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1012/04
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1009/04
0450/04
0722/04
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0380/04
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0361/04B
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0808/04
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0738/4/04
0515/04B
0725/04
0140/04
0613/04
0441/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0830/03B
0715/03
0312/03B
Drucksache 285/05

... • damit verbunden, die Herausforderungen, die sich durch zunehmend komplexere und ausgeklügeltere Märkte von heute jedem Verbraucher stellen und mit sich bringen, dass der Konsument zwar mehr Wahlmöglichkeiten hat, gleichzeitig aber auch die Risiken, bis hin zum Verbrechensrisiko, zunehmen;



Drucksache 791/05

... , wonach die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist.



Drucksache 534/05

... A. in der Erwägung, dass am 30. Januar 2005 ein Bürger von Belfast, Robert McCartney, von Mitgliedern der selbsternannten „Irisch Republikanischen Armee“ (IRA) brutal ermordet wurde und die IRA versuchte, das Verbrechen zu vertuschen, und allen Zeugen befahl, die Beteiligung von IRA-Mitgliedern zu verschweigen,



Drucksache 400/05

... Die für die Aussetzung von Maßregeln bestehenden Begutachtungserfordernisse gehen damit über das gesetzgeberische Ziel hinaus, Sexual- und Gewaltvergehen und Verbrechen zu verhindern, und verursachen im Maßregelvollzug nicht unerhebliche Probleme. Denn zum Teil nimmt das Begutachtungsverfahren mehrere Monate in Anspruch.



Drucksache 73/05

... - Bekämpfung der drogenbezogenen Kleinkriminalität und des organisierten Verbrechens,



Drucksache 267/05

... J. bestürzt über die Ermordung von Rafik Hariri und besorgt über die durch dieses Verbrechen im Libanon entstandene Situation,



Drucksache 141/05 (Beschluss)

... ) erfasst werden, u.U. auch als Teilnahme am Menschenhandel und, soweit Verbrechen in Frage stehen, auch nach § 30 StGB. In Teilbereichen kann der Straftatbestand der Zuhälterei (§ 18la StGB) greifen. Was § 233a StGB anbelangt, ist dabei Voraussetzung, dass der von einem anderen begangene Menschenhandel begonnen und noch nicht beendet ist. Beim Menschenhandel tritt Beendigung jedoch in der Regel in dem Zeitpunkt der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution ein (vgl. Tröndle/Fischer, § 180b, Rnr. 23; § 181, Rnr. 18). Für danach liegende Handlungsakte läuft der neue Tatbestand deshalb ins Leere. Deswegen dürfte auch der EU-Rahmenbeschluss vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (ABl. EG (Nr.) L 203 vom l. August 2002, S. l) immer noch nicht vollständig umgesetzt sein.



Drucksache 140/05

... Die Menschenhandelsdelikte wurden mit dem ... Strafrechtsänderungsgesetz vom ... (BGBl I S. ...) einsetzen nach Verkündung im BGBl. novelliert. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber das straf- und strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung dieser besonders widerwärtigen Kriminalitätsform in einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen. Vor allem bleibt es auch nach neuem Recht dabei, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern namentlich durch so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten in der Regel nicht geahndet werden kann. Weiterhin verfügen die Strafverfolgungsbehörden über keine effektiven Ermittlungsansätze und -methoden, um in die typischerweise konspirativ arbeitenden Menschenhändlerringe einzudringen. Denn die Überwachung der Telekommunikation ist nur bei den Verbrechenstatbeständen nach § 232 Abs. 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 233 Abs. 3



Drucksache 202/05

... 7. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Forscher den ihrem rechtlichen Stand angemessenen Sozialversicherungsschutz genießen. In diesem Zusammenhang sollte besondere Aufmerksamkeit der Übertragbarkeit von - gesetzlichen oder zusätzlichen - Ruhegehaltsansprüchen für Forscher gelten, die innerhalb des öffentlichen und privaten Sektors im gleichen Land wechseln, und auch für solche, die innerhalb der Europäischen Union von einem Land in ein anderes wechseln. Durch solche Regelungen sollte gesichert werden, dass Forscher, die im Laufe ihres Lebens ihren Arbeitsplatz wechseln oder ihre Laufbahn unterbrechen, nicht einen ungebührenden Verlust ihrer Sozialversicherungsansprüche hinnehmen müssen.



