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"Einigkeit"


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Drucksache 112/12 (Beschluss)

... Nach den Ergebnissen eines Treffens der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizministerien der Länder im Januar 2012 besteht indes Einigkeit, dass der Referentenentwurf vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen auf die Landesjustizhaushalte ohne wesentliche Korrekturen nicht akzeptiert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)


 
 
 


Drucksache 812/1/12

... Es widerspricht dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, wenn die Bundesregierung bei von ihr als besonders eilbedürftig bezeichneten Gesetzen, die unter Artikel 72 Absatz 3 GG fallen, nicht versucht, die Zustimmung der Länder im Bundesrat durch eine inhaltliche Diskussion über Änderungswünsche zu erreichen. Denn durch ein sofortiges Inkraftsetzen würde der bisherige unklare Rechtszustand um sechs Monate verkürzt, die derzeit zu beobachtenden negativen Folgen würden also deutlich schneller beseitigt. Stattdessen verzichtet die Bundesregierung auf diese Möglichkeit und schwächt einseitig die Mitwirkungsrechte des Bundesrates. Das ist deshalb umso unverständlicher, als die Umsetzung des EGMR-Urteils unzweifelhaft erforderlich ist und Uneinigkeit nur bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Regelung besteht.



Drucksache 112/12

... Nach den Ergebnissen eines Treffens der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizministerien der Länder im Januar 2012 besteht indes Einigkeit, dass der Referentenentwurf vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen auf die Landesjustizhaushalte ohne wesentliche Korrekturen nicht akzeptiert werden kann. Die vom Bundesministerium der Justiz vorgeschlagenen Anpassungen bei den Gerichtsgebühren, und hier insbesondere die lineare Erhöhung der Wertgebühren nach dem



Drucksache 820/12

... Der Europäische Gerichtshof hat das bestehende Verbot 2004 in einem Urteil als angemessen bewertet und dabei auf die schädlichen Wirkungen verwiesen sowie auf die Uneinigkeit in der Frage, ob Tabak zum oralen Gebrauch ein Substitut für Zigaretten ist, auf die zur Abhängigkeit führenden und toxischen Eigenschaften von Nikotin, auf das Risikopotenzial bei jungen Menschen und auf die Neuartigkeit des Erzeugnisses23. Diese Argumentation ist auch heute noch gültig.



Drucksache 655/12

... (UVP) durchgeführt werden muss. Es besteht Einigkeit darüber, dass das Hauptziel der Richtlinie erreicht wurde. Die Grundsätze der Umweltprüfung wurden EU-weit harmonisiert, indem Mindestanforderungen in Bezug auf die Art der zu prüfenden Projekte, die wichtigsten Verpflichtungen der Projektträger, den Inhalt der Prüfung und die Einbeziehung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit eingeführt wurden. Parallel dazu bildet die UVP im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Hilfsmittel zur Abschätzung der ökologischen Kosten und des Nutzens bestimmter Projekte zur Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit. Die Richtlinie hat sich daher zu einem Schlüsselinstrument für die Berücksichtigung von Umweltaspekten entwickelt und bringt auch ökologische und sozioökonomische Vorteile.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext - Begründung und Ziele des Vorschlags

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Ergebnis der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Erläuternde Dokumente

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 8

Artikel 12a

Artikel 12b

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Anhang II
.A Angaben Gemäss Artikel 4 Absatz 3

Anhang III
Auswahlkriterien Gemäss Artikel 4 Absatz 4

1. Merkmale der Projekte

2. Standort der Projekte

3. Merkmale der potenziellen Auswirkungen

Anhang IV
Angaben Gemäss Artikel 5 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 730/12

... Legislative Maßnahmen werden von den Interessenvertretern weitestgehend befürwortet. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurde für kleine Unternehmen und Freiberufler nachdrücklich ein besserer Schutz vor irreführenden Vermarktungspraktiken gefordert. 36 Zudem herrscht praktisch Einigkeit darüber, dass ein Verfahren der Zusammenarbeit für grenzüberschreitende Fälle irreführender Werbung entwickelt werden muss, da nach Ansicht der meisten Befragten die bestehenden Durchsetzungsverfahren nicht wirksam sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten

2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr

2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten

3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme

3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken

3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen

3.2.1. Hintergrund

3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems

3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen

3.3. Allgemeines Echo der Konsultation

4. Bewertung der Kommission

4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen

4.2. Vergleichende Werbung

5. weitere Schritte

5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme

5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags

5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken

5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 338/12

... Die Menschen brauchen kurzfristig Hoffnung und Aussichten auf eine bessere Zukunft. Ohne diese Aussichten werden wir zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Problemen bei der Durchführung der notwendigen Reformen gegenüberstehen, was den wirtschaftlichen Aufschwung verzögern wird. Wir müssen Einigkeit erzielen und Vertrauen schaffen hinsichtlich der bevorstehenden notwendigen Änderungen und Entscheidungen. In diesem Dialog kommt den Sozialpartnern eine entscheidende Rolle zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 371/11

... Die Strukturen der Governance spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, eine nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, die Wirtschaft umweltverträglicher zu machen und Armut zu bekämpfen, doch herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die derzeitigen Governance-Strukturen grundlegend reformiert werden müssen. Dabei sind Reformen auf vier großen Gebieten nötig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/11




1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf

2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen

2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene

2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU

3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance

3.1. Ermöglichung des Übergangs

3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital

3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen

3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors

4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20

4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen

4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital

4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital

4.4. Bessere Governance

5. Blick in die Zukunft

Anhang
Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen


 
 
 


