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"Dienstleistung"
Drucksache 726/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG
/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge - COM(2017) 653 final; Ratsdok. 14183/17
... 20. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, dass zur Umsetzung der Richtlinie das Programm "Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr" der Europäischen Investitionsbank auf Verkehrsdienstleistungen bei der Abfallentsorgung sowie bei Post- und Paketdienstleistungen ausgeweitet wird, und bittet die Bundesregierung, sich hierfür einzusetzen.
Drucksache 413/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständiger Behörde zu übermitteln.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Doch nicht nur Europa ist betroffen. Auch weltweit zeichnet sich eine ähnliche Verschlimmerung der Ereignisse ab: In Kalifornien kam es dieses Jahr zu äußerst heftigen Waldbränden, bei denen über 200 000 Hektar verbrannten; das ist doppelt so viel wie der nationale Fünfjahresdurchschnitt6. Brasilien dürfte noch nie so viele Waldbrände erlebet haben wie 20177, und in Chile wurde zwischen Juli 2016 und Februar 2017 mehr als eine halbe Million Hektar Fläche durch Waldbrände zerstört - bei deren Bekämpfung die Europäische Union aktive Unterstützung leistete8. 2017 kam es außerdem zu einer Reihe katastrophaler Überschwemmungen in Afrika und Asien sowie zu verheerenden Erdbeben weltweit, teils mit tödlichen Stößen wie in Mexiko, wo im September mehr als 270 Menschen ums Leben kamen, Dutzende von Gebäuden einstürzten und Hunderte von historischen Gebäuden beschädigt wurden. Das Erdbeben in der Grenzregion zwischen Irak und Iran am 12. November forderte mindestens 420 Todesopfer und mehr als 7 000 Verletzte; außerdem wurden Tausende von Häusern sowie Kulturgüter beschädigt und die Grundversorgung mit Wasser und Energie und Dienstleistungen wurde stark beeinträchtigt. Auch Chile und die Türkei waren in diesem Jahr von Erdbeben betroffen.
1. Einleitung
2. BISHERIGES Vorgehen der EU
3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU
3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU
3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz
3.3 Vereinfachung
WICHTIGSTE Massnahmen
4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT
WICHTIGSTE Massnahmen:
5. Schlussfolgerung
Drucksache 6/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... /EG /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... /EG /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflicht
Artikel 4
Artikel 5 Konsultation
Artikel 6 Vorwarnung
Artikel 7 Beschluss
Artikel 8 Information der Öffentlichkeit
Artikel 9 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 10 Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen
Artikel 11 Bericht und Überprüfung
Artikel 12 Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Artikel 14 Umsetzung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch bei zukünftigen Handelsabkommen bestimmte besonders sensible Bereiche Sonderregelungen erfordern werden. In solchen Bereichen können Maßnahmen (auch handelspolitische Schutzinstrumente) notwendig sein, die zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen beitragen, ohne dabei das Gleichgewicht zwischen den Interessen der handelspolitischen Partner zu gefährden. Der Bundesrat erinnert an seine in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 500/15(B)) erhobene Forderung, dass Handelsabkommen keine Verpflichtung der Staaten zur Privatisierung von Dienstleistungen enthalten und unbeschadet der durch Privatisierung möglichen Effizienzgewinne einer Ausweitung des Spektrums der Dienstleistungen, die der Staat der Öffentlichkeit anbietet, nicht entgegenstehen dürfen.
Drucksache 746/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesens vor. In diesem Bericht ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine Änderung der Festlegung, welche Postdienstleistungen als Universaldienstleistungen gelten, empfiehlt.
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 18. Der Bundesrat erinnert an seine in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 500/15(B)) erhobene Forderung, dass Handelsabkommen keine Verpflichtung der Staaten zur Privatisierung von Dienstleistungen enthalten und [unbeschadet der durch Privatisierung möglichen Effizienzgewinne] einer Ausweitung des Spektrums der Dienstleistungen, die der Staat der Öffentlichkeit anbietet, nicht entgegenstehen dürfen.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... "Verpflichtete müssen nur dann vereinfachte Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn und soweit sie bei ihrer Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass in bestimmten Bereichen, insbesondere im Hinblick auf Kunden und Transaktionen sowie Dienstleistungen oder Produkte, nur ein geringes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht."
