[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1340 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erbrechen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0347/20
0015/20
0295/20
0502/20B
0095/1/20
0095/20B
0047/20
0354/20
0435/20B
0354/20B
0087/1/20
0013/20
0256/20B
0255/20B
0435/1/20
0117/1/20
0176/20
0224/20
0009/20
0196/20
0121/20
0246/20
0255/1/20
0440/20B
0177/20
0085/20
0107/20
0354/1/20
0117/20B
0339/20
0104/20
0155/20
0139/20
0107/20B
0087/20
0055/20
0002/20
0256/20
0075/20
0325/20
0087/20B
0084/20
0418/19
0537/19
0435/19
0357/1/19
0007/19B
0418/19B
0504/19
0491/19
0004/19B
0517/19
0248/19
0053/19B
0053/1/19
0395/19B
0435/19B
0337/19
0149/19
0397/19
0498/19B
0365/1/19
0655/1/19
0579/1/19
0397/19B
0138/19B
0604/19
0532/19
0528/19
0138/1/19
0004/1/19
0168/19
0444/19
0368/1/19
0137/19B
0594/19B
0602/19
0498/19
0373/19B
0042/19
0368/19B
0601/19
0351/1/19
0366/19B
0265/19
0128/19
0399/19
0373/1/19
0462/19
0357/19B
0090/19
0365/19B
0395/1/19
0594/1/19
0592/19
0584/19
0554/19
0444/18
0175/18
0219/18
0257/18
0423/18
0166/18B
0385/18
0184/18
0134/18
0366/1/18
0146/18
0257/18B
0216/18
0075/18
0023/1/18
0204/18
0563/18
0151/18
0433/18B
0366/18B
0138/18B
0138/18
0257/1/18
0518/18
0443/18
0380/18
0016/18
0551/18
0021/18
0366/2/18
0267/18
0245/18
0096/18
0166/1/18
0079/18
0433/1/18
0315/1/17
0437/1/17
0127/1/17
0533/17
0380/17
0004/17
0365/17
0168/1/17
0125/1/17
0437/17B
0242/17B
0109/1/17
0101/17B
0125/17
0127/17
0419/17
0216/17
0243/17
0138/17
0183/17
0101/1/17
0014/17
0527/17
0380/17B
0062/17
0731/17
0661/17
0315/17B
0275/1/17
0116/1/17
0403/17
0116/17B
0380/1/17
0411/17
0109/17B
0676/16
0156/1/16
0533/16
0529/16
0723/16
0701/1/16
0116/16
0813/16B
0369/16
0587/16
0162/1/16
0407/1/16
0266/1/16
0362/16B
0271/16
0304/16
0266/16B
0496/16
0073/1/16
0161/16
0346/16
0043/16
0156/16B
0162/16B
0065/16
0356/16
0079/16
0419/16
0534/16
0294/16
0656/1/16
0464/16
0164/1/16
0362/1/16
0310/16B
0435/16
0023/16
0522/16
0162/16
0676/16B
0295/16
0506/16
0164/16B
0279/16
0420/1/16
0343/16
0137/16
0538/16
0164/2/16
0068/16
0813/1/16
0501/16
0335/16
0701/16B
0463/16
0362/16
0185/1/16
0310/16
0543/1/15
0126/1/15
0036/15
0230/15B
0126/15B
0344/15B
0230/15
0319/15
0171/15
0446/15
0367/15B
0543/15B
0382/15
0416/15
0024/15
0367/1/15
0036/15B
0438/15
0283/15
0630/1/15
0344/1/15
0204/15
0220/15
0036/1/15
0056/1/15
0395/15
0507/15
0056/15
0441/15B
0594/15
0349/1/15
0441/1/15
0456/15
0071/15
0130/1/15
0122/14B
0019/14
0641/14B
0432/14
0183/14
0541/14
0373/1/14
0303/14
0459/1/14
0392/14B
0653/14
0510/14
0373/14B
0288/14
0392/1/14
0319/1/14
0122/1/14
0258/1/14
0398/14
0151/14B
0498/14B
0644/1/14
0325/14
0258/14B
0509/14
0459/14
0151/1/14
