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"Drittstaat"
Drucksache 871/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten KOM (2011) 843 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten KOM (2011)
Drucksache 113/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101 /EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern KOM (2011) 79 endg.
... /EG) betrifft, werden zumindest die Fragen seiner rechtlichen Organisationsform, BR-Drucksache 828/09(B) Ziffer 4, seiner wesentlichen Binnenstrukturen, seiner Finanzierung, der Zutrittsbedingungen von Drittstaaten sowie der Gewährleistung von Mindeststandards der Datenqualität und -sicherheit als wesentlich im oben dargestellten Sinne einzustufen sein, denn die Entscheidung dieser Fragen ist grundlegend für Gestalt und Struktur, Wirkungsweise und Funktionsfähigkeit des künftigen "elektronischen Netzes". Diese Entscheidungen sind folglich von der Richtlinie selbst zu treffen und stehen einer Delegation, wie sie der Richtlinienvorschlag (vgl. die neuen Artikel 4a Absatz 3, Artikel 13a ff. der Richtlinie
Drucksache 176/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Seit 2006 waren in Deutschland in zunehmenden Maß illegale Angebote bei Sportwetten festzustellen; dem folgten ab 2008 illegale Internetangebote bei Poker und Casinospielen, die jeweils von aggressiver Werbung und flagranter Verletzung der Anforderungen zum Ausschluss minderjähriger Spieler und zum Schutz gefährdeter Spieler begleitet waren. Dabei war kein Unterschied zwischen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten zugelassenen Anbietern zu erkennen; Anbieter mit einer Zulassung einzelner EU-Mitgliedstaaten versuchten allerdings regelmäßig, auch noch das behördliche Vorgehen gegen illegale Angebote im Internet durch Berufung auf die in einzelnen EU-Mitgliedstaaten erteilte Zulassung zu erschweren.
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... /EG über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24; Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro, ABl. L 140 vom 14.6.2000, S. 1.
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
Drucksache 140/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011) 71 endg.; Ratsdok. 7418/11
... (13) Die Beteiligung von in Drittstaaten niedergelassenen Rechtspersonen und von internationalen Organisationen sollte entsprechend Artikel 101 des Euratom-Vertrags ebenfalls in Betracht gezogen werden. Deren Beteiligung sollte jedoch dadurch gerechtfertigt sein, dass sie einen größeren Beitrag zu den Zielen des Rahmenprogramms (2012-2013) leisten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertraulichkeit
Kapitel II Beteiligung
Artikel 4 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Abschnitt 1 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 7 Unabhängigkeit
Artikel 8 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern
Artikel 9 Alleiniger Teilnehmer
Artikel 10 Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern
Artikel 11 Weitere Voraussetzungen
Abschnitt 2 Verfahren
Unterabschnitt 1 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 13 Ausnahmen
Unterabschnitt 2 Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 14 Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 15 Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 16 Bestellung unabhängiger Experten
Unterabschnitt 3 Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen
Artikel 17 Allgemeine Bemerkungen
Artikel 18 Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung
Artikel 19 Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung
Artikel 20 Kündigungsbestimmungen
Artikel 21 Sonderbestimmungen
Artikel 22 Unterzeichnung und Beitritt
Unterabschnitt 4 Konsortien
Artikel 23 Konsortialvereinbarungen
Artikel 24 Koordinator
Artikel 25 Änderungen innerhalb des Konsortiums
Unterabschnitt 5 überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen
Artikel 26 Überwachung und Bewertung
Artikel 27 Zur Verfügung zu stellende Informationen
Abschnitt 3 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Unterabschnitt 1 Kostenerstattung Förderformen
Artikel 28 Förderfähigkeit
Artikel 29 Förderformen
Artikel 30 Erstattung erstattungsfähiger Kosten
Artikel 31 Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten
Artikel 32 Förderungshöchstgrenzen
Artikel 33 Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten
Artikel 34 Exzellenznetze
Unterabschnitt 2 Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen
Artikel 35 Auszahlung und Aufteilung
Artikel 36 Wiedereinziehung
Artikel 37 Risikoabdeckungsmechanismus
Kapitel III Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte
Abschnitt 1 neue Kenntnisse Schutzrechte
Artikel 38 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Unterabschnitt 1 Eigentum
Artikel 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 41 Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 42 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze
Unterabschnitt 2 Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung
Artikel 43 Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 44 Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft
Artikel 45 Nutzung und Verbreitung
Abschnitt 2 Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten
Artikel 46 Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte
Artikel 47 Grundsätze
Artikel 48 Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme
Artikel 49 Zugangsrechte für die Nutzung
Kapitel IV besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“
Artikel 50 Geltungsbereich
Artikel 51 Durchführung der Fusionsenergieforschung
Artikel 52 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 53
Anhang Teilnehmer-Garantiefonds
Drucksache 439/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... 4. Der Bundesrat befürwortet eine Harmonisierung der Sicherungssysteme auf der Grundlage des so genannten Herkunftslandprinzips, das eine effektive Versicherungsaufsicht gewährleistet und zusätzliche Belastungen für grenzüberschreitend anbietende Versicherungsunternehmen vermeidet, die durch eine Beteiligung an mehreren Sicherungssystemen entstehen könnten. Um Schutzlücken zu vermeiden, muss aber in Bezug auf Versicherungsunternehmen mit Sitz in Drittstaaten das so genannte Aufnahmelandprinzip gelten. Diese Unternehmen wären damit den Vorschriften des Mitgliedstaates unterworfen, in dem sie ihr Versicherungsgeschäft betreiben, und müssten sich an den dort eingerichteten Sicherungssystemen beteiligen. Es muss nach Auffassung des Bundesrates sichergestellt sein, dass die harmonisierten europäischen Sicherungssysteme sämtliche Sachverhalte erfassen, bei denen entweder das Versicherungsunternehmen seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat oder aber Versicherungsgeschäfte innerhalb der EU betreibt.