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... Im Mittelpunkt dieses Vorschlags, der mit bestehenden Rechtsinstrumenten vereinbar ist, steht die Erbringung von Hostingdiensten (Datenbereithaltung und -speicherung) und sonstigen Datenverarbeitungsdiensten. Die Initiative bezweckt die Schaffung eines wirksam funktionierenden EU-Binnenmarkts für solche Dienstleistungen. Sie steht somit im Einklang mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr8, die auf einen umfassenden und wirksamen EU-Binnenmarkt für die übergeordnete Kategorie der Dienste der Informationsgesellschaft abzielt, und mit der
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Datenverkehr in der Union
Artikel 5 Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden
Artikel 6 Übertragung von Daten
Artikel 7 Zentrale Anlaufstellen
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Drucksache 72/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... b) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren "die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten" in § 6 Absatz 2a Nummer 3 DWDG-E zu präzisieren. In der derzeitigen Fassung bleibt unklar, welche Daten der DWD in das so genannte Geoportal einstellen muss und wann er dies tun muss. Im Geoportal sind bereits heute Daten des DWD verfügbar, jedoch überwiegend ältere Daten. Die Wetter-Dienstleistungsunternehmen benötigen jedoch aktuellste Mess- und Radardaten, um diese für ihre Anwendungen nutzen zu können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz
Drucksache 45/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 4. Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf Artikel 46, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 62 AEUV. Voraussetzung für die gewählte Rechtsgrundlage ist, dass der geplante Rechtsakt tatsächlich den Zweck hat, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Niederlassungswilligen oder Dienstleistungserbringer mit Hilfe der Rechtsangleichung den Wechsel vom Herkunfts- in den Zielstaat zu erleichtern und so die Wahrnehmung grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verbessern. Es bedarf eines positiven Binnenmarkteffekts. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten wird über die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Ein Handlungserfordernis zur Mobilitätssicherung besteht daher nicht. Der europäische Gesetzgeber hat in Artikel 59 Absatz 3 der
Drucksache 184/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... sein werden, werden in einer europäischen Liste geführt. Gebietsfremde Stechmückenarten in Deutschland, wie die Asiatische Tigermücke, die potenziell auch Gesundheitsschädlinge sein können, erfüllen die EU-Kriterien der Verordnung derzeit nicht und sind in der entsprechenden EU-Liste nicht als invasive Arten aufgeführt. Die EU-Verordnung sieht allerdings vor, dass von invasiven gebietsfremden Arten nicht nur eine Bedrohung für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen ausgehen kann, sondern dass diese auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben können (Artikel 4). Die Mitgliedstaaten können nach Artikel 12 der EU-Verordnung zusätzlich eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für Mitgliedstaaten erstellen.
Drucksache 158/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Nutzung von Zahlungsauslösediensten für Verbraucher sicher gestaltet und mögliche Zugriffe durch unbefugte Dritte von Beginn an verhindert werden. Reine Zahlungsauslösedienste stützen sich darauf, dass sie Zugang zum Konto des Kunden haben. Sie sind nicht im Besitz der Gelder des Kunden, stoßen jedoch den Zahlungsauftrag bei dessen kontoführendem Zahlungsdienstleister - meist der Bank - an. Nach der Intention der Richtlinie müssen sie zwar an die Kontodaten der Kunden gelangen können, um Zahlungen auslösen zu können. Zum Schutz der Verbraucher sollten Zahlungsauslösedienste jedoch technisch einen eigenen Zugangsweg mittels der bereits vorgesehenen Identifizierung erhalten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG
3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB
8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB
10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
Drucksache 266/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 /EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)
... Der VDG-E geht davon aus, dass Vertrauensdiensteanbieter privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden detaillierten und teilweise engen gesetzlichen Vorgaben zu Eingriffskompetenzen, Datenschutz und Identitätsprüfung vorgesehen. Sollten jedoch Nutzerkonten - oder Teile davon -, die von Trägern öffentlicher Gewalt angeboten werden und die nach § 3 OZG-E durch Bund und Land eingerichtet werden sollen, unter den Begriff des Vertrauensdienstes fallen, sind die geplanten Regelungen zu den Vertrauensdiensten zu weitgehend. Folglich sollte klargestellt werden, dass Nutzerkonten, die Träger öffentlicher Gewalt für Verwaltungsdienstleistungen anbieten, keine Vertrauensdienste sind.
