[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

994 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Delegierten"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0126/20
0141/20B
0308/20B
0181/20
0206/20
0047/20
0028/1/20
0028/20B
0144/20
0048/20
0141/1/20
0009/20
0164/20
0427/1/20
0029/20
0028/20
0157/20
0141/20
0157/1/20
0074/20
0308/1/20
0306/1/20
0213/20
0325/20
0521/19
0283/19
0100/19B
0290/19
0363/1/19
0504/19
0570/19B
0053/19B
0053/1/19
0002/19
0358/1/19
0630/19
0359/19B
0570/19
0359/1/19
0397/19
0373/19
0110/19B
0532/19
0495/19
0004/19
0453/19
0110/1/19
0618/1/19
0505/19
0290/1/19
0283/1/19
0670/19
0573/19
0600/19
0605/19
0084/19
0363/19B
0290/19B
0584/19
0283/19B
0554/19
0618/19
0066/19
0339/18
0349/18
0444/18
0237/18B
0554/18B
0347/18
0162/1/18
0251/18
0166/18B
0374/18
0617/18
0149/18
0143/1/18
0229/18B
0289/1/18
0399/18
0242/18B
0274/18
0223/18
0234/18B
0312/18
0229/1/18
0067/18
0367/18
0543/18
0582/18
0075/18
0403/18
0370/18
0387/18
0290/1/18
0032/1/18
0061/18
0032/18B
0233/1/18
0246/18B
0223/18B
0228/1/18
0012/18B
0227/1/18
0289/18B
0178/18
0242/1/18
0012/1/18
0192/1/18
0353/18
0237/1/18
0143/18B
0223/1/18
0626/18
0150/18
0073/18
0143/18
0234/1/18
0227/18B
0241/1/18
0228/18B
0233/18B
0213/18
0554/18
0162/18B
0442/18
0166/1/18
0401/18
0536/18
0214/18
0554/1/18
0587/18
0185/18
0290/18B
0246/1/18
0218/17
0413/17
0757/17
0169/17
0075/1/17
0595/17
0664/17
0709/17
0648/17
0043/17B
0698/17
0719/17
0721/17
0371/17
0533/17
0004/17B
0186/2/17
0501/17
0494/17
0588/1/17
0004/17
0213/1/17
0329/17
0249/17
0101/17B
0088/17
0038/1/17
0726/17
0138/17
0004/1/17
0173/17
0467/17
0151/17
0101/1/17
0129/17
0253/17
0149/17
0290/17
0011/17
0329/17B
0119/17
0316/17
0213/17B
0588/17B
0043/1/17
0038/17B
0075/17B
0725/17
0185/17
0645/16
0735/1/16
0754/16B
0010/16
0533/16
0302/16
0777/16B
0518/16
0333/16
0761/16B
0813/16B
0408/16
0608/16
0118/16
0222/16B
0532/16
0222/16
0266/1/16
0180/16
0390/16B
0673/1/16
0395/16
0404/16
0304/16
0266/16B
0176/16
0233/16
0244/16
0822/16B
0062/16
0303/16
0640/1/16
0681/1/16
0673/16B
0822/1/16
0507/16
0641/1/16
0012/16
0299/16
0390/1/16
0761/1/16
0478/16B
0222/1/16
0113/16
0138/16
0009/1/16
0777/1/16
0063/16
0317/16
0533/1/16
0385/1/16
0641/16B
0110/16
0735/16B
0533/16B
0758/16
0548/16
0048/16
0272/16
0709/16B
0754/1/16
0640/16B
0045/16
0709/1/16
0478/1/16
0813/1/16
0501/16
0202/16
0009/16B
0364/15
0599/1/15
0044/15
0260/15
0027/15
0324/1/15
0319/15
0033/15
0242/15B
0553/15
0031/15B
0298/15B
0015/15
0024/15
0207/1/15
0599/15B
0242/1/15
0598/15B
0401/1/15
0031/1/15
0148/15
0118/1/15
0086/15
0108/15
0076/15
0481/15
0600/15B
0541/15
0419/15
0600/1/15
0063/15
0500/15
0598/1/15
0489/15
0298/15
0407/15
0207/15
0046/15
0214/15
0207/15B
0324/15B
0401/15B
0118/15B
0071/15
0600/15
0123/14B
0641/14B
0418/14
0045/14B
0113/1/14
0520/14
0210/14
0119/14B
0610/14
0113/14B
0112/14
0516/14B
0430/14B
0049/14B
0420/14B
0308/1/14
0308/14
0308/14B
0406/14
0318/14
0630/14B
0119/1/14
0516/1/14
0628/1/14
0418/14B
0430/1/14
0034/14
0031/14B
0270/14
0034/1/14
0473/14
0123/3/14
0418/1/14
0566/14
0031/1/14
0495/14
0628/14B
0630/1/14
0420/1/14
0617/14
0608/14
0034/14B
0049/1/14
0243/1/13
0412/2/13
0629/13
0409/1/13
0516/13B
0607/13
0816/1/13
0769/13
0629/13B
0113/1/13
0768/13B
0758/13
0589/13
0677/13
0683/13
0418/13
0092/13B
0219/13B
0516/13
0668/13B
0519/13
0768/1/13
0038/1/13
0769/1/13
0127/1/13
0335/13
0098/13
0183/13
0294/13
0439/13B
0038/13
0629/1/13
0199/13
