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"Entsorgung"
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... In der Vergangenheit waren nicht aktivierungsfähige Aufwandstatbestände durch den Bund nicht finanzierungsfähig und mussten daher von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes getragen werden. Hierzu gehören z.B. bei Ausbaumaßnahmen die Kosten für erforderliche Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Nunmehr soll, ähnlich wie nach anderen Fördergesetzen (z.B. GVFG), eine umfassende Förderung stattfinden, bei der gleichwohl der weit überwiegende investive Charakter der Förderung beibehalten werden muss. Die vorgesehene Ausweitung der Förderung entspricht dem Interesse des Bundes an der Realisierung von Bedarfsplanvorhaben. Da bislang vielfach bei Vorhaben des Bedarfsplans selbst ein sehr geringer Eigenanteil der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes eine Bereitschaft zur Realisierung der Vorhaben des Bedarfsplans verhindert hat, müssen diese nach der neuen Regelung keinen Eigenanteil mehr erbringen. Etwas anderes gilt nach Satz 2 dann, wenn der Ausbau eines Schienenweges auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes in den Bedarfsplan aufgenommen wurde und diese Maßnahme im wirtschaftlichen Interesse dieses Unternehmens liegt. In diesem Falle kann in der Finanzierungsvereinbarung nach § 20 eine Kostenbeteiligung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes vorgesehen werden.
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... e) sind für die Aufsicht über die Beseitigung und sichere Entsorgung von verseuchtem Wasser, verseuchten Lebensmitteln, menschlichen oder tierischen Ausscheidungen, Abwasser und anderen verseuchten Stoffen aus Beförderungsmitteln zuständig;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Schlussbemerkung
Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung
Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Zuständige Behörden
Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 5 Überwachung
Artikel 6 Meldung
Artikel 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
Artikel 8 Konsultation
Artikel 9 Andere Berichte
Artikel 10 Bestätigung
Artikel 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
Artikel 13 Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
Teil III Empfehlungen
Artikel 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
Artikel 16 Ständige Empfehlungen
Artikel 17 Kriterien für Empfehlungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
Teil IV Grenzübergangsstellen
Artikel 19 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 20 Flughäfen und Häfen
Artikel 21 Landübergänge
Artikel 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
Teil V Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise
Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
Artikel 24 Beförderer
Artikel 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise
Artikel 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
Artikel 27 Betroffene Beförderungsmittel
Artikel 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
Artikel 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
Artikel 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden
Artikel 32 Behandlung von Reisenden
Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
Artikel 33 Durchgangsgüter
Artikel 34 Container und Container-Verladeplätze
Teil VI Gesundheitsdokumente
Artikel 35 Allgemeine Regel
Artikel 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen
Artikel 37 Seegesundheitserklärung
Artikel 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
Artikel 39 Schiffshygienebescheinigungen
Teil VII Gebühren
Artikel 40 Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende
Artikel 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
Artikel 42 Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 44 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 45 Ümgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
Artikel 47 Zusammensetzung
Kapitel II Der Notfallausschuss
Artikel 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 49 Verfahren
Kapitel III Der Prüfungsausschuss
Artikel 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 51 Geschäftsführung
Artikel 52 Berichte
Artikel 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
Teil X Schlussbestimmungen
Artikel 54 Berichtswesen und Überprüfung
Artikel 55 Änderungen
Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
Artikel 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
Artikel 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
Artikel 61 Ablehnung
Artikel 62 Vorbehalte
Artikel 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
Artikel 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
Artikel 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
Artikel 66 Verbindliche Wortlaute
Anlage 1
A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
Drucksache 383/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 5. Das Grünbuch lässt bislang auch keinen Ansatz dazu erkennen, inwieweit das ansonsten in der EU verbreitete Verursacherprinzip in einem solchen Fall zur Anwendung gebracht werden soll, insbesondere fehlen Aussagen zur Kostentragung für eine fachgerechte Entsorgung eines abzuwrackenden Schiffs. Der Bundesrat hält es nicht für sachgerecht, verbleibende Entsorgungskosten den Hafenverwaltungen anzulasten, vielmehr muss das Haftungsrisiko für eine solche Entsorgung bei den Schiffseignern bleiben, verbunden mit der rechtlichen Möglichkeit der internationalen Inanspruchnahme von Schiffseignern.
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... 38. ist der Auffassung, dass die Gesundheitsinfrastruktur eine stabile und langfristige finanzielle Unterstützung aus nationalen Haushaltsmitteln und internationaler Hilfe verdient, damit die Millenniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich, wie die Senkung der Kindersterblichkeit durch verstärkten Immunisierungsschutz und der Müttersterblichkeit durch verbesserten Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften, die Unterstützung der Erforschung und Entwicklung neuer Diagnoseformen und Therapien und des Zugang zu ihnen sowie sicheres Trinkwasser und Abwasserentsorgung, ferner eine verstärkte Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung von an HIV/Aids,
Drucksache 807/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... b) eine Anleitung zur richtigen Zubereitung und Entsorgung des Erzeugnisses
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Artikel 1
Anlage 10 (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
1. Brennwert
2. Eiweiß
2.1 Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen
2.2 Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten
2.3 Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
2.4 Aminosäuren
3. Taurin
4. Cholin
5. Fett
6. Phospholipide
7. Inositol
8. Kohlenhydrate
8.1 Es dürfen nur folgende Kohlenhydrate verwendet werden:
8.2 Lactose
8.3 Saccharose
8.4 Glucose
8.5 Vorgekochte Stärke und/oder gelatinierte Stärke
9. Fructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide
10. Mineralstoffe
10.1 Säuglingsanfangsnahrung aus Kuhmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten
10.2 Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
11. Vitamine
12. Nukleotide Folgende Nukleotide können verwendet werden:
Anlage 11 [zu § 14c Abs. 4 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f] Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
1. Brennwert
2. Eiweiß
2.1 Folgenahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen
2.2 Folgenahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten
2.3 Folgenahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
2.4 Aminosäuren
3. Taurin
4. Fett
5. Phospholipide
6. Kohlenhydrate
6.1 Die Verwendung von glutenhaltigen Zutaten ist untersagt.
6.2 Lactose
6.3 Saccharose, Fructose, Honig
6.4 Glucose
7. Fructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide
8. Mineralstoffe
8.1 Folgenahrung aus Kuhmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten
8.2 Folgenahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
9. Vitamine
10. Nukleotide
Anlage 12 [zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 jeweils Nr. 2.1, 2.2 und 2.3]
Anlage 15 [zu § 22a Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c]
1. Nährwertbezogene Angaben
2. Gesundheitsbezogene Angaben einschließlich Angaben zur Reduzierung von Krankheitsrisiken
Anlage 16 [zu § 22a Abs. 3 Nr. 3]
Anlage 24 [zu § 14c Abs. 3]
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 21
Zu Artikel 2
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind.
