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"EU-Rechtsakte"
Drucksache 97/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... endg.) sieht hierzu hinreichend klare inhaltliche und zeitliche Grenzen der Befugnisübertragung vor. Zudem werden vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten in Fällen vorgesehen, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden. Dies trägt den Vorgaben des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung.
Drucksache 157/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg.
... Einige Begriffsbestimmungen sind im Interesse der Kohärenz und ihrer besseren Verständlichkeit und Anwendung halber anderen bereits geltenden oder als Vorschlag vorliegenden EU-Rechtsakten entlehnt.
Drucksache 56/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG )
... Über die Vorgaben der zugrunde liegenden EU-Rechtsakte hinaus werden keine weiteren Regelungen getroffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich und Aufgabenübertragung
§ 2 Eingriffsbefugnisse
§ 3 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 4 Datenaustausch
§ 5 Verordnungsermächtigungen
§ 6 Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 7 Strafvorschriften
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Einziehung
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Regelungsumfang:
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VIII. Kosten für die Wirtschaft, Auswirkungen auf das Preisniveau und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
1. Kosten für die Wirtschaft:
2. Auswirkungen auf das Preisniveau und auf Verbraucherinnen und Verbraucher:
IX. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht:
2. Informationspflicht in § 6 Absatz 1 Auskünfte zur Durchführung der Aufgaben der zuständigen Behörden :
3. Informationspflicht in § 6 Absatz 4 Duldung und Unterstützung der mit der Überwachung beauftragten Personen :
4. Informationspflicht in § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Pflicht, ein Produkt untersuchen zu lassen und das Ergebnis vorzulegen :
X. Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Nachhaltigkeit
XI. Gleichstellungsaspekte
XII. Inkrafttreten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1531: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz
Drucksache 853/11
... Der Begriff der sonstigen Werbeinformationen im Sinne der Nummer 6 dient als Oberbegriff für die in den verschiedenen EU-Rechtsakten unterschiedlich definierten Begriffe. Hierunter fällt in Buchstabe a der Begriff der technischen Werbematerialien im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen
§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
§ 6 Marktüberwachungskonzept
§ 7 Vermutungswirkung
§ 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 10 Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten
§ 11 Meldeverfahren
§ 12 Berichtspflichten
§ 13 Beauftragte Stelle
§ 14 Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 5 Nicht ausgestellte Geräte
§ 6a Anforderungen an die Werbung
§ 6b Anforderungen an technische Werbeschriften
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
3.1 Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungsrelevanz
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
Drucksache 158/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011) 127 endg.
... Einige Begriffsbestimmungen sind im Interesse der Kohärenz und ihrer besseren Verständlichkeit und Anwendung halber anderen bereits geltenden oder als Vorschlag vorliegenden EU-Rechtsakten entlehnt.
Drucksache 38/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen - Nutzung der Ergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie KOM (2011) 20 endg.
... Ein Teil des Problems scheint zu sein, dass eine Reihe von im Laufe der Jahre angenommenen EU-Vorschriften, die die Funktionsweise des Binnenmarkts für Dienstleistungen fördern sollten, nicht voll ausgeschöpft werden und zuweilen inkohärent umgesetzt oder angewandt werden. Dienstleistungen unterliegen oftmals einer Reihe unterschiedlicher EU-Rechtsakte. Einige wirken horizontal, wie die
Mitteilung
1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft
2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen
3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen
4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung
4.1. Was wurde erreicht
4.2. Was bleibt zu tun
5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen
5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen
5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern
5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 78/11
... Durch Nummer 3 erfolgt eine Anpassung von Verweisungen auf zwischenzeitlich geänderte nationale und EU-Rechtsakte in § 3. Insbesondere konnte der Hinweis auf Zubereitungen entfallen, da die EU-rechtliche Definition für "geregelte Stoffe" bereits Gemische (inhaltsgleich mit dem früheren Terminus "Zubereitungen") erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
§ 2 Anzeige der Verwendung von Halonen
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Artikel 2 Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
§ 1 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 3 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeit
IV. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1473 : Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung
Drucksache 197/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen, Erstattungen und Preise im Zusammenhang mit der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte KOM (2011) 193 endg.
... Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren jetzt das Standardverfahren für die Annahme von EU-Rechtsakten. Insbesondere ist in Artikel 43 Absatz 2 AEUV verlangt, dass „die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte... sowie die anderen Bestimmungen, die für die Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik notwendig sind“, nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Befugnisse der Kommission
Artikel 3 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter
Artikel 4 Produktionserstattung im Zuckersektor
Artikel 5 Beihilfe für die Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke
Artikel 6 Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat
Artikel 7 Beihilfe für die Abgabe von Milcherzeugnissen an Schüler
Artikel 8 Beihilfe für Seidenraupenzüchter
Artikel 9 Festsetzung der Ausfuhrerstattungen
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis
Artikel 11 Mindestpreise für die Ausfuhr von lebenden Pflanzen
Artikel 12 Inkrafttreten
Drucksache 97/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... endg.) sieht hierzu hinreichend klare inhaltliche und zeitliche Grenzen der Befugnisübertragung vor. Zudem werden vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten in Fällen vorgesehen, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden. Dies trägt den Vorgaben des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung.
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Im Sekundärrecht der EU sind Gewinnspieldienste zwar nicht durch sektorspezifische Vorschriften geregelt, unterliegen aber bestimmten EU-Rechtsakten38. Interessant sind in diesem Zusammenhang 39 die Richtlinie über
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
Drucksache 278/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011) 275 endg.
... Diese Richtlinie lässt die Bestimmungen anderer EU-Rechtsakte unberührt, die gezielt die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Opfer behandeln. Die Bestimmungen der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 , 4, 5 und 6
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 und 22
Artikel 24 Schulung betroffener Berufsgruppen
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel 1 Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Information Hilfe
Artikel 3 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde
Artikel 4 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall
Artikel 5 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
Artikel 6 Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Kapitel 3 Teilnahme am Strafverfahren
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 12 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 14 Recht auf Rückgabe von Eigentum
Artikel 15 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens
Artikel 16 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Kapitel 4 Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer
Artikel 17 Schutzanspruch
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 22 Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 23 Recht auf Schutz der Privatsphäre
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 24 Schulung der betroffenen Berufsgruppen
Artikel 25 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Artikel 26 Umsetzung
Artikel 27 Bereitstellung von Daten und Statistiken
Artikel 28 Ersetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... Die integrierten Projekte werden in großräumigem Maßstab (regional, multiregional oder national sowie bereichsübergreifend) durchgeführt und sind auf die Umsetzung der durch andere EU-Rechtsakte vorgeschriebenen oder von den Behörden der Mitgliedstaaten ausgearbeiteten umwelt- und klimapolitischen Aktionspläne oder Strategien ausgerichtet. Im Mittelpunkt der integrierten Projekte für das Teilprogramm Umwelt wird vor allem die Umsetzung von Plänen und Programmen im Zusammenhang mit der
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Des Weiteren wird die Kommission in der Stellungnahme des Bundesrates aufgefordert, dass in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten getroffen werden.
Drucksache 602/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.; Ratsdok. 14306/10
... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... /EG legt Datenschutzstandards für sämtliche EU-Rechtsakte fest, darunter auch für die
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 663/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union KOM (2010) 573 endg.
... Der Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der laut Vertrag von Lissabon (Artikel 6 Absatz 2 EUV) erfolgen muss, wird das System zum Schutz der Grundrechte ergänzen, da dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit für die Überprüfung der EU-Rechtsakte übertragen wird. Diese externe gerichtliche Kontrolle muss die Union noch stärker zu einer ehrgeizigen Grundrechtspolitik veranlassen: Je besser die Union dafür sorgt, dass ihre Rechtsakte den Grundrechten uneingeschränkt Rechnung tragen, je geringer ist das Risiko, dass sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet werden.
Mitteilung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein
1. Die Union muss Vorbild sein
1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission
Grundrechts -Checkliste
1.1.1. Konsultationen im Vorfeld
1.1.2. Folgenabschätzung
1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung
1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten
1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung
1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts
1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe
1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung
1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens
1.2.1. Änderungen
1.2.2. Interinstitutioneller Dialog
1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten
1.3.1. Prävention
1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren
1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen
2. Bessere Information der Bürger
2.1. Informationsbedarf
2.2. Maßnahmen der Kommission
2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte
2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel
3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta
Drucksache 816/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Bezug auf Vermarktungsnormen KOM (2010) 738 endg.; Ratsdok. 17677/10
... 2. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Drucksache 184/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2; Ratsdok. 8176/1/10
... 3. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung ist bei künftigen EU-Rechtsakten auf eine kohärente Ausgestaltung im Hinblick auf die hier vorgeschlagenen Kollisionsnormen zu achten. Die Kollisionsnormen insbesondere im Bereich des Unterhalts- und Güterrechts sollten den für die Scheidung geltenden Normen möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des in der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2010 (BR-Drucksache 246/10) zu einem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms angekündigten Vorschlags für eine Verordnung über Kollisionsnormen auf dem Gebiet des Ehegüterrechts.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 602/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.; Ratsdok. 14306/10
... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 841/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen KOM (2010) 759 endg.
... - Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10 (Beschluss)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.
1. Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
2. Zu Artikel 1 Nummer 27
Drucksache 184/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2; Ratsdok. 8176/1/10
... 3. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung ist bei künftigen EU-Rechtsakten auf eine kohärente Ausgestaltung im Hinblick auf die hier vorgeschlagenen Kollisionsnormen zu achten. Die Kollisionsnormen insbesondere im Bereich des Unterhalts- und Güterrechts sollten den für die Scheidung geltenden Normen möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des in der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2010 (BR-Drucksache 246/10) zu einem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms angekündigten Vorschlags für eine Verordnung über Kollisionsnormen auf dem Gebiet des Ehegüterrechts.
Drucksache 841/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen KOM (2010) 759 endg.
... Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.
1. Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
2. Zu Artikel 1 Nummer 27
Drucksache 43/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Verhältnis zu anderen möglicherweise einschlägigen EU-Rechtsakten nicht mit der für die Praxis der Rechtsanwendung erforderlichen Klarheit geregelt ist. Die derzeit vorgesehene Formulierung, wonach andere Rechtsakte unberührt bleiben sollen ("
Drucksache 816/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Bezug auf Vermarktungsnormen KOM (2010) 738 endg.; Ratsdok. 17677/10
... 2. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Drucksache 643/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
... Mit dem Gesetzentwurf werden sowohl der ZIS-Beschluss in nationales Recht umgesetzt als auch – spiegelbildliche – nationale Regelungen für den Betrieb des Zollinformationssystems nach der Verordnung (EG) Nr. 515/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 766/2008 geänderten Fassung geschaffen. Wie unter I. dargestellt, entsprechen die inhaltlichen Neuerungen des ZIS-Beschlusses im Wesentlichen den Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 durch die Verordnung (EG) Nr. 766/2008. Der Beschluss (Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b) EUV in der Fassung des Nizza-Vertrags) ist für die Bundesregierung verbindlich und wird mit diesem Gesetz (§ 7 des ZIS-Ausführungsgesetzes) in nationales Recht überführt. Der Beschluss und die Verordnung, die unmittelbar gilt, sind damit im Ergebnis für Verwaltung und Bürger gleichermaßen verbindlich. Beide EU-Rechtsakte können damit in der Praxis parallel angewendet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes
§ 3
Artikel 2 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander
Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie
III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses
IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97
V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... Auch wenn die Sanktionen von Branche zu Branche und EU-Rechtakt zu EU-Rechtsakt gewisse Unterschiede in Art und Umfang aufweisen, wurden in den folgenden Punkten doch einige generelle Unterschiede und Schwächen ermittelt. 18
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Eine Befreiung von der Legalisation ist auch in EU-Rechtsakten aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorgesehen, namentlich in den Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und Nr. 2201/2003, und zwar für Urkunden, die in ihren Anwendungsbereich fallen16.
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 601/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 601/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:
Zu Ziffer 14:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 845/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
... Eine Befristung der vorliegenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift kommt nicht in Betracht, da sie der Durchführung unbefristet und unmittelbar geltender EU-Rechtsakte dient.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1224: Entwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
Drucksache 830/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 165/94 und Nr. 78/2008 des Rates KOM (2010) 745 endg.
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Drucksache 830/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 165/94 und Nr. 78/2008 des Rates KOM (2010) 745 endg.
