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0155/06
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0058/06B
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0102/06
0647/06
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0370/1/06
0398/06
0141/06
0631/1/06
0175/06
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0678/06B
0743/06
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0871/06
0367/06
0331/1/06
0945/06
0948/05
0606/05
0194/1/05
0189/1/05
0286/3/05
0286/05
0083/05
0745/05
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0758/3/05
0142/05
0434/05
0629/05
0829/1/05
0083/1/05
0362/1/05
0621/05B
0238/05
0170/05B
0909/05
0471/05
0167/05B
0512/05B
0313/05
0286/1/05
0170/2/05
0170/1/05
0239/05
0400/05
0918/05B
0191/05B
0610/05B
0218/1/05
0362/05B
0398/05
0621/1/05
0023/05
0817/1/05
0252/05B
0911/05
0057/05B
0194/05B
0637/1/05
0286/05B
0512/1/05
0057/1/05
0550/05B
0785/05
0773/05
0511/05
0578/05
0721/05
0252/1/05
0163/1/05
0873/05
0191/1/05
0819/05B
0262/05
0271/05
0512/05
0218/05
0354/05
0541/05B
0287/05
0788/05
0559/05
0160/1/05
0595/05
0509/05
0876/05
0610/1/05
0937/05
0819/1/05
0286/2/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0637/05B
0137/05
0842/05
0541/1/05
0146/05
0622/05
0301/05
0218/05B
0617/05
0918/1/05
0829/05B
0550/05
0167/05
0189/05B
0817/05B
0672/05
0174/05
0485/05
0160/05B
0014/2/05
0269/04
0812/04B
0901/04
0423/04B
0285/04B
0994/04
0812/1/04
0789/04B
0710/04B
0547/04B
0336/04
0789/04
0985/04B
0805/04
0635/04B
0710/04
0726/04
0907/04
0729/1/04
0907/1/04
0995/04B
0734/04
0995/1/04
0871/1/04
0372/04B
0871/04B
0566/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0709/04
0613/04
0441/04
0635/1/04
0021/04B
0872/04
0269/1/04
0269/04B
0907/04B
0142/03B
0490/03B
0061/03B
0504/03
0061/2/03
0061/1/03
Drucksache 173/18

... Ein mangelnder Hinweisgeberschutz in der EU kann darüber hinaus die Durchsetzung des EU-Rechts beeinträchtigen. Zusammen mit anderen Mitteln der Beweiserhebung4 stellt das Whistleblowing ein Mittel dazu dar, den einzelstaatlichen und den europäischen Durchsetzungssystemen Informationen zu übermitteln, die eine wirksame Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Vorschriften ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 16/18

... Unzulängliche Mechanismen zur Sicherung des Vollzugs und einer wirksamen Ordnungspolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sind eine der Ursachen für die Umsetzungsdefizite6. Sie sind auch mit ein Faktor für unlauteren Wettbewerb7 und wirtschaftliche Schäden (z.B. Verlust an Steuereinnahmen) und untergraben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirksamkeit des EU-Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 368/18

... Mit der durch die Nummer 2 aufgenommenen Vorschrift wird ermöglicht, im Verordnungswege ohne Beteiligung des Bundesrates, ausschließlich redaktionelle Anpassungen zu geändertem Unionsrecht vorzunehmen. Die Vorschrift dient somit der Verfahrensvereinfachung in Fällen, in denen nationales Recht im Bereich der Rindfleischetikettierung hinsichtlich einer Verweisung auf EU-Recht aktualisiert werden muss, weil sich die Bezeichnung des betreffenden Rechtsaktes der Europäischen Union, der Gegenstand der Verweisung ist, geändert hat. Die Vorschrift erlaubt keinerlei materiellrechtliche Änderungen des nationalen Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

§ 12
Einziehung

Artikel 2
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

§ 4a

§ 8
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und luttermittelrecht

Artikel 4
Bekanntmachung

Artikel 5
Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 551/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe gehört. Auch werden in Deutschland immer noch großflächig Immissionsgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) für Stickstoffoxide überschritten. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung ist folglich die Minderung der Emissionen von Stickstoffund Schwefeloxiden, um EU-rechtlichen Vorgaben an die Immissionen und an die Reduktion der Gesamtemissionen Genüge zu tun.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 16/1/18

... 3. Weitere wichtige Aspekte, wie die Bereitstellung angemessener Ressourcen, können dem Aktionsplan nur in der Beschreibung der Ausgangslage entnommen werden. Keine Erwähnung als zur Entlastung des Vollzugs geeignetes Instrument findet hingegen das bereits im EU-Recht angelegte EMAS-Umwelt-managementsystem.