0054/14
0429/14
0644/14B
0459/14B
0437/1/13
0630/13
0207/13
0113/13
0328/13
0689/1/13
0266/13B
0294/13B
0312/13
0315/13
0524/13
0465/13
0182/13
0294/13
0467/13
0466/13
0199/13
0184/13
0315/13B
0372/13
0182/1/13
0120/1/13
0017/13
0312/13B
0027/13
0326/13
0321/13
0078/13
0752/13
0079/13B
0809/1/13
0809/13B
0200/13
0343/13B
0689/13B
0294/1/13
0158/13
0528/13
0120/13B
0348/13
0430/13
0079/13
0444/13
0201/13
0437/13B
0050/13X
0114/13
0156/13
0358/13
0092/12
0091/12
0061/1/12
0161/1/12
0633/12
0523/1/12
0197/12
0634/12
0346/12
0490/12
0472/12
0760/12
0356/12
0170/12
0413/12
0108/12B
0472/1/12
0520/12
0061/12B
0519/12
0635/12
0475/12
0653/12
0470/12
0674/12
0815/12
0333/12
0330/12
0476/12
0720/12
0161/12B
0317/12
0478/12
0173/12B
0016/12
0575/12
0389/1/12
0689/1/12
0505/12
0367/12
0302/1/12
0427/12
0603/12
0173/1/12
0388/12B
0389/12B
0447/12
0740/12
0501/12
0279/12
0652/12
0467/12
0108/1/12
0074/12
0214/12
0607/12
0522/12
0503/12B
0517/12
0108/12
0513/12
0314/1/12
0437/12
0689/12
0624/12
0608/12
0340/12
0135/12
0172/12
0388/1/12
0170/12B
0681/12
0819/12
0523/12B
0040/11
0343/11B
0325/11
0257/11
0827/11
0713/11
0858/11
0279/11
0129/11
0092/11
0170/2/11
0214/11
0104/11
0765/11B
0157/11
0873/11
0280/11
0706/1/11
0575/11
0090/11
0352/11
0851/1/11
0370/11
0258/11
0707/11
0395/11
0170/1/11
0144/11
0260/11
0809/11
0237/11
0661/11
0555/11
0150/11B
0067/11
0321/11
0158/11
0706/11
0785/11
0315/11B
0315/1/11
0159/11
0089/11
0765/11
0805/11B
0343/1/11
0851/11B
0150/1/11
0833/11
0054/11
0867/11
0259/11
0584/11
0306/11
0341/11B
0360/11
0045/11
0526/11
0062/11
0821/11
0616/11
0706/11B
0265/11B
0037/11
0805/1/11
0706/2/11
0176/11
0190/11
0278/11
0743/11
0265/4/11
0773/11
0183/11
0305/11
0104/11B
0582/11
0024/11
0661/10
0045/1/10
0670/10B
0680/10
0707/10
0510/10
0779/10
0222/10
0175/10
0581/1/10
0306/10
0874/10
0716/10
0667/10
0774/10
0486/10B
0034/10
0452/10
0312/10
0025/10
0486/10
0839/10
0152/10
0132/10
0733/10
0859/10
0461/10
0718/10
0188/10
0575/10
0120/10
0446/10
0613/10B
0430/10
0763/10
0493/10
0444/10
0462/10
0732/10
0873/10
0856/10
0129/10
0573/10
0425/10
0854/10
0495/10
0060/10
0180/10
0225/10
0174/10
0670/10
0359/10
0861/10
0484/10B
0052/10
0174/1/10
0379/10
0120/10B
0140/10
0859/2/10
0156/10
0138/10
0202/10
0443/10
0320/10
0543/10
0247/10B
0693/10
0784/10
0001/10
0230/10
0530/10
0772/10
0849/1/10
0176/10
0174/10B
0134/10
0067/10
0488/10
0247/10
0212/10
0734/10
0494/10
0581/10B
0045/10B
0486/1/10
0511/10
0734/09
0501/09
0014/09
0065/3/09
0417/09
0766/09
0730/09
0550/09
0263/09
0107/09
0350/09
0770/09
0195/2/09
0228/09
0734/09B
0616/09B
0553/09
0329/09
0488/09
0122/09
0492/09
0013/09
0870/09
0477/09
0496/09
0148/09
0377/09
0132/09
