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"Entsende"
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Wir sollten dafür sorgen, dass der zeitlich befristete grenzüberschreitende Verkehr natürlicher Personen zwecks Erbringung von Dienstleistungen 16 dazu beiträgt, unsere Dienstleister und Investoren wettbewerbsfähiger zu machen, sowohl innerhalb der EU als auch im Ausland. Es ist von entscheidender Bedeutung, den qualifiziertesten Personen aus der ganzen Welt Zugang zur EU zu geben, damit unsere Unternehmen und Forschungszentren ihre Spitzenposition bei Innovationen halten können. In gleicher Weise müssen unsere Unternehmen ihre europäischen Führungskräfte und Sachverständigen in ihre Niederlassungen im Ausland entsenden können. Wir müssen den Unternehmen unserer Partner dieselbe Behandlung zugestehen, wenn wir weiterhin von ihren Investitionen in der EU und den damit verbundenen Arbeitsplätzen profitieren wollen. In dieser Hinsicht sollte die vorgeschlagene Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer innerbetrieblichen Versetzung dazu beitragen, ein stabiles und offenes Umfeld für Drittstaatsangehörige zu schaffen, die innerbetrieblich in die EU versetzt werden.
Drucksache 588/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015)
... Auf Grund von möglichen Ausfällen des Vertreters und seines Stellvertreters eines Landes durch Dienstreisen, Urlaub, Krankheit oder unaufschiebbare Aufgaben wird die Möglichkeit, weitere stimmberechtigte Vertreter in den Ausschuss zu entsenden, benötigt. Der Wortlaut lehnt sich an die Formulierung der derzeit gültigen AVV Monitoring 2010 an.
Drucksache 862/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 16. April 2009 über die Änderungen des Übereinkommens vom 5. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Dänemark und der Regierung der Republik Polen über das Multinationale Korps Nordost
... Artikel 3 Absatz 1 und 2 des Übereinkommens wird neu gefasst und damit werden die Aufgaben und Aufträge des Multinationalen Korps Nordost neu festgelegt. Diese Neufassung ist Kernelement der Änderungsvereinbarung. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass das Hauptquartier des Multinationalen Korps Nordost seitens der NATO als „NATO-Hauptquartier für Kräfte niedriger Verfügbarkeit“ anerkannt wurde, auf das das Pariser Protokoll anzuwenden ist. Die bisherigen Aufgaben im Rahmen der Bündnisverteidigung, der multinationalen Krisenbewältigung sowie der Durchführung von humanitären Einsätzen und Rettungseinsätzen werden um die Durchführung von Operationen im gesamten Einsatzspektrum im NATO-Gebiet und über den Verantwortungsbereich der NATO hinaus ergänzt. Artikel 3 des Übereinkommens bildet die Grundlage für die Teilnahme des Korps und seines Hauptquartiers an Auslandseinsätzen. Gleichwohl unterliegen sämtliche Einsätze weiterhin den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der drei Rahmenstaaten sowie den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen. Deutsches Personal, das mit dem Multinationalen Korps Nordost in einen Auslandseinsatz entsendet wird, kann nur im Rahmen des bestehenden Bundestagsmandats eingesetzt werden.
Drucksache 34/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 (Abl. Nr. L 18/1 vom 21.1.1997 - sog. Entsenderichtlinie). Falls der ersuchende Mitgliedstaat einer Verpflichtung nach Maßgabe des letzten Anstrichs in Artikel 5 Absatz 1 RbGeld nachgekommen sein sollte, Deutschland aber noch nicht, erwachsen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld
III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld
V. Grundzüge des Verfahrensgangs
VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen
VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2
2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3
3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4
4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5
5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6
6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen
9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse
11. Zu § 87e IRG-E – Beistand
12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung
13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2 und Absatz 3
c Zu Absatz 4
d Zu Absatz 5 und Absatz 6
17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde
18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren
24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1
III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
1. Zu § 1 GKG Nummer 1
2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2
Zu Teil 3
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1
2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2
V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Drucksache 412/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg -
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg -
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (1) Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreter. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Vertreter wählen einen Vorsitzenden. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person des Vorsitzenden erzielt werden, wird der Vorsitzende von den Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreter der Agentur für Arbeit. Die Trägerversammlung entscheidet durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; dies gilt nicht für Entscheidungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 4 und 8. Die Beschlüsse sind vom Vorsitzenden schriftlich niederzulegen. Die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
Drucksache 693/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 17. In Bezug auf die angekündigte Revision der Entsenderichtlinie müssen aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Entsendestandards, insbesondere die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden des Aufnahmestaats beibehalten werden.
Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020
Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Zu 2.3. Intelligentes Wachstum
Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum
Zu 2.5. Integratives Wachstum
Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Außerdem wird die Benachrichtigung der Träger des Beschäftigungslandes im Fall von Entsendungen geregelt. Entweder werden dazu die von einem deutschen Träger ausgestellten Entsendebescheinigungen (Bescheinigung A1) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), an die Träger des Beschäftigungslandes übermittelt oder die darin enthaltenen Daten werden in einer Datei zwischengespeichert, um diese den Trägern des Beschäftigungslandes auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.
Zwölfter Abschnitt
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten
§ 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
§ 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
§ 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 219
Zu § 219
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Drucksache 661/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 163/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Guernsey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.
Drucksache 492/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
... Entsendung
Drucksache 164/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Gibraltar über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch
... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.
Drucksache 441/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.; Ratsdok. 12211/10
...
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... 42. bedauert, dass die öffentlichen Behörden in den meisten Mitgliedstaaten nur ein begrenztes Interesse an der Teilnahme am Prozess der Entwicklung von Normen zeigen, obwohl die Normung von größter Bedeutung als Instrument zur Unterstützung der Rechtsvorschriften und der staatlichen Politiken ist; fordert die Mitgliedstaaten – als die Vertreter der Interessen der Bürger – und insbesondere die Marktüberwachungsbehörden mit Nachdruck auf, Vertreter zu entsenden, die in sämtlichen nationalen technischen Ausschüssen mitarbeiten, um so die Entwicklung von Normen zur Unterstützung der Politiken und Rechtsvorschriften der EU widerzuspiegeln; unterstreicht, dass die Präsenz nationaler Behörden in der Debatte über die Entwicklung von Normen von grundlegender Bedeutung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Rechtsvorschriften in den vom Neuen Konzept abgedeckten Bereichen und für das Vermeiden formaler Ex-post-Einsprüche gegen harmonisierte Normen ist;
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... Es werden Vorschläge erarbeitet, die die Umsetzung der Entsenderichtlinie eindeutig regeln, und solche, mit denen neue Herausforderungen, beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, angegangen werden (strategische Initiative Nr. 25). Zugleich wird die Kommission ab 2010 eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz im Bereich der Sammelklage vornehmen und eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen, um daran etwaige künftige Vorschläge betreffend Sammelklagen im EU-Recht auszurichten. Ferner nimmt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Verbrechensopfern in Angriff.
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Drucksache 165/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen
... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.
Drucksache 441/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.; Ratsdok. 12211/10
...
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)
Drucksache 814/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
... -Entsendegesetz (
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 693/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 18. In Bezug auf die angekündigte Revision der Entsenderichtlinie müssen aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Entsendestandards, insbesondere die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden des Aufnahmestaats beibehalten werden.
Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020
Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Zu 2.3. Intelligentes Wachstum
Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum
Zu 2.5. Integratives Wachstum
Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 493/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
... - die Festlegung der grenzregionalen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse sowie der Stellen, die Bedienstete in das Zentrum entsenden (Entsendebehörden),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit
Titel II Betrieb des Gemeinsamen Zentrums
Artikel 2 Einsatzgebiet und zuständige Stellen
Artikel 3 Aufgaben und Befugnisse
Artikel 4 Einrichtung einer gemeinsamen Datei, Datenschutzkontrolle, Rechte der Betroffenen
Artikel 5 Datensicherheit
Artikel 6 Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame Datei
Artikel 7 Dienstregelung und Koordinierung
Artikel 8 Aktenhaltung
Artikel 9 Ausstattung
Artikel 10 Laufende Ausgaben
Artikel 11 Streitbeilegung
Artikel 12 Haftung und Schutz
Titel III Anwendungsbestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 13 Bestimmungen in Bezug auf die Anwendung oder Ablehnung
Artikel 14 Aufhebungsbestimmung
Artikel 15 Evaluierungsgruppen
Artikel 16 Vereinbarungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 18 Kündigung
Artikel 19 Verwahrer
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1083: Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Vorschlag Nr. 30: Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag annehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen wird oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.
Drucksache 856/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
... -Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, §" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
§ 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 56a Mitteilung über ausländische Verurteilungen
§ 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
§ 150c Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 150d Protokollierungen
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch
1. Zur Entstehungsgeschichte
2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung
a Allgemeines
b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf
c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf
II. Sonstige Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
2 I.
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen
b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer n
2 II.
Zu Artikel 2
2 III.
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2 IV.
Zu Artikel 4
2 V.
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
Drucksache 543/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit findet sich eine entsprechende Regelung in Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens. Daneben behandelt diese Bestimmung allerdings auch den Fall einer staatenlosen Person, mithin einer Person, die weder die deutsche noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Eine staatenlose Person soll berechtigt sein, mit dem nächsten zuständigen Vertreter des Staates in Verbindung zu treten, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Recht folgt nicht aus Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK), der nur die Kontaktaufnahme der Konsularbeamten mit "Angehörigen des Entsendestaates" regelt. Wer staatenlos ist, kann zwar als Ausländer, schwerlich aber als "ausländischer Staatsangehöriger" angesehen werden.
