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"Eigenkapital"
Drucksache 442/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... Eine Übertragung zu 90 vom Hundert des Buchwertes führt zu enormen zusätzlichen Belastungen der Kreditinstitute und dazu, dass Banken, die eine hohe Eigenkapitalquote haben, benachteiligt werden, sofern sie eine Kernkapitalquote von mindestens 7 vom Hundert einhalten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a und 6b FMStFG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a, 6b und 6c FMStFG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 2 FMStFG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 4 FMStFG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 5 FMStFG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 6 FMStFG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a FMStFG
9. Zu Artikel 1a - neu - §§ 1, 4, 6 und 14 UStG
Artikel 1a Anderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 114/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung KOM (2009) 14 endg.; Ratsdok. 5783/09
... " vom 29. Oktober 2008 erläutert, dass das Regulierungs- und Aufsichtsmodell für den EU-Finanzsektor neu definiert werden muss, insbesondere für große grenzübergreifend tätige Finanzinstitute2. Diesbezüglich laufen derzeit mehrere Initiativen auf EU-Ebene, mit denen die bestehenden Aufsichtsstrukturen erheblich verbessert werden sollen (z.B. die anstehenden Änderungen der Kommissionsbeschlüsse zur Einsetzung der Ausschüsse der Aufsichtsbehörden3 oder die Einführung von Kollegien der Aufsichtsbehörden im Rahmen des Vorschlags zur Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie4). Diese parallelen Initiativen werden unbeschadet der zukunftsorientierten Überlegungen zur künftigen europäischen Aufsichtsstruktur durchgeführt, die in der am 21. Oktober 2008 von der Kommission eingesetzten hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière5 angestellt werden. In der Kommissionsmitteilung vom 29. Oktober 2008 heißt es, dass die Krise die Notwendigkeit der Koordinierung von Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene zu Tage gebracht hat6. Auch sind in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen des G 20-Gipfels von Washington am 15. November 20087 von ausschlaggebender Bedeutung, in denen insbesondere die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Koordinierung unter den Finanzaufsichtsbehörden und für die internationalen Standards hervorgehoben wird, um die Lenkung des internationalen Finanzsystems zu verbessern. Der aktuelle politische Schwung beinhaltet, dass Veränderungen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene möglich sind. Das vorgeschlagene Gemeinschaftsprogramm könnte dazu beitragen und die Unterstützung der EU bei der Umsetzung des in der Erklärung des G 20-Gipfels angekündigten Aktionsplans untermauern.
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... 16. eine Änderung des Verhältnisses von bilanziellem Eigenkapital zur Summe aus der Bilanzsumme und den außerbilanziellen Verpflichtungen und des Wiedereindeckungsaufwands für Ansprüche aus außerbilanziellen Geschäften (modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote) um mindestens 5 vom Hundert auf der Grundlage eines Monatsausweises nach § 25 Abs. 1 Satz 1 oder der monatlichen Bilanzstatistik nach § 25 Abs. 1 Satz 3 jeweils zum Ende eines Quartals im Verhältnis zum festgestellten Jahresabschluss des Instituts; soweit das Institut nach internationalen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 7a Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Änderung des Kreditwesengesetzes
B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... Sonderposten mit Rücklagenanteil werden korrespondierend zu den anteiligen Abschreibungen der Investitionszuschüsse erfolgswirksam aufgelöst. Im Ergebnis sind diese Prozesse erfolgsneutral. Einer gesonderten Ermächtigung bedarf es hierzu nicht. (Ergebnis-)Rücklagen sind dem Eigenkapital zuzurechnen. Sie ergeben sich rechnerisch aus einem Überschuss der Erfolgsrechnung (siehe § 37 Absatz 3), soweit nicht eine unmittelbare Zuordnung zum "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Drucksache 344/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... Durch die Verankerung eines Aktivierungswahlrechts an Stelle einer Aktivierungspflicht in § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB-E wird sichergestellt, dass gerade innovative Unternehmen, bei denen in hohem Maße bei der Entwicklung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Herstellungskosten anfallen diese Kosten sowohl zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis als auch zur Erhöhung des Informationsgehalts ihres Jahresabschlusses aktivieren können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB
10. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB
16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB
17. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG
18. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG
19. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a EStG
20. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Drucksache 745/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... Eine derartige Übergangsregelung ist erforderlich, weil die sonst zwingende volle Anrechnung von Interbankenforderungen bei einigen Instituten zu erheblichen Überschreitungen der Großkreditobergrenzen führen würde, die dann vollständig mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden müssten. Dies hätte zur Folge, dass auch der Spielraum für neue Kreditgeschäfte mit der gewerblichen Wirtschaft eingeschränkt würde. Um diese Folgen aus der vorgesehenen Verschärfung der Großkreditregelungen zu vermeiden bzw. abzumildern, wäre eine Restrukturierung
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... (4) Der Vorstand kann auf Antrag gestatten, dass zusätzlich zu den Verwendungsmöglichkeiten nach Absatz 3 bis zu 75 vom Hundert der Förderungshilfen, in jedem Fall aber bis zu 100 000 Euro, im Interesse der Strukturverbesserung des Unternehmens für eine nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals verwendet werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten19,
Drucksache 379/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009
... " zu arbeiten, auf den sich der ECOFIN-Rat im Dezember 2007 geeinigt hat um den Lamfalussy-Prozess, die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen sowie den Umsetzungsprozess zu verbessern; ist der Auffassung, dass die angekündigte gezielte Überprüfung der Richtlinie 2006/48/EG3 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und der Richtlinie 2006/49/EG4 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten den aufsichtsrechtlichen Rahmen und das Risikomanagement der Finanzinstitute verbessern und somit das Vertrauen zwischen den Akteuren auf dem Markt stärken sollte bekräftigt erneut die entscheidende Bedeutung einer besseren und einzigen Vertretung der Europäischen Union in internationalen Finanzinstituten und bedauert, dass kein Vorschlag in diesem Sinne vorgelegt wurde;
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Weltpartner
Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung
Europa vermitteln
Drucksache 116/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... Die nachstehende Grafik veranschaulicht die Entwicklung von Eigenkapital und Schulden der großen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber in Europa in den Jahren 1995 bis 2004. Während das Eigenkapital ständig abnahm, haben die Schulden sich vervielfacht.
