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0197/05
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0617/05B
0794/05
0764/05
0238/04B
1010/04
0268/04
0571/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0846/1/04
0727/1/04
0807/04
0413/04B
0361/04
0166/04
0767/04
0738/3/04
0846/2/04
0622/04
0846/04
0912/04
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0782/04
0586/04
0727/04B
0738/04B
0726/04
0951/04
0979/04
1012/04
0238/04
1009/04
0450/04
0722/04
0571/04
0881/04
0722/1/04
0380/04
0664/04
0361/04B
0995/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0738/4/04
0515/04B
0725/04
0140/04
0613/04
0441/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0830/03B
0715/03
0312/03B
Drucksache 876/05

... Der Schutz der Allgemeinheit vor solchen Straftätern, von denen auch nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe erneut schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar. Diesen Schutz durch geeignete Mittel zu gewährleisten, ist eine gewichtige Aufgabe des Staates. Ein Gewaltverbrechen aus jüngster Zeit, mutmaßlich begangen durch einen bereits wegen Vergewaltigung vorverurteilten Hangtäter, hat gezeigt, dass der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalttätern Lücken aufweist und nicht ausreichend gewährleistet ist.



Drucksache 615/05

... 2. nicht bekannt war, dass die oder der Ernannte ein Verbrechen oder Vergehen begangen hatte, das sie oder ihn der Berufung in das Beamtenverhältnis als unwürdig erscheinen lässt, und sie oder er deswegen rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird,ode



Drucksache 225/05

... - Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen



Drucksache 603/1/05

... 20. Die für Artikel 40 und 41 SDÜ vorgesehene Regelung: "...Gefängnisstrafe oder einen Freiheitsentzug von mindestens zwölf Monaten geben kann, ..." ist zumindest missverständlich. Sofern tatsächlich eine Mindeststrafandrohung von zwölf Monaten gemeint ist, also nach deutschem Recht die Verbrechenstatbestände, so wäre dies als zu restriktiv abzulehnen. Gemeint sein sollte eine Mindesthöchststrafe von zwölf Monaten, worunter nach deutschem Recht alle Straftaten zumindest nach dem



Drucksache 177/05

... Mit der in der Entschließung des Bundesrates erwähnten Entscheidung vom 16.02.2000 hat das Bundesverfassungsgericht den Vollzugsbehörden eine umfassende Anleitung zur Durchführung der Zustandshaftung im Einzelfall an die Hand gegeben. Der Beschluss des Gerichts ist für Behörden und Gerichte verbindlich. Nach der Entscheidung des Gerichts kommt es entscheidend auf Art und Umfang des Risikos sowie der Risikoübernahme, also auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an. Die Anhaltspunkte, die das Gericht vorgegeben hat, müssen nunmehr in der Praxis des Vollzuges der Landesbehörden erprobt werden. Bevor dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, würde eine neue bundesrechtliche Regelung nur weitere Fragen aufwerfen und die Entwicklung einer einheitlichen Rechtspraxis ohne sachlichen Grund unterbrechen.



Drucksache 359/05

... f) Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Abs. 1, 2, §§ 239a, 239b und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 232 Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 5, § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,



Drucksache 359/2/05

... (5) Das Abhören ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung erste Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Davon unberührt bleibt die weitere Aufzeichnung durch technische Hilfsmittel. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen, so ist unverzüglich eine Entscheidung des anordnenden Gerichts über die Verwertbarkeit der Aufzeichnungen und Fortführung der Maßnahme herbeizuführen. Soweit das Gericht eine Verwertbarkeit verneint, sind die Aufzeichnungen unverzüglich zu löschen, Erkenntnisse über solche Äußerungen dürfen nicht verwertet werden. Die Entscheidung des Gerichts über die Verwertbarkeit ist für das weitere Verfahren bindend. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihre Löschung ist zu dokumentieren. § 100d Abs. 4 gilt entsprechend.



Drucksache 726/05

... Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen: Verhinderung feindlicher Maßnahmen jeder Art, bei denen Reisenden oder Bürgern durch den missbräuchlichen Einsatz von Luftfahrzeugen Verletzungen, Verluste, Schäden oder eine Reiseunterbrechung entstehen. Die Forschungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die relevanten Elemente des Luftverkehrssystems einschließlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Kabinen- und Cockpitauslegung, automatischer Steuerung und Landung im Falle der nicht autorisierten Nutzung des Flugfahrzeugs, Schutz gegen Angriffe von außen, sowie Aspekte der Gefahrenabwehr bei der Verwaltung des Luftraums und beim Flughafenbetrieb.



