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0271/07
0390/07B
0208/1/07
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0253/07
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0323/07B
0064/07B
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0128/07
0244/07
0534/07B
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0129/1/07
0004/1/07
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0108/07
0148/07
0915/07
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0414/07B
0120/07
0150/07B
0244/07B
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0680/07B
0153/07B
0150/07
0298/07
0601/1/07
0270/07
0468/07
0595/07
0660/07
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0340/07
0865/07B
0535/1/07
0489/07
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0598/1/07
0414/07
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0380/07
0502/07
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0690/07
0679/07
0042/07
0323/1/07
0661/07B
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0383/07
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0207/3/07
0420/07
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0376/06
0505/06
0153/1/06
0533/06
0820/06B
0359/06B
0329/06
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0214/06
0434/06B
0939/1/06
0032/06
0246/1/06
0651/06
0321/06
0671/06B
0206/06
0054/06
0111/1/06
0510/06
0930/06
0820/06
0142/2/06
0187/06
0886/1/06
0454/06
0553/06B
0004/06
0154/1/06
0701/06
0153/06B
0686/06B
0499/1/06
0053/06
0434/1/06
0476/06
0753/06B
0833/1/06
0686/1/06
0866/06
0071/06B
0626/06
0374/06
0868/06
0939/06B
0365/1/06
0514/06B
0865/06
0349/06
0206/1/06
0434/06
0179/06
0542/1/06
0474/06
0111/06B
0688/06
0505/06B
0071/1/06
0258/06
0542/06B
0753/1/06
0235/06
0677/06
0509/06
0514/1/06
0308/2/06
0245/06B
0094/1/06
0058/1/06
0128/06
0155/06
0600/06
0058/06B
0302/06B
0494/06
0540/06B
0178/06
0302/1/06
0246/06B
0154/06B
0331/06B
0601/06
0359/1/06
0499/06B
0102/06
0647/06
0671/1/06
0370/1/06
0398/06
0141/06
0631/1/06
0175/06
0153/06
0745/06
0052/06
0678/06B
0743/06
0358/06
0871/06
0367/06
0331/1/06
0945/06
0948/05
0606/05
0194/1/05
0189/1/05
0286/3/05
0286/05
0083/05
0745/05
0601/05
0758/3/05
0142/05
0434/05
0629/05
0829/1/05
0083/1/05
0362/1/05
0621/05B
0238/05
0170/05B
0909/05
0471/05
0167/05B
0512/05B
0313/05
0286/1/05
0170/2/05
0170/1/05
0239/05
0400/05
0918/05B
0191/05B
0610/05B
0218/1/05
0362/05B
0398/05
0621/1/05
0023/05
0817/1/05
0252/05B
0911/05
0057/05B
0194/05B
0637/1/05
0286/05B
0512/1/05
0057/1/05
0550/05B
0785/05
0773/05
0511/05
0578/05
0721/05
0252/1/05
0163/1/05
0873/05
0191/1/05
0819/05B
0262/05
0271/05
0512/05
0218/05
0354/05
0541/05B
0287/05
0788/05
0559/05
0160/1/05
0595/05
0509/05
0876/05
0610/1/05
0937/05
0819/1/05
0286/2/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0637/05B
0137/05
0842/05
0541/1/05
0146/05
0622/05
0301/05
0218/05B
0617/05
0918/1/05
0829/05B
0550/05
0167/05
0189/05B
0817/05B
0672/05
0174/05
0485/05
0160/05B
0014/2/05
0269/04
0812/04B
0901/04
0423/04B
0285/04B
0994/04
0812/1/04
0789/04B
0710/04B
0547/04B
0336/04
0789/04
0985/04B
0805/04
0635/04B
0710/04
0726/04
0907/04
0729/1/04
0907/1/04
0995/04B
0734/04
0995/1/04
0871/1/04
0372/04B
0871/04B
0566/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0709/04
0613/04
0441/04
0635/1/04
0021/04B
0872/04
0269/1/04
0269/04B
0907/04B
0142/03B
0490/03B
0061/03B
0504/03
0061/2/03
0061/1/03
Drucksache 158/20

... Im Hinblick auf die Einhaltung der Umsetzungsfrist für die dem Artikel 2 zugrundeliegende EU-Rechtsvorschrift soll die Verordnung rechtzeitig in Kraft treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Änderung der Anbaumaterialverordnung*

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erhaltungsmischungsverordnung

3 Anbaumaterialverordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 183/20

... III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 202/1/20

... Übereinkommens nach Überführung in die EU-Abfallverbringungsverordnung sind zu evaluieren, bevor weitere Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens im Hinblick auf die Verbringung von Kunststoffabfällen diskutiert werden. Diese Diskussion wäre dann im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/1/20




1. Zu Nummer 4, Nummer 5

2. Zu Nummer 5

3. Zu Nummer 5a - neu -

4. Zu Nummer 6

5. Zu Nummer 6

6. Zu Nummer 8 - neu -

7. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 178/20

... Gleichwohl ist vorstellbar, dass Kameras zusätzliche Sicherheit bringen könnten. Allerdings ist wegen des mit einer solchen Überwachung verbundenen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen. Eine umfassende und durchgängige Videoüberwachung würde - soweit sie nicht schon aufgrund vorrangiger EU-rechtlicher Vorschriften unzulässig sein sollte - deshalb Bedenken begegnen. Dies gilt auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.