Drucksache 378/11

... EU-Bürger1, die ein breites Spektrum an freiberuflichen Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen erbringen, sind wesentliche Akteure in unserer Wirtschaft. In einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeitsstelle finden oder Dienstleistungen erbringen - das sind konkrete Beispiele dafür, wie sie vom Binnenmarkt profitieren können. Seit langem herrscht Einigkeit darüber, dass restriktive Regelungen in Bezug auf Berufsqualifikationen sich auf die Mobilität ebenso hemmend auswirken wie die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. So wurde die Anerkennung von Qualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden, ein wesentlicher Baustein des Binnenmarktes. Wie in der Strategie Europa 20202 und der Binnenmarktakte 3 hervorgehoben wurde, ist die berufliche Mobilität ein Schlüsselelement von Europas Wettbewerbsfähigkeit. Aufwändige und unklare Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wurden im Bericht über die Unionsbürgerschaft 201 04 als eines der Haupthindernisse genannt, denen die EU-Bürger bei der grenzüberschreitenden Ausübung ihrer Rechte aus den EU-Rechtsvorschriften noch tagtäglich begegnen. Durch eine Überarbeitung würde auch die Position der Europäische Union in internationalen Handelsgesprächen gestärkt, so dass die Angleichung der Rechtsvorschriften erleichtert würde und die EU für EU-Bürger einen besseren Marktzugang in Drittländern erreichen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 370/11

... 14. wünscht, dass die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten der EU bei der Ausübung der demokratischen Kontrolle der GASP und der GSVP intensiviert wird, um bei gleichzeitiger voller Achtung der bestehenden Vorrechte der nationalen Parlamente im Bereich der Verteidigungspolitik ihren jeweiligen Einfluss auf die von den anderen Organen der EU und den Mitgliedstaaten getroffenen politischen Entscheidungen gegenseitig zu verstärken; bedauert, dass auf der Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU am 4./5. April 2011 keine Einigkeit über die Merkmale einer interparlamentarischen Konferenz über die GASP/GSVP erzielt worden ist, und sieht einer Einigung mit den nationalen Parlamenten über neue Formen der interparlamentarischen Zusammenarbeit in diesem Bereich erwartungsvoll entgegen; weist darauf hin, dass in Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 zum Vertrag von Lissabon betreffend die Rolle der nationalen Parlamente klar vorgesehen ist, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gemeinsam festlegen, wie eine effiziente und regelmäßige interparlamentarische Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten innerhalb der Union gestaltet und gefördert werden kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 366/11

... Der Europäische Sozialfonds fördert die berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung von ehemaligen Straftätern. Es besteht Einigkeit darin, dass sich die Gefahr der Rückfälligkeit eines Straftäters in erster Linie dadurch verringern lässt, dass er sofort nach seiner Entlassung eine Beschäftigung erhält. Für Maßnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung der am stärksten benachteiligten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 41/1/11

... Wenn im Einzelfall innerhalb einer Vereinsvorstandschaft Einigkeit über eine Haftungsbegrenzung nach Aufgabenbereichen besteht, kann dies bereits heute durch entsprechende Satzungsregelungen im Innenverhältnis des Vereins umgesetzt werden. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf wäre neben dem Interesse der ehrenamtlich und unentgeltlich tätigen Vorstandsmitglieder auch das fiskalische Interesse der Allgemeinheit gewahrt.

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Drucksache 41/1/11




1. Zu Artikel 2 § 62 Absatz 1 Satz 2 - neu - BeurkG

'Artikel 2 Änderung des Beurkundungsgesetzes

2. Zu Artikel 4 § 34 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 69 AO


 
 
 


Drucksache 153/11 (Beschluss)

... Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass EU-Recht 1:1 umzusetzen ist.

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Drucksache 153/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)

1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Zu § 7 Absatz 2

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 In § 9 Absatz 1 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

9. Zu § 10 Absatz 2

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

12. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

15. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

16. Zu Anlage 7 Nummer 2

17. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

18. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

19. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

20. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

21. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

22. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

23. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

24. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

25. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 70/11

... Die identischen Anhänge I Teil A und Teil B der VOL/A und der VOF werden durch die Überführung in die VgV "vor die Klammer gezogen". Sie werden zu Anlage 1 der VgV. Hierüber bestand bereits Einigkeit in der Hauptausschusssitzung des DVAL vom 28./29. Mai 2009.

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Drucksache 70/11




A. Allgemeines

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Vergabeverordnung

Anlage 1
*

Teil
A1

Teil
B

Anlage 2
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anlage 3
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 2
Änderung der Sektorenverordnung

Anhang 4
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anhang 5
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeines

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1375: Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung


 
 
 


Drucksache 679/1/11

... Da die normale juristische Ausbildung nicht ausreichend sein soll, um die verlangten Fachkenntnisse zu belegen, enthält Artikel 4 des Gesetzes der Sache nach eine Fortbildungspflicht für Insolvenzrichter. Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 4. November 2010 ist die Frage der Normierung einer allgemeinen Fortbildungspflicht für Richter erörtert worden. Hier bestand im Ergebnis Einigkeit,

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Drucksache 679/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 174 Absatz 2 InsO Nummer 50a - neu - § 302 Nummer 1 InsO

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 225a Absatz 2 Satz 1 InsO

3. Zu Artikel 4 22 Absatz 6 Satz 2 und 3 GVG Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe c 18 Absatz 4 Satz 2 und 3 RPflG


 
 
 


Drucksache 101/1/11

... Die Produktinformationen müssen zum einen so aufbereitet sein, dass die Anleger sie tatsächlich verstehen und damit aufnehmen können. Sie müssen zum anderen alle für die Kaufentscheidung relevanten Angaben enthalten, insbesondere zur Beurteilung der zu erwartenden Rendite und zur Risikoeinschätzung. Die derzeit in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sind häufig zu umfangreich und verfehlen ihren Informationszweck. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darüber, dass den Kunden ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden sollte, das insbesondere auch den Vergleich verschiedener Anlageprodukte erlaubt.