Drucksache 213/18

... In der Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion2 vom Juni 2017 hat die Kommission ihren Schwerpunkt noch stärker auf den Zugang von KMU zu öffentlichen Märkten gelegt. In diesem Zusammenhang hat sie sich verpflichtet, eine Folgenabschätzung zu veröffentlichen, bei der geprüft wird, ob zielgerichtete Änderungen einschlägiger EU-Rechtsvorschriften einen angemesseneren Regulierungsrahmen zur Vereinfachung von KMU-Notierungen auf öffentlichen Märkten schaffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 70/18

... Aus Sicht der Teilnehmer an der FinTech-Konsultation könnten die meisten innovativen Geschäftsmodelle im bestehenden EU-Rechtsrahmen funktionieren, da dieser es ermöglicht, beim Zulassungsverfahren Verhältnismäßigkeit walten zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 400/1/18

... Das EU-Recht gibt vor, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler, subregionaler oder betrieblicher Ebene einen Zeitraum festlegen, in dem Flächen mit Zwischenfrüchten oder einer Gründecke bestellt sein müssen, wenn die Flächen durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt wurden. Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass diese Vorgabe es aus Sicht der Europäischen Kommission zulässt, dass die Mitgliedstaaten, solange die Verpflichtung kontrollierbar bleibt, es den Betriebsinhabern gestatten können, diesen Zeitraum auf Ebenen der Parzellen festzulegen und verschiedene Daten für verschiedene Parzellen zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 2 Satz 2, 3 DirektZahlDurchfV , Nummer 2 § 31 Absatz 3 Satz 2 DirektZahlDurchfV , Nummer 3 - neu - § 31 Absatz 4 - neu - DirektZahlDurchfV , Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 AgrarZahlVerpflV , Nummer 2 § 5 Absatz 6 Satz 5 AgrarZahlVerpflV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31 Absatz 3 Satz 3 - neu - DirektZahlDurchfV , Artikel 2 Nummer 2 § 5 Absatz 6 Satz 5 AgrarZahlVerpflV


 
 
 


Drucksache 474/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat spricht sich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur Vermeidung von Widersprüchen mit geltendem EU-Recht dafür aus, Artikel 4 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags an Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 20/1/18

... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bewältigung der "Konnektivitätskluft" auf nationaler und regionaler Ebene ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Es erschließt sich ihm jedoch nicht, was die Kommission mit ihren Plänen zur Bewältigung der "Konnektivitätskluft" verfolgt und wie sie diese realisieren will. So bleibt offen, wie die Vergabe von Gutscheinen für benachteiligte Gegenden EU-rechtskompatibel ausgestaltet und mit welchen Mitteln sie finanziert werden soll.



Drucksache 474/1/18

... 15. Der Bundesrat spricht sich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur Vermeidung von Widersprüchen mit geltendem EU-Recht dafür aus, Artikel 4 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags an Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 554/18

... Die Anwendung dieser Instrumente für bessere Rechtsetzung hat zu verhältnismäßigeren Gesetzgebungsvorschlägen geführt.16 Auch die wirksame Anwendung des EU-Rechts ist von wesentlicher Bedeutung, damit die angestrebten Vorteile in der Praxis verwirklicht werden können. Folgenabschätzungen und Evaluierungen tragen dazu bei, eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Sie werden durch ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept17 für die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts ergänzt, unter anderem durch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der korrekten Umsetzung des EU-Rechts und durch die Konzentration von Vertragsverletzungsverfahren auf systembedingte Probleme, bei denen die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission wirklich etwas bewirken können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 62. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verordnung "Über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprin-zip" (BR-Drucksache 245/18) weist der Bundesrat allerdings erneut darauf hin, dass EUV und AEUV klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung - einschließlich der Kürzung von EU-Mitteln - vorsehen. Er sieht weiterhin das Risiko, dass Zahlungsaussetzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen, auch wenn der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). In Bezug auf den Verordnungsvorschlag besteht daher noch Erläuterungs- und Erörterungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 132/18

... ). Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben der Richtlinie auch Teile und Erzeugnisse von - auch aus EU-rechtlichen Gründen zu schützenden - Arten einbezogen werden.



Drucksache 87/1/18

... a) So müssen Anwendungsbereich (Nummern 1 bis 6 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) einerseits, Regelungen zur formellen (Nummern 8, 9 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) und tatsächlichen Absicherung (Nummern 10, 11 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) andererseits in Einklang gebracht werden: Gemäß Nummern 1 und 2 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung erstreckt sich der Anwendungsbereich der Empfehlung auf das gesamte Sozialsystem und erlaubt eine Kombination verschiedener Systeme. Das schließt Sozialhilfeleistungen im Sinne des EU-Rechts - wozu auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach deutschem Recht gehört - ein. Sie ist zugleich eine Leistung bei Arbeitslosigkeit im Sinne der Nummer 5(a) der vorgeschlagenen Ratsempfehlung. So kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nach deutschem SGB-II-Recht ergänzend neben ihrem bzw. seinem Arbeitslohn Arbeitslosengeld II erhalten.



