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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Gesetzgebungsverfahren"


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Drucksache 434/1/20

... Der Bundesrat hatte daher die Bundesregierung bereits in seiner Stellungnahme vom 31. März 2017 anlässlich des Vorschlags der EU-Kommission zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) aufgefordert, sich für regulatorische Erleichterungen für unselbstständige Förderbanken einzusetzen (vgl. BR-Drucksache 38/17(B), Ziffer 9). Im EU-Gesetzgebungsverfahren sind jedoch - abgesehen von punktuellen Ausnahmen und im Gegensatz zu selbstständigen Förderbanken - keine regulatorischen Erleichterungen zugunsten unselbstständiger Förderbanken geschaffen worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46f Absatz 7a KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

6. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

10. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

11. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 434/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hatte daher die Bundesregierung bereits in seiner Stellungnahme vom 31. März 2017 anlässlich des Vorschlags der EU-Kommission zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) aufgefordert, sich für regulatorische Erleichterungen für unselbstständige Förderbanken einzusetzen (vgl. BR-Drucksache 38/17(B), Ziffer 9). Im EU-Gesetzgebungsverfahren sind jedoch - abgesehen von punktuellen Ausnahmen und im Gegensatz zu selbstständigen Förderbanken - keine regulatorischen Erleichterungen zugunsten unselbstständiger Förderbanken geschaffen worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

7. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

8. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

10. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 95/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im anhängigen EU-Gesetzgebungsverfahren (Trilog) zur Revision der Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme (BR-Drucksache 761/16) darauf hinzuwirken, dass die derzeit eingeforderte Ausstellung sogenannter A1-Bescheinigungen für kurzfristige Dienst-und Geschäftsreisen ins EU-Ausland aufgehoben bzw. zumindest flexibler gehandhabt wird.



Drucksache 95/19

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im anhängigen EU-Gesetzgebungsverfahren (Trilog) zur Revision der Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme (BR-Drucksache 761/16) darauf hinzuwirken, dass die derzeit eingeforderte Ausstellung sogenannter A1-Bescheinigungen für kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen ins EU-Ausland aufgehoben bzw. zumindest flexibler gehandhabt wird.



Drucksache 32/1/18

... 16. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens dafür einzusetzen, dass die bestehenden Bedenken in der weiteren Beratung des Richtlinienvorschlags berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

19. Zu Artikel 2

20. Zu Artikel 3

21. Zu Artikel 5, Anhang I

Anhang I
Teil A Mikrobiologische Parameter:

- Somatische Coliphagen:

Anhang I
Teil B Chemische Parameter:

[ - Blei:

- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:

- Microcystin-LR:

- Pestizide:

- PFAS, PFAS insgesamt:

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

30. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

34. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

37. Zu Artikel 10 alt

38. Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

43. Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

46. Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

49. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 32/18 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens dafür einzusetzen, dass die bestehenden Bedenken in der weiteren Beratung des Richtlinienvorschlags berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

15. Zu Artikel 2

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 5, Anhang I

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

24. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

28. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

31. Zu Artikel 10 alt

32. Zu Artikel 11

33. Zu Artikel 12

34. Zu Artikel 14

35. Zu Artikel 15

36. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 270/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt das grundsätzliche Vorhaben einer weiteren Vergemeinschaftung der Rückkehrpolitik im Rahmen der europäischen Migrationspolitik. Durch die Stärkung des Schengener Informationssystems (SIS) werden die gemeinsame Einwanderungspolitik der EU und die Maßnahmen der EU zur Schaffung einer integrierten, nachhaltigen und ganzheitlichen EUMigrationspolitik unterstützt. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, sich im EU-Gesetzgebungsverfahren und auch im Rahmen der nationalen Umsetzung dafür einzusetzen, dass der entstehende Aufwand zur Erreichung des Verordnungsziels verhältnismäßig ist. Hierbei ist insbesondere der auf die Länder und Kommunen zukommende Aufwand auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.



Drucksache 272/17

... Aus der Erfahrung der vergangenen beiden Jahre heraus lässt sich festhalten, dass die in Deutschland geschaffenen EPSAS-Gremien eine enge Abstimmung aller Stellungnahmen zwischen dem Bund und den Ländern gewährleisten. Es besteht das auf Ebene der Staatssekretäre zugesicherte gemeinsame Verständnis, dass die Zusammenarbeit zu EPSAS in der Staatssekretärsrunde und dem BLAK den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) entspricht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese gute Zusammenarbeit auch im Fall der Eröffnung eines EU-Gesetzgebungsverfahrens durch die Europäische Kommission fortgesetzt wird. Daher erscheint die am 14. Februar 2014 im Beschluss 811/13 des Bundesrates an die Bundesregierung gestellte Forderung, für alle Kosten durch EPSAS aufzukommen - mehr noch als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Bundesrates - undifferenziert. Auch der Bundesrat hat der grundsätzlichen Übertragung von Kompetenzen auf die EU zugestimmt. Falls übertragene Kompetenzen durch die Europäische Kommission in Anspruch genommen werden und EPSAS per EU-Verordnung beschlossen werden, gilt diese auch in Deutschland. Die finanziellen Konsequenzen wären dann anhand der im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/17