Mitteilung
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur
1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur
1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe
2. Stand der Umsetzung
2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union
2.2. Sonstige Rechtsvorschriften
2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen
3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung
4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen
4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung
4.2. Ergänzung der Entgeltregelung
4.3. Wirksame Kostenkontrolle
4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht
4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle
4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen
5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen
Drucksache 152/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... Neue Entwicklungen im Bankenrecht, u. a. die aufgrund der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG auf alle Kreditinstitute in den EU-Mitgliedstaaten anwendbaren Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel II), haben dazu geführt, dass Banken Kreditportfolien samt den dazugehörigen Sicherungsmitteln ausgliedern, um Eigenkapital für neue Kreditengagements freizusetzen. Nach Erhebungen der deutschen Kreditwirtschaft sollen seit der Bankenkrise des Jahres 2002 Kreditforderungen in Höhe von 35 bis 40 Mrd. Euro auf diese Weise ausplatziert worden sein. Die massive Zunahme der Abtretung von Kreditforderungen oder die Veräußerung der Kreditverhältnisse im Ganzen einschließlich der zur Sicherung bestellten Grundschulden hat eine nachhaltige Verunsicherung der Darlehensnehmer hervorgerufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
Drucksache 878/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... - Nach der Eigenkapitalrichtlinie13 (2006/48/EG) werden die Risikogewichte (und die daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen) der Forderungen von Kreditinstituten und Wertpapierhäusern anhand externer Ratings bestimmt. Ein externes Rating kann zu diesem Zweck nur dann verwendet werden, wenn die externe Ratingagentur ("
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
1.4. Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.3. Wahl des Instruments
2.4. Komitologie
2.5. Inhalt des Vorschlags
2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2
2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C
2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7
2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E
2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31
2.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verwendung von Ratings
Titel II Abgabe von Ratings
Artikel 5 Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 6 Mitarbeiter
Artikel 7 Ratingmethoden
Artikel 8 Bekanntgabe und Präsentation von Ratings
Artikel 9 Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen
Artikel 10 Transparenzbericht
Artikel 11 Gebühren
Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
Kapitel I Registrierungsverfahren
Artikel 12 Registrierungspflicht
Artikel 13 Registrierungsantrag
Artikel 14 Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden
Artikel 15 Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur
Artikel 16 Registrierungsgebühr
Artikel 17 Widerruf der Registrierung
Kapitel II CESR und zuständige Behörden
Artikel 18 Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)
Artikel 19 Zuständige Behörden
Artikel 20 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 21 Aufsichtsmaßnahmen
Artikel 22 Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden
Artikel 23 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 24 Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort
Artikel 25 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen
Artikel 26 Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 27 Vermittlung
Artikel 28 Berufsgeheimnis
Kapitel IV Zusammenarbeit mit Drittländern
Artikel 29 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 30 Offenlegung von Informationen
Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kapitel I Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung
Artikel 31 Sanktionen
Artikel 32 Änderungen der Anhänge
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 Bericht
Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 35 Übergangsbestimmung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen
Abschnitt B Operationelle Anforderungen
Abschnitt C Vorschriften für Mitarbeiter
Abschnitt D Vorschriften für die Präsentation von Ratings
I. Allgemeine Pflichten
II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente
Abschnitt E Angaben
I. Allgemeine Angaben
II. Regelmäßige Angaben
III. Transparenzbericht
Anhang II für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen
Drucksache 632/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen. Dazu soll der Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beitragen. Damit steigen die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Investmentgesetzes
Abschnitt 7a Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 90n Anlaufzeit
§ 90o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90q Verbot von Laufzeitfonds
§ 90r Erklärungspflicht
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Fördergrundsätze
a Fortführung der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
b Freiwilligkeit
c Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
d Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch
2. Verbesserung der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz VermBG
3. Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des neuen § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz EStG
4. Einbeziehung von Fonds
5 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Sonstige Kosten
Finanzielle Auswirkungen
5 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 90l (Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 90m (Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 90n (Anlaufzeit)
§ 90o (Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 90p (Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 90q (Verbot von Laufzeitfonds)
§ 90r (Erklärungspflicht)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 619: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Drucksache 479/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... " in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 2 des Verordnungsvorschlags sollte klargestellt werden, ob hiervon auch Zahlungen aufgrund einem Drittvergleich standhaltender Verkehrsgeschäfte (insbesondere auch - eigenkapitalersetzende - Gesellschafterdarlehen) erfasst sind. Der Begriff ist einerseits relativ weit gefasst und erfasst nicht nur einseitige Auszahlungen, sondern jedweden Abfluss von Gesellschaftsvermögen zugunsten eines Anteilseigners. Andererseits ist eine Verknüpfung mit der Gesellschafterstellung als solcher ("