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... das Fehlen eines binnenmarktweit kohärenten Rahmens für Krisenmanagement und –bewältigung [...] Europa gegenüber den USA [benachteiligt] – ein Zustand, dem durch Verabschiedung angemessener EU-Rechtsakte ein Ende gesetzt werden sollte.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 819/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
... Den Ländern und Gemeinden können Kosten für die Beschaffung von Lesegeräten entstehen, die erforderlich sind, um die elektronischen Kennzeichen bei Schafen, Ziegen oder Einhufern ablesen zu können; die Kosten entstehen aufgrund der einschlägigen EU-Rechtsakte. Die Kosten können vorab jedoch nicht quantifiziert werden, da solche Lesegeräte bei der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle gegebenenfalls bereits zur Verfügung stehen. Für die Ausstellung eines Dokuments zur Identifizierung eines Einhufers (Equidenpass) oder eines vereinfachten Identifizierungsdokuments (Smartcard) entstehen Kosten, die jedoch vorab nicht quantifiziert werden können, da sie in der Regel durch eine tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigung oder eine Internationale Wettkampforganisation ausgestellt werden; im Falle einer Ausstellung durch die zuständige Behörde können die Kosten durch entsprechende Gebührentatbestände wieder ausgeglichen werden. Nach Angabe einer zuständigen Behörde beträgt die Gebühr ca. 60 Euro; die Gebühr kann im Einzelfall jedoch auch höher oder niedriger liegen.
Drucksache 507/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (2008/2301(INI))
... M. in der Erwägung, dass das Vertragsverletzungsverfahren selbst dann kein Rechtsbehelf für Petenten ist, wenn der Gerichtshof einem Mitgliedstaat auferlegt, seine Rechtsvorschriften zu ändern, um deren Konformität mit EU-Rechtsakten herzustellen,
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... Tierschutzanliegen gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Für Schlachthöfe hat sich der Rechtsrahmen insofern geändert, als mehrere EU-Rechtsakte zur Lebensmittelsicherheit erlassen wurden, in denen die Verantwortung der Unternehmer hervorgehoben wird. Die Massentötung bei Epizootien hat Fragen zu den hierbei eingesetzten Verfahren aufgeworfen. 2006 hat die Kommission den ersten Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren angenommen und damit neue Konzepte, etwa die der Tierschutzindikatoren oder der Referenzzentren für Tierschutz, eingeführt.
Begründung
Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II Allgemeine Vorschriften
Artikel 3 Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten
Artikel 4 Tötungsverfahren
Artikel 5 Betäubung
Artikel 6 Standardarbeitsanweisungen
Artikel 7 Fachkenntnisse und Sachkundenachweis
Artikel 8 Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 9 Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 10 Einfuhr aus Drittländern
Kapitel III Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe
Artikel 11 Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
Artikel 12 Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung
Artikel 13 Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung
Artikel 14 Tierschutzbeauftragte(r)
Kapitel IV Bestandsräumung und Nottötung
Artikel 15 Bestandsräumung
Artikel 16 Nottötung
Kapitel V Zuständige Behörde
Artikel 17 Referenzzentren
Artikel 18 Sachkundenachweis
Kapitel VI Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse
Artikel 19 Nichteinhaltung
Artikel 20 Sanktionen
Artikel 21 Durchführungsbestimmungen
Artikel 22 Ausschussverfahren
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben
Kapitel I – Verfahren
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Kapitel II – Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren
1. Zerkleinerung
2. Genickbruch
3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung
Tabelle
4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung
4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.
4.2 Füchse
4.3 Chinchillas
5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad
Tabelle
6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %
7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel
8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
Anhang II Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
1. Alle Arten von Stallungen
2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden
3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung
4. Elektrobetäubungsgeräte
5. Geräte zur Wasserbadbetäubung
6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas
7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas
Anhang III Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen
1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren
2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden
3. Entblutung von Tieren
Anhang IV Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... – Die EU-Rechtsakte könnten schlicht und einfach auf international vereinbarte Normen verweisen. Damit bräuchten auf EU-Ebene keine Vermarktungsnormen aufgestellt werden. Internationale Normen werden allerdings in der Regel nur in wenigen Sprachfassungen und mit Sicherheit nur in sehr wenigen EU-Amtssprachen angenommen.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 235/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
... Im Übrigen werden einzelne Vorschriften der Fertigpackungsverordnung an den aktuellen Stand der einschlägigen EU-Rechtsakte angepasst. Das geschriebene Fertigpackungsrecht wird daher künftig in vollem Einklang mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts stehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fertigpackungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
