[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

572 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dringlichkeit"


⇒ Schnellwahl ⇒

0514/20
0140/20
0248/20
0206/20
0316/20
0144/20
0175/20
0225/20
0163/20B
0164/20
0293/20
0177/20
0163/1/20
0306/1/20
0213/20
0333/20
0579/19
0504/19
0517/19
0579/1/19
0532/19
0076/1/19
0411/19
0158/18
0423/18
0184/18
0067/18
0148/18B
0252/18
0630/18
0433/18B
0504/1/18
0433/1/18
0352/18
0148/1/18
0073/2/17
0315/1/17
0189/1/17
0073/1/17
0101/17B
0243/17
0726/17
0152/1/17
0101/1/17
0184/17
0527/17
0189/17B
0717/17
0073/17B
0315/17B
0254/17
0371/16
0103/1/16
0505/16B
0222/16B
0222/16
0142/16
0239/16B
0796/16B
0432/16
0505/16
0239/1/16
0018/16
0222/1/16
0433/16
0796/1/16
0422/16
0045/16
0103/16B
0145/1/15
0321/15
0106/15
0446/15
0129/15B
0129/1/15
0024/15
0630/15B
0052/15B
0183/15
0630/1/15
0052/1/15
0042/15
0145/15B
0321/14
0641/14B
0642/1/14
0503/14
0242/1/14
0196/14
0642/14B
0647/14
0573/13B
0049/13B
0470/13
0113/13
0381/1/13
0029/13
0382/13B
0381/13B
0516/13
0049/13
0692/13
0734/13B
0007/13
0552/13
0228/13
0443/13
0382/1/13
0641/1/13
0200/13
0063/1/13
0612/13
0632/1/13
0573/13
0201/13
0236/13
0063/13B
0109/13
0632/13B
0707/1/12
0313/1/12
0091/12
0097/12B
0045/12
0795/12
0356/12
0097/1/12
0413/12
0546/12
0725/12
0520/12
0356/12B
0356/1/12
0388/12
0031/12
0581/12
0811/1/12
0015/12B
0313/12B
0016/12
0758/12
0575/12
0433/12
0159/12
0513/1/12
0110/12
0165/12
0806/12
0513/12B
0469/1/12
0097/12X
0015/1/12
0513/12
0469/12B
0811/12B
0338/12
0150/12
0549/12
0126/12
0819/12
0040/11
0505/2/11
0627/11
0377/11
0407/11
0554/11
0827/11
0872/11
0873/11
0525/11B
0817/11
0144/11
0424/11B
0237/11
0555/11
0028/11
0402/11
0043/11
0639/11
0533/11B
0525/1/11
0159/11
0089/11
0123/11
0831/11
0533/11
0869/11
0590/11
0733/11
0037/11
0073/11
0763/11
0874/11
0278/11
0199/11
0667/11
0616/10
0209/10
0029/10
0280/10
0667/10
0187/10B
0140/10B
0774/10
0839/10
0490/10B
0187/1/10
0601/10
0573/10
0140/1/10
0146/10
0140/10
0316/10
0530/10
0258/10
0176/10
0490/1/10
0834/10
0115/10
0166/10
0780/10
0014/09
0552/09
0875/09
0875/1/09
0730/09
0240/09
0866/09
0553/09
0826/09
0431/09
0163/09B
0875/09B
0244/09
0163/1/09
0339/09
0313/09
0261/09
0740/09
0035/09
0739/09
0335/09
0102/09
0769/09
0111/09B
0074/09
0688/09
0160/09
0822/09
0391/09
0172/09
0164/09
0160/4/09
0137/09
0138/09
0079/09
0067/09
0391/09B
0522/09
0738/09
0111/09
0155/09
0774/09
0187/09
0204/09
0178/08
0349/08B
0226/08
0487/08
0004/08B
0179/08
0478/08
0684/08
0394/08
1002/08
0249/08
0145/08
0004/1/08
0507/08
0801/08
0199/08
0877/08
0386/08
0559/08
1003/08
0111/08
0965/08
0952/08
0392/08
0870/08
0626/08
0403/08
0026/08
0779/08
0349/1/08
0831/08
0345/1/08
0991/08
0437/08
0491/08
0571/08
0532/08
0105/08
0349/08
0770/08
0849/08
0750/08
0082/08
0778/08
0482/08
0426/07
0861/07
0680/07
0420/1/07
0692/07
0810/07
0309/07
0475/07
0069/07
0844/07
0694/07
0485/07
0786/07
0221/07
0736/07
0798/07
0064/07
0931/07
0419/07
0212/07
0420/07B
0797/07
0862/07
0637/07
0408/07
0682/07
0267/07
0826/07
0136/07
0329/07
0457/07
0469/07
0919/07
0275/07
0141/07
0420/07
0919/06
0317/06
0591/06
0710/06
0376/06
0505/06
0754/06
0823/06B
0371/06
0794/06
0385/06
0500/06
0710/1/06
0454/06
0672/06
0173/06
0108/2/06
0898/06B
0108/06B
0764/06
0094/2/06
0754/1/06
0474/06
0710/06B
0270/1/06
0318/06
0800/06
0310/06
0290/06
0788/06
0261/06
0006/06
0312/06
0512/06
0128/06
0516/06
0305/06
0381/06
0788/1/06
0944/06
0327/06
0823/06
0477/06
0398/06
0788/06B
0898/06
0319/06
0754/06B
0052/06
0871/06
0934/06
0606/05
0351/05
0710/05
0294/05
0408/05
0313/05
0286/1/05
0312/05
0812/05B
0945/05
0017/05
0871/05
0817/1/05
0022/05
0872/05
0783/05
0286/05B
0773/05
0241/05
0511/05
0578/05
0721/05
0806/05
0555/05
0625/05
0354/05
0603/05
0723/05
0287/05
0766/05
0429/05
0631/05
0097/05
0812/1/05
0830/05
0617/05
0183/05
0561/05
0934/05
0100/05
0809/05
0672/05
0348/05
0848/05
0095/05
0771/05
0607/05
0764/05
0807/04
0361/04
0710/04B
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0622/04
0805/04
0280/04
0710/04
0868/04
0429/04
0939/04
0361/04B
0259/04
1003/04
0856/03
Drucksache 505/16