Drucksache 159/10
... (3) Ordnungswidrig handelt, wer als Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, vorsätzlich oder fahrlässig eine Kabotagebeförderung nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 durchführt, ohne die Fahrerbescheinigung mitzuführen.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Informationspflichten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
II. Zu Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1162: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes (BMVBS)
Drucksache 666/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010) 586 endg.
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010)
1. Einleitung
2. Was ist Budgethilfe
Kasten 1: Definition von Budgethilfe:
Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof
Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe
3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze
Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse
4. Budgethilfe: Kernfragen
4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs
Kasten 5: Wesentliche Grundsätze
Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe
Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten
4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse
Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten
Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen
Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern
4.3. Rechenschaftspflicht
Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern
Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken
4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten
Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll
Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten
4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption
Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern
Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden
4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen
Kasten 7: Fragile Situationen
Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie
4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen
Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird
Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Drucksache 151/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen) - Antrag der Freistaaten Bayern, Thüringen -
... Die Möglichkeit, Ermittlungserkenntnisse an Drittstaaten weiterzugeben, ist grundsätzlich auf solche Drittstaaten zu beschränken, die über ein Datenschutzniveau verfügen, das demjenigen im Geltungsbereich des EUV entspricht. Abweichungen von diesem Grundsatz sind allenfalls in gravierenden Ausnahmefällen denkbar, wie etwa dann, wenn es um die Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden Terroranschlages geht.
1. Zu Ziffer 3
2. Zu Ziffer 3.1 Satz 1
3. Zu Ziffer 3.2 Satz 1 und 2
4. Zu Ziffer 3.2a - neu -a Nach Ziffer 3.2 des Entschließungstextes ist folgende Ziffer einzufügen:
5. Zu Ziffer 3.3 Satz 3
6. Zu Ziffer 3.4 Satz 2
7. Zu Ziffer 3.4 Satz 3 - neu - , Satz 4 - neu -
8. Zu Ziffer 3.5
9. Zu Ziffer 3.11
10. Zu Ziffer 6
Drucksache 703/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes
... Bei den Überprüfungen der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten sind Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung durch fachkundiges Personal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von Bedeutung für viele Exportfragen insbesondere im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft. Für den Handel mit Tieren, tierischen Erzeugnissen und Futtermitteln insbesondere mit Drittländern ist die Beratung und Koordinierung durch das BVL erforderlich. Hierfür ist das BVL-Gesetz entsprechend anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes (NKR-Nr. 1427)
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, Ziele festzulegen, um die Anstrengungen auszurichten und Prioritäten zu setzen. Diese sollten unmittelbar nach Annahme dieser Mitteilung mit den interessierten Kreisen weiterentwickelt und vor der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2011 fertig gestellt werden. Die Ziele werden für die Mitgliedstaaten gelten; Drittstaaten werden ermutigt, die Ziele unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Gegebenheiten anzustreben. Die Ziele werden im Rahmen der Berichterstattung der Kommission streng überwacht.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 193/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa KOM (2010) 133 endg.
... • fahrende und sesshafte Roma-Gemeinschaften, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen oder Flüchtlinge, Staatenlose oder Asylbewerber sind.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
3. Künftige Herausforderungen
3.1. Politische Maßnahmen für eine wirksame Integration der Roma
3.1.1. Finanzinstrumente
3.1.2. Integrierter Ansatz und Mainstreaming
3.2. Kohärente Politik
4. Entwicklung von Modellansätzen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 721/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande (Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerNLDV )
... Wird die Tätigkeit in einem Drittstaat ausgeübt, können die Vergütungen im Wohnsitzstaat besteuert werden, es sei denn, das Besteuerungsrecht wird auf Grund eines mit dem Drittstaat bestehenden Abkommens diesem zugewiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Abkommen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
§ 4 Anwendung des Artikels 10 des Abkommens
§ 5 Aufteilung der Gewinne land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat
§ 6 Besteuerung der Gewinne von in den Niederlanden ansässigen Blumenhändlern mit Umsätzen in Deutschland
§ 7 Abfindungen an Arbeitnehmer
§ 8 Anwendungsregelung
§ 9 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1496: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande
Drucksache 205/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport
... Handelsabkommen oder vergleichbare Vereinbarungen mit Drittländern werden durch das BMELV nicht abgeschlossen. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit, Schlachttiertransporte in Drittstaaten zu verbieten.