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Drucksache 101/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 31 Absatz 3a Satz 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d Absatz 1 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, 2aneu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 662/11

... Vor einem entsprechenden Engagement müssen die Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit haben, die wesentlichen Risiken in einem formellen Rahmen zu erörtern und Einigkeit darüber zu erzielen. In Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/200815 wird die Kommission derzeit von einem Ausschuss unterstützt. In diesem so genannten EASA-Ausschuss sind die einschlägigen Flugsicherheitsexperten der Mitgliedstaaten vertreten; er ist somit das geeignete Forum, um das notwendige Fachwissen für Sicherheitsrisiken betreffende Entscheidungen bereitzustellen.

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Drucksache 662/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderung

3. Ein Europäisches System zur Gewährleistung der Flugsicherheit

3.1. Was ist ein Sicherheitsmanagementsystem?

3.2. Fokussierung

3.3. Gefährdungsermittlung

Aktion 1:

3.4. Analyse der Sicherheitsdaten

Aktion 2:

3.5. Risikobestimmung

Aktion 3:

3.6. Einleitung von Maßnahmen

Aktion 4:

3.7. Europäischer Plan für die Flugsicherheit

Aktion 5:

3.8. Erfolgsmessung

Aktion 6:

3.9 Zusammenarbeit mit den Nachbarn

Aktion 7:

4. Europäisches Programm für die Flugsicherheit EASP

Aktion 8:

5. Ausblick

5.1. Festlegung von Leistungszielen

Aktion 9:

5.2. Risikoorientierter Normungsansatz

5.3. Leistungsorientierter Ansatz

5.4. Schaffung einer formellen Systemgrundlage

Aktion 10:

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 113/11

... Das Grünbuch bildete die Grundlage für eine öffentliche Konsultation, die zwischen dem 5. November 2009 und dem 31. Januar 2010 stattfand. Nahezu alle Teilnehmer sprachen sich für eine verbesserte Verknüpfung der Unternehmensregister in der EU aus. Auch herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass ein solches Netz die Markttransparenz nur dann wirklich verbessern und damit einen echten Mehrwert darstellen würde, wenn es die Unternehmensregister aller 27 Mitgliedstaaten miteinander verknüpfte. Zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den Registern bei grenzübergreifenden Verfahren (Verschmelzungen, Sitzverlagerungen, Eintragung ausländischer Zweigniederlassungen) sprachen sich die meisten Teilnehmer für eine automatische Datenübermittlung zwischen den Unternehmensregistern aus.

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Drucksache 113/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziele des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

5. Anhörung interessierter Kreise

6. Folgenabschätzung

6.1. Fehlen aktueller Unternehmensinformationen in den Registern ausländischer Zweigniederlassungen

6.2. Schwierigkeiten der Zusammenarbeit von Registern bei grenzübergreifenden

6.3. Schwierigkeit des Zugangs zu Unternehmensinformationen aus anderen Mitgliedstaaten

7. Erläuterung des Vorschlags

7.1. Artikel 1: Änderung der Richtlinie 89/666/EWG

7.2. Artikel 2: Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

7.3. Artikel 3: Änderung der Richtlinie 2009/101/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 89/666/EWG

Artikel 5a

Abschnitt IIIa
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11a

Artikel 11b

Artikel 11c

Abschnitt IIIb
Datenschutz

Artikel 11d

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 13

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 17d
Datenschutz

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2009/101/EG

Artikel 3a

Artikel 4a

Artikel 7a

Kapitel 4a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten


 
 
 


Drucksache 153/1/11

... Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass EU-Recht 1:1 umzusetzen ist.

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Drucksache 153/1/11




1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Hauptempfehlung*

Zu § 7

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2

9. Zu § 10 Absatz 2 In § 10 Absatz 2 ist das Wort nichtsynthetischen zu streichen.

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

12. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 150 bis 167

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

15. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

16. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

17. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

18. Zu Anlage 6 Nummer 2 Tabelle und Fußnote 1 - neu -

19. Zu Anlage 7 Nummer 2

20. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

21. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

22. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

23. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 nur U

Zu Anlage 9 Klammerzusatz nach Anlage 9

25. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

26. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

27. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

28. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

29. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 733/11

... Im Fall einer Gruppe von Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen in verschiedenen Mitgliedstaaten müssen für eine Befreiung von den einzelnen Anforderungen alle zuständigen Behörden der einzelnen Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen zusammen darin übereinstimmen, dass die Bedingungen für die Ausnahmeregelung erfüllt sind. Für solche grenzüberschreitenden Situationen gelten zusätzlich zu den Bedingungen von Artikel 7 Absatz 1 auch die Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 2. Diese zusätzlichen Bestimmungen erfordern, dass jede der einzelnen zuständigen Behörden mit dem Liquiditätsmanagement der Gruppe und mit der Menge der Liquidität zufrieden ist, über die die einzelnen Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen der Gruppe verfügen. Bei Uneinigkeit beschließt jede zuständige Behörde eines Kreditinstituts oder einer Wertpapierfirma alleine, ob die Ausnahmeregelung angewandt werden soll.



Drucksache 635/11

... (34) Die Kommission, die nach Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union für die Anwendung der EU-Vorschriften Sorge trägt, sollte darüber entscheiden, ob die Ausgaben der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Die Mitgliedstaaten sollten das Recht haben, ihre Zahlungsentscheidungen zu rechtfertigen und eine Schlichtung zu verlangen, wenn zwischen ihnen und der Kommission keine Einigkeit besteht. Um den Mitgliedstaaten für die in der Vergangenheit getätigten Ausgaben die erforderliche rechtliche und finanzielle Gewähr zu geben, sollte der Zeitraum, in dem die Kommission wegen Nichtbeachtung der Vorschriften finanzielle Konsequenzen ziehen kann, begrenzt werden. Für den ELER sollte das Verfahren für den Konformitätsabschluss im Einklang mit den Bestimmungen für Finanzkorrekturen der Kommission aufgestellt werden, wie sie in Teil2 der Verordnung (EU) Nr. CR/xxx festgelegt sind.