0148/1/09
0173/1/09
0856/09
0282/09
0078/09
0413/09
0419/09
0305/09
0529/09
0572/09
0171/09B
0503/09
0108/09
0229/09
0867/09
0616/1/09
0278/1/09
0069/1/09
0110/09
0801/09
0665/09
0278/09A
0006/09
0226/09
0915/09
0616/09
0910/09
0144/09
0788/09
0594/09
0418/09
0003/09
0670/09
0178/09
0641/09
0411/09
0693/09
0111/09B
0127/09
0812/09
0791/09
0525/09
0730/1/09
0195/09B
0004/09
0069/09
0172/09
0154/09
0421/09
0857/09
0731/09
0530/09
0434/09
0780/09
0297/09
0178/09B
0474/09
0620/09
0551/09
0773/09
0258/09
0171/1/09
0137/09
0867/09B
0788/09B
0278/09
0655/09
0067/09
0780/1/09
0257/09
0892/09
0184/09
0099/09
0855/09
0178/1/09
0111/09
0155/09
0780/09B
0173/09B
0420/09
0428/09
0323/09
0491/09
0227/09
0187/09
0780/08
0092/08
0200/08
0004/08B
0282/08B
0960/08
0340/08
0173/08
0842/08
0433/08
0245/08B
0379/08
0377/08
0499/08B
0635/08
0464/08
0755/08
0129/08B
0569/08B
0266/08
0518/08
0394/08
0196/08
0381/08
0940/08
0304/08B
0133/08
0458/08B
0703/08
0979/08
0004/08
0520/08
0631/08
0109/08
0914/08
0514/08
0847/08B
0004/1/08
0209/08
0517/08
0755/08B
0746/08
0137/08
0168/08
0365/08
0199/08
0982/08
0282/1/08
0097/08
0537/08
0378/08
0204/08
0319/08
0914/08B
0559/08
0820/08
0210/08
0010/08B
0963/08
0032/08
0167/08B
0968/08
0965/08
0387/08
0914/1/08
0746/1/08
0168/1/08
0465/08
0483/08
0109/08B
0096/1/08
0076/08
0588/08
0146/08
0304/08
0282/08
0239/1/08
0937/08
0605/08
0403/08
0263/08
0180/08
0012/1/08
0704/08
0700/08
0779/08
0468/08
0048/08
0493/08
0404/08
0167/1/08
0437/08
0491/08
0699/08
0202/08
0589/08
0964/08
0755/1/08
0395/08
0915/08
0343/08K
0239/08B
0479/08
0096/08
0748/08
0594/08
0302/08
0307/08
0967/08
0310/08
0015/08
0984/08
0809/08
0814/08
0012/08B
0088/08
0829/08
0129/1/08
0664/08
0811/08
0135/08
0918/08
0938/08
0341/08
0242/08
0499/1/08
0472/08
0847/08
0010/1/08
0847/1/08
0987/08
0568/08
0426/07
0283/07
0787/07
0180/07
0353/07
0122/1/07
0615/07
0655/07B
0838/07
0951/07
0598/07
0334/07
0655/07
0076/07
0718/07
0674/07
0224/1/07
0426/07B
0405/07
0675/07
0953/07
0046/07
0890/07
0125/07
0040/07
0127/07
0116/07
0309/07
0840/07
0551/1/07
0213/07
0008/1/07
0377/07
0666/07
0040/07B
0211/07
0720/07J
0918/07
0122/07B
0008/07
0075/07
0895/07
0453/07
0824/07
0165/07
0762/07
0466/07
0872/07
0227/07
0678/07
0521/07
0604/1/07
0501/07
0786/07
0221/07
0776/07
0040/1/07
0894/07
0572/07
0656/07B
0008/07B
0553/07
0646/07
0600/07B
0583/07
0798/07
0783/07
0415/07
0476/1/07
0931/07
0419/07
0788/07
0476/07B
0466/1/07
0114/07
0929/07
0120/07
0705/07
0226/07B
0228/07
0862/07
0090/07
0778/07
0827/07B
0011/07
0063/07
0426/1/07
0897/07
0458/07
0637/07
0619/07
0408/07
0826/07
0751/07
0900/07
0720/07C
0656/07
0604/07
0404/07
0282/07
0122/07
0457/07
0720/07A
0679/07