Drucksache 199/1/18

... in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas europarechtlich nicht erforderlich, da es keine BVT-assoziierten Emissionswerte gibt, und geht über eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht hinaus. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist auf diese Verschärfung zu verzichten. Die bestehenden Grenzwerte sollen beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b § 6 Absatz 3 und 3a AbwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Anhang 19 Teil C Absatz 1, 2 Satz 1 AbwV , Nummer 14 Anhang 28 Teil C Absatz 1, 5, 6 AbwV , Nummer 20 Buchstabe b, d Anhang 45 Teil B, C, F AbwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa und bb Anhang 45 Teil D Absatz 1 und 3 AbwV


 
 
 


Drucksache 20/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bewältigung der "Konnektivitätskluft" auf nationaler und regionaler Ebene ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Es erschließt sich ihm jedoch nicht, was die Kommission mit ihren Plänen zur Bewältigung der "Konnektivitätskluft" verfolgt und wie sie diese realisieren will. So bleibt offen, wie die Vergabe von Gutscheinen für benachteiligte Gegenden EU-rechtskompatibel ausgestaltet und mit welchen Mitteln sie finanziert werden soll.



Drucksache 103/18

... Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, das bestehende EU-Recht zu ergänzen. Dies lässt sich am besten auf EU-Ebene erreichen und nicht durch verschiedene nationale oder aufsichtliche Maßnahmen. Gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene werden eine harmonisierte Regelung hervorbringen, die alle in der EU niedergelassenen Institute verpflichtet, für Verluste bei neuen Risikopositionen, die notleidend werden, in einem gemeinsam vereinbarten aufsichtsrechtlichen Mindestumfang Vorsorge zu treffen. Mit einer derartigen aufsichtsrechtlichen Letztsicherung würde das künftige Auflaufen von NPE ohne ausreichende Verlustdeckung automatisch EU-weit gebremst und so die finanzielle Gesundheit und die Kreditvergabefähigkeit der Banken gestärkt. Eine EU-weite Maßnahme wird das Potenzial für Spillover-Effekte innerhalb der Union verringern. Sie wird auch zur weiteren Verringerung der Risiken und zu gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt beitragen, indem sie alle Banken in Bezug auf die aufsichtsrechtliche Behandlung von NPE gleichstellt, unnötige Unterschiede in den Praktiken der Banken verringert, die Vergleichbarkeit erhöht, die Marktdisziplin fördert und das Marktvertrauen stärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat würdigt den Vorschlag der Kommission, Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, besonderen Schutz zukommen zu lassen. Aus Sicht des Bundesrates ist der Schutz von Hinweisgebern eine geeignete Maßnahme, um Rechtsverstöße und Missstände aufzudecken und eine ordnungsgemäße öffentliche Verwaltung zu gewährleisten. Insoweit begrüßt der Bundesrat Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern grundsätzlich.



Drucksache 468/1/18

... Die Änderung passt den Gesetzentwurf dem geltenden EU-Recht an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/1/18




1. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 1 TierZG

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 Überschrift TierZG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 2 TierZG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 TierZG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 TierZG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -TierZG

8. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a TierZG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 TierZG

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5a - neu - TierZG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und 2 TierZG

12. Zu Artikel 1 § 20 Satz 2 Nummer 1 TierZG


 
 
 


Drucksache 536/18

... Im Jahr 2017 erstellte das Europäische Parlament 42 erste Bewertungen von Folgenabschätzungen der Kommission, zwei Folgenabschätzungen von wesentlichen Abänderungen des Parlaments, elf Expost-Bewertungen von Auswirkungen sowie fünf damit verbundene Papiere über die laufende Umsetzung. Darüber hinaus wurden drei Berichte über die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln und zwei Bewertungen des europäischen Mehrwerts fertiggestellt. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments untersucht die Umsetzung und Wirksamkeit der geltenden EU-Rechtsvorschriften auch immer dann, wenn die Europäische Kommission in ihrem Jahresarbeitsprogramm Änderungen an der Gesetzgebung ankündigt. Im Jahr 2017 wurden 26 solcher "Umsetzungsbewertungen" durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 214/18

... Im Interesse der Rechtssicherheit und der Klarheit wird mit dem vorliegenden Vorschlag die Rechtsprechung des Gerichtshofs im EU-Recht kodifiziert. Dadurch wird die einheitliche Umsetzung der Rechtsprechung des Gerichtshofs in das nationale Recht gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat erachtet es für wichtig, dass die aus dem EU-Recht abgeleiteten Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die rechtmäßig im Vereinigten Königreich leben, bzw. von britischen Bürgerinnen und Bürgern, die rechtmäßig in der EU leben, auch nach dem Austritt bestmöglich gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 185/18

