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"Einigungsverfahren"


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0334/05
0347/05
0327/05
0329/05
0085/05
0346/05B
0616/05
0346/05
0001/05
0500/05
0112/05
0615/05
0297/05
0810/05
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0411/05
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0097/05
0166/05B
0113/05
0393/05
0052/05
0329/1/05
0238/04B
0873/04
0989/04
0942/1/04
0942/04
0852/04
0941/04
0987/04
0986/04
0238/04
0941/1/04
0989/1/04
0988/04
0915/04
0312/03B
0642/03B
Drucksache 516/07

... – Finanzielle Unterstützung werden Maßnahmen in den Mitgliedstaaten erhalten, die auf die Verringerung von Asymmetrien abzielen, indem Fehlklassifikationen vermieden und die Schätz- und Erhebungsverfahren, die Verarbeitungssysteme, die Regeln für den Umgang mit vertraulichen Daten sowie Schwellen und Bereinigungsverfahren harmonisiert werden.



Drucksache 544/2/07

... Dass diese steuerfreien Gewinne im Falle der Ausschüttung im Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens mit einer Steuer von 30 % belegt wurden, hatte nicht zum Ziel, die Einkünfte letztendlich doch der Besteuerung zu unterwerfen, sondern allein administrative Gründe. Um beim Anteilseigner einheitlich 30 % Körperschaftsteuer anrechnen zu können ohne nach der Herkunft der ausgeschütteten Gewinne zu unterscheiden (was ein immenses Bescheinigungsverfahren zur Folge gehabt hätte), mussten die Ausschüttungsbeträge hinsichtlich der Vorbelastung gleichnamig gemacht werden. Die 30 %ige Anrechnung setzte schlicht voraus, dass zuvor auch tatsächlich 30 % gezahlt worden sind.



Drucksache 75/07

... (7) Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 entsprechend der Zahl der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten sowie dem in den Verträgen nach Absatz 4 vereinbarten Inhalt der hausarztzentrierten Versorgung zu bereinigen, soweit der damit verbundene einzelvertragliche Leistungsbedarf den nach § 295 Abs. 2 auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen abgerechneten Leistungsbedarf vermindert. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 entsprechend der Zahl und der Morbiditätsstruktur der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten sowie dem in den Verträgen nach Absatz 4 vereinbarten Inhalt der hausarztzentrierten Versorgung zu bereinigen. Kommt eine Einigung über die Verringerung der Gesamtvergütungen nach Satz 1 oder des Behandlungsbedarfs nach Satz 2 nicht zu Stande, können auch die Krankenkassen, die Vertragspartner der Verträge nach Absatz 4 sind, das Schiedsamt nach § 89 anrufen. Die für die Bereinigungsverfahren erforderlichen arzt- und versichertenbezogenen Daten übermitteln die Krankenkassen den zuständigen Gesamtvertragspartnern.



Drucksache 204/07

... 3. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, auf die vierteljährlichen Daten über offene Stellen Saisonbereinigungsverfahren anzuwenden. Welche Saisonbereinigungsverfahren anzuwenden sind, wird nach dem Verfahren des Artikels 11 Absatz 3 festgelegt.



Drucksache 600/07 (Beschluss)

... Die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches unter Begleitung einer geeigneten Person oder Stelle hat sich bewährt. Das spiegelt sich in der geänderten Fassung der



Drucksache 936/07

... Quoten, die der Pächter nach dem 31. März 2000 von einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich erhalten hat, werden von der Übertragung nach Satz 1 nicht erfasst. Satz 2 gilt entsprechend für Quoten, die dem Pächter vor dem 1. April 2000 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zugeteilt worden sind.



