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"EU-verordnung"


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0194/05B
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0363/05
0172/05
0744/05
0097/05
0014/2/05
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0729/04B
0789/04B
0985/04B
0438/04
0860/04
0729/1/04
0176/1/04
0985/1/04
0176/04B
0613/04
0860/04B
Drucksache 745/1/12

... 36. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass zur Verbesserung der frühzeitigen Inanspruchnahme von Mitteln für umwelt- und klimawandelbezogene Maßnahmen die notwendigen EU-Verordnungen mit einem ausreichenden Vorlauf vor Beginn des neuen Programmplanungszeitraums erlassen werden. Die in diesem Zusammenhang geforderte Stärkung der Kapazitäten bei den durchführenden Stellen zur Tätigung kostenwirksamer und nachhaltiger Investitionen in diesem Bereich ist nicht begründet, da das Vorhalten ausreichender Kapazitäten ausreichend ist.



Drucksache 809/12

Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der



Drucksache 672/12 (Beschluss)

... des geltenden Rechts. Der Text der EU-Verordnung (Artikel 7 Absatz 1) ist nicht so präzise. Auch stellt die bisherige nationale Verordnung auf die Person ab und nicht auf den Unternehmer. Zwar ist es richtig, dass der Unternehmer nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 62/12

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses, die EU-Sanktionsverordnungen zur Terrorismusbekämpfung, sowie gegen Birma/Myanmar, die Demokratische Republik Kongo, Côte d’Ivoire, Belarus, Iran, Somalia, Libyen und Syrien.



Drucksache 168/1/12

... - die Börsengeschäftsführung die zuständige Behörde i.S.d. Artikel 23 Absatz 1 der EU-Verordnung ist, sofern Finanzinstrumente betroffen sind, die an einem regulierten Markt oder Freiverkehr dieser Börse gehandelt werden. Weiter soll ein neuer Absatz 3 des § 25



Drucksache 757/12

... Die Verwendung europäischer und internationaler Normen ist eine Möglichkeit, wie die Interoperabilität von IKT-Lösungen im Allgemeinen gewährleistet werden kann23. Solche Normen erweisen sich im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste aber häufig als nicht spezifisch genug24. Im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur europäischen Normung 25 werden daher mit Unterstützung des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste ausführlichere Spezifikationen aufgestellt, beispielsweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge, was auch einen Beitrag zu den technischen und semantischen Ebenen des Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste darstellt. Ausdrückliche Aufgabe des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste ist die Aufstellung einer nicht erschöpfenden Liste der Angaben, die in Patientenakten aufzunehmen sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe gemeinsam genutzt werden können, um die Kontinuität der Behandlung und die Sicherheit der Patienten grenzüberschreitend zu gewährleisten.



Drucksache 168/12 (Beschluss)

... - die Börsengeschäftsführung die zuständige Behörde i.S.d. Artikel 23 Absatz 1 der EU-Verordnung ist, sofern Finanzinstrumente betroffen sind, die an einem regulierten Markt oder Freiverkehr dieser Börse gehandelt werden. Weiter soll ein neuer Absatz 3 des § 25



Drucksache 513/11 (Beschluss)

... /EG erfüllen. Dieses "Registrierungssystem" muss eingeführt, getestet und einsatzfähig sein, wenn die EU-Verordnung in Kraft tritt.



Drucksache 825/1/11

... in Artikel 28 Absatz 5 und Artikel 29 fest, dass die Kontrollstellen jeweils ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschriften der ihrer Kontrolle unterliegenden Unternehmen zu führen haben sowie Bescheinigungen über die kontrollierten Unternehmen auszustellen sind, die Auskunft über das geführte Sortiment und die Geltungsdauer der Bescheinigung geben. Diese einzelnen Verzeichnisse der Kontrollstellen führten aber nicht zu der gewünschten Transparenz im komplexen Marktgeschehen, da bisher keine einheitliche Datenbank aller Kontrollstellen existiert. Mit der neuen EU-Verordnung Nr. 426/2011 ergänzt der Gesetzgeber die bisherige Regelung und eröffnet die Möglichkeit, diese Daten im Internet zu veröffentlichen.