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... Maßnahmen müssen über eine europäische Förderung hinausgehen - Finanzmittel und Investitionen allein können diese anhaltenden Schwierigkeiten nicht lösen. In der vorliegenden Mitteilung wird dargelegt, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür sorgen können, dass die grenzübergreifende Interaktion weniger komplex, langwierig und teuer ist, und wie sie die Zusammenlegung von Dienstleistungen an den Binnengrenzen fördern können. Es wird beleuchtet, welche Verbesserungen notwendig sind, damit die Bürgerinnen und Bürger in Grenzregionen die Möglichkeiten auf beiden Seiten der Grenze auch vollumfänglich nutzen können. So kann die EU ihre Grenzregionen noch weiter voranbringen und zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen beitragen.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 43/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
Drucksache 698/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU
/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG
/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
... /EU /EU, MiFID II) 1 wurde mit den von Datenbereitstellungsdiensten (DRSP) zu erbringenden Datenbereitstellungdienstleistungen (DRS) eine neue Art von Dienstleistungen eingeführt, die der Zulassungspflicht und Beaufsichtigung unterliegen. In der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID I)2 war eine wirksame Weiterleitung, Überwachung und Rekonstruktion von Handelsdaten nicht behandelt worden. Die Handelsdaten in der EU wiesen daher nicht die erforderliche Einheitlichkeit und Qualität auf, um zu überprüfen, ob die Ziele der MiFID ordnungsgemäß erreicht wurden. Zudem wurden die Handelsdaten von den relevanten Handelsplätzen nicht in der gesamten EU zu vertretbaren Kosten bereitgestellt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2014/65/EU /EU
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2009/138/EG /EG
Artikel 231a Aufsichtliche Genehmigung hinsichtlich interner Modelle
Artikel 231b Überprüfung
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 383/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
Drucksache 775/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag die Kapitalmärkte zu stärken, um Investitionen zu fördern, neue Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erschließen, privaten Haushalten bessere Chancen zu bieten und die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, die noch fehlenden Bausteine zur Vollendung der Kapitalmarktunion bis 2019 zu setzen. Die Regelung der Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen, deren Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion sind, ist dabei ein sehr wichtiger Schritt und positiv zu bewerten.