... Nummer 1 erfasst den Fall der Einwilligung oder Nichteinwilligung in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe für den einwilligungsunfähigen Ehegatten. Bereits aus § 630d Absatz 1 BGB folgt, dass es nur dann auf die Einwilligung des Partners ankommt, wenn der betroffene Ehegatte selbst einwilligungsunfähig ist und sein Wille auch nicht aus einer auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffenden Patientenverfügung hervorgeht. Hierüber hat sich der behandelnde Arzt stets ein eigenes Bild zu machen. Bei Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen ist sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner unter den Voraussetzungen des Absatz 1 "Berechtigter" im Sinne von § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB, so dass er gemäß § 630e Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 bis 3 BGB durch den Arzt aufzuklären ist. Gemäß § 630e Absatz 5 BGB hat der Arzt daneben auch dem einwilligungsunfähigen Ehegatten selbst die für die Behandlungsentscheidung wesentlichen Umstände im Sinne von § 630e Absatz 1 BGB (Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten einschließlich etwaiger Alternativen) zu erläutern, soweit dieser in der Lage ist, die Erläuterungen aufzunehmen und dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Eine Behandlung gegen den natürlichen Willen des einwilligungsunfähigen Ehegatten auf Grundlage von § 1358 BGB-E ist ausgeschlossen, was schon daraus folgt, dass die Regelung nicht zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB berechtigt. Dadurch wird das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 239/1/16

... Beiden Anordnungen wohnt daher regelmäßig eine starke Dringlichkeit inne, die eine gesetzliche Aufhebung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigt und die Verwaltung davon entlastet, in jedem Einzelfall Anordnungen zur sofortigen Vollziehung selbst treffen zu müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11a Absatz 2 Nummer 1 AbfVerbrG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11a Absatz 2 Nummer 2 AbfVerbrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu -, Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2, 7a AbfVerbrG


 
 
 


Drucksache 18/16

... Mit Absatz 4 Satz 1 wird ausdrücklich geregelt, dass der Bund bei Anmietungen die Barrierefreiheit unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen hat. Insbesondere fällt darunter der Gesichtspunkt, dass ein ausreichendes Angebot an den Mindestanforderungen gerecht werdenden Anmietobjekten zur Verfügung steht und die Beschaffungsdringlichkeit des Nutzers dem nicht entgegensteht. Von Anmietungen im Sinne dieser Regelung sind sogenannte Drittanmietungen umfasst. Bestehende



Drucksache 222/1/16

... Nach Artikel 219 GMO kann die Kommission im Wege delegierter Rechtsakte die Maßnahmen erlassen, die erforderlich sind, um effizient und wirksam gegen Marktstörungen vorzugehen, die durch erhebliche Preissteigerungen oder Preisrückgänge auf internen oder externen Märkten oder andere Ereignisse oder Umstände hervorgerufen werden, durch die der Markt erheblich gestört wird oder gestört zu werden droht. Dazu können - soweit dies erforderlich ist - insbesondere Maßnahmen in Betracht kommen, die den Geltungsbereich, die Dauer oder andere Aspekte von in der GMO vorgesehenen Maßnahmen ausdehnen oder ändern. Aus unabweisbaren Dringlichkeitsgründen können die Maßnahmen durch delegierte Rechtsakte der Kommission im Dringlichkeitsverfahren erlassen werden, die umgehend in Kraft treten und die anwendbar sind, solange keine Einwäns Europäischen Parlaments oder des Rates erhoben werden. Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte mit den erforderlichen Verfahrensvorschriften und technischen Kriterien erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/1/16




Zur Verordnung insgesamt

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 10
Mindestmitgliederzahl; Reichweite der Anerkennung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 13a
Antragsberechtigung

§ 13b
Antragsverfahren und Anhörung

§ 13c
Vorzeitige Aufhebung

§ 15a
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung

§ 15b
Allgemeinverbindlichkeit

§ 21a
Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund

Länder und Kommunen

Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Einfügung des § 15a:

Einfügung des § 15b:

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11


 
 
 


Drucksache 433/16

... Der BVWP 2030 schließt die gemäß § 4 Absatz 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgeschriebenen Überprüfungen der aktuellen Bedarfspläne ein und stellt somit mit seinen bewerteten und nach Dringlichkeiten eingestuften Projekten die Grundlage für den neuen Bedarfsplan als Anlage des zu novellierenden Ausbaugesetze (Bundesschienenwegeausbaugesetz) dar. Insofern beinhaltet der Bedarfsplan die Schienenprojekte, die der Bundesverkehrswegeplan zum Gegenstand hat. Die Festlegungen dieses Gesetzes und die Aussagen dieser Gesetzesbegründung beruhen auf dem Kenntnisstand, wie er auch dem Bundesverkehrswegeplan zu Grunde lag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Anlage
(zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben

Unterabschnitt 1
Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Unterabschnitt 2
Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können

Unterabschnitt 3
Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt des Entwurfs

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem

1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A

4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C

4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

6. Förderung Transeuropäischer Netze

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekt

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XI. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 8

Zur Anlage zu § 1 :

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

3. Potentieller Bedarf

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 796/1/16

... und der Aufzeichnung weder die äußeren Umstände noch die besondere Dringlichkeit der Vernehmung entgegenstehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 81e Absatz 2 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 136 Absatz 4 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 213 Absatz 2 StPO


 
 
 


Drucksache 422/16

... Die Regelung ist notwendig und geeignet, um eine Bestandskraft der Entscheidung überhaupt oder in angemessener Zeit erreichen zu können. Zudem liegt in den von der Regelung erfassten Fällen oftmals eine besondere Dringlichkeit vor. Bei der Mehrzahl der erfassten Entscheidungen handelt es sich um Entscheidungen über Maßnahmen, die ein bereits bestehendes Bergbauvorhaben betreffen. Deren Durchführung muss regelmäßig zügig erfolgen, um Gefahren für die Allgemeinheit oder Umwelt vorzubeugen oder um das Vorhaben nicht zu beeinträchtigen. Eine Vielzahl der erfassten Entscheidungen betrifft zum Beispiel Erhaltungsmaßnahmen an Erdgas- oder anderen Bohrungen, bei deren Verzögerung die Gefahr einer Verwässerung oder Versandung bestünde. Um eine Erdgasbohrung bei Nichtdurchführung der Erhaltungsmaßnahmen wieder in Gang zu setzen, würden dem Anlagenbetreiber nach Angaben der zuständigen Landesbehörde Kosten in zweistelliger Millionenhöhe entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 45/16