... Angesichts der Entwicklung dieses neuen Wirtschaftszweigs sorgt der Ansatz der Kommission hinsichtlich des Zugangs zu Daten und Ressourcen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fairen Wettbewerbsbedingungen, der Möglichkeit für die Verbraucher, Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen zu erhalten, sowie der Sicherheit und Cybersicherheit, und zwar in voller Übereinstimmung mit der Wettbewerbsgesetzgebung und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten wie etwa dem Einverständnis der Benutzer zur Weitergabe von Daten. EU-Rechtsvorschriften speziell zum fairen Zugang unabhängiger Reparaturbetriebe zu Reparatur- und Wartungsinformationen liegen bereits vor. Diese Vorschriften wurden vor kurzem modernisiert, um auch die Reparatur- und Wartungstätigkeiten mit einzuschließen, die von Drahtlosnetzwerken unterstützt werden52. Für andere Arten von Daten bietet die Mitteilung zum "Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums" vom 25. April 201853 darüber hinaus eine Richtschnur für den Austausch von Daten zwischen Unternehmen ("B2B") und zwischen Unternehmen und Behörden ("B2G"), zusätzlich zur Mitteilung zum Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft54 über die Datenlokalisierung und zu den Leitgrundsätzen im Bericht der Plattform für die Einführung Kooperativer Intelligenter Verkehrssysteme55. Durch die vorgeschlagene Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten56 werden ungerechtfertigte Datenlokalisierungsbeschränkungen aufgehoben, wodurch die Freiheit von Unternehmen gestärkt wird, ihre nicht personenbezogenen Daten überall in der EU zu speichern oder zu verarbeiten. In der Studie der Kommission wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Zentralisierung von Daten im Fahrzeug auf sogenannten "erweiterten Fahrzeugdatenplattform-Servern", die derzeit von mehreren Fahrzeugherstellern eingerichtet werden, allein nicht für einen fairen und unverzerrten Wettbewerb zwischen den Dienstleistern ausreichen wird57. Als Teil einer Empfehlung, die demnächst veröffentlicht wird, will die Kommission daher den Zugang zu und die Wiederverwendung von Mobilitäts-und Fahrzeugdaten zu gewerblichen und nicht gewerblichen Zwecken verbessern (siehe Kasten unten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 11. Der Bundesrat erachtet es für wichtig, dass die aus dem EU-Recht abgeleiteten Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die rechtmäßig im Vereinigten Königreich leben, bzw. von britischen Bürgerinnen und Bürgern, die rechtmäßig in der EU leben, auch nach dem Austritt bestmöglich gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 222/18

... ) ist ein Recht des geistigen Eigentums sui generis, das in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar ist und die Rechtswirkung des betreffenden (Grund-)Patents auf ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel (z.B. ein Pestizid), das von den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten oder der EU zugelassen worden ist, um bis zu fünf Jahre verlängert. Die maßgebliche EU-Rechtsvorschrift für SPC für Arzneimittel ist die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 215/1/18

... 16. Der Bundesrat nimmt daher zur Kenntnis, dass die vorgeschlagene EU-Gesetzgebung Gefahr läuft, Strafverfolgungsmaßnahmen zuzulassen, die im Widerspruch zum US-Recht nach dem CLOUD-Act stehen. Dieser kann folglich nur aufgelöst werden, wenn die EU das danach vorgesehene "Executive Agreement" abschließt, dessen Inhalt aber durch die Vorgaben des CLOUD-Act weitgehend vorbestimmt und nicht das Ergebnis bilateraler Verhandlungen auf Augenhöhe ist. Die mit dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Erleichterung der Strafverfolgung wird faktisch durch die Vorgaben des CLOUD-Act konterkariert, da davon auszugehen ist, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle dem US-Recht unterworfene Diensteanbieter betroffen sein werden. Diese werden dann den in Artikel 15 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen Einwand der Nichtvereinbarkeit mit dem Recht eines Drittstaates - hier der USA - vortragen. Diese Beschränkung des EU-Rechts durch die US-Gesetzgebung wiegt umso schwerer, als die US-Seite ihrerseits sich Beschränkungen, die sie für die Übermittlung für Daten an ausländische Stellen vorsieht, selbst in keiner Weise auferlegt, sondern ein umfassendes Beauskunftungsrecht von jedem Dienste-anbieter fordert, der dem US-Recht in irgendeiner Weise unterworfen ist.



Drucksache 218/18

... - Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 352/18

... Der Verordnungsentwurf begründet einen AusnahmeAnwendungsfall der One in, One out-Regel für neue Regelungsvorhaben der Bundesregierung, da vorliegend EU-Recht 1:1 umgesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/1/18

... 44. Der Bundesrat sieht die durch die Rückkehr der großen Beutegreifer verursachten Probleme, insbesondere bei der Weidetierhaltung. Er sieht es daher als erforderlich an, in der GAP umfassend Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen bei Schäden durch EU-rechtlich geschützte Tierarten in einem gezielten und schlanken Verfahren zu ermöglichen.