Drucksache 121/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... (4) Gehören das radioaktive Material, die Vorrichtungen oder die Kernanlagen, auf die sich die Absätze 1 und 2 beziehen, keinem der Vertragsstaaten oder keinem Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Vertragsstaats, wurden sie nicht im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats gestohlen oder sonst auf widerrechtliche Weise beschafft oder ist kein Staat bereit, sie nach Absatz 3 entgegenzunehmen, so ist vorbehaltlich des Absatzes 3 Buchstabe b nach Konsultationen zwischen den beteiligten Staaten und gegebenenfalls zuständigen internationalen Organisationen ein gesonderter Beschluss über ihre Entsorgung zu treffen.
Drucksache 365/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... (1) Für Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3, die in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage behandelt werden, sind die Vorschriften über die Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
§ 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
§ 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
§ 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
§ 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
§ 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
§ 8 Reinigung und Desinfektion
§ 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
Teil 4 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
§ 10 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
§ 11 Anlagen zur Pasteurisierung
Abschnitt 3 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
§ 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
§ 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
§ 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
§ 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
§ 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
§ 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
§ 24 Verbrennungsanlagen
§ 25 Ablagerung auf Deponien
Teil 5 Registrierung und Zulassung
§ 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
Teil 6 Ausnahmen
§ 27 Ausnahmen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere
Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*
Anlage 2 (§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen
Anlage 3 (zu § 21 Abs. 1) Probenahme
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
C. Spezieller Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu §§ 12
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Drucksache 938/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg.; Ratsdok. 16933/06
... " fällt. Dies entspricht der bisherigen Haltung der Bundesregierung zum Nuklearpaket (Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung nuklearer Abfälle), wonach rechtsverbindliche Regelungen abgelehnt wurden.
Drucksache 11/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge KOM (2005) 634 endg.; Ratsdok. 5130/06
... 12. Typischerweise eignen sich von öffentlichen Stellen beschaffte Spezialfahrzeuge für Feuerwehr, Entsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst usw. nicht für den Ansatz der Kommission, da auf Grund der geringen Stückzahl ein nennenswerter EEV-Markt kaum entstehen wird und die Gesamtkilometerleistung dieser Fahrzeugsparte zu vernachlässigen ist. Es ist vielmehr zu befürchten dass Sonderentwicklungsprogramme für Nischenprodukte erforderlich werden dies würde sich in dauerhaft erhöhten Beschaffungskosten niederschlagen die von der öffentlichen Hand nicht getragen werden können.
Drucksache 10/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung:
... Die gegenwärtige Abfallpolitik der EU basiert auf einer Rangfolge der Optionen in der Abfallbewirtschaftung. Idealerweise sollte Abfall vermieden werden; ist dies nicht möglich, so sollte nach Möglichkeit Wiederverwendung, Recycling und Verwertung der Abfälle und nur im geringstmöglichen Maß deren Entsorgung auf Deponien erfolgen. Die Deponierung ist die ökologisch schlechteste Option, da sie einen Ressourcenverlust und ein potenzielles Umweltrisiko darstellt. Die Rangfolge der Ziele in der Abfallbewirtschaftung sollte nicht als feststehende Regel betrachtet werden, da unterschiedliche Abfallbehandlungsmethoden unterschiedliche Umweltfolgen nach sich ziehen können. Das Ziel der Weiterentwicklung zu einer Recycling- und Verwertungsgesellschaft bedeutet aber, nach oben gerichtete Fortschritte in der Rangfolge zu erzielen, weg von der Deponierung und hin zu mehr Recycling und Verwertung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die LAGE
3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik
4. Massnahmen
5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?
6. Internationale Situation
7. Überwachung und Bewertung
8. Überprüfung
Anhang I : Wichtigste Maßnahmen
1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften
Definition von Abfällen
Definition von Verwertung und Beseitigung
Definition von Recycling
2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik
3. Ausbau der Wissensgrundlage
4. Abfallvermeidung
5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft
Gleiche Bedingungen für das Recycling
Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern
Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung
4 Recyclingziele
Bewirtschaftung biologischer Abfälle
Bewirtschaftung von Altölen
Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung
Forschung und Technologie
Best -Practices
Staatliche Beihilfen
Anhang II Finanzbogen
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Fortschritte in den Bereichen Wissen und Technologie sind zentrale Voraussetzungen für die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichem Wachstum und sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Außerdem lassen sich viele Innovationen bei Qualität und Leistung und Innovationen zur Optimierung der Energienutzung, der Abfallvermeidung und der Sicherheit synergetisch nutzen. So verbrauchen etwa Maschinen mit höherer Energieeffizienz weniger natürliche Ressourcen und führen zu niedrigeren Emissionen. Ferner schaffen Investitionen in neue Technologien Arbeitsplätze und Wachstum. In diesem Bereich entwickelt die EU unter anderem Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung. Der Aktionsplan für Umwelttechnologien fördert Technologieforen über Wasserstoff und Brennstoffzellen, Photovoltaik, nachhaltige Chemie, Wasserversorgung und -entsorgung. Ferner fördert die EU den Einsatz von Technologien, die sich auf unsere Sozialsysteme, zum Beispiel auf die Gesundheitssysteme18, auswirken.