Drucksache 872/11

... (6) Die im Rahmen dieser Verordnung bereitgestellten Mittel können mit den Mitteln aus anderen einschlägigen durch EU-Verordnungen geschaffenen Finanzierungsinstrumenten gebündelt werden, sofern dies für eine wirksamere Umsetzung von Maßnahmen zum gemeinsamen Nutzen der Union und ihrer Partnerländer in Bereichen wie länderübergreifender Zusammenarbeit und Netzanbindung erforderlich ist. In diesem Fall legt die Kommission fest, welche einheitlichen Durchführungsbestimmungen Anwendung finden.



Drucksache 97/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Übertragungen der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) in den bisherigen Vorschlägen der Kommission zur Anpassung von EU-Verordnungen an den Vertrag von Lissabon regelmäßig nicht den Bedingungen einer inhaltlichen und/oder zeitlichen Begrenzung genügen. Nummer 3 der Mitteilung der Kommission (KOM (2009)



Drucksache 513/1/11

... /EG erfüllen. Dieses "Registrierungssystem" muss eingeführt, getestet und einsatzfähig sein, wenn die EU-Verordnung in Kraft tritt.



Drucksache 157/11

... Zur Begrenzung des Anwendungsbereichs der künftigen Verordnung wurden die Bereiche, die vom Anwendungsbereich ausgenommen sind, erschöpfend aufgeführt. Ausgenommen sind u.a. die Bereiche, die bereits Gegenstand anderer EU-Verordnungen sind wie die Unterhaltspflichten 7 (insbesondere im Verhältnis der Ehegatten untereinander) und Fragen, die die Gültigkeit und Wirkungen unentgeltlicher Zuwendungen betreffen 8 . Gleiches gilt für das Erbrecht.



Drucksache 853/11

... /EU derzeit durch delegierte Rechtsakte in der Rechtsform der EU-Verordnung, jedoch können auch hier bestimmte Anforderungen, beispielsweise mit Blick auf den mitgliedstaatlichen Vollzug, aus Gründen einer hinreichenden Bestimmtheit im Einzelfall der Konkretisierung im nationalen Recht bedürfen. Zwecksetzung der Rechtsverordnungen ist die Verbesserung der Information der Verbraucher, um diese durch eine klare Information über Energieverbrauch und Energieeffizienz zu sparsameren Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie zur Reduktion der CO



Drucksache 58/11

... ), soll die Verweisung geändert und auf EU-Verordnungen verwiesen werden, soweit es sich um inzwischen vollständig harmonisierte Bereiche handelt (§ 326 Absatz 2 [neu] und § 328 Absatz 3 Nummer 1



Drucksache 324/11

... Im Jahr 2011 wird eine neue EU-Verordnung in Kraft treten, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, zusätzliche statistische Daten zum Tourismus ab dem Berichtsmonat Januar 2012 an EUROSTAT zu liefern. Außerdem werden gegenüber der bisherigen Richtlinie mit der Verordnung neue Rahmenbedingungen hinsichtlich des Kreises der zu Befragenden gesetzt. Daher muss das aktuelle Beherbergungsstatistikgesetz angepasst werden. Aus nationaler Sicht ist darüber hinaus in einigen Punkten eine geringfügige Modifizierung erforderlich, um Betriebe und statistische Ämter zu entlasten.



Drucksache 252/1/11

... Die EU-Verordnung Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und die EU-Verordnung Nr. 1224/2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sowie deren Durchführungsvorschriften haben neue Aufgaben für Bund und Länder zur Folge. Sie erfordern eine Änderung des



Drucksache 264/11

... Die erhöhten Aufwände resultieren zum einen aus dem neu einzuführenden Antragsverfahren. Dies beinhaltet zunächst die Aufnahme der Daten des Antragstellers nach den einschlägigen Vorgaben der EU-Verordnung beziehungsweise des eAT-Gesetzes (das heißt detaillierte Erfassung der für den elektronischen Aufenthaltstitel zum Teil zusätzlich benötigten Angaben). Neben der Erfassung des Lichtbildes müssen darüber hinaus künftig zwei Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies geschieht mit Hilfe eines optischen Scanners. Im Regelfall werden die beiden Zeigefinger hierzu dreimal flach auf die Sensoroberfläche gelegt. Ausnahmeregelungen – zum Beispiel bei unzureichender Qualität der Fingerabdrücke – müssen dabei gesondert beachtet werden. Nach Erfassung sämtlicher Antragsdaten und der ausländerrechtlichen Entscheidung durch die Ausländerbehörde ist der Antragsdatensatz nebst Lichtbild und Fingerabdrücken an den Produzenten zu übermitteln. Für die Zwischenzeit bis zur Fertigstellung und Ausgabe der elektronischen Karte sind gegebenenfalls Fiktionsbescheinigungen auszustellen. Dieses Erfordernis ergibt sich nunmehr zusätzlich auch in den Fällen, in denen der Aufenthaltstitel bislang direkt vor Ort in der Ausländerbehörde bedruckt und in den Pass des Ausländers eingeklebt werden konnte.