Drucksache 95/1/20

... 16. Allerdings erscheint es nicht ausreichend, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen nur für KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu schaffen. Ein Mindestmaß an verbindlichen Qualitätsanforderungen und Transparenz muss auch für KI-Anwendungen mit mäßigem Risikopotenzial gelten.



Drucksache 318/20

... Die Verminderung und Vermeidung von Mikroplastik ist grundsätzlich auch im Rahmen des EU-Ökodesign vorstellbar. So können hier bspw. Anforderungen an die Hersteller von Waschmaschinen oder Trocknern gestellt werden. Diese könnten von Informationsanforderung zur Filterreinigung hin zu Anforderungen an das Design der Filter selbst reichen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass entsprechende Anforderungen in Ökodesign-Verordnungen, als unmittelbar geltendem EU-Recht, auch nur auf der EU-Ebene umgesetzt werden können. Nationale Regelungen, die ggf. zu einer Beeinträchtigung des europäischen Binnenmarktes führen würden, sind nur unter engen Maßstäben möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/20




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

3 Vorsorgeprinzip

3 Produktdesign

3 Herstellerverantwortung

Verbote auf europäischer Ebene

Nationale Verbote


 
 
 


Drucksache 181/20

... Umsetzung von EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 95/20 (Beschluss)

... 16. Allerdings erscheint es nicht ausreichend, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen nur für KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu schaffen. Ein Mindestmaß an verbindlichen Qualitätsanforderungen und Transparenz muss auch für KI-Anwendungen mit mäßigem Risikopotenzial gelten.



Drucksache 61/20

... Die geänderte Regelung dient der Anpassung an EU-Recht und vereinfacht das Verwaltungsverfahren, da die Regelung seltener zu Differenzen in den Analysenergebnissen zum Mykotoxingehalt von Lebensmitteln und damit zu weniger Abweichungen in der Beurteilung der Probenkonformität führen wird. Dadurch werden weniger (Rechts-)Streitigkeiten aufgrund unterschiedlicher Analyseergebnisse insbesondere zwischen der amtlichen Überwachung und dem betroffenen Hersteller erwartet. Für die zuständigen Behörden entsteht durch die vorgesehene amtliche Aufbewahrung mindestens einer Parallelprobe durch das amtliche Labor ein geringfügiger Verwaltungsmehraufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kontaminanten-Verordnung

§ 5a
Homogenisierung und Entnahme von Parallelproben bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine

§ 5b
Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Nitrat

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 135/20 (Beschluss)

... 10. Die im Aktionsplan genannten EU-Rechtsrahmen und Maßnahmen dürfen keine neuen administrativen und legislativen Hemmnisse für die Verwendung von biologischen und erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere für die Holzproduktion und -verwendung, aufbauen, vor allem keine zusätzlichen Hürden schaffen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade für die ohnehin bereits stark betroffenen Waldbesitzer Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie unbedingt vermieden werden müssen.



Drucksache 67/20 (Beschluss)

... III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 64

Zu § 64

Zu § 64

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 483/20

... Die Verordnung dient der Durchführung des EU-Rechts über die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Bestimmungen sind mit dem EU-Recht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 280/1/20

... /EG ab. Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, indem sie konsequent dafür eintritt, dass auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen geltenden EU-Rechts reguliert bleiben.



Drucksache 88/20 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung übernimmt die bestehende Formulierung. Damit sind in den Abfallwirtschaftsplänen nur Abfallströme darzustellen, für die es besondere Rechtsverordnungen gibt. Diese gibt es für die mengenmäßig größten Abfallströme jedoch nicht, da für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte mittlerweile Rücknahmegesetze in Kraft sind. Nur für Altfahrzeuge, Gewerbeabfälle und bestimmte Stoffe wie Halone (und ggf. Stoffe nach künftigen Verordnungen) wären die Abfallströme darzustellen. Dies ist vermutlich nicht gemeint. Denn gerade auf die Sicherstellung der Entsorgung der genannten gesetzlich geregelten Abfallströme muss auch in den Abfallwirtschaftsplänen geachtet werden, dies vor allem, weil insbesondere Elektroaltgeräte und Batterien große Mengen kritischer Rohstoffe enthalten. Dies ist auch EU-rechtlich geboten, da z.B. die



Drucksache 48/20

... Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt nicht der "One in, one out"-Regel der Bundesregierung, weil er auf einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht beruht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 172
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 6
Änderung der Unternehmensregisterverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4987, BMJV und BMF: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund .

II.3 Umsetzung von EU-Recht

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 202/20

... 5. Der Bundesrat hält eine solche Maßnahme allein jedoch nicht für ausreichend und fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen der am 01. Juli 2020 beginnenden EU Ratspräsidentschaft Deutschlands, für eine weitere Verschärfung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit dem Export von Kunststoffabfällen einzusetzen.



Drucksache 351/20

... - Im EU-Recht wurde Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 verschoben (jetzt Artikel 15), weshalb die Verweise in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3 Alternativen

3 Regelungskompetenz

3 Regelungsfolgen

3 Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Weitere Regelungsfolgen

Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 134/1/20

... Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission beabsichtigt, das System EU-Pilot besser zu nutzen und insbesondere dann verstärkt einzusetzen, wenn eine rasche Lösung binnen kurzer Zeit erreichbar scheint. Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 819/16(B)) insoweit kritisch zur Mitteilung der Kommission "EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung" (C(2016) 8600 final) Stellung genommen. Dabei hat der Bundesrat auf die Vorzüge des Systems EU-Pilot gegenüber dem formalen Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen und sich für eine weitgehende Beibehaltung ausgesprochen. Das System EU-Pilot sei sinnvoll, wenn eine schnelle Beseitigung von unionsrechtswidrigen Zuständen geboten ist, und biete gerade im politischen Mehrebenensystem Deutschlands die Möglichkeit, die betroffenen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene frühzeitig zusammenzubringen. Gemeinsam mit den Interessenvertretern vor Ort gelinge es dann oft, in kurzer Zeit Kompromisse zu generieren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/1/20




1. Zu Maßnahme 3: Online-Plattformen zur Erleichterung der Konformität von Produkten

2. Zu Maßnahme 21: Bessere Nutzung des Systems EU-Pilot


 
 
 


Drucksache 455/20 (Beschluss)

... Neben Messfehlern und Messunsicherheiten können vielfältige weitere Einflüsse zu Ausreißern führen. Da gemäß Anlage 2 Buchstabe c Satz 3 bei mehreren Konzentrationsangaben innerhalb eines Jahres in Anlehnung an die EU-Rechtsprechung der Höchstwert zu verwenden ist, sind generell alle Ausreißer bei den Messergebnissen herauszunehmen. Damit lassen sich stark verzerrte Bilder der tatsächlichen Belastungssituation vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)

A Änderungen

1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

2. Zu § 14 Absatz 1, Absatz 5, § 16 Absatz 2 AVV GeA

3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA

4. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA

5. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA

6. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA

7. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA

8. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA

9. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA

10. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 257/20

... Die Verordnung dient der Anpassung an Begriffsbestimmungen des unionsrechtlichen Datenschutzrechts. Die Bestimmungen sind mit dem EU-Recht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 94/20

... Nach EU-Recht sind Haustiere grundsätzlich im zugelassenen Schlachthof zu schlachten. Für das Schlachten im Haltungsbetrieb ist, unabhängig von der Tierart, der Einsatz mobiler und teilmobiler EU-zugelassener Schlachteinheiten möglich. Darüber hinaus besteht auf Grund einer nationalen Ausnahmeregelung nach § 12 Absatz 2 Tier-LMHV die Möglichkeit, ganzjährig im Freien gehaltene Rinder mit Genehmigung der Behörde ohne zugelassene Schlachteinheit am Herkunftsort zu schlachten. Einzelne Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, dürfen demnach mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Haltungsbetrieb geschlachtet oder zur Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr getötet werden, wenn die Anforderungen nach Anhang III Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a bis j der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 9/20

... Die weiteren Änderungen beinhalten Anpassungen an die neue Terminologie und stellen sicher, dass die behördlichen Kompetenzen nicht nur bei Verstößen gegen EU-Recht umsetzendes oder durchführendes Recht, sondern auch bei Verstößen gegen unmittelbar geltendes EU-Recht zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 5. Er erhofft sich von der Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie eine Stärkung der EU-weiten Nachfrage und Produktion mit Leitmärkten für grüne Wasserstofftechnologien. Außerdem ist ein unterstützender EU-Rechtsrahmen wichtig, um die Marktentwicklung und die Infrastruktur einschließlich der EU-weiten Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wasserstoff voranzubringen.



