680 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Entsende"
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... . Bei den Zustellungen handelt es sich um solche im Parteibetrieb gemäß den §§ 191 ff. ZPO. Ersatzzustellung gemäß den §§ 178 ff. ZPO ist zulässig. Dem Gläubiger ist die Terminsbestimmung formlos mitzuteilen. Sie muss so rechtzeitig zugehen, dass auch der auswärtige Gläubiger noch erscheinen oder einen Vertreter entsenden kann.
Drucksache 643/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... (5) Die Bundesministerien sowie die obersten Landesbehörden können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter entsenden. Auf Verlangen ist diesen in der Sitzung das Wort zu erteilen.
Drucksache 113/08
... (1) Die Aufgabe der Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie nach § 20a Abs. 1 Satz 1 wird von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz wahrgenommen. Sie setzt sich aus jeweils drei stimmberechtigten Vertretern von Bund, Ländern und den Unfallversicherungsträgern zusammen und bestimmt für jede Gruppe drei Stellvertreter. Außerdem entsenden die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Behandlung von Angelegenheiten nach § 20a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 jeweils bis zu drei Vertreter in die Nationale Arbeitsschutzkonferenz; sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung; darin werden insbesondere die Arbeitsweise und das Beschlussverfahren festgelegt. Die Geschäftsordnung muss einstimmig angenommen werden.
Drucksache 847/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... Im Zuge der Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Oktober 2007 (RS C - 112/ 05) sind das sogenannte Entsenderecht und das Höchststimmrecht aus dem Gesetz gestrichen worden. Dabei wurde übersehen, dass das Höchststimmrecht in § 3 Abs. 5 des Gesetzes nochmals seinen Ausdruck gefunden hat. Die allein folgerichtige Entfernung dieser Bestimmung aus dem Gesetz wird hier nachgeholt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG , Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
19. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG
20. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG
22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
24. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG
25. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
26. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
27. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG
Artikel 7a Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Drucksache 209/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... (3) Der Dienst muss nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 mit dem Träger vereinbart und gestaltet werden. § 11 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die Höchstdauer der Entsendung ist auf insgesamt zwölf Monate beschränkt.
Drucksache 625/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... (4) Die zuständige Behörde kann einen Beobachter zur Prüfung entsenden.
Drucksache 542/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Drucksache. 541/08: AS - Fz - Wi Drucksache. 542/08: AS - Fz - R - Wi
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen Drucksache: 541/08 und
... Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmerentsendegesetz -
Zu den Gesetzentwürfen allgemein
Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 541/08:
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
4. Zur Überschrift,
Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1 Abs. 2 MiArbG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 3 Satz 1 MiArbG
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1 Satz 1 MiArbG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 4 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 4 MiArbG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 8 Abs. 2 und 3 MiArbG
10. Zu § 3 Satz 2 - neu -Dem § 3 ist folgender Satz anzufügen:
11. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1
12. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2
13. Zu § 7 Abs. 5 Satz 1
14. Zu § 9 Satz 3
15. Zu Abschnitt 5 Überschrift
16. Zu § 12
17. Zu § 17 Abs. 2:
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... 60. fordert die Europäische Union auf, China dazu zu ermutigen, die noch nicht angenommenen ILO-Übereinkommen zu ratifizieren und sicherzustellen, dass diese in Entwicklungsländern, in denen China investiert oder in die China Unternehmenssachverständige oder Arbeitnehmer entsendet, insbesondere in Afrika, zur Anwendung kommen;
Drucksache 319/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... (8) Eurojust hat die Möglichkeit, Verbindungsrichter/-staatsanwälte in Drittstaaten zu entsenden –
Drucksache 933/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen2 (Entsenderichtlinie),
Drucksache 488/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger KOM (2008) 424 endg.; Ratsdok. 11428/08
... 8. Verbreitung von Informationen über diese Qualitätsstandards an die Entsende-/ Aufnahmeorganisationen und an die Freiwilligen sowie Gewährleistung, dass die Organisationen diese Standards einhalten;
Drucksache 542/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... -Entsendegesetz -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10 Haftung des Auftraggebers
§ 11 Gerichtsstand
Abschnitt 5 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14 Meldepflicht
§ 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18 Zustellung
§ 19 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Evaluation
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Entsende
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 352/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetz es in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV )
... Auch die Entsendung von Personal im Konzern im Sinne des BMF-Schreibens vom 9. November 2001, BStBl I S. 796, wird als solche nach Satz 2 regelmäßig nicht als Funktionsverlagerung nach Absatz 7 anzusehen sein. Auch dies schränkt den Anwendungsbereich der Vorschriften über Funktionsverlagerungen sachgerecht ein. Eine Funktionsverlagerung kann aber in Personalentsendungsfällen z.B. dann vorliegen, wenn das entsandte Personal seinen bisherigen Zuständigkeitsbereich aus dem entsendenden Unternehmen mitnimmt und nach der Entsendung im aufnehmenden Unternehmen die gleiche Tätigkeit ausübt und in Folge dessen Wirtschaftsgüter und Vorteile übertragen oder zur Nutzung überlassen werden bzw. Chancen und Risiken übergehen.