0417/07
0905/07
0718/1/07
0218/07
0696/07
0435/07
0600/1/07
0600/07
0852/07
0275/07
0226/1/07
0673/07
0827/07
0604/07B
0550/07
0224/07B
0905/07B
0551/07
0568/07
0121/07
0295/07
0466/07B
0001/07
0920/07
0924/07
0233/07
0499/07
0390/06
0660/06B
0158/06
0315/06
0658/06
0314/06
0623/06B
0673/06B
0555/06
0780/06
0367/1/06
0329/06
0187/1/06
0308/06
0475/06
0306/06B
0259/06
0224/06
0817/06B
0484/06
0698/06
0928/06
0187/06
0902/06
0375/06
0394/06
0454/06
0174/06
0926/06
0895/06
0764/06
0367/06B
0778/06
0094/06
0781/06
0234/06
0911/06
0729/06
0576/06
0901/06
0891/06
0332/06
0868/06
0817/06
0673/1/06
0865/06
0682/06
0474/06
0688/06
0183/06
0142/06
0510/2/06
0187/06B
0261/06
0306/1/06
0081/06
0157/06
0170/06
0068/06
0681/06
0181/06
0673/06
0128/06
0532/06B
0392/06
0503/06
0070/06
0793/06
0253/06
0132/06
0944/06
0070/06B
0426/06
0687/06
0498/06
0623/06
0796/06
0184/06
0070/1/06
0905/06
0207/06
0871/1/06
0094/06B
0486/06
0176/06
0660/06
0629/06
0362/06
0755/06
0404/1/06
0871/06
0367/06
0306/06
0624/06
0219/06
0303/06
0945/06
0329/1/06
0948/05
0603/05B
0655/05
0351/05
0015/1/05
0491/05
0933/05
0150/05
0445/05
0583/05
0174/1/05
0463/05
0764/1/05
0601/05
0412/05
0165/05
0341/05
0252/05
0140/1/05
0276/05B
0849/05
0211/1/05
0006/05
0184/05
0247/1/05
0248/05
0140/05B
0285/05
0791/05
0286/1/05
0455/05
0534/05
0239/05
0400/05
0334/05
0073/05
0267/05
0616/05B
0244/05B
0706/05
0141/05B
0246/05
0140/05
0202/05
0329/05
0252/05B
0333/05
0797/05
0616/05
0141/05
0818/05
0286/05B
0247/05
0314/05
0241/05
0490/05
0578/05
0721/05
0573/05
0252/1/05
0002/05
0243/05
0182/05
0873/05
0725/05
0430/05
0617/1/05
0269/05
0245/05
0244/05
0546/05B
0244/1/05
0940/05
0395/05
0354/05
0572/05
0603/05
0723/05
0352/05
0015/05
0287/05
0276/05
0246/1/05
0766/05
0429/05
0363/05
0359/1/05
0876/05
0615/05
0225/05
0211/05B
0603/1/05
0177/05
0359/05
0359/2/05
0726/05
0631/05
0197/05
0336/05
0853/05
0898/05
0695/05
0341/05B
0082/05
0764/05B
0913/05
0173/05
0020/05
0211/05
0174/05B
0768/05
0436/05
0132/05
0804/05
0154/05
0246/05B
0616/2/05
0934/05
0576/05
0399/05
0672/05
0433/05
0770/05
0174/05
0348/05
0247/05B
0016/05
0617/05B
0794/05
0764/05
0238/04B
1010/04
0268/04
0571/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0846/1/04
0727/1/04
0807/04
0413/04B
0361/04
0166/04
0767/04
0738/3/04
0846/2/04
0622/04
0846/04
0912/04
0720/04
0782/04
0586/04
0727/04B
0738/04B
0726/04
0951/04
0979/04
1012/04
0238/04
1009/04
0450/04
0722/04
0571/04
0881/04
0722/1/04
0380/04
0664/04
0361/04B
0995/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0738/4/04
0515/04B
0725/04
0140/04
0613/04
0441/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0830/03B
0715/03
0312/03B
Drucksache 13/09