Drucksache 703/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
B. Finanzholding-Gesellschaften
C. Anlageverwaltung
D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV
1. Kostenregelungen für neue Aufgaben
2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten
3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:
Zu § 26a
a. Chicago-Abkommen
b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen
c. Die Kapstadt-Konvention
Zu § 26b
Zu § 26c
Zu § 26d
Zu § 26e
Zu § 26f
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu § 11a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12a
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Drucksache 615/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... so findet eine Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz insoweit nicht statt
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
§ 5a Unternehmergesellschaft
§ 14 Einlagepflicht
§ 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten
§ 55a Genehmigtes Kapital
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 15a Öffentliche Zustellung
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Siebenundzwanzigster Abschnitt
Artikel 64
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 18 Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes
§ 19 Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes
Artikel 6a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 6b Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
§ 44a Gesicherte Darlehen
§ 135 Gesellschafterdarlehen
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103d Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
§ 6 Gesellschafterdarlehen
§ 6a Gesicherte Darlehen
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
§ 41d Verwendung von Musterprotokollen
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 99 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
a Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
4 Hinweise:
b Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
4 Hinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51)
Drucksache 631/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
... 2. das Institut nicht in der Lage sein oder bleiben wird, den Aufsichtsanforderungen insbesondere nach der Bankenrichtlinie, der Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geldinstituten; der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten zu genügen oder das Institut durch die Begründung oder Erhöhung der bedeutenden Beteiligung mit dem Inhaber der bedeutenden Beteiligung in einen Unternehmensverbund eingebunden würde, der durch die Struktur des Beteiligungsgeflechtes oder mangelhafte wirtschaftliche Transparenz eine wirksame Aufsicht über das Institut oder einen wirksamen Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Stellen oder die Festlegung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen diesen beeinträchtigt;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 89a Keine aufschiebende Wirkung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 8 Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... • Durch die Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik wurden für den Zeitraum 2007-2013 mehr als 9 Mrd. EU-1 zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt. Durch die Kohäsionsfonds wird ein breites Spektrum von Maßnahmen unterstützt, darunter die Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie, Handel, Verkehr und öffentlichen Gebäuden, Kraft-Wärme-Kopplung und lokale Energieerzeugung, Innovationen für nachhaltige Energie sowie Ausbildungsmaßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Energieeffizienz. Daneben unterstützt die Kohäsionspolitik unter bestimmten Umständen in den neuen Mitgliedstaaten Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Da einige dieser Maßnahmen auch über andere Haushaltslinien der Kohäsionspolitik wie FuE, Sanierung städtischer und ländlicher Gebiete sowie technische Unterstützung gefördert werden können, dürfte die tatsächliche Unterstützung der europäischen Energiepolitik noch deutlich höher ausfallen. Eine zusätzliche Unterstützung operationeller Programme wäre durch Finanzinstrumente wie Fremdfinanzierung und Eigenkapitalfonds der EIB-Gruppe (z.B. Darlehen im Rahmen der Strukturprogramme) und der EBWE möglich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 239/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Altersvorsorgekapital kann ganz oder teilweise unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Im Gegensatz zum bisherigen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ist die Rückzahlung des entnommenen Betrages auf einen Altersvorsorgevertrag des Anlegers nicht mehr notwendig. Damit ist gewährleistet, dass der Förderberechtigte neben seinen Tilgungsbeiträgen weder weitere Beiträge zur Rückzahlung des Entnahmebetrages noch zusätzliche Altersvorsorgebeiträge zur Erlangung der Förderung aufbringen muss. Die Entnahmemöglichkeit bei Anschaffung oder Herstellung erlaubt es den Schwellenhaushalten, nicht durch Rückzahlungsverpflichtungen belastetes Eigenkapital zu generieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
§ 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
Artikel 2 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 5 Zertifizierung
§ 7 Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Artikel 4 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
§ 20 Anwendungsvorschrift
Artikel 7 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
5 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
5 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 92a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 92b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – ERG)
Drucksache 878/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... 4. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die dramatischen Erfahrungen der Finanzmarktkrise kritisch auszuwerten, um die notwendigen Schlussfolgerungen für konsequente Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte zu ziehen. Dies bezieht neben der Durchsetzung und Weiterentwicklung der Basel-II-Eigenkapitalvorschriften auch strenge Regelungen für Finanzratingagenturen ein, die weithin dafür verantwortlich gemacht werden, durch eine nicht risikoadäquate Bewertung von Finanzprodukten zur Subprime-Krise in den USA und den darauf folgenden Problemen auf den weltweiten Finanzmärkten beigetragen zu haben.