Drucksache 662/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - COM(2017) 568 final
... In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Mai 20163 nahm der Rat die Anmerkungen der Kommission im Mehrwertsteuer-Aktionsplan für den Weg zum endgültigen Mehrwertsteuersystem sowie ihre Absicht zur Kenntnis, als ersten Schritt im Jahr 2017 einen Legislativvorschlag für das endgültige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel vorzulegen. Der Rat bekräftigte außerdem seine Ansicht, wonach der "Grundsatz, die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen im Ursprungsmitgliedstaat zu besteuern", für Umsätze zwischen Unternehmen im endgültigen Mehrwertsteuersystem durch den "Grundsatz der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat" ersetzt werden sollte.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)
Artikel 45a
Artikel 2
Drucksache 680/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... 5. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen des Verordnungsvorschlages, einen einheitlichen Sicherheitsstandard für IT-Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt der EU schaffen zu wollen. Angesichts des freien Verkehrs für Waren und Dienstleistungen und des vernetzten Charakters internetfähiger IT-Produkte ist augenfällig, dass eine Beschränkung auf rein nationale Regulierungen nicht sinnvoll ist.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft in einer soliden Verfassung befindet. Weiterhin kommen wesentliche Nachfrageimpulse von den staatlichen und privaten Konsumausgaben. Darüber hinaus tragen die Wohnungsbauinvestitionen zur aktuellen wirtschaftlichen Dynamik bei. Insbesondere schlägt sich der kontinuierlich fortschreitende Beschäftigungsaufbau, vor allem im Dienstleistungssektor, in einer soliden Binnenkonjunktur nieder. Aufgrund steigender verfügbarer Einkommen der privaten Haushalte profitieren die Menschen direkt von der guten wirtschaftlichen Lage. Begünstigt wird der aktuelle konjunkturelle Aufschwung vom niedrigen Zinsniveau und leicht expansiv wirkenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 356/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert
... /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Indirekte Verbrauchsteuern unterliegen auf internationaler Ebene dem Grundsatz der Besteuerung im Bestimmungsland. Anders gesagt: Die Steuern werden in dem Land erhoben, in dem die Gegenstände und Dienstleistungen verbraucht werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu
Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert
Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert
Reihengeschäfte: Artikel 138a neu
Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13a
Artikel 17a
Artikel 138a
Artikel 262
Artikel 402
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... In einer Zeit, in der sich alles um Vernetzung dreht, gewinnt die Interkonnektivität noch mehr an Bedeutung. Viele neue Produkte müssen vernetzt werden, um Verbrauchern weitere Produkte und Dienstleistungen (z.B. intelligente Haushaltsgeräte) anzubieten und für europäische Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP
1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen
1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN
1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen
1.2.2. Prüfungen der Essenzialität
1.2.3. Umsetzungsmethoden
2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE
2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE
2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG
2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG
2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS
3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP
3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE
3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN
3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS
3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung
3.5. PATENTHAIE und SEP
3.6. SENSIBILISIERUNG
4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS
5. Schlussfolgerung
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... - Was langfristige Dienstleistungsverträge für Autobahnraststätten angeht, sollten die Mitgliedstaaten beachten, dass in neue Dienstleistungsverträge Bestimmungen über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aufgenommen werden müssen. Zudem sollten sie gemeinsam mit den Anbietern der Dienste prüfen, unter welchen Bedingungen der Aufbau und der Betrieb der Infrastruktur im Rahmen der bestehenden Verträge möglich sind. - Damit mit LNG angetriebene Schiffe uneingeschränkt verkehren können, sollten die Mitgliedstaaten ihre entsprechenden Einzel- und Gesamtziele festlegen bzw. verfeinern sowie Maßnahmen finanzieller und anderer Art zur Bereitstellung von LNG-Tankstellen in See- und Binnenhäfen ergreifen.
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 74/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es
... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verkäufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produktergänzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reisebüro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbezügliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverlängerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verkäufer dieser produktergänzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - sind für die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und können daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelmäßig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der Händler (Verkäufer) hat üblicherweise ausschließlich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht für den Händler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist überraschend angeboten wird, erkennt der Kunde häufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO-E
7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG
8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG
9. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG
10. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG
11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG
12. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG
13. Zu Artikel 3 Nummer 7
Drucksache 45/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 4. Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf Artikel 46, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 62 AEUV. Voraussetzung für die gewählte Rechtsgrundlage ist, dass der geplante Rechtsakt tatsächlich den Zweck hat, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Niederlassungswilligen oder Dienstleistungserbringer mit Hilfe der Rechtsangleichung den Wechsel vom Herkunfts- in den Zielstaat zu erleichtern und so die Wahrnehmung grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verbessern. Es bedarf eines positiven Binnenmarkteffekts. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten wird über die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Ein Handlungserfordernis zur Mobilitätssicherung besteht daher nicht. Der europäische Gesetzgeber hat in Artikel 59 Absatz 3 der
Drucksache 670/17
... 4. entgegen Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c eine Wertpapierdienstleistung erbringt,
Drucksache 434/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt
... Auch für die Kommission ist es Mächtig, dass solche Vereinbarungen Transparenz und Überprüfbarkeit gewährleisten und ihr Anwendungsbereich klar definiert ist, um negativen Folgen für die Meinungsfreiheit und für innovative neue Dienstleistungen entgegenzuwirken. Deshalb werden die Zivilgesellschaft und Verbraucherorganisationen in den Prozess eingebunden. Die Kommission wird ferner in Erwägung ziehen, falls angezeigt, begleitende legislative Maßnahmen vorzuschlagen und eine stärkere Einbindung der Anbieter von Vermittlungsdiensten in den Schutz des geistigen Eigentums zu prüfen.