... Aufgrund der Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Vollstreckung der Rückführung und der Rückübernahme, darunter auch von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ohne gültiges Reisedokument, wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Unterschiede im Geltungsbereich

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Reisedokument für die Rückführung

Artikel 4
Technische Spezifikationen

Artikel 5
Ausstellungsgebühren

Artikel 6
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 7
Aufhebung und Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 103/16 (Beschluss)

... an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 (Equidenpass-Verordnung) besteht noch erheblicher weiterer Beratungsbedarf. Eine Vertagung der Beratungen zur Verordnung insgesamt kommt jedoch auf Grund der Dringlichkeit der Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

'Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

2. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - § 26 Satz 1 BmTierSSchV , Nummer 2 - neu - § 41 Absatz 5 BmTierSSchV , Nummer 3 - neu - Anlage 3 Abschnitt I Nummer 7 Spalte 3 BmTierSSchV , Nummer 5 - neu - Anlage 8 Abschnitt I Nummer 3 Spalte 2 BmTierSSchV

'Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

2. Zu Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung


 
 
 


Drucksache 145/1/15

... b) Der Bundesrat betont die Dringlichkeit des flächendeckenden Breitbandausbaus und eines abgestimmten Gesamtkonzeptes und Zusammenwirkens von Bund und Ländern, um die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung zu gewährleisten (BT-Drucksache 18/4552, S. 8, Ziffer 45). Durch gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Infrastrukturwettbewerb muss weiterhin verstärkt sichergestellt werden, dass der Ausbau von High-Speed-Netzen zügig weitergeht und auch in Metropolregionen vorangetrieben wird (Leuchtturm- und Innovationsfunktion).



Drucksache 321/15

... vom 25. März 2015 (BGBl. I S. 362) ist als Dringlichkeitsverordnung erlassen worden. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass ein in Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fünfzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 12
Kennzeichnung von Futtermitteln bei Fernabsatzverträgen

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 106/15

... vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1997) ist als Dringlichkeitsverordnung erlassen worden. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Anhangs I Teil A der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 446/15

... Diese sehr weitgehende Abweichungsbefugnis soll an die Voraussetzung gebunden sein, dass auch bei Anwendung von § 246 Absatz 8 bis 13 BauGB dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Die Betrachtung des Gemeindegebiets, in der die Unterkunft entstehen soll, gilt auch dann, wenn Vorhabenträger ein Land oder in dessen Auftrag ein Dritter ist. Die Abweichungsbefugnis gilt zudem inhaltlich nicht unbegrenzt, sondern nur im erforderlichen Umfang; eine besondere Ortsgebundenheit ist insoweit jedoch regelmäßig nicht erforderlich. An beide Vorgaben sollen schon angesichts der Dringlichkeit der Unterbringung keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden. Eine sich aus der örtlichen Situation ergebende Plausibilität der Erforderlichkeit des Vorhabens ist zur Vermeidung eines ausufernden Gebrauchs dieser Abweichungsbefugnis ausreichend, aus Gründen des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Hinblick auf den Eingriff in Artikel 28 Absatz 2 GG aber auch erforderlich. Flächen, über die der Vorhabenträger keine ausreichende Verfügungsgewalt hat - sei es aus sachenrechtlichen oder aus sonstigen Gründen - sind in dieser Prüfung nicht zu berücksichtigen. Vergleichbar zu § 37 BauGB werden zur Prüfung der Erforderlichkeit die widerstreitenden öffentlichen Belange, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, zu gewichten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 20/88). Eine Missachtung konkreter Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse kann nicht im Sinne des Absatzes 14 erforderlich sein (vgl. § 1 Absatz 6 Nummer 1 BauGB und Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 129/15 (Beschluss)

... mit dem Netzentwicklungsplan 2013 bereits bestätigt. Die Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2014, in welchem das Vorhaben erneut als bestätigungsfähig eingestuft ist, wird demnächst abgeschlossen sein. Die Aufnahme in das BBPlG ist daher dringend geboten, um durch klare Rahmenbedingungen Planungssicherheit zu gewährleisten. Wegen der gebotenen Dringlichkeit haben Netzbetreiber und Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Vertretern den öffentlichen Dialogprozess bereits im vergangen Jahr gestartet. Die Umsetzung der Maßnahme steht unmittelbar vor der Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Planfeststellung. Damit können schnellstmöglich auf dieser am Rande des Übertragungsnetzes gelegenen Ausbaustrecke bestens geeignete Teilabschnitte für die Erprobung der Verkabelung auf der Höchstspannungsebene umgesetzt werden. Unter diesen besonderen Umständen ist dieses Vorhaben geeignet, unverzüglich in den Vorhabenkatalog als Pilotprojekt für den Einsatz von Erdkabeln aufgenommen zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

§ 43g
Projektmanager

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 129/1/15

... mit dem Netzentwicklungsplan 2013 bereits bestätigt. Die Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2014, in welchem das Vorhaben erneut als bestätigungsfähig eingestuft ist, wird demnächst abgeschlossen sein. Die Aufnahme in das BBPlG ist daher dringend geboten, um durch klare Rahmenbedingungen Planungssicherheit zu gewährleisten. Wegen der gebotenen Dringlichkeit haben Netzbetreiber und Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Vertretern den öffentlichen Dialogprozess bereits im vergangen Jahr gestartet. Die Umsetzung der Maßnahme steht unmittelbar vor der Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Planfeststellung. Damit können schnellstmöglich auf dieser am Rande des Übertragungsnetzes gelegenen Ausbaustrecke bestens geeignete Teilabschnitte für die Erprobung der Verkabelung auf der Höchstspannungsebene umgesetzt werden. Unter diesen besonderen Umständen ist dieses Vorhaben geeignet, unverzüglich in den Vorhabenkatalog als Pilotprojekt für den Einsatz von Erdkabeln aufgenommen zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG

7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 24/15

... (im Folgenden: GVG) erforderlich ist und - anders als beim Europäischen Haftbefehl - im Regelfall keine Dringlichkeit besteht, eine Bescheinigung in der Sprache des ausländischen Staates entgegenzunehmen. Wird die Bescheinigung vom Ausstellungsstaat nicht in deutscher Sprache vorgelegt, kann dessen Ersuchen abgelehnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 630/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat sieht seine föderalen Mitwirkungsrechte hier nicht ausreichend gewahrt. Die Dringlichkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung soll aus Sicht des Bundesrates nicht dazu führen, dass die grundsätzlich verfassungsmäßig vorgesehenen Mitwirkungsrechte des Bundesrates bei dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnungen außer Acht gelassen werden dürfen. Der Bundesrat hätte keine Möglichkeit, ein Außerkrafttreten einer solchen entsprechenden Rechtsverordnung zu erzwingen, wenn er zu der Überzeugung gelangte, dass er ihr nicht zugestimmt hätte oder dass die Regelung zwar dringlich erforderlich war, eine Fortdauer der Regelung auf unbestimmte Zeit aber nicht seine Zustimmung fände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG

3. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG

5. Zu Artikel 1 § 6 und § 15 TabakerzG

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG

7. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG

8. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG

9. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG

10. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG

11. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG

12. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG

13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 52/15 (Beschluss)

... Ein bestehender Bedarf nach einer raschen endgültigen Klärung drängt sich in Bezug auf das Abgeordnetengesetz jedenfalls nicht auf. Selbst ein zwischenzeitlich eintretender Verlust des Mandats würde die Fortführung des Verfahrens nicht hindern (vgl. § 44a Absatz 3 Satz 3 AbgG). Für den Fall von Klagen von Mitgliedern der Bundesregierung oder der Parlamentarischen Staatssekretäre gegen die Untersagung einer beabsichtigten Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes bliebe im Falle besonderer Dringlichkeit im Übrigen die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Absatz 5


 
 
 


Drucksache 183/15

... Bis vor kurzem gestattete das Unionsrecht den Mitgliedstaaten nicht, sich der Verwendung von für den Anbau bestimmten GVO und von zu anderen Verwendungszwecken bestimmten GVO sowie von GV-Lebens- und -Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet auf andere Weise zu widersetzen als durch ein negatives Votum im Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebens- und -Futtermitteln, oder, nach Erteilung der Zulassung, durch die Berufung auf Schutzklauseln oder Dringlichkeitsklauseln. Diese Klauseln kamen in einigen Mitgliedstaaten in Bezug auf für den Anbau bestimmte GVO und, in selteneren Fällen, GV-Lebens- und -Futtermittel zur Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Derzeitiger Rechtsrahmen

2.1. Einleitung

2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln

3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Zusammenfassung des Vorschlags

4.2. Rechtsgrundlage

4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 34a
Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 630/1/15

... Der Bundesrat sieht seine föderalen Mitwirkungsrechte hier nicht ausreichend gewahrt. Die Dringlichkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung soll aus Sicht des Bundesrates nicht dazu führen, dass die grundsätzlich verfassungsmäßig vorgesehenen Mitwirkungsrechte des Bundesrates bei dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnungen außer Acht gelassen werden dürfen. Der Bundesrat hätte keine Möglichkeit, ein Außerkrafttreten einer solchen entsprechenden Rechtsverordnung zu erzwingen, wenn er zu der Überzeugung gelangte, dass er ihr nicht zugestimmt hätte oder dass die Regelung zwar dringlich erforderlich war, eine Fortdauer der Regelung auf unbestimmte Zeit aber nicht seine Zustimmung fände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/15




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 § 12 TabakerzG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG

10. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG

11. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG

12. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG

13. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG

14. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 52/1/15

... Ein bestehender Bedarf nach einer raschen endgültigen Klärung drängt sich in Bezug auf das Abgeordnetengesetz jedenfalls nicht auf. Selbst ein zwischenzeitlich eintretender Verlust des Mandats würde die Fortführung des Verfahrens nicht hindern (vgl. § 44a Absatz 3 Satz 3 AbgG). Für den Fall von Klagen von Mitgliedern der Bundesregierung oder der Parlamentarischen Staatssekretäre gegen die Untersagung einer beabsichtigten Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes bliebe im Falle besonderer Dringlichkeit im Übrigen die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/15




1. Zu Artikel 3 § 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO


 
 
 


Drucksache 42/15

... Aufgrund der Dringlichkeit der Frage der Jugendarbeitslosigkeit hat die Kommission von Anfang an Sonderbestimmungen vorgeschlagen, sodass die gesamte finanzielle Ausstattung der YEI in den ersten beiden Jahren des Programmplanungszeitraums 2014-2020 gebunden (vorgezogen) wird; dies soll eine rasche, umfangreiche Mobilisierung von Maßnahmen für junge Menschen und sofortige Ergebnisse ermöglichen. Daher müssen die Vorhaben im Rahmen der YEI grundsätzlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein und nicht bis Ende 2023, wie es bei anderen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), einschließlich des ESF, geförderten Vorhaben der Fall ist. Außerdem wurde beschlossen, dass Ausgaben im Rahmen der YEI ab 1. September 2013 förderfähig sind und für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI keine nationale Kofinanzierung erforderlich ist. Darüber hinaus enthält der Regelungsrahmen für den Zeitraum 2014-2020 weitere Bestimmungen, durch welche die Umsetzung der YEI beschleunigt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 22a
Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 145/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat betont die Dringlichkeit des flächendeckenden Breitbandausbaus und eines abgestimmten Gesamtkonzeptes und Zusammenwirkens von Bund und Ländern, um die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung zu gewährleisten (BT-Drucksache 18/4552, S. 8, Ziffer 45). Durch gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Infrastrukturwettbewerb muss weiterhin verstärkt sichergestellt werden, dass der Ausbau von High-SpeedNetzen zügig weitergeht und auch in Metropolregionen vorangetrieben wird (Leuchtturm- und Innovationsfunktion).