Drucksache 10/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung: Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling KOM (2005) 666 endg.; Ratsdok. 5047/06
... 13. Die Erfahrungen der Länder zeigen, dass langfristig das abfallrechtliche Ordnungssystem sich von den Begriffen der Verwertung und der Beseitigung lösen sollte. Hierfür müssen die nähere Ausgestaltung und die Konsequenzen gründlich geprüft werden, z.B. hinsichtlich der Auswirkungen auf das Autarkiegebot, die Entsorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit schon bestehender Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen. Eine solche Strukturänderung des
Drucksache 161/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen(Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... (2) Hersteller und Vertreiber der in Absatz 1 genannten Stoffe und Zubereitungen sind verpflichtet, diese nach Gebrauch zurückzunehmen oder die Rücknahme durch einen von ihnen bestimmten Dritten sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Vorschriften der Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1918) anzuwenden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind
§ 3 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Straftaten
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu §§ 6
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 936/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine -Salmonellen-Verordnung)
... 2. Betriebsabteilung: ein räumlich und lüftungstechnisch abgegrenzter Bereich eines Endmastbetriebs, der auf Grund seiner Struktur und seines Umfangs in Bezug auf die Haltung von Mastschweinen einschließlich der Betreuung, Fütterung und Entsorgung vollständig getrennt von anderen Bereichen des Betriebs ist und der zusätzlich zur Registriernummer nach § 24b der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Untersuchung
§ 3 Untersuchungsergebnisse
§ 4 Aufzeichnungen und Kategorisierung
§ 5 Begleitpapiere
§ 6 Maßnahmen
§ 7 Informationspflicht
§ 8 Beauftragung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 2) Stichprobenschlüssel
Anlage 2 (zu § 5) Begleitpapier
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2) Bewertung der Ergebnisse
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand:
3. Sonstige Mehrkosten:
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Drucksache 786/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... Die Umformulierung des einleitenden Satzteiles dient der Klarstellung. Die in Nummer 2 ergänzte Regelung ist aus § 5 Abs. 2 überführt worden, da es sich um Nachweispflichten handelt. In Nr. 4 werden Folgeänderungen vorgenommen, die sich aus der Differenzierung der zu machenden Angaben im Falle der Abgabe oder der Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren ergeben. Außerdem werden der tierärztliche Beleg für den Tierhalter und die Nachweispflichten für den Tierarzt entkoppelt, indem der Tierarzt nicht wie bisher ein Doppel des Beleges aufbewahren muss, sondern nur noch die entsprechenden Informationen vorhalten muss. Unter den sonstigen Verbleib von Arzneimitteln fällt unter anderem deren Entsorgung. Hierüber sind Aufzeichnungen nach Nr. 5 zu machen. Bei der Streichung von Satz 2 handelt es sich um eine Folgeänderung aufgrund der Einschränkung auf apothekenpflichtige Arzneimittel in Abs. 1 Satz 5.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Artikel 2 Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 4/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... /EWG ermöglicht eine eindeutige Festlegung wichtiger Begriffe wie Abfälle, Verwertung und Beseitigung, eine Stärkung der Maßnahmen zur Abfallvermeidung, die Einführung eines Konzepts, das den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Stoffen und nicht nur die Entsorgungsphase berücksichtigt, sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Reduzierung der Umweltauswirkungen von Abfallerzeugung und -bewirtschaftung wodurch der wirtschaftliche Wert des Abfalls verstärkt wird. Im Sinne der Klarheit und Lesbarkeit sollte die Richtlinie
Drucksache 4/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Abfallrechts. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, bei der bevorstehenden Novelle die zentralen abfallrechtlichen Begriffe klar zu bestimmen, um damit Rechtssicherheit, Investitions- und Entsorgungssicherheit sowie mehr Umweltschutz zu erreichen.
Drucksache 11/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge KOM (2005) 634 endg.; Ratsdok. 5130/06
... 12. Typischerweise eignen sich von öffentlichen Stellen beschaffte Spezialfahrzeuge für Feuerwehr, Entsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst usw. nicht für den Ansatz der Kommission, da auf Grund der geringen Stückzahl ein nennenswerter EEV-Markt kaum entstehen wird und die Gesamtkilometerleistung dieser Fahrzeugsparte zu vernachlässigen ist. Es ist vielmehr zu befürchten, dass Sonderentwicklungsprogramme für Nischenprodukte erforderlich werden; dies würde sich in dauerhaft erhöhten Beschaffungskosten niederschlagen, die von der öffentlichen Hand nicht getragen werden können.
Drucksache 285/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur KOM (2006) 154 endg.; Ratsdok. 8296/06
... Behandelte Abwässer und Abfälle können umweltschädigende Stoffe (z.B. Bewuchsverhinderungsmittel) enthalten, die so zu entsorgen sind, dass Umweltauswirkungen auf ein Minimum begrenzt werden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Bereich des Vorschlags bereits existierende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. BUDGETÄRE Auswirkungen
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 4 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen
Artikel 5 Entscheidungsfindung und Beratungsgremien
Kapitel III Genehmigung
Artikel 6 Genehmigung
Artikel 7 Art der beantragten Verbringung
Artikel 8 Routinemäßige Verbringungen
Artikel 9 Nicht routinemäßige Verbringungen
Artikel 10 Entscheidungsfrist
Artikel 11 Verbringungen mit Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten
Artikel 12 Entzug einer Genehmigung
Kapitel IV Bedingungen für die Einführung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 13 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 14 Einsetzen in Aquakulturanlagen - routinemäßige Einführung
Artikel 15 Einsetzen in Aquakulturanlagen - nicht routinemäßige Einführung
Artikel 16 Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen
Artikel 17 Krisenpläne
Artikel 18 Überwachung
Kapitel V Bedingungen für die Umsiedlung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 19 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 20 Nicht routinemäßige Umsiedlung
Artikel 21 Quarantäne
Artikel 22 Überwachung nach der Umsiedlung
Kapitel VI Registerführung
Artikel 23 Registerführung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Antrag
A Zusammenfassung