Drucksache 732/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG KOM (2008) 627 endg.; Ratsdok. 14201/08
... Früher wurden Zahlungsdienste von Banken angeboten, die unter die EU-Bankenrichtlinien fallen. Diese Richtlinien wurden 2006 geändert und durch die Richtlinien 2006/48/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung der Richtlinie 2000/12/EG)4 sowie 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG)5, nachfolgend "Eigenkapitalrichtlinie”, ersetzt. E-Geld kann von (im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie als Zweckgesellschaften geltenden) E-Geld-Instituten ausgegeben werden, die nach der E-Geld-Richtlinie reguliert werden.
Drucksache 448/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... (2) Wagniskapitalbeteiligungen sind Eigenkapitalbeteiligungen an Zielgesellschaften. Eigenkapitalbeteiligungen im Sinne des Satz 1 sind solche Kapitalbestandteile, die handelsrechtlich als Eigenkapital gelten und bei denen eine für die Überlassung gezahlte Vergütung steuerlich nicht abziehbar ist.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Unternehmensgegenstand
§ 5 Sitz
§ 6 Mindestkapital
§ 7 Geschäftsleiter
Abschnitt 2 Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen
§ 8 Zulässige Geschäfte
§ 9 Anlagebestimmungen
§ 10 Konzernfreiheit
§ 11 Mindeststückelung
Abschnitt 3 Aufsicht und Anerkennung
§ 12 Aufsicht
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
§ 14 Anerkennung
§ 15 Rechnungslegung
§ 16 Anzeigepflichten
§ 17 Aufhebung und Abberufung
§ 18 Erneuter Antrag auf Anerkennung
Abschnitt 4 Steuerliche Regelungen
§ 19 Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
§ 20 Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Zielgesellschaften
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften
§ 21 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
§ 24 Gesellschafterdarlehen
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... Dazu kommt, dass KMU oft nur einen niedrigen Eigenkapitalanteil haben, der durch die schlechte Zahlungsdisziplin in Europa noch weiter geschmälert wird. Je nach Land müssen die KMU nämlich zwischen 20 und mehr als 100 Tage darauf warten, dass ihre Rechnungen beglichen werden. Zahlungsverzug ist die Ursache jeder vierten Insolvenz. Durch ihn gehen 450 000 Arbeitsplätze und 25 Mrd. EUR jährlich verloren.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 152/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... Neue Entwicklungen im Bankenrecht, unter anderem die auf Grund der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG auf alle Kreditinstitute in den EU-Mitgliedstaaten anwendbaren Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II), haben dazu geführt, dass Banken Kreditportfolien samt den dazugehörigen Sicherungsmitteln ausgliedern, um Eigenkapital für neue Kreditengagements freizusetzen. Nach Erhebungen der deutschen Kreditwirtschaft sollen seit der Bankenkrise des Jahres 2002 Kreditforderungen in Höhe von 35 bis 40 Milliarden Euro auf diese Weise ausplatziert worden sein. Die massive Zunahme der Abtretung von Kreditforderungen bzw. die Veräußerung der Kreditverhältnisse im Ganzen einschließlich der zur Sicherung bestellten Grundschulden hat eine nachhaltige Verunsicherung der Darlehensnehmer hervorgerufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 18 Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 332/08
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2008
... Mehrbedarf zur Wiederherstellung der Eigenkapitalquote der IKB. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Februar 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2008
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2008
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... In der nächsten Phase geht es um praktische Maßnahmen zur Neugestaltung des Regulierungsrahmens für das EU-Finanzsystem. Die Kommission hat außerdem die Aufgabe, angemessene Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt vorzuschlagen. Dies gilt auch für den Bereich der Finanzdienstleistungen. So hat die Kommission im Herbst 2008 detaillierte Vorschläge zu Eigenkapitalanforderungen, Einlagensicherungsicherungssystemen und Rating-Agenturen unterbreitet sowie neue
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Eigenkapital
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Die Kommission strebt eine Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs in Bezug auf Krisenmanagement und Zuständigkeiten der Herkunfts- und Aufnahmelandbehörden an. Durch die vorgeschlagenen Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie ändert sich nichts an der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Herkunfts- und Aufnahmelandbehörden. Vielmehr sollen Effizienz und Wirksamkeit der Aufsicht grenzübergreifend agierender Bankgruppen verbessert werden.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 26/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2010 KOM (2007) 804 endg.; Ratsdok. 16752/07
... Ferner gilt es, die Eigenkapitallücke durch eine risikobasierte Finanzierung in der Aufbauphase zu schließen. Das KMU-Bürgschaftsprogramm des Europäischen Investitionsfonds sollte im Hinblick auf die Bereitstellung von Mikrokrediten und Mezzanin-Finanzierungen wesentlich erweitert werden7. Schätzungen zufolge könnte mit einer Anhebung der durchschnittlich in der EU in Anspruch genommenen Wagniskapitalinvestitionen in der EU an das Niveau der Marktführer ein zusätzlicher Betrag von 20 Mrd. EUR jährlich für Wagniskapitalinvestitionen verfügbar gemacht werden.