Drucksache 197/05

... (2) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.



Drucksache 898/05

... (2) Im Rahmen der europaweiten Aktion „e-Government“ nach dem Beschluss 2004/387/EG sind Maßnahmen erforderlich, mit denen die Effizienz der Organisation zollamtlicher Prüfungen erhöht und ein reibungsloser Datenfluss gewährleistet wird, um die Zollabwicklung effizienter zu machen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Bekämpfung von Betrug, organisiertem Verbrechen und Terrorismus zu unterstützen, die finanziellen Interessen, das geistige Eigentum und das kulturelle Erbe zu schützen, die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels zu erhöhen und den Gesundheits- und Umweltschutz zu verbessern. Zu diesem Zweck ist die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Zollzwecke von entscheidender Bedeutung.



Drucksache 695/05

... A. in der Erwägung, dass illegale Abholzung zu Entwaldung, Verlust an Lebensvielfalt und Klimawandel beiträgt, Bürgerkriege schürt und Korruption, organisiertes Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Folge hat, wodurch die internationale Sicherheit gefährdet wird,



Drucksache 82/05

... - Verbrechen die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, - Flugzeug- und Schiffsentführung,



Drucksache 764/05 (Beschluss)

... - die rechtmäßige Tätigkeit der zuständigen Behörden, insbesondere bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des internationalen Terrorismus, in keiner Weise behindert wird,



Drucksache 768/05

... Eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HG 2005 aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Der Haushaltsausschuss des 16. Deutschen Bundestages wird voraussichtlich erst in ca. 4 Wochen zusammentreten. Da die Verzugszinsen Monat für Monat steigen, war eine sofortige Bewilligung erforderlich, um die Zinsschraube zu unterbrechen und somit den Schaden für den Bund zu begrenzen.



Drucksache 804/05

... 3. begrüßt die Anerkennung der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf den Schutz der Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die eindeutige Verantwortung jedes einzelnen Staates zum Schutz der eigenen Bürger vor solchen Verbrechen nicht zuletzt durch die Vorbeugung derartiger Verbrechen; betont ferner die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs als einer zentralen Körperschaft zur Verfolgung derjenigen, die für derartige Verbrechen verantwortlich sind;



Drucksache 154/05

... Gemäß Artikel 2 Buchstabe b) des Übereinkommens ist ein "schweres Verbrechen" ein Verhalten, das eine strafbare Handlung darstellt, die mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mindestens vier Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht ist.



Drucksache 576/05

... 24. fordert angesichts der Tatsache, dass der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, einschließlich des Terrorismus, und der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit Priorität eingeräumt wird, eine Konsolidierung der Haushaltsmittel für Europol und Eurojust; fordert ferner, dass diese Maßnahme mit der Stärkung der demokratischen Kontrolle von Europol einhergeht;



Drucksache 399/05

... Das Herstellen von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen kann zudem nach § 310 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens) strafbar sein.



Drucksache 433/05

... 3. fordert die Regierung von Bangladesch insbesondere auf, den Einsätzen der paramilitärischen RAB-Truppen (Rapid Action Batallion) zur Verbrechensbekämpfung, bei denen es zu außergerichtlichen Tötungen kommt, ein Ende zu bereiten; weist darauf hin, dass die angesehene Menschenrechtsorganisation ODHIKAR festgestellt hat, dass es im Jahr 2004 zu 90 öffentlich gemeldeten Todesfällen in Haft durch Folter gekommen ist;



Drucksache 770/05

... Der Rahmenbeschluss ermöglicht es Europol, die ihm gemäß dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)3 übertragenen Aufgaben besser zu erfüllen und infolge der größeren Verfügbarkeit sachdienlicher Informationen unter Verwendung möglichst vieler verfügbarer Informationskanäle Informationsstrategien zur Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens einschließlich Terrorismus zu entwickeln.



Drucksache 617/05 (Beschluss)

... Ein gravierendes Defizit ist es schließlich, dass der Regierungsentwurf keinerlei Handhaben bietet, um gefährliche Täter des "Stalking" in Haft nehmen und die Gewaltspirale so unterbrechen zu können. Er nimmt damit in Kauf, dass die Strafverfolgungsbehörden im Extremfall weiterhin hilflos abwarten müssen, bis es zur Eskalation kommt, mit der Folge schwerster Verletzungen oder gar des Todes des Opfers. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben. Diese gravierende Schutzlücke kann nicht länger hingenommen werden. Es muss in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates eine Deeskalationshaft geschaffen werden.