Drucksache 76/18

... Andere Quellen gibt es für eine Begriffsklärung nicht, da diese Begriffe in keinen anderen EU-Rechtsakten definiert sind und der Gerichtshof der Europäischen Union sich mit diesen Auslegungsfragen bislang nicht befasst hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/18




1. Einleitung

2. WIE IST die RECHTSLAGE auf EU-EBENE?

3. MEHR KLARHEIT IM geltenden Unionsrecht

3.1 Gibt es einen Bedeutungsunterschied zwischen geführt werden und sich befinden?

3.2 Bestimmung des Orts, an dem sich das Konto oder Register befindet bzw. geführt wird

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 667/17

... - Die Kommission würde sich zu einer kooperativen Arbeitsweise verpflichten und eine Reihe von Unterstützungsinstrumenten, darunter Leitlinien und eine Zusammenstellung bewährter Verfahren in verschiedenen Schlüsselbereichen, weiterentwickeln, um die Auftragsvergabe so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Zugleich wird sie ihre Durchsetzungspolitik weiter verfolgen und sich dabei unter strategischem Einsatz ihrer Ermessensbefugnis auf die wichtigsten, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen berührenden Verstöße gegen EU-Recht konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 221/17 (Beschluss)

... sollte nicht nur die Gestaltung und Anbringung der Warnhinweise auf und an der Verpackung selbst, sondern eben gerade die Verdeckung auch durch andere Elemente bzw. sonstige Gegenstände geregelt werden. Die "Schockbilder" auf Tabakerzeugnissen sollen bereits zu sehen sein, wenn das Tabakerzeugnis den Verbrauchern im Handel angeboten wird. Eine "Bereitstellung für den Verbraucher" meint insofern immer auch den - in bestimmten Fallkonstellationen nur sehr kurzen - Moment des "Anbietens", d.h. den Zeitpunkt bis der Verbraucher oder die Verbraucherin die Kaufentscheidung endgültig getroffen hat. Eine Verdeckung der "Schockbilder" durch die Händler im Vorfeld des Kaufs hat somit zu unterbleiben - nicht nur bei einem Angebot im Tabakwarenregal, sondern auch im Fall des Anbietens von Tabakerzeugnissen in Automaten. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich eine "packungsexterne" Verdeckung der Warnhinweise handelt (vgl. auch die amtl. Begründung zu § 11 TabakerzV). Diese Auslegung ist vor dem Hintergrund des Wortlautes des Artikels 8 Absatz 3 Satz 1 der Tabakprodukterichtlinie auch EU-rechtlich geboten.



Drucksache 777/17

... Der Vorschlag befasst sich mit zwei miteinander verknüpften Herausforderungen. So wurden bei der Evaluierung der Richtlinie 91/533/EWG im Rahmen des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT)7 Schwachstellen im persönlichen und sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie ermittelt und Empfehlungen für mögliche Verbesserungen abgegeben. Auch im Zuge der öffentlichen Konsultation über die europäische Säule sozialer Rechte8 wurden Lücken zwischen dem sozialen Besitzstand der EU und den jüngsten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt. Dies unterstrich auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Januar 2017 über die Säule. Es forderte die Ausweitung der bestehenden Mindestnormen um neue Arten von Beschäftigungsverhältnissen, eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts, eine höhere Rechtssicherheit im gesamten Binnenmarkt und die Verhinderung der Diskriminierung, indem das geltende EU-Recht ergänzt und dafür gesorgt wird, dass jeder Arbeitnehmer, ungeachtet der Vertragsart oder des Beschäftigungsverhältnisses, über ein Grundpaket an durchsetzbaren Rechten verfügt.9 In seiner Entschließung zu Arbeitsbedingungen und prekären Beschäftigungsverhältnissen vom Juli 2017 fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, die Richtlinie über schriftliche Erklärungen zu überarbeiten und dabei neuen Beschäftigungsformen Rechnung zu tragen.10 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen wiesen in ihrer jeweiligen Stellungnahme auf Lücken beim Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hin und unterstrichen, dass die EU handeln und einen Rahmen für faire Arbeitsbedingungen schaffen muss, der für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit sorgt.11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 669/1/17

... 3. Ungeachtet der Frage, wie die von der Kommission vorgestellten Komponenten (Helpdesks, Mitteilungsmechanismus sowie Mechanismus zum Informationsaustausch) in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu bewerten sind, ist der Bundesrat der Auffassung, dass vieles dafür spricht, dass die wirkungsvolle praktische Umsetzung des anzuwendenden EU-Rechtsrahmens weniger eine Frage der fehlenden Unterstützungs- bzw. Beratungsangebote ist, als vielmehr eine Frage der kurzen Zeitspanne seit Umsetzung der Reform von 2014.