0336/13
0519/1/13
0412/13B
0609/1/13
0022/13
0527/13
0410/13B
0203/13
0094/13
0768/3/13
0409/13B
0048/1/13
0410/1/13
0590/13
0412/1/13
0092/13
0187/13
0243/13B
0768/2/13
0413/13B
0092/1/13
0679/13B
0064/1/13
0438/13
0592/13B
0819/1/13
0038/13B
0769/13B
0519/13B
0048/13B
0068/13
0516/1/13
0609/13B
0520/13
0048/13
0128/13
0127/13B
0679/1/13
0439/1/13
0521/13
0064/13B
0413/1/13
0668/13
0668/1/13
0819/13B
0568/12
0092/12
0820/1/12
0091/12
0097/12B
0399/12
0136/1/12
0197/12
0456/12B
0418/12B
0312/12B
0569/12
0556/12
0399/1/12
0390/12
0751/12
0052/1/12
0356/12
0456/1/12
0097/1/12
0413/12
0723/12
0459/12B
0056/1/12
0727/12
0398/1/12
0168/12
0356/12B
0475/12
0291/12
0356/1/12
0388/12
0004/12B
0182/12
0415/12
0396/12B
0797/1/12
0687/12
0052/12B
0720/12
0478/12
0224/12
0015/12B
0575/12B
0578/12
0016/12
0618/12
0418/1/12
0181/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0219/12
0574/12B
0788/1/12
0396/1/12
0820/12B
0255/12
0256/12
0797/12
0334/12
0788/12B
0340/1/12
0162/12
0687/12B
0615/12
0004/1/12
0728/12
0388/12B
0398/12B
0397/12
0136/12B
0340/12B
0399/12B
0165/12
0652/12
0575/1/12
0312/1/12
0618/1/12
0097/12X
0191/12
0820/12
0606/12
0015/1/12
0687/1/12
0487/12
0655/12
0413/1/12
0662/12
0387/12
0624/12
0396/12
0618/12B
0555/12
0413/12B
0134/12
0340/12
0136/12
0459/1/12
0574/1/12
0156/12
0161/12
0797/12B
0388/1/12
0126/12
0056/12B
0657/11
0629/11B
0113/11B
0233/11
0629/1/11
0325/11
0377/11
0407/11
0518/11
0713/11
0279/11
0872/11
0097/11B
0739/11
0378/11
0713/11B
0767/1/11
0066/11
0822/11
0228/11
0873/11
0799/11
0767/11B
0528/11
0632/11B
0258/11
0640/11
0817/11
0834/1/11
0144/11
0181/11B
0713/1/11
0260/11
0650/11
0410/11B
0512/11B
0650/2/11
0809/11
0853/11
0028/11
0267/11
0822/11B
0800/11
0648/11B
0738/11
0818/11
0518/1/11
0648/1/11
0834/11B
0367/11
0867/11
0814/11
0259/11
0808/11
0512/1/11
0064/11
0181/11
0087/11
0814/11B
0065/11
0113/11
0723/11
0197/11
0097/11
0347/11
0869/11
0733/11
0635/11
0814/1/11
0518/11B
0632/1/11
0381/11
0037/11
0181/1/11
0822/1/11
0763/11
0804/11
0874/11
0378/11B
0648/11
0774/11
0819/11
0563/11
0113/1/11
0379/11
0269/11
0588/11
0187/2/10
0841/10
0856/10B
0336/10B
0209/10
0592/10B
0602/10B
0706/10
0323/10
0663/10
0196/10
0865/10B
0865/1/10
0816/10B
0031/10B
0161/10
0031/2/10
0187/10B
0187/10
0815/1/10
0813/1/10
0602/1/10
0873/1/10
0163/10
0336/10
0592/1/10
0164/10
0838/10
0815/10B
0188/10
0601/10
0165/10
0602/10
0841/1/10
0873/10
0830/10
0573/10
0841/10B
0813/10B
0235/10
0574/10B
0690/10
0574/1/10
0861/10
0816/1/10
0856/1/10
0379/10
0125/10
0140/10
0316/10
0443/10
0634/10
0436/10
0031/1/10
0162/10
0834/10
0601/10B
0601/1/10
0182/10
0650/10
0873/10B
0813/10
0812/10
0830/10B
0700/10
0867/10
0631/10
0805/10
0830/1/10
0649/10
0382/09B
0014/09
0875/09
0875/1/09
0441/09
0280/1/09
0283/09
0013/09
0280/09B
0875/09B
0278/1/09
0339/09
0740/09
0739/09
0386/09
0554/09
0024/09
0551/09
0382/09
0067/09
0184/09
0289/09
0738/09
0012/09
0735/09
0765/09
0400/08
0799/08
0797/08
0878/08
0133/08
0618/1/08
0847/08B
0593/08
0106/08
0392/08
0193/08
0959/08
0298/08
0437/08
0479/08
0172/08B
0251/08
0816/08
0829/08
0172/1/08
0847/1/08
0426/07
0277/07
0674/07
0675/07
0620/07
0666/07
0599/07
0227/07
0678/07
0657/07
0204/07
0718/07B
0135/07
0228/07
0862/07
0505/07
0722/07
0679/07
0718/1/07
0673/07
0612/06
0939/1/06
0159/06
0072/06
0080/06
0148/06
0474/06
0013/06
0507/06
0827/06
0260/06
0509/06
0392/06
0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 283/19 (Beschluss)