Drucksache 158/11

... Anwendungsbereich ausgenommen sind, erschöpfend aufgeführt. Ausgenommen sind u.a. die Bereiche, die bereits Gegenstand anderer EU-Verordnungen sind wie die Unterhaltspflichten7 (insbesondere im Verhältnis der Partner untereinander) und Fragen, die die Gültigkeit und Wirkungen unentgeltlicher Zuwendungen betreffen 8 . Gleiches gilt für das Erbrecht.



Drucksache 813/11

... ) dahingehend zu ändern, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte - unabhängig davon, ob diese in Deutschland produziert wurden - enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen - entsprechend der EU-Verordnungen 1234/2007 und 589/2008 (Code für das Haltungssystem) -verpflichtend vorgeschrieben werden und



Drucksache 88/11

... Absatz 4 trifft eine Regelung für den Fall, dass ein Luftfahrzeugbetreiber, der in der EU-Verordnung über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit Angabe des zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats in der am 29.1.2010 veröffentlichten Fassung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet ist, einem anderen Verwaltungsmitgliedstaat zugeordnet wird. In diesem Fall richtet sich die Einreichung seines Zuteilungsantrags noch nach deutschem Recht, ebenso wie die Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde und die Übermittlung des Antrags an die Europäische Kommission. Eine Folge der Anwendung des



Drucksache 68/11

... Die Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen ist mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 auf die Europäische Union übergegangen. Davon sind auch die bisher von den Mitgliedstaaten bilateral geschlossenen Investitionsförderungs- und -schutzverträge betroffen. Neben einer Mitteilung der Europäischen Kommission (Dok.-Nr. COM (2010) 343) zur Wahrnehmung der Kompetenzen auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 7. Juli 2010 den Vorschlag einer EU-Verordnung (Dok.-Nr. COM (2010) 344) vorgelegt. Sie soll durch den Rat und das Europäische Parlament verabschiedet werden. Hiermit werden die Mitgliedstaaten u.a. ermächtigt, bereits begonnene bilaterale Verhandlungen zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen zu beenden sowie auch künftig eigene Investitionsförderungs- und -schutzverträge abzuschließen, wenn ein spezifisches Interesse an einem EU-Abkommen nicht gegeben ist. Für die Übergangszeit bis zur Verabschiedung der angekündigten EU-Verordnung besteht Einvernehmen zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, dass die formellen Voraussetzungen für das Inkrafttreten betroffener Verträge weiter durch die Mitgliedstaaten geschaffen werden, soweit in der Sache keine Einwände seitens der EU-Kommission gegen einzelne Verträge bestehen. Gegen das vorliegende Abkommen hat die EU-Kommission keine Einwände erhoben.



Drucksache 655/11

... Der Vorschlag entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, da eine EU-Verordnung zur Finanzierung von TEN-Vorhaben mit Projektanleihen am besten geeignet ist, um auf verwaltungstechnisch effiziente Weise private Finanzmittel in großem Umfang zu mobilisieren, und die Multiplikatorwirkung des EU-Beitrags bezogen auf die Gesamtinvestitionen auf 15 - 20 geschätzt wird. Ziel ist es, die EU-Mittel optimal einzusetzen und damit die Wirksamkeit von Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu steigern.