1. Nach Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der Menge in Milliliter
2. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Fertigpackungen
Drucksache 31/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... Mit dem Vorschlag werden einige Neuerungen eingeführt, die die unnötige finanzielle Belastung und den Verwaltungsaufwand mindern sollen. So ist insbesondere auf Ebene der Mitgliedstaaten ein kombiniertes Genehmigungssystem für Anlagen vorgesehen, die unter verschiedene EU-Rechtsakte fallen, die Vorschriften für Überwachung und Berichterstattung werden vereinfacht und es werden ein gemeinsames Informationssystem und die elektronische Berichterstattung über Industrieemissionen eingeführt. Außerdem werden bestimmte Berichterstattungspflichten aufgehoben.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Erläuterung der Artikel
• Festlegung der Genehmigungsauflagen für die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten Artikel 14 bis 17
• Bestimmungen für die Einhaltung der Vorschriften und für mehr Umweltverbesserungen in Bezug auf die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten Artikel 22, 24 und 25
• Stilllegung und Sanierung in Bezug auf die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten Artikel 23
• Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen Artikel 33 und 35, Teile 1 und 2 des Anhangs V
• Vorschriften für die Überwachung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen Artikel 43 und 35, Teil 6 des Anhangs VI
• Emissionsgrenzwerte und Vorschriften für die Berichterstattung für Titandioxid produzierende Anlagen Artikel 63 und 64, Teile 1, 3 und 4 des Anhangs VIII
• Durchführungsmaßnahmen
Vorschlag
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Seit ihrem Amtsantritt war die Kommission bestrebt, das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium mit bestmöglicher Wirkung zu nutzen. Im europäischen System hat die Kommission verschiedene Funktionen wahrzunehmen: der EU-Politik Richtung und Kohärenz verleihen, Vorschläge für EU-Rechtsakte unterbreiten, wesentliche Politikbereiche und Programme steuern, das EU-Recht schützen und bewahren und für Chancengleichheit in Europa sorgen. Ein besonderes Anliegen bei der Gestaltung und Durchführung der EU-Politik war der Kommission die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen maßgebenden Akteuren: dem Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und den Bürgern auf allen Ebenen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist der Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Jährliche Strategieplanung, dessen Ergebnisse ebenso in die Vorbereitungen für dieses Arbeitsprogramm eingeflossen sind wie die Beiträge der nationalen Parlamente.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 325/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission KOM (2008) 229 endg.; Ratsdok. 9200/08
... Diese Bestimmung wird neugefasst, um einen direkten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, die Teil von Verfahren sind, die zur Annahme von EU-Rechtsakten oder von allgemeinen Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter führen. Solche Schriftstücke sollten von vornherein von den Organen zugänglich gemacht werden, sofern keine eindeutige Ausnahmeregelung zum Recht der Öffentlichkeit auf Zugang anwendbar ist.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten
1.2. Gründe für die Neufassung der bestehenden Verordnung
2. Bei der Überprüfung berücksichtigte Fragen
2.1. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2006
2.1.1. Geltungsbereich der Rechtsgrundlage und Zweck der Verordnung
2.1.2. Vollständige Transparenz der Rechtsvorschriften
2.1.3. Vertraulichkeitsbestimmungen
2.1.4. Zugang zu Dokumenten der Mitgliedstaaten
2.1.5. Register und Archivierungsvorschriften
2.2. Ergebnis der Konsultation der Öffentlichkeit
2.2.1. Aktive Verbreitung
2.2.2. Angleichung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 an das Übereinkommen von Århus
2.2.3. Schutz personenbezogener Daten
2.2.4. Schutz geschäftlicher Interessen
2.2.5. Umgang mit übermäßigen Anträgen
2.2.6. Der Begriff Dokument
2.2.7. Zeitspannen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen
2.2.8. Geltungsbereich der Verordnung
2.2.9. Zugang zu Dokumenten aus Mitgliedstaaten
2.3. Neueste Rechtsprechung
2.3.1. Zugang zu personenbezogenen Daten
2.3.2. Zugang zu Dokumenten aus einem Mitgliedstaat
2.3.3. Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen vor und nach einem besonderen Ereignis
3. Vorgeschlagene Änderungen an Verordnung EG NR. 1049/2001
3.1. Zweck und Begünstigte der Verordnung - Artikel 1 und 2
3.2. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich – Artikel 2 und 3
3.3. Ausnahmeregelungen – Artikel 4
3.4. Konsultation Dritter – Artikel 5
3.5. Verfahrensvorschriften – Artikel 6, 8 und 10
3.6. Aktive Verbreitung – Artikel 12
Vorschlag
Drucksache 506/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze KOM (2008) 428 endg.; Ratsdok. 11615/08
... -(2) Artikel 102 Absatz 1: Der Wortlaut dieser Bestimmung wird verbessert, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und sie an die in anderen EU-Rechtsakten verwendete Terminologie anzupassen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Beurteilung durch die Kommission
1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Entsprechungstabelle
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Zu Artikel 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 115