Drucksache 417/1/20

... Die Bedeutung von durch Lebensmittel bedingten Krankheitsausbrüchen wächst stetig. Die jährlich zu erstellenden Zoonosen-Stichprobenpläne berücksichtigen dies und haben sich im Umfang, d.h. in der Zahl der Untersuchungen, über die Jahre laufend erhöht. Die neuen Programme berücksichtigen einerseits EU-rechtlich vorgegebene Untersuchungen, andererseits wurde das Spektrum an Matrix-Erreger-Kombinationen in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Diesem Umstand trägt die vorgeschlagene Änderung der Nummer 2 (Änderung § 4 Absatz 1 Satz 1) Rechnung. Die neue Zahl an Untersuchungen spiegelt die Realität der Stichprobenpläne realistischer wider als die bisherige.



Drucksache 455/1/20

... Neben Messfehlern und Messunsicherheiten können vielfältige weitere Einflüsse zu Ausreißern führen. Da gemäß Anlage 2 Buchstabe c Satz 3 bei mehreren Konzentrationsangaben innerhalb eines Jahres in Anlehnung an die EU-Rechtsprechung der Höchstwert zu verwenden ist, sind generell alle Ausreißer bei den Messergebnissen herauszunehmen. Damit lassen sich stark verzerrte Bilder der tatsächlichen Belastungssituation vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/1/20




1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA

4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA

5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA

6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA

7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA

8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA

9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA

10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA

11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA

12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA

13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA

14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA

15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 88/1/20

... Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung übernimmt die bestehende Formulierung. Damit sind in den Abfallwirtschaftsplänen nur Abfallströme darzustellen, für die es besondere Rechtsverordnungen gibt. Diese gibt es für die mengenmäßig größten Abfallströme jedoch nicht, da für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte mittlerweile Rücknahmegesetze in Kraft sind. Nur für Altfahrzeuge, Gewerbeabfälle und bestimmte Stoffe wie Halone (und ggf. Stoffe nach künftigen Verordnungen) wären die Abfallströme darzustellen. Dies ist vermutlich nicht gemeint. Denn gerade auf die Sicherstellung der Entsorgung der genannten gesetzlich geregelten Abfallströme muss auch in den Abfallwirtschaftsplänen geachtet werden, dies vor allem, weil insbesondere Elektroaltgeräte und Batterien große Mengen kritischer Rohstoffe enthalten. Dies ist auch EU-rechtlich geboten, da z.B. die



Drucksache 12/20

... Der Entwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/20




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 3
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des IHK-Gesetzes

Artikel 5
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 33/20

... (Artikel 1) erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung an das ab dem 1. Januar 2016 geltende EU-Recht zur Kennzeichnung von Einhufern. Zudem wird neben der Schriftform auch die elektronische Form für Anzeigen gegenüber der zuständigen Behörde oder für Aufzeichnungen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 157/20

... Am 14. Dezember 2019 wurde das derzeit geltende, unmittelbar anwendbare EU-Recht zur amtlichen Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs durch ein neues EU-Regelwerk abgelöst. Dies erfordert eine Anpassung der geltenden nationalen Durchführungsvorschriften in der Regel durch eine entsprechende Änderung der Verweise auf die neuen EU-rechtlichen Regelungen. Im Einzelfall bedarf es Änderungen der materiellen Anforderungen. Zudem ist eine Sanktionslücke zu schließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 157/1/20

... über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel können zum Nachweis von Zoonoseerregern auch alternative Untersuchungsmethoden Anwendung finden, die jedoch nicht immer zu einer Isolation eines Erregers führen. Die Ergänzung "soweit eine Erregerkultur zu einem Isolat führt" ermöglicht die Anwendbarkeit EU-rechtskonformer alternativer Untersuchungsmethoden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe ‚c

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 - neu - Tier-LMÜV

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV


 
 
 


Drucksache 88/20

... § 9 Absatz 2 konkretisiert die in Absatz 1 geregelte Pflicht zur Behandlung von Abfällen zur Verwertung, adressiert Abfallerzeuger von gefährlichen Abfällen und verpflichtet diese, die gefährlichen Stoffe aus den Abfällen zu entfernen und zu verwerten oder zu beseitigen. Die Vorschrift wird begrenzt durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Behandlung kann auch während der Verwertung erfolgen. Da eine Verwertung auch nach geltender Rechtslage nur zulässig ist, soweit diese ordnungsgemäß und schadlos erfolgt, entspricht es derzeitiger Praxis, gefährliche Bestandteile aus Abfällen zu entfernen. Die Abtrennungspflicht für gefährliche Stoffe des EU-Recht ist insoweit nur klarstellender Natur. Eine Entfernung ist insbesondere nur dann erforderlich, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Regelung betrifft einfache Maßnahmen, die üblicherweise bereits aus Gründen des Eigeninteresses von den Wirtschaftsakteuren praktiziert werden, wie z.B. die Entfernung gefährlicher Bestandteile aus zu Abfall gewordenen Produkten, etwa von Autobatterien. Da die Entsorgung gefährlicher Abfälle mit höheren Kosten als die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen verbunden ist, haben die Abfallerzeuger und -besitzer dieser Abfälle selbst ein Interesse daran, diese Menge möglichst gering zu halten. Zugleich ist die Regelung von hoher Relevanz für die Schaffung schadstofffreier Kreisläufe. Dementsprechend ist nicht von einem erhöhten Erfüllungsaufwand auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 255/20