Drucksache 45/17

... Der Begriff "reglementierte Berufe" bezieht sich auf Tätigkeiten, für die eine spezifische berufliche Qualifikation erforderlich ist; solche Berufe sind in allen Bereichen der Wirtschaft anzutreffen. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben im Laufe der Zeit verschiedene Regelungen eingeführt, die lange Traditionen widerspiegeln und in Form staatlicher Regulierung oder in Form von Selbstregulierung durch Berufsverbände festgelegt wurden. Es gab im Allgemeinen gute Gründe für eine Regulierung, die auf der Notwendigkeit beruhten, zentrale Ziele des Allgemeininteresses zu schützen, was einen Wert für die Gesellschaft darstellt, z.B. indem geklärt wird, welche Fachkenntnisse, Ausbildung und Kompetenzen Berufsangehörige mitbringen müssen, um sicherzustellen, dass die Bürger geschützt sind. Unangemessene Regulierung kann Berufsangehörige, Unternehmen und Verbraucher jedoch belasten; zu den möglichen Belastungen gehören unverhältnismäßige Qualifikationsanforderungen, übermäßig viele vorbehaltene Tätigkeiten, die Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsverband oder andere Maßnahmen. Hierzu vertritt der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass nationale Berufsreglementierungen und Qualifikationsanforderungen, selbst wenn sie ohne Diskriminierung angewendet werden, die Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten der EU-Bürger erschweren oder weniger attraktiv machen können4. Der Gerichtshof war zudem der Auffassung, dass die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat weniger strikte Regeln als ein anderer Mitgliedstaat erlässt, nicht bedeutet, dass die Regeln des letztgenannten Mitgliedstaates unverhältnismäßig und mit EU-Recht unvereinbar sind. Es obliegt den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung des gesamten Regulierungsumfeldes eines Berufes, auf Einzelfallbasis zu prüfen, ob es notwendig ist, den Zugang zu einem Beruf und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu beschränken, und zu definieren, welche Beschränkungen am besten geeignet sind, um den spezifischen Belangen des Allgemeininteresses gerecht zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 6/1/17

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag in der vorliegenden Form nicht den Grundsätzen der Subsidiarität nach Artikel 5 Absatz 3 EUV und der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 5 Absatz 4 EUV entspricht. Er beinhaltet ein Verfahren, das zu einer präventiven Vereinbarkeitskontrolle von nationalem Recht mit EU-Recht allein durch die Kommission führt. Die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen Änderungen des bestehenden Notifizierungsverfahrens bedeuten einen erheblichen Eingriff in nationale Hoheitsrechte und sind im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip höchst bedenklich.



Drucksache 6/17

... Artikel 114 AEUV ermächtigt die EU unter bestimmten Voraussetzungen, EU-Rechtsvorschriften für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifizierungspflicht

Artikel 4

Artikel 5
Konsultation

Artikel 6
Vorwarnung

Artikel 7
Beschluss

Artikel 8
Information der Öffentlichkeit

Artikel 9
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 10
Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen

Artikel 11
Bericht und Überprüfung

Artikel 12
Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Artikel 14
Umsetzung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 268/17 (Beschluss)

... Nach § 20 Absatz 1a Satz 3 - neu - der 9. BImSchV-E ist in der zusammenfassenden Darstellung jeweils anzugeben, von welchem Verfahrensbeteiligten die Information stammt. Die Zuordnung der Information zum jeweiligen Verfahrensbeteiligten ist EU-rechtlich nicht gefordert (Artikel 9 Absatz 1b UVPRichtlinie) und daher nicht erforderlich. Entscheidend für die Genehmigung ist, dass der Sachverhalt in angemessener Weise untersucht und bewertet wurde.



Drucksache 8/1/17

... Es ist zudem äußerst zweifelhaft, ob die Regelungen des § 4 Absatz 5 und 6 EntgTranspG EU-rechtskonform sind. Hierauf weist auch der Deutsche Juristinnenbund hin. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof ist eine Angemessenheitsvermutung bei Tarifverträgen und die daraus resultierende Kontrollzurückhaltung nicht enthalten, auch kennt das EU-Recht grundsätzlich keine Begrenzung des Anspruchs auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/17




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1, Absatz 1

§ 7
Entgeltgleichheitsgebot

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absätze 5 und 6 und § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 - neu - und Absatz 4 EntgTranspG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 - neu - EntgTranspG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EntgTranspG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 EntgTranspG

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 20 und 20a bis 20c - neu - EntgTranspG

§ 17
Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Allgemeine Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 19
Besondere Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 20
Anwendung und Durchführung betrieblicher Prüfverfahren

§ 20a
Information der Tarifvertragsparteien

§ 20b
Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, Umsetzungsplan

§ 20c
Rechte der Beschäftigten und des Betriebs- oder Personalrates

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 678/17

... Das vorgeschlagene Konzept für den grenzüberschreitenden Datenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Diensteanbietern und internen IT-Systemen dient dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen EU-Rechtsvorschriften und den Interessen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die öffentliche Sicherheit sowie zwischen EU-Rechtsvorschriften und der Selbstregulierung des Marktes herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 28/17

... Die Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume steht in allen Ländern vor großen Herausforderungen. Das EU-Recht lässt zur Stärkung dieser Politik eine Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik(1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik des ländlichen Raumes(2. Säule GAP) zu. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung / Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 45/1/17

... 6. Nach Artikel 5 Absatz 3 EUV darf die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Mit der ständigen Rechtsprechung des EuGH und Artikel 59 Absatz 3 der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen besteht bereits ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Berufsreglementierungen. Die Einhaltung dieser Rechtsprechung kann auch auf nationaler Ebene ausreichend gewährleistet werden.