Drucksache 321/14

... 3. Der Gouverneursrat darf nicht beschließen, Finanzhilfe mittels des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten zu gewähren oder durchzuführen, wenn das Dringlichkeitsabstimmungsverfahren gemäß Artikel 4 Absatz 4 des Vertrags zur Anwendung kommt, es sei denn, gegenseitiges Einvernehmen kann erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 641/14 (Beschluss)

... "Haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen als Vertragspartner bis zum... [einsetzen: Datum sechs Monate nach Inkrafttreten gemäß Artikel 20 Absatz 1] eine Vereinbarung über eine Terminvermittlung getroffen, die einen zeitnahen Zugang zu fachärztlichen Behandlungsterminen gemäß Satz 3 bis 4 gewährleistet, so hat diese Vereinbarung Vorrang vor der Einrichtung einer Terminservicestelle. Hat eine Kassenärztliche Vereinigung für ihre Mitglieder verpflichtend ein Verfahren eingeführt, bei dem Überweisungsvorgänge hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu kennzeichnen sind, so ist ein Termin in einem zugelassenen Krankenhaus nach Satz 6 nur dann zu vermitteln, wenn von dem überweisenden Arzt eine Behandlungsnotwendigkeit innerhalb der Frist nach Satz 4 vorgegeben wurde; der überweisende Arzt darf bei der Beurteilung der medizinischen Dringlichkeit von den Vorgaben des Bundesmantelvertrages nach § 82 Absatz 1 abweichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... vorgesehene vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung in Fällen von Gefahr im Verzug in Fällen der geplanten Freiheitsentziehung unpassend ist, weil sie auf die zeitliche Dringlichkeit abstellt. Hinzu kommt, dass nach § 427 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 503/14

Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der



Drucksache 242/1/14

... 5. Insbesondere liefert die pauschale Bezugnahme auf ein Stressszenario der Deutschen Bundesbank für den Zeitraum von zehn Jahren für sich genommen noch keine ausreichenden Belege für das Vorliegen einer solchen finanziellen Schieflage der Lebensversicherungsbranche, die es bereits zum jetzigen Zeitpunkt legitimieren würde, Versicherungskunden, die kurzfristig aus dem Versicherungsverhältnis durch regulären Ablauf oder vorzeitige Kündigung ihrer Verträge ausscheiden, mit umfangreichen Kürzungen ihrer gesetzlich zustehenden Beteiligung an Bewertungsreserven und damit erheblichen Einbußen bei ihren jeweiligen Ablaufsummen zu belasten. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere keine nachvollziehbare Begründung für die bei den maßgeblichen Prognoserechnungen zugrunde gelegte Entwicklung des Zinsniveaus. Der Bundesrat behält sich eine abschließende Bewertung der Dringlichkeit der hier vorgeschlagenen Stabilisierungsmaßnahmen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Verfahren

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 196/14

... vom 5. Februar 2014 (BGBl. I S. 108) ist als Dringlichkeitsverordnung erlassen worden. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Anhangs I Teil A der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 642/14 (Beschluss)

... vorgesehene vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung in Fällen von Gefahr im Verzug in Fällen der geplanten Freiheitsentziehung unpassend ist, weil sie auf die zeitliche Dringlichkeit abstellt. Hinzu kommt, dass nach § 427 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG

§ 25c
Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 647/14

... Aus verkehrlichen und bautechnischen Gründen kann die Brücke nur im Zusammenhang mit dem Ausbau der Strecke errichtet werden. Der 8-streifige Ausbau der A 1 ist im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zwar nicht enthalten; auf Grund der Dringlichkeit der Erneuerung der Rheinbrücke hat der Bund aber am 5. Dezember 2012 einen Planungsauftrag hierfür erteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 573/13 (Beschluss)

... Da die Kommission zunächst den Verpflichtungen der genannten Verordnung nachkommen wird, für die Fristen gesetzt wurden, und diese Maßnahmen auch prioritär behandelt werden, ist zu befürchten, dass die Dringlichkeit des oben genannten Durchführungsrechtsaktes nicht gesehen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen/Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer


 
 
 


Drucksache 49/13 (Beschluss)

... Mit der vorgeschlagenen Entschließung soll auf die Dringlichkeit der von der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen, auch im Hinblick auf die "Vorbildfunktion" des Bundeswahlrechts für die Landes- und Kommunalwahlgesetze der Länder, hingewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen


 
 
 


Drucksache 470/13

... In den vergangenen fünf Jahren lag der Schwerpunkt der Anstrengungen auf dem Krisenmanagement, der Wiederherstellung der Finanzstabilität und der Sicherung des Euro und somit auf den Voraussetzungen für künftiges Wachstum. Kurzfristig betrachtet, wird die Erholung dadurch beeinträchtigt, dass der Schuldenstand in vielen Mitgliedstaaten (sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich) hoch ist und die Sanierung des Bankwesens nur langsam Ergebnisse zeitigt. Außerdem haben die Größe und die Dringlichkeit der Ungleichgewichte, die sich über Jahre hinweg aufgebaut haben, zu erheblichen Anpassungsprozessen geführt, die jetzt angesichts der großen wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den Volkswirtschaften der Länder der EU gleichzeitig durchgeführt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 113/13

... Zur Klarstellung bestimmt Satz 3, dass Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt worden sind und nicht ausdrücklich in den Sätzen 1 oder 2 aufgezählt werden, nicht weiter gelten, selbst wenn ihre zehnjährige Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen sein sollte. Zur Vermeidung von Härten, die dadurch entstehen können, dass z.B. bei Nichtwohngebäuden sofort nach Inkrafttreten der Novelle ein neuer Energieausweis für Aushangzwecke oder während laufender Vertragsverhandlungen zu Verkäufen oder Vermietungen ausgestellt werden muss, wird nach Satz 4 eine halbjährliche Karenzzeit eingeräumt. In dieser Zeit darf ein solcher Energieausweis noch für Zwecke des § 16 Absatz 1 Satz 4 und des Aushangs sowie in laufenden Vermietungs- und Verkaufsverhandlungen verwendet werden. Von einer Verwendbarkeit für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach § 16 a wird abgesehen, weil mit Immobilienanzeigen Verkaufs- bzw. Vermietungsverhandlungen erst angestoßen werden, also noch nicht laufen und deswegen die Härte bzw. Dringlichkeit einer Karenzzeit nicht erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 381/1/13

... Die Länder fordern schon seit Langem sowohl einen angemessenen Inflationsausgleich bei den Gerichtsgebühren als auch eine spürbare Entlastung der Justiz und der Länderhaushalte im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskostenund Beratungshilfe. Die Problematik gewinnt dadurch noch an Dringlichkeit, dass durch die im Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vorgesehenen Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren, der Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie der Entschädigungssätze für Zeugen und ehrenamtliche Richter die Ausgaben der Länder bzw. deren Einbußen wegen fehlender Auslagenerstattungen infolge der Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gegenüber der derzeitigen Rechtslage erheblich ansteigen werden.