... Mit der Empfehlung der Kommission zu Gutscheinen für Passagiere und Reisende als Alternative zur Rückerstattung von Zahlungen für annullierte Pauschalreisen- und Beförderungsdienstleistungen im Kontext der COVID-19-Pandemie18, möchte die Kommission sicherstellen, dass Gutscheine für Passagiere und Reisende eine tragfähige und attraktive Alternative zur Erstattung annullierter Reisen werden. Beförderer und Reiseveranstalter sollten einen gemeinsamen Ansatz verfolgen, bei dem Passagiere und Reisende eine attraktive und verlässliche Wahl zwischen einer Barerstattung im Einklang mit ihren gesetzlichen Rechten nach dem EU-Recht oder der Annahme eines Gutscheins haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 327/20

... Die Bereitstellung von Mitteln der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung ist für die Mitgliedstaaten optional. Es gäbe also die Alternativen, den Umschichtungssatz entsprechend der großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, weiter zu erhöhen, ggf. bis zu den EU-rechtlich möglichen 15 Prozent oder aber die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes nicht vorzunehmen oder einen geringeren Umschichtungssatz als 6 Prozent vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 452/1/20

... 7. Der Bundesrat erhofft sich von der Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie eine Stärkung der EU-weiten Nachfrage und Produktion mit Leitmärkten für grüne Wasserstofftechnologien. Außerdem ist ein unterstützender EU-Rechtsrahmen wichtig, um die Marktentwicklung und die Infrastruktur ein- schließlich der EU-weiten Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wasserstoff voranzubringen.



Drucksache 33/20 (Beschluss)

... Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 gilt diese Regelung für Equiden, die bis spätestens 30. Juni 2009 geboren worden sind. Bei der bisherigen innerstaatlichen Regelung, die in die geänderte Fassung übernommen werden soll, besteht gegenüber EU-Recht eine Regelungslücke von einem Tag, da die innerstaatliche Regelung die Anwendung erst nach dem 1. Juli 2009, d.h. ab 2. Juli 2009 vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Nummer 2 - neu - ViehVerkV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 97/20

... Die Europäische Union ist und bleibt weltweit die offenste Region für Handel und Investitionen, solange jeder, der hier wirtschaftlich tätig sein möchte, unsere Regeln akzeptiert und einhält. Mit Blick auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor wird die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um sicherzustellen, dass alle Wirtschaftsteilnehmer die EU-Rechtsvorschriften und die internationalen Vorschriften einhalten. Außerdem wird sie erforderlichenfalls neue Vorschriften vorschlagen; ein Beispiel sind die laufenden Arbeiten zur Entwicklung eines Rechtsinstruments, mit dem gegen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen auf den Binnenmarkt vorgegangen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 277/20

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf Basis dieser Kernelemente schnellstmöglich ein EU-rechtskonformes Instrument zur Anschlussförderung von



Drucksache 98/20 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die politischen Instrumente und Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft so anzupassen, dass eine ungehinderte Umsetzung der umweltpolitischen EU-Richtlinien, insbesondere der EU-Nitrat-Richtlinie erfolgen kann. Insofern bekräftigt der Bundesrat die Notwendigkeit, schnellstmöglich wirksame Regelungen zu schaffen, die eine EU-rechtskonforme Umsetzung erlauben. Zugleich müssen jedoch auch die derzeitigen Herausforderungen in der Landwirtschaft durch geeignete Instrumente berücksichtigt werden.



Drucksache 139/20

... COVID-19 hat den internationalen und europäischen Luftverkehrssektor bereits jetzt hart getroffen. Die Situation verschlechtert sich von Tag zu Tag. In den kommenden Wochen wird mit einem weiteren Rückgang des Luftverkehrs gerechnet. Um die Auswirkungen des Ausbruchs von COVID-19 abzufedern, schlägt die Kommission gezielte Rechtsvorschriften vor, mit denen die im EU-Recht festgelegten Verpflichtungen der Luftfahrtbranche zur Nutzung ihrer Zeitnischen an den Flughäfen vorübergehend gelockert werden. Sobald diese befristete Maßnahme in Kraft tritt, wird den Fluggesellschaften ermöglicht, ihre Kapazitäten vor dem Hintergrund der infolge von COVID-19 zurückgegangenen Nachfrage anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Menge der in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" stark zunehmen wird. Insofern sollte die Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien bei der Fortschreibung der Batterierichtlinie überarbeitet und klarer gefasst werden. Bis diese Überarbeitung erfolgt und in nationales Recht umgesetzt ist soll die vorgeschlagene Ermächtigungsgrundlage dazu dienen, das geschilderte Problem bereits kurzfristiger zu lösen, indem die eingerichteten Rücknahmesysteme für Gerätebatterien auch für die in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" genutzt werden können. Sollte eine solche Regelung nach der aktuell gültigen Batterierichtlinie noch nicht EU-rechtskonform möglich sein, würde die Ermächtigungsnorm zumindest ein schnelles Handeln der Bundesregierung nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene ermöglichen.