Drucksache 329/05

... Aburteilung von Mitgliedern verbrecherischer Organisationen(312-2-a)



Drucksache 333/05

... verfolgt das Ziel, bestehende Strafbarkeitslücken im Rahmen der genehmigungspflichtigen technischen Unterstützung zu schließen und die Strafbewehrung von Embargoverstößen differenzierter zu gestalten und damit auch den Bedürfnissen der Justiz anzupassen. Die generelle Einstufung von Verstößen gegen vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Embargos als Verbrechen wurde von den Justizvertretern als unangemessen hoch angesehen. Außerdem wurde es als unbefriedigend erachtet, dass Embargos, die von der EG verhängt wurden und nicht auf eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zurückzuführen sind, grundsätzlich lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können.



Drucksache 141/05

... ) erfasst werden, u.U. auch als Teilnahme am Menschenhandel und, soweit Verbrechen in Frage stehen, auch nach § 30 StGB. In Teilbereichen kann der Straftatbestand der Zuhälterei (§ 181a StGB) eingreifen. Was § 233a StGB anbelangt, ist dabei Voraussetzung, dass der von einem anderen begangene Menschenhandel begonnen und noch nicht beendet ist. Beim Menschenhandel tritt Beendigung jedoch in der Regel in dem Zeitpunkt der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution ein (Tröndle/Fischer § 180b, Rdn. 23; § 181, Rdn. 18). Für danach liegende Handlungsakte läuft der neue Tatbestand deshalb ins Leere. Deswegen dürfte auch der EU-Rahmenbeschluss vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (ABl. EG (Nr.) L 203 vom 1. August 2002 S. 1) immer noch nicht vollständig umgesetzt sein.



Drucksache 314/05

... 10. hebt hervor, dass jede Frau, die gezwungen wird, irgendeinen Teil ihres Körpers, einschließlich Geschlechtszellen, zu verkaufen, für Netzwerke des organisierten Verbrechens, die illegalen Menschen- und Organhandel betreiben, ein leichtes Opfer darstellt;



Drucksache 490/05

... 3. fordert Kroatien, Bosnien und Herzegowina, sowie Serbien und Montenegro auf, für faire Kriegsverbrecherprozesse zu sorgen; erinnert sie an ihre Pflicht, mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;



Drucksache 578/05

... 20. warnt vor möglichen diskriminierenden Nebeneffekten von Maßnahmen gegen Verbrechen und Terrorismus, da ethnische Minderheiten erwiesenermaßen fünf- bis sechsmal wahrscheinlicher Ziel von Polizeiaktionen, Personenkontrollen usw. werden;



Drucksache 573/05

... - die Annahme der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Entschädigung der Opfer von Verbrechen7, zu denen auch die Opfer der Terrorakte zählen;



Drucksache 182/05

... B. in der Erwägung, dass Europa seine Geschichte nicht vergessen darf, nämlich dass die von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrations- und Vernichtungslager zu den abscheulichsten und schmerzlichsten Seiten der Geschichte unseres Kontinents gehören; in der Erwägung, dass die in Auschwitz begangenen Verbrechen im Gedächtnis künftiger Generationen weiterleben müssen, als Warnung vor einem solchen Völkermord, der seine Wurzeln in der Verachtung anderer Menschen, in Hass, Antisemitismus, Rassismus und Totalitarismus hat,



Drucksache 725/05

... Die GFS wird die EU-Politik in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie Zoll unterstützen. Schwerpunkt wird die Anwendung von Informationstechnologien und Systemanalysen bei der Bekämpfung von Verbrechen und Betrug, Schmuggel und illegalem Handel, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, bei Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie bei Zuwanderung und Grenzüberwachung sein. Auch soll technische Unterstützung für die integrierte Grenzverwaltung (z.B. Interoperabilität) geleistet werden.