Drucksache 252/11 (Beschluss)

... Die EU-Verordnung Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und die EU-Verordnung Nr. 1224/2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sowie deren Durchführungsvorschriften haben neue Aufgaben für Bund und Länder zur Folge. Sie erfordern eine Änderung des



Drucksache 863/11 (Beschluss)

... Artikel 18 Absatz 6 der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Funktionsweise ihrer Überwachungstätigkeit alle vier Jahre zu überprüfen. Die



Drucksache 97/11

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Übertragungen der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) in den bisherigen Vorschlägen der Kommission zur Anpassung von EU-Verordnungen an den Vertrag von Lissabon regelmäßig nicht den Bedingungen einer inhaltlichen und/oder zeitlichen Begrenzung genügen. Nummer 3 der Mitteilung der Kommission (KOM (2009)



Drucksache 302/11

... /EG auch bei solchen Diätfuttermitteln eingehalten werden müssen, deren besonderer Ernährungszweck durch EU-Verordnung und damit durch unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht in Anhang I Teil B der Richtlinie



Drucksache 358/11

... Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, die EU-Sanktionsverordnungen gegen die Demokratische Republik Kongo, Birma/Myanmar, Côte d’Ivoire, gegen Guinea, gegen Irak, gegen Simbabwe, gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger, die EU Anti-Folter Verordnung und die Zollkodex-Durchführungsverordnung



Drucksache 863/1/11

... Artikel 18 Absatz 6 der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Funktionsweise ihrer Überwachungstätigkeit alle vier Jahre zu überprüfen. Die Berichtsfrist der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist dementsprechend anzupassen.



Drucksache 586/10 (Beschluss)

... "Circa vier Prozent sämtlicher Akkreditierungen fallen unter diese Gebührenbefreiung." Wie die jetzt behaupteten 20 Prozent zu Stande kommen, ist unklar. Ebenso unklar ist der Betrag von 2,5 Millionen Euro an entgangenen Gebühren für das Jahr 2010, da die Übergangsbestimmungen der maßgebenden EU-Verordnung 765/2008 für bestehende Akkreditierungsurkunden eine Gültigkeit bis zum 3 1. Dezember 2014 vorsieht.



Drucksache 29/10

... Umweltagentur (EUA) wird ihre Arbeiten zur Prüfung und Messung von Ökosystemleistungen bis Ende 2010 abschließen. EU-Verordnungen tragen zwar dazu bei, dass die Umweltauswirkungen der Infrastrukturentwicklung und der Raumplanung auf EU-Ebene minimiert werden, jedoch könnte eine bessere Koordinierung in Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip auch von Vorteil sein; beispielsweise könnte in den 83 % des außerhalb des Natura-2000-Netzes liegenden Gebiets der EU eine so genannte grüne Infrastruktur14 entwickelt und in diese investiert werden. Dies würde voraussetzen, dass Ökosysteme so weit wiederhergestellt werden dass sie resilienter und ihre wichtigsten Dienstleistungen erhalten werden, gleichzeitig aber auch Schutzziele verwirklicht und den Mitgliedstaaten die Anpassung an den Klimawandel ermöglicht wird. Die Kommission fördert und unterstützt den Austausch bewährter Praktiken als Grundlage für eine EU-Strategie für grüne Infrastruktur, die nach 2010 entwickelt werden soll.



Drucksache 33/10

... Zudem sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 36 der EU-Verordnung gehalten, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die dort geregelten Pflichten festzulegen. Zur Erfüllung dieser zwingenden Verpflichtung wird in diesem Gesetzentwurf ein umfangreicher Katalog von Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen.



Drucksache 536/10

... Gleichzeitig wird mit dem elektronischen Aufenthaltstitel der Zugang zu neuen Technologien wie elektronischen Behördendiensten oder der digitalen Signatur eröffnet. Die EU-Verordnungen sehen insoweit für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, den für die Integration biometrischer Merkmale vorgesehenen Datenträger (Chip) auch zu diesen Zwecken zu nutzen. Der Datenträger der elektronischen Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten wird daher – ebenso wie beim Personalausweis für deutsche Staatsangehörige technisch so ausgestaltet, dass eine Nutzung zum "Elektronischen Identitätsnachweis" oder zur "Qualifizierten elektronischen Signatur" grundsätzlich möglich ist.



Drucksache 104/10

... Das von der Kommission errichtete Europäische Zentrum für Forstdaten (European Forest Data Centre, EFDAC), das in der EU vorhandene Waldinformationen und Monitoring-Dateien nutzt und das Europäische Waldinformations- und -kommunikationsforum (EFICP)83 integriert, beruht auf diversen Initiativen der Kommission84. Das Datenzentrum soll zur Drehscheibe für Waldinformationen in Europa werden. Es sammelt zur Zeit alle im Rahmen früherer EU-Verordnungen zusammengetragenen räumlichen Daten und die Ergebnisse früherer Projekte.