Drucksache 175/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates (KOM (2009) 0361 – C7-0125/2009 – 2009/0106(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
... (10) Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten der Kommission Daten und Informationen zu Investitionsvorhaben für die Energieinfrastruktur in Bezug auf Erzeugung, Lagerung/Speicherung und Transport von Öl, Gas und Kohle, erneuerbare Energieträger und Elektrizität sowie zu Großprojekten in den Sektoren Fernwärme und Fernkälte und Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid mitteilen, die in ihrem Gebiet geplant oder bereits in Bau sind, einschließlich der Verbindungsleitungen mit Drittstaaten. Die betroffenen Unternehmen sollten verpflichtet sein, dem Mitgliedstaat die entsprechenden Daten und Informationen mitzuteilen, damit die Kommission die Energieinfrastruktur der Europäischen Union überwachen kann. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten verpflichtet sein, die Vertraulichkeit der von den Unternehmen übermittelten Daten zu gewährleisten.
Drucksache 280/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Spanien, des Königreichs Belgien, der Republik Estland, der Republik Bulgarien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen Ratsdok. 9145/10
... 1. Diese Richtlinie ersetzt ab dem ...* die entsprechenden Bestimmungen der folgenden in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, geltenden Übereinkommen, unbeschadet von deren Anwendbarkeit in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten und deren vorübergehender Anwendbarkeit nach Artikel 30:
Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen
Vorschlag
Kapitel I Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)
Artikel 1 Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung
Artikel 4 Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann
Artikel 5 Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung
Kapitel II Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat
Artikel 6 Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung
Artikel 7 Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung
Kapitel III Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat
Artikel 8 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 9 Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art
Artikel 10 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
Artikel 11 Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung
Artikel 12 Übermittlung der Beweismittel
Artikel 13 Rechtsbehelfe
Artikel 14 Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung
Artikel 15 Informationspflicht
Artikel 16 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Artikel 17 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Artikel 18 Vertraulichkeit
Kapitel IV Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen
Artikel 19 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen
Artikel 20 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen
Artikel 21 Vernehmung per Videokonferenz
Artikel 22 Vernehmung per Telefonkonferenz
Artikel 23 Informationen über Bankkonten
Artikel 24 Informationen über Bankgeschäfte
Artikel 25 Überwachung von Bankgeschäften
Artikel 26 Kontrollierte Lieferungen
Artikel 27 Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 28 Mitteilungen
Artikel 29 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 30 Übergangsregelungen
Artikel 31 Umsetzung
Artikel 32 Bericht über die Anwendung
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang A Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)
A Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme
B Identität der betroffenen Personen
C Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat
D Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung
E Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde
F Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung
G Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung
H Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung
I Schlussbestimmungen und Unterschrift
Anhang B Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung
A Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung
B Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat 1
C GGF. Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird
D Unterschrift und Datum
Drucksache 704/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Die "Handschuhehe" vereinfacht die Ausübung von Zwang auf die jungen Frauen und Männer. Die Ehe kann nur in einem Staat geschlossen werden, dessen Recht die "Handschuhehe" zulässt (z.B. Libanon, Pakistan). Einer oder gar beide Eheschließenden haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Die Mitwirkung eines deutschen staatlichen Organs ist grundsätzlich bei der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Ein staatliches Wächteramt steht selbst bei minderjährigen Eheschließenden nicht zur Verfügung. Ist die Vollmacht einmal erteilt, ist eine Rücknahme praktisch nicht mehr möglich. Die Eheschließung wird in einem Drittstaat durchgeführt. Einer oder beide Eheschließenden nehmen an dem Eheschließungszeremoniell nicht teil. Bisher hat die Rechtsprechung der deutschen Gerichte verneint, dass die "Handschuhehe" dem ordre public widerspricht (Artikel 6
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG
'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Zu Artikel 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 33/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... (3) Der Bundesanstalt nach der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vorzulegende Unterlagen sind, vorbehaltlich Artikel 15 Absatz 3 dieser Verordnung, in deutscher Sprache und auf Verlangen der Bundesanstalt zusätzlich in englischer Sprache zu erstellen und vorzulegen. Die Bundesanstalt kann eine Erstellung und Vorlegung ausschließlich in englischer Sprache gestatten, wenn der Vorlagepflichtige einer Gruppe von Ratingagenturen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe m der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 angehört oder ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1129: .. Entwurf für ein Rahmengesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen .. Entwurf für eine Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Drucksache 701/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Der Mitteilung zufolge setzt dies "einen inhaltlichen Übergang vom reinen Informationsaustausch und der Reaktion auf Katastrophen hin zu einer pro-aktiveren Rolle bei Planung, Überwachung, Vorbereitung, operativer Koordinierung und Logistikunterstützung voraus." Darüber hinaus wird der Ausbau zu einer Plattform, die andere an der Bewältigung von Großkatastrophen beteiligte Dienste unterstützen soll, in Aussicht gestellt. Dies lässt bei zusammenfassender Bewertung die Möglichkeit einer Übernahme und Bündelung nationaler Kompetenzen aufscheinen, die nicht zielführend wäre. Der Bundesrat setzt sich deshalb auch weiterhin für eine Stärkung der Funktionsfähigkeit des MIC ein. Es ist das geeignete Instrument, um die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung der Einsätze sowohl innerhalb der EU als auch in Drittstaaten zu unterstützen. Eine Umwandlung des MIC in Richtung operativer Einsatzzentrale wird aber auch künftig seitens des Bundesrates nicht mitgetragen werden können.