Drucksache 430/05

... 44. begrüßt die historische Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs auf Initiative einiger Mitgliedstaaten der EU mit den in Darfur begangenen Verbrechen zu befassen; vertritt die Ansicht, dass dies ein entscheidender Schritt ist, damit den Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit objektiv Gerechtigkeit widerfährt; bedauert jedoch, dass Staatsangehörige aus Staaten, die nicht Vertragspartei des Römischen Statuts sind, von der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ausgenommen sind, und fordert den Rat auf, den Internationalen Strafgerichtshof auch weiterhin nachdrücklich zu unterstützen;



Drucksache 617/1/05

... Ein gravierendes Defizit ist es schließlich, dass der Regierungsentwurf keinerlei Handhaben bietet, um gefährliche Täter des "Stalking" in Haft nehmen und die Gewaltspirale so unterbrechen zu können. Er nimmt damit in Kauf, dass die Strafverfolgungsbehörden im Extremfall weiterhin hilflos abwarten müssen, bis es zur Eskalation kommt, mit der Folge schwerster Verletzungen oder gar des Todes des Opfers. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben. Diese gravierende Schutzlücke kann nicht länger hingenommen werden. Es muss in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates eine Deeskalationshaft geschaffen werden.



Drucksache 269/05

... - zu Irak, unter Verurteilung der Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts insbesondere der Exekutionen von Zivilisten, der Entführung von Geiseln und deren barbarische Hinrichtung durch Terrorgruppen, der regelmäßigen Anschläge auf Minderheitengruppen wie Assyrer und andere, der Verhinderung des Zugangs zu medizinischer Versorgung sowie der Akte der Folter gegenüber der Zivilbevölkerung; unter Verurteilung der Wiedereinführung der Todesstrafe durch die irakische Interimsregierung; mit der Forderung, dass behauptete Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, die während der letzten drei Jahrzehnte vorgekommen sein sollen, von den irakischen Behörden möglichst schnell untersucht und die Verantwortlichen bestraft werden; unter nachdrücklichem Verweis auf das Recht jedes Inhaftierten auf eine faire rechtliche Behandlung im Einklang mit dem Völkerrecht; unter erneuter Verurteilung der Anwendung von Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Gefangenen; mit der Forderung nach eingehenden, unabhängigen, öffentlichen und transparenten Untersuchungen der mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlungen; mit der Forderung nach einer angemessenen Bestrafung aufgrund angemessener Verfahren; unter Begrüßung der Abhaltung der Wahlen in Irak und mit der Feststellung, dass die Menschenrechte und die Demokratie die wichtigsten Werte sind, auf die sich die künftige Verfassung des Landes gründen muss;



Drucksache 940/05

... Gesetzbuchs ein solches Ergebnis zu vermeiden und zu einer Verwertung zugunsten des Staates zu gelangen. Für Forderungen und sonstige Vermögenswerte hat sich jedoch bislang keine entsprechende einheitliche Praxis gebildet. Scheidet zudem auch die Möglichkeit aus, die sichergestellten Vermögenswerte aufgrund eines entsprechenden Verzichts des Betroffenen einzubehalten, wird das Ziel der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, nämlich zu verhindern, dass „Verbrechen sich lohnt“, verfehlt.



Drucksache 395/05

... - Rechtlich zulässige technische Anknüpfungspunkte der Individualüberwachung nach dem G 10 sind gegenwärtig nur die Rufnummer oder eine andere Kennung des Anschlusses. Um eine möglichst lückenlose unterbrechungsfreie Überwachung der Telekommunikation auch bei Wechsel der SIM-Karte (Subscriber Identity Module) und damit der Rufnummer zu ermöglichen, soll künftig auch die auf die Gerätenummer bezogene Telekommunikationsüberwachung zugelassen werden. Die Überwachungsmöglichkeiten der Nachrichtendienste werden damit auf denselben technischen Stand gebracht wie die Überwachungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und des Zollkriminalamtes (vgl. § 23b Abs. 4 Nr. 2 ZFdG in der durch das Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG) vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3603) geänderten Fassung).