Drucksache 184/1/17

... Es ist nach Auffassung des Bundesrates zwar nachvollziehbar, dass im EU-Recht auf die vorhandene Infrastruktur und Verfahrensabläufe der Grenzkontrollstellen Bezug genommen wird, jedoch darf die Durchführung der amtlichen Kontrollen bei der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Belangen nach der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 595/17

... Da es sich um Vorschriften zur Durchführung EU-rechtlich vorgeschriebener Verfahren und Kontrollen handelt, ist eine Befristung oder Evaluierung unabhängig von den EU-Vorschriften nicht angezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 164/1/17

... /EU /EU wird sorgfältig unterschieden zwischen - einerseits - den inhaltlichen Angaben, die § 16 Absatz 1 bis 6 bzw. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a bis d vorschreiben und - andererseits - den "weiteren Angaben" nach § 16 Absatz 3 des Gesetzentwurfes bzw. den "ergänzenden Informationen" gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie. Das EU-Recht verlangt ausdrücklich nicht, dass diese "weiteren Angaben" bzw. "ergänzenden Informationen" ebenfalls in die nichttechnische Zusammenfassung aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U

Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Überschrift und Absatz 2 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 6 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 6 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 3

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

30. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 UVPG

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

32. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 UVPG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

36. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

37. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

38. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

39. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 48 Satz 2 UVPG

40. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

41. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

42. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und § 62 UVPG

43. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

44. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG

49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG

52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *

59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV

63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - § 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - §§ 4, 5 UVP-V Bergbau


 
 
 


Drucksache 664/17

... In der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sind dazu die §§ 25, 27, 28, 29, 31 und 32 anzupassen. Soweit diese Änderungen nicht redaktioneller oder technischer Art sind, betreffen sie Folgendes: Die Änderung in § 31 regelt gemäß der Vorgabe des EU-Rechts den Zeitraum, in dem eine durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegte ökologische Vorrangfläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke mit dieser Kulturpflanzenmischung bestellt sein muss. In § 32 soll die neue Option genutzt werden, dass auf einer Fläche mit stickstoffbindenden Pflanzen, die im Antrag auf Direktzahlung als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen wird, die zugelassenen Arten stickstoffbindender Pflanzen auch in Mischung mit anderen Arten angebaut werden können, sofern die stickstoffbindenden Arten vorherrschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 28
Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 709/17

... Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, regelmäßige Dialoge zu grenzbezogenen Themen weiter auszubauen. Grundlegenden Konzepten der europäischen Integration, z.B. die gegenseitige Anerkennung oder Angleichung von Regelungen und Verfahren, sollten die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Beachtung schenken. Sie werden gebeten, die bestehenden Möglichkeiten zur Schließung von Vereinbarungen oder Abkommen vollumfänglich zu nutzen. Beispielsweise könnten die vier makroregionalen Strategien15 einen angemessenen Rahmen für eine grenzübergreifende institutionelle Zusammenarbeit bieten. Ist, wie bei vielen Rechtsakten zum Umweltschutz der Fall, die Zusammenarbeit eine explizite Anforderung der EU-Rechtsvorschriften, so sollte davon auch umfassend Gebrauch gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 214/17

... II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 166/1/17

... für Gemische bis 2021 (gewerbliche Gemische, vermutlich größerer Anteil der 3 Millionen Gemisch-SDBs) bzw. 2024 (industrielle Gemische) vollständig nach EU-Recht an das BfR gemeldet werden.

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Drucksache 166/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG


 
 
 


Drucksache 667/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorschlag der Kommission - gleichfalls für erstrebenswert, den Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge insbesondere durch eine stärkere Digitalisierung zu verbessern. Dies kann die Zahl der Bieter aufgrund einer größeren Reichweite erhöhen, Ressourcen schonen und den Wettbewerb stärken. Allerdings existieren bereits Initiativen und Maßnahmen, bei denen die digitalisierte Abwicklung von Vergabeverfahren über die EU-rechtlichen Mindestanforderungen hinausgeht.



Drucksache 443/1/17

... 15. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Ansätze der Kommission zur Anpassung des Rechtsrahmens für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren. Um die divergierenden nationalen Regelungen zu harmonisieren, sieht der Bundesrat es als sachgerecht an, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Fernbusse, leichte Nutzfahrzeuge und Pkw auszuweiten. Auch die schrittweise Abschaffung von zeitabhängigen Vignetten zugunsten von entfernungsabhängigen Mautsystemen wird im Sinne der verursacherge-rechten Anlastung der Wegekosten begrüßt, da diese effizienter sind und eine bessere Lenkungswirkung zur umweltverträglichen Verkehrsabwicklung entfalten können. Ebenso sachgerecht ist die erweiterte Einbeziehung externer Kosten in die Mautgebühren, um sukzessive diese bisher von der Gesellschaft getragenen Kosten verursachergerecht anzulasten. Der Bundesrat kritisiert allerdings, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin freigestellt sein soll, Straßenbenutzungsgebühren einzuführen. Dadurch bleibt der vorhandene Flickenteppich isolierter, einzelstaatlicher Regelungen bestehen und behindert das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass perspektivisch die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren auf EU-rechtlicher Grundlage in allen Mitgliedstaaten obligatorisch wird.