B Einleitung
C Angaben zum Lebenszyklus der einzuführenden Art - für jedes einzelne Lebensstadium
D Wechselwirkung mit heimischen Arten
E Aufnahmemilieu und angrenzende Gewässer
F Überwachung
G Bewirtschaftungsplan
H Geschäftsdaten
I Bibliografie
Anhang II Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 1 Bewertung des ökologischen und genetischen Risikos
Teil 2 Bewertung von Nichtzielarten
Schritt 1: Wahrscheinlichkeit der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus
Schritt 2: Folgen der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten
Schritt 3: Risikopotenzial von Nichtzielarten
Teil 3 GESAMTUMWELT - Verträglichkeitsprüfung - Kurzbericht
Anhang III Quarantäne
Abwasser - und Abfallbeseitigung
Räumliche Trennung
4 Personal
4 Ausrüstungen
Verendete Tiere und ihre Entsorgung
Kontrolle und Untersuchung
4 Dauer
4 Buchführung
4 Desinfektion
Drucksache 365/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 40 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... "Nur zur Entsorgung"
1. Zu § 1 Abs. 1
2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb
3. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
4. Zu § 4 Abs. 2
5. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
7. Zu § 6 Abs. 1
8. Zu § 6 Abs. 2
9. Zu § 6 Abs. 5 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 5 anzufügen:
10. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
11. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
12. Zu § 9 Abs. 2 Satz 3 und 7
13. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
14. Zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - neu -
15. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2
16. Zu § 16 Nr. 2 Buchstabe c - neu -In § 16 sind in Nummer 2 Buchstabe b am Ende der Punkt durch das Wort und zu ersetzen und folgender Buchstabe c anzufügen:
17. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2
18. Zu § 17 Abs. 3 - neu -Dem § 17 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
19. Zu § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5
20. Zu § 24 Abs. 2
21. Zu § 25 Satz 2 - neu -Dem § 25 ist folgender Satz anzufügen:
22. Zu § 27 Abs. 2 Satz 2
23. Zu § 28 Abs. 1 Nr. 5a - neu -In § 28 Abs. 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:
24. Zu Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 und 4
25. Zu Anlage 5 Nr. 2 zu § 26 Abs. 1
Drucksache 814/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006) 636 endg.; Ratsdok. 14629/06
... schrittweisen Einstellung des Quecksilberexports aus der Gemeinschaft und Maßnahmen im Hinblick auf die sichere Lagerung oder Entsorgung von Quecksilber unter anderem aus der
Drucksache 361/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit
... m) Angaben über die Entsorgung;
Drucksache 505/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... 22. Der Bundesrat begrüßt die in Nummer 2.2 hervorgehobene Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der internationalen Verhandlungen dafür einzusetzen, dass durch entsprechende Abkommen die Entsorgung von Abfällen in Meeren untersagt und entsprechend wirksame Kontrollmechanismen eingeführt werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragenkomplexen:
Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
3 Clustering
Der rechtliche Rahmen
Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Entwicklung des Küstentourismus
Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
Daten für vielfältige Tätigkeiten
Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
Gestaltung der Politik innerhalb der EU
Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
Berücksichtigung der geografischen Realitäten
Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 156/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
... betreffende Überleitungsvorschrift des Artikel 7 bezieht sich auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (1. Mai 1993) bereits eingeleitete Verfahren zur Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen. Sie ist mittlerweile gegenstandslos geworden. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Rechtsfolgen sind bereits eingetreten und werden durch die Aufhebung auch nicht beseitigt. Mit der Aufhebung der Vorschrift hat das im Übrigen vollzogene Gesetz keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr und fällt weg.
Drucksache 840/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)
... Bei der Aufstellung oder Änderung von Abfallwirtschaftsplänen nach § 29 Abs. 1, einschließlich besonderer Kapitel oder gesonderter Teilpläne insbesondere über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen, ist die Öffentlichkeit von der zuständigen Behörde zu beteiligen. Die Aufstellung oder Änderung eines Abfallwirtschaftsplanes sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren sind in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise bekannt zu machen. Der Entwurf des neuen oder geänderten Abfallwirtschaftsplans ist einen Monat zur Einsicht auszulegen.
Drucksache 206/2/06
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es Punkt 22 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... Die Aufarbeitung von Altöl zu Schmieröl schließt auf hochwertige Art Kreisläufe und schont Ressourcen. Sie ist notwendig, um die Entsorgungssicherheit, neben der steuerbegünstigten, energetischen Verwertung, zu sichern. Die Bundesrepublik ist EU-weit führend im Hinblick sowohl auf die Sammlung von Altöl, als auch auf bestehende Aufbereitungstechnologien.
Drucksache 119/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... (7) Trächtige Jungsauen und Sauen sind erforderlichenfalls gegen Parasiten zu behandeln und vor dem Einstallen in die Abferkelbucht zu reinigen. In der Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin muss jeder Jungsau oder Sau ausreichend Stroh oder anderes Material zur Befriedigung ihres Nestbauverhaltens zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nach dem Stand der Technik mit der vorhandenen Anlage zur Kot- und Harnentsorgung vereinbar ist.
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... - Verringerung, Recycling und saubere Entsorgung von Abfällen, Durchführung des
Drucksache 6/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente KOM (2005) 673 endg.; Ratsdok. 5058/06
... (6) Da es keine gemeinsame Politik der Gemeinschaft im Bereich des Kernbrennstoffkreislaufs gibt, sind die Mitgliedstaaten für ihre jeweilige Politik zur Entsorgung von nuklearen Abfällen und abgebrannten Brennelementen in ihrem Hoheitsbereich zuständig. Die Bestimmungen der Richtlinie sollten daher das Recht der Mitgliedstaaten, ihre abgebrannten Brennelemente zum Zweck der Wiederaufarbeitung auszuführen, und ihr Recht, die Verbringung radioaktiver Abfälle in ihr Hoheitsgebiet zum Zweck der Endbehandlung oder Endlagerung zu verweigern, unberührt lassen, außer im Fall der Rückverbringung.