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Weiterhin begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag anzunehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... g) die zusammen mit den Teams zu entsendende technische Ausrüstung, mit den entsprechenden Spezifizierungen wie Nutzungsbedingungen, erforderliches Personal, Transportbedingungen und sonstige Logistikaspekte, sowie die Regelung der finanziellen Aspekte;".
Drucksache 847/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... -Entsendegesetzes
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG
Zu a:
Zu b:
2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG
'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Zu § 4
Zu § 6
Zu § 8
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... " eingesetzt, in der der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in diese Gruppe.
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern in Einklang steht. Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Aufnahmemitgliedstaat Arbeitnehmern, die für eine zeitlich begrenzte Arbeitsleistung in den Aufnahmemitgliedstaat entsendet werden, ein Mindestmaß an Schutz gewährleistet wird.
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
...
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Weiterhin begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag anzunehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 840/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Die Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente KOM (2010) 776 endg.
... Es wird wichtig sein, in der künftigen Europol-Verordnung in geeigneter Weise zwischen legislativen und exekutiven Befugnissen zu trennen und auch zwischen Behörden mit unterschiedlichen Rollen zu unterscheiden. Daher würde die Kommission nicht empfehlen, dass das Europäische Parlament Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden sollte.
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... Entsenden durch ihre Familien in Erwartung eines besseren Lebens oder für den Zugang zu Bildung und Sozialschutz, einschließlich medizinischer Versorgung; Familienzusammenführung; Opfer von auf Ausbeutung abzielendem Menschenhandel usw.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Daten
Rechtliche Bewertung und Umsetzung
Agenturen und Netze
Sammlung von Informationen
3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten
3.1. Prävention
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittländern
Bekämpfung des Menschenhandels
Visa und Information
3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittstaaten
4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU
4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen
Gesetzgeberische Maßnahmen
Informationsaustausch und -analyse
5 Agenturen
4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen
5. Nachhaltige Lösungen
5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland
5 Finanzierung
Legislative Kontrolle
5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger
5 Finanzierung
Politische Entwicklung
5.3. Neuansiedlung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 717/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Deutsch-Amerikanische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerUSAV )
... (2) Ortskräfte im Sinn dieser Vorschrift sind Konsularbedienstete der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsangehörige des Entsendestaates sind, aber im Empfangsstaat im Sinn des Artikels 4 des Abkommens ansässig sind, und die nicht in den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587) fallen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Abkommen
§ 2 Besteuerung des Gehalts bestimmter Ortskräfte konsularischer Vertretungen
§ 3 Anwendungsregelung
§ 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1500: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
Drucksache 848/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38 /EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
... (2) Abweichend von § 10 entsendet jeder von der Strukturänderung betroffene Europäische Betriebsrat aus seiner Mitte drei weitere Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium.
Drucksache 584/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... es, andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes oder Edelmetalle gehandelt, sind dies insbesondere Kreditinstitute einschließlich der Wertpapierhandelsbanken, die zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute, die Skontroführer, die Versicherungsunternehmen, deren emittierte Wertpapiere an der Börse zum Handel zugelassen sind, andere Emittenten solcher Wertpapiere und die zur Teilnahme am Handel zugelassenen Kapitalgesellschaften. Ferner müssen auch die Anleger vertreten sein. Die Zahl der Vertreter der Kreditinstitute einschließlich der Wertpapierhandelsbanken sowie der mit den Kreditinstituten verbundenen Kapitalanlagegesellschaften und sonstigen Unternehmen darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Börsenrates betragen. Die nach § 13 Absatz 4 zu erlassende Rechtsverordnung kann für einzelne Börsen Ausnahmen von den Bestimmungen der Sätze 2 bis 5 zulassen. Sind nicht zum Börsenhandel zugelassene Unternehmen sonstiger betroffener Wirtschaftsgruppen im Börsenrat vertreten, sind diese nach Maßgabe der Rechtsverordnung zu entsenden."
Drucksache 162/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch
... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.