Drucksache 483/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
... 2. Erarbeitet die Agentur nach Artikel 19 Stellungnahmen, Zulassungsspezifikationen, annehmbare Nachweisverfahren und Anleitungen, die von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind, so sieht sie ein Verfahren für die Anhörung der Mitgliedstaaten vor. Zu diesem Zweck kann sie eine Arbeitsgruppe einrichten, in die jeder Mitgliedstaat einen Sachverständigen entsenden kann.
Drucksache 882/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.
... Die in Art.8 enthaltene Regelung ist Ausdruck des Grundsatzes, dass Vorrechte und Immunitäten nicht zum persönlichen Vorteil der Begünstigten gewährt werden, sondern zu dem Zweck, die unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Funktionalitätsprinzip) zu gewährleisten. Diesem Grundsatz entspricht es, dass nicht die privilegierte Person, sondern ausschließlich die entsendende Regierung die Immunität aufheben kann. Nahezu alle relevanten völkerrechtlichen Privilegienregelungen bekräftigen diesen Grundsatz. Er sollte daher auch Eingang in den Verordnungstext finden.
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... e) Verzögerungen bei der Entsendung zum EURFOR Tchad/RCA Einsatz aufgrund der gescheiterten Konferenzen zur Streitkräfteplanung, insbesondere wegen des Mangels an Hubschraubern;
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Die Regelungen des Absatzes 4 entsprechen § 900 Abs. 1 Satz 3 und 4 a. F.. Bei den Zustellungen handelt es sich um solche im Parteibetrieb gemäß §§ 191 ff.. Ersatzzustellung gemäß §§ 178 ff. ist zulässig. Dem Gläubiger ist die Terminsbestimmung formlos mitzuteilen. Sie muss so rechtzeitig zugehen, dass auch der auswärtige Gläubiger noch erscheinen oder einen Vertreter entsenden kann.
Drucksache 544/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... a. F. wies dem Gericht die Befugnis zu, einem Beteiligten, der keine natürliche Person ist, aufzugeben, zur mündlichen Verhandlung einen schriftlich bevollmächtigten und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichteten Beamten oder Angestellten zu entsenden. Mit dieser Befugnis, die den Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit nach wie vor zusteht (vgl. § 95 Abs. 3
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Entsende
Drucksache 73/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2007/2008 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung - Kurs halten!
... 8. Der Bundesrat warnt davor, die hohe Beschäftigungsdynamik durch einen gesetzlichen Mindestlohn oder die flächendeckende Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne zu gefährden. Die Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes darf nicht dazu führen, die Tarifautonomie zu untergraben und tarifvertragliche Regelungen durch politische Entscheidungen auszuhebeln. Der Bundesrat fordert, branchenspezifische Mindestlöhne nur dann für allgemeinverbindlich zu erklären bzw. über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu verordnen, wenn ein ernster sozialer Missstand vorliegt und wenn sichergestellt ist, dass damit keine Arbeitsplätze vernichtet werden.
Drucksache 787/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, Herrn Regierungsdirektor Markus Pitz (Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg) als Mitglied und Herrn Baudirektor Werner Hochadel (Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg) als stellvertretendes Mitglied gemäß § 14 Abs. 4 ErdölBevG in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.