Begründung
1. Begründung des Vorschlags
2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3. Kosten der Umsetzung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft
3.1. Kosten für die Mitgliedstaaten
3.2. Kosten für die Betreiber
3.3. Kosten für die Gemeinschaft
4. Anhörung der Beteiligten
5. Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses EWSA
6. EINZELNE Bestimmungen des Vorschlags
6.1. Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1
6.2. Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung Artikel 2
6.3. Begriffsbestimmungen Artikel 3
6.4. Antrag auf Genehmigung einer Verbringung Artikel 4
6.5. Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden Artikel 5
6.6. Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung Artikel 6
6.7. Genehmigung von Verbringungen Artikel 7
6.8. Bestätigung des Eingangs der Lieferung Artikel 8
6.9. Nicht durchgeführte Verbringungen Artikel 9
6.10. Besondere Vorschriften für die Einfuhr in die Gemeinschaft Artikel 10
6.11. Besondere Vorschriften für die Durchfuhr durch die Gemeinschaft Artikel 11
6.12. Besondere Vorschriften für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft Artikel 12
6.13. Verbotene Ausfuhren Artikel 13
6.14. Verwendung des einheitlichen Begleitscheins Artikel 14
6.15. Zuständige Behörden Artikel 15
6.16. Zusammenarbeit Artikel 16
6.17. Regelmäßige Berichterstattung Artikel 17
6.18. Beratender Ausschuss Artikel 18
6.19. Umsetzung in innerstaatliches Recht Artikel 19
6.20. Schlussbestimmungen Artikel 20, 22 und 23
6.21. Übergangsbestimmungen Artikel 21
Vorschlag
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft
Artikel 4 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung
Artikel 5 Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden
Artikel 6 Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung
Artikel 7 Genehmigung von Verbringungen
Artikel 8 Bestätigung des Empfangs der Lieferung
Artikel 9 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
Kapitel 3 Verbringungen in Länder und aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft
Artikel 10 Einfuhren in die Gemeinschaft
Artikel 11 Durchfuhr durch die Gemeinschaft
Artikel 12 Ausfuhren aus der Gemeinschaft
Artikel 13 Ausfuhrverbot
Kapitel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Verwendung des einheitlichen Begleitscheins
Artikel 15 Zuständige Behörden
Artikel 16 Zusammenarbeit
Artikel 17 Regelmäßige Berichterstattung
Artikel 18 Beratender Ausschuss
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 804/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005-2009 (2006/2004(INI))
... 19. fordert, dass während des gesamten Lebenszyklus auf der Grundlage von Nanowissenschaften und Nanotechnologie hergestellter Produkte ihre technologischen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Verbraucher, die Arbeitnehmer und die Umwelt (von der Konzeption bis zur Entsorgung oder Verwertung) bewertet werden;
Drucksache 170/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769 /EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter quecksilberhaltiger Messinstrumente KOM (2006) 69 endg.; Ratsdok. 6693/06
... Das Ziel der Richtlinie ist die Einführung harmonisierter Bestimmungen über Quecksilber durch Beschränkungen für Messinstrumente; damit soll verhindert werden dass große Mengen von Quecksilber in die Abfallentsorgung gelangen, es soll ein Beitrag zu einem hohen Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit geleistet und gleichzeitig entsprechend Artikel 95 des Vertrages das Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet werden.
Drucksache 743/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... 21. Insbesondere schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, einerseits Einrichtungen der Daseinsvorsorge, andererseits aber auch Standort-, Netz- und Linien- sowie Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und darüber hinaus das gesamte gesellschaftliche Leben der rückläufigen Bevölkerungszahl, der sich verändernden und reduzierenden Nachfrage sowie einer sich stark verdünnenden Siedlungsstruktur bedarfsgerecht anzupassen.
Drucksache 245/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... Der Betreiber einer Deponie hat vor der ersten Annahme eines Abfalls die grundlegende Charakterisierung des Abfalls durchzuführen und die Schlüsselparameter festzulegen. Der Abfallerzeuger, bei Sammelentsorgung der Einsammler, hat hierfür dem Betreiber der Deponie rechtzeitig vor der ersten Anlieferung seines Abfalls* mindestens folgende Angaben vorzulegen:
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Nr. 11 AbfAblV
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 - neu - AbfAblV
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 AbfAblV *
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfAblV
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfAblV
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 AbfAblV
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 4 AbfAblV
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 6 AbfAblV
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 4 AbfAblV
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 5 Satz 1 AbfAblV
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 3 und 4 - neu - zur AbfAblV
12. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 5 - neu - AbfAblV
13. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 1.02 Spalte DK I und Spalte DK II zur AbfAblV
14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.01 und Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV
15. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV
16. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.03 Spalte DK I zur AbfAblV
17. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.08 und 4.19 Spalte Parameter und Fußnote 12 zur AbfAblV
18. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 3 Satz 1, 2 - neu - und 3 - neu - zur AbfAblV
19. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 8 zur AbfAblV
20. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 10 zur AbfAblV
21. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 11 zur AbfAblV
22. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Fußnote 14 zur AbfAblV
23. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 15 zur AbfAblV
24. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 16 Satz 2 - neu - zur AbfAblV
25. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - Anhang 2 Überschrift zur AbfAblV *
26. Zu Artikel 1 Nr. 4b - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 1.01 bis 1.03 und Fußnote 1 zur AbfAblV **
27. Zu Artikel 1 Nr. 4c - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 4.03 Spalte 3 zur AbfAblV *
28. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 zur AbfAblV
29. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.3 zur AbfAblV
30. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.4.26 - neu - zur AbfAblV
31. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV *
32. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe bbb - neu - Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV
33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c § 6 Abs. 4 DepV
34. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c1 - neu - § 6 Abs. 5 Satz 2 und 5 - neu - DepV
35. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe f - neu - § 6 Abs. 9 - neu - DepV
36. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 DepV
37. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 DepV
38. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 13 Abs. 5 Nr. 10 DepV
39. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 14 Abs. 8 Satz 1 DepV
40. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 24 Nr. 15 DepV
41. Zu Artikel 2 Nr. 10 Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1 Satz 1 DepV
42. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 2 zur DepV
43. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 3 zur DepV
44. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 2.01 Spalte DK III und Fußnote 6 zur DepV
45. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 4.05 bis 4.12 und 4.18 bis 4.22 Spalte DK III und Fußnote 9a - neu - zur DepV
46. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 5 - neu - zur DepV
47. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 5 Satz 1 und 2 zur DepV
48. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 6 Satz 1 und 2 zur DepV
49. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 8 zur DepV
50. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 9 Satz 1 und 2 - neu - zur DepV
51. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Fußnote 12 zur DepV
52. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 2 Nr. 7 DepVerwV
53. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a Anhang 1 Tabelle 1 Nr. 3 Spalte 2 Fußnote 6 - neu - zur DepVerwV
54. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.14 und 4.15 Spalte 7 und 8 zur DepVerwV
55. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.17 Spalte 8 zur DepVerwV
56. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.20 Spalte 6 zur DepVerwV
57. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 3 zur DepVerwV
58. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 7 zur DepVerwV
59. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 12
60. Zu Artikel 1 Nr. 2, 4 und 5 Buchstabe d § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4, Anhang 1 Satz 2 und Fußnote 16, Anhang 3 Nr. 4 AbfAblV ,
Drucksache 910/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Anwendungen der Satellitennavigation KOM (2006) 769 endg.; Ratsdok. 16540/06
... , medizinische Anwendungen und Behinderte, wissenschaftliche Forschung, Jagd, Sport, Fremdenverkehr, Abfallentsorgung und vieles andere.