... 2. Allerdings gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der Kommission mit der vorgeschlagenen Verordnung die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte eingeräumt wird, die regulatorische Kernkompetenz damit vom Europäischen Parlament und dem Rat an die Kommission abgegeben werden soll - zumal durch die delegierten Rechtsakte wesentliche Elemente des Rechtsakts verändert würden. So soll gemäß Ziffer 10 des Verordnungsvorschlags (zu Artikel 14 Absatz 2) die Kommission künftig befugt werden, Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelanzahl selbst neu festzulegen, da explizit auf den (gesamten) Anhang der bestehenden Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 554/19

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch Delegierten Beschluss (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/19




Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten(Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz - ATA-OTA-G)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent

§ 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 4
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 5
Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeines § 6

Unterabschnitt 2
Ausbildung

§ 7
Ziel der Ausbildung

§ 8
Gemeinsames Ausbildungsziel

§ 9
Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

§ 10
Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

§ 11
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12
Dauer

§ 13
Teile der Ausbildung

§ 14
Ausbildungsorte

§ 15
Pflegepraktikum

§ 16
Praxisanleitung

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung

§ 19
Gesamtverantwortung der Schule

§ 20
Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung

§ 21
Staatliche Prüfung

§ 22
Mindestanforderungen an Schulen

§ 23
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 24
Verlängerung der Ausbildungsdauer

§ 25
Anrechnung von Fehlzeiten

Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 26
Ausbildungsvertrag

§ 27
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 28
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 29
Ausbildungsvergütung

§ 30
Sachbezüge

§ 31
Überstunden und ihre Vergütung

§ 32
Probezeit

§ 33
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 34
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 35
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 36
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 37
Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Abschnitt 3
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 38
Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 39
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 40
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 41
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 42
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 43
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 44
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 45
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 46
Anpassungsmaßnahmen

§ 47
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 48
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 49
Eignungsprüfung

