisen für die in Anhang II des Verordnungsvorschlags aufgeführten Online-Verfahren und die weiteren aufgeführten Verfahren zum elektronischen Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten betrifft, wird darauf hingewiesen, dass, ungeachtet der Frage der technischen Umsetzung, die Verlagerung der Zuständigkeit zu deutlichen Änderungen führen wird. Handelt es sich bei der Vorlage von Nachweisen in personenstandsrechtlichen sowie pass- und melderechtlichen Verfahren derzeit um eine Bringschuld der Antragstellerinnen und Antragsteller, ergibt sich durch den vorgesehenen elektronischen Austausch von Nachweisen zwischen Behörden eine Aufgabenverlagerung auf die Behörden, was dort einen erheblichen Mehraufwand bedeuten könnte. Dies wird bei anderen Verfahren ähnlich sein. Das Prinzip Nachweiseinholung durch die Behörde anstatt durch die Bürgerinnen und Bürger ist auch aus Sicht des Datenschutzes von Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/17




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

14. Zu Artikel 8 - Qualität der Informationen über Verfahren

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

15. Zu Artikel 14 - Qualitätsüberwachung

16. Zu Artikel 24 - Nationale Koordinatoren

Zu Artikel 32

Zu Artikel 37

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 332/17

Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 543/1/17

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 360/17

... In der gesamten EU, insbesondere in Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen, besteht ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Absolventen und der Nachfrage in der Realwirtschaft. Die vorgeschlagene Initiative auf EU-Ebene zielt darauf ab, mehr Informationen über den Werdegang von Absolventen im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung verfügbar zu machen, und zwar durch verstärkte Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Stellen, die den Absolventenwerdegang verfolgen, und durch eine neue europäische Studie, die in die Pilotphase eintritt. Die Teilnahme an den vorgeschlagenen Maßnahmen ist rein freiwillig. Im Rahmen der Pilotphase der genannten europäischen Studie wird untersucht, welches Konzept am besten geeignet wäre, um eine Beeinträchtigung von Datenerhebungen auf nationaler Ebene zu vermeiden und den Aufwand für die zuständigen Stellen und Befragten so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen aller Maßnahmen werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 299/1/17

... - Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hinreichend zu beachten. - Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher.



Drucksache 62/17

... Die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung werden angehalten, die zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhobenen unbearbeiteten Daten zu veröffentlichen, sofern dem keine Ausnahmetatbestände dieser oder anderer Regelungen entgegenstehen. Insbesondere sind datenschutzrechtliche und spezialgesetzliche Regelungen zu beachten. Ziel der Regelung ist es, ausschließlich diejenigen Daten zu veröffentlichen, die zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe erhoben werden, in elektronischer Form vorliegen, insbesondere in Tabellen oder Listen strukturiert sind, lediglich Tatsachen zu außerhalb der Behörde liegenden Verhältnissen und keine Bewertungen enthalten, keine inhaltliche Bearbeitung erfahren haben und die nicht einem Hinderungsgrund unterfallen. Daten zu internen Verwaltungsprozessen sind daher von der Bereitstellung ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 12a
Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 179/17

... Im Bund entsteht im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Zusammenhang mit der Einführung der Möglichkeit zum Auslesen mobiler Datenträger im Asylverfahren einmaliger Erfüllungsaufwand in geschätzter Höhe von 3 200 000 Euro. Weiter fallen dort jährlich etwa 300 000 Euro Lizenzkosten für die einzusetzende forensische Software sowie ein noch nicht bezifferbarer Aufwand für personelle und sachliche Ressourcen, insbesondere zur Schulung, an. Nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand entsteht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für zusätzlich erforderliche Datenschutzkontrollen. Dieser sowie etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Den Ländern entsteht Erfüllungsaufwand, dessen Höhe von derzeit nicht bekannten Faktoren und künftigen Umsetzungsplanungen abhängt und daher nicht konkret beziffert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 56a
Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

§ 15a
Auswertung von Datenträgern

Artikel 3
Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3932, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

Verwaltung Bund/Land

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Der vorgelegte Gesetzentwurf bildet nach Auffassung des Bundesrates aber keine ausreichende Grundlage für die rechtlich sichere wie auch wirtschaftliche Nutzung der Technologie. Das hoch- und vollautomatisierte Fahren steht in Teilen (Autobahnbetrieb, Parkvorgänge, "gepooltes" Fahren) vor der Einführung. Es wird dabei von Seite der Wirtschaft (Fuhrunternehmen, ÖPNV-Betreiber, Taxi-Verkehre) als wesentliche Option zur Senkung der Betriebskosten gesehen. Entsprechend müssen die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von solchen Fahrzeugen klar definiert sein. [Dies gilt auch für die datenschutzrechtlichen Vorgaben.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 183/17 (Beschluss)

... Die bisherige Ausgestaltung des erweiterten Führungszeugnisses wird sowohl von vielen Vereinen und Verbänden mit engagierten Ehrenamtlichen als auch von Jugendämtern als wenig praxisnah und zu bürokratisch kritisiert. Im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 2. Februar 2015 haben sich die Sachverständigen ebenfalls für eine Änderung der bestehenden Regelungen ausgesprochen. Insbesondere hat sich gezeigt, dass vielerorts die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis, die Bewertung dessen Inhalts und der datenschutzrechtliche Umgang mit den erhobenen Daten als große Belastung für die ehrenamtliche Arbeit empfunden werden.



Drucksache 709/17 (Beschluss)

... Zu den angekündigten Vorschlägen für eine europäische Arbeitsmarktbehörde behält er sich eine kritische Prüfung im Rahmen der Bundesratsberatung vor. Der Bundesrat fordert die Kommission und die Bundesregierung auf, die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung zu stärken sowie zu prüfen, inwieweit die Erschwernisse bei der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung in den Grenzregionen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen technischen Vermittlungsverfahren und Datenschutzbestimmungen ergeben, abgebaut werden können.



Drucksache 89/1/17

... 52. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten die hohen Schutzstandards insbesondere in den Bereichen des Umwelt-, Arbeitnehmer-, Verbraucher und Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Daseinsvorsorge erhalten und nicht abgesenkt werden. Unterstützt werden insbesondere die Bemühungen, trotz aller Widrigkeiten und momentaner Ablehnung seitens der USA, ein ausgewogenes Freihandelsabkommen der EU mit den USA anzustreben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 179/17 (Beschluss)

... Durch die Neufassung von § 10 Absatz 4 AZRG wird den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen. Durch die Beschränkung der Nutzung der AZR-Nummer auf den gesetzlich vorgesehen Datenverkehr wird datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen. Öffentlichen Stellen wird die AZRNummer gemäß § 14 AZRG bereits jetzt mitgeteilt. Durch die Änderung wird die AZR-Nummer nur an Stellen übermittelt, die bereits auf Grundlage des § 14 AZRG



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.