... (4) Ungeachtet des Absatzes 1 können wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die eine Vertragspartei oder eine ihrer Gebietskörperschaften an eine in der anderen Vertragspartei ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, nur von der erstgenannten Vertragspartei besteuert werden.



Drucksache 870/09

... 5. nimmt mit Interesse den laufenden Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland über eine weitere Liberalisierung der Visumregelung zur Kenntnis; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Grenzkontrollen und einen besseren Informationsaustausch über Terrorismus und organisiertes Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in den ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung der Visumpflicht für Reisen auf beiden Seiten festgelegt wurden, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit in Europa zu vermeiden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung zwischenmenschlicher Kontakte und ihren positiven Einfluss auf die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland;



Drucksache 477/09

... – unter Hinweis auf die Resolution 1481 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. Januar 2006 zur Notwendigkeit der internationalen Verurteilung der Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime,



Drucksache 496/09

... M. in der Erwägung, dass nach den Vorgaben des Europäischen Kodex der Polizeiethik polizeiliche Ermittlungen […] zumindest auf dem begründeten Verdacht der tatsächlichen oder möglichen Begehung einer Straftat bzw. eines Verbrechens beruhen müssen, und in der Erwägung, dass geltend gemacht wird, beim Fehlen eines solchen begründeten Verdachts werden Menschenrechtsverletzungen zum Nachteil Einzelner und der gesamten Gesellschaft wahrscheinlich1, wenn die Erstellung von Personenprofilen aufgrund von Stereotypen und Vorurteilen erfolgt,



Drucksache 148/09

... Kapitel IV betrifft Beitreibungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Voraussetzungen für ein Ersuchen werden gelockert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Beitreibungschancen umso geringer sind, je älter die Forderung ist. Unter bestimmten Umständen könnten Beitreibungsersuchen in einem frühen Stadium (Artikel 10) übersandt werden. Mit der Annahme eines einheitlichen Titels für die Vollstreckung in dem ersuchten Mitgliedstaat (Artikel 11) wird die Anerkennung, Vervollständigung, Ergänzung oder Übersetzung eines nationalen Titels überflüssig. Im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnahmen erfasst die Richtlinie auch Situationen, bei denen die Forderung noch nicht Gegenstand eines Vollstreckungstitels in dem ersuchenden Mitgliedstaat ist (Artikel 15). Damit sollen Situationen vermieden werden, in denen Betrüger Insolvenzen herbeiführen, bevor ein Vollstreckungstitel erlassen wird. Grundlage für eine solche Maßnahme sollte die Annahme eines einheitlichen Titels für Sicherungsmaßnahmen in dem ersuchten Mitgliedstaat sein, ohne dass die Anerkennung, Vervollständigung, Ergänzung oder Übersetzung nationaler Rechtstitel erforderlich wäre. Die Richtlinie umfasst ferner Durchführungsbestimmungen für die Berechnung des Fünfjahreszeitraums, bis zu dessen Ablauf Amtshilfe zur Beitreibung gewährt werden kann (Artikel 17). Die Regelung für die Hemmung oder Unterbrechung des Verjährungszeitraums wurde überarbeitet, um ihre Anwendung zu erleichtern und um die Beitreibungschancen zu erhöhen (Artikel 18). Mit einem garantierten Mindestbetrag der Kosten, die in Rechnung gestellt werden können, wenn die Person den geforderten Betrag nicht freiwillig entrichtet, könnten die ersuchten Mitgliedstaaten dazu veranlasst werden, ausreichende Mittel für die Amtshilfe bei der Beitreibung (Artikel 19) zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 132/09

... 33. fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die internationale Finanzkrise Europa erreicht hat und indirekte Auswirkungen auf den Handel und die ausländischen Investitionen in den Ländern des westlichen Balkans haben kann, auf, die weitere Entwicklung zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Maßnahmen zu treffen, um den reibungslosen Fortgang des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu gewährleisten, der ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region und von größtem Interesse für die Europäische Union selbst ist; Finanzdienstleistungen, Zollwesen sowie Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption



Drucksache 856/09

... 60. ist der Ansicht, dass ein stabiler rechtlicher und politischer Rahmen erforderlich ist für eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA in Fragen betreffend Recht, Freiheit und Sicherheit und dass eine stärkere Partnerschaft unter Einbeziehung der parlamentarischen und demokratischen Dimension wesentlich ist, um wirksam gemeinsame Herausforderungen, wie die Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens unter Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit, die Steuerung der Migration und den Schutz des Asylrechts, die Förderung der Freizügigkeit ohne Visa für in gutem Glauben handelnde Reisende zwischen beiden Gebieten, zu bewältigen;



Drucksache 282/09

... 2. dass die weitere Injektion von Kohlendioxid einstweilen zu unterbrechen ist,



Drucksache 78/09

... Name und Sitzplatznummer oder Funktion der sich an Bord befindenden Personen mit anderen Krankheiten als Luftkrankheit oder den Folgen von Unfällen, die möglicherweise an einer übertragbaren Krankheit leiden (Fieber – eine Temperatur von 38°C/100°F oder mehr – in Verbindung mit einem oder mehreren der folgenden Anzeichen oder Symptome, z.B. offensichtliches Unwohlsein, anhaltender Husten, Atembeschwerden, anhaltender Durchfall, anhaltendes Erbrechen, Hautausschlag, Blutergüsse oder Blutungen ohne vorherige Verletzung, akute Verwirrtheit, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Person an einer übertragbaren Krankheit leidet), sowie solcher Krankheitsfälle, die bei einem vorherigen Halt von Bord gegangen sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 9

Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit1

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 816: Erste Verordnung zur Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005


 
 
 


Drucksache 413/09

... K. in der Erwägung, dass sich die Raumentwicklung in der Europäischen Union auseinandersetzen muss mit wirtschaftlicher Umstrukturierung, hoher Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt, fehlender Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln und Verkehrsüberlastung, einem durch die Zersiedelung verschärften Mangel an Nutzflächen, Bevölkerungsrückgang und -alterung, Entvölkerung der ländlichen Gebiete und der kleinen Städte zu Gunsten der großen Ballungsgebiete, sozialer Ausgrenzung, hohen und steigenden Verbrechensraten, der Gettoisierung bestimmter Stadtteile, niedrigen Haushaltseinkommen, der Verschlechterung der Lebensqualität in benachteiligten Gebieten, zu wenig Parkanlagen und Erholungsgebieten, Umweltverschmutzung, Fragen der Wasserversorgung und der Entsorgung von Abfall und Rückständen sowie der notwendigen Sicherstellung der Energieversorgung und der effizienten Nutzung von Energie,



Drucksache 529/09

... Antihistaminika - zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zur Position Antihistaminika - zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -

Zur Position Ethinylestradiol-3- propan-2-sulfonat

Zur Position Fluticason-17-propionat

Zur Position Methylestrenolon

Zur Position Nitenpyram - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Oxyphenisatindiacetat

Zur Position Rauwolfia und ihre Zubereitungen

Zur Position rac-Sapropterin

Zu den Positionen

Zur Position Zuclopenthixolacetat

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zur Position Azacitidin

Zur Position Dimetinden

Zur Position Doripenem

Zur Position Etravirin

Zur Position Hydroxocobalamin - zur Behandlung einer bekannten oder vermuteten Zyanidvergiftung -

Zur Position Icatibant

Zur Position Lacosamid

Zur Position Lapatinib

Zur Position Ranolazin

Zur Position Rivaroxaban

Zur Position Romiplostim

Zur Position Rosuvastatin

Zur Position Sapropterin einschließlich seiner Stereoisomerengemische

Zur Position Sugammadex

Zur Position Tolperison

Zur Position Urofollitropin

Zur Position Zubereitung aus Orbifloxacin, Mometason und Posaconazol - zur Anwendung bei Tieren -

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 944: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongioforme Enzephalopathien (BMG)


 
 
 