Drucksache 844/10

... Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass die Worte "Sitz oder Niederlassung" im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung und anderen EU-Verordnungen verwendet wird. Diese Änderung dient als Ausgangspunkt für weitere von der Verwaltungskommission zu definierende Elemente.



Drucksache 845/10 (Beschluss)

... Die Überschrift des § 11 bezieht sich auf den Transport von ungekühltem Fleisch, so wie es in der zugrunde liegenden EU-Verordnung vorgesehen ist (Fleisch vor dem Erreichen der nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vorgeschriebenen Transporttemperatur). Der Wortlaut des bisherigen § 11 ergibt jedoch einen etwas anderen Sinn. Dies wird durch die Änderung des Wortlautes korrigiert.



Drucksache 845/1/10

... Die Überschrift des § 11 bezieht sich auf den Transport von ungekühltem Fleisch, so wie es in der zugrunde liegenden EU-Verordnung vorgesehen ist (Fleisch vor dem Erreichen der nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vorgeschriebenen Transporttemperatur). Der Wortlaut des bisherigen § 11 ergibt jedoch einen etwas anderen Sinn. Dies wird durch die Änderung des Wortlautes korrigiert.



Drucksache 586/1/10

... "Circa vier Prozent sämtlicher Akkreditierungen fallen unter diese Gebührenbefreiung." Wie die jetzt behaupteten 20 Prozent zu Stande kommen, ist unklar. Ebenso unklar ist der Betrag von 2,5 Millionen Euro an entgangenen Gebühren für das Jahr 2010, da die Übergangsbestimmungen der maßgebenden EU-Verordnung 765/2008 für bestehende Akkreditierungsurkunden eine Gültigkeit bis zum 3 1. Dezember 2014 vorsieht.



Drucksache 585/10

... Es werden Informationspflichten (Meldepflichten) für Bürger/Bürgerinnen und Unternehmen reduziert. Nach § 34 Absätze 3 und 4 StVG muss der bisherige Fahrzeugeigentümer sein Kfz nicht mehr abmelden, wenn dies der neue Eigentümer bereits getan hat. Von der Meldepflicht bei Fahrzeugveräußerung und -erwerb sind jährlich etwa jeweils 7 Millionen Fahrzeughalter/Fahrzeughalterinnen betroffen. Eine detaillierte Aussage zur Einsparung durch die Aufhebung der doppelten Meldepflicht kann jedoch nicht getroffen werden, da die jeweilige Fallgestaltung maßgeblich ist. Für die Hersteller von Fahrzeugen und Einrichtungen werden keine neuen Informationspflichten eingeführt. Die zentrale Stelle ist in die bestehenden Informationspflichten integriert. Diese basieren auf den Vorschriften der EU-Verordnungen VO 715/2007/EG,VO 692/2008/EG und VO



Drucksache 850/10

... /EG. Satz 4 hat im wesentlichen deklaratorische Funktion, dient dem Rechtsanwender jedoch als Hinweis auf die hier direkt geltende EU-Verordnung.



Drucksache 693/10

... Ziel ist es, sowohl die EU-Verordnung als auch die EU-Richtlinie gegebenenfalls zu aktualisieren, zu straffen und zu modernisieren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und den Markenämtern der Mitgliedstaaten einzurichten, damit das Markensystem in Europa als Ganzes wirksamer und kohärenter wird.



Drucksache 516/10

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, mit restriktiven Maßnahmen zur Unterstützung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), mit Finanzsanktionen gegen Herrn Milosevic und Personen seines Umfelds sowie auf die EU-Embargo-Verordnungen gegen Irak, Simbabwe, Birma/Myanmar, Liberia, die Demokratische Volksrepublik Korea und Iran.



