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0380/04
0128/04B
0759/1/04
0725/04
0850/04
0591/04
0915/04
Drucksache 737/10

... - Wir sollten dafür sorgen, dass der zeitlich befristete grenzüberschreitende Verkehr natürlicher Personen zwecks Erbringung von Dienstleistungen 16 dazu beiträgt, unsere Dienstleister und Investoren wettbewerbsfähiger zu machen, sowohl innerhalb der EU als auch im Ausland. Es ist von entscheidender Bedeutung, den qualifiziertesten Personen aus der ganzen Welt Zugang zur EU zu geben, damit unsere Unternehmen und Forschungszentren ihre Spitzenposition bei Innovationen halten können. In gleicher Weise müssen unsere Unternehmen ihre europäischen Führungskräfte und Sachverständigen in ihre Niederlassungen im Ausland entsenden können. Wir müssen den Unternehmen unserer Partner dieselbe Behandlung zugestehen, wenn wir weiterhin von ihren Investitionen in der EU und den damit verbundenen Arbeitsplätzen profitieren wollen. In dieser Hinsicht sollte die vorgeschlagene Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer innerbetrieblichen Versetzung dazu beitragen, ein stabiles und offenes Umfeld für Drittstaatsangehörige zu schaffen, die innerbetrieblich in die EU versetzt werden.



Drucksache 588/1/10

... Auf Grund von möglichen Ausfällen des Vertreters und seines Stellvertreters eines Landes durch Dienstreisen, Urlaub, Krankheit oder unaufschiebbare Aufgaben wird die Möglichkeit, weitere stimmberechtigte Vertreter in den Ausschuss zu entsenden, benötigt. Der Wortlaut lehnt sich an die Formulierung der derzeit gültigen AVV Monitoring 2010 an.



Drucksache 862/10

... Artikel 3 Absatz 1 und 2 des Übereinkommens wird neu gefasst und damit werden die Aufgaben und Aufträge des Multinationalen Korps Nordost neu festgelegt. Diese Neufassung ist Kernelement der Änderungsvereinbarung. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass das Hauptquartier des Multinationalen Korps Nordost seitens der NATO als „NATO-Hauptquartier für Kräfte niedriger Verfügbarkeit“ anerkannt wurde, auf das das Pariser Protokoll anzuwenden ist. Die bisherigen Aufgaben im Rahmen der Bündnisverteidigung, der multinationalen Krisenbewältigung sowie der Durchführung von humanitären Einsätzen und Rettungseinsätzen werden um die Durchführung von Operationen im gesamten Einsatzspektrum im NATO-Gebiet und über den Verantwortungsbereich der NATO hinaus ergänzt. Artikel 3 des Übereinkommens bildet die Grundlage für die Teilnahme des Korps und seines Hauptquartiers an Auslandseinsätzen. Gleichwohl unterliegen sämtliche Einsätze weiterhin den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der drei Rahmenstaaten sowie den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen. Deutsches Personal, das mit dem Multinationalen Korps Nordost in einen Auslandseinsatz entsendet wird, kann nur im Rahmen des bestehenden Bundestagsmandats eingesetzt werden.



Drucksache 34/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 (Abl. Nr. L 18/1 vom 21.1.1997 - sog. Entsenderichtlinie). Falls der ersuchende Mitgliedstaat einer Verpflichtung nach Maßgabe des letzten Anstrichs in Artikel 5 Absatz 1 RbGeld nachgekommen sein sollte, Deutschland aber noch nicht, erwachsen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 412/1/10

Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg -



Drucksache 226/10

... (1) Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreter. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Vertreter wählen einen Vorsitzenden. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person des Vorsitzenden erzielt werden, wird der Vorsitzende von den Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreter der Agentur für Arbeit. Die Trägerversammlung entscheidet durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; dies gilt nicht für Entscheidungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 4 und 8. Die Beschlüsse sind vom Vorsitzenden schriftlich niederzulegen. Die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.