Drucksache 503/09

... 33. weist darauf hin, dass rechtliche Bestimmungen, die Auslieferungen einschränken, es fördern können, dass Verbrechen auf hoher Ebene, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzungen der Gesetze und Gebräuche des Krieges, transnationale organisierte Kriminalität, illegaler Handel und Terrorismus ungesühnt bleiben, und dass solche Bestimmungen eine der Hauptursachen für die allgemein kritisierten, jedoch weiterhin stattfindenden Strafverfahren in Abwesenheit sind; befürwortet die Anstrengungen der nationalen Staatsanwälte, die genannten rechtlichen Hemmnisse mittels pragmatischer Kooperationsvereinbarungen zu überwinden; würdigt die Arbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Förderung verstärkter Zusammenarbeit und fordert die Staaten in der Region dazu auf, Rechtshilfe und Auslieferung unter umfassender Beachtung der Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen weiter zu vereinfachen;



Drucksache 108/09

... " gegenüber Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesetzten Bevölkerungen zu erfüllen, welche im September 2005 während des UN-Gipfeltreffens ausgerufen wurde,



Drucksache 229/09

... – einige nur deshalb noch in Guantánamo sind, weil es kein Land gibt, in dem sie ohne Gefahr für ihre Sicherheit aufgenommen werden könnten – es handelt sich um Personen, die von den Vereinigten Staaten nie eines Verbrechens angeklagt worden sind oder keines Verbrechens angeklagt werden sollen,



Drucksache 867/09

... Die Norm ist als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Die Strafdrohung, die von zwei bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe reicht, trägt dem schwerwiegenden Unrecht Rechnung, das mit der Verstümmelung weiblicher Genitalien verbunden ist. Die Strafhöhe ist damit zwischen der gefährlichen Körperverletzung (§ 224



Drucksache 69/1/09

... (Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens) ab, bei dem der Versuch als Verbrechen (Nummer 1 und 2) bzw. über Absatz 3 (Nummer 3 und 4) unter Strafe steht.



Drucksache 110/09

... 6. weist darauf hin, dass Gewalt immer stärker um sich greift, was, wie das Moskauer Büro für Menschenrechte darlegt, dazu geführt hat, dass im Jahr 2008 mehr als 100 Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Ausrichtung getötet wurden, und weist ferner darauf hin, dass derartige durch Hass motivierte Verbrechen von den russischen Behörden nicht effizient verfolgt werden;



Drucksache 801/09

... Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Standards für Sozial- und Gesundheitsdienste zugunsten von HIV-Infizierten/Aidskranken sind je nach Land sehr unterschiedlich. Der Zugang zu Dienstleistungen und medizinischer Behandlung sowie zu Maßnahmen zur Prävention oder Schadensverringerung ist häufig beschränkt.4 Soziale Ausgrenzung, Diskriminierung aufgrund des HIV-Status und Nichtbeachtung der grundlegenden Menschenrechte von HIV-Infizierten/Aidskranken bleiben gang und gäbe. In einigen Ländern kann die HIV-Übertragung durch sexuellen Kontakt als Verbrechen angesehen werden.



Drucksache 915/09

... 6. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Rechtsstaatlichkeit ein wesentlicher Grundsatz demokratischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung ist und eine der Hauptvoraussetzungen für einen EU-Beitritt darstellt; begrüßt die in der Region geleisteten Anstrengungen zur Umsetzung der einschlägigen Reformen, stellt jedoch fest, dass einige Länder nach wie vor große Herausforderungen bewältigen müssen, besonders bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens; fordert diese Länder nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu vertiefen;



Drucksache 616/09

... – Zahlreiche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens, u.a. der Cyberkriminalität sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen, ergriffen.



Drucksache 910/09

... L. in der Erwägung, dass es im Interesse der durchgreifenden und zügigen Bekämpfung des organisierten Verbrechens sowie von Betrug und Korruption und des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union erforderlich ist, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu intensivieren, Europol und Eurojust systematischer in die Ermittlungen einzubeziehen, eine Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten und effektive und messbare Ergebnisse zu erzielen, und unter Hinweis darauf, dass sich die Europäische Union nach dem Willen der Unionsbürger stärker für die Bekämpfung der Korruption einsetzen soll,



Drucksache 144/09

... B. in der Erwägung, dass während des mehrere Tage andauernden Massakers nach dem Fall von Srebrenica bosnischserbische Soldaten unter dem Kommando von General Mladiæ und paramilitärische Einheiten, darunter auch irreguläre serbische Polizeieinheiten, die von Serbien aus in bosnisches Hoheitsgebiet eingedrungen waren, Massenhinrichtungen von mehr als 8 000 muslimischen Männern und Jungen verübten, die in diesem der Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) unterstehenden Gebiet Schutz gesucht hatten; in der Erwägung, dass an die 25 000 Frauen, Kinder und alte Menschen zwangsverschleppt wurden, was diese Ereignisse zum schwersten Kriegsverbrechen macht, das seit Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa begangen worden ist,



Drucksache 788/09

... Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist ein gemeinsames Anliegen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika. Dazu gehört auch ein entschlossenes Vorgehen gegen die Finanzierung terroristischer Verbrechen.