Drucksache 791/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... 2. auf den Behältnissen und äußeren Umhüllungen die Gesamtaktivität pro Behältnis benannt und ein definierter Kalibrierzeitpunkt, auf den sich die angegebenen Aktivitäten beziehen, und überdies der Verfallszeitpunkt mit Datum und Uhrzeit angegeben wurde. Die Kennzeichnung der Behältnisse hat auch einen Hinweis auf in die Packungsbeilage aufgenommene Angaben zum Umgang mit radioaktiven Arzneimitteln, deren Entsorgung und, falls notwendig, spezielle Warnhinweise zu umfassen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 938/06 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg.; Ratsdok. 16933/06
... " fällt. Dies entspricht der bisherigen Haltung der Bundesregierung zum Nuklearpaket (Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung nuklearer Abfälle), wonach rechtsverbindliche Regelungen abgelehnt wurden.
Drucksache 364/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
... der Entsorgung tierischer Nebenprodukte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bioabfallverordnung
Artikel 2 Änderung der Abwasserverordnung
Artikel 3 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Artikel 4 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 5 Änderung der Düngemittelverordnung
Artikel 6 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Artikel 7 Änderung der Fleischermeisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt
Artikel 9 Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/ Geprüfte Tierpflegemeisterin
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
C. Spezieller Teil
Zu Artikel 1
4 Allgemein:
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4:
Zu 5.:
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 6:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 13
Drucksache 201/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
... a) In Absatz 1 wird das Wort "Abfallentsorger"
Drucksache 909/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien KOM (2006) 745 endg.; Ratsdok. 16293/06
unter Verwendungs- oder Entsorgungsbedingungen freigesetzt werden könnten und die in
Drucksache 206/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Die Aufarbeitung von Altöl zu Schmieröl schließt auf hochwertige Art Kreisläufe und schont Ressourcen. Sie ist notwendig, um die Entsorgungssicherheit, neben der steuerbegünstigten, energetischen Verwertung, zu sichern. Die Bundesrepublik ist EU-weit führend im Hinblick sowohl auf die Sammlung von Altöl, als auch auf bestehende Aufbereitungstechnologien.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
3. Zu Artikel 1 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... " ersetzt. Damit wird klargestellt, dass sich in diesem Sachbereich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz auf alle Phasen der Abfallentsorgung bezieht sowie auch auf alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Maßnahmen, insbesondere die Einsammlung, Lagerung, Behandlung und Beförderung von Abfällen. Mit dieser Änderung wird die insoweit einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 98, 106, 120) sowie des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, DVBl. 1991, 400) aufgegriffen. Danach ist "
Drucksache 365/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... "Nur zur Entsorgung"
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Durchführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV)
1. Zu § 1 Abs. 1
2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb
3. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
6. Zu § 6 Abs. 1
7. Zu § 6 Abs. 2
8. Zu § 6 Abs. 5 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 5 anzufügen:
9. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
10. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
11. Zu § 9 Abs. 2 Satz 3 und 7
12. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
13. Zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - neu -
14. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2
15. Zu § 16 Nr. 2 Buchstabe c - neu -In § 16 sind in Nummer 2 Buchstabe b am Ende der Punkt durch das Wort und zu ersetzen und folgender Buchstabe c anzufügen:
16. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2
17. Zu § 17 Abs. 3 - neu -Dem § 17 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
18. Zu § 25 Satz 2 - neu -Dem § 25 ist folgender Satz anzufügen:
19. Zu § 27 Abs. 2 Satz 2
20. Zu § 28 Abs. 1 Nr. 5a - neu -In § 28 Abs. 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:
21. Zu Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 und 4
22. Zu Anlage 5 Nr. 2 zu § 26 Abs. 1
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... 5. abgetrennte Bereiche für die Abfallentsorgung potentiell infektiöser Materialien vorhanden sein.
Drucksache 302/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... (5) Sind über die Entsorgung von Altholz Begleit- oder Übernahmescheine nach der Nachweisverordnung zu führen, so können die zur Deklaration des Altholzes erforderlichen Angaben auch in das Feld "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 4 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 12 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 13 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 14 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 15 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... " durchführt, auf hohem Niveau. Weitere Schwerpunkte bilden das Auslandsmesseprogramm sowie die Netzwerke der Auslandshandelskammern und der Korrespondenten der Bundesagentur für Außenwirtschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist das im Rahmen der Globalen G 8-Partnerschaft mit Russland vereinbarte Projekt zur Entsorgung und Zwischenlagerung von außer Dienst gestellten Atom-U-Booten der russischen Nordmeerflotte. Für das im Jahr 2003 begonnene Projekt sind in 2006 wie in 2005 57 Mio. € veranschlagt. Für das ab 2008 beginnende Folgeprojekt sind weitere 300 Mio. € vorgesehen.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 245/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... Soweit ein Abfallerzeuger dem Deponiebetreiber die ordnungsgemäße Entsorgung durch einen vereinfachten Nachweis gemäß Nachweisverordnung dokumentieren muss, beinhaltet dieser ebenfalls nur einen Teil der Angaben der grundlegenden Charakterisierung. Außerdem muss nicht in allen Fällen der Abfallerzeuger eine Verantwortliche Erklärung gemäß Nachweisverordnung erstellen so sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 42 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abfallablagerungsverordnung
1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:
2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:
3. In § 7 Nr. 4
4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:
5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:
6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. § 6 wird wie folgt geändert:
3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7
4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:
5. In § 10 Abs. 3
6. § 11 wird wie folgt geändert:
7. In § 13 Abs.5
8. In § 14 Abs. 2
9. § 24 wird wie folgt geändert:
10. In Anhang 1 Nummer 1
11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:
12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung der Deponieverwertungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziele und Konzeption der Verordnung
III. Gender-Mainstreaming
IV. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten
2. Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den Nummer n
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 5 Abs. 1 AbfAblV:
§ 5 Abs. 2 AbfAblV:
§ 5 Abs. 3 AbfAblV:
§ 5 Abs. 4 AbfAblV:
§ 5 Abs. 5 AbfAblV:
§ 5 Abs. 6 AbfAblV:
§ 5 Abs. 7 AbfAblV:
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Artikel 2 - Dritte Änderung der Deponieverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu Nummer 5
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 211/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... 2. auf den Behältnissen und äußeren Umhüllungen die Gesamtaktivität pro Behältnis benannt und ein definierter Kalibrierzeitpunkt, auf den sich die angegebenen Aktivitäten beziehen, und überdies der Verfallszeitpunkt mit Datum und Uhrzeit angegeben wurde. Die Kennzeichnung der Behältnisse hat auch einen Hinweis auf in die Packungsbeilage aufgenommene Angaben zum Umgang mit radioaktiven Arzneimitteln, deren Entsorgung und, falls notwendig, spezielle Warnhinweise zu umfassen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
1. § 1 wird wie folgt geändert:
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
3. § 3 wird wie folgt gefasst:
4. § 5 wird wie folgt gefasst:
5. § 6 wird wie folgt gefasst:
6. Die §§ 6a und 7 werden aufgehoben.
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Kosten der öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 3
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 696/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg. Ratsdok. 13388/06
... /EG des Rates fallende Bergbauanlagen, einschließlich Einrichtungen zur Entsorgung von mineralischen Abfällen im Sinne der Richtlinie
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einbeziehung in andere politische Maßnahmen
Artikel 4 Vorsorgemaßnahmen
Artikel 5 Versiegelung
Kapitel II Risikovermeidung- und –minderung, Wiederherstellung
Abschnitt 1 Bestimmung der Risikogebiete
Artikel 6 Bestimmung durch Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutsche gefährdeter Gebiete
Artikel 7 Methode
Abschnitt 2 Festlegung von Zielen und Maßnahmenprogrammen
Artikel 8 Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung von Erosion, Verlusten organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutschen
Kapitel III Bodenverunreinigung
Abschnitt 1 Vermeidung und Erstellung eines Verzeichnisses
Artikel 9 Vermeidung der Bodenverunreinigung
Artikel 10 Verzeichnis verunreinigter Standorte
Artikel 11 Verfahren zur Bestimmung der Standorte
Artikel 12 Bericht über den Zustand des Bodens
Abschnitt 2 Sanierung
Artikel 13 Sanierung
Artikel 14 Nationale Sanierungsstrategie
Kapitel IV Sensibilisierung, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 15 Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Informationsaustausch
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Durchführung und Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Bericht der Kommission
Artikel 21 Überprüfung
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG
Artikel 24 Umsetzung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Anhang I
Abschnitt 1 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erosion bedrohter Gebiete
Abschnitt 2 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verluste organischer Substanzen im Boden bedrohter Gebiete
Abschnitt 3 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verdichtung bedrohter Gebiete
Abschnitt 4 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Versalzung bedrohter Gebiete
Abschnitt 5 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erdrutsche bedrohter Gebiete
Anhang II Auflistung potenziell Boden verschmutzender Tätigkeiten
Drucksache 4/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Abfallrechts. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, bei der bevorstehenden Novelle die zentralen abfallrechtlichen Begriffe klar zu bestimmen, um damit Rechtssicherheit, Investitions- und Entsorgungssicherheit sowie mehr Umweltschutz zu erreichen.
Drucksache 367/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
... . Die wirtschaftlichen Bedingungen für die Erstellung eines Hausanschlusses unterscheiden sich im Gasbereich von denen im Strombereich. Der Gasbereich ist insoweit durch Substitutionswettbewerb auf dem Wärmemarkt gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben Gasversorgungsunternehmen wiederholt versucht, durch besondere Prämienangebote für die Herstellung eines Hausanschlusses neue Kunden zu gewinnen. Diese Angebote bezogen sich beispielsweise auf einmalige Zahlungen, zinsgünstige Kredite für Umstellungskosten, Teilzahlungen des Hausanschlusses, Restölankäufe und Sonderpreise bei der Entsorgung von Nachtspeicheröfen oder Öltanks (beispielsweise Mainova bis Oktober 2004 laut FR vom 10. Mai 2004). Auf Grund dieses Substitutionswettbewerbs und des Bemühens um eine bestmögliche Auslastung der Gasversorgungnetze ergibt sich für die Gasnetzbetreiber ein Anreiz, die Baukostenzuschüsse besonders gering zu halten, um im Vergleich zu anderen Energieträgern erfolgreich am Markt aufzutreten. Ob ein Baukostenzuschuss erhoben wird, wird insoweit im Wettbewerb entschieden. Das Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen auch in Bezug auf die der Bemessung eines Baukostenzuschusses zugrunde liegenden örtlichen Verteileranlagen wird durch die klarstellende Einfügung des Effizienzmaßstabes unterstrichen. Der Effizienzbegriff entspricht dem des § 21 Abs. 2 Satz 1 des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Transformatorenanlage
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Elektrische Anlage
§ 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Gasanlage
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
§ 15 Überprüfung der Gasanlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Messeinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung anderer Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 1
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 4
C. Kosten
Drucksache 527/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg. Ratsdok. 11896/06
... Die eingegangenen Stellungnahmen bestätigten, dass für das Sprühen aus der Luft, die Standardisierung und regelmäßige Kontrolle der Pestizidanwendungsgeräte, die Indikatoren sowie die Sammlung und Entsorgung von leeren Verpackungen zusätzliche Maßnahmen notwendig sind; diese Forderungen wurden im Richtlinienentwurf berücksichtigt.