1. Einleitung: Auf dem Weg zu einem neuen Lissabon-Programm der Gemeinschaft LPG
2. Stärkung und Erneuerung des LPG
3. Zehn Hauptziele des neuen LPG in den vier vorrangigen Bereichen
3.1. In Menschen investieren und die Arbeitsmärkte modernisieren
3.2. Das Unternehmenspotenzial, insbesondere von KMU, erschließen
3.3. Investitionen in Wissen und Innovation
3.4. Energie und Klimawandel
4. Die externe Agenda
5. Umsetzung des LPG gewährleisten
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... Für das eingesetzte Kapital können kalkulatorische Zinsen in Ansatz gebracht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um das Eigenkapital des Verwaltungsträgers oder um aufgenommenes Fremdkapital handelt. Gemäß VV-BHO - Anhang - zu § 7 (Arbeitsanleitung) ist im öffentlichen Bereich mit einem einheitlichen Zinssatz für eigen- und fremdfinanziertes Kapital zu rechnen (Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts). Die Kalkulationszinssätze sind dem jährlichen Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen zu den Personalkostensätzen zu entnehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen
Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
§ 3 Haushaltsjahr
§ 4 Einzahlungen und Auszahlungen
§ 5 Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 7 Eingliederungsleistungen
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Vollzeitäquivalent
§ 10 Personalkosten
§ 11 Personalnebenkosten
§ 12 Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten
§ 13 Personalgemeinkosten
§ 14 Sachkosten
§ 15 Investitionen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
§ 16 Grundsätze der Abrechnung
§ 17 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 18 Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben
§ 19 Abrechnung von Personalkosten
§ 20 Abrechnung von Personalnebenkosten
§ 21 Versorgungszuschlag
§ 22 Abrechnung von Personalgemeinkosten
§ 23 Abrechnung von Sachkosten
§ 24 Abrechnung von Investitionen
§ 25 Kommunaler Finanzierungsanteil
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
§ 26 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 27 Deckungsfähigkeit
§ 28 Übertragbarkeit
§ 29 Verbot von Vorleistungen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
§ 30 Bedarfsgerechter Mittelabruf
§ 31 Verzinsung
§ 32 Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen
Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
§ 33 Kassensicherheit
§ 34 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 35 Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 36 Übergangsvorschrift
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)
Anlage 2 (zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)
Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.
3 Hintergrund
Anlage 4 (zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II
Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin
1 Einleitung
2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil
2.1 Projektmanagement
2.1.1 Projektbegleitende Strukturen
2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt
2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:
2.2.1 Aufbauorganisation:
2.2.2 Prozessorganisation:
2.3 Aufgabenkatalog
2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:
2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben
2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben
2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten
2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung
2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl
2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung
2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen
2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter
2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation
2.5.1 Plausibilisierung der Daten
2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?
2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung
3 Schlussbemerkung
4 Abbildungsverzeichnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern
2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen
3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen
4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung
5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 37
C. Finanzieller Teil
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Drucksache 821/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur (2008/2148(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)11,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge
1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen
1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
1.3. Governance-Maßnahmen
2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen
3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen
3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen
3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses
3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... § 12 Eigenkapital
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... " im Juni 2006 mit der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) ein neuer Rahmen für die Eigenkapitalvorschriften abgesteckt; er umfasst die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG. Übergeordnetes Ziel des vorliegenden Vorschlags ist sicherzustellen, dass die Eigenkapitalrichtlinie in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Änderungen umfassen Folgendes:
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
2. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1 Großkredite unter Banken
2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung
2.3 Aufsichtskollegien
2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
3. Folgenabschätzung
3.1 Großkredite
3.2 Hybride Finanzinstrumente
3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement
3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze
3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes
3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG
6.2. Großkredite
6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG
6.3. Aufsichtsregelungen
6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48
6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48
6.4. Technische Änderungen
6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2006/48/EG
Artikel 42a
Artikel 42b
Artikel 63a
Artikel 107
Artikel 110
Artikel 115
Abschnitt 7 Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken
Artikel 122a
Artikel 131a
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2006/49/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 479/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Die Schwierigkeiten, auf die Unternehmen infolge der Vielfalt von Unternehmensformen stoßen bestehen vor allem in den Kosten für die Einhaltung von Vorschriften für die Gründung eines Unternehmens (z.B. eine obligatorische Mindesteigenkapitalanforderung, Registrierungs- und Notargebühren, Kosten für Rechtsberatung) und in den Schwierigkeiten und den Kosten für die Einhaltung von Vorschriften für den Betrieb eines Unternehmens, die den Tagesbetrieb ausländischer Tochtergesellschaften kostenaufwendiger gestalten als den inländischer Tochtergesellschaften.