Drucksache 29/13

... Ziel der Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Artikel 2) ist es, eine effektive und zeitlich lückenlose Finanzkontrolle sicher zu stellen und gleichzeitig den Adressaten von Prüfungs- und Erhebungsanordnungen ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zu gewähren. In den Fällen, in denen der Bundesrechnungshof außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung Prüfungen oder Erhebungen durchführt, erlässt er aufgrund der Vorgaben der Rechtsprechung bei Bestreiten seiner Prüfungs- und Erhebungsrechte Prüfungs- und Erhebungsanordnungen als Verwaltungsakte. Werden diese mit der Anfechtungsklage angefochten, führt dies aufgrund der aufschiebenden Wirkung auch bei geringen Erfolgsaussichten zu erheblichen Verzögerungen und kann zeitkritische Prüfungsvorhaben ganz verhindern. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nur in Fällen besonderer Dringlichkeit erfolgen, wozu nach der Rechtsprechung einiger Instanzgerichte die Berichterstattung an das Parlament nicht gehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 382/13 (Beschluss)

... Die Länder fordern schon seit Langem bundesgesetzliche Reformen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz. Die Problematik gewinnt dadurch noch an Dringlichkeit, dass durch die im Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (BR-Drs. 381/13) vorgesehenen Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren, der Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie der Entschädigungssätze für Zeugen und ehrenamtliche Richter die Ausgaben der Länder bzw. deren Einbußen wegen fehlender Auslagenerstattungen infolge der Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gegenüber der derzeitigen Rechtslage erheblich ansteigen werden.



Drucksache 381/13 (Beschluss)

... Die Länder fordern schon seit Langem sowohl einen angemessenen Inflationsausgleich bei den Gerichtsgebühren als auch eine spürbare Entlastung der Justiz und der Länderhaushalte im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskostenund Beratungshilfe. Die Problematik gewinnt dadurch noch an Dringlichkeit, dass durch die im Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vorgesehenen Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren, der Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie der Entschädigungssätze für Zeugen und ehrenamtliche Richter die Ausgaben der Länder bzw. deren Einbußen wegen fehlender Auslagenerstattungen infolge der Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gegenüber der derzeitigen Rechtslage erheblich ansteigen werden.



Drucksache 516/13

... (5) In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit in Bezug auf Ausnahmeregelungen für Flugplätze und die Nichtgewährung der Anwendung von Flexibilitätsbestimmungen sollte die Kommission unmittelbar geltende Durchführungsrechtsakte erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008

3.2. Ziele Artikel 2

3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg

3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3

3.5. ATM/ANS Artikel 8b

3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb

3.7. Verschiedenes

4. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13
Qualifizierte Stellen

Artikel 37a
Exekutivrat

Artikel 39a
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 39b
Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren

Artikel 65b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65c
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 66a
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 66b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 49/13

... Mit der vorgeschlagenen Entschließung soll auf die Dringlichkeit der von der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen, auch im Hinblick auf die "Vorbildfunktion" des Bundeswahlrechts für die Landes- und Kommunalwahlgesetze der Länder, hingewiesen werden.



Drucksache 692/13

... (31) Die Kommission sollte in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit, in denen eine rasche Zunahme von aus mehreren Mitgliedstaaten gemeldeten und auf den Konsum der betreffenden neuen psychoaktiven Substanz zurückgeführten Todesfällen vorliegt, sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Freier Warenverkehr

Artikel 3
Freier Verkehr

Artikel 4
Vermeidung von Beschränkungen des freien Verkehrs

Kapitel III
Informationsaustausch und -sammlung

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Gemeinsamer Bericht

Kapitel IV
Risikobewertung

Artikel 7
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 8
Ausschluss von der Risikobewertung

Kapitel V
Marktbeschränkungen

Artikel 9
Unmittelbare Risiken für die öffentliche Gesundheit und vorübergehende Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 10
Bestimmung der Schwere der gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken im Anschluss an die Risikobewertung

Artikel 11
Geringe Risiken

Artikel 12
Mittlere Risiken und dauerhafte Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 13
Schwerwiegende Risiken und dauerhafte Marktbeschränkungen

Artikel 14
Zulässige Verwendungszwecke

Kapitel VI
Überwachung und Überprüfung

Artikel 15
Überwachung

Artikel 16
Überprüfung der Schwere der Risiken

Kapitel VII
Sanktionen und Rechtsbehelfe

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Rechtsbehelfe

Kapitel VIII
Verfahren

Artikel 19
Ausschuss

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Forschung und Analyse

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Evaluierung

Artikel 23
Ersetzung des Beschlusses 2005/387/JI

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 734/13 (Beschluss)

... Eine Datenerhebung gemäß EWMV verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Landesbehörden. Vor dem Hintergrund einer möglichen Änderung der Rechtsgrundlage im Zuge der vorzulegenden Gutachten und fehlender fachlicher Dringlichkeit macht die vorgesehene planmäßige Datenerhebung keinen Sinn.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Anlage 1
Zweite Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung


 
 
 


Drucksache 7/13

... (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge.

Untertitel 1 Dienstvertrag.

Untertitel 2 Behandlungsvertrag

§ 630a
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

§ 630b
Anwendbare Vorschriften

§ 630c
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten

§ 630d
Einwilligung

§ 630e
Aufklärungspflichten

§ 630f
Dokumentation der Behandlung

§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte

§ 630h
Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 219d
Nationale Kontaktstelle

Artikel 3
Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 4b
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 4c
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 552/13

... 1. Der Bundesrat bedauert, dass es der Bundesregierung trotz unbestrittener Notwendigkeit und Dringlichkeit bis dato nicht gelungen ist, eine umfassende gesetzliche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen, die einen effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet.



Drucksache 228/13

... erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht. Vor dem Hintergrund der Umsetzungsfrist zum 01.01.2013 wurde die Verordnung als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ohne diese Vorgehensweise wäre eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie nicht möglich gewesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2467: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 443/13

... -Verordnung vom 14. März 2013 neben der Einführung neuer diagnostischer Verfahren auch Maßnahmen für den Fall geregelt, dass mit einer der neuen Untersuchungsmethoden ein zweifelhaftes oder positives Ergebnis erzielt wird. Weiterhin wurden in dieser Verordnung in Folge des neu eingeführten Diagnostikregimes auch die Aufhebungsmodalitäten neu geregelt. Die Verordnung wurde als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie hat insoweit eine Geltungsdauer von sechs Monaten; ihre Geltungsdauer kann nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

§ 2a
Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.