Anlage
Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier

I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:

3 Zielstellung:

3 Zeithorizont:

Verhältnis von Kosten und Nutzen:

Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:

II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:

a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:

b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:


 
 
 


Drucksache 588/1/17

... Darüber hinaus sind nach Auffassung des Bundesrates viele wichtige verbraucherpolitische Aspekte nicht ausreichend geregelt, die von der Bundesregierung im EU-Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 270/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt das grundsätzliche Vorhaben einer weiteren Vergemeinschaftung der Rückkehrpolitik im Rahmen der europäischen Migrationspolitik. Durch die Stärkung des Schengener Informationssystems (SIS) werden die gemeinsame Einwanderungspolitik der EU und die Maßnahmen der EU zur Schaffung einer integrierten, nachhaltigen und ganzheitlichen EU-Migrationspolitik unterstützt. Er bittet jedoch die Bundesregierung, sich im EU-Gesetzgebungsverfahren und auch im Rahmen der nationalen Umsetzung dafür einzusetzen, dass der entstehende Aufwand zur Erreichung des Verordnungsziels verhältnismäßig ist. Hierbei ist insbesondere der auf die Länder und Kommunen zukommende Aufwand auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.



Drucksache 588/17 (Beschluss)

... 5. Darüber hinaus sind nach Auffassung des Bundesrates viele wichtige verbraucherpolitische Aspekte nicht ausreichend geregelt, die von der Bundesregierung im EU-Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 73/16

... Zum Verhältnis des § 46 EnWG zur Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU) ist auszuführen, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Vergaberechts erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die "Gewährung von Wegerechten hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Liegenschaften für die Bereitstellung oder den Betrieb fester Leitungen oder Netze" grundsätzlich nicht als Konzession im Sinne der Richtlinie gilt (s.o. unter III.). Diese Ausführungen betreffen vor allem Wegenutzungsverträge im Sinne des § 46 EnWG für Strom- und Gasleitungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass der Rat und das Europäische Parlament Mitverantwortung für qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens tragen. Er unterstützt daher grundsätzlich die Forderung, bei wesentlichen Änderungen der Vorlagen durch den Rat und das Europäische Parlament die Folgen dieser Änderungen zu analysieren und die Folgenabschätzungen entsprechend zu aktualisieren (vergleiche dazu BR-Drucksache 631/10(B), Ziffer 15). Allerdings dürfen dabei das geltende Institutionengefüge nicht gestört und die EU-Gesetzgebungsorgane nicht in ihren Rechten und Funktionen beschnitten werden.



Drucksache 242/1/15

... 14. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass der Rat und das Europäische Parlament Mitverantwortung für qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens tragen. Er unterstützt daher [grundsätzlich] die Forderung, bei wesentlichen Änderungen der Vorlagen durch den Rat und das Europäische Parlament die Folgen dieser Änderungen zu analysieren und die Folgenabschätzungen entsprechend zu aktualisieren (vergleiche dazu BR-Drucksache 631/10(B), Ziffer 15). {Allerdings dürfen dabei das geltende Institutionengefüge nicht gestört und die EU-Gesetzgebungsorgane nicht in ihren Rechten und Funktionen beschnitten werden.}



Drucksache 342/13 (Beschluss)

... § 5 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 187/13

... Beispiele für KMU-Befreiungen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden und nun das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften

3. Weniger strenge Vorschriften für KMU

4. Der KMU-Anzeiger

5. Unterstützung und Konsultierung von KMU

5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte

5.2 Die TOP 10-Konsultation

6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen

7. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 342/13

... § 5 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der EU

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der EU

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 781/1/11

... Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, die genannten Regelungen des Verordnungsvorschlags im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens entsprechend anzupassen.