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung)20 (Eigenkapital-Richtlinie),
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben
Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung
Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte
Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
Drucksache 292/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen KOM (2008) 213 endg.; Ratsdok. 8646/08
... Die beiden Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen und über Finanzsicherheiten sind die Hauptinstrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Finanzsicherheiten, Abrechnung und Abwicklung. Die vorgeschlagenen Änderungen befinden sich im Einklang mit den Vorschriften der MiFID und in gewissem Maße auch mit in den Eigenkapitalrichtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG5 enthaltenen spezifischen Bestimmungen über Solvabilitätskoeffizienten. Auch einige Bestimmungen der Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten6 und der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren7 sind für Finanzsicherheiten von Bedeutung.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung Interessierter Kreise
2.1. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiaritätsprinzip
4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.4. Vereinfachung und Präzisierung
4.5. Wahl des Instruments
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
6.1. Artikel 1: Änderungen der Finalitätsrichtlinie SFD
6.1.1. Artikel 1 SFD
6.1.2. Artikel 2 SFD
6.1.3. Artikel 3 SFD
6.1.4. Artikel 5 SFD
6.1.5. Artikel 9 SFD
6.1.6. Artikel 10 SFD
6.2. Artikel 2: Änderungen der Richtlinie über Finanzsicherheiten FCD
6.2.1. Artikel 1 FCD: Gegenstand und Anwendungsbereich
6.2.2. Artikel 2 FCD: Begriffsbestimmungen
6.2.3. Artikel 3 FCD: Formerfordernisse
6.2.4. Artikel 4 FCD: Verwertung der Sicherheit
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 98/26/EG
Artikel 10
Artikel 2 Änderungen der Richtlinie 2002/47/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Die bestehende Abstimmung zwischen dem TEN-E-Programm und der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) muss auf allen Ebenen intensiviert werden. Denkbar wäre eine Verknüpfung der TEN-E-Förderung mit Mitteln der EIB. Darüber hinaus wäre ein Fonds unter der Ägide der EIB vorstellbar, der Eigenkapital, Quasi-Eigenmittel, Garantien und ähnliche Finanzinstrumente für einzelne Projekte zur Verfügung stellt.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 296/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die um eine höhere Eigenkapitalquote bemüht sind. Insgesamt entspricht dieses Vorgehen dem Bemühen um eine stärkere Verbindung von Arbeitnehmer- und Unternehmensinteressen, wie sie im Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zukünftig noch weiter gestärkt werden soll. Diese Zustimmung kann insbesondere bei verbrieften Rechten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a, b, f VermBG) bereits bei Ausgabe der Anlagen durch den Arbeitgeber unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
G. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Anlass und Inhalt des Entwurfs
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Kosten und Preise
Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensbildungsgesetzes
Drucksache 878/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... 4. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die dramatischen Erfahrungen der Finanzmarktkrise kritisch auszuwerten, um die notwendigen Schlussfolgerungen für konsequente Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte zu ziehen. Dies bezieht neben der Durchsetzung und Weiterentwicklung der Basel-II-Eigenkapitalvorschriften auch strenge Regelungen für Finanzratingagenturen ein, die weithin dafür verantwortlich gemacht werden, durch eine nicht risikoadäquate Bewertung von Finanzprodukten zur Subprime-Krise in den USA und den darauf folgenden Problemen auf den weltweiten Finanzmärkten beigetragen zu haben.
Drucksache 745/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die auf der Grundlage der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) im Jahr 2006 erlassenen Richtlinien über die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Bankenrichtlinie) und über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladäquanzrichtlinie) zu verbessern.
Drucksache 479/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... " in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 2 des Verordnungsvorschlags sollte klargestellt werden, ob hiervon auch Zahlungen aufgrund einem Drittvergleich standhaltender Verkehrsgeschäfte (insbesondere auch - eigenkapitalersetzende - Gesellschafterdarlehen) erfasst sind. Der Begriff ist einerseits relativ weit gefasst und erfasst nicht nur einseitige Auszahlungen, sondern jedweden Abfluss von Gesellschaftsvermögen zugunsten eines Anteilseigners. Andererseits ist eine Verknüpfung mit der Gesellschafterstellung als solcher ("
Drucksache 344/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... Durch die Verankerung eines Aktivierungswahlrechts an Stelle einer Aktivierungspflicht in § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB-E wird sichergestellt, dass gerade innovative Unternehmen, bei denen in hohem Maße bei der Entwicklung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Herstellungskosten anfallen diese Kosten sowohl zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis als auch zur Erhöhung des Informationsgehalts ihres Jahresabschlusses aktivieren können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB ,
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB
16. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB
17. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB
18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 65 und 66 EGHGB
20. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG
21. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG
22. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 EStG Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG
23. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Drucksache 745/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die auf der Grundlage der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) im Jahr 2006 erlassenen Richtlinien über die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Bankenrichtlinie) und über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladäquanzrichtlinie) zu verbessern.
Drucksache 555/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Bei Beendigung der Sicherungsübertragung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 2 steht der Deutschen Bahn AG ein Wertausgleich für sämtliche Werte des Reinvermögens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu, die nach dem Vollzug der Privatisierung der Anteile geschaffen werden. Der Wertausgleich bemisst sich an dem bilanziellen Eigenkapital (Netto-Reinvermögen) der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum Zeitpunkt der Beendigung der Sicherungsübertragung abzüglich des bilanziellen Eigenkapitals der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum Zeitpunkt des Privatisierungsvollzugs (zugleich Zeitpunkt der Sicherungsübertragung).
Zum Gesetzentwurf allgemein1
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a
29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 84/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2007 der Bundesregierung
... Die bereinigte Eigenkapitalbildung als Maßstab für die finanzielle Stabilität der Unternehmen ist gegenüber dem Vorwirtschaftsjahr um 17 Prozent zurückgegangen, liegt jedoch deutlich über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre. Auch hier sind gravierende Unterschiede zwischen Betriebsform und -größe festzustellen. Insbesondere für kleinere Haupterwerbsbetriebe besteht angesichts einer nur geringen Eigenkapitalbildung kurz- bis mittelfristig erheblicher Anpassungsdruck.