Begründung
1. Inhalt
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
2 Anhänge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden
Kapitel II Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden
Artikel 5 Fortbildung
Artikel 6 Auflagen für den Verkauf von Pestiziden
Artikel 7 Sensibilisierungsprogramme
Kapitel III Ausbringungsgeräte für Pestizide
Artikel 8 Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten
Kapitel IV Spezifische Verfahren und Anwendungen
Artikel 9 Sprühen aus der Luft
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt
Artikel 11 Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten
Artikel 12 Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen
Artikel 13 Integrierter Pflanzenschutz
Kapitel V Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 14 Indikatoren
Artikel 15 Berichterstattung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Festlegung von Normen
Artikel 18 Ausschüsse
Artikel 19 Ausgaben
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang I Fortbildungsprogramme
Anhang II Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide
Drucksache 10/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung: Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling KOM (2005) 666 endg.; Ratsdok. 5047/06
... 9. Die Erfahrungen der Länder zeigen, dass langfristig das abfallrechtliche Ordnungssystem sich von den Begriffen der Verwertung und der Beseitigung lösen sollte. Hierfür müssen die nähere Ausgestaltung und die Konsequenzen gründlich geprüft werden, z.B. hinsichtlich der Auswirkungen auf das Autarkiegebot, die Entsorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit schon bestehender Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen. Eine solche Strukturänderung des
Drucksache 592/05
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug -Verordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge mit dem Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 3 wird wie folgt geändert:
4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
2. Kostenwirkungen
3. Preiswirkungen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu 1. - § 1 Abs. 3 AltfahrzeugV
Zu 2. - § 2 Abs. 1 AltfahrzeugV
Zu 3. - § 3 AltfahrzeugV
Zu a - Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2
Zu b - Absatz 4 Nr. 5
Zu c - Absatz 4 Nr. 6
Zu d - Absatz 7 neu
Zu 4. - § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV
Zu 5.4. - § 9 Abs. 2 AltfahrzeugV
Zu Artikel 2
Drucksache 194/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Entgegen der Darstellung in der Gesetzesbegründung sollte es möglich sein, die zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten erforderlichen Informationen in einer für diesen Zweck ausreichenden Qualität durch Schätzungen zu ermitteln. Die Gesamtmenge der in Deutschland erzeugten Abfälle ist durch die Erhebungen nach §§ 3 bis 5 UStatG-E ggf. ergänzt um Angaben aus der Außenhandelsstatistik, weitgehend bekannt. Laut Gesetzesbegründung können von den jährlich in Deutschland anfallenden 400 Mio. t Abfall 350 Mio. t und somit 87,5 % der Abfälle zumindest näherungsweise dem erzeugenden Wirtschaftszweig zugeordnet werden. Es erscheint daher vertretbar, dass die lediglich noch verbleibenden 12,5 % des Abfallaufkommens auf Grund von Analogieschlüssen und Befragungen von Experten (z.B. aus den Verbänden der Abfall erzeugenden und entsorgenden Wirtschaft) den nach EU-Abfallstatistikverordnung geforderten 20 Wirtschaftszweigen zugeordnet werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs
3. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz l
10. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -
11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1
12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz l
13. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3
16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1
17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,
19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c
20. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
21. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2
22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2
23. Zu Artikel 1 § 10
24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2
25. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG
26. Zu Artikel 1 § 12
27. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 Satz l
28. Zu Artikel 1 § 13
29. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
30. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 bis 14
31. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - und Satz 2
32. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 - neu -
33. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2
34. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
35. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2
36. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1
37. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3
38. Zu Artikel 1 § 16
39. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a
40. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a
41. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1
42. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2
43. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1
44. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4
45. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2
Drucksache 592/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005
Erste Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug -Verordnung
... (7) Hersteller von Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1, die nicht im einstufigen Verfahren hergestellt und genehmigt wurden, können die Entsorgungskosten auf den Teil ihrer Herstellungsstufe begrenzen und die übrigen Entsorgungskosten den Herstellern weiterer Stufen in Rechnung stellen. Diejenigen, die Fahrzeugteile zu Aufbauten zusammenfügen und diese in Verbindung mit einem Basisfahrzeug in Verkehr bringen, müssen sich vor dem Inverkehrbringen im Rahmen ihrer Produktverantwortung mit den Herstellern von Basis- oder Chassisfahrzeugen in Verbindung setzen.
Drucksache 870/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... j) Gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Arzneimittel oder des Abfalls von Arzneimitteln sowie ein Hinweis auf bestehende geeignete Sammelsysteme
Begründung
1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage
Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes
2. Begründung
2.1. Ziele
Hauptziele sind insbesondere:
2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich
Rechtsgrundlage und Verfahren
2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.4. Legislative und administrative Rationalisierung
2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik
2.6. Externe Konsultation
2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung
3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags
3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
5 Begriffsbestimmungen
5 Anwendungsbereich
3.2. Zulassungsverfahren
Allgemeine Grundsätze
Ausschuss für neuartige Therapien CAT
5 Beurteilungsverfahren
3.3. Zulassungsanforderungen
Allgemeine Grundsätze
Technische Anforderungen
Sonstige Anforderungen
3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung
3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze
3.6. Wettbewerbsaspekte
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Zulassungsanforderungen
Artikel 3 Spende, Beschaffung und Testung
Artikel 4 Klinische Prüfungen
Artikel 5 Gute Herstellungspraxis
Artikel 6 Besondere Regelungen für Medizinprodukte
Artikel 7 Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen
Artikel 8 Technische Anforderungen
Kapitel 3 Zulassungsverfahren
Artikel 9 Beurteilungsverfahren
Artikel 10 Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien
Kapitel 4 Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage
Artikel 11 Zusammenfassung der Produktmerkmale
Artikel 12 Äußere Umhüllung/Primärverpackung
Artikel 13 Spezielle Primärverpackung
Artikel 14 Packungsbeilage
Kapitel 5 Nach der Zulassung geltende Vorschriften
Artikel 15 Risikomanagement nach der Zulassung
Artikel 16 Rückverfolgbarkeit
Kapitel 6 Anreize
Artikel 17 Wissenschaftliche Beratung
Artikel 18 Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie
Artikel 19 Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten
Kapitel 7 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 20 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 21 Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien
Artikel 22 Interessenkonflikte
Artikel 23 Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:
Kapitel 8 allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung von Anhängen
Artikel 25 Berichterstattung
Artikel 26 Ausschussverfahren
Artikel 27 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Übergangszeitraum
Artikel 30 Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird
Anhang II Zusammenfassung der Produktmerkmale
Anhang III Etikettierung
Anhang IV Packungsbeilage
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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