Drucksache 693/10 (Beschluss)

... 17. In Bezug auf die angekündigte Revision der Entsenderichtlinie müssen aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Entsendestandards, insbesondere die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden des Aufnahmestaats beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10 (Beschluss)




Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020

Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters

Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses

Zu 2.3. Intelligentes Wachstum

Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum

Zu 2.5. Integratives Wachstum

Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen

Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht

Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 846/10

... Außerdem wird die Benachrichtigung der Träger des Beschäftigungslandes im Fall von Entsendungen geregelt. Entweder werden dazu die von einem deutschen Träger ausgestellten Entsendebescheinigungen (Bescheinigung A1) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), an die Träger des Beschäftigungslandes übermittelt oder die darin enthaltenen Daten werden in einer Datei zwischengespeichert, um diese den Trägern des Beschäftigungslandes auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Behörde

§ 3
Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen

§ 4
Verbindungsstelle für Familienleistungen

§ 5
Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte

§ 6
Zugangsstellen

§ 7
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 312a
Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 140e
Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.

Zwölfter Abschnitt

§ 140e
Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten

§ 219b
Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland

§ 219c
Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 127a
Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen

§ 128a
Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland

§ 136a
Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung

§ 274
Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 10
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 219

Zu § 219

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa


 
 
 


Drucksache 661/2/10

... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/2/10




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 163/10

... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 492/10

... Entsendung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Nichtanwendung von Wohnortklauseln

Artikel 6
Territorialitätsprinzip

Artikel 7
Entsendung

Artikel 8
Seeleute

Artikel 9
Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern

Artikel 10
Vereinbarung von Ausnahmen

Teil II
Bestimmungen über Leistungen

Artikel 11
Berücksichtigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Artikel 12
Sachleistungen bei Verlegung des Aufenthalts

Artikel 13
Sachleistungsaushilfe

Artikel 14
Erstattung der Sachleistungsaushilfekosten

Kapitel 2
Renten

Artikel 15
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten

Artikel 16
Besonderheiten für Quebec

Artikel 17
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Teil III
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 18
Durchführungsvereinbarung

Artikel 19
Amtshilfe

Artikel 20
Datenschutz

Artikel 21
Währung und Umrechnungskurs

Artikel 22
Gebühren und Befreiung von der Legalisation

Artikel 23
Einreichung von Schriftstücken

Artikel 24
Ärztliche Untersuchungen

Artikel 25
Amtssprachen und Bekanntgaben

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Teil IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Leistungsansprüche aufgrund der Vereinbarung

Artikel 28
Schlussprotokoll

Artikel 29
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 30
Geltungsdauer

Schlussprotokoll zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 2 der Vereinbarung:

2. Zu Artikel 3 der Vereinbarung:

3. Zu den Artikeln 4 und 5 der Vereinbarung und zu Nummer 4 Buchstabe c des Schlussprotokolls:

4. Zu Artikel 4 der Vereinbarung:

5. Zu Artikel 5 der Vereinbarung:

6. Zu den Artikeln 6 bis 10 der Vereinbarung:

7. Zu den Artikeln 6 bis 8 der Vereinbarung:

8. Zu den Artikeln 6 bis 8 und 10 der Vereinbarung:

9. Zu Artikel 7 der Vereinbarung:

10. Zu Artikel 7 bis 10 der Vereinbarung:

11. Zu Artikel 9 der Vereinbarung:

12. Zu Artikel 10 der Vereinbarung:

13. Zu Artikel 15 der Vereinbarung:

14. Zu Artikel 17 der Vereinbarung:

15. Zu den Artikeln 19 und 24 der Vereinbarung:

16. Zu Artikel 20 der Vereinbarung:

Vereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit Durchführungsvereinbarung

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Verbindungsstellen

Artikel 3
Aufklärung

Artikel 4
Verwaltungsvereinbarungen

Artikel 5
Mitteilungen

Artikel 6
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen

Artikel 7
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Artikel 8
Anspruchsbescheinigung für Sachleistungen

Artikel 9
Arbeitsunfallanzeige

Kapitel 2
Renten

Artikel 10
Antragstellung

Kapitel 3
Verschiedenes

Artikel 11
Statistiken

Abschnitt III
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten und Vereinbarungsdauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 164/10

... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 441/1/10

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)