§ 4a
Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind

§ 18a

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 382/1/13

... Die Länder fordern schon seit Langem bundesgesetzliche Reformen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz. Die Problematik gewinnt dadurch noch an Dringlichkeit, dass durch die im Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (BR-Drs. 381/13) vorgesehenen Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren, der Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie der Entschädigungssätze für Zeugen und ehrenamtliche Richter die Ausgaben der Länder bzw. deren Einbußen wegen fehlender Auslagenerstattungen infolge der Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gegenüber der derzeitigen Rechtslage erheblich ansteigen werden.



Drucksache 641/1/13

... /EU sowie auf die in der Sache benötigte Verbesserung im Kampf gegen den Menschenhandel soll der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drucksache 641/13), der einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, sobald wie möglich in Kraft gesetzt werden. Da es jedoch andererseits Kritik und Änderungsbedarf gibt - etwa die gewerberechtliche Verankerung des Prostitutionsgewerbes und eine nur unzureichende strafrechtliche Sanktionierung - soll der weitere Reform- und Regulierungsbedarf bereits jetzt deutlich gemacht werden. Insbesondere soll auf diese Weise verhindert werden, dass die Dringlichkeit des weiteren Reformbedarfs nach der nächsten Bundestagswahl mit dem Hinweis auf die gerade jetzt mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgenommenen Änderungen abgestritten oder relativiert wird.



Drucksache 200/13

... 7. erinnert alle Interessenträger an die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und verweist in diesem Zusammenhang auf die Konflikte in Bezug auf das iranische Nuklearprogramm und den Bürgerkrieg in Syrien sowie die diesbezüglichen Verhandlungen; weist darauf hin, dass die syrische Regierung nach wie vor im Besitz eines der weltweit größten und gefährlichsten Chemiewaffenarsenale ist;



Drucksache 63/1/13

... /EU für kleinere und mittlere Infrastrukturbetreiber nach deren Artikel 2 unangetastet zu lassen, um insbesondere den Mitgliedstaaten sachgerechte Lösungen zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet bereits jetzt die Bundesregierung, bei der Umsetzung dieser Bestimmungen insbesondere von den den Mitgliedstaaten eröffneten Möglichkeiten so weit wie möglich Gebrauch zu machen, damit so besonders auf den regionalen Schienenverkehrsmärkten effizient, flexibel und kostengünstig agiert werden kann. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an die mit der Verabschiedung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes gefasste Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1993 (BT-Drucksache 12/6269), wonach dieser von der Bundesregierung als flankierende Maßnahme zur Bahnreform eine unverzügliche Überprüfung erwartet, wo in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes materiell konstitutive Bestimmungen enthalten sind, deren Anwendung bei den Bahnen unverhältnismäßig großen Aufwand verursacht, ohne dass diesem ein gleichwertiger Nutzen gegenübersteht. Diese Prüfung sollte gewährleisten, dass den deutschen Bahnen im Infrastrukturbereich keine Lasten auferlegt werden, die ihre Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Verkehrsträgern gefährden. Nach Auffassung des Deutschen Bundestages war die Überprüfung dieser Bestimmungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Bahnen von ähnlich hoher Dringlichkeit wie die Bahnreform selbst. Diese die Bahnreform begleitende Zielsetzung wirkt grundsätzlich weiter fort und gilt entsprechend für das Eintreten der Bundesregierung bei der Fortentwicklung unionsrechtlicher Vorschriften und deren Umsetzung im nationalen Recht.



Drucksache 612/13

... Die Regelung in Absatz 3 stellt sicher, dass die Einleitung dringender Schadensbeseitigungsmaßnahmen bereits vor der Bewilligung einer Förderung keinerlei Auswirkungen auf die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen selbst hat. Angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung und der zwangsläufig zeitlich nachgelagerten verwaltungsmäßigen Aufarbeitung ist der Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen nicht durchzuhalten. Es gilt deshalb, hier eine Abweichung von diesem Grundsatz zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 632/1/13

... 2. Dem Bundesrat erscheint es nachvollziehbar, dass es für eine effektive Tätigkeit von Eurojust einer einheitlichen Definition der operativen Befugnisse der nationalen Mitglieder bedarf. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die Streichung der bisherigen Ausnahmeregelung für föderale bzw. verfassungsrechtliche Vorgaben den aktuell noch bestehenden Spielraum der Mitgliedstaaten einschränkt. Nach den Vorgaben des deutschen Gesetzes zu Eurojust ist das deutsche Eurojust-Mitglied derzeit nicht befugt, selbst Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen oder über Rechtshilfeersuchen zu entscheiden. Kritisch sieht der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Regelung über die Zuständigkeit der nationalen Mitglieder zur Bewilligung von Rechtshilfemaßnahmen und zur Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, die im Dringlichkeitsfall sogar ohne Zustimmung der zuständigen nationalen Behörde möglich sein sollen. Angesichts der im deutschen



Drucksache 573/13

... Da die Europäische Kommission zunächst den Verpflichtungen der EU-Verbraucher-LebensmittelinfoVO nachkommen wird, für die Fristen gesetzt wurden und diese Maßnahmen auch prioritär behandelt werden, ist zu befürchten, dass die Dringlichkeit des oben genannten Durchführungsrechtsaktes nicht gesehen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/13




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen /Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer -


 
 
 


Drucksache 201/13

... H. in der Erwägung, dass die Regierung Pakistans Kinderlähmung zu einem Thema von besonderer Dringlichkeit erklärt hat und derzeit eine Impfkampagne gegen Kinderlähmung mit dem Ziel der Ausrottung der Krankheit in Pakistan durchführt; in der Erwägung, dass diese Kampagne auf internationaler Ebene unter anderem von der WHO und Unicef unterstützt wird und Teil der GPEI ist; in der Erwägung, dass die Kampagne die Impfung von 33 Millionen Kindern zum Ziel hat und mehrere hunderttausend medizinische Fachkräfte - viele davon Frauen - umfasst, die landesweit Impfungen durchführen;



Drucksache 236/13

... • Für den Fall, dass die Wirtschaftslage sofortiges Handeln erfordert, könnte eine spezielle Dringlichkeitsklausel erwogen werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass die Kommission in einem Eilverfahren grünes Licht für einen bestimmten begrenzten Zeitraum gibt, in dem dann das normale Verfahren durchgeführt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/13