Drucksache 569/17 (Beschluss)

... -Zulassungs-Ordnung zugestimmt wurde mit der Entschließung, diese bis 2014 auch im Hinblick auf das aktuelle EU-Recht grundlegend zu reformieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese dringende Reform der

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Drucksache 569/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 647/17 (Beschluss)

... Der zu streichende Einschub zielt auf eine Einschränkung der sogenannten Glockenregelung ab, die es Raffinerien ermöglicht, die Reduzierung von Schadstoffemissionen dort zu erzielen, wo dies am kostengünstigsten ist. Diese Einschränkung ist europarechtlich nicht erforderlich (siehe Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas; BVT 58) und widerspricht damit der Forderung nach einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist hierauf zu verzichten.

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Drucksache 647/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75/EU /EU des Europäischen Parlamentes und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) (REF-VwV)

A Änderungen

1. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Schwefeloxide Satz 1

2. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Schwefeloxide Satz 6 - neu -

3. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kontinuierliche Messungen Absatz 4 - neu -

4. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Katalytisches Spalten Satz 4 Buchstabe b

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf beabsichtigt in dem neuen § 53a Absatz 6 EnergieStG (Artikel 1 Nummer 26 des Gesetzentwurfs) bzw. § 53a Absatz 8 EnergieStG (Artikel 2 Nummer 5 des Gesetzentwurfs) eine Anpassung der Energiesteuerentlastungregelung an EU-beihilferechtliche Vorgaben. Die Begründung zu Artikel 2 Nummer 5 verweist insoweit als Regelungsmotiv für den in § 53a Absatz 8 vorgesehenen Entlastungsvorbehalt auf übergeordnetes EU-Recht - namentlich auf Rz. 151 i.V.m. Rz. 129 der Mitteilung der Kommission zu

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Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 732/17

... Diese Mitteilung appelliert an die Verantwortung aller Akteure im SEP-Lizenzierungsumfeld, und alle Interessenträger sind angehalten, dazu beizutragen, dass dieses Rahmenwerk in der Praxis funktioniert. Mit dieser Mitteilung soll keine Aussage über die Rechtslage getroffen werden; die Auslegung des EU-Rechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bleibt unberührt. Diese Mitteilung stellt für die Kommission keine Verpflichtung hinsichtlich der Anwendung von EU-Wettbewerbsvorschriften, insbesondere der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dar.

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Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 45/17 (Beschluss)

... 6. Nach Artikel 5 Absatz 3 EUV darf die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Mit der ständigen Rechtsprechung des EuGH und Artikel 59 Absatz 3 der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen besteht bereits ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Berufsreglementierungen. Die Einhaltung dieser Rechtsprechung kann auch auf nationaler Ebene ausreichend gewährleistet werden.



Drucksache 670/17

... ist an die neue EU-Rechtslage anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 434/17

... Zu den mit der Urheberrechtsreform zusammenhängenden Verbraucherfragen (Randnummer 6): Die Kommission möchte einige Elemente des zweiten Pakets zur Modernisierung des Urheberrechts hervorheben, die dem Verbraucher konkrete Vorteile bringen würden. Beispielsweise dürften die im Vorschlag für eine Verordnung über die Online-Übertragung und -Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen vorgesehenen Maßnahmen dazu führen, dass der Burger online Zugang zu einer breiteren Palette von Fernseh- und Hörfunkprogrammen hat. Die Bestimmungen der vorgeschlagenen Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt würden insbesondere dazu beitragen, eine breitere Verfügbarkeit audiovisueller Werke aus der EU auf Plattformen für Videoabruf in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und den Zugang zu vergriffenen Werken in den Sammlungen der Kulturerbeeinrichtungen zu erleichtern. Die Einführung neuer Urheberrechtsausnahmen wäre auch für die Forschung sowie für Lehrende und Lernende von Nutzen. Durch die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in EU-Recht würden blinde und anderweitig sehbehinderte Personen einen besseren Zugang zu Kopien von Büchern in einem besonderen Format aus der ganzen EU und aus anderen Teilen der Welt erhalten.



Drucksache 567/2/17

... Unerwünschte bzw. unbeabsichtigte Überregulierung erhöht den Bürokratieaufwand bäuerlicher Betriebe. Ungeachtet der mit der Neuregelung verfolgten Regelungszwecke muss daher eine zusätzliche Belastung insbesondere für Klein- bzw. bäuerliche Familienbetriebe als struktureller Säule der Landwirtschaft besonders sorgfältig geprüft und auf dem geringstmöglichen Niveau gehalten werden. Hierzu sind auch auf Ebene des EU-Rechts Flexibilisierungs-möglichkeiten zu prüfen.

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Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.