Drucksache 794/05

... Palonosetron dient der Prävention von akuter Übelkeit und Erbrechen bei stark emetogener Chemotherapie aufgrund einer Krebserkrankung und zur Prävention von Übelkeit und Erbrechen bei mäßig emetogener Chemotherapie aufgrund einer Krebserkrankung. Es wird als Injektionslösung angewandt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

Schnellauswahl A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


 
 
 


Drucksache 764/05

... Dieser Rahmenbeschluss gründet sich auf die Artikel 30, 31 und 34 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Europäische Union. Vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Verfügbarkeitsgrundsatzes sind geeignete Vorschriften über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten einschließlich einheitlicher Bestimmungen über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Stellen von wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und sonstigen Schwerverbrechen. Zudem werden die Mitgliedstaaten einander nur in vollem Umfang vertrauen, wenn es klare und einheitliche Bestimmungen über die mögliche Weiterleitung der übermittelten Daten an weitere Beteiligte (insbesondere Drittländer) gibt. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gewährleisten, dass der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden nicht durch Unterschiede beim Datenschutz in den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird.



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... - Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, bei schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt Jugendstrafe von bis zu fünfzehn statt - wie bisher - bis zu zehn Jahren zu verhängen.



Drucksache 1010/04

... F. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina seit dem Ende des Krieges 1995 erheblich verbessert hat, dass die Sicherheit im Land jedoch noch in einigen Bereichen bedroht ist, die der Aufmerksamkeit bedürfen, was insbesondere für die Bedrohungen gilt, die vom organisierten Verbrechen und von der Korruption, dem internationalen Terrorismus, zivilen Unruhen und ethnischen Spannungen ausgehen,



Drucksache 846/04 (Beschluss)

... Wie schon das geltende Recht enthält auch das vorliegende Gesetz keinen spezifischen Tatbestand gegen den eigentlichen Menschenhandel, also den Verkauf einer Person an eine andere namentlich zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung. Einschlägige Handlungen können allenfalls als Teilnahme am Menschenhandel erfasst werden, soweit Verbrechen in Frage stehen, u.U. auch nach § 30



Drucksache 738/04

... Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.



Drucksache 720/1/04

... e) Die Wörter "oder einen Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches)" werden durch die Wörter ", einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen (§§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches)" ersetzt.



Drucksache 846/1/04

... Wie schon das geltende Recht enthält auch das vorliegende Gesetz keinen spezifischen Tatbestand gegen den eigentlichen Menschenhandel, also den Verkauf einer Person an eine andere namentlich zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung. Einschlägige Handlungen können allenfalls als Teilnahme am Menschenhandel erfasst werden, soweit Verbrechen in Frage stehen, u.U. auch nach § 30



Drucksache 807/04

... Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft einer Reihe maßgeblicher Herausforderungen in beiderseitigem Interesse der Gemeinschaft und des Partnerlandes begegnen kann. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt auf den Bestrebungen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Terrorismus und sonstigen länderübergreifenden Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz strategischer Infrastrukturen und größeren unvorhergesehenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments werden unter normalen Umständen jene im Rahmen der drei politikgesteuerten Instrumente ergänzen. Der Mehrwert dieses Instruments liegt darin, dass es Möglichkeiten für rasche und konzertierte globale Maßnahmen eröffnet (zum Beispiel zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) sowie dafür, besondere Anliegen der Gemeinschaft aufzugreifen und Fragen zu behandeln, denen Partnerländer im Kontext des Strategierahmens für die drei neuen Instrumente der Gemeinschaftspolitik unter Umständen nur schwer Priorität verschaffen können.



Drucksache 413/04 (Beschluss)

... Die darin enthaltenen, manuell nicht zu unterbrechenden Entgasungszyklen sind geeignet, das Sterilgut nach dem Begasungsvorgang soweit zu entgasen, dass nur noch Spuren des Begasungsmittels im Sterilgut verbleiben, so dass dieses ohne gesundheitliche Gefährdung des Personals entnommen und weiter verwendet werden kann.



Drucksache 738/3/04

... Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.



Drucksache 622/04

... und organisiertem Verbrechen



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