Drucksache 279/2/20

... Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Strategie bereits Meilensteine zur obligatorischen Umsetzung enthält, wonach "Die Kommission darauf hinarbeiten [wird], die Kriterien und Leitlinien für zusätzliche Anweisungen bis Ende 2021 mit den Mitgliedstaaten zu vereinbaren. Die Mitgliedstaaten werden dann bis Ende 2023 Zeit haben, erhebliche Fortschritte bei der gesetzlichen Ausweisung neuer Schutzgebiete und der Integration ökologischer Korridore nachzuweisen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission bis 2024 bewerten, ob die EU auf dem richtigen Weg ist, ihre Ziele für 2030 zu erreichen, oder ob strengere Maßnahmen, einschließlich EU-Rechtsvorschriften, erforderlich sind." (vergleiche BR-Drucksache 279/20, Abschnitt 2.1., Seite 7, Absatz 3).



Drucksache 39/20

... Umsetzung von EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Registrierung

2.1 Allgemeine Anforderungen

2.1.1 Prüfung des zur Registrierung vorgelegten Strahlenpasses

2.1.2 Ausstellung

2.2 Besondere Anforderungen bei der Registrierung

2.2.1 Erstmalige Registrierung

2.2.2 Folgepass

2.2.3 Verlängerung

2.3 Änderungen im Strahlenpass

2.4 Vorgehen beim Besitz mehrerer Strahlenpässe

3. Anerkennung ausländischer Strahlenpässe

4. Aufbewahrung des Strahlenpasses durch die zuständige Behörde

5. Freiwilliges Führen eines Strahlenpasses

6. Mitteilungen zur Eintragung in das Strahlenschutzregister

7. Übergangsregelungen

8. Inkrafttreten

Anlage
(zur AVV Strahlenpass) Muster - Deutsche Version des europäischen Strahlenpasses Vorbemerkungen -Ausführung des Musters des Strahlenpasses

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5001, BMU: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

III. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

IV. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 362/20

... II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/20




A. Rechtslage und Problem

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 134/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission beabsichtigt, das System EU-Pilot besser zu nutzen und insbesondere dann verstärkt einzusetzen, wenn eine rasche Lösung binnen kurzer Zeit erreichbar scheint. Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 819/16(B)) insoweit kritisch zur Mitteilung der Kommission "EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung" (C(2016) 8600 final) Stellung genommen. Dabei hat der Bundesrat auf die Vorzüge des Systems EU-Pilot gegenüber dem formalen Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen und sich für eine weitgehende Beibehaltung ausgesprochen. Das System EU-Pilot sei sinnvoll, wenn eine schnelle Beseitigung von unionsrechtswidrigen Zuständen geboten ist, und biete gerade im politischen Mehrebenensystem Deutschlands die Möglichkeit, die betroffenen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene frühzeitig zusammenzubringen. Gemeinsam mit den Interessenvertretern vor Ort gelinge es dann oft, in kurzer Zeit Kompromisse zu generieren, die von hoher Akzeptanz vor Ort seien. Das System EU-Pilot habe sich insbesondere dann bewährt, wenn die behaupteten Rechtsverstöße nur durch Umstellung einer seit vielen Jahren geübten Praxis behoben werden könnten. Diese Bewertung unterstreicht der Bundesrat erneut und fordert die Kommission auf, sie bei der angestrebten Entwicklung "klare[r] und objektive[r] Kriterien ..., anhand deren ermittelt werden kann, wann EU-Pilot eingesetzt werden sollte" zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/20 (Beschluss)




1. Zu Maßnahme 3: Online-Plattformen zur Erleichterung der Konformität von Produkten

2. Zu Maßnahme 21: Bessere Nutzung des Systems EU-Pilot


 
 
 