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Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 225/11

... Bei einer Streitigkeit zwischen der Bank und einem ehemaligen Mitglied oder, nach Beendigung der Geschäftstätigkeit der Bank, zwischen der Bank und einem Mitglied wird die betreffende Streitigkeit einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsgericht zur schiedsrichterlichen Entscheidung vorgelegt. Jede Streitpartei ernennt jeweils einen Schiedsrichter; die beiden auf diesem Weg ernannten Schiedsrichter ernennen den dritten, der Obmann des Schiedsgerichts ist. Hat innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des Begehrens eines Schiedsspruchs eine der Parteien keinen Schiedsrichter ernannt oder ist innerhalb von 15 Tagen ab Ernennung der beiden Schiedsrichter der dritte Schiedsrichter nicht ernannt worden, so kann jede der Streitparteien den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs oder eine andere entsprechend den vom Gouverneursrat angenommenen Vorschriften bestimmte Instanz ersuchen, einen Schiedsrichter zu ernennen. Das Verfahren wird von den Schiedsrichtern bestimmt. Der dritte Schiedsrichter hat jedoch die Vollmacht, im Fall der Uneinigkeit bezüglich der Verfahrensfragen diese zu regeln. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Schiedsrichter gefällt; sie sind endgültig und für die Streitparteien bindend.



Drucksache 584/10 (Beschluss)

... Die Produktinformationen müssen zum einen so aufbereitet sein, dass die Anleger sie tatsächlich verstehen und damit aufnehmen können. Sie müssen zum anderen alle für die Kaufentscheidung relevanten Angaben enthalten, insbesondere zur Beurteilung der zu erwartenden Rendite und zur Risikoeinschätzung. Die derzeit in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sind häufig zu umfangreich und verfehlen ihren Informationszweck. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darüber, dass den Kunden ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden sollte, das insbesondere auch einen Vergleich verschiedener Anlageprodukte erlaubt.

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Drucksache 584/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

14. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

15. Zu Artikel 3 Nummer 10a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

16. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

17. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

'Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 707/10

... Moderne Technologien ermöglichen es dem Einzelnen, in einem nie zuvor dagewesenen Ausmaß im Handumdrehen Informationen über seine Verhaltensweisen und Vorlieben weiterzugeben und sie öffentlich und weltweit zugänglich zu machen. Soziale Netzwerke, denen Hunderte Millionen Mitglieder aus aller Welt angehören, sind vielleicht das augenfälligste, aber nicht das einzige Beispiel für dieses Phänomen. „Cloud-Computing“ – also die Datenverarbeitung über das Internet, bei der sich Software, Ressourcen und Informationen auf andernorts untergebrachten Servern („in the cloud“, also „in der Wolke“) befinden – könnte ebenfalls Datenschutzrisiken bergen: der Einzelne könnte die Kontrolle über potenziell sensible Informationen zu seiner Person verlieren, wenn er Daten mit Programmen abspeichert, die auf den Rechnern anderer Personen installiert sind. Einer aktuellen Studie zufolge besteht inzwischen unter den Datenschutzbehörden, Unternehmensverbänden und Verbraucherorganisationen weitgehend Einigkeit darüber, dass mit den Online-Aktivitäten zunehmende Risiken für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten verbunden sind .2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/10




Mitteilung

1. neue Herausforderungen für den Datenschutz

Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien

Binnenmarktdimension des Datenschutzes

Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers

Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

Kohärentere Regelung für den Datenschutz

2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz

2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen

2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen

2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen

2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten

2.1.4. Bewusstsein fördern

2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage

2.1.6. Schutz sensibler Daten

2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen

2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension

2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands

2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten

2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen

2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU

2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes

2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers

2.4.2. Förderung universeller Grundsätze

2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Die Hintergründe für die erhebliche Zunahme der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe sind vielschichtig. Hier ist zum einen die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Haushalte zu nennen. Die gerichtliche Praxis berichtet darüber hinaus, dass eine Vielzahl von Antragstellern die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Form der Beratungshilfe als Lebenshilfe nutze, um über einen Rechtsanwalt Alltagsprobleme regeln zu lassen. Es handele sich um Vielfach-Antragsteller, die in Angelegenheiten, in denen es grundsätzlich zuzumuten sei, zunächst selbst tätig zu werden und sich z.B. selbst an die GEZ, den jeweiligen Gläubiger oder Vermieter zu wenden, um Rechtsberatung ersuchten. In vielen Fällen stünden nur Kleinigkeiten im Raum, die einen Bürger, der seinen Anwalt selber zahlen müsse, auf anwaltliche Hilfe verzichten ließen. Die Untersuchung des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen hat dieses Bild bestätigt. Sie ergab Fälle mit zahlreichen Anträgen innerhalb kurzer Zeiträume



Drucksache 489/1/10

... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Ermächtigung für eine Umstellung der bisherigen Akkreditierung auf die zukünftige Begutachtung geschaffen werden. Grundsätzliche Einigkeit besteht, dass das Begutachtungsverfahren bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) belassen wird.

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Drucksache 489/1/10




1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 - neu - und § 32 Absatz 5 - neu - KfSachvG Artikel 2 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 2 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 489/10 (Beschluss)

... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Ermächtigung für eine Umstellung der bisherigen Akkreditierung auf die zukünftige Begutachtung geschaffen werden. Grundsätzliche Einigkeit besteht, dass das Begutachtungsverfahren bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) belassen wird.

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Drucksache 489/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, d, k, n, x und Nummer 14 StVG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 - neu - und § 32 Absatz 5 - neu - KfSachvG

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 384/10

... Die Einstellung eines entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission zu den deutschen Vogelschutzgebietsmeldungen im September 2009 belegt, dass diesbezüglich Einigkeit zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission besteht.