Drucksache 673/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen
... Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 um 2 Prozent gestiegen, der Wert für Unterkunft oder Mieten um 1,3 Prozent.
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... (1) Der Erdgasbinnenmarkt, der seit 1999 in der Union schrittweise geschaffen wird, soll allen privaten und gewerblichen Verbrauchern in der Union eine echte Wahl ermöglichen, neue Geschäftschancen eröffnen, wettbewerbsfähige Preise, effiziente Investitionssignale und einen höheren Dienstleistungsstandard bewirken und zu mehr Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 612/17
... dd) im Sektor Finanz- und Versicherungswesen Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen der Bargeldversorgung, des kartengestützten Zahlungsverkehrs, des konventionellen Zahlungsverkehrs, zur Verrechnung und der Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften oder zur Erbringung von Versicherungsdienstleistungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 62/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, Open Data in der Bundesverwaltung einzuführen und umzusetzen. Daten sind Antreiber der Wirtschaft im digitalen Zeitalter. Sie sind Grundlage für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Der öffentliche Sektor erfasst, erstellt und reproduziert ein breites Spektrum an Informationen und Daten aus unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Geographie, Verkehr, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4, Absatz 5 Satz 1 EGovG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a EGovG
Drucksache 90/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Das Erreichen dieser Ziele kann konkrete wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen, die Belieferung der Industrie mit Rohstoffen verbessern, lokale Arbeitsplätze schaffen und die Führungsrolle Europas im Sektor grüne Technologien festigen, in dem nachweislich Wachstumspotenzial besteht, auch auf globaler Ebene. In der EU hat die Produktion von Umweltgütern und -dienstleistungen per BIP-Einheit im vergangenen Jahrzehnt um über 50 % zugenommen, und die damit verbundenen Arbeitsplätze sind auf über 4 Millionen Vollzeitäquivalente angestiegen3. Auf globaler Ebene werden nach Schätzungen der Weltbank in den kommenden zehn Jahren 6000 Mrd. EUR in saubere Technologien in Entwicklungsländern fließen, wovon rund 1600 Mrd. EUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitstehen werden4.
Drucksache 707/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final; Ratsdok. 14184/17
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass auch die rein nationalen Verkehre von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Verkehrsunternehmen sowie die Regelungen für den ÖPNV weiterhin der Regelungskompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben und nicht in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen werden. Die Bundesregierung wird zudem gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass neben den Verkehren im ÖPNV, die Gegenstand eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 349/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017)
... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern, Sozial- und Wirtschaftsverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit gestartet. In dieser Offensive wurde nochmals hervorgehoben, dass es erforderlich ist, das Engagement sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch der Umschulung weiter zu verstärken. Für die kommenden Jahre geht es angesichts des Ersatz- und des Expansionsbedarfs an Fachkräften im Dienstleistungsbereich Altenpflege darum, das hohe Niveau der Anzahl Auszubildender nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Aufgrund des fortbestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflege ist es erforderlich, weiterhin verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen für eine Altenpflegeumschulung zu gewinnen. Die Regelung soll daher über die derzeitige Befristung 31. Dezember 2017 hinaus bis Ende 2020 Eintritte in Altenpflegumschulungen ermöglichen, die unverkürzt dreijährig von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt auch für die Förderung durch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (
Drucksache 439/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/22 /EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung spezifischer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67 /EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor - COM(2017) 278 final; Ratsdok. 9671/17
... 4. Die Schaffung besonderer Entsenderegelungen für den Straßenverkehr verbessert indes weder den Schutz der dort Beschäftigten noch wirkt sie auf ein "level playing field" der im Straßenverkehr tätigen Unternehmen hin. Vielmehr lassen die Regelungen eine zwar für die einzelnen Beschäftigten zeitlich begrenzte, für die Unternehmen aber womöglich darüber hinausgehende Möglichkeit zur Unterschreitung des deutschen gesetzlichen Mindestlohns entstehen. Auf diese Weise geben diese Regelungen zu Lasten insbesondere deutscher Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dumping-Praktiken einen rechtlichen Rahmen. Die mitunter hohe Mobilität der im Transportsektor Beschäftigten als Kriterium für sektorspezifische Ausgrenzungen zu erheben, steht in deutlichem Widerspruch zum Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Diesem zufolge muss der Dienstleistungserbringer einen harten Kern klar definierter Schutzbestimmungen unabhängig von der Dauer der Entsendung einhalten.