Drucksache 670/09

... 6.4.1 Ob schwerwiegende Gründe, die nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts gemäß § 4a noch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen können, vorliegen (§ 6 Absatz 4), ist im Einzelfall zu entscheiden. Dies ist insbesondere bei drohender Wiederholung von Verbrechen und besonders schweren Vergehen anzunehmen, wenn der Betroffene wegen eines einzelnen Deliktes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden und die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.



Drucksache 178/09

... Gleiches gilt für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von Straftaten, etwa solche, die durch eine Sexualstraftat oder ein schweres Gewaltverbrechen verletzt werden.



Drucksache 641/09

... 1. durch ein Verbrechen nach den §§ 176a, 177, 179, 232 und 233 des



Drucksache 411/09

... 1. verurteilt Genitalverstümmelung bei Frauen nachdrücklich als einen Verstoß gegen die fundamentalen Menschenrechte wie auch als eine brutale Verletzung der Unversehrtheit und Persönlichkeit von Frauen und Mädchen und betrachtet sie daher als ein ernstes gesellschaftliches Verbrechen;



Drucksache 693/09

... § 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates



Drucksache 791/09

... (e) Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt, wenn der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die unter die Ausschlussklauseln des Artikels 12 Absatz 2 fallen, und



Drucksache 730/1/09

... -Informationssystem - VIS - für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Auf-(entfällt bei Annahme von Ziffer 1) deckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten) und durch das VIS-Zugangsgesetz vom 6. Mai 2009 (BGBl. I., S. 1038, 1039) in nationales Recht umgesetzt. In nahezu allen Mitgliedstaaten der EU haben die Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung daneben bereits Zugang zu den jeweiligen nationalen Datenbanken, die Fingerabdrücke von Asylsuchenden enthalten. Bislang besteht jedoch keine Möglichkeit, derartige Abfragen in automatisierter Form europaweit durchzuführen. In Anbetracht der mit den neuen Kriminalitätsphänomenen und Gefahrenlagen verbundenen Herausforderungen handelt es sich bei dem in Rede stehenden Vorhaben aus Sicht des Bundesrates daher um einen folgerichtigen, notwendigen und begrüßenswerten Schritt zur Fortentwicklung der EU zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.



Drucksache 69/09

... s erfassten Bereichs der terroristischen Vereinigung – abgesehen von den Fällen des § 30 des Strafgesetzbuchs, insbesondere der versuchten Anstiftung und der Verbrechensverabredung – lediglich dann strafbar wenn die geplante Tat wenigstens in das Stadium des Versuchs (§ 22 des Strafgesetzbuchs) gelangt ist, wenn der Täter also nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands bereits unmittelbar angesetzt hat, d. h. das weitere Geschehen bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte in die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands einmünden soll.



Drucksache 154/09

... 1 I. Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die Fahrstreifenbegrenzung in der Regel als Doppellinie auszubilden. Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen je Richtung ist das Zeichen nur dann anzuordnen, wenn das Befahren des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann. In diesen Fällen soll zuvor eine Leitlinie von ausreichender Länge angeordnet werden, deren Striche länger sein müssen als ihre Lücken (Warnlinie). Die durchgehende Linie ist dort zu unterbrechen, wo das Linksab- und -einbiegen zugelassen werden soll. Soll das Linksab- oder einbiegen nur aus einer Fahrtrichtung zugelassen werden, ist an diesen Stellen die einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) anzuordnen.



Drucksache 857/09

... E. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommt und dass alle dafür Verantwortlichen vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden sollten, damit sie nicht unbestraft davon kommen,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.