Drucksache 438/10

... 52. Uneinigkeit besteht zwischen Monopolkommission und Bundesregierung in der Frage nach effizienten Formen der Unterstützung. Die Monopolkommission hält die Wirkungen einer „wachstums- und innovationsorientierten Regulierung“ auf die Anreize zu Investitionen in neue Netze für überschätzt und plädiert dafür, stärker auf den Wettbewerb als Treiber für Investitionen in hochleistungsfähige Breitbandnetze zu setzen (Tz 258).



Drucksache 782/10

... 27. fordert die ESO auf, ihre bestehenden Einspruchsmechanismen zu verstärken, die zum Einsatz kommen sollen, wenn sich Uneinigkeit über eine Norm ergibt; stellt fest, dass die gegenwärtigen Mechanismen unter Umständen nicht immer effektiv sind, da ihre Zusammensetzung in der Praxis die Position derjenigen widerspiegelt, die eine Norm verabschiedet haben; schlägt deshalb eine Erweiterung der Zusammensetzung vor, um die Teilnahme externer unabhängiger Sachverständiger und/oder europäischer gesellschaftlicher Akteure zu ermöglichen, die gegenwärtig assoziierte Mitglieder oder Kooperationspartner der ESO sind;



Drucksache 188/10

... Die Krise schlug hart durch: Gesellschaft, Bürger und Wirtschaft in ganz Europa waren einer enormen Belastung ausgesetzt. Die Solidarität in Europa wurde auf die Probe gestellt. Doch die Europäische Union war sich ihrer Interdependenz bewusst und begegnete der Krise mit vereinten Kräften. Jetzt heißt es, die Zukunft mit der gleichen Entschlossenheit und Einigkeit anzugehen.

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Drucksache 188/10




TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln

1. Einleitung: Eine neue Ära

2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa

2.1. Bewältigung der Krise

2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen

2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen

3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

3.2. Eine offene und sichere EU

3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht

4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda

4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union

5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

5 Folgenabschätzung

Expost -Bewertung und Eignungstests

Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme

5 Umsetzung

5.2. Europa vermitteln

5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten

6. Schlussfolgerung: Es geht voran


 
 
 


Drucksache 141/10

... Optionen, die eine umfassende finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Stätten implizierten wurden nicht weiter geprüft, da unter den Mitgliedstaaten und im Konsultationsverfahren Einigkeit darüber herrschte, dass die neue Initiative die Haushalte der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten nur in begrenztem Umfang belasten sollte.

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Drucksache 141/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörung interessierter Kreise

3.2. Voraussichtliche Auswirkungen

3.3. Wahl des Instruments

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiaritätsprinzip

4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Aufbau des Vorschlags

4.4.1. Ziele

4.4.2. Teilnahme an der Aktion

4.4.3. Auswahlverfahren

4.4.4. Kontrolle und Aberkennung des Siegels

4.4.5. Praktische Modalitäten

4.4.6. Evaluierung

4.4.7. Übergangsbestimmungen

5. Ressourcen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Teilnahme an der Maßnahme

Artikel 5
Komplementarität mit anderen Initiativen

Artikel 6
Zugang zur Maßnahme

Artikel 7
Kriterien

Artikel 8
Europäische Jury aus unabhängigen Experten

Artikel 9
Bewerbungsformular

Artikel 10
Vorauswahl auf nationaler Ebene

Artikel 11
Endgültige Auswahl auf Unionsebene

Artikel 12
Länderübergreifende Stätten

Artikel 13
Zuerkennung

Artikel 14
Kontrolle

Artikel 15
Aberkennung des Siegels

Artikel 16
Praktische Modalitäten

Artikel 17
Evaluierung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Finanzbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zeitplan

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 446/10

... D. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die EU mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und sich diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützen,



Drucksache 573/10

... Bei der Anhörung externer und interner Betroffener stellte sich heraus, dass in Bezug auf die bevorzugte politische Option mit ihrer ausgewogenen praktischen und realistischen Berücksichtigung von Sicherheitsanliegen einerseits und den Interessen von Industrie, Einzelhandel und Verbrauchern andererseits große Einigkeit herrschte. Den Bedenken der Industrie und der am stärksten betroffenen KMU (vor allem Hersteller von Hexamin-Brennstofftabletten) ist in der endgültigen Fassung des Vorschlags Rechnung getragen worden.

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Drucksache 573/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags

o Allgemeiner Hintergrund

o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten

o Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

o Subsidiaritätsprinzip

o Auswirkungen auf die Grundrechte

o Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel

o Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung

Artikel 5
Genehmigung

Artikel 6
Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Sanktionen

Artikel 9
Änderung der Anhänge

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Artikel 15
Übergangsbestimmung

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang 1
Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt

Anhang 2
Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische


 
 
 


Drucksache 235/10

... Absatz 3 sieht die Möglichkeit der Streitbeilegung nach Artikel 20 im Falle von Uneinigkeiten über Angelegenheiten nach Absatz 2 vor.



Drucksache 155/10

... Im Falle der Uneinigkeit zwischen den beteiligten zuständigen Stellen, kann die jeweils zuständige konsolidierende Aufsichtsbehörde aufgrund eigener Entscheidung oder auf Antrag einer oder mehrerer zuständiger Stellen CEBS konsultierten. Sollte von dessen Votum in der endgültigen Entscheidung in erheblichem Umfang abgewichen werden, ist dies zu begründen. Der Entscheidung von CEBS kommt damit als "



Drucksache 664/10

... Es herrscht Einigkeit darüber, dass sich dies niemals wiederholen darf. Banken müssen in Konkurs gehen können wie alle anderen Unternehmen auch. Die Behörden müssen mit einem Instrumentarium ausgestattet werden, das es ihnen ermöglicht, den durch eine ungeordnete Insolvenz solcher Institute verursachten Systemschaden abzuwenden, ohne den Steuerzahler einem unnötigen Verlustrisiko auszusetzen und weitergehenden wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Neben strengeren Vorschriften, die die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bank in Schieflage gerät, verringern, bedarf es einer glaubwürdigen Regelung, die die Marktdisziplin durch drohende Insolvenz wiederherstellt und das Moral-Hazard-Risiko – den impliziten Insolvenzschutz, den die Akteure im Bankensektor derzeit genießen – verringert.