§ 50
Kenntnisprüfung

§ 51
Anpassungslehrgang

Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung

Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen

§ 52
Dienstleistungserbringung

§ 53
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 54
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 55
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 56
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 57
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 58
Pflicht zur erneuten Meldung

Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland

§ 59
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden

Unterabschnitt 1
Zuständigkeit

§ 60
Zuständige Behörde

Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben

§ 61
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 62
Warnmitteilung

§ 63
Löschung einer Warnmitteilung

§ 64
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 65
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung

§ 66
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften

§ 67
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Übergangsvorschriften

§ 68
Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 69
Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 70
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 71
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 2c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

§ 7a
Bestandsschutz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 618/19

... Die Reformvorschläge der Kommission1 für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sehen vor, dass die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2021 mit der Umsetzung ihrer Strategiepläne beginnen. Dies würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten ihre Strategiepläne bis spätestens 1. Januar 2020 vorlegen müssten und die Kommission diese Pläne im Laufe des Jahres 2020 genehmigen würde. Aus dem Stand des Dossiers sowohl im Parlament als auch im Rat ist jedoch ersichtlich, dass die Basisrechtsakte und die entsprechenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte bis Januar 2020 nicht förmlich angenommen sein werden und daher für einen Übergangszeitraum geplant werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen

b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Vorschlag

Titel I
Übergangsbestimmungen

Kapitel I
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013

Artikel 1
Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme

Artikel 3
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021

Kapitel II
Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021

Artikel 4
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Kapitel III
Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte

Artikel 5
Endgültige Zahlungsansprüche

Kapitel IV
Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Abschnitt 1
Entwicklung des ländlichen RAUMS

Artikel 6
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans

Abschnitt 2
BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 7
Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Titel II
Änderungen

Artikel 8
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 9
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 33
Mittelbindungen

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 15a
Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021

Artikel 29
Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung

Artikel 11
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 12
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 339/18

... (11) Um die Standardformblätter in den Anhängen zu aktualisieren oder technische Anpassungen an diesen Formblättern vorzunehmen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit geeignete Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt und dass diese Konsultationen nach den Grundsätzen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung* erfolgen. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.



Drucksache 444/18

... Die EUStA ist eine unabhängige europäische Staatsanwaltschaft, die auf Unionsebene tätig ist und für die Ermittlung, Strafverfolgung und Anklageerhebung im Falle von Straftaten zuständig ist, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der Union als Ganzes auswirken. Die integrierte Struktur der EUStA besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und den Europäischen Staatsanwälten, die das EUStA-Kollegium bilden, und ist in Ständigen Kammern organisiert; sie werden in der zentralen Dienststelle der Europäischen Staatsanwaltschaft in Luxemburg arbeiten. Die zentrale Dienststelle wird die Delegierten Europäischen Staatsanwälte in den teilnehmenden Mitgliedstaaten anleiten und beaufsichtigen, die integraler Bestandteil der EUStA sind und die EUStA-Fälle untersuchen, verfolgen und vor die zuständigen nationalen Gerichten bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme einer großen Anzahl an Konkretisierungen in die Verordnungsvorschläge, welche in der laufenden Förderperiode erst nachträglich über delegierte Rechtsakte bereitgestellt wurden. Er fordert die Kommission auf, vom Instrument der delegierten Rechtsakte zurückhaltend Gebrauch zu machen. Die in der laufenden Förderperiode geübte Praxis, über delegierte Rechtsakte nachträglich wesentliche inhaltliche Veränderungen an den Verordnungen und Begleitinformationen in den Anlagen vorzunehmen, hat zu hohem Mehraufwand in den Verwaltungsbehörden sowie zu großer Verunsicherung bei den Fördermittel-Empfängern geführt. Delegierte Rechtsakte dürfen zudem keine rückwirkende Geltungskraft erhalten, da dies die Planungssicherheit für die zuständigen Behörden und Fördermittelempfänger deutlich einschränkt.



Drucksache 554/18 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat unterstützt im Hinblick auf das Ziel einer Reduzierung der Regelungsdichte die Empfehlung der Taskforce, die Arbeit innerhalb einzelner Politikbereiche effizienter und auf eine streng am Subsidiaritätsgedanken ausgerichtete Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen auszurichten. Dabei sollten die gesetzgebenden Organe auf eine zurückhaltende Verwendung von delegierten Rechtsakten achten.