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang
Drucksache 128/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... ). Für Verstöße gegen EU-Rechtsakte auf dem Gebiet des
Drucksache 128/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... ). Für Verstöße gegen EU-Rechtsakte auf dem Gebiet des
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Drucksache 728/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 76/768 /EWG, 88/378 /EWG und 1999/13 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53 /EG, 2002/96 /EG und 2004/42 /EG zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. ..... über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KOM (2007) 611 endg.; Ratsdok. 14110/07
... Im Einklang mit den Ergebnissen der Analyse der potenziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen auf nachgeordnete EU-Rechtsakte und mit den im vorstehenden Abschnitt erörterten Zielsetzungen werden in den Artikeln 1 bis 6 die erforderlichen Änderungen der Richtlinien
Drucksache 434/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2005 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Bericht) KOM (2006) 289 endg.; Ratsdok. 10558/06
... 3. Der Bundesrat misst dabei der Verbesserung der Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsakten, der systematischen Durchforstung und Vereinfachung des EU-Rechts sowie der Überprüfung von Vorhaben, die sich im Rechtsetzungsverfahren befinden eine besondere Bedeutung bei. Ziel muss es sein, unnötige Bürokratie abzubauen und unnötige neue Bürokratie bereits frühzeitig zu verhindern. Der Bundesrat bekräftigt dabei seine früheren Ausführungen zu der Initiative für eine Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene (Stellungnahme vom 8. Juli 2005, BR-Drucksache 286/05 (Beschluss) und Stellungnahme vom 10. März 2006, BR-Drucksache 817/05 (Beschluss)). Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen gezielt Bürokratiekosten für Unternehmen aber auch öffentliche Verwaltungen zu senken.
Drucksache 4/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... aufgenommen. Die Abfallrahmenrichtlinie legt die Begriffsbestimmungen und grundsätzlichen Regeln für alle übrigen EU-Rechtsakte über Abfälle fest; sie wirkt sich daher direkt oder indirekt auf sie alle aus.
Drucksache 53/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Europäische Union auch in die Lage versetzen die Zahl der in einigen EU-Rechtsakten aufgeführten Gründe für die Versagung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, die in anderen Mitgliedstaaten ergangen sind, zu reduzieren. Angesichts der derzeitigen Situation bei Kompetenzkonflikten in Strafsachen können einige dieser Ablehnungsgründe allerdings als notwendig angesehen werden. Dies dürfte bei Ablehnungsgründen der Fall sein, die darauf gestützt sind, dass eine Straftat im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsstaats begangen wurde (vgl. Artikel 4 Absatz 7 Buchstabe a des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl).
Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren
1. Hintergrund
2. Einführung eines Verweisungsverfahrens
1.0. Voraussetzungen
2.0. Verfahren
3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung
4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat
5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats
3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM
Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:
4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3 Fragen
Drucksache 434/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2005 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Bericht) KOM (2006) 289 endg.; Ratsdok. 10558/06
... 3. Der Bundesrat misst dabei der Verbesserung der Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsakten, der systematischen Durchforstung und Vereinfachung des EU-Rechts sowie der Überprüfung von Vorhaben, die sich im Rechtsetzungsverfahren befinden, eine besondere Bedeutung bei. Ziel muss es sein, unnötige Bürokratie abzubauen und unnötige neue Bürokratie bereits frühzeitig zu verhindern. Der Bundesrat bekräftigt dabei seine früheren Ausführungen zu der Initiative für eine Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene (Stellungnahme vom 8. Juli 2005, BR-Drucksache 286/05 (Beschluss) und Stellungnahme vom 10. März 2006, BR-Drucksache 817/05 (Beschluss)). Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, gezielt Bürokratiekosten für Unternehmen aber auch öffentliche Verwaltungen zu senken.
Drucksache 258/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
... Im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit wird zunehmend eine zentrale Verwaltungskompetenz des Bundes erforderlich. Völkerrechtliche Verträge und EU-Rechtsakte verpflichten immer öfter die Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten, eine zentrale Anlaufstelle oder im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zu benennen. Zudem bedarf es für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen einer für das Bundesgebiet zentral zuständigen Behörde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)
§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
§ 2 Aufgaben des Bundesamts
§ 3 Fachaufsicht
§ 4 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Kosten und Personalentwicklung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18
Zu Absatz 19
Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1
Zu Absatz 21
Zu Absatz 22
Zu Absatz 23
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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