Drucksache 293/10

... • das BMELV von den in der EU-Verordnung eröffneten zahlreichen Ausnahmeregelungen umfassend Gebrauch gemacht hat und diesbezüglich "



Drucksache 382/10

... Die o.g. EU-Verordnung schreibt verbindlich vor, dass



Drucksache 582/10

... Durch die Ermächtigung soll gewährleistet werden, dass auf Änderungen von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union zeitnah durch die entsprechende Anpassung von Bezugnahmen auf diese Vorschriften im Verordnungswege reagiert werden kann. So soll diese neue Ermächtigung dafür genutzt werden, bei Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 Verweise auf diese Verordnung in den neu gefassten §§ 95 und 96 (siehe Nummer 25 und 26) zu ändern. Aufgrund der für Straf- und Bußgeldbewehrungen geltenden besonderen Bestimmtheitsanforderungen kann in den genannten Vorschriften nicht pauschal auf die jeweils geltende Fassung der EU-Verordnung verwiesen werden. Zur Vermeidung von Diskrepanzen zwischen geltendem Unionsrecht und den zugehörigen Bewehrungen im nationalen Recht soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Anpassungen der Bewehrungen an Änderungen des Unionsrechts möglichst zügig vorgenommen werden können.



Drucksache 707/1/10

... oder über eine in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung erreichen möchte. Das Ziel der Kommission, durch eine übergreifende Regelung, die für die Datenverarbeitung in sämtlichen Sektoren und Politikbereichen der Union gilt, einen nahtlosen, kohärenten und wirksamen Datenschutz zu gewährleisten, spricht aber dafür, dass die Kommission eine EU-Verordnung vorschlagen wird.



Drucksache 286/09 (Beschluss)

... Im Hinblick darauf, dass die EU-Verordnung zum 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen, und stattdessen die EU-Vorgaben schnellstmöglich ohne Abstriche umzusetzen.



Drucksache 617/1/09

... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen des Verordnungsvorschlags darauf hinzuwirken, dass die Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen verbessert wird. Derzeit sind z.B. keine Vorgaben zu Vorkehrungen und Maßnahmen gegen Gewässerbelastungen aus der Produktion und Formulierung von Wirkstoffen enthalten. Biozide sind zudem gemäß Artikel 15 Absatz 2 der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (



Drucksache 841/1/09

... 4. Die Akzeptanz der Europäischen Bürgerinitiative in den Mitgliedstaaten wird wesentlich von ihrer praxisgerechten Umsetzung abhängen. Daher sollte nach Auffassung des Bundesrates die grundlegende Zielrichtung sämtlicher Vorschläge zur Durchführung der Europäischen Bürgerinitiative sein, dass wirksame Anreize bestehen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich an der Entscheidungsfindung beteiligen und Chancen für eine erfolgreiche Nutzung des neuen Instruments gegeben sind. Zudem sollte das Verfahren für alle Beteiligten praktikabel ausgestaltet sein und ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand vermieden werden. Gleichzeitig sollte die verfahrensmäßige Ausgestaltung darauf gerichtet sein, Missbrauch vorzubeugen. Inhaltlich sollte die EU-Verordnung auf grundlegende Regelungen beschränkt bleiben und den EU-Mitgliedstaaten ein möglichst großer Regelungsspielraum verbleiben.



Drucksache 81/09 (Beschluss)

... Dieses Erfordernis wird aber bereits im einleitenden Teil der Nummer 2 in § 9 Satz 2 hinreichend bestimmt, so dass der Verweis auf die EU-Verordnung entfallen kann und damit die Lesbarkeit der Vorschrift erhöht werden kann.



Drucksache 786/09

... In der nationalen Transportverordnung fehlen zahlreiche Bußgeldtatbestände, da der Wortlaut der EU-Verordnung keine hinreichend bestimmte Formulierung von Tatbeständen erlaubt. Der Wortlaut der Verordnung ist anzupassen. So fehlen im nationalen Recht die Ahndungsmöglichkeiten beim Transport transportunfähiger Tiere, bei nicht rutschfesten Böden, bei nicht stabilen Sicherungsgittern oder beim Transport von Kälbern im Alter von weniger als 10 Tagen.



Drucksache 535/09

... Seit 1991 schützt die EU-Verordnung über ökologische/biologische Landwirtschaft die Identität und den Mehrwert von ‘Öko-’ oder ‘Bio-’Siegeln. Die ökologische Landwirtschaft ist im Gemeinschaftsrecht und in einer internationalen Richtlinie des Codex Alimentarius definiert. Dies garantiert den Verbrauchern die Qualität ökologischer/biologischer Erzeugnisse und erleichtert den Handel im Binnenmarkt und mit Drittländern.