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... und Nachweise über die Beschäftigung und die Tätigkeiten des Fahrpersonals auf Kraftfahrzeugen, Gemeinschaftslizenz, CEMT-, CEMT-Umzugs- oder Drittstaatengenehmigung) oder ein Nachweis der Erfüllung bestimmter Technik-, Sicherheits- und Umweltanforderungen für das Kraftfahrzeug vorgeschrieben ist, gilt Satz 2 entsprechend. Der Fahrzeugführer hat auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen zu erteilen, die für die Durchführung der Kontrolle von Bedeutung sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)
§ 1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut
§ 2 Mautschuldner
§ 3 Mautsätze
§ 4 Mautentrichtung und Mauterstattung
§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner
§ 6 Einrichtungen zur Erhebung der Maut
§ 7 Kontrolle
§ 8 Nachträgliche Mauterhebung
§ 9 Datenlöschung, Geschäftsstatistiken
§ 10 Bußgeldvorschriften
§ 11 Mautaufkommen
§ 12 Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen
§ 13 Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen
§ 14 Mauthöhe
§ 15 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb
Anlage 2 (zu § 14) Mautsätze
Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung der LKW-Maut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 6 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltsauswirkungen
4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau
5. Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungskompetenz
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Drucksache 151/10
Antrag der Freistaaten Bayern, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen)
... 3.4. Die Weitergabe von Ermittlungserkenntnissen durch die Vereinigten Staaten von Amerika an Drittstaaten ist auf konkrete Ermittlungsergebnisse aus dem Programm zur Analyse der internationalen Finanzbeziehung des Terrorismus zu beschränken. Es ist auszuschließen, dass Banktransaktionsdaten selbst weitergegeben werden, und sicherzustellen, dass aus den übermittelten Erkenntnissen keine über die Zwecke der Terrorismusbekämpfung hinausgehenden Rückschlüsse auf die betroffenen Bankkunden gezogen werden können.
Drucksache 246/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 13. Der Aktionsplan enthält entgegen der Aussage des Stockholmer Programms, wonach das Freizügigkeitsrecht nicht dazu dient, Einwanderungsvorschriften zu umgehen, keine konkreten Initiativen zur Verhinderung bzw. zur Bekämpfung von Missbrauch und Betrug bei der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit durch Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen. Der Bundesrat sieht hierin weiterhin Regelungsbedarf. Daher muss der Aktionsplan um die Unterbreitung von Vorschlägen in diesem Bereich ergänzt werden.
Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 278/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Kommission ihre Anstrengungen intensiviert, um eine bessere Koordination der territorialen Entwicklung (Territoriale Agenda der EU und Grundsatz des territorialen Zusammenhalts) und der Verkehrsplanung sicherzustellen, indem durch eine bessere Vernetzung der Regionen Rücksicht auf die regionale Erreichbarkeit genommen wird. Er plädiert dafür, vorrangigen Vorhaben im Bereich der wichtigsten Schienenachsen zur grenzüberschreitenden Anbindung der neuen Mitgliedstaaten und von Drittstaaten besondere Priorität zukommen zu lassen.
Drucksache 536/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nr. 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu § 63
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
Drucksache 716/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerCHEV )
... (5) Eintägige Geschäftsreisen im Vertragsstaat des Arbeitsorts und im Ansässigkeitsstaat zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen. Eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten zählen stets zu den Nichtrückkehrtagen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Abkommen
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Schenkungen
§ 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
§ 4 Ansässigkeit
§ 5 Ansässigkeitsbescheinigung
§ 6 Arbeitsort
§ 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
§ 8 Nichtrückkehrtage
§ 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze
§ 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
§ 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
§ 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
§ 13 Grundsätze der Steuerberechnung
§ 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
§ 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
§ 16 Nachweis der Bruttovergütungen
§ 17 Verschiedene Sonderfälle
§ 18 Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
§ 19 Besteuerung leitender Angestellter
§ 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle
§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten
§ 22 Betriebliche Veräußerungsrenten
§ 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
§ 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 25 Anwendungsregelung
§ 26 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeines :
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung :
Zu § 4
Beispiel zu § 4
Beispiel zu § 5
Beispiel zu § 6
Beispiele zu § 7
Beispiel zu § 8
Beispiel zu § 9 Absatz 1
Beispiel zu § 9 Absatz 2
Beispiel zu § 13
Beispiel zu § 14
Zu Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte :
Zu § 19
Zu § 20
Beispiel zu § 20
Zu Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle :
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen :
Zu § 25
Zu § 26
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1499: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... 26. fordert, dass im Kontext der Strategie für den Ostseeraum sowie der zukünftigen makroregionalen Strategien die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Drittstaaten, insbesondere was die Durchführung von Großprojekten mit großen Umweltauswirkungen anbelangt, verbessert werden; fordert gleichzeitig eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittstaaten im Hinblick auf die Verstärkung der Sicherheit in dieser Region sowie zur Unterstützung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität;