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Drucksache 664/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich Ziele

3. Hauptelemente des Rahmens

3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden

3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen

Verstärkte Beaufsichtigung

Übertragbarkeit von Aktiva

Sanierungs - und Abwicklungspläne

5 Präventivbefugnisse

3.3. Auslöser

Auslöser für die Abwicklung

3.4. Frühzeitiges Eingreifen

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Umsetzung von Sanierungsplänen

5 Sonderverwalter

3.5. Abwicklung

Abwicklung und Insolvenz

3.6. Abschreibung von Schulden

4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements

4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen

4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern

4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung

5. Abwicklungsfinanzierung

5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds

5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme

5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds

5.4. Größe der Fonds

6. weitere Schritte Künftige Arbeiten

6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011

6.2. Künftige Arbeiten

Insolvenzrahmen mittelfristig

Integrierter Rahmen längerfristig

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 840/10

... In den vergangenen Jahren haben sich die Diskussionen über die Zukunft von Europol häufig vorrangig mit der Frage einer möglichen Ausweitung seiner Kompetenzen um Zwangsbefugnisse befasst, wie sie nationale Polizeikräfte besitzen. Allgemein bestand dabei Einigkeit darüber, dass eine derartige Befugniserweiterung mit einer Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse einhergehen müsste.

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Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 226/10 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht demgegenüber bei Uneinigkeit zwischen Agentur für Arbeit und kommunalem Träger eine einheitliche Streitschlichtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor; dessen Entscheidung soll bindend sein. Der bisher bestehende Regelungswiderspruch in



Drucksache 584/1/10

... Die Produktinformationen müssen zum einen so aufbereitet sein, dass die Anleger sie tatsächlich verstehen und damit aufnehmen können. Sie müssen zum anderen alle für die Kaufentscheidung relevanten Angaben enthalten, insbesondere zur Beurteilung der zu erwartenden Rendite und zur Risikoeinschätzung. Die derzeit in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sind häufig zu umfangreich und verfehlen ihren Informationszweck. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darüber, dass den Kunden ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden sollte, das insbesondere auch einen Vergleich verschiedener Anlageprodukte erlaubt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

3 3.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG

17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 226/1/10

... Der Gesetzentwurf sieht demgegenüber bei Uneinigkeit zwischen Agentur für Arbeit und kommunalem Träger eine einheitliche Streitschlichtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor; dessen Entscheidung soll bindend sein. Der bisher bestehende Regelungswiderspruch in



Drucksache 700/10

... ) werden in der Regel in oberflächennahen Endlagern entsorgt. Für hoch radioaktive Abfälle (High Level Waste - HLW) besteht weltweit in Wissenschaft und Technik Einigkeit darüber, dass die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen die sicherste und ökologisch tragfähigste Option darstellt4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/10




1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorhandene Rechtsinstrumente mit Bedeutung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente; Subsidiarität

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Nationaler Rahmen

Artikel 6
Zuständige Regulierungsbehörde

Artikel 7
Genehmigungsinhaber

Artikel 8
Sicherheitsnachweis

Artikel 9
Kenntnisse und Fähigkeiten

Artikel 10
Finanzmittel

Artikel 11
Qualitätssicherung

Artikel 12
Transparenz

Artikel 13
Nationale Programme

Artikel 14
Inhalt der nationalen Programme Die nationalen Programme umfassen

Artikel 15
Notifizierung

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 441/09

... (2) Bei Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden über eine Bewertung, Maßnahme oder Unterlassung einer der zuständigen Behörden gemäß dieser Richtlinie verweisen die zuständigen Behörden die Angelegenheit an den CESR weiter der sie im Hinblick auf eine rasche und wirksame Lösung erörtert. Die zuständigen Behörden trägt der Empfehlung des CESR gebührend Rechnung.



Drucksache 770/09

... N. in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Außenpolitik der Energieversorgungssicherheit, die sich auf Solidarität, Diversifizierung, Einigkeit im Kampf für die gemeinsamen Interessen, eine bessere Zusammenarbeit mit den wichtigsten Energie erzeugenden Ländern sowie den Transit- und Abnehmerländern und auf mehr Nachhaltigkeit stützt, Synergien schaffen würde, mit denen sich Versorgungssicherheit für die Europäische Union erreichen ließe, und die Macht und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und ihre Glaubwürdigkeit als globaler Akteur stärken würde,



Drucksache 180/09

... Zwischen der Bundesregierung und dem Nationalen Normenkontrollrat besteht Einigkeit darüber, dass im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass wegen der voraussichtlich sehr geringen Fallzahl mit keiner großen Kostenbelastung zu rechnen sein wird. Die Bestellung und Abberufung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger erfolgt durch Beschluss der Gläubiger in der Gläubigerversammlung oder im Wege einer Abstimmung nach § 18 des Entwurfs des Schuldverschreibungsgesetzes. Für etwaige Gläubigerversammlungen bzw. Abstimmungen ist eine sehr geringe Fallzahl anzunehmen, da es auch nach dem derzeitigen Schuldverschreibungsgesetz nur sehr wenige Anwendungsfälle gab. Mit der Ausdehnung des Anwendungsbereichs des neuen Gesetzes auf ausländische Schuldner – und auch ausländische Staaten als Schuldner – ist zwar diesbezüglich ggf. mit etwas höheren Fallzahlen zu rechnen – insoweit ergibt sich aber keine Kostenbelastung der deutschen Wirtschaft. Wegen der geringen Fallzahl von Gläubigerversammlungen wurde auch für die Informationspflichten nach § 12 Absatz 3 und § 17 Absatz 2 des Entwurfs des Schuldverschreibungsgesetzes (Information über die Einberufung der Gläubigerversammlung und über die Beschlüsse der Gläubiger) jeweils eine Bürokratiekostenbelastung der Wirtschaft unter 100 000 Euro angenommen. Die Kostenbelastung durch die Pflicht des gemeinsamen Vertreters nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Entwurfs des Schuldverschreibungsgesetzes liegt daher ebenfalls unter 100 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 499/09