Drucksache 567/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... (2) Wagniskapitalbeteiligungen sind Eigenkapitalbeteiligungen an Zielgesellschaften. Eigenkapitalbeteiligungen im Sinne des Satz 1 sind solche Kapitalbestandteile, die handelsrechtlich als Eigenkapital gelten und bei denen eine für die Überlassung gezahlte Vergütung steuerlich nicht abziehbar ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Unternehmensgegenstand
§ 5 Sitz
§ 6 Mindestkapital
§ 7 Geschäftsleiter
Abschnitt 2 Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen
§ 8 Zulässige Geschäfte
§ 9 Anlagebestimmungen
§ 10 Konzernfreiheit
§ 11 Mindeststückelung
Abschnitt 3 Aufsicht und Anerkennung
§ 12 Aufsicht
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
§ 14 Anerkennung
§ 15 Rechnungslegung
§ 16 Anzeigepflichten
§ 17 Aufhebung und Abberufung
§ 18 Erneuter Antrag auf Anerkennung
Abschnitt 4 Steuerliche Regelungen
§ 19 Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften
§ 20 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Geschäftstätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
2. Steuerliche Vergünstigungen
3. Ausgestaltung der Aufsicht und Anlegerschutz
4. Änderung des UBGG
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Das für Gewinnminderungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen in § 8b Abs. 3
Drucksache 378/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers KOM (2007) 263 endg.; Ratsdok. 10114/07
... (9) Ein Kraftverkehrsunternehmen muss über ein Mindestmaß an finanzieller Leistungsfähigkeit verfügen, um die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Führung des Unternehmens gewährleisten zu können. Beim derzeitigen Verfahren mit einer Mindestschwelle für Eigenkapital und Reserven bleibt zu viel Unsicherheit in Bezug auf die zu berücksichtigenden finanziellen Mittel, wobei nicht gewährleistet ist, dass das Unternehmen die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt, um seinen kurzfristigen Verpflichtungen nachkommen zu können. Es muss auf andere, genauer definierte und aussagekräftigere Finanzindikatoren zurückgegriffen werden, die anhand des Jahresabschlusses ermittelt werden können. Die Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit mit einer Bankbürgschaft nachzuweisen, was einfacher und kostengünstiger wäre.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Behandeltes Problem
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
3.7. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Vorgeschlagene Bestimmungen
4.1. Übernahme geltender Bestimmungen
4.2. Neue Bestimmungen
4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs
4.2.2. Niederlassungsbedingung
4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters
4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit
4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens
4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung
4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung
4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
4.2.9. Verschiedenes
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers
Artikel 4 Verkehrsleiter
Kapitel II Voraussetzungen
Artikel 5 Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung
Artikel 6 Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit
Artikel 7 Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 8 Voraussetzung der fachlichen Eignung
Kapitel III Zulassung und Überwachung
Artikel 9 Zuständige Behörden
Artikel 10 Einreichung und Registrierung der Anträge
Artikel 11 Kontrollen
Artikel 12 Verwarnung und Entzug von Zulassungen
Artikel 13 Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters
Artikel 14 Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel
Kapitel IV Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
Artikel 15 Einzelstaatliche elektronische Register
Artikel 16 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 17 Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
Kapitel V Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten
Artikel 18 Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit
Artikel 19 Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 20 Bescheinigung der fachlichen Eignung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Sanktionen
Artikel 22 Bestandsschutz
Artikel 23 Übergangsbestimmungen
Artikel 24 Amtshilfe
Artikel 25 Ausschuss
Artikel 26 Berichte über die Ausübung des Berufs
Artikel 27 Liste der zuständigen Behörden
Artikel 28 Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Aufhebung
Artikel 30 Inkrafttreten
Anhang I I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete
A. Bürgerliches Recht
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
B. Handelsrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
C. Sozialrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
D. Steuerrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
F. Marktzugang
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
G. Normen und technische Vorschriften
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
H. Sicherheit im Straßenverkehr
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
II. Ablauf der Prüfung
Anhang II Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)
Drucksache 125/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
... (1) Teile des Sondervermögens werden als Eigenkapital in Form einer Kapitalrücklage (Förderrücklage) in die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingebracht oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Nachrangdarlehen gewährt. Der Bestimmungszweck des Sondervermögens bleibt auch in Form der Förderrücklage und des Nachrangdarlehens und der hierauf entfallenden Erträge erhalten; hierüber legt die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen jährlichen Bericht vor.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP-Verwaltungsgesetz)
§ 1 Verwalter des Sondervermögens
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Rechtsgeschäftlicher Verkehr
§ 4 Getrennte Vermögensverwaltung
§ 5 Substanzerhaltungsgebot
§ 6 Kapitalanlagen in der Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 7 Wirtschaftsplan
§ 8 Durchführung der Wirtschaftsförderung
§ 9 Kosten
Artikel 2 Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 3 Änderung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Anmerkung
4 Gesetzesfolgenabschätzung
Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungsklausel
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu §§ 1
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage zu Artikel 3 des ERP-Neuordnungsgesetzes
Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2006
Kapitel 1
Kapitel 4
3 Abschluss
Teil II Finanzierungsübersicht
Drucksache 417/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV
37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV
40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV
43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV
44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV
45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV
46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV
49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG über die Eigenkapitalanforderungen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 247/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... - in Artikel 3 Nr. 13 der Artikel 5 und 7 der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABI. EU (Nr.) L 177 S. 201) und