Drucksache 544/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... -Entsendegesetz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 33 Beiträge für die Vorsorge
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 11 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
§ 5 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 7 Sofortmeldung
Artikel 13 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 14 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 15 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzieller Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
D. Bürokratiekosten
3 Kosten
4 Sofortmeldung
Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie
Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen
Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV
5 Bund
Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung
2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung
3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Anwendungen, die auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei gelten, auf dem die Tätigkeiten ausgeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 544/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... a. F. wies dem Gericht die Befugnis zu, einem Beteiligten, der keine natürliche Person ist, aufzugeben, zur mündlichen Verhandlung einen schriftlich bevollmächtigten und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichteten Beamten oder Angestellten zu entsenden. Mit dieser Befugnis, die den Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit nach wie vor zusteht (vgl. § 95 Abs. 3
Drucksache 221/08
Vorlage an den Bundesrat
Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft " ... Möglich ist den entsendenden Stellen sowohl eine Neubenennung wie eine Wiederbenennung der derzeitigen Kuratoren (und ihrer Stellvertreter). Die Benennung muss allerdings ausdrücklich und namentlich ab dem 1.09.2008 erfolgen d.h., die Amtszeit der derzeitigen Kuratoren verlängert sich nicht automatisch sofern keine Neubenennung erfolgt, sondern endet definitiv zum Monatsende August 2008. Die Benennung für die folgende Amtsperiode (1.09.2008 – 31.08.2012) sollte deshalb Ihrerseits so rechtzeitig erfolgen, dass keine Situation entsteht, in der ein laut Gesetz zustehender Kuratoriumsplatz zeitweilig nicht besetzt ist.
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... (2) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank können zu den Hauptversammlungen, Generalversammlungen oder Gesellschafterversammlungen sowie zu den Sitzungen der Aufsichtsorgane Vertreter entsenden. Diese können in der Versammlung oder Sitzung das Wort ergreifen. Die Betroffenen haben Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden.
Drucksache 17/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg (Straßburger Vertrag)
... Die Behörden des Entsendestaats haben das Recht, die Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit auszuüben, die ihnen durch das Recht des Entsendestaats über die dem Straf- und Disziplinarrecht dieses Staates unterworfenen Mitglieder des Personals des Hauptquartiers übertragen ist.
Drucksache 589/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zur Stabilisierung Afghanistans: Herausforderungen für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft (2007/2208(INI))
... 12. betont, dass eine deutliche Stärkung des politischen Willens und Engagements erforderlich ist und dass damit nicht nur die Bereitschaft, ungeachtet nationaler Vorbehalte zusätzliche Truppen in die schwierigsten Gebiete zu entsenden, einhergehen muss, sondern auch sofortige und verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet des zivilen Wiederaufbaus, um die Erfolge zu festigen und das Vertrauen der afghanischen Bevölkerung langfristig und nachhaltig wiederherzustellen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Operation "
Drucksache 395/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen (2007/2217(INI))
... Q. in der Erwägung, dass Wahlbeobachtung ein langfristiger Prozess in drei Phasen ist, die die Vorwahlphase, den Wahltag und die Phase nach der Wahl umfassen, und in der Erwägung, dass jede dieser Phasen gründlich und unparteiisch auf der Grundlage von Informationen aus erster Hand analysiert werden sollte, R. in der Erwägung, dass die Beobachtung dieser drei Phasen, auch wenn sie durch unterschiedliche Beobachter vorgenommen wird, abgestimmt und gut koordiniert erfolgen muss S. in der Erwägung, dass der zusätzliche Nutzen, der durch die Teilnahme von Parlamentariern und ehemaligen Parlamentariern bei der Wahlbeobachtung entsteht, zwar unbestreitbar und zusätzlich zum Nutzen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen selbst ist, diese Teilnahme aber für sich allein keine gewissenhafte Beurteilung eines Wahlverfahrens gewährleisten kann, T. in der Erwägung, dass das Parlament eine Schlüsselrolle in den EU-Wahlbeobachtungsmissionen spielt da ein Mitglied des Europäischen Parlaments als Chefbeobachter ernannt und die aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments bestehende Wahlbeobachtungsdelegation in den meisten Fällen voll und ganz in die Struktur der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union integriert wird, U. in der Erwägung, dass die Weiterverfolgung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene noch kohärenter und umfassender erfolgen muss, V. in der Erwägung, dass es zwar von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Politik der Entsendung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen unter Bedingungen beizubehalten, bei denen die unparteiliche und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben unter für das beteiligte Personal sicheren Bedingungen möglich ist, dass aber die Europäische Union nicht zur Durchführung von Wahlen unter Umständen, bei denen solche Bedingungen nicht gegeben sind, schweigen darf,
Drucksache 649/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum "
... Für jedes Mitglied ist für den Fall der Verhinderung ein stellvertretendes Mitglied zu entsenden. Die vom Deutschen Bundestag entsandten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen während der gesamten Zeit der Entsendung Abgeordnete des Deutschen Bundestages sein. Ist auch das stellvertretende Mitglied verhindert, kann das Stimmrecht von einem anderen Mitglied oder stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums ausgeübt werden.