1. Einleitung

2. Auswahl VORAB zu koordinierender Reformen

3. Rahmen für die Vorabkoordinierung grösserer Wirtschaftspolitischer Reformvorhaben

3.1. Welche Mitgliedstaaten sollten einbezogen werden?

3.2. Verfahren

3.3. Demokratische Legitimität gewährleisten

4. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 63/13 (Beschluss)

... /EU für kleinere und mittlere Infrastrukturbetreiber nach deren Artikel 2 unangetastet zu lassen, um insbesondere den Mitgliedstaaten sachgerechte Lösungen zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet bereits jetzt die Bundesregierung, bei der Umsetzung dieser Bestimmungen insbesondere von den den Mitgliedstaaten eröffneten Möglichkeiten so weit wie möglich Gebrauch zu machen, damit so besonders auf den regionalen Schienenverkehrsmärkten effizient, flexibel und kostengünstig agiert werden kann. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an die mit der Verabschiedung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes gefasste Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1993 (BT-Drucksache 12/6269), wonach dieser von der Bundesregierung als flankierende Maßnahme zur Bahnreform eine unverzügliche Überprüfung erwartet, wo in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes materiell konstitutive Bestimmungen enthalten sind, deren Anwendung bei den Bahnen unverhältnismäßig großen Aufwand verursacht, ohne dass diesem ein gleichwertiger Nutzen gegenübersteht. Diese Prüfung sollte gewährleisten, dass den deutschen Bahnen im Infrastrukturbereich keine Lasten auferlegt werden, die ihre Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Verkehrsträgern gefährden. Nach Auffassung des Deutschen Bundestages war die Überprüfung dieser Bestimmungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Bahnen von ähnlich hoher Dringlichkeit wie die Bahnreform selbst. Diese die Bahnreform begleitende Zielsetzung wirkt grundsätzlich weiter fort und gilt entsprechend für das Eintreten der Bundesregierung bei der Fortentwicklung unionsrechtlicher Vorschriften und deren Umsetzung im nationalen Recht.



Drucksache 109/13

... Im Interesse einer zügigen Mittelbewilligung legt Absatz 2 eine Ausschlussfrist (1. Februar) fest, bis zu der Anträge für das laufende Haushaltsjahr bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein müssen. Die Übergangsregelung wird erforderlich, da das Gesetz nicht vor dem 1. Februar des Jahres 2013 in Kraft tritt. Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 8 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes. Erfüllen mehrere Anträge die Fördervoraussetzungen und würde bei Bewilligung aller beantragten Mittel das Volumen der Haushaltsmittel überschritten, so entscheidet die Dringlichkeit. Für die Reihung von konkurrierenden Vorhaben hinsichtlich ihrer Dringlichkeit ist das Verhältnis von Barwert des beabsichtigten Vorhabens zur Streckenlänge maßgebend. Je geringer der vorstehende Koeffizient ist, desto dringlicher ist ein Vorhaben zu bewerten. Da bei ortsfesten Betriebsleitsystemen Angaben über die Länge des geförderten Schienenwegs nicht gegeben sind, tritt an ihre Stelle die Länge des Stell- oder Verantwortungsbereichs. Sofern mehrere Vorhaben die gleiche Dringlichkeit aufweisen, entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Investitionen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

§ 7h
Gebühren und Auslagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

II.1 Bisherige Rechtslage

II.2 Künftige Rechtslage

III. Inhalt der Regelung

IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Alternativen

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den Bund

b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 632/13 (Beschluss)

... 2. Dem Bundesrat erscheint es nachvollziehbar, dass es für eine effektive Tätigkeit von Eurojust einer einheitlichen Definition der operativen Befugnisse der nationalen Mitglieder bedarf. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die Streichung der bisherigen Ausnahmeregelung für föderale bzw. verfassungsrechtliche Vorgaben den aktuell noch bestehenden Spielraum der Mitgliedstaaten einschränkt. Nach den Vorgaben des deutschen Gesetzes zu Eurojust ist das deutsche Eurojust-Mitglied derzeit nicht befugt, selbst Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen oder über Rechtshilfeersuchen zu entscheiden. Kritisch sieht der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Regelung über die Zuständigkeit der nationalen Mitglieder zur Bewilligung von Rechtshilfemaßnahmen und zur Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, die im Dringlichkeitsfall sogar ohne Zustimmung der zuständigen nationalen Behörde möglich sein sollen. Angesichts der im deutschen



Drucksache 707/1/12

... Die Formulierung des Absatzes 3 legt nahe, dass für die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nur noch die Erfolgsaussichten der Klage entscheidend sind, nicht jedoch die Vollzugsfolgen. Gerade die umweltrechtlichen Verfahren des § 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind oft hochkomplex. Deswegen ist es in der zur Verfügung stehenden Zeit häufig nur schwer möglich, die Erfolgsaussichten hinreichend eindeutig festzustellen. Nach der Regelung des § 80 VwGO erfolgt in diesen Fällen eine Interessenabwägung der Vollzugsfolgen. Gerade dies scheint durch die Neuregelung des Absatzes 3 aber nicht mehr möglich zu sein. Die Maßnahme könnte vollzogen werden, obwohl die Vollzugsfolgen für den Kläger beträchtlich negativ wären und angesichts der Erfolgsquote insbesondere von Verbandsklagen gute Aussichten bestehen, dass der Kläger mit der Klage obsiegen wird. Diese Regelung ist im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach § 19 Absatz 4 GG bedenklich. Der im Vergleich zum Referentenentwurf aufgenommene Zusatz "im Rahmen einer Gesamtabwägung" stellt keine entscheidende Verbesserung dar, da zuletzt immer noch auf ernstliche Zweifel abgestellt wird. Nach wie vor dürften sich die Gerichte dann im Hinblick auf Artikel 19 Absatz 4 GG mit der Frage einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus beschäftigen müssen. Die Regelung verkennt auch, dass grundsätzlich nach § 80 VwGO die aufschiebende Wirkung der Regelfall ist. Die sofortige Vollziehung ist daher bezüglich ihrer Dringlichkeit besonders zu begründen. Diese Begründung erfolgt durch eine Interessenabwägung, welche Absatz 3 gerade nicht erlaubt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Regelung des § 80 Absatz 4 VwGO, in der auch der Begriff der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts verwendet, dieser Maßstab aber nicht absolut gesetzt wird, sondern durch das weitere Prüfkriterium einer etwa vorliegenden unbilligen Härte ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.