Drucksache 354/05

... Als Antwort auf die oben geschilderten Herausforderungen wird ein Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“ vorgeschlagen. Wichtigstes Ziel dieses Rahmenprogramms ist eine „wirksame operative Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, einschließlich Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Terrorismus, bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Verbrechensbekämpfung allgemein, die Unterstützung der Bereitstellung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse im europäischen Maßstab und die Stärkung der Kriminalitäts- und Terrorismusprävention, um Sicherheit in der Gesellschaft unter Beachtung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten“.



Drucksache 603/05

... Der Eckpfeiler des Schengener Evaluierungsverfahrens ist die qualitative Bewertung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung. Es besteht Einigkeit darin, dass in dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein durchweg hohes Maß an Sicherheit nur dann zu erreichen ist, wenn sich alle an gemeinsam vereinbarte Grundsätze halten. Nur so kann verhindert werden, dass Verbrechensmuster anderswo erneut praktiziert werden und dass keine negativen Begleiterscheinungen für die nationale Sicherheit entstehen. Gleichzeitig sind sich die Mitgliedstaaten darin einig, dass dabei noch genügend Spielraum bleiben muss, um selbst zu entscheiden, bis zu welchem Grad sie sich je nach Sachlage in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einbringen. Um hier ein Mittelmaß zu finden, aber andererseits die Kooperationsmöglichkeiten qualitativ und quantitativ zu verbessern, wurden die Erfahrungen der vergangenen Dekade in den Beschluss eingebracht. Der Beschluss entwickelt aus diesem Erfahrungsschatz gemeinsame Kooperationsstrukturen und trägt damit dazu bei, dass bewährte Praktiken Früchte tragen und kontinuierliche Verbesserungen eintreten. Die von der Kommission geförderten projektorientierten Programme (AGIS) oder die unter der Ägide des Rates durchgeführte Peer review lassen erkennen, dass Bedarf an solchen gemeinsamen Grundsätzen und Praktiken besteht.



Drucksache 723/05

... Zur Abwicklung ihrer Tagesgeschäfte und Transaktionen bedienen sich die Bürger in zunehmendem Maße elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste. Dabei werden sogenannte Verkehrs- oder Standortdaten erzeugt, beispielsweise der genaue Standort des Anrufers, die angewählte Rufnummer sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs. Verkehrsdaten in Kombination mit Daten, die die Identifizierung des Teilnehmers oder Nutzers des Dienstes ermöglichen, sind wichtig für die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der Sicherheit, namentlich zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie beispielsweise Terrorakte und kriminelle Handlungen im Rahmen des organisierten Verbrechens.



Drucksache 352/05

... b) bei Mängeln in den einzelstaatlichen Verwaltungs- und Kontrollsystemen nach den Modalitäten der Artikel 41 und 42 beschließt, die Zahlungen ganz oder teilweise zu unterbrechen oder auszusetzen, und gemäß den Artikeln 45 und 46 alle anderen erforderlichen Finanzkorrekturen vornimmt.



Drucksache 15/05

... wegen eines Verbrechens oder



Drucksache 276/05

... Der jüngste Fall eines Gewaltverbrechens, begangen durch einen bereits wegen Mordes nach Jugendstrafrecht vorverurteilten Täters, hat gezeigt, dass der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen jungen Gewalttätern, insbesondere Wiederholungstätern, nicht ausreichend gewährleistet ist.



Drucksache 766/05

... Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit



Drucksache 429/05

... 9. begrüßt die Arbeit der Direktion für Europäische Integration der Regierung von Bosnien und Herzegowina; erkennt die positiven Entwicklungen an; betont, wie wichtig es ist, dass der Reformprozess von den Behörden fortgeführt wird und diese Prioritäten in Angriff nehmen, wie die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, das Aufspüren von noch flüchtigen Kriegsverbrechern, die Wiederbelebung der stark angeschlagenen Wirtschaft, Senkung der unhaltbar hohen Kosten für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und Ausbau der allgemein mangelhaften Verwaltungskapazitäten;



Drucksache 359/1/05

... Diese Konsequenz wäre offensichtlich sinnwidrig. Gerade bei der Verabredung schwerster Verbrechen werden verdeckte Ermittlungsmaßnahmen in besonderer Weise benötigt.



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.