Drucksache 176/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zur 13. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
... 29. erteilt der seiner Delegation für die 13. Tagung des UNHRC den Auftrag, die in dieser Entschließung ausgedrückten Bedenken zur Sprache zu bringen, fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss für Menschenrechte über ihren Besuch Bericht zu erstatten, und erachtet es als zweckmäßig, weiterhin Delegationen des Europäischen Parlaments zu wichtigen Tagungen des UNHRC zu entsenden;
Drucksache 412/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
Drucksache 650/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über den Informationsaustausch in Steuersachen
... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind, obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Die Kommission wird den aktuellen „Acquis“ ausführlich und Schritt für Schritt evaluieren. Die Arbeit hat bereits mit der Bewertung von zwei bedeutenden Rechtsvorschriften – in den Bereichen Arbeitszeit und Entsendung von Arbeitskräften – begonnen; weitergeführt wird sie in anderen Teilbereichen der Beschäftigung sowie der Gesundheit und Sicherheit. Diese umfangreiche Evaluierung wird der Ausarbeitung neuer Legislativvorschläge nicht im Wege stehen, wenn ein klarer und akuter Handlungsbedarf besteht und wenn die neuen Bestimmungen aufgrund einer fundierten Bewertung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen gerechtfertigt sind.
Drucksache 789/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.
I. Verfassungsrechtlich problematische Regelungen des Gesetzes
II. Unzumutbare Mehrbelastung für die Kommunen, für die ein adäquater Ausgleich fehlt
III. Der Bundesrat hält es für unverzichtbar,
IV. Der Bundesrat bedauert,
Drucksache 543/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit findet sich eine entsprechende Regelung in Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens. Daneben behandelt diese Bestimmung allerdings auch den Fall einer staatenlosen Person, mithin einer Person, die weder die deutsche noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Eine staatenlose Person soll berechtigt sein, mit dem nächsten zuständigen Vertreter des Staates in Verbindung zu treten, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Recht folgt nicht aus Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK), der nur die Kontaktaufnahme der Konsularbeamten mit "Angehörigen des Entsendestaates" regelt. Wer staatenlos ist, kann zwar als Ausländer, schwerlich aber als "ausländischer Staatsangehöriger" angesehen werden.
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... (3) Es ist zu gewährleisten, dass die Evaluierung stets von hochqualifizierten Experten vorgenommen wird. Diese sollten über die erforderlichen juristischen Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Es könnte ineffizient sein, wenn jeder Mitgliedstaat zu jedem Ortstermin einen Experten entsendet. Es sollte festgelegt werden, wie viele Experten an jedem Ortstermin teilnehmen sollen.
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Besetzung des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist infolge von kassenartenübergreifenden Fusionen bei den Ersatzkassen und der damit verbundenen paritätischen Besetzung der Verwaltungsräte dieser Ersatzkassen mit Vertretern der Versicherten und Arbeitgebern neu zu strukturieren. Dabei wird an der Höchstzahl von 52 Sitzen, der paritätischen Sitzverteilung innerhalb der Kassenart mit Ausnahme der Ersatzkassen, der Parität der Stimmen bei der Beschlussfassung zwischen Versicherten- und Arbeitgebervertretern sowie der möglichst genauen Abbildung der Proporze zwischen den Kassenarten gemessen an den bundesweiten Versichertenzahlen aus der GKV-Statistik KM1 zum 1. Januar des Jahres festgehalten. Die Umsetzung dieser Vorgaben durch eine zahlgenaue Festlegung der Verteilung der Verwaltungsratssitze auf die einzelnen Kassenarten und der Zahl der für die Ersatzkassen zu entsendenden Arbeitgebervertreter sind nunmehr in der Satzung zu regeln. Da der Verwaltungsrat bei dieser Festlegung keinen eigenen Gestaltungsspielraum hat und die mathematische Korrektheit der Festlegung im Rahmen der Genehmigung der Satzung überprüft wird, ist eine gesetzliche Regelung nicht erforderlich.
Drucksache 649/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und die Grenadinen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen gegebenenfalls einzuhalten sind, obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.
Drucksache 496/10
10 Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... (5) Der Ausdruck „Entsendepartei“ bezeichnet die Vertragspartei, der das im Rahmen dieses Abkommens eingesetzte militärische Luftfahrzeug unterstellt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck
Artikel 3 Austausch von Informationen
Artikel 4 Durchführung
Artikel 5 Sicherheit von Personen und Sachen
Artikel 6 Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Rechtsstellung der Streitkräfte
Artikel 9 Schadensregulierung
Artikel 10 Untersuchung von Flugunfällen oder -zwischenfällen
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1205: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
Drucksache 550/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (2008/2198(INI))
... 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen zu ESVP-Einsätzen und –Operationen zu entsenden, und ersucht um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und Stufen der Planung und Durchführung; betont die Notwendigkeit, bei der Planung eines Einsatzes oder einer Operation von Anfang an geschlechterspezifisches Fachwissen einzubeziehen, und unterstreicht die Bedeutung systematischer und solider Schulung in Gleichstellungsfragen vor der Entsendung von Personal im Rahmen von Einsätzen und Operationen;
Drucksache 52/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... -Entsendegesetz -
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.