Drucksache 782/10

... 42. bedauert, dass die öffentlichen Behörden in den meisten Mitgliedstaaten nur ein begrenztes Interesse an der Teilnahme am Prozess der Entwicklung von Normen zeigen, obwohl die Normung von größter Bedeutung als Instrument zur Unterstützung der Rechtsvorschriften und der staatlichen Politiken ist; fordert die Mitgliedstaaten – als die Vertreter der Interessen der Bürger – und insbesondere die Marktüberwachungsbehörden mit Nachdruck auf, Vertreter zu entsenden, die in sämtlichen nationalen technischen Ausschüssen mitarbeiten, um so die Entwicklung von Normen zur Unterstützung der Politiken und Rechtsvorschriften der EU widerzuspiegeln; unterstreicht, dass die Präsenz nationaler Behörden in der Debatte über die Entwicklung von Normen von grundlegender Bedeutung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Rechtsvorschriften in den vom Neuen Konzept abgedeckten Bereichen und für das Vermeiden formaler Ex-post-Einsprüche gegen harmonisierte Normen ist;



Drucksache 188/10

... Es werden Vorschläge erarbeitet, die die Umsetzung der Entsenderichtlinie eindeutig regeln, und solche, mit denen neue Herausforderungen, beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, angegangen werden (strategische Initiative Nr. 25). Zugleich wird die Kommission ab 2010 eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz im Bereich der Sammelklage vornehmen und eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen, um daran etwaige künftige Vorschläge betreffend Sammelklagen im EU-Recht auszurichten. Ferner nimmt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Verbrechensopfern in Angriff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10




TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln

1. Einleitung: Eine neue Ära

2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa

2.1. Bewältigung der Krise

2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen

2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen

3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

3.2. Eine offene und sichere EU

3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht

4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda

4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union

5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

5 Folgenabschätzung

Expost -Bewertung und Eignungstests

Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme

5 Umsetzung

5.2. Europa vermitteln

5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten

6. Schlussfolgerung: Es geht voran


 
 
 


Drucksache 165/10

... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 441/10 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)



Drucksache 814/10

... -Entsendegesetz (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/10




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 693/1/10

... 18. In Bezug auf die angekündigte Revision der Entsenderichtlinie müssen aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Entsendestandards, insbesondere die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden des Aufnahmestaats beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/1/10




Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020

Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters

Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses

Zu 2.3. Intelligentes Wachstum

Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum

Zu 2.5. Integratives Wachstum

Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen

Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht

Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 493/10

... - die Festlegung der grenzregionalen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse sowie der Stellen, die Bedienstete in das Zentrum entsenden (Entsendebehörden),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit

Titel II
Betrieb des Gemeinsamen Zentrums

Artikel 2
Einsatzgebiet und zuständige Stellen

Artikel 3
Aufgaben und Befugnisse

Artikel 4
Einrichtung einer gemeinsamen Datei, Datenschutzkontrolle, Rechte der Betroffenen

Artikel 5
Datensicherheit

Artikel 6
Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame Datei

Artikel 7
Dienstregelung und Koordinierung

Artikel 8
Aktenhaltung

Artikel 9
Ausstattung

Artikel 10
Laufende Ausgaben

Artikel 11
Streitbeilegung

Artikel 12
Haftung und Schutz

Titel III
Anwendungsbestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 13
Bestimmungen in Bezug auf die Anwendung oder Ablehnung

Artikel 14
Aufhebungsbestimmung

Artikel 15
Evaluierungsgruppen

Artikel 16
Vereinbarungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Kündigung

Artikel 19
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1083: Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet


 
 
 


Drucksache 698/10

... Vorschlag Nr. 30: Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag annehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen wird oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 856/10

... -Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, §" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 543/10 (Beschluss)

... Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit findet sich eine entsprechende Regelung in Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens. Daneben behandelt diese Bestimmung allerdings auch den Fall einer staatenlosen Person, mithin einer Person, die weder die deutsche noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Eine staatenlose Person soll berechtigt sein, mit dem nächsten zuständigen Vertreter des Staates in Verbindung zu treten, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Recht folgt nicht aus Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK), der nur die Kontaktaufnahme der Konsularbeamten mit "Angehörigen des Entsendestaates" regelt. Wer staatenlos ist, kann zwar als Ausländer, schwerlich aber als "ausländischer Staatsangehöriger" angesehen werden.


 
 
 


Drucksache 698/10 (Beschluss)

... Weiterhin begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag anzunehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 100/10

... g) die zusammen mit den Teams zu entsendende technische Ausrüstung, mit den entsprechenden Spezifizierungen wie Nutzungsbedingungen, erforderliches Personal, Transportbedingungen und sonstige Logistikaspekte, sowie die Regelung der finanziellen Aspekte;".