Drucksache 184/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2; Ratsdok. 8176/1/10
... 10. Bei der Regelung zur universellen Anwendung in Artikel 2 des Verordnungsvorschlags sollte deutlicher herausgestellt werden, dass auch das Recht eines Drittstaates, der nicht zur EU gehört, Anwendung finden kann. Die gewählte Formulierung lässt nämlich eine einschränkende Auslegung dahin gehend zu, dass das nach Artikel 3 oder 4 berufene Recht zumindest dasjenige eines Mitgliedstaats der EU sein muss.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 863/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
... (4) Ein Doppelstaater/Doppelbürger, der sich ständig im Hoheitsgebiet eines Drittstaates aufhält, kann wählen, bei welchem Vertragsstaat er seine Wehrpflicht erfüllen will. Die Erklärung ist gegenüber der Auslandsvertretung des Vertragsstaates abzugeben, dem gegenüber die Wehrpflicht erfüllt werden soll. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 sinngemäß.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Abkommen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffe
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Wahlrecht
Artikel 5 Erfüllen der Wehrpflicht; Verpflichtung zu weiteren Leistungen aufgrund der Wehrpflicht
Artikel 6 Missbrauch
Artikel 7 Zusammenarbeit der Behörden
Artikel 8 Schwierigkeiten bei der Anwendung
Artikel 9 Datenschutz
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten und Kündigung
Anlage 1 zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Anlage 2 zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Protokoll zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Denkschrift
2 Allgemeines
2 Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Wir sollten dafür sorgen, dass der zeitlich befristete grenzüberschreitende Verkehr natürlicher Personen zwecks Erbringung von Dienstleistungen 16 dazu beiträgt, unsere Dienstleister und Investoren wettbewerbsfähiger zu machen, sowohl innerhalb der EU als auch im Ausland. Es ist von entscheidender Bedeutung, den qualifiziertesten Personen aus der ganzen Welt Zugang zur EU zu geben, damit unsere Unternehmen und Forschungszentren ihre Spitzenposition bei Innovationen halten können. In gleicher Weise müssen unsere Unternehmen ihre europäischen Führungskräfte und Sachverständigen in ihre Niederlassungen im Ausland entsenden können. Wir müssen den Unternehmen unserer Partner dieselbe Behandlung zugestehen, wenn wir weiterhin von ihren Investitionen in der EU und den damit verbundenen Arbeitsplätzen profitieren wollen. In dieser Hinsicht sollte die vorgeschlagene Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer innerbetrieblichen Versetzung dazu beitragen, ein stabiles und offenes Umfeld für Drittstaatsangehörige zu schaffen, die innerbetrieblich in die EU versetzt werden.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... a) In Absatz 1 Satz 1 werden wird nach dem Wort "Drittstaat" die Wörter "und bei Korrespondenzinstituten mit Sitz in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums vorbehaltlich einer Beurteilung durch das Institut als erhöhtes Risiko" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Drucksache 536/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 1, 2, 2a, 3, 4, 7 und Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 allgemein § 69 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 5 bis 7 - neu - AufenthG
Drucksache 184/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2
... " würde auch zur Integration von Drittstaatsangehörigen beitragen, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, das Recht ihrer Staatsangehörigkeit durch das an ihrem neuen Wohnsitz geltende Recht zu ersetzen.
Vorschlag
Begründung
1. Einleitung
1.1 Hintergrund des Vorschlags
2. Gründe und Ziele des Vorschlags
2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit
2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie
2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit
4. Rechtliche Aspekte
4.1 Rechtsgrundlage
4.2 Subsidiaritätsprinzip
4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip
4.4 Wahl des Rechtsinstruments
4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks
5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen
5.1 Auswirkungen auf den Haushalt
5.2 Vereinfachung der Verfahren
5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen
6. Erläuterung der Artikel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12 und 13
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Universelle Anwendung
Kapitel II Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht
Artikel 3 Rechtswahl
Artikel 4 In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
Artikel 5 Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
Artikel 6 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 9 Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Revisionsklausel
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... - Die Kommission wird Mechanismen zur Anpassung bestehender internationaler Abkommen (insbesondere im Gassektor) an die Binnenmarktvorschriften sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Abschluss neuer Übereinkünfte vorschlagen. Daneben wird sie Vorschläge zur Festlegung des Rechtsrahmens zwischen der EU und Drittstaaten vorlegen, der für die Entwicklung strategischer Versorgungsrouten von neuen Lieferländern, insbesondere am südlichen Korridor und im südlichen Mittelmeerraum, notwendig ist. Behandelt werden dabei Fragen der Versorgung und des Marktzugangs, einschließlich der Netzentwicklung und möglicherweise Vereinbarungen für Sammellieferungen sowie rechtliche Aspekte, insbesondere in Bezug auf die Freiheit der Durchfuhr und die Investitionssicherheit.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 278/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... 17. Er plädiert dafür, vorrangigen Vorhaben im Bereich der wichtigsten Schienenachsen zur grenzüberschreitenden Anbindung der neuen Mitgliedstaaten und von Drittstaaten besondere Priorität zukommen zu lassen.