Drucksache 473/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Waffen, die (abgereichertes) Uran enthalten, und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt – Wege zu einem weltweiten Verbot des Einsatzes solcher Waffen
... 4. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Rahmen künftiger Operationen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik kein abgereichertes Uran in Waffen einzusetzen und kein militärisches oder ziviles Personal in Gebiete zu entsenden bei denen keine Gewähr dafür gegeben werden kann, dass dort nicht abgereichertes Uran verwendet wurde bzw. wird;
Drucksache 581/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung " und "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln "
... -Entsendegesetzes geschehen sei lehnt die Monopolkommission strikt ab. Um wettbewerbliche Verzerrungen zwischen einzelnen Wirtschaftssektoren zu vermeiden, sollten, falls notwendig, rechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor branchenübergreifend durchgeführt werden.
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
Vorbemerkungen
Bewertung im Einzelnen
3 Wettbewerbsbeurteilung
3 Akteneinsicht
Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht
Neue Märkte
3 Resale
Europäischer Rechtsrahmen
3 Wettbewerbskonzeption
3 Universaldienst
Next Generation Networks NGN
C. Stellungnahme zum Kapitel Post
Vorbemerkungen
3 Mindestlohn
3 Umsatzsteuerbefreiung
3 Universaldienst
Price -Cap-Verfahren
Anpassung des PostG
Drucksache 984/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zur Reaktion der EU auf die Verschlechterung der Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo
... " Truppen zur Aufrechterhaltung des Friedens in Nord-Kivu zu entsenden,
Drucksache 175/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 4. bei Bedarf Verbindungsbeamte entsenden;
Drucksache 251/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) KOM (2008) 180 endg.; Ratsdok. 8288/08
... Entsendeeinrichtung
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
Konsultation von Experten
Anhörung der Interessengruppen 2006-2007
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der eingegangenen und verwerteten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Expertenratschläge
5 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
5 Rechtsgrundlage
5 Subsidiaritätsprinzip
5 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Europäischer Wirtschaftsraum
Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Anhang
Vorschlag
Anhang 1
Anhang 2 ECVET – Grundsätze und technische Spezifikationen
1. Einheiten von Lernergebnissen
2. Anrechnung und Akkumulierung von Lernergebnissen, ECVET-Partnerschaften
3. Lernvertrag und persönliches Protokoll
4. ECVET-Punkte
Drucksache 829/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... § 119 Abs. 4 Satz 2 Nr. 19 Buchstabe b StPO-E betrifft den unüberwachten Verkehr ausländischer Untersuchungsgefangener mit ihrem Konsulat. Nach Artikel 36 Abs. 1 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) steht es Konsularbeamten frei, mit Angehörigen des Entsendestaates zu verkehren und sie aufzusuchen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 114a
§ 114b
§ 114c
§ 114d
§ 114e
§ 116b
§ 119
§ 119a
Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
§ 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Artikel 5 Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes
Artikel 6 Folgeänderungen
Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Umsetzung der Föderalismusreform
II. Forderungen von europäischer Ebene
III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis
IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114b
Zu § 114b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 114c
Zu § 114c
Zu § 114c
Zu § 114d
Zu § 114d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 114d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 114e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 119
Zu § 119
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 119
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 119
Zu § 119
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu § 119
Zu § 119
Zu § 119a
Zu § 119a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 119a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 119a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts
Drucksache 552/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
... Die gesetzlichen Entsendungsrechte zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen (§ 4 Abs. 1) sowie die Stimmrechtsbeschränkung (§ 2 Abs. 1) müssen aufgehoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Artikel 2 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten und Preise
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 2 (Änderung des Aktiengesetzes)
Artikel 3 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 423: Gesetz zur Änderung des VW-Gesetzes
Drucksache 242/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kriminalität
... 6. bei Bedarf Verbindungsbeamte entsenden;
Drucksache 879/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2008) 721 endg.; Ratsdok. 15694/08
... 5. Die Kommission kann für ihre Beamten, die einen Mitgliedstaat besuchen, vorsehen, dass sie von einem oder mehreren Beamten eines anderen Mitgliedstaats als Beobachter begleitet werden. Auf Verlangen der Kommission ernennt der entsendende Mitgliedstaat, gegebenenfalls auch kurzfristig, die als Beobachter ausgewählten nationalen Beamten. Die Mitgliedstaaten können auch ein Verzeichnis der nationalen Beamten erstellen, die die Kommission zu solchen Kontrollen und Inspektionen einladen kann. Die Kommission kann die in diesem Verzeichnis aufgeführten nationalen Beamten oder die Beamten, die auf Wunsch der Kommission mitgeteilt wurden, einladen. Die Kommission stellt das Verzeichnis gegebenenfalls allen Mitgliedstaaten zur Verfügung.