Drucksache 847/1/10

... -Entsendegesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG

Zu a:

Zu b:

2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG

'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Zu § 4

Zu § 6

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 335/10

... " eingesetzt, in der der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in diese Gruppe.



Drucksache 443/10

... /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern in Einklang steht. Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Aufnahmemitgliedstaat Arbeitnehmern, die für eine zeitlich begrenzte Arbeitsleistung in den Aufnahmemitgliedstaat entsendet werden, ein Mindestmaß an Schutz gewährleistet wird.



Drucksache 441/10

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)



Drucksache 698/1/10

... Weiterhin begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag anzunehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 840/10

... Es wird wichtig sein, in der künftigen Europol-Verordnung in geeigneter Weise zwischen legislativen und exekutiven Befugnissen zu trennen und auch zwischen Behörden mit unterschiedlichen Rollen zu unterscheiden. Daher würde die Kommission nicht empfehlen, dass das Europäische Parlament Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden sollte.



Drucksache 281/10

... Entsenden durch ihre Familien in Erwartung eines besseren Lebens oder für den Zugang zu Bildung und Sozialschutz, einschließlich medizinischer Versorgung; Familienzusammenführung; Opfer von auf Ausbeutung abzielendem Menschenhandel usw.

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Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 717/10

... (2) Ortskräfte im Sinn dieser Vorschrift sind Konsularbedienstete der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsangehörige des Entsendestaates sind, aber im Empfangsstaat im Sinn des Artikels 4 des Abkommens ansässig sind, und die nicht in den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587) fallen.

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Drucksache 717/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Abkommen

§ 2
Besteuerung des Gehalts bestimmter Ortskräfte konsularischer Vertretungen

§ 3
Anwendungsregelung

§ 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1500: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika


 
 
 


Drucksache 848/10

... (2) Abweichend von § 10 entsendet jeder von der Strukturänderung betroffene Europäische Betriebsrat aus seiner Mitte drei weitere Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium.



Drucksache 584/1/10

... es, andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes oder Edelmetalle gehandelt, sind dies insbesondere Kreditinstitute einschließlich der Wertpapierhandelsbanken, die zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute, die Skontroführer, die Versicherungsunternehmen, deren emittierte Wertpapiere an der Börse zum Handel zugelassen sind, andere Emittenten solcher Wertpapiere und die zur Teilnahme am Handel zugelassenen Kapitalgesellschaften. Ferner müssen auch die Anleger vertreten sein. Die Zahl der Vertreter der Kreditinstitute einschließlich der Wertpapierhandelsbanken sowie der mit den Kreditinstituten verbundenen Kapitalanlagegesellschaften und sonstigen Unternehmen darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Börsenrates betragen. Die nach § 13 Absatz 4 zu erlassende Rechtsverordnung kann für einzelne Börsen Ausnahmen von den Bestimmungen der Sätze 2 bis 5 zulassen. Sind nicht zum Börsenhandel zugelassene Unternehmen sonstiger betroffener Wirtschaftsgruppen im Börsenrat vertreten, sind diese nach Maßgabe der Rechtsverordnung zu entsenden."



Drucksache 162/10

... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 176/10

... 29. erteilt der seiner Delegation für die 13. Tagung des UNHRC den Auftrag, die in dieser Entschließung ausgedrückten Bedenken zur Sprache zu bringen, fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss für Menschenrechte über ihren Besuch Bericht zu erstatten, und erachtet es als zweckmäßig, weiterhin Delegationen des Europäischen Parlaments zu wichtigen Tagungen des UNHRC zu entsenden;



Drucksache 412/10

Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie



Drucksache 650/10

... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen ggf. einzuhalten sind, obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 786/10

... Die Kommission wird den aktuellen „Acquis“ ausführlich und Schritt für Schritt evaluieren. Die Arbeit hat bereits mit der Bewertung von zwei bedeutenden Rechtsvorschriften – in den Bereichen Arbeitszeit und Entsendung von Arbeitskräften – begonnen; weitergeführt wird sie in anderen Teilbereichen der Beschäftigung sowie der Gesundheit und Sicherheit. Diese umfangreiche Evaluierung wird der Ausarbeitung neuer Legislativvorschläge nicht im Wege stehen, wenn ein klarer und akuter Handlungsbedarf besteht und wenn die neuen Bestimmungen aufgrund einer fundierten Bewertung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen gerechtfertigt sind.