... F. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Diskussion über Nanomaterialien durch erheblichen Mangel an Wissen und Informationen gekennzeichnet ist, woraus sich Uneinigkeit ergibt, die bereits auf der Ebene der Definitionen beginnt:



Drucksache 288/09

... Bei Uneinigkeit darüber, ob die Vergleichskommission für die Prüfung einer ihr unterbreiteten Sache zuständig ist, entscheidet die Kommission.



Drucksache 335/09

... Es bestand Einigkeit darüber, dass die Studienpläne und Lernmethoden umfassend geändert werden müssen und dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/09




1. Ein Thema von zunehmender Bedeutung

2. Bestandsaufnahme und weiteres Vorgehen: Zweck der Mitteilung

3. Themen und Herausforderungen

3.1. Neue Studienpläne für Beschäftigungsfähigkeit

3.2. Förderung der unternehmerischen Initiative

3.3. Wissenstransfer: Wissen in Arbeit umsetzen

3.4. Mobilität: grenzübergreifend und zwischen Unternehmen und Hochschulen

3.5. Öffnung der Hochschulen für das lebenslange Lernen

3.6. Bessere Leitung der Hochschulen

4. Künftige Massnahmen

Fortsetzung des Dialogs

Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen

Aufbau neuer Partnerschaften


 
 
 


Drucksache 434/09

... Der bis 2009 geltende Rahmen hat sich jedoch nicht immer bewährt und die gewünschten Ergebnisse erbracht. Die Koordinierung geht nicht weit genug, um alle Probleme zu erfassen. Es besteht Einigkeit darüber, dass ein stärker bereichsübergreifender Ansatz erforderlich ist, wie dies auch das Europäische Parlament im Jahr 2008 in einer Erklärung zur verstärkten Einbeziehung der Jugend in die EU-Politikbereiche gefordert hat. Der strukturierte Dialog sollte zudem besser organisiert werden und ermöglichen, auch nichtorganisierte und insbesondere benachteiligte Jugendliche stärker zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/09




1. Einführung

2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute

3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?

3.1. Die Zusammenarbeit in der EU

3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen

4. Jugend – Investitionen und Empowerment

4.1. Die EU-Vision für junge Menschen

4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten

4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen

Aktionsbereich 1 – Bildung

Aktionsbereich 2 – Beschäftigung

Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative

4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen

Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport

Aktionsbereich 5 – Partizipation

4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern

Aktionsbereich 6 – Soziale Integration

Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit

Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt

4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit

5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen

5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz

5.2. Dialog mit der Jugend

5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung

5.4. Durchführung

5.5. Evidenzbasierte Politik

5.6. Vereinfachte Berichterstattung

5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln

5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen


 
 
 


Drucksache 773/09

... Der Abschlussbericht der Taskforce wurde im Januar 2009 vorgelegt und enthielt 264 Empfehlungen. Das beweist nicht nur, wie viel Arbeit noch zu erledigen war, sondern auch, dass große Einigkeit unter den Experten darüber herrschte, was zur Lösung der vorhandenen Probleme getan werden muss. Der CBRN-Aktionsplan der EU stützt sich auf diesen Abschlussbericht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene

3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU

3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU

4. Der CBRN-Aktionsplan der EU

4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce

4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen

4.3. Arbeitsschwerpunkte

4.4. Prävention

4.5. Detektion

4.6. Vorsorge und Reaktion

4.7. Horizontale Maßnahmen

5. Umsetzung

5.1. Bestehende Strukturen

5.2. CBRN-Beratungsgruppe

5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission

5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung

6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken

7. Außenbeziehungen

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 289/09

... 5. beschließt die Versammlung im Fall von Uneinigkeit zwischen ihren Mitgliedern über zusätzliche Projekte nach Artikel V Absatz B.



Drucksache 389/08

... Zwischen den Dienststellen der Kommission, Interessengruppen, Mitgliedstaaten und unabhängigen Sachverständigen besteht Einigkeit darüber, dass die verfolgten Ziele nur durch einen Rechtsakt der Gemeinschaft erreicht werden können.

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Drucksache 389/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1

Kapitel II
Von der Steuer befreite Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Kapitel III
Steuerbefreite Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeiten

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel IV
Dienstleistungen, die den spezifischen und wesentlichen Charakter einer steuerbefreiten Dienstleistung haben

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 21


 
 
 


Drucksache 960/08

... Aus den eingegangenen Beiträgen wird eine klare Trennung zwischen den Omnibusunternehmen und deren Vereinigungen und Verbänden auf der einen und den Verbraucherorganisationen auf der anderen Seite deutlich. Während erstere generell keine oder nur eine sehr eingeschränkte Notwendigkeit für eine Regulierung auf Gemeinschaftsebene sehen, fordern letztere umfangreiche Rechte für Fahrgäste ein. Es wurde auch mit großer Deutlichkeit Besorgnis hinsichtlich der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur der Branche geäußert, und in Bezug auf den Umfang von Regulierungsmaßnahmen und die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung bestimmter Arten von Diensten, insbesondere im lokalen und regionalen Verkehr, bestand keine Einigkeit. Die Betreiber argumentieren mehrheitlich, dass sie angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage keine zusätzliche Belastung verkraften könnten, dass für eine Regulierung keine wirkliche Notwendigkeit bestehe und dass ein großer Teil der Themen ohnehin bereits behandelt worden sei – entweder im Rahmen einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder in Form freiwilliger Verpflichtungen der Betreiber. Hingegen haben die Verbraucherschutzverbände unter Verweis auf das von Land zu Land sehr unterschiedliche Schutzniveau der Fahrgastrechte umfassende Gemeinschaftsmaßnahmen gefordert.