Drucksache 786/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... 6. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich den Abbau von Beschäftigungshindernissen für hochqualifizierte Migranten, die legal in der EU leben, um vorhandene Potenziale besser auszuschöpfen. Die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist Gegenstand des von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen, dessen Zielsetzungen sich die Länder voraussichtlich für ihren Bereich anschließen werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Erfassung der Kompetenzprofile von Drittstaatsangehörigen ist aber aus Sicht des Bundesrates mit einem nicht adäquaten Verwaltungsaufwand verbunden, den die Länder ablehnen.
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 56. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein sollte, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Eine Angleichung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen an den von Unionsbürgern ist hierfür aber nicht erforderlich. Dies darf bei den geplanten Maßnahmen für die legale Einwanderung (internationaler Personalaustausch, Saisonbeschäftigung, Ausbildung) nicht aus dem Blick geraten. Die Entwicklung einer zirkulären Migration begegnet ebenfalls erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis. Weiter fordert der Bundesrat in der Integrationspolitik die Beachtung der nationalen und regionalen Kompetenzen. Eine europäische Integrationspolitik kann im Rahmen der vertraglichen Kompetenzen gemäß Artikel 79 Absatz 4 AEUV die nationalen und regionalen Politiken ergänzen.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 853/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... So sind in der polizeilichen Arbeit Fallgestaltungen anzutreffen, in denen der Betroffene selbst ein schutzwürdiges Interesse an einer Datenübermittlung an einen Drittstaat hat und in denen er keine Möglichkeit hat, in die Übermittlung vorab einzuwilligen, etwa in internationalen Entführungsfällen, in denen es regelmäßig erforderlich ist, personenbezogene Daten des Entführungsopfers an die zuständigen Stellen des Staates zu übermitteln, in dem die Entführung stattgefunden hat. Der entscheidende Polizeibeamte hat hier wie in den sonstigen Fällen eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die sich im Wesentlichen in der Beurteilung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus manifestiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 92a Inhalt des Ersuchens
§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 14a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 4 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 32a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 33a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 5 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
§ 34a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 35a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 6 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
§ 11a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 11b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten
Artikel 7 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 6a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Artikel 8 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen des RbDatA
III. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbDatA
IV. Gründe für die Umsetzung des RbDatA im BKAG, BPolG, ZFdG, ZollVG, IRG, AO, SchwarzArbG und StPO
1. IRG
2. BKAG
3. BPolG
4. ZFdG
5. ZollVG
6. AO
7. StPO
8. SchwarzArbG
V. Verhältnis zu anderen bi- und multilateralen Übereinkommen
VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
4 Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu § 92a
Zu § 92b
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 990: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/Jl des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Drucksache 442/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.; Ratsdok. 12208/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 56. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein sollte, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Eine Angleichung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen an den von Unionsbürgern ist hierfür aber nicht erforderlich. Dies darf bei den geplanten Maßnahmen für die legale Einwanderung (internationaler Personalaustausch, Saisonbeschäftigung, Ausbildung) nicht aus dem Blick geraten. Die Entwicklung einer zirkulären Migration begegnet ebenfalls erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis. Weiter fordert der Bundesrat in der Integrationspolitik die Beachtung der nationalen und regionalen Kompetenzen. Eine europäische Integrationspolitik kann im Rahmen der vertraglichen Kompetenzen gemäß Artikel 79 Absatz 4 AEUV die nationalen und regionalen Politiken ergänzen.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 6/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
... Mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) wurde der EU in Artikel 28 ff. die Kompetenz zur Regelung zollrechtlicher Belange übertragen. Um es der Europäischen Union zu ermöglichen, diese Kompetenz auch gegenüber Drittstaaten umfassend und bestmöglich wahrzunehmen sind alle EU-Migliedstaaten verpflichtet, den Beitritt der EU zur WZO aktiv zu fördern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens* zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens 30. Juni 2007
Artikel VIII
Artikel XVIII
Denkschrift
3 Allgemeines
3 Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 861: Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlung der Vollversammlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 30. Juni 2007 zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
Drucksache 34/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
... Nummer 5 IRG-E zweite Variante betrifft Entscheidungen, die in einem anderen Staat – ohne Beschränkung auf die EU-Mitgliedstaaten – als dem ersuchenden Staat und zugleich nicht im Inland getroffen wurden. Hier setzt eine Ablehnung nach Maßgabe von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a RbGeld zusätzlich voraus, dass die im Drittstaat ergangene Entscheidung bereits vollstreckt worden ist. Dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a RbGeld nach muss es sich um eine rechtskräftige Entscheidung im Drittstaat gegen den Betroffenen handeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld
III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld
V. Grundzüge des Verfahrensgangs
VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen
VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2
2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3
3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4
4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5
5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6
6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen
9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse
11. Zu § 87e IRG-E – Beistand
12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung
13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2 und Absatz 3