Drucksache 631/10 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat unterstreicht wie die Kommission die Mitverantwortung des Rates und des Europäischen Parlaments für eine qualitativ hochwertige Folgenabschätzung im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat bemängelt dabei erneut, dass im Falle von Änderungen am ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens weder die Kommission noch das Europäische Parlament oder der Rat in den überwiegenden Fällen die Auswirkungen dieser Änderungen analysiert und die Folgenabschätzungen entsprechend aktualisiert haben. Damit bleiben die geschätzten Folgen der endgültigen Rechtsakte insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden Bürokratiekosten selbst im Falle substantieller Änderungen nach wie vor im Unklaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/10 (Beschluss)




Abbau der Verwaltungslasten

Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten

2 Folgenabschätzungen

Intelligente Regulierung auch auf Ebene der Mitgliedstaaten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 631/1/10

... 15. Der Bundesrat unterstreicht wie die Kommission die Mitverantwortung des Rates und des Europäischen Parlaments für eine qualitativ hochwertige Folgenabschätzung im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat bemängelt dabei erneut, dass im Falle von Änderungen am ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens weder die Kommission noch das Europäische Parlament oder der Rat in den überwiegenden Fällen die Auswirkungen dieser Änderungen analysiert und die Folgenabschätzungen entsprechend aktualisiert haben. Damit bleiben die geschätzten Folgen der endgültigen Rechtsakte insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden Bürokratiekosten selbst im Falle substantieller Änderungen nach wie vor im Unklaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/10




Abbau der Verwaltungslasten

Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten

2 Folgenabschätzungen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 745/09

... Der Vertrag von Lissabon würde nach seiner Ratifizierung die Rolle der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsverfahren stärken27. In den Protokollen 1 und 2 des Vertrags ist ein verbessertes System vorgesehen, damit nationale Parlamente sich dazu äußern können, ob Entwürfe von Legislativvorschlägen dem Grundsatz der Subsidiarität genügen. Sie würden über alle Entwürfe von Legislativvorschlägen unterrichtet und hätten außer in begründeten dringenden Fällen acht Wochen Zeit, um ihren Standpunkt kund zu tun28. Die nationalen Parlamente hätten dann das Recht, in Fällen, in denen ein Legislativvorschlag ihrer Ansicht nach nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht, der Kommission eine begründete Stellungnahme zu übermitteln29. Je nach der Anzahl der Parlamente, die Stellungnahmen übermitteln, sieht der Vertrag zwei Verfahrenswege vor – die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 719/08

... Der Vertrag von Lissabon würde nach seiner Ratifizierung die Rolle der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsverfahren in einigen Punkten verändern15. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, das Subsidiaritätsprinzip einer Ex-ante-Kontrolle auf der politischen Ebene sowie einer rechtlichen Ex-post-Kontrolle zu unterwerfen. Die politische Ex-ante-Kontrolle wäre durch ein Frühwarnsystem gewährleistet. Die nationalen Parlamente hätten dann die Möglichkeit, in Fällen, in denen ein Gesetzgebungsakt ihrer Ansicht nach nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht, eine begründete Stellungnahme abzugeben16. Sie würden systematisch über alle Entwürfe von Gesetzgebungsakten unterrichtet und hätten außer in begründeten dringenden Fällen acht Wochen Zeit, um ihren Standpunkt kund zu tun17. Je nach der Anzahl eingegangener begründeter Stellungnahmen sieht der Vertrag zwei Verfahrenswege vor – die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/08




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze 2007

3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung

3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission

4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure

4.1 Nationale Parlamente

4.2 Europäisches Parlament und Rat

4.3 Ausschuss der Regionen

4.4 Gerichtshof

5. Fazit

Anhang 1
Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 606/1/08

... Die nationalen Parlamente werden durch das Frühwarnsystem aus eigenem Recht Beteiligte am EU-Gesetzgebungsverfahren (Artikel 12 EUV n.F.). Sie erhalten wichtige Kontrollrechte, die durch ein Klagerecht ergänzt werden. Nach Artikel 5 EUV n.F., Artikel 69 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) i.V.m. dem Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erhalten sie die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge und -klage und werden auf diese Weise zum Hüter der mitgliedstaatlichen Souveränität. Auch die regionalen Parlamente, in Deutschland die Landtage, können an dem neuen Frühwarnsystem beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/08




a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union

Im Einzelnen:

aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments

bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission

cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen

dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente

ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen

b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit

aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung

bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union

cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union

dd Recht auf Austritt


 
 
 


Drucksache 606/08 (Beschluss)

... Die nationalen Parlamente werden durch das Frühwarnsystem aus eigenem Recht Beteiligte am EU-Gesetzgebungsverfahren (Artikel 12 EUV n.F.). Sie erhalten wichtige Kontrollrechte, die durch ein Klagerecht ergänzt werden. Nach Artikel 5 EUV n.F., Artikel 69 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) i.V.m. dem Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erhalten sie die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge und -klage und werden auf diese Weise zum Hüter der mitgliedstaatlichen Souveränität. Auch die regionalen Parlamente, in Deutschland die Landtage, können an dem neuen Frühwarnsystem beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/08 (Beschluss)




2 I.

a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union

aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments

bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission

cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen

dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente

ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen

b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit

aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung

bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union

cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union

dd Recht auf Austritt

2 II.


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.