Drucksache 135/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... (2) Als Präqualifizierungsstellen dürfen nur Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, Ausgabe Januar 2013, tätig werden, die die Vorgaben nach Absatz 1a Satz 4 bis 8 beachten und von einer nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 1a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118 Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst
Artikel 1b Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1c Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel ld Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel le Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 33a Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
Artikel 1f Änderung des Krankenpf~egegesetzes
Artikel 1g Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 1h Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Artikel 1i Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 1j Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
Artikel 1k Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 745/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation vor. In diesem Bericht ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine Änderung der Festlegung, welche Telekommunikationsdienstleistungen als Universaldienstleistungen im Sinne des § 78
Drucksache 521/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final
... Auf der Grundlage von Vorgaben der Kommission befolgte Eurostat bei der Bewertung bestehender Rechtsvorschriften, einschließlich der Bewertung des Europäischen Statistischen Programms10, sein eigenes Regelwerk, das für den Gesamtprozess maßgeblich war. Zusätzlich werden jährlich Benutzerumfragen durchgeführt, um die Nutzer, ihren Bedarf und ihre Zufriedenheit mit den Dienstleistungen von Eurostat besser kennenzulernen. Eurostat nutzt die Bewertungsergebnisse zur Verbesserung des Verfahrens zur Erstellung statistischer Informationen und seiner statistischen Produktion. Die Ergebnisse fließen in verschiedene strategische Pläne ein, etwa in das Arbeitsprogramm und den Verwaltungsplan.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Präambel und Erwägungsgründe
Vorschlag
Kapitel I Definition und Berechnung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen
Artikel 1
Kapitel II Übermittlung der BNE-Daten und zusätzlicher Informationen
Artikel 2
Artikel 3
Kapitel III Verfahren und Überprüfung der BNE-Berechnung
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE_Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates
Anhang Entsprechungstabellen gemäß Artikel 9
Drucksache 529/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
... "Der Verband ist berechtigt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abschrift eines Prüfungsberichts ganz oder auszugsweise zur Verfügung zu stellen, wenn sich aus diesem Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die geprüfte Genossenschaft keinen zulässigen Förderzweck verfolgt, sondern ihr Vermögen gemäß einer festgelegten Anlagestrategie investiert, so dass ein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vorliegen könnte."
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)3 werden ab Mai 2018 statt der bislang noch bestehenden 28 nationalen Rechtsvorschriften für ganz Europa einheitliche Vorschriften gelten. Der neu geschaffene Mechanismus der federführenden Aufsichtsbehörde4 stellt sicher, dass in der EU für die Aufsicht über ein Unternehmen, das Daten grenzüberschreitend verarbeitet, nur noch eine Datenschutzbehörde zuständig ist. Dadurch wird die einheitliche Auslegung der neuen Vorschriften gewährleistet. So wird in grenzüberschreitenden Fällen, in die mehrere nationale Datenschutzbehörden einbezogen sind, ein einziger Beschluss gefasst, damit sichergestellt ist, dass gemeinsame Probleme auch gemeinsam gelöst werden. Darüber hinaus schafft die DS-GVO gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und in Drittländern ansässige Unternehmen, denn Letztere werden dieselben Vorschriften anwenden müssen wie EU-Unternehmen, wenn sie in der EU Waren und Dienstleistungen anbieten oder Verhaltensmuster von Personen erfassen wollen. Ein größeres Vertrauen der Verbraucher kommt sowohl den in der EU als auch den in Drittländern ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zugute.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 693/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
... Assistenzhunde werden in allen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt. Daher benötigen Menschen mit Behinderungen, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen. Deshalb ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass Menschen in Begleitung ihrer Assistenz- und Blindenführhunde grundsätzlich und frei von Diskriminierung der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen, wie Geschäften, Gaststätten, Arztpraxen und Krankenhäusern gestattet wird.