Drucksache 787/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes gemäß § 14 Abs. 4 ErdölBevG als Mitglied Herrn Regierungsdirektor Markus Pitz (Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Baudirektor Werner Hochadel (Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg) zu entsenden.
Drucksache 787/08
Vorlage an den Bundesrat
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes ... gemäß § 14 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat einen Vertreter und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes.
Drucksache 847/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... Im Zuge der Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Oktober 2007 (RS C - 112/ 05) sind das sogenannte Entsenderecht und das Höchststimmrecht aus dem Gesetz gestrichen worden. Dabei wurde übersehen, dass das Höchststimmrecht in § 3 Abs. 5 des Gesetzes nochmals seinen Ausdruck gefunden hat. Die allein folgerichtige Entfernung dieser Bestimmung aus dem Gesetz wird hier nachgeholt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
19. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
20. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG
22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG
23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG
24. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
25. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG
26. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG
27. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
28. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
29. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG
Artikel 7a Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Drucksache 411/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Simbabwe
... 14. bietet in diesem Zusammenhang seine Unterstützung bei der Umsetzung jedweden vereinbarten Prozesses an, der die Grundlage für wirklich freie und faire Wahlen schafft, wozu auch die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtungsdelegation gehört, und erwartet, dass auch andere Organisationen wie das Commonwealth eingeladen werden, Wahlbeobachter zu entsenden;
Drucksache 155/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
... Das Prinzip der doppelten Erlaubnis, das bisher bei Mitnahme und Verbringen von Waffen und Munition nur im Verkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten galt, wird auch auf Drittländer ausgedehnt. Nunmehr bedürfen auch Mitnahme und Verbringen in Drittländer sowohl einer Zustimmung des Empfängerstaates als auch einer Erlaubnis des Entsendestaates.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Änderung des Beschussgesetzes
Artikel 4 Änderung der Beschussverordnung
Artikel 5 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 In- und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
4. Sonstige Kosten:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:
1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :
2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummern 14 bis 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aaa
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe hhh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe nnn
Zu Buchstabe ooo
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe gg
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu den Nummern 7 bis 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu § 18a
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Drucksache 598/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... (3) Der Dienst muss nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 mit dem Träger vereinbart und gestaltet werden. § 8 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die Höchstdauer der Entsendung ist auf insgesamt zwölf Monate beschränkt.
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Die Regelung hat zum Ziel, die Pflegeberatung möglichst wirtschaftlich zu erbringen. Das bedeutet es soll etwa vermieden werden, dass alle Pflegekassen zugleich an jedem Ort Pflegeberater oder Pflegeberaterinnen vorhalten und in die Pflegestützpunkte entsenden müssen. Es soll abgestimmt festgelegt werden, welche Pflegekasse an welchem Ort und in welcher Anzahl Pflegeberater oder Pflegeberaterinnen stellt. Vor diesem Hintergrund haben die Pflegekassen im Land bis zum 31. Oktober 2008 einheitlich und gemeinsam Vereinbarungen über die Anzahl der Pflegeberater und Pflegeberaterinnen und die jeweilige örtliche Zuständigkeit zu treffen. Sofern die Pflegekassen dritte Stellen zur Übernahme von Teilaufgaben einsetzen (siehe Absatz 1), ist dies bei der Bemessung der Zahl der Pflegeberater und Pflegeberaterinnen im jeweiligen Pflegestützpunkt zu berücksichtigen. Die Pflegekassen können diese Aufgabe den Landesverbänden übertragen. Kommt bis zum 31. Oktober 2008 keine Einigung zustande, haben die Landesverbände der Pflegekassen innerhalb eines Monats einen Beschluss herbeizuführen. Dabei ist die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden, der nach dem
Drucksache 896/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu den Wegen zu einem weltweiten Vertrag über ein Verbot von Streumunition aller Art
... 13. empfiehlt, Vertreter zu den bevorstehenden Konferenzen im Rahmen des Prozesses von Oslo zu entsenden;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.