Drucksache 600/1/07

... Die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches unter Begleitung einer geeigneten Person oder Stelle hat sich bewährt. Das spiegelt sich in der geänderten Fassung der



Drucksache 600/07

... Im Verbraucherinsolvenzverfahren sollen die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubiger erhöht werden. Dazu werden der außergerichtliche und der gerichtliche Einigungsversuch zusammengeführt. Um die missbräuchliche Inanspruchnahme des Verfahrens zu verhindern, werden die Gläubigerrechte gestärkt. Außerdem wird die Erteilung der Restschuldbefreiung für unredliche Schuldner erschwert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 6
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 7
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 11
Änderung der Justizbeitreibungsordnung

Artikel 12
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 14
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Neukonzeption eines Entschuldungsverfahrens

1. Ausgangsüberlegung

2. Wesentliche Leitlinien der Entschuldung in masselosen Fällen

a Angemessener Ausgleich der involvierten Interessen

b Leitlinien des Verfahrens

c Denkbare Lösungen

d Ablauf des Verfahrens

e Zuständigkeit

II. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Restschuldbefreiungsverfahren

2. Umgestaltung des Einigungsversuchs

3. Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

III. Vorschriften zur Stärkung der Gläubigerrechte

IV. Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland bei Lizenzverträgen

V. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte von Bund und Ländern

a Verbraucherinsolvenzverfahren

b Regelinsolvenzverfahren

2. Kosten für die Wirtschaftsunternehmen

3. Preiswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 289a

Zu § 289b

Zu § 289c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu § 307

Zu § 308

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 196: Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen


 
 
 


Drucksache 568/07

... Bescheinigungsverfahren



Drucksache 551/06 (Beschluss)

... bewirkt, dass im Flurbereinigungsverfahren parallel ein Anhörungsverfahren nach § 73 Abs. 3 und 4 bis 7 VwVfG durchgeführt werden müsste. Die bisher zugestandenen Verfahrenserleichterungen sind Ausformungen des flurbereinigungsspezifischen Verfahrens und des Beschleunigungsgrundsatzes des FlurbG. Die Neufassung des UVPG vom 25. Juni 2005 hat diese Frage nicht berührt. Ohne nachvollziehbare Gründe, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen würden, sollte die vereinfachte Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 9 Abs. 3 UVPG für Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG nicht aufgegeben werden.



Drucksache 781/06

... Das Bundesvertriebenengesetz bedarf einer Anpassung an politische Entwicklungen (Erweiterung der Europäischen Union) sowie der Änderung im Hinblick auf Probleme der Verwaltungspraxis, insbesondere im Bescheinigungsverfahren.



Drucksache 551/1/06

... bewirkt, dass im Flurbereinigungsverfahren parallel ein Anhörungsverfahren nach § 73 Abs. 3 und 4 bis 7 VwVfG durchgeführt werden müsste. Die bisher zugestandenen Verfahrenserleichterungen sind Ausformungen des flurbereinigungsspezifischen Verfahrens und des Beschleunigungsgrundsatzes des FlurbG. Die Neufassung des UVPG vom 25. Juni 2005 hat diese Frage nicht berührt. Ohne nachvollziehbare Gründe, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen würden, sollte die vereinfachte Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 9 Abs. 3 UVPG für Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG nicht aufgegeben werden.



Drucksache 716/06

... 3. die Angabe über die Durchführung von extrakorporalen Blutreinigungsverfahren,



Drucksache 327/06

... Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten gemeinsame Vorschriften, durch die die Bestimmungen über Nachprüfungsverfahren vor Vertragsschluss im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren oder der freihändigen Vergabe klarer und wirksamer werden sollen. Die übrigen Änderungen, die die Kommission vorschlägt, dienen zum einen dazu, den Korrekturmechanismus, den die Kommission in Gang setzen kann, ausschließlich auf schwere Verstöße auszurichten, und zum anderen dazu, zwei Verfahren (Bescheinigungsverfahren für die Auftraggeber und Schlichtung) abzuschaffen die nur für die Branchen der Sektorenrichtlinie gelten und weder bei den Auftraggebern noch bei den betroffenen Unternehmen auf Interesse gestoßen sind.



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Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.