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrats Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen BR-Drs. 742/16 Beschluss vom 10. Februar 2017
Drucksache 752/17
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Für Mitglieder des Verwaltungsrats der KfW ist die Mandatelimitierung gemäß § 25d Abs. 3a Nr. 3 KWG zu berücksichtigen. Danach kann Mitglied des Verwaltungsrats der KfW nicht sein, wer in mehr als fünf Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, Mitglied des Aufsichts- oder Kontrollorgans ist, es sei denn, diese Unternehmen gehören demselben institutsbezogenen Sicherungssystem an. Mandate in Unternehmen, die nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen, sind danach unschädlich, so lange die zu bestellende Person in der Lage ist, der Wahrnehmung des Mandats bei der KfW ausreichend Zeit zu widmen.
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... "Die Registerbehörde richtet eine elektronische Zugriffsmöglichkeit für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein, die dieser eine unmittelbare Einsicht in die über Versicherungsvermittler gespeicherten Daten ermöglicht."
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
§ 34e Verordnungsermächtigung
§ 147c Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
§ 156 Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 48 Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.
§ 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 48b Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot
§ 48c Durchleitungsgebot
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
§ 1a Vertriebstätigkeit des Versicherers
§ 6a Einzelheiten der Auskunftserteilung
§ 7a Querverkäufe
§ 7b Information bei Versicherungsanlageprodukten
§ 7c Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht
§ 7d Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen
§ 66 Sonstige Ausnahmen
§ 155 Standmitteilung
Artikel 4 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 654/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen JOIN(2017) 450 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission dem Thema der Sicherheit informationstechnischer Systeme große Aufmerksamkeit widmet. Digitale Technologien prägen den Alltag der Menschen und die Produktions- und Dienstleistungsketten der Wirtschaft. Deren sichere Ausgestaltung und Anwendung ist nicht nur Zukunftsaufgabe, sondern aktuelle Herausforderung.
Drucksache 349/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017)
... Sozial- und Wirtschaftsverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit gestartet. In dieser Offensive wurde nochmals hervorgehoben, dass es erforderlich ist, das Engagement sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch der Umschulung weiter zu verstärken. Für die kommenden Jahre geht es angesichts des Ersatz- und des Expansionsbedarfs an Fachkräften im Dienstleistungsbereich Altenpflege darum, das hohe Niveau der Anzahl Auszubildender nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Aufgrund des fortbestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflege ist es erforderlich, weiterhin verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen für eine Altenpflegeumschulung zu gewinnen. Die Regelung soll daher über die derzeitige Befristung 31. Dezember 2017 hinaus bis Ende 2020 Eintritte in Altenpflegumschulungen ermöglichen, die unverkürzt dreijährig von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt auch für die Förderung durch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (
Drucksache 186/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final; Ratsdok. 15135/16
... 51. Der Bundesrat weist zusätzlich darauf hin, dass die Vorschläge zu den Verteilernetzentgelten auch systematisch in der vorgeschlagenen Verordnung fehl am Platz sind und zu Widersprüchen mit der ebenfalls novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (BR-Drucksache 187/17) führen könnten. Aus Sicht des Bundesrates sollte insbesondere die Vergabe von Dienstleistungsverträgen für den Betrieb und Ausbau des Netzes, anders als von Artikel 16 Absatz 8 des Verordnungsvorschlags gefordert, nicht angereizt, sondern wegen des bestehenden Potenzials zur künstlichen Überhöhung von Netzentgelten eher eingeschränkt werden.