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Drucksache 960/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Kraftomnibusverkehr

1.3. Behandelte Themen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3.1. Verbraucherschutz

3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte

3.3. Binnenmarkt

4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von interessierten Kreisen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Durchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

5.7. Selbstregulierung

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck

Artikel 6
Haftung für Personenschäden

Artikel 7
Schadenersatz

Artikel 8
Vorauszahlungen

Artikel 9
Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck

Kapitel III
Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 10
Beförderungspflicht

Artikel 11
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 12
Zugänglichkeit und Information

Artikel 13
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 14
Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen

Artikel 15
Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug

Artikel 16
Voraussetzungen für Hilfeleistung

Artikel 17
Mitteilungen an Dritte

Artikel 18
Schulung

Artikel 19
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel IV
Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung

Artikel 20
Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten

Artikel 21
Bereitstellung von Informationen

Artikel 22
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 23
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste

Kapitel V
Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden

Artikel 24
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 25
Unterrichtung über Fahrgastrechte

Artikel 26
Beschwerden

Kapitel VI
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 28
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 29
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 30
Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Bericht

Artikel 32
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Anhang II
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Die Hintergründe für die erhebliche Zunahme der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe sind vielschichtig. Hier ist zum einen die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Haushalte zu nennen. Die gerichtliche Praxis berichtet darüber hinaus, dass eine Vielzahl von Antragstellern die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Form der Beratungshilfe als Lebenshilfe nutze, um über einen Rechtsanwalt Alltagsprobleme regeln zu lassen. Es handele sich um Vielfach-Antragsteller, die in Angelegenheiten, in denen es grundsätzlich zuzumuten sei, zunächst selbst tätig zu werden und sich z.B. selbst an die GEZ, den jeweiligen Gläubiger oder Vermieter zu wenden, um Rechtsberatung ersuchten. In vielen Fällen stünden nur Kleinigkeiten im Raum, die einen Bürger, der seinen Anwalt selber zahlen müsse, auf anwaltliche Hilfe verzichten ließen. Die Untersuchung des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen hat dieses Bild bestätigt. Sie ergab Fälle mit zahlreichen Anträgen innerhalb kurzer Zeiträume



Drucksache 684/08

... " im Sinne dieses Artikels sind Maßnahmen, die in Einklang mit dem Völkerrecht getroffen werden und in einem angemessenen Verhältnis zu der Verletzung stehen. Bei der Wahl der Maßnahmen ist den Maßnahmen der Vorrang zu geben, die die Anwendung dieses Abkommens am wenigsten behindern. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Aussetzung der Anwendung dieses Abkommens das letzte Mittel ist.

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Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 699/08 (Beschluss)

... es (AFBG) zu steigern und damit die berufliche Weiterbildung aufzuwerten. Es besteht Einigkeit, dass angesichts der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen notwendig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland auch künftig zu sichern.

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Drucksache 699/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AFBG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 12 Abs. 2 AFBG

3. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 13b AFBG

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16 AFBG

§ 16
Rückzahlungspflicht

5. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 28 Abs. 1 AFBG


 
 
 


Drucksache 347/08

... 5. Da die Vorschriften der Verordnung die Arbeiten der Jahre 1998 und 1999 zur Revision des Lugano Übereinkommens von 1988 bereits berücksichtigen, im Übereinkommen diese Änderungen jedoch noch nicht nachvollzogen werden konnten, bestand Einigkeit, dass eine Revision des Lugano Übereinkommens von 1988 erforderlich war, um die Parallelität der Regelungen der Brüssel-I-Verordnung und des Lugano Übereinkommens herzustellen. Auch bestand Einigkeit, dass Verhandlung und Abschluss des Übereinkommens zumindest zum Teil in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen und daher eine Empfehlung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen nach Artikel 300 EG-Vertrag erforderlich sein würde. Die Kommission legte am 22. März 2002 eine entsprechende Beschlussempfehlung vor, in der sie von einer ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinschaft für das gesamte Übereinkommen ausging. Da umstritten war, ob die Zuständigkeit der Gemeinschaft für das gesamte Übereinkommen oder nur für Teile desselben gegeben war, legte der Rat diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vor. Der EuGH entschied am 2. Februar 2006, dass allein die Gemeinschaft zur Aushandlung und zum Abschluss des Übereinkommens zuständig sei (Gutachten 1/ 03, Slg. 2006 S. I-1145). Die darauf von der Kommission für die Gemeinschaft geführten Verhandlungen konnten im März 2007 abgeschlossen werden.

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Drucksache 347/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)


 
 
 


Drucksache 554/08

... p) Boden (Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität),



Drucksache 399/2/08

... Wenn im Einzelfall innerhalb einer Vereinsvorstandschaft Einigkeit über eine Haftungsbegrenzung nach Aufgabenbereichen besteht, kann dies bereits heute durch entsprechende Satzungsregelungen im Innenverhältnis des Vereins umgesetzt werden. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf wäre neben dem Interesse der ehrenamtlich und unentgeltlich tätigen Vorstandsmitglieder auch das fiskalische Interesse der Allgemeinheit gewahrt.

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Drucksache 399/2/08




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 249/08

... Verschiedene Schlussfolgerungen des Rates und der Kopenhagen-Prozess belegen, dass Einigkeit darüber besteht, dass die Berufsbildung modernisiert und verbessert werden muss.

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Drucksache 249/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige; Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten; Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen Siehe oben Abschnitt Anhörungsmethoden...

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Anhang 1
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung: Qualitätskriterien und Deskriptoren (Richtgrössen)33

Anhang 2
Referenzindikatoren für die Qualität der Berufsbildung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.