Drucksache 173/1/09

... Artikel 19 der o. g. EU-Verordnung regelt zwar zahlreiche Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden, zum Teil auch unmittelbare Rechte der Behörden (z.B. Zutrittsrecht und Entnahme von Produktmustern). Es ist jedoch im Hinblick auf ausfüllungsbedürftige Formulierungen wie "



Drucksache 617/09 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen des Verordnungsvorschlags darauf hinzuwirken, dass die Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen verbessert wird. Derzeit sind z.B. keine Vorgaben zu Vorkehrungen und Maßnahmen gegen Gewässerbelastungen aus der Produktion und Formulierung von Wirkstoffen enthalten. Biozide sind zudem gemäß Artikel 15 Absatz 2 der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (



Drucksache 81/1/09

... Dieses Erfordernis wird aber bereits im einleitenden Teil der Nummer 2 in § 9 Satz 2 hinreichend bestimmt, so dass der Verweis auf die EU-Verordnung entfallen kann und damit die Lesbarkeit der Vorschrift erhöht werden kann.



Drucksache 841/09

... Am anderen Ende des Spektrums könnte die Option einer vollständigen Angleichung der Verfahrensmodalitäten auf EU-Ebene stehen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass alle geltenden Verfahrensregeln in einer EU-Verordnung festgelegt werden und die Mitgliedstaaten entweder davon abweichen oder zusätzliche nationale Anforderungen vorsehen können. Dies hätte den Vorteil, dass die Verfahren zur Einbringung einer Bürgerinitiative unionsweit nach vollkommen einheitlichen Regeln ablaufen würden. Allerdings würde dies für jene Mitgliedstaaten, die bereits über einschlägige Verfahren verfügen, einen beträchtlichen zusätzlichen Verwaltungs- und Regelungsaufwand bedeuten. Darüber hinaus weisen die nationalen Systeme und Verfahren Besonderheiten auf, die in einer EU-Verordnung wahrscheinlich nicht umfassend berücksichtigt werden können.



Drucksache 740/09

... (20) Um Ausnahmesituationen vorzubeugen, in denen die zuständige Behörde nachhaltig nicht reagiert, sollte die Behörde als letztes Mittel befugt sein, Entscheidungen zu erlassen, die an einzelne Finanzinstitute gerichtet sind. Diese Befugnis sollte auf Ausnahmefälle beschränkt sein, in denen eine zuständige Behörde den an sie gerichteten Entscheidungen nicht Folge leistet und das Gemeinschaftsrecht aufgrund bestehender30 oder künftiger EU-Verordnungen unmittelbar auf Finanzinstitute anwendbar ist.



Drucksache 841/09 (Beschluss)

... 4. Die Akzeptanz der Europäischen Bürgerinitiative in den Mitgliedstaaten wird wesentlich von ihrer praxisgerechten Umsetzung abhängen. Daher sollte nach Auffassung des Bundesrates die grundlegende Zielrichtung sämtlicher Vorschläge zur Durchführung der Europäischen Bürgerinitiative sein, dass wirksame Anreize bestehen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich an der Entscheidungsfindung beteiligen und Chancen für eine erfolgreiche Nutzung des neuen Instruments gegeben sind. Zudem sollte das Verfahren für alle Beteiligten praktikabel ausgestaltet sein und ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand vermieden werden. Gleichzeitig sollte die verfahrensmäßige Ausgestaltung darauf gerichtet sein, Missbrauch vorzubeugen. Inhaltlich sollte die EU-Verordnung auf grundlegende Regelungen beschränkt bleiben und den EU-Mitgliedstaaten ein möglichst großer Regelungsspielraum verbleiben.



Drucksache 739/09

... (19) Um Ausnahmesituationen vorzubeugen, in denen die zuständig Behörde nachhaltig nicht reagiert, sollte die Behörde als letztes Mittel befugt sein, Entscheidungen zu erlassen, die an einzelne Finanzinstitute gerichtet sind. Diese Befugnis sollte auf Ausnahmefälle beschränkt sein, in denen eine zuständige Behörde den an sie gerichteten Entscheidungen nicht Folge leistet und das Gemeinschaftsrecht aufgrund bestehender oder künftiger EU-Verordnungen unmittelbar auf Finanzinstitute anwendbar ist.



Drucksache 3/09

... " stellt ein Pflichtmerkmal der EU-Verordnung dar. Mit Baujahr ist das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes gemeint. Für Gebäude, die seit ihrer ursprünglichen Errichtung einer Sanierung unterzogen wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.