Drucksache 347/18

... Sollten zusätzliche Maßnahmen notwendig sein, kann die Kommission von den Befugnissen zur Annahme von Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten, die ihr das Europäische Parlament und der Rat in Basisrechtsakten übertragen haben, Gebrauch machen. Dieser Bereich wird derzeit von der Kommission eingehend geprüft.



Drucksache 251/18

... - einen Vergleich, aus dem die großen Unterschiede zwischen den Methodiken hervorgehen, auf denen Indizes für grüne Aktien und Anleihen beruhen. Bei der Erstellung der delegierten Rechtsakte zur Festlegung der Parameter für die Methoden zur Auswahl der den Indizes für CO



Drucksache 374/18

... und die auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und technischen Durchführungs- und Regulierungsstandards der Europäischen Kommission eingehalten werden. Insbesondere kann sie die in den Artikeln 30, 32 und 33 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 48
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 308c
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

§ 319a
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 , die Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 oder die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 .

§ 356
Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 12
Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die Europäischen Aufsichtsbehörden und an den Betreiber des Bundesanzeigers.

Artikel 5
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 7
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 31
Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft.

§ 37
Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen

Artikel 8
Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 27

Zu Absatz 35

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zur Überschrift

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat anerkennt das Bemühen der Kommission um eine stärkere Kodifizierung der Regeln für die ETZ. Gleichzeitig enthält der Verordnungsvorschlag neben einer Reihe von Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte nach wie vor viele Verweise auf die neu vorgeschlagene Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) und die neu vorgeschlagene Verordnung über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, BR-Drucksache 228/18). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine weitergehende Rechtsvereinheitlichung einzusetzen.



Drucksache 274/18

... (ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung wird der in Artikel 23 Absatz 3 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 223/18

... In diesem Artikel wird das Verfahren des Risikomanagements definiert, das vom Betreiber einer Aufbereitungsanlage in Zusammenarbeit mit anderen maßgeblichen Akteuren (dem Endnutzer des aufbereiteten Wassers, der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, die das Wasser an die Aufbereitungsanlage liefert, usw.) vorzunehmen ist. Der Betreiber der Aufbereitungsanlage erstellt einen Risikomanagementplan für die Wasserwiederverwendung, in dem weitere Anforderungen festgelegt sind, um die Risiken weiter zu begrenzen; dieser Plan wäre Teil der von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung. Der Risikomanagementplan für die Wasserwiederverwendung muss auf den wesentlichen Grundsätzen des Risikomanagements beruhen, die in Anhang II des Vorschlags festgelegt sind. Es ist geplant, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, der die technischen Spezifikationen festlegt, die die wesentlichen Risikomanagementaufgaben gemäß Anhang II ergänzen können.)



Drucksache 312/18

... "(15a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen Artikel 5 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... 3. Der Bundesrat anerkennt das Bemühen der Kommission um eine stärkere Kodifizierung der Regeln für die ETZ. Gleichzeitig enthält der Verordnungsvorschlag neben einer Reihe von Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte nach wie vor viele Verweise auf die neu vorgeschlagene Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) und die neu vorgeschlagene Verordnung über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, BR-Drucksache 228/18). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine weitergehende Rechtsvereinheitlichung einzusetzen.



Drucksache 67/18

... Vorbehaltlich der Ergebnisse ihrer Folgenabschätzung wird die Kommission im 2. Quartal 2018 die delegierten Rechtsakte zur MiFID II und IDD ändern‚ um dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Eignungsbeurteilung Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieser delegierten Rechtsakte wird die Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auffordern, in ihre Leitlinien zur Eignungsbeurteilung, die bis zum 4. Quartal 2018 zu aktualisieren sind, Bestimmungen über Nachhaltigkeitspräferenzen aufzunehmen.