Drucksache 188/20

... . Angesichts zahlreicher Berichtspflichten Deutschlands aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen sowie EU-Recht, zu deren Erfüllung die Daten aus der Bodenzustandserhebung benötigt werden, wird die verbindlichere Form einer Rechtsverordnung gewählt. Die Durchführung der dritten Bodenzustandserhebung auf Grundlage von Absprachen würde für die Beteiligten dagegen keine Vorteile bieten. Der Aufwand für die Länder würde sich sogar erhöhen; denn sie müssten die Erlaubnis der betroffenen Waldbesitzer zum Betreten ihrer Waldflächen und die Probenahme einholen. Nur im Staatswald der Länder (ca. 30 % der Waldfläche) entfällt dies, da die Länder in ihrem jeweiligen Landesgebiet Auftraggeber der Erhebung sind. Für die übrigen 70 % der 1.800 bis 2.000 Aufnahmepunkte der Erhebung müsste das Einverständnis der Eigentümer eingeholt werden. Am aufwändigsten ist dabei das Ausfindigmachen des jeweiligen Eigentümers, besonders im Klein- und Kleinstprivatwald und wenn infolge Erbgangs eine Waldparzelle mehrere Eigentümer hat. Unterstellt man 1.400 Aufnahmepunkte, für die das Einholen des Einverständnisses der Eigentümer erforderlich ist, und einen gutachtlich geschätzten durchschnittlichen Zeitaufwand von drei Stunden für das Ausfindigmachen des Eigentümers, Versenden eines Serienbriefes sowie das Überwachen und Verwalten der Rückläufe, so ergeben sich hierfür 4.200 Stunden bzw. mit dem Personalkostensatz für den gehobenen Dienst 171.360 € zuzüglich rund 1.000 € Portokosten, oder umgelegt auf 2.000 Aufnahmepunkte ein zusätzlicher Aufwand von rund 90 € je Aufnahmepunkt. Bei Erlass einer Rechtsverordnung entfällt dieser Aufwand: Nach § 41a Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 33/1/20

... Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 gilt diese Regelung für Equiden, die bis spätestens 30. Juni 2009 geboren worden sind. Bei der bisherigen innerstaatlichen Regelung, die in die geänderte Fassung übernommen werden soll, besteht gegenüber EU-Recht eine Regelungslücke von einem Tag, da die innerstaatliche Regelung die Anwendung erst nach dem 1. Juli 2009, d.h. ab 2. Juli 2009 vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

16. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 98/20

... Die vorliegende Verordnung dient der 1:1-Umsetzung von EU-Recht, insbesondere der Vorgaben der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 98/1/20

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die politischen Instrumente und Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft so anzupassen, dass eine ungehinderte Umsetzung der umweltpolitischen EU-Richtlinien, insbesondere der EU-Nitrat-Richtlinie erfolgen kann. Insofern bekräftigt der Bundesrat die Notwendigkeit, schnellstmöglich wirksame Regelungen zu schaffen, die eine EU-rechtskonforme Umsetzung erlauben. Zugleich müssen jedoch auch die derzeitigen Herausforderungen in der Landwirtschaft durch geeignete Instrumente berücksichtigt werden.



Drucksache 258/20

... Keine. Die nationalen Bestimmungen sind nicht mehr mit dem EU-Recht vereinbar.

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Drucksache 258/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 1

§ 47a
Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2020/354

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 157/20 (Beschluss)

... über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel können zum Nachweis von Zoonoseerregern auch alternative Untersuchungsmethoden Anwendung finden, die jedoch nicht immer zu einer Isolation eines Erregers führen. Die Ergänzung "soweit eine Erregerkultur zu einem Isolat führt" ermöglicht die Anwendbarkeit EU-rechtskonformer alternativer Untersuchungsmethoden.



Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Unionsrechts im Bereich der Schlachtung dringend notwendig ist, um insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und eine Verbesserung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 15. März 2019 (vergleiche BR-Drucksache 69/19(B)). Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen im Rahmen der Eigenkontrollverpflichtungen der Unternehmen und der Zugriff der Kontrollbehörden auf diese Aufzeichnungen sollten im EU-Recht ausdrücklich verankert werden. Zumindest sollte es aber den Mitgliedstaaten ausdrücklich gestattet sein, im nationalen Recht entsprechend strengere Überwachungsvorschriften zu erlassen. Der Bundesrat fordert für die in der vorgetragenen Strategie angekündigte Änderung der EU-Tierschutz-Transportverordnung (EG) Nr.



Drucksache 135/1/20

... 17. Die im Aktionsplan genannten EU-Rechtsrahmen und Maßnahmen dürfen keine neuen administrativen und legislativen Hemmnisse für die Verwendung von biologischen und erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere für die Holzproduktion und -verwendung, aufbauen, vor allem keine zusätzlichen Hürden schaffen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade für die ohnehin bereits stark betroffenen Waldbesitzer Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie unbedingt vermieden werden müssen.