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 2 Börsengesetz (BörsG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Börsen
§ 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
§ 4 Erlaubnis
§ 5 Pflichten des Börsenträgers
§ 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 7 Handelsüberwachungsstelle
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen
§ 12 Börsenrat
§ 13 Wahl des Börsenrates
§ 14 Börsenrat an Warenbörsen
§ 15 Leitung der Börse
§ 16 Börsenordnung
§ 17 Gebühren und Entgelte
§ 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen
§ 19 Zulassung zur Börse
§ 20 Sicherheitsleistungen
§ 21 Externe Abwicklungssysteme
§ 22 Sanktionsausschuss
Abschnitt 2 Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
§ 24 Börsenpreis
§ 25 Aussetzung und Einstellung des Handels
§ 26 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften
Abschnitt 3 Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
§ 27 Zulassung zum Skontoführer
§ 28 Pflichten des Skontoführers
§ 29 Verteilung der Skontren
§ 30 Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten
§ 31 Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten
Abschnitt 4 Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32 Zulassungspflicht
§ 33 Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
§ 34 Ermächtigungen
§ 35 Verweigerung der Zulassung
§ 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 37 Staatliche Schuldverschreibungen
§ 38 Einführung
§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 40 Pflichten des Emittenten
§ 41 Auskunftserteilung
§ 42 Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten
§ 43 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
§ 44 Unrichtiger Wertpapierprospekt
§ 45 Haftungsausschluss
§ 46 Verjährung
§ 47 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 5 Freiverkehr
§ 48 Freiverkehr
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 49 Strafvorschriften
§ 50 Bußgeldvorschriften
§ 51 Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel
§ 52 Übergangsregelungen
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 6 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 7 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
Artikel 9 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 10 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 11 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 13a Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen
Artikel 13b Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen
Artikel 13c Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 220/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... (Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung) die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe verbessern, indem deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und die Investitions- und Innovationskraft gestärkt wird. Zur Abgrenzung gegenüber Großunternehmen und Konzernen enthält die Vorschrift in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmte Betriebsgrößenmerkmale.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe c EStG-E will sicherstellen, dass die inländischen Betriebe oder Betriebsstätten nicht zu Lasten des deutschen Besteuerungsrechts übermäßig über Fremdkapital finanziert werden. Deswegen vergleicht es die Eigenkapitalquote des Unternehmens mit der Konzerneigenkapitalquote.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG
34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG
42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 5
43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zum Gesetzentwurf allgemein
49. Zum Gesetzentwurf allgemein
50. Zum Gesetzentwurf allgemein
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 191/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/4779 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen - Drucksachen 016/4026 , 016/4036 in beigefügter Fassung angenommen.
... § 15 Mindesteigenkapital
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften 2
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögens- und Ertragsanforderungen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Mindesteigenkapital
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 22 Übergangsregelung zu § 7
§ 23 Anwendungsregelungen
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... so findet eine Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz insoweit nicht statt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
Anlage 1 (zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma
§ 2 Sitz
§ 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4
§ 4 Stammkapital
§ 5 Geschäftsanteile
§ 6 Vertretung
§ 7 Gründungsaufwand
3 Hinweise:
Anlage 2 (zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Satz 2 - neu -
Zu Satz 3 - neu -
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Artikel 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 10
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Drucksache 417/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 567/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Der Bundesrat sieht zwar mit der Bundesregierung vordringlichen Handlungsbedarf im Bereich des Wagniskapitals, hält es aber darüber hinaus für notwendig, die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital für den Mittelstand und für Beteiligungskapital insgesamt zu verbessern. Leider werden mit der vorgesehenen Struktur des Gesetzes und den gewählten Abgrenzungskriterien (Alter und Eigenkapital der Unternehmen) weite Teile der Private-Equity-Branche aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Es wird damit die Chance vergeben, für die gesamte PE-Branche in Deutschland eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Dies aber sollte eines der vorrangigen Ziele sein.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG
15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG
17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG
20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 384/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
... c) der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages gleich hoch oder höher ist als die des Konzerns (Eigenkapitalvergleich).
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Bei Beendigung der Sicherungsübertragung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 2 steht der Deutschen Bahn AG ein Wertausgleich für sämtliche Werte des Reinvermögens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu, die nach dem Vollzug der Privatisierung der Anteile geschaffen werden. Der Wertausgleich bemisst sich an dem bilanziellen Eigenkapital (Netto-Reinvermögen) der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum Zeitpunkt der Beendigung der Sicherungsübertragung abzüglich des bilanziellen Eigenkapitals der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum Zeitpunkt des Privatisierungsvollzugs (zugleich Zeitpunkt der Sicherungsübertragung).
Zum Gesetzentwurf allgemein
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG
9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Begründung
3 Einführung:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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