Drucksache 789/2/10

... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.

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Drucksache 789/2/10




I. Verfassungsrechtlich problematische Regelungen des Gesetzes

II. Unzumutbare Mehrbelastung für die Kommunen, für die ein adäquater Ausgleich fehlt

III. Der Bundesrat hält es für unverzichtbar,

IV. Der Bundesrat bedauert,


 
 
 


Drucksache 543/1/10

... Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit findet sich eine entsprechende Regelung in Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens. Daneben behandelt diese Bestimmung allerdings auch den Fall einer staatenlosen Person, mithin einer Person, die weder die deutsche noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Eine staatenlose Person soll berechtigt sein, mit dem nächsten zuständigen Vertreter des Staates in Verbindung zu treten, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Recht folgt nicht aus Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK), der nur die Kontaktaufnahme der Konsularbeamten mit "Angehörigen des Entsendestaates" regelt. Wer staatenlos ist, kann zwar als Ausländer, schwerlich aber als "ausländischer Staatsangehöriger" angesehen werden.

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Drucksache 543/1/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 748/10

... (3) Es ist zu gewährleisten, dass die Evaluierung stets von hochqualifizierten Experten vorgenommen wird. Diese sollten über die erforderlichen juristischen Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Es könnte ineffizient sein, wenn jeder Mitgliedstaat zu jedem Ortstermin einen Experten entsendet. Es sollte festgelegt werden, wie viele Experten an jedem Ortstermin teilnehmen sollen.



Drucksache 96/10

... Die Besetzung des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist infolge von kassenartenübergreifenden Fusionen bei den Ersatzkassen und der damit verbundenen paritätischen Besetzung der Verwaltungsräte dieser Ersatzkassen mit Vertretern der Versicherten und Arbeitgebern neu zu strukturieren. Dabei wird an der Höchstzahl von 52 Sitzen, der paritätischen Sitzverteilung innerhalb der Kassenart mit Ausnahme der Ersatzkassen, der Parität der Stimmen bei der Beschlussfassung zwischen Versicherten- und Arbeitgebervertretern sowie der möglichst genauen Abbildung der Proporze zwischen den Kassenarten gemessen an den bundesweiten Versichertenzahlen aus der GKV-Statistik KM1 zum 1. Januar des Jahres festgehalten. Die Umsetzung dieser Vorgaben durch eine zahlgenaue Festlegung der Verteilung der Verwaltungsratssitze auf die einzelnen Kassenarten und der Zahl der für die Ersatzkassen zu entsendenden Arbeitgebervertreter sind nunmehr in der Satzung zu regeln. Da der Verwaltungsrat bei dieser Festlegung keinen eigenen Gestaltungsspielraum hat und die mathematische Korrektheit der Festlegung im Rahmen der Genehmigung der Satzung überprüft wird, ist eine gesetzliche Regelung nicht erforderlich.



Drucksache 649/10

... Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben wird und welche Bedingungen und Voraussetzungen gegebenenfalls einzuhalten sind, obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 496/10

... (5) Der Ausdruck „Entsendepartei“ bezeichnet die Vertragspartei, der das im Rahmen dieses Abkommens eingesetzte militärische Luftfahrzeug unterstellt ist.

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Drucksache 496/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Austausch von Informationen

Artikel 4
Durchführung

Artikel 5
Sicherheit von Personen und Sachen

Artikel 6
Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Rechtsstellung der Streitkräfte

Artikel 9
Schadensregulierung

Artikel 10
Untersuchung von Flugunfällen oder -zwischenfällen

Artikel 11
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1205: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 550/09

... 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen zu ESVP-Einsätzen und –Operationen zu entsenden, und ersucht um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und Stufen der Planung und Durchführung; betont die Notwendigkeit, bei der Planung eines Einsatzes oder einer Operation von Anfang an geschlechterspezifisches Fachwissen einzubeziehen, und unterstreicht die Bedeutung systematischer und solider Schulung in Gleichstellungsfragen vor der Entsendung von Personal im Rahmen von Einsätzen und Operationen;



Drucksache 52/09 (Beschluss)

... -Entsendegesetz -



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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