Drucksache 434/1/20

... Neben Artikel 92 Absatz 2 CRD, der explizit postuliert, dass die Anwendung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütung der Institute in einer Art erfolgen soll, die ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen sind, verweist zusätzlich Artikel 94 Absatz 4 Buchstabe b CRD auf den Proportionalitätsgrundsatz bei der Festlegung des aus Sicht des jeweiligen Mitgliedstaats angemessenen Schwellenwerts. Die von der Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung geäußerte Einschätzung, dass das EU-Recht keine Möglichkeit mehr zur Befreiung oberhalb der 15 Milliarden Euro-Schwelle vorsehe, bezieht sich auf Artikel 94 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer ii CRD, der jedoch lediglich die von den Mitgliedstaaten umzusetzende maximale Höhe der Schwelle benennt.

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Drucksache 434/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46f Absatz 7a KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

6. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

10. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

11. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 67/20

... III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

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Drucksache 67/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 64

Zu § 64

Zu § 64

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 417/20 (Beschluss)

... Die Bedeutung von durch Lebensmittel bedingten Krankheitsausbrüchen wächst stetig. Die jährlich zu erstellenden Zoonosen-Stichprobenpläne berücksichtigen dies und haben sich im Umfang, d.h. in der Zahl der Untersuchungen, über die Jahre laufend erhöht. Die neuen Programme berücksichtigen einerseits EU-rechtlich vorgegebene Untersuchungen, andererseits wurde das Spektrum an Matrix-Erreger-Kombinationen in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Diesem Umstand trägt die vorgeschlagene Änderung der Nummer 2 (Änderung § 4 Absatz 1 Satz 1) Rechnung. Die neue Zahl an Untersuchungen spiegelt die Realität der Stichprobenpläne realistischer wider als die bisherige.



Drucksache 94/20 (Beschluss)

... Nach EU-Recht sind Haustiere grundsätzlich im zugelassenen Schlachthof zu schlachten. Für das Schlachten im Haltungsbetrieb ist, unabhängig von der Tierart, der Einsatz mobiler und teilmobiler EU-zugelassener Schlachteinheiten möglich. Darüber hinaus besteht auf Grund einer nationalen Ausnahmeregelung nach § 12 Absatz 2 Tier-LMHV die Möglichkeit, ganzjährig im Freien gehaltene Rinder mit Genehmigung der Behörde ohne zugelassene Schlachteinheit am Herkunftsort zu schlachten. Einzelne Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, dürfen demnach mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Haltungsbetrieb geschlachtet oder zur Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr getötet werden, wenn die Anforderungen nach Anhang III Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a bis j der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 94/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung


 
 
 


Drucksache 325/20

... Der EU-Rechtsrahmen ist weitreichend. Der Kreis der sogenannten Verpflichteten18 und die Liste der Vortaten wurden schrittweise erweitert, das wirtschaftliche Eigentum und der risikobasierte Ansatz stärker in den Fokus gerückt und Hindernisse für die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden weitgehend beseitigt. Dieser Rahmen bietet den Mitgliedstaaten ein umfassendes Regelungsumfeld, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

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Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 434/20 (Beschluss)

... Neben Artikel 92 Absatz 2 CRD, der explizit postuliert, dass die Anwendung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütung der Institute in einer Art erfolgen soll, die ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen sind, verweist zusätzlich Artikel 94 Absatz 4 Buchstabe b CRD auf den Proportionalitätsgrundsatz bei der Festlegung des aus Sicht des jeweiligen Mitgliedstaats angemessenen Schwellenwerts. Die von der Bundesregierung in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf geäußerte Einschätzung, dass das EU-Recht keine Möglichkeit mehr zur Befreiung oberhalb der 15 Milliarden Euro-Schwelle vorsehe, bezieht sich auf Artikel 94 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer ii CRD, der jedoch lediglich die von den Mitgliedstaaten umzusetzende maximale Höhe der Schwelle benennt.

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Drucksache 434/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

7. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

8. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

10. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Menge der in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" stark zunehmen wird. Insofern sollte die Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien bei der Fortschreibung der Batterierichtlinie überarbeitet und klarer gefasst werden. Bis diese Überarbeitung erfolgt und in nationales Recht umgesetzt ist soll die vorgeschlagene Ermächtigungsgrundlage dazu dienen, das geschilderte Problem bereits kurzfristiger zu lösen, indem die eingerichteten Rücknahmesysteme für Gerätebatterien auch für die in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" genutzt werden können. Sollte eine solche Regelung nach der aktuell gültigen Batterierichtlinie noch nicht EU-rechtskonform möglich sein, würde die Ermächtigungsnorm zumindest ein schnelles Handeln der Bundesregierung nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene ermöglichen.



Drucksache 362/20 (Beschluss)

... II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

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Drucksache 362/20 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung der Führungsaufsicht

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.