Drucksache 367/18

... - das deutsche Recht an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/574 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 7) und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/573 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über Kernelemente der im Rahmen eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse zu schließenden Datenspeicherungsverträge (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 1) angepasst und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 7a
Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter

§ 7b
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 543/18

... Die Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten

Artikel 2
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper

§ 4
Kennzeichnung

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen, Einstufung in Kategorien und Kennzeichnung

§ 2a
Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

§ 8a
Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten

Artikel 7
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

§ 7a
Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

§ 3
Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten

Artikel 9
Bekanntmachung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 75/18

... Derzeit gibt es im Unionsrecht keine allgemein gültige Drittlandsregelung für gedeckte Schuldverschreibungen. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 370/18

... Die Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeitsaspekte

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fleischgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Erfüllungsaufwand

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 387/18

... Zusätzlich werden bei der DEHSt in der kommenden Handelsperiode weitere Geschäftsprozesse hinzukommen, deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht abgeschätzt werden können, da der hierfür notwendige Rechtsrahmen EU-weit einheitlich durch die EU-Kommission festgelegt wird und gegenwärtig noch keine Entwürfe der EU-Kommission für die Ausgestaltung dieses Rechtsrahmens vorliegen. Dies betrifft zum einen den Vollzug der "dynamischen Zuteilung", also der Anpassung der kostenlosen Zuteilung bei veränderten Produktionsmengen. Diese Regeln zur dynamischen Anpassung der Zuteilung werden erst ab dem Jahr 2021 gelten. Gegenwärtig führt dies also noch nicht zu einer Veränderung des Arbeitsaufwands. Grundlage für die dynamische Anpassung der Zuteilungen sind die Produktionsmitteilungen, die von den Anlagenbetreibern bereits nach dem geltenden Recht jährlich abgegeben werden müssen (s. oben Abschnitt b. Vorgabe Nr. 4). Ob und in welchem Umfang die zuständige Behörde daraufhin die Zuteilungsentscheidung wird anpassen müssen, hängt wesentlich von den konkreten Festlegungen in dem delegierten Rechtsakt nach Art. 10a Absatz 21 der Richtlinie



Drucksache 32/1/18

... - die Vorschriften für Transparenz und den Zugang zu aktuellen Verbraucherinformationen, - die Berichterstattung an die Kommission mit Ermächtigung für delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Berichtsformaten,



Drucksache 61/18

... Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Entwurf für Regelungen in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 32/18 (Beschluss)

... - die Vorschriften für Transparenz und den Zugang zu aktuellen Verbraucherinformationen, - die Berichterstattung an die Kommission mit Ermächtigung für delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Berichtsformaten,



Drucksache 233/1/18

... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindikatoren ab. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.



Drucksache 246/18 (Beschluss)

... - Im Rahmen der auf EU-Ebene festzulegenden Leitplanken fordert der Bundesrat eine maximale Flexibilität für die Mitgliedstaaten, bei der Ausgestaltung sowohl der Maßnahmen als auch der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme. - Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten benötigen zudem Rechts- und Planungssicherheit. Wesentliche Elemente müssen abschließend im Basisrecht geregelt werden. Die Kommission wird aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich umzusetzen und delegierte Rechtsakte auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/18 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 12/18 (Beschluss)

... 15. Er ist insbesondere der Auffassung, dass die Berechnungsmethode für die Berechnung der genügenden spezifischen Lagerkapazität nicht durch einen delegierten Rechtsakt mit Zustimmung des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) zu erlassen ist, da insbesondere dieses Vorgehen den Ermessensspielraum der zuständigen Behörden zu stark einschränkt.



Drucksache 227/1/18

... 9. Er stellt fest, dass die neuen Regelungsinhalte mit den aktuell geltenden Regelungen vergleichbar sind. Konkrete Details werden nicht mehr so umfangreich ausgestaltet. Der Bundesrat erwartet, dass die schlankeren Verordnungstexte durch ihre bessere Übersichtlichkeit in der Praxis leichter zu handhaben sein werden. Fragen der Auslegung sowie hiermit verbundene Empfehlungen, Leitfäden und Leitlinien ebenso wie delegierte Rechtsakte dürfen nicht dazu führen, dass deren Heranziehung den Arbeitsaufwand in der Praxis erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass künftig ein größerer Umfang an Vorgaben und Fragestellungen in den Anlagen zur Verordnung mit den gemeinsamen Bestimmungen geregelt werden soll. Der Bundesrat bittet, die Zahl der über die Verordnung einschließlich ihrer Anhänge hinausgehenden Dokumente auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken.