Drucksache 266/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 /EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)
... Der VDG-E geht davon aus, dass Vertrauensdiensteanbieter privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden detaillierten und teilweise engen gesetzlichen Vorgaben zu Eingriffskompetenzen, Datenschutz und Identitätsprüfung vorgesehen. Sollten jedoch Nutzerkonten - oder Teile davon -, die von Trägern öffentlicher Gewalt angeboten werden und die nach § 3 OZG-E durch Bund und Land eingerichtet werden sollen, unter den Begriff des Vertrauensdienstes fallen, sind die geplanten Regelungen zu den Vertrauensdiensten zu weitgehend. Folglich sollte klargestellt werden, dass Nutzerkonten, die Träger öffentlicher Gewalt für Verwaltungsdienstleistungen anbieten, keine Vertrauensdienste sind.
Drucksache 325/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
... Was den Bezug zu Artikel 167 AEUV betrifft, so weist die Kommission darauf hin, dass sich ihr Vorschlag auf die Befugnisse der EU bezieht, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Binnenmarkt zu verwirklichen (Artikel 53 Absatz 1 AEUV in Verbindung mit Artikel 62 AEUV), und Artikel 167 AEUV vollständig einhält.
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Das Wachstum des Cybersicherheitsmarktes in der EU - mit Blick auf die Produkte, Dienstleistungen und Verfahren - wird in vielerlei Hinsicht gehemmt. Ein wesentlicher Aspekt ist in diesem Zusammenhang das Fehlen von in der gesamten EU anerkannten Zertifizierungssystemen für die Cybersicherheit, die es ermöglichen würden, Produkte für höhere Abwehrfähigkeits-Standards auszulegen und das Marktvertrauen in der EU zu stärken. Die Kommission schlägt daher vor, einen EU-Rahmen für die Zertifizierung der Cybersicherheit18 einzurichten. In diesem Rahmen würde das Verfahren für die Einführung EU-weiter Systeme für die Zertifizierung der Cybersicherheit von Produkten, Dienstleistungen und/oder Systemen festgelegt, wobei für unterschiedliche Nutzungen (z.B. kritische Infrastruktur oder Geräte für Verbraucher) eine entsprechendes Gewährleistungsstufe vorzusehen wäre19. Ein solcher Rahmen wäre für die Unternehmen insofern eindeutig von Vorteil, weil sie dann beim grenzüberschreitenden Handel nicht mehr mehrere Zertifizierungsverfahren absolvieren müssten, sodass sich der administrative und finanzielle Aufwand für sie verringern würde. Durch die Verwendung der vorgeschlagenen Zertifizierungssysteme würde auch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt, da Käufer und Nutzer einer entsprechenden Konformitätsbescheinigung Informationen über die Sicherheitseigenschaften der gekauften bzw. genutzten Produkte oder Dienstleistungen entnehmen könnten. Dadurch würde ein hoher Cybersicherheitsstandard zu einem Wettbewerbsvorteil. Dies würde zu einem Anstieg der Abwehrfähigkeit führen, weil IKT-Produkte und -Dienstleistungen formell anhand festgelegter Cybersicherheitsstandards bewertet würden, die in enger Verbindung mit der breiter angelegten, laufenden Arbeit an IKT-Standards ausgearbeitet werden könnten.20
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... /EG berücksichtigen die Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Analyse gemäß Anhang III und insbesondere unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten.
Drucksache 680/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... 4. Er begrüßt das Anliegen des Verordnungsvorschlages, einen einheitlichen Sicherheitsstandard für IT-Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt der EU schaffen zu wollen. Angesichts des freien Verkehrs für Waren und Dienstleistungen und des vernetzten Charakters internetfähiger IT-Produkte ist augenfällig, dass eine Beschränkung auf rein nationale Regulierungen nicht sinnvoll ist.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
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Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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