c Zu Absatz 4
d Zu Absatz 5 und Absatz 6
17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde
18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren
24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1
III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
1. Zu § 1 GKG Nummer 1
2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2
Zu Teil 3
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1
2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2
V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Drucksache 850/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... auf steuerfreie DBA-Einkünfte aus Drittstaaten beschränkt wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG
2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG
3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG
4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz
6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG
7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG
8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz
Begründung
9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG
10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Der Schutz seiner Bürger ist die Uraufgabe eines jeden Staates und die Zuständigkeit für Katastrophenvorsorge und -abwehr liegt in erster Linie bei den nationalen Regierungen. Doch im Falle einer Großkatastrophe, die die nationalen Kapazitäten überfordert, ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen wirksamer als autonomes Handeln einzelner Mitgliedstaaten. Durch ein gemeinsames Vorgehen lassen sich zusätzliche Kapazitäten mobilisieren. Außerdem fördert die Maximierung der Komplementarität zwischen den nationalen Katastrophenabwehrkapazitäten auch die Kostenwirksamkeit. Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist ein sichtbares Zeichen für die Solidarität der Mitgliedstaaten miteinander und mit Drittstaaten. Eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene kann auch zu einer wirksameren und besser abgestimmten Katastrophenabwehr unter Leitung der Vereinten Nationen beitragen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... Entwicklungsbanken im Hinblick auf die Koordinierung der technischen Unterstützung für Drittstaaten bei der Umstrukturierung der Vergabe öffentlicher Aufträge und deren Umstellung auf elektronische Verfahren
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 693/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 22. Der Bundesrat begrüßt den Legislativvorschlag zur elektronischen Datenerfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen über die EU-Außengrenzen, der eine bessere Bekämpfung des illegalen Aufenthalts und der organisierten Kriminalität innerhalb der EU ermöglicht. Die Erhebung der personenbezogenen Daten sollte dabei nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit erfolgen.
Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020
Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Zu 2.3. Intelligentes Wachstum
Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum
Zu 2.5. Integratives Wachstum
Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 786/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... 6. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich den Abbau von Beschäftigungshindernissen für hochqualifizierte Migranten, die legal in der EU leben, um vorhandene Potenziale besser auszuschöpfen. Die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist Gegenstand des von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen, dessen Zielsetzungen sich die Länder voraussichtlich für ihren Bereich anschließen werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Erfassung der Kompetenzprofile von Drittstaatsangehörigen ist aber aus Sicht des Bundesrates mit einem nicht adäquaten Verwaltungsaufwand verbunden, den die Länder ablehnen.
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen Bezieher von Renten ausländischer Rentenversicherungsträger den Beziehern einer inländischen Rente gleichgestellt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Rente aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat bezogen wird. Dies ist aus Gründen der Gleichbehandlung und der Beitragsgerechtigkeit angezeigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.
Zwölfter Abschnitt
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten
§ 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
§ 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
§ 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 219
Zu § 219
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Der Umgang mit Migration und die Integration von Migrantinnen und Migranten steht jetzt auf europäischer und nationaler Ebene ganz oben auf der politischen Agenda. Mehr als 30 Millionen Menschen oder 6,4 % der EU-Bevölkerung sind nicht Staatsangehörige des betreffenden Landes. Zwei Drittel von ihnen sind Drittstaatsangehörige. Obwohl Migration ein wichtiger Teil der Lösung für Europas Probleme in den Bereichen Wirtschaft, Demografie und Wettbewerbsfähigkeit sein kann, erweist sich die Ausarbeitung eines umfassenden und wirkungsvollen politischen Rahmens für die Integration als große Herausforderung. Der Prozess, in dessen Verlauf Menschen Teil einer neuen Gesellschaft werden, ist sehr komplex und erfordert Anstrengungen in verschiedenen Bereichen. Er umfasst den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, staatlichen Leistungen (vor allem Wohlfahrts- und Bildungsleistungen), privaten Dienstleistungen (Banken, Versicherung usw.), den Aufbau sozialer und kultureller Beziehungen zur Gemeinschaft und Teilhabe an politischen Prozessen. Es gibt umfangreiche Daten zur intergenerationellen Übertragung („Vererbung“) von Benachteiligung innerhalb der Migrationsbevölkerung. Darüber hinaus erleben die zweite und dritte Generation von Migrantinnen und Migranten Diskriminierung beim Zugang sowohl zu Beschäftigung als auch zu Waren und Dienstleistungen. Trotzdem ist die erfolgreiche Bewältigung der Herausforderung der Integration von entscheidender Bedeutung für den europäischen sozialen Zusammenhalt und eng mit der Zukunft der europäischen Wohlfahrtssysteme verbunden. Ob das „Europa 2020“-Ziel der sozialen Eingliederung und des sozialen Zusammenhalts erreicht werden kann, hängt vor allem von der Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten ab, Sozial- und Migrationspolitik zusammenzuführen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 431/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern KOM (2010) 344 endg.
... Kapitel III betrifft die Änderung bestehender Abkommen und den Abschluss neuer Abkommen. Der vorgeschlagene Verfahrensrahmen orientiert sich an dem Ermächtigungsverfahren in der Verordnung (EG) Nr. 662/2009 des Rates vom 13. Juli 2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten über spezifische Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts sowie in der Verordnung (EG) Nr. 664/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehesachen, in Fragen der elterlichen Verantwortung und in Unterhaltssachen sowie das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen3.