Drucksache 178/18

... Nach Artikel 254 in Verbindung mit Anhang 90 Nummer 25 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 49a
Übergangsregelungen

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 12/1/18

... 18. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Berechnungsmethode für die Berechnung der genügenden spezifischen Lagerkapazität nicht durch einen delegierten Rechtsakt mit Zustimmung des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) zu erlassen ist, da insbesondere dieses Vorgehen den Ermessensspielraum der zuständigen Behörden zu stark einschränkt.



Drucksache 192/1/18

... 10. Die kostenlose zur Verfügungstellung von Datensätzen nach Artikel 13 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags gilt nach Absatz 3 dieser Vorschrift nicht für hochwertige Datensätze öffentlicher Unternehmen, wenn sich aus einer nach Absatz 7 dieser Regelung zu erlassenden Folgenabschätzung der Kommission nach Annahme eines delegierten Rechtsakts eine erhebliche Verfälschung des Wettbewerbs ergibt. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass sämtliche Verfälschungen des Wettbewerbs durch die Weitergabe von Informationen verhindert werden. Der in Artikel 13 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Verzicht auf die kostenlose Verfügbarkeit von hochwertigen Datensätzen nur bei einer "erheblichen" Verfälschung des Wettbewerbs auf den betreffenden Märkten erfüllt dies nicht. Die Erstellung einer Liste hochwertiger Datensätze durch die Kommission kann für die Marktteilnehmenden eine wesentliche Vereinfachung darstellen. Insbesondere kommunale Unternehmen, wie die Stadtwerke, müssen jedoch davor bewahrt werden, dass ihre Erkenntnisse ohne Lizenzvergaben nach Artikel 8 des Richtlinienvorschlags verwendet werden können. Eine Beurteilung zwischen erheblichen und einfachen Wettbewerbsverfälschungen durch die Kommission kann dies nicht hinreichend sicherstellen. Die Kostenfreiheit muss bei jeder anzunehmenden Marktverfälschung ausgeschlossen sein.



Drucksache 237/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme einer großen Anzahl an Konkretisierungen in die Verordnungsvorschläge, welche in der laufenden Förderperiode erst nachträglich über delegierte Rechtsakte bereitgestellt wurden. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, vom Instrument der delegierten Rechtsakte zurückhaltend Gebrauch zu machen. Die in der laufenden Förderperiode geübte Praxis, über delegierte Rechtsakte nachträglich wesentliche inhaltliche Veränderungen an den Verordnungen und Begleitinformationen in den Anlagen vorzunehmen, hat zu hohem Mehraufwand in den Verwaltungsbehörden sowie zu großer Verunsicherung bei den Fördermittel-Empfängern geführt. Delegierte Rechtsakte dürfen zudem keine rückwirkende Geltungskraft erhalten, da dies die Planungssicherheit für die zuständigen Behörden und Fördermittelempfänger deutlich einschränkt.



Drucksache 150/18

... Weiterhin traten am 6. Juli 2017 drei delegierte Richtlinien ((EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*

Artikel 2
Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (NKR-Nr. 4355, BMUB)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 143/18

... und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 7. Er stellt fest, dass die neuen Regelungsinhalte mit den aktuell geltenden Regelungen vergleichbar sind. Konkrete Details werden nicht mehr so umfangreich ausgestaltet. Der Bundesrat erwartet, dass die schlankeren Verordnungstexte durch ihre bessere Übersichtlichkeit in der Praxis leichter zu handhaben sein werden. Fragen der Auslegung sowie hiermit verbundene Empfehlungen, Leitfäden und Leitlinien ebenso wie delegierte Rechtsakte dürfen nicht dazu führen, dass deren Heranziehung den Arbeitsaufwand in der Praxis erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass künftig ein größerer Umfang an



Drucksache 241/1/18

... 8. Der Bundesrat kritisiert, dass die Investitionsstabilisierungsfunktion eine ähnliche Funktion wie der Europäische Stabilitätsmechanismus einnehmen soll, indem sie an Mitgliedstaaten bei Wachstumseinbrüchen Darlehen vergibt. Er sieht insoweit Konfliktpotential zwischen den beiden Instrumenten, dem der Verordnungsvorschlag nur unzureichend begegnet. Den vorgeschlagenen Einsatz von delegierten Rechtsakten durch die Kommission zur Herstellung der Komple-mentarität lehnt der Bundesrat als zu weitgehend ab.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.