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... "Dies gilt nicht für Versicherungsunternehmen eines Drittstaates, wenn sie
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 50f Bußgeldvorschriften
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 36 Endbestände
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 6 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Artikel 10 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 9 Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung
Artikel 13 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
§ 5 Hilfsmerkmale
Artikel 16 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 19 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 21 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 22 Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 24 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Artikel 26 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 30 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 31 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
§ 4 Zuschlagsatz
Artikel 32 Inkrafttreten
Drucksache 472/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, Saisonarbeitskräfte aus allen neuen Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2011 von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Für neue Absprachen mit Drittstaaten über die Vermittlung von Saisonarbeitskräften sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Bedarf.
Drucksache 450/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) - Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014
... f) Der Bund hat die Höhe der Beschaffung von Impfstoff gegen das Influenzavirus A/H1N1 in hohem Maße beeinflusst, die entsprechenden Diskussionen im internationalen Kontext allein geführt, sich maßgeblich an den Verhandlungen mit den Herstellern beteiligt und die Länder zum Erwerb größerer Kontingente Impfstoff veranlasst. Aus dem Gesamtprozess ist den Ländern eine hohe finanzielle Belastung entstanden. Der Bundesrat fordert, die Kosten für nicht an Drittstaaten veräußerte und nicht verimpfte Impfstoffe, die im Zuge der Pandemievorsorge und -bekämpfung erworben wurden, aus dem Bundeshaushalt zu tragen und im Bundeshaushaltsplan 2011 entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen.
Drucksache 441/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.; Ratsdok. 12211/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)
Drucksache 442/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.; Ratsdok. 12208/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)
Drucksache 833/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2010) 748 endg.; Ratsdok. 18101/10
... 9. Entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates zu dem entsprechenden Grünbuch, BR-Drucksache 440/09(B), wird die Harmonisierung der Vorschriften über besondere Zuständigkeiten im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, in denen der Beklagte in einem Drittstaat ansässig ist, grundsätzlich begrüßt, wenngleich die Auswirkungen der Neuregelung auf bilaterale Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten sowie auf die Chancen zur Aushandlung eines multilateralen Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens auf Ebene der Haager Konferenz kritisch geprüft werden sollten.
Drucksache 450/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) - Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014
... 6. Der Bund hat die Höhe der Beschaffung von Impfstoff gegen das Influenzavirus A/H1N1 in hohem Maße beeinflusst, die entsprechenden Diskussionen im internationalen Kontext allein geführt, sich maßgeblich an den Verhandlungen mit den Herstellern beteiligt und die Länder zum Erwerb größerer Kontingente Impfstoff veranlasst. Aus dem Gesamtprozess ist den Ländern eine hohe finanzielle Belastung entstanden. Der Bundesrat fordert, die Kosten für nicht an Drittstaaten veräußerte und nicht verimpfte Impfstoffe, die im Zuge der Pandemievorsorge und -bekämpfung erworben wurden, aus dem Bundeshaushalt zu tragen und im Bundeshaushaltsplan 2011 entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen.
Drucksache 825/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... Für Personen aus anderen EU- und EWR-Staaten und aus Drittstaaten bedarf es keines formellen Antrags und keiner behördlichen Bestätigung des Nachweises der Qualifikation. Vielmehr sind lediglich die Regelungen der Richtlinie
1. Zu § 2 Nummer 6
2. Zu § 2 Nummer 7
3. Zu § 2 Nummer 8
4. Zu § 2 Nummer 9
5. Zu § 2 Nummer 10
6. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu -
7. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
8. Zu § 3 Absatz 4
9. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Satz 2
10. Zu § 4 Absatz 2
11. Zu § 4 Absatz 2
12. Zu § 4 Absatz 4 Satz 3, § 5 Absatz 4 Satz 1 bis 6, Absatz 5, § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
13. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6
Zu § 5
Zu § 5
14. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5
15. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1
16. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu § 11 Absatz 1 und 2
18. Zu Anlage 1 zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3 Fußnote und Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 , Abschnitt Aushang im Geschäftsraum letzter Satz, Abschnitt Aushang in der Kabine: Aufzählungszeichen 7 Satz 4 und 5 und Aufzählungszeichen 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen
20. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2 Tabelle Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand vorletzte Zeile Spalte Erythemwirksame Bestrahlung in Jm -2
21. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 Abschnitt Aushang im Geschäftsraum Aufzählungszeichen 13a - neu -
Drucksache 92/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2010 zu den jüngsten Angriffen auf christliche Gemeinschaften Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 200876 - vom 11. Februar 2010.
... A. in der Erwägung, dass die Förderung der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und der Bürgerfreiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen mit Drittstaaten bildet,
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... Die Richtlinie 2004/81/EG sieht die Unterstützung von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, und die Erteilung von Aufenthaltstiteln für diese Personen vor. Im Laufe des Jahres 2010 wird die Kommission über die Durchführung der Richtlinie 2004/81/EG Bericht erstatten und prüfen, welche Maßnahmen im Hinblick auf einen weiteren Ausbau des Schutzes, den die Mitgliedstaaten den Opfern gewähren, angemessen sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